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Finanzausschuss

Der Finanzausschuss hat zwei zentrale Aufgaben: Zum einen die Beratung des Landeshaushalts, der auch als Doppelhaushalt für zwei Jahre aufgestellt werden kann, und zum anderen die Kontrolle der Regierung beim Haushaltsvollzug. Nach der Landeshaushaltsordnung, der Geschäftsordnung des Landtags und dem Haushaltsgesetz muss die Landesregierung (das Finanzministerium) den Finanzausschuss in einer Reihe von Fällen unterrichten und darf erst mit seiner Zustimmung Haushaltsmittel ausgeben.

Der Finanzausschuss tagt öffentlich in der Regel wöchentlich, donnerstags um 10 Uhr. An den Sitzungen nehmen das Finanzministerium, die betroffenen Ministerien und der Landesrechnungshof teil, der die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes überwacht und sich gemeinsam mit dem Finanzausschuss für die Sanierung der Landesfinanzen einsetzt. Außerdem befasst sich der Ausschuss mit den Themen Steuern, Beteiligungen des Landes an Unternehmen (insbesondere HSH Nordbank), Gebäudemanagement u. a.

Außerdem hat der Finanzausschuss zwei Unterausschüsse eingesetzt, die beide nicht öffentlich tagen:

Arbeitsgruppe "Haushaltsprüfung"

Die Arbeitsgruppe setzt sich aus den finanzpolitischen Sprechern der Fraktionen oder ihren Vertretern zusammen und berät unter der Leitung des Vorsitzenden des Finanzausschusses über die jährlich von der Landesregierung vorzulegende Haushaltsrechnung und die Prüfbemerkungen des Landesrechungshofs. Dazu erarbeitet sie Bewertungen und Stellungnahmen für den Finanzausschuss und den Landtag, mit denen die Landesregierung üblicherweise mit Fristsetzung zu einer sparsameren Haushalts- und Wirtschaftsführung aufgefordert wird.

Unterausschuss für Unternehmensbeteiligungen des Landes

Bei aktuellen Anlässen informiert der Finanzminister (oder der Wirtschaftsminister) die finanzpolitischen Sprecher der Fraktionen unter Leitung des Vorsitzenden des Finanzausschusses über den Stand und die Entwicklung von Unternehmensbeteiligungen, Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen des Landes.

Mitglieder

Dem Finanzausschuss gehören 13 Mitglieder an:

Geschäftsführung

Auf Verwaltungsebene steht dem Ausschuss ein Geschäftsführer zur Seite, dessen Arbeitsschwerpunkte die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Ausschusssitzungen sind. Er erstellt unter anderem den Entwurf der Tagesordnung und Pressemitteilungen, Beschlussempfehlungen und Berichte für das Plenum, die Niederschriften über die Sitzungen und organisiert Anhörungen sowie Informationsreisen des Ausschusses.

In der LandtagsINFOthek ist die aktuelle Dokumentation des Ausschusses einzusehen:

Einladungen, Kurzberichte einschließlich der Beschlüsse, und Niederschriften. Hier sind auch Drucksachen (Vorlagen des Landtages) oder Umdrucke (Arbeitsmaterialien der Ausschüsse) zu finden.

Ansprechpartner in der Landtagsverwaltung

Ausschussgeschäftsführer: Ole Schmidt

Tel: 0431-988 1145
Fax: 0431-988 1156

E-Mail: finanzausschuss@landtag.ltsh.de

 

Assistenz: Tanja Meiwitz

Tel: 0431-988 1171

 

Ausschussbüro:

Tel. 0431-988 1147
Fax: 0431-988 1155

 

 


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Geschäftsführer

Ole Schmidt

Tel.  0431-988 1145
Fax: 0431-988 1156

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Assistenz
Tanja Meiwitz

Tel. 0431-988 1171

Ausschussbüro

Tel.  0431-988 1147
Fax: 0431-988 1155