Schleswig-Holsteinischer Landtag
Stenographischer Dienst
N i e d e r s c h r i f t
Sozialausschuss
45. Sitzung
am Donnerstag, dem 27. Juni 2002, 14:00 Uhr,
im Sitzungszimmer des Landtages
Anwesende Abgeordnete
Andreas Beran (SPD) Vorsitzender
Astrid Höfs (SPD) i. V. von Birgit Herdejürgen
Arno Jahner (SPD)
Siegrid Tenor-Alschausky (SPD)
Torsten Geerdts (CDU)
Werner Kalinka (CDU)
Helga Kleiner (CDU)
Dr. Heiner Garg (FDP)
Angelika Birk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Weitere Abgeordnete
Fehlende Abgeordnete
Wolfgang Baasch (SPD)
Thomas Stritzl (CDU)
Die Liste der weiteren Anwesenden befindet sich in der Sitzungsakte.
Tagesordnung: Seite
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1. |
a)
b) |
Anhörung der kommunalen Landesverbände Gesundheitssituation der Migrantinnen und Migranten in Schleswig-Holstein
Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Integrationskonzept der Landesregierung Umdrucke 15/1694 hierzu: Umdruck 15/2316
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4 |
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2. |
Bericht der Ministerin für Justiz, Frauen, Jugend und Familie über die Landesförderung für katholische Schwangerenberatungsstellen Antrag der Abgeordneten Silke Hinrichsen (SSW) hierzu: Umdruck 15/2333 |
5 |
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3. |
Bericht des Vorsitzenden über die Europäische Konferenz des Sozialwesens vom 5. bis 7. Juni 2002 in Barcelona hierzu: Umdruck 15/2358
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8 |
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4. |
Informationsreise des Ausschusses nach Oslo
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5. |
Verschiedenes |
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Der Vorsitzende, Abg. Beran, eröffnet die Sitzung um 14 Uhr und stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest. Die Tagesordnung wird in der vorstehenden Fassung gebilligt.
Punkt 1 der Tagesordnung:
Anhörung der kommunalen Landesverbände
a) Gesundheitssituation der Migrantinnen und Migranten in Schleswig-Holstein
Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Drucksache 15/1694
(überwiesen am 21. März 2002 zur abschließenden Beratung)
b) Integrationskonzept der Landesregierung
Umdruck 15/1694
Hierzu: Umdruck 15/2316
Der Ausschuss nimmt mit Befremden zur Kenntnis, dass die kommunalen Landesverbände keine Veranlassung sehen, eine mündliche Stellungnahme abzugeben (Umdruck 15/2316).
Auf Anregung von Abg. Birk beschließt der Ausschuss, die Beantwortung der Großen Anfrage abschließend zur Kenntnis zu nehmen. Mit den Beratungen zum Integrationskonzept der Landesregierung werde der Ausschuss im Herbst beginnen.
Punkt 2 der Tagesordnung:
Bericht der Ministerin für Justiz, Frauen, Jugend und Familie über die Landesförderung für katholische Schwangerenberatungsstellen
Antrag der Abgeordneten Silke Hinrichsen (SSW)
Umdruck 15/2283
hierzu: Umdruck 15/2333
M Lütkes berichtet, dass der Landesverband der Caritas und der SKF mit den ihm angeschlossenen Beratungsstellen im laufenden Haushaltsjahr mit rund 210.800 € gefördert werden. Der Caritas-Verband unterhalte eine Beratungsstelle in Lübeck. Der SKF unterhalte Beratungsstellen in Kiel, Neumünster, Flensburg, Eutin und Elmshorn. Insgesamt halte der Caritas-Verband 10,31 Personalstellen zur Beratung nach § 2 Schwangerschaftskonfliktgesetz, von denen das Land Schleswig-Holstein 4,6 Stellen fördere.
Der Landesverband Donum Vitae e. V. werde im laufenden Haushaltsjahr mit 45.525,57 € gefördert. Der Verband unterhalte in Schleswig-Holstein Beratungsstellen in Bad Oldesloe, Kiel, Neumünster, Pinneberg und Flensburg. Dieser Verein werde vom MJF mit einer Personalstelle gefördert.
Donum Vitae habe nach dem Ausstieg des Caritas-Verbandes aus der Beratung nach § 5 Schwangerschaftskonfliktgesetz dessen Funktion übernommen. Es sei von Seiten des MJF über Monate und Jahre genau geprüft worden, ob ein gesetzlicher Anspruch auf Förderung nach § 2 und nach § 5 Schwangerschaftskonfliktgesetz bestehe. Dies sei der Fall. Die Förderung geschehe demnach zu Recht. Weiterhin sei von Seiten des MJF intensiv geprüft worden, ob die Beratungen von Caritas und Donum Vitae den Ansprüchen der §§ 2 und 5 Schwangerschaftskonfliktgesetz genügen. Auch dies sei der Fall.
Die Zusammenarbeit zwischen Caritas und Donum Vitae sei garantiert. Die Befürchtung, dass Frauen, die sich im katholischen Kontext beraten lassen wollen, zwei Beratungsstrukturen durchlaufen müssen, habe sich nicht bewahrheitet. Im MJF bestehe Gewissheit darüber, dass die umfassende Beratung nach § 2 Schwangerschaftskonfliktgesetz erfolge. Frauen würden – wie es das Gesetz vorschreibe – auf alle Hilfemöglichkeiten hingewiesen.
In den letzten Monaten sei unter anderem aufgrund der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Minden geprüft worden, ob aus dem Urteil für Schleswig-Holstein Hinweise auf Nichterfüllung der Förderkriterien abzuleiten seien. Dies sei nicht der Fall. Das Urteil gehe von einem anderen Sachverhalt aus, denn die bischöflichen Richtlinien des Landesverbandes Westfalen-Lippe verböten eine Beratung im Sinne des § 2. In Schleswig-Holstein seien die bischöflichen Richtlinien anders gefasst. Der Weihbischof stehe offiziell hinter dem Hinweis auf die verschiedenen – auch medizinischen – Abbruchmöglichkeiten im Verlauf der Beratung. In Schleswig-Holstein sei daher die Förderung von SKF, Caritas und Donum Vitae aufgrund dieses Sachverhalts fortzusetzen.
Auf eine Frage von Abg. Hinrichsen antwortet M Lütkes, dass alle geförderten Beratungsstellen die Erfüllung der §§ 3 und 8 berücksichtigen. Bezüglich der Umsetzung der Richtlinien bestehe ein ständiger Dialog mit allen Trägern von Beratungsstellen. Der Bedarf in Schleswig-Holstein werde ständig überprüft.
M Lütkes greift eine Frage von Abg. Birk auf und erläutert, der Verband der Caritas begreife seine Arbeit als Teil eines Netzes und garantiere eine umfassende Beratung und Information. In der Vergangenheit seien bei der Caritas 5,6 Stellen gefördert worden. Nunmehr seien es nur noch 4,6 Stellen. Diese Differenz ergebe sich, weil sich diese Stelle auf die Beratung nach § 5 bezog. Sie sei gestrichen und nach Prüfung auf Donum Vitae umgelenkt worden.
Frau Selker führt auf Nachfrage von Abg. Baasch aus, es sei im vergangenen Jahr in 5 Fällen vorgekommen, dass ein allgemeines Beratungsgespräch bei der Caritas ein Schwangerschaftskonfliktgespräch ergab. In diesen Fällen sei die Beraterin mit der betroffenen Frauen sofort zu Donum Vitae gegangen. Frauen, die sich mit dem Wunsch nach einem Beratungsgespräch an die Caritas wendeten, wünschten in der Regel eine Beratung nach § 2. Im Jahr 2000 seien vom Caritas-Verband 340 Beratungen durchgeführt worden. Es sei abzusehen, dass sich diese Beratungen nunmehr bei Donum Vitae wiederspiegelte. Frauen, die Donum Vitae zu einem Hilfsgespräch aufsuchen, nutzen im Anschluss die verschiedenen Hilfsangebote des SKF und des Caritas-Verbandes, der sehr viele Eigenmittel für die Beratung zur Verfügung stelle. Von den vorhandenen 10 Stellen würden vom Land 4,6 Stellen gefördert.
M Lütkes ergänzt, das Land sei verpflichtet, ein plurales Beratungsangebot mit unterschiedlichen religiösen Schwerpunkten anzubieten. Die in Schleswig-Holstein herangewachsene Lösung fördere ein Miteinander und sei tragfähig.
In Antwort auf eine Frage des Abg. Dr. Garg sagt M Lütkes, dass neben der gesetzlichen Verpflichtung, ein breites Beratungsangebot zu garantieren, die gesetzliche Verpflichtung bestehe, die Beratungen nach §§ 2 und 5 nicht in einer Trägerschaft anzusiedeln. Die gesetzliche Verpflichtung, auch katholische Beratungsstellen vorzuhalten, könne eingehalten werden, weil Kirche, Caritas und Donum Vitae anerkennten, dass die Beziehung zwischen den Beratungsangeboten nach §§ 2 und 5 herstellbar und für die Frauen gut lebbar sein müsse. M Lütkes bietet an, dem Ausschuss von der Arbeitsgruppe "Umsetzung" erarbeitete Fallzahlen der unterschiedlichen Beratungsstellen zuzuleiten (Umdruck 15/2333).
Punkt 3 der Tagesordnung:
Bericht des Vorsitzenden über die Europäische Konferenz des Sozialwesens vom 5. bis 7. Juni 2002 in Barcelona
hierzu: Umdruck 15/2358
Der Vorsitzende berichtet über seine Reise nach Spanien und erläutert kurz seinen schriftlichen Bericht, Umdruck 15/2358.
Punkt 4 der Tagesordnung:
Informationsreise des Ausschusses nach Oslo
Der Ausschuss bespricht weitere Einzelheiten der geplanten Informationsreise nach Oslo.
Zu Punkt 5 der Tagesordnung, Verschiedenes, liegen keine Wortmeldungen vor.
Der Vorsitzende, Abg. Beran, schließt die Sitzung um 14:55 Uhr.
gez. Beran gez. Klimkeit
Vorsitzender Protokollführerin