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Wir über uns

Im Büro der Bürgerbeauftragten arbeiten zurzeit zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die neun Planstellen besetzen. Sechs Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten in Vollzeit, die anderen vier in Teilzeit. Und das sind wir:

 

 

Am 22. September 1988 unterzeichnete Ministerpräsident Björn Engholm den Erlass, mit dem das Amt des Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten und Landesbeauftragten für Behinderte bei der Staatskanzlei eingerichtet wurde. Am 01. Oktober 1988 wurde Eugen Glombig auf den Posten berufen. 1994 wurde die Stelle aufgeteilt und das Amt eines Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung geschaffen. Die Funktion des Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten wurde beim Präsidenten des Landtages angegliedert.

1995 wurde Sigrid Warnicke zur neuen Bürgerbeauftragten vom Landtag gewählt. 1999 zog das Büro von der Adolfstraße 48 in den heutigen Dienstsitz am Karolinenweg 1.

2001 übernahm Birgit Wille das Amt, im April 2008 wurde sie einstimmig vom Landtag für weitere sechs Jahre wiedergewählt.

Seit Bestehen der Einrichtung bis zum 31. Dezember 2010 gingen insgesamt 55.541 Petitionen bei der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten ein.

Die Bürgerbeauftragte wird vom Schleswig-Holsteinischen Landtag für die Dauer von sechs Jahren gewählt. Sie ist unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Die Dienstaufsicht liegt beim Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages. Grundlage ihrer Tätigkeit ist das Bürgerbeauftragtengesetz (BüG) in der Fassung vom 31. Dezember 1994.