Schleswig-Holsteinischer  Landtag

Stenographischer  Dienst  und  Ausschußdienst

N i e d e r s c h r i f t

Finanzausschuß

34. Sitzung

am Donnerstag, dem 29. Mai 1997, 09:00  Uhr,

im  Sitzungszimmer  des  Landtages

Bt/Pi-97-06-05

 

Anwesende Abgeordnete

Lothar Hay (SPD) Vorsitzender

Holger Astrup (SPD)

Helmut Jacobs (SPD) in Vertretung von Uwe Döring

Ursula Kähler (SPD)

Günter Neugebauer (SPD)

Eva Peters (CDU)

Reinhard Sager (CDU)

Thomas Stritzl (CDU)

Monika Heinold (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wolfgang Kubicki (F.D.P.)

 

Fehlende Abgeordnete

Berndt Steincke (CDU)

 

Weitere Anwesende

siehe Anlage

 

Tagesordnung:

Seite

1.

Förderung von großen Familien und Behinderten durch das Ministerium für Frauen, Jugend, Wohnungs- und Städtebau des Landes Schleswig-Holstein

7

2.

Haushaltsrechnung 1994 und Vermögensübersicht 1994

10

Bericht des Ministers für Finanzen und Energie

Drucksache 13/3136

und

Bemerkungen 1996 des Landesrechnungshofs Schleswig-Holstein mit Bericht zur Haushaltsrechnung 1994

hier:

Entwurf des Berichts und der Beschlußempfehlung: Voten zu den Bemerkungen 1996 nach dem Stand vom 22. Mai 1997 (10.  Sitzung der Arbeitsgruppe "Haushaltsprüfung")

Umdruck 14/766

3.

Rechnung des Landesrechnungshofs Schleswig-Holstein für das Haushaltsjahr 1995

11

4.

Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungen für das IV. Vierteljahr des Haushaltsjahres 1996

12

Vorlage des Ministeriums für Finanzen und Energie

Umdruck 14/568

5.

Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungen für das 1. Vierteljahr des Haushaltsjahres 1997

13

Vorlagen des Ministeriums für Finanzen und Energie

Umdruck 14/707 (neu)

6.

Staatsleistungen nach dem Staatskirchenvertrag

14

Schreiben der Fraktion der F.D.P.

Umdruck 14/702

7.

Sachstandsbericht über den derzeitigen Stand der Neuordnung des Schloßgebietes Plön

15

Vorlage des Ministeriums für Finanzen und Energie

Umdruck 14/688

8.

Programm für Innovationsassistentinnen und -assistenten

16

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 14/562

9. 19. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz beim Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages

17

Drucksache 14/600

10.

Bericht der Landesregierung über das Ergebnis der Bund/Länder-Steuerschätzung und die Auswirkungen auf Schleswig-Holstein

19

11.

Zusammenstellung der am Schluß des Haushaltsjahres 1996 verbliebenen Haushaltsreste

20

Vorlage des Ministeriums für Finanzen und Energie

Umdruck 14/687

12.

Änderung des Haushaltsgrundsätzegesetzes

21

Vorlage des Präsidenten des Landesrechnungshofs

Umdruck 14/691

13.

Bericht über die Kreditaufnahme und den Einsatz von Zins-derivaten

22

Vorlage des Ministeriums für Finanzen und Energie

Umdruck 14/233

und

Bericht des Landesrechnungshofs gemäß § 99 LHO über das Ergebnis der Prüfung der Vereinbarungen zur Begrenzung von Zinsänderungsrisiken sowie zur Optimierung der Kreditkonditionen (Derivate Finanzinstrumente)

14.

Landeseigene Labore

23

Vorlage des Ministeriums für Finanzen und Energie

Umdruck 14/613

15.

Bericht zum Sachstand Förderprogramm "Strukturschwache ländliche Räume"

24

16.

Moderenisierungsprojekt "Budgetierung des Einzelplans 03 - Staatskanzlei"

25

Vorlage des Chefs der Staatskanzlei

Umdruck 14/742

17.

EDV-Verfahren "Bekleidungswesen der Polizei"

Antrag auf Freigabe von Haushaltsmitteln durch den Finanzausschuß

26

Vorlage des Innenministeriums

Umdruck 14/747

18.

Neuordnung des ÖPNV im Hamburger Verkehrsraum

hier: Einwilligung des Finanzausschusses zum Abschluß eines Vergleichs zwischen dem Land Schleswig-Holstein, dem Kreis Segeberg und der Freien und Hansestadt Hamburg betr. die Defizitabdeckung der Langenhorner Bahn (U-Bahn-Linie U 1)

27

Vorlage des Ministeriums für Finanzen und Energie

Umdruck 14/758

19.

a)

Einrichtung einer zentralen Beschaffungs- und Servicestelle (ZBS) und Erlaß einer Landesbeschaffungsordnung

28

Antrag der Fraktion der F.D.P.

Drucksache 14/696

b)

Strukturreform in den Ministerien für Finanzen, Soziales und Justiz
Antrag der Fraktion der F.d.P.

Drucksache 14/697

c)

Entwurf eines Gesetzes zur Überleitung der Landesbauverwaltung in eine private Rechts- und Organisationsform
Gesetzentwurf der Fraktion der F.D.P.

Drucksache 14/698

20.

Wirtschafts- und Währungsunion

29

Entschließungsantrag der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 14/700

Änderungsantrag der Fraktion der CDU

Drucksache 14/730

hierzu: Innerstaatliches Verfahren für die Einhaltung der Konvergenzkriterien des Maastricht-Vertrages
Schreiben des Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages

Umdruck 14/760

21.

Information/Kenntnisnahme

30

22.

Verschiedenes

31

 

Der Vorsitzende, Abg. Hay, eröffnet die Sitzung um 09:05  Uhr und stellt die Beschlußfähigkeit des Ausschusses fest. Die Tagesordnung wird in der vorstehenden Fassung gebilligt.

Punkt 1 der Tagesordnung:

Förderung von großen Familien und Behinderten durch das Ministerium für Frauen, Jugend, Wohnungs- und Städtebau des Landes Schleswig-Holstein

Der Vorsitzende teilt mit, Anlaß für die Aufnahme dieses Themas in die Tagesordnung der heutigen Sitzung sei ein konkreter Vorgang, der ihm von der Fraktion der F.D.P. übermittelt worden sei, den er allerdings aus Datenschutzgründen der Öffentlichkeit nicht habe zugänglich machen dürfen. Der Vorsitzende des Eingabenausschusses habe ihn mit Schreiben vom gestrigen Tage darüber unterrichtet, der Eingabenausschuß habe sich in derselben Angelegenheit "für die Bewilligung des Darlehens ausgesprochen und die Investitionsbank aufgefordert, entsprechend tätig zu werden".

M Birk führt aus, die Notwendigkeit, das Haushaltsdefizit des Jahres 1996 in der Größenordnung von 360 Millionen DM abzudecken, die globale Minderausgabe des Haushalts 1997 zu erwirtschaften und der vom Finanzminister vorgegebenen Haushaltssperre von 10% entsprechen zu können, habe dazu geführt, daß der ursprünglich vom Parlament für das Haushaltsjahr 1997 bewilligte Ansatz für die Förderung von großen Familien und von Behinderten in Höhe von 1.860.000 DM auf 590.000 DM habe gekürzt werden müssen. Vor diesem Hintergrund sei das Härtefallkriterium eingeführt worden, wonach nur noch ein Personenkreis gefördert werden dürfe, der über weniger als das 1,5fache des Sozialhilfesatzes verfüge. Die Investitionsbank habe keinerlei Zusagen gemacht, vielmehr in den Gesprächen stets darauf hingewiesen, daß der Haushalt noch nicht verabschiedet worden sei und daß aus der Beratertätigkeit kein Rechtsanspruch auf Förderung abgeleitet werden könne. Sie sehe sich nach all dem zu einer anderen Haltung nicht in der Lage und vermöge ihre Einstellung auch trotz des Votums des Eingabenausschusses nicht zu ändern.

Abg. Kähler merkt an, ihr stelle sich das Problem weniger aus rechtlicher als aus sozialpolitischer Sicht: Es möge ja zutreffen, daß die in Betracht kommenden Familien keinen Rechtsanspruch auf Förderung hätten, jedoch sei "die Situation klar und deutlich, daß sie zumindest einen moralischen Anspruch haben". Aus diesem Grunde bitte sie zu prüfen, aus welchen Titeln des Einzelplans des Ministeriums für Frauen, Jugend, Wohnungs- und Städtebau der vom Parlament beschlossene Betrag von 1.860.000 DM finanziert werden könne.

Den Einwand von M Birk, offensichtlich sei sich das Parlament nicht darüber im klaren, in welcher finanziellen Situation sich derzeit alle Ressorts befänden, qualifiziert Abg. Kubicki als "schlichte Unverschämtheit". Er fährt fort, die Abgeordneten hätten sich auf die Aussagen des Finanzministers verlassen, daß das, was vom Parlament in den Hauhalt eingestellt werde, auch tatsächlich verausgabt werden werde. Es könne nicht hingenommen werden, daß Menschen durch interpretationsfähige Aussagen in einer Weise ruiniert werden, daß sie damit bis zum Ende ihres Lebens nicht fertig werden. Er schließe sich der Bitte der Abg. Kähler an, sich Gedanken darüber zu machen, woher die Mittel genommen werden könnten, um sie dem ursprünglich vorgesehenen Zweck zuzuführen; gegebenenfalls müsse diese Maßnahme über den angekündigten Nachtragshaushalt finanziert werden. Als "komisch" bezeichnet es Abg. Kubicki in diesem Zusammenhang, daß die Regierung bei Mehrausgaben einen Nachtragshaushalt vorlegen müsse, dann aber, wenn sie weniger auszugeben beabsichtige, "am Parlament vorbei machen kann, was sie will".

Der Vorsitzende führt aus, ihm seien mehrere Fälle bekannt, in denen Bürgerinnen und Bürger im Vertrauen auf interpretationsfähige Zusagen der Investitionsbank entsprechende Verpflichtungen eingegangen seien, und hält eine Kürzung der Fördermittel in dem von M Birk beschriebenen Umfang für "politisch nicht haltbar". Auch er bitte die Ministerin, darüber nachzudenken, welche Möglichkeiten gegeben seien, das ursprüngliche Förderprogramm auf akzeptable Weise durchzuführen. Er empfehle, "vom Hühnerhofdenken des einzelnen Ressorts wegzukommen", und gibt der Überzeugung Ausdruck, daß sich der Finanzausschuß einem entsprechenden Vorgehen nicht verweigern werde.

Auch Abg. Stritzl weist den Vorwurf von M Birk zurück, daß sich das Parlament über die derzeitige finanzielle Situation der Ressorts nicht im klaren sei, und schließt sich den bisher in diesem Zusammenhang erhobenen Forderungen an.

Abg. Heinold hält es angesichts des Dilemmas der Finanzen für unabdingbar, daß dann, wenn politische Akzente wegbrechen, die das Parlament gesetzt habe, im Finanzausschuß darüber gesprochen werde.

M Möller merkt an, daß sich das Ministerium für Frauen, Jugend, Wohnungs- und Städtebau bemüht habe, im Vollzug des Haushalts 1997 die globale Minderausgabe zu erwirtschaften und der 10-%-Sperre zu entsprechen, wobei allerdings die diskutierte Problematik entstanden sei. Er erklärt, daß er sich gemeinsam mit M Birk bemühen werde, den Anregungen aller Fraktionen zu folgen und im Rahmen des Nachtragshaushalts eine angemessene Lösung zu finden.

M Birk äußert, es habe ihr ferngelegen, das Parlament zu beleidigen, vielmehr habe sie darauf aufmerksam machen wollen, daß ihr durch Sparnotwendigkeiten Grenzen gesetzt seien, im Interesse der Zuschußempfänger handeln zu können. Sie begrüße es, daß der Finanzminister die dadurch entstandene Härte sehe und ein entsprechendes Angebot gemacht habe.

Abg. Peters begrüßt die Zusage von M Möller, um eine Lösung der Problematik bemüht zu sein, meint aber, daß in dem speziellen Fall Eile geboten sei und daß eine Lösung im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Nachtragshaushalts zu spät komme.

Abg. Kubicki greift eine Bemerkung des Vorsitzenden auf, wonach das Förderprogramm von 20 auf 6 Fälle zurückgefahren worden sei, und betont, es mache keinen Sinn, eine Maßnahme mit einer Dotierung von knapp 600.000 DM als "Programm" aufrechtzuerhalten. Er empfehle deshalb, den für 1998 vorgesehenen Betrag im Zuge der angekündigten Lösung der Problematik auf 1997 vorzuziehen und anschließend die Fördermaßnahme als "Programm" einzustellen.

Abg. Kubicki stellt für seine Person die "Vorabzustimmung der finanzpolitischen Sprecher der Fraktionen" für eine schnelle Lösung in Aussicht, und der Vorsitzende merkt an, daß die finanzpolitischen Sprecher während der Landtagstagung im Regelfall ansprechbar seien. Nachdem Abg. Kähler noch einmal auf die Terminenge für die Betroffenen mit dem drohenden finanziellen Desaster hingewiesen hat, erklärt M Möller, daß er sich im Zusammenwirken mit M Birk bemühen werde, noch vor Verabschiedung des Nachtragshaushalts im Rahmen einer Modifizierung der globalen Minderausgabe und der Haushaltssperre zu einer schnellen Lösung zu kommen, nachdem er die einmütige Haltung des Finanzausschusses in dieser Angelegenheit zur Kenntnis genommen habe.

RVwR z. A. Dr. Mangelsdorff verneint die Frage des Abg. Stritzl, ob es zutreffe, daß nach den Wohnungsbauförderrichtlinien fünf einzelne Personen in einer Wohngemeinschaft gegenüber einer fünfköpfigen Familie bevorzugt würden.

 

Punkt 2 der Tagesordnung:

Haushaltsrechnung 1994 und Vermögensübersicht 1994

Bericht des Ministers für Finanzen und Energie

Drucksache 13/3136

und

Bemerkungen 1996 des Landesrechnungshofs Schleswig-Holstein mit Bericht zur Haushaltsrechnung 1994

hier:

Entwurf des Berichts und der Beschlußempfehlung: Voten zu den Bemerkungen 1996 nach dem Stand vom 22. Mai 1997 (10. Sitzung der Arbeitsgruppe "Haushaltsprüfung")

Umdruck 14/766

 

Abg. Peters berichtet in ihrer Eigenschaft als stellvertretende Vorsitzende über das Ergebnis der Beratungen in der 11. (nichtöffentlichen) Sitzung der Arbeitsgruppe "Haushaltsprüfung" am 22. Mai 1997.

Abg. Neugebauer regt an, bei Tz. 13 die Ursprungsfassung wiederherzustellen und dabei in Absatz 2 das Wort "beachten" durch den Ausdruck "wiederherstellen" zu ersetzen. Weiter empfiehlt er, auch bei Tz. 22 die Ursprungsfassung wiederherzustellen und darin den Begriff "Substanzerhaltungsmaßnahme" gegen den Ausdruck "Sanierungsmaßnahmen" auszutauschen.

Mit den Stimmen aller Fraktionen stimmt der Ausschuß dem Entwurf der Voten, Umdruck 14/766 mit den erwähnten Änderungen zu.

 

Punkt 3 der Tagesordnung:

Rechnung des Landesrechnungshofs Schleswig-Holstein für das Haushaltsjahr 1995

hierzu: Umdruck 14/643

Der Ausschuß nimmt den Bericht der stellvertretenden Vorsitzenden über die Prüfung der Rechnung des Landesrechnungshofs in der 11. (nichtöffentlichen) Sitzung der Arbeitsgruppe "Haushaltsprüfung" am 22. Mai 1997 entgegen und beschließt mit den Stimmen aller Fraktionen, dem Landtag die Entlastung des Landesrechnungshofs für das Haushaltsjahr 1995 zu empfehlen.

 

Punkt 4 der Tagesordnung:

Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungen für das IV. Vierteljahr des Haushaltsjahres 1996

Vorlage des Ministeriums für Finanzen und Energie

Umdruck 14/568

hierzu: Umdrucke 14/741, 14/746, 14/749, 14/750

Der Ausschuß nimmt die Vorlagen ohne Aussprache zur Kenntnis.

 

Punkt 5 der Tagesordnung:

Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungen für das I.  Vierteljahr des Haushaltsjahres 1997

Vorlagen des Ministeriums für Finanzen und Energie

Umdruck 14/707 (neu)

Der Ausschuß nimmt die Nachweisung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungen in der Zeit vom 01. Januar bis 31. März 1997, Umdruck 14/707 (neu), ohne Diskussion zur Kenntnis.

 

Punkt 6 der Tagesordnung:

Staatsleistungen nach dem Staatskirchenvertrag

Schreiben der Fraktion der F.D.P.

Umdruck 14/702

hierzu: Umdruck 14/790

MR Schröder trägt den Bericht in großen Zügen vor und betont abschließend, daß die Staatsleistungen für die Evangelische Kirche im Staatskirchenvertrag von 1957 und für die Katholische Kirche im Konkordat von 1929 ihre aktuelle Rechtsgrundlage hätten. Nach den verfassungsrechtlichen Normen sei eine Kündigung aber nur durch ein Grundsätzegesetz des Bundes möglich; insofern habe die Landesregierung keinerlei Handlungsmöglichkeiten.

Abg. Kubicki legt dar, daß nach dem Staatskirchenvertrag mit der Evangelischen Kirche die Steigerungsrate der Dotation an die Beamtenbesoldung gekoppelt sei und daß somit eine Deckelung der Dotation der Zustimmung des Vertragspartners bedürfe.

Abg. Heinold und Abg. Neugebauer zeigen sich erstaunt darüber, daß es einen Vertrag gebe, der nicht kündbar sei.

Der Ausschuß nimmt den Bericht, Umdruck 14/790, zur Kenntnis.

 

Punkt 7 der Tagesordnung:

Sachstandsbericht über den derzeitigen Stand der Neuordnung des Schloßgebietes Plön

Vorlage des Ministeriums für Finanzen und Energie

Umdruck 14/688

 

Der Ausschuß nimmt den Sachstandsbericht ohne Aussprache zur Kenntnis.

 

Punkt 8 der Tagesordnung:

Programm für Innovationsassistentinnen und -assistenten

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 14/562

(überwiesen am 12. März 1997 an den Wirtschaftsausschuß und den Finanzausschuß)

hierzu: Umdrucke 14/754 und 14/787

Der Vorsitzende teilt eingangs mit, daß der federführende Wirtschaftsausschuß mit Mehrheit die Empfehlung an den Landtag ausgesprochen habe, die Vorlage unverändert anzunehmen.

MR Dr. Bösche bestätigt auf eine Frage des Abg. Kubicki, daß das Programm für Innovationsassistentinnen und -assistenten weder auf Bundes- noch auf EU-Ebene gestoppt werden werde.

Auf eine Frage des Abg. Stritzl antwortet MR Dr. Bösche, daß aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung der Zuschuß an die Zuwendungsempfänger rückwirkend, also nach Ablauf von zwölf Monaten, gezahlt werden solle, wenn ein Dauerarbeitsplatz geschaffen worden sei. Der Zuwendungsbescheid werde jedoch so frühzeitig herausgehen, daß das Unternehmen kein Problem mit der Zwischenfinanzierung haben werde.

Dem Einwand des Vorsitzenden, daß die Aufnahme eines Kredites zur Zwischenfinanzierung dem Grundgedanken, gerade kleinen und mittleren Unternehmen zu helfen, zuwiderlaufe, hält MR Dr. Bösche entgegen, daß jedes andere Verfahren einen vielfach höheren Verwaltungsaufwand mit sich brächte, weil der Mittelabfluß permanent über zwölf Monate hinweg verfolgt werden müßte. Abg. Kubicki sieht eine Lösung des angesprochenen Problems darin, daß der Hausbank des jeweiligen Unternehmens das Geld mit der Auflage zur Verfügung gestellt werde, es in monatlichen Raten auszuzahlen.

Der Vorsitzende geht auf eine Bemerkung der Abg. Heinold zu dem Schreiben des Rektors der Fachhochschule Kiel vom 14. Mai 1997, Umdruck 14/787, ein und stellt heraus, daß dieses Schreiben bei der Entscheidung des in dieser Angelegenheit federführenden Wirtschaftsausschusses nicht habe berücksichtigt werden können. Er regt an, die Entscheidung über den Antrag zu vertagen und zunächst den Rektor anzuhören. Auf Vorschlag des Abg. Neugebauer sollen zu dieser Anhörung die Mitglieder des federführenden Wirtschaftsausschusses eingeladen werden. - Der Ausschuß beschließt in diesem Sinne mit den Stimmen aller Fraktionen.

 

Punkt 9 der Tagesordnung:

19. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz beim Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages

Drucksache 14/600

(überwiesen am 24. April 1997 an den Innen- und Rechtsausschuß und alle übrigen Ausschüsse zur abschließenden Beratung)

MDgt Dr. Bäumler trägt die in den Zuständigkeitsbereich des Finanzausschusses fallenden Sachverhalte in großen Zügen vor.

Zu Nummer 4.10.2 merkt M Möller an, daß er an den Bundesfinanzminister herantreten werde mit der Bitte, den Vorstellungen des Datenschutzbeauftragten Rechnung zu tragen und künftig Vermerke auf den Postzustellungsurkunden in der Weise zu gestalten, daß weder eine Fehlinterpretation möglich sei noch das Steuergeheimnis verletzt werde.

Was den unter Nummer 4.10.3 dargestellten Sachverhalt betreffe, von Apothekern personenbezogene Angaben über ihre Kunden zu fordern, so erklärt M Möller, daß er eine bundesweite Diskussion über dieses Thema initiieren werde.

Der Vorsitzende empfiehlt, dem für die Beratung des Berichts federführenden Innen- und Rechtsausschuß als Ergebnis der Beratungen dem Finanzausschuß folgendes mitzuteilen:

1. Der Finanzausschuß geht davon aus, daß in jedem Fall vor der Entscheidung über Investitionen in EDV-Geräte ein IT-Konzept vorliegt.

2. Der Finanzausschuß stimmt mit dem Datenschutzbeauftragten darin überein, daß noch zu formulierende Servicevereinbarungen im Rahmen des Projekts zur Integration der Rechenzentren von Landes- und Steuerverwaltung (PILS) sicherstellen müßten, daß die Mitarbeiter der Datenzentrale die Inhalte steuerlicher Datenbestände und umgekehrt die Mitarbeiter der Oberfinanzdirektion die Inhalte sonstiger Datenbestände nicht zur Kenntnis nehmen können.

3. Der Finanzausschuß begrüßt es erstens, daß der Finanzminister an den Bundesminister herantreten werde mit dem Ziel, den Vorstellungen des Datenschutzes - Nummer 4.10.2 - Rechnung zu tragen und künftig Vermerke auf den Postzustellungsurkunden in der Weise zu gestalten, daß weder eine Fehlinterpretation möglich sei noch das Steuergeheimnis verletzt werde, und zweitens, daß M Möller eine bundesweite Diskussion über den unter Nummer 4.10.3 dargestellten Sachverhalt, nämlich von Apothekern personenbezogene Angaben über ihre Kunden zu fordern, initiieren werde.

 

Punkt 10 der Tagesordnung:

Bericht der Landesregierung über das Ergebnis der Bund/Länder-Steuerschätzung und die Auswirkungen auf Schleswig-Holstein

M Möller berichtet über das Beratungsergebnis des Arbeitskreises "Steuerschätzungen" vom Mai 1997, das für Schleswig-Holstein für das Jahr 1997 gegenüber der Schätzung vom November 1996, die dem Haushalt 1997 zugrunde liege, ein Weniger von 296 Millionen DM ergeben habe, und teilt weiter mit, daß die Landesregierung am 14./15. Juni 1997 zum Ausgleich dieser Steuermindereinnahmen zusammen mit dem Haushaltsentwurf 1998 über einen Nachtragshaushalt für 1997 entscheiden werde.

Auf Fragen aus dem Kreis der Ausschußmitglieder erklärt M Möller, er sehe sich zu Stellungnahmen zum Nachtragshaushalt gegenwärtig außerstande, da sich das Finanzministerium derzeit in Verhandlungen mit den Ressorts befinde. Sein Ziel sei es jedenfalls, die globalen Minderausgaben aufzulösen, um den Haushalt wieder transparent zu machen, und die Haushaltssperre in der Größenordnung von 10 % insgesamt aus dem Haushalt 1997 zu erwirtschaften.

 

Punkt 11 der Tagesordnung:

Zusammenstellung der am Schluß des Haushaltsjahres 1996 verbliebenen Haushaltsreste

Vorlage des Ministeriums für Finanzen und Energie

Umdruck 14/687

Der Ausschuß nimmt die Vorlage nach kurzer Diskussion zur Kenntnis.

 

Punkt 12 der Tagesordnung:

Änderung des Haushaltsgrundsätzegesetzes

Vorlage des Präsidenten des Landesrechnungshofs

Umdruck 14/691

hierzu: 14/793 und 14/794

- Verfahrensfragen -

Abg. Kubicki schlägt vor, die finanzpolitischen Sprecher zu beauftragen, zur nächsten Sitzung einen Beschlußvorschlag zu erarbeiten mit dem Ziel, den Entwurf in der Augusttagung im Plenum zu behandeln, und erklärt sich bereit, die Federführung in dieser Angelegenheit zu übernehmen. - Der Ausschuß erklärt sich damit einverstanden.

 

Punkt 13 der Tagesordnung:

Bericht über die Kreditaufnahme und den Einsatz von Zinsderivaten

Vorlage des Ministeriums für Finanzen und Energie

Umdruck 14/233

und

Bericht des Landesrechnungshofs gemäß § 99 LHO über das Ergebnis der Prüfung der Vereinbarungen zur Begrenzung von Zinsänderungsrisiken sowie zur Optimierung der Kreditkonditionen (Derivate Finanzinstrumente)

- Verfahrensfragen -

Der Ausschuß verständigt sich auf Vorschlag des Vorsitzenden darauf, den Bericht des Finanzministers über die Kreditaufnahme und den Einsatz von Zinsderivaten, Umdruck 14/233, und den Bericht des Landesrechnungshofs gemäß § 99 LHO über das Ergebnis der Prüfung der Vereinbarungen zur Begrenzung von Zinsänderungsrisiken sowie zur Optimierung der Kreditkonditionen (Derivate Finanzinstrumente) zusammen mit den Bemerkungen 1997 des Landesrechnungshofs in der Arbeitsgruppe "Haushaltsprüfung" zu beraten. Auf den Hinweis von M  Möller, daß seinerzeit der Wunsch geäußert worden sei, den Finanzausschuß in seiner Gesamtheit umfassend über die komplizierte Materie in Form eines "Seminars" zu informieren, stellt der Vorsitzende heraus, daß es den übrigen Mitgliedern des Finanzausschusses unbenommen sei, an der in Betracht kommenden Sitzung der Arbeitsgruppe "Haushaltsprüfung" teilzunehmen.

 

Punkt 14 der Tagesordnung:

Landeseigene Labore

Vorlage des Ministeriums für Finanzen und Energie

Umdruck 14/613

St Dr. Lohmann beantwortet eine Frage des Vorsitzenden nach der in der Vorlage erwähnten "Vergabe eines Gutachtens zur Prüfung höherer Wirtschaftlichkeit oder Einsparmöglichkeit" dahin, daß die Bestandsaufnahme nahezu abgeschlossen sei. Man habe eine Arbeitsgruppe gebildet, die die Aufgabe habe, die Anforderungen an das Gutachten bis Anfang nächsten Monats zu formulieren; das Gutachten selbst solle etwa Mitte nächsten Monats vergeben werden.

Abg. Neugebauer erklärt, er könne sich des Eindrucks nicht erwehren, daß die vorgelegte Auflistung über die landeseigenen Labore und deren Kapazitäten unvollständig sei, und Abg.  Stritzl wirft die Frage auf, ob die Landesregierung wirklich nicht über hinreichenden eigenen Sachverstand verfüge, so daß die Hinzuziehung externen Sachverstandes unabdingbar sei. Abg. Kubicki bezeichnet es als eine "schlichte Unverschämtheit", daß es zur Erstellung der Auflistung mehrerer Mahnungen bedurft habe; im übrigen hätte die Vorlage in ihrem jetzigen Umfang bereits nach der erstmaligen Aufforderung durch das Finanzministerium am 16. April 1996 erstellt werden können.

Abg. Kubicki bittet das Finanzministerium, das zuständige Ministerium aufzufordern, dem Ausschuß eine vollständige Liste über die in seinem Verantwortungsbereich liegenden Labore zur ersten Sitzung des Finanzausschusses nach den Sommerferien am 7. August 1997 zuzuleiten und bis dahin von der Vergabe des erwähnten Gutachtens Abstand zu nehmen. Außerdem bittet er zu veranlassen, daß der zuständige Staatssekretär in dieser Sitzung zu dem gesamten Vorgang Rede und Antwort stehe. - Der Vorsitzende und Abg. Heinold schließen sich dieser Bitte an.

Auch VP Dr. Schmidt-Bens steht auf dem Standpunkt, daß das Gutachten erst dann vergeben werden dürfe, wenn alle Unterlagen auf dem Tisch liegen, und stellt heraus, daß der Auftrag sehr sorgfältig formuliert werden müsse. Er spricht weiter die Autonomie der Hochschulen an, die eine differenzierte Betrachtung erforderlich mache, und gibt zu überlegen, die Labore der Hochschulen einerseits und die im staatlichen Bereich betriebenen oder geförderten Labore andererseits getrennt zu erfassen und entsprechend begutachten zu lassen.

Einstimmig beschließt der Ausschuß im Sinne der Ausführungen des Abg. Kubicki.

 

Punkt 15 der Tagesordnung:

Bericht zum Sachstand Förderprogramm "Strukturschwache ländliche Räume"

hierzu: Umdruck 14/780

 

Der Ausschuß nimmt die Vorlage des Ministeriums für Finanzen und Energie über die Entwicklung der Ausgaben für die Unterstützung der strukturschwachen ländlichen Räume im Haushaltsjahr 1996, Umdruck 14/780, ohne Aussprache zur Kenntnis.

 

Punkt 16 der Tagesordnung:

Modernisierungsprojekt "Budgetierung des Einzelplans 03 - Staatskanzlei"

Vorlage des Chefs der Staatskanzlei

Umdruck 14/742

Der Vorsitzende greift eine Bemerkung des Abg. Kubicki auf und erinnert daran, daß der Finanzausschuß am 5. Dezember 1996 dem Antrag auf Flexibilisierung des Haushaltsvollzugs beim Einzelplan 03 mit der Maßgabe einer vierteljährlichen Berichterstattung zugestimmt habe, und legt dar, angesichts der Tatsache, daß der Landtag den Haushalt 1997 erst im Februar dieses Jahres verabschiedet habe, könne davon ausgegangen werden, daß der Bericht über das II.  Quartal 1997 aussagekräftiger sein werde.

Abg. Kubicki regt an, die in der Vorlage dargestellten Abweichungen künftig wenigstens mit einem Satz zu erläutern, da sich anderenfalls der Bericht lediglich als eine erweiterte Ist-Liste im Rahmen des normalen Haushaltsvollzugs darstelle.

Abg. Stritzl steht auf dem Standpunkt, der vorgelegte Controlling-Bericht belege die in der 25.  Sitzung des Finanzausschusses am 5. Dezember 1996 geäußerten Bedenken, daß die Staatskanzlei als "Flaggschiff" der Landesregierung für die Weiterentwicklung des Modernisierungsprojekts "Budgetierung" das geeignete Ressort sei.

 

Punkt 17 der Tagesordnung:

EDV-Verfahren "Bekleidungswesen der Polizei"

Antrag auf Freigabe von Haushaltsmitteln durch den Finanzausschuß

Vorlage des Innenministeriums

Umdruck 14/747

Abg. Stritzl erkundigt sich nach der Höhe der Personalkosteneinsparungen seit der Einführung des EDV-Verfahrens im Jahre 1994. - Der Ausschuß nimmt zur Kenntnis, daß das zuständige Innenministerium nicht vertreten sei, und vertagt die Entscheidung über den Antrag auf Freigabe bis zur nächsten Sitzung.

 

Punkt 18 der Tagesordnung:

Neuordnung des ÖPNV im Hamburger Verkehrsraum

hier: Einwilligung des Finanzausschusses zum Abschluß eines Vergleichs zwischen dem Land Schleswig-Holstein, dem Kreis Segeberg und der Freien und Hansestadt Hamburg betr. die Defizitabdeckung der Langenhorner Bahn (U-Bahn-Linie U 1)

Vorlage des Ministeriums für Finanzen und Energie

Umdruck 14/758

Ohne Diskussion willigt der Ausschuß mit den Stimmen aller Fraktionen in den Abschluß des Vergleichs ein.

 

Punkt 19 der Tagesordnung:

a) Einrichtung einer Zentralen Beschaffungs- und Servicestelle (ZBS) und Erlaß einer Landesbeschaffungsordnung

Antrag der Fraktion der F.D.P.

Drucksache 14/696

(überwiesen am 16. Mai 1997 an den Innen- und Rechtsausschuß und den Finanzausschuß)

b) Strukturreform in den Ministerien für Finanzen, für Soziales und für Justiz

Antrag der Fraktion der F.D.P.

Drucksache 14/697

(überwiesen am 16. Mai 1997 an den Innen- und Rechtsausschuß und den Finanzausschuß)

c) Entwurf eines Gesetzes zur Überleitung der Landesbauverwaltung in eine private Rechts- und Organisationsform

Gesetzentwurf der Fraktion der F.D.P.

Drucksache 14/698

(überwiesen am 16. Mai 1997 an den Finanzausschuß und den Innen- und Rechtsausschuß)

- Verfahrensfragen -

Einstimmig folgt der Ausschuß der Anregung des Abg. Kubicki, die Diskussion über die Anträge und den Gesetzentwurf bis zur Einbringung entsprechender Vorlagen durch die Landesregierung zurückzustellen.

 

Punkt 20 der Tagesordnung:

Wirtschafts- und Währungsunion

Entschließungsantrag der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 14/700

Änderungsantrag der Fraktion der CDU

Drucksache 14/730

(überwiesen am 15. Mai 1997 an den Europaausschuß, den Finanzausschuß und den Wirtschaftsausschuß)

hierzu: Innerstaatliches Verfahren für die Einhaltung der Konvergenzkriterien des Maastricht-Vertrages

Schreiben des Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages

Umdruck 14/760

- Verfahrensfragen -

Der Ausschuß nimmt zur Kenntnis, daß der federführende Europaausschuß in seiner gestrigen Sitzung für Mittwoch, den 13. August 1997, eine Anhörung beschlossen habe und stellt die Beratung des Antrages bis dahin zurück.

 

Punkt 21 der Tagesordnung:

Information/Kenntnisnahme

Der Ausschuß nimmt die folgenden Vorlagen ohne Aussprache zur Kenntnis:

Umdruck 14/711 - Plenaraufträge

Umdruck 14/769 - Plenaraufträge

Umdruck 14/727 - Termine 1997 Finanzausschuß/Arbeitsgruppe "Haushaltsprüfung

Umdruck 14/734 - Scheinprivatisierung im Technischen Consulting

Umdruck 14/743 - Verkauf von bundeseigenen Wohnungen

Umdruck  14/795  -  Sydsleswigsk Oplysningsforbund: Landeszuwendung 1997

 

Zu Umdruck 14/727

Der Vorsitzende berichtet, er habe dem Wunsch der Vorsitzenden des Umweltausschusses auf Verschiebung der für den 22. September 1997 anberaumten gemeinsamen Sitzung zur Beratung des Einzelplans 13 nicht entsprechen können, da anderenfalls der gesamte Terminplan für die Beratungen des Haushaltsentwurfs 1998 gekippt werden müßte.

 

Punkt 22 der Tagesordnung:

Verschiedenes

a) Der Vorsitzende teilt mit, daß die Landesregierung der von der CDU-Fraktion verlangten Vorlage von Akten zum Thema "Veräußerung des Wohnungsbestandes des Preussag-Konzerns in Kiel-Gaarden und der seinerzeitige Verkauf von Landesanteilen am Grundkapital der HDW an die Preussag AG" entsprochen habe; die Akten befänden sich bis zum 13. Juni zur Einsichtnahme im Ausschußbüro (Umdruck 14/788).

b) Der Vorsitzende merkt an, der Termin für ein Gespräch der finanzpolitischen Sprecher der Fraktionen mit dem Landesrechnungshof über den Einzelplan 02 des Haushaltsentwurfs 1998 werde in der auf Freitag, den 13. Juni 1997, 9:00 Uhr, anberaumten Sondersitzung des Finanzausschusses festgelegt werden.

 

Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 12:35 Uhr.

 

gez. Hay                                        gez. Breitkopf

Vorsitzender                                Geschäfts- und Protokollführer