So erreichen Sie uns:
Montags - freitags
von 9.00 bis 15.00 Uhr
zusätzlich mittwochs
von 15.00 -18.30 Uhr
Außerdem Termine nach Vereinbarung.
Sollten Sie Unterstützung durch einen Gebärdendolmetscher benötigen, bitten wir um vorherige Information.
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Was wir bieten
Die Bürgerbeauftragte hat die Aufgabe, Hilfesuchende in sozialen Angelegenheiten zu informieren, zu beraten und deren Anliegen gegenüber Behörden zu vertreten. Die Hilfe ist kostenfrei.
Über den Einzelfall hinaus kann die Bürgerbeauftragte im Rahmen ihrer Berichtspflicht Änderungen oder Ergänzungen gesetzlicher Regelungen vorschlagen.
Der Hilfesuchende kann sein Anliegen schriftlich (Brief, Fax, E-Mail), per Telefon oder im persönlichen Gespräch vortragen. Das Anliegen wird rechtlich überprüft und das weitere Vorgehen wird mit dem Hilfesuchenden abgesprochen. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben ist die Bürgerbeauftragte berechtigt von Behörden und Dienststellen des Landes Auskünfte einzuholen, Akten anzufordern und Stellungnahmen zu erbitten. Gegenüber Bundesbehörden kann sie vermittelnd tätig werden.
Das Bürgerbeauftragtengesetz begrenzt die Tätigkeit der Bürgerbeauftragten auf sozial-rechtliche Angelegenheiten. Eine Hilfe zum Beispiel bei privat- oder verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten ist daher nicht möglich. Auch eine Interessenvertretung vor Gericht und die Überprüfung von Gerichtsentscheidungen darf nicht erfolgen.
Wenn Sie unsicher sind, ob wir Ihr Anliegen unterstützen können, fragen Sie uns bitte!