| | Schleswig-Holsteinischer Landtag
Plenarprotokoll
16/19 |
| 16. Wahlperiode
06-01-25 |
Plenarprotokoll
19. Sitzung
Mittwoch,
25.
Januar 2006
Nachruf auf den ehemaligen Landtagsabgeordneten Uwe Greve | |
Karl-Martin Hentschel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] | |
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Dr. Christian von Boetticher, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume | |
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Anne Lütkes [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] | |
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Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] | |
Gemeinsame Beratung
a) Reform des Föderalismus | |
Antrag der Fraktionen von CDU und SPD
Drucksache
16/484 | |
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Antrag der Fraktion der FDP
Drucksache
16/505 | |
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Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Drucksache
16/536 | |
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Peter Harry Carstensen, Ministerpräsident | |
Dr. Johann Wadephul [CDU] | |
Anne Lütkes [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] | |
Dr. Ralf Stegner, Innenminister | |
Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] | |
Beschluss: 1. Antrag Drucksache 16/484 durch die Berichterstattung der Landesregierung erledigt 2. Überweisung des mündlichen Berichts der Landesregierung an den Innen- und Rechtsausschuss und den Europaausschuss | |
Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein | |
Gesetzentwurf der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und der Abgeordneten des SSW
Drucksache
16/354 (neu) - 2. Fassung | |
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Anne Lütkes [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] | |
Dr. Ralf Stegner, Innenminister | |
Beschluss: Überweisung an den Innen- und Rechtsausschuss | |
Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ausführung des Transplantationsgesetzes (AG-TPG) | |
Gesetzentwurf der Fraktion der FDP
Drucksache
16/501 | |
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Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] | |
Dr. Gitta Trauernicht, Ministerin für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren | |
Beschluss: Überweisung an den Sozialausschuss | |
Programme für Bildung und Jugend der Europäischen Union | |
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Drucksache
16/492 | |
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Antrag der Fraktionen von CDU und SPD
Drucksache
16/526 | |
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Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] | |
Beschluss: 1. Annahme der Drucksache 16/492 in geänderter Fassung 2. Drucksache 16/526 durch Annahme der Drucksache 16/492 erledigt | |
Situation und Entwicklung der Printmedien in Schleswig-Holstein | |
Antrag der Fraktionen von FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW
Drucksache
16/511 | |
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Zukunft der integrierten Versorgung in Schleswig-Holstein | |
Antrag der Fraktion der FDP
Drucksache
16/516 (neu) | |
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Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Drucksache
16/517 | |
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Bericht zum Verbraucherschutz | |
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Drucksache
16/190 | |
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Antrag der Fraktionen von CDU und SPD
Drucksache
16/215 | |
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Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses
Drucksache
16/453 (neu) | |
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Siegrid Tenor-Alschausky [SPD], Berichterstatterin | |
Beschluss: Annahme der Anträge in der Fassung der Drucksache 16/453 (neu) mit Ergänzung | |
Keine Privatisierung des deutschen Autobahnnetzes | |
Antrag der Abgeordneten des SSW
Drucksache
16/305 | |
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Antrag der Fraktionen von CDU und SPD
Drucksache
16/358 | |
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Bericht und Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses
Drucksache
16/487 | |
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Hans-Jörn Arp [CDU], Berichterstatter | |
Beschluss: 1. Annahme des Antrages Drucksache 16/358 2. Ablehnung des Antrages Drucksache 16/305 | |
Resolution zur Breitbandinternetversorgung DSL in Schleswig-Holstein | |
Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses
Drucksache
16/510 | |
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Hans-Jörn Arp [CDU], Berichterstatter | |
Weiterentwicklung der Beruflichen Schulen unter besonderer Berücksichtigung der Regionalen Berufsbildungszentren (RBZ) | |
Landtagsbeschluss vom 29. September 2005
Drucksache
16/274 (neu) - 2. Fassung | |
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Bericht der Landesregierung
Drucksache
16/346 | |
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Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses
Drucksache
16/514 | |
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Sylvia Eisenberg [CDU], Berichterstatterin | |
Beschluss: Kenntnisnahme des Berichts der Landesregierung, Drucksache 16/346 | |
Bericht der Landesregierung an den Landtag gemäß § 126 Abs. 9 HSG - Universitätsklinikum Schleswig-Holstein für das Jahr 2004 | |
Bericht der Landesregierung
Drucksache
16/420 | |
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Beschluss: Überweisung an den Bildungsausschuss und den Finanzausschuss zur abschließenden Beratung | |
Bericht über die Weiterentwicklung des Schulsystems in Schleswig-Holstein | |
Landtagsbeschluss vom 10. November 2005
Drucksache
16/353 (neu) | |
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Bericht der Landesregierung
Drucksache
16/495 | |
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Ute Erdsiek-Rave, Ministerin für Bildung und Frauen | |
Dr. Henning Höppner [SPD] | |
Karl-Martin Hentschel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] | |
Beschluss: Überweisung an den Bildungsausschuss zur abschließenden Beratung | |
Beratungsstellen FRAU & BERUF | |
Landtagsbeschluss vom 11. November 2005
Drucksache
16/338 | |
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Mündlicher Bericht der Landesregierung | |
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Ute Erdsiek-Rave, Ministerin für Bildung und Frauen | |
Anne Lütkes [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] | |
Herlich Marie Todsen-Reese [CDU] | |
Birgit Herdejürgen [SPD], zur Geschäftsordnung | |
Beschluss: Überweisung an den Sozialausschuss zur abschließenden Beratung | |
Keine Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internetverbindungen | |
Antrag der Fraktion der FDP
Drucksache
16/472 | |
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Anne Lütkes [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] | |
Uwe Döring, Minister für Justiz, Arbeit und Europa | |
Beschluss: Überweisung an den Innen- und Rechtsausschuss | |
Keine flächendeckenden Kombilöhne - Lohnnebenkosten senken und Arbeitslose qualifizieren | |
Antrag der Abgeordneten des SSW
Drucksache
16/502 | |
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Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Drucksache
16/527 | |
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Antrag der Fraktionen von CDU und SPD
Drucksache
16/540 | |
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Klaus Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] | |
Uwe Döring, Minister für Justiz, Arbeit und Europa | |
Beschluss: 1. Ablehnung des Antrages Drucksache 16/502 2. Ablehnung des Antrages Drucksache 16/527 3. Annahme des Antrages Drucksache 16/540 | |
* * * * Peter Harry Carstensen, Ministerpräsident Ute Erdsiek-Rave, Stellvertreterin des Ministerpräsidenten und Ministerin für Bildung und Frauen Uwe Döring, Minister für Justiz, Arbeit und Europa Dr. Ralf Stegner, Innenminister Dr. Christian von Boetticher, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Rainer Wiegard, Finanzminister Dietrich Austermann, Minister für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr Dr. Gitta Trauernicht, Ministerin für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren * * * * |
Beginn:
10:01
Uhr
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 9. Tagung des Schleswig-Holsteinischen Landtages. Das Haus ist ordnungsgemäß einberufen und beschlussfähig. Beurlaubt ist Frau Abgeordnete Susanne Herold.
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, sich zu erheben.
(Die Abgeordneten erheben sich)
Am Heiligen Abend des vergangenen Jahres verstarb kurz vor Vollendung seines 65. Lebensjahres der ehemalige Abgeordnete des Schleswig-Holsteinischen Landtages Uwe Greve. Er gehörte dem Parlament in der 15. Legislaturperiode als Mitglied der CDU-Fraktion an.
Mit Uwe Greve haben wir einen Politiker verloren, der auch gegen vielfältige Widerstände zu seiner eigenen Auffassung, die manchmal von uns als unbequem empfunden wurde, gestanden hat und seine Position vertreten hat.
Insbesondere wegen seiner Geradlinigkeit und wegen seiner Offenheit, die er auch im zwischenmenschlichen Umfang pflegte, wurde er über Fraktionsgrenzen hinweg geachtet und als engagierter Abgeordneter geschätzt. Ihm lagen greifbare Themen wie die Entwicklung des Mittelstandes am Herzen und er hegte die Überzeugung, dass - wie er selbst einmal formuliert hat - Geschichte, richtig verstanden, nicht das Gedächtnis beschwert, sondern den Verstand erleuchtet, insbesondere den politischen.
Der Schleswig-Holsteinische Landtag gedenkt Uwe Greve in Dankbarkeit. Unsere Anteilnahme gilt seiner Frau und seiner Familie.
Ich bitte, dem Verstorbenen ein kurzes Gebet zu widmen.
Sie haben sich zu Ehren des Verstorbenen erhoben. Ich danke Ihnen.
Meine Damen und Herren, ich habe Ihnen eine Aufstellung der im Ältestenrat vereinbarten Redezeiten übermittelt. Der Ältestenrat hat sich verständigt, die Tagesordnung in der ausgedruckten Reihenfolge mit folgenden Maßgaben zu behandeln: Zu den Tagesordnungspunkten 10, 19, 21, 22, 26 bis 29 sowie 33 ist eine Aussprache nicht geplant.
Zur gemeinsamen Beratung vorgesehen sind folgende Tagesordnungspunkte: 4 und 23, Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst und Antrag zur Einführung einer verbindlichen Vorsorgeuntersuchung für Zweijährige, 5 und 18, Anträge zur Zukunft des Verkehrslandeplatzes Holtenau und Anbindung von Kiel an den Flughafen Hamburg, 6 und 17, Anträge zu den Perspektiven für den Norden Schleswig-Holsteins sowie der gemeinsamen Wirtschafts- und Verwaltungsregion Schleswig-Holstein/Hamburg, sowie 8 und 14, Reform des Föderalismus und Föderalismusreform.
Die Anträge zu den Tagesordnungspunkten 9 und 13, Finanzielle Auswirkungen auf die zukünftige EU-Förderung und Europäischer Finanzrahmen 2007 bis 2013, wurden von den Fraktionen und den Abgeordneten des SSW zurückgezogen.
Anträge zur Aktuellen Stunde liegen nicht vor.
Wann die einzelnen Tagesordnungspunkte voraussichtlich aufgerufen werden, ergibt sich aus der Ihnen vorliegenden Übersicht über die Reihenfolge der Beratungen der 9. Tagung.
Wir werden heute und morgen unter Einschluss einer zweistündigen Mittagspause jeweils längstens bis 18 Uhr tagen. Am Freitag ist ein Ende der Sitzung gegen 13 Uhr zu erwarten. Eine Mittagspause ist für Freitag daher nicht vorgesehen. - Ich höre keinen Widerspruch. Dann wird auch so verfahren.
Nunmehr darf ich auf der Tribüne sehr herzlich Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Mölln und der Realschule Altenholz mit ihren Lehrkräften begrüßen.
(Beifall)
Außerdem freue ich mich, auf der Tribüne unsere ehemaligen Kolleginnen und Kollegen Frau Gravert, Frau Vorreiter, Herrn Plüschau, Herrn Professor Wiebe und Herrn Behm zu sehen. - Seien Sie uns alle herzlich willkommen!
(Beifall)
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 39 auf:
Fragestunde
Es liegt eine Frage des Herrn Abgeordneten Karl-Martin Hentschel vom 16. Januar 2006 vor.
Zunächst erteile ich dem Fragesteller das Wort. Herr Hentschel, sie haben das Wort.
Ich frage die Landesregierung: Wie will die Landesregierung in Zukunft die Unabhängigkeit des Landesnaturschutzbeauftragten gewährleisten, dessen Handeln nach dem Landesnaturschutzgesetz „an Weisungen nicht gebunden ist“?
(Wolfgang Kubicki [FDP]: So, wie es das Gesetz vorsieht!)
Herr Minister Dr. von Boetticher, bitte.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Hentschel, Sie haben mit Ihrer Frage § 48 Abs. 4 des Landesnaturschutzgesetzes korrekt vorgelesen. Das ist eine gesetzliche Pflicht. Diese gesetzliche Pflicht gedenken wir - wie bisher auch - einzuhalten.
(Beifall bei CDU und SPD)
Herr Hentschel, Sie haben das Wort zu einer weiteren Frage.
Herr Minister, wie steht die Landesregierung zu dem Vorwurf des ehemaligen Landesnaturschutzbeauftragten, die Landesregierung müsse eine „moralisch-ethische Grenze respektieren“? Darüber sei bei der Landesjagdverordnung „allzu elegant hinweg argumentiert worden“. Ich habe aus dem Rücktrittsschreiben des ehemaligen Landesnaturschutzbeauftragten zitiert.
Das Zitat belegt, dass er bisher frei von Weisungen gewesen ist. Hätten wir ihm bisher Weisungen erteilt, hätte er diese Kritik so in der Öffentlichkeit sicherlich nicht geäußert. Dass er mich kritisiert hat, ist also der beste Beleg dafür.
(Beifall der Abgeordneten Herlich Marie Todsen-Reese [CDU])
Ich sage Ihnen: Lesen Sie bitte § 48 Abs. 2 des Landesnaturschutzgesetzes. Dort steht nämlich drin, dass der Landesnaturschutzbeauftragte den Minister berät und unterstützt. Er berät und unterstützt also die oberste und die obere Naturschutzbehörde. Das heißt nicht, dass er ihr befiehlt. Das bedeutet auch nicht, dass er Beschlüsse fasst. Die Beschlüsse hat am Ende der Minister zu fassen - unter Abwägung dessen, was ihm der Naturschutzbeauftragte auf den Tisch legt. Das haben wir umfangreich erörtert, im Übrigen auch mit ihm. Am Ende bin ich zu einem anderen Ergebnis gekommen.
Ich weiß nicht, ob mein Vorgänger immer allen Empfehlungen seines Beauftragten gefolgt ist. Das kann ich nicht abschätzen. Es ist aber nicht ungewöhnlich, wenn es einmal zu Konfliktsituationen kommt und der Minister anders entscheidet.
Herr Hentschel, Sie haben das Wort zu einer zweiten Zusatzfrage.
Herr Minister, wie steht die Landesregierung zu dem Vorwurf des ehemaligen Landesnaturschutzbeauftragten, die dem Beirat des Landesnaturschutzbeauftragten vorgelegten Informationen zur Begründung der Kormoranverordnung seien in wesentlichen Teilen „nicht korrekt, unzutreffend interpretiert und falsch kalkuliert worden“?
Wir nehmen das als eine Stellungnahme in dem Anhörungsverfahren. Ein Anhörungsverfahren ist dafür da, vielfältige Meinungen einzuholen. Diese Meinungen werden wir auch bei der Vorlage einer neuen Begründung zur Kormoranverordnung berücksichtigen.
Herr Hentschel, Sie haben das Wort zu einer letzten Zusatzfrage.
Wie steht die Landesregierung zu dem Vorwurf des Landesnaturschutzbeauftragten, der Wunsch des Ministeriums auf Vorabinformationen über seine Öffentlichkeitsarbeit sei „mit der eindeutigen Zielsetzung einer Überprüfungsmöglichkeit erfolgt“, und seiner Aussage, er halte dies „unter dem Aspekt eines an Weisungen nicht gebundenen Handelns des Landesnaturschutzbeauftragten schlicht für eine Zumutung“?
In diesem Zusammenhang verweise ich gern noch einmal auf § 48 Abs. 2 Landesnaturschutzgesetz, auf die Beratungs- und Unterstützungspflicht des Beauftragten. Darin steht, dass er den Minister berät und unterstützt. Darin steht aber nicht, dass eine Beratung über die Presse zu erfolgen hat. Wir haben lediglich darauf hingewiesen, dass nach Eingang einer Stellungnahme zunächst einmal ein Dialog mit dem Minister geführt werden muss, bevor der Minister die Meinung des Landesnaturschutzbeauftragten aus der Presse erfährt. Auf diesen Abstimmungsprozess haben wir hingewiesen. Das war keine Weisung. Das war eine Bitte, den Pflichten aus § 48 Abs. 2 komplett nachzukommen.
Zu einer Zusatzfrage erteile ich dem Kollegen Hildebrand von der FDP das Wort.
Herr Minister, das Landesnaturschutzgesetz wird zurzeit novelliert beziehungsweise ist in Vorbereitung. Ist in Ihrem Hause beabsichtigt, die Position des Naturschutzbeauftragten in dem überarbeiteten Gesetz aufrechtzuerhalten?
Es ist Teil des Koalitionsvertrages gewesen. Nach den Verabredungen, die das Kabinett gestern getroffen hat, ist es auch nicht beabsichtigt, den Landesnaturschutzbeauftragten abzuschaffen. Das heißt, die Stellung des Landesnaturschutzbeauftragten wird selbstverständlich auch in dem Gesetzentwurf und dann hoffentlich in einem neuen Gesetz, über das dann der Landtag zu befinden hat, weiterhin bestehen. Das ist dann Ihrer Entscheidung überlassen.
Zu einer Zusatzfrage erteile ich der Fraktionsvorsitzenden der Grünen, der Kollegin Anne Lütkes, das Wort.
Herr Minister, in Ansehung der Beantwortung der zweiten Frage und der Frage des Kollegen Hildebrand frage ich Sie, wie Sie zur Position des ehemaligen Landesnaturschutzbeauftragten stehen, der vorgeschlagen hat, den Landesnaturschutzbeauftragten in Zukunft unmittelbar dem Parlament „zuzuordnen“, ihn vom Landtag berufen zu lassen, um seine vom Parlament gewollte Unabhängigkeit über die jetzige Regelung des Gesetzes hinaus oder anders geregelt zu garantieren? Wie stehen Sie als zuständiger Minister dazu? Schließlich haben Sie gerade eine andere Richtung angedeutet. Würden Sie noch einmal im Klartext sagen, wie Sie diesen Vorschlag sehen?
Ich habe heute nicht zum ersten Mal deutlich gemacht, dass wir gerade mit dem neuen Landesnaturschutzgesetz zum Ausdruck bringen wollen, dass wir nach wie vor diese Beratungsfunktion als oberste und obere Naturschutzbehörde innehaben möchten. Wenn sich der Landtag dagegen entscheidet und lieber einen eigenen Beauftragten berufen möchte, dann steht das natürlich der Weisheit des Parlamentes anheim. Der Vorschlag meines Ministeriums ist allerdings ein anderer.
Zu einer weiteren Zusatzfrage erteile ich der Kollegin Anne Lütkes das Wort.
Sie sehen also die vom ehemaligen Landesnaturschutzbeauftragten beschriebene Gefahr, dass der Landesnaturschutzbeauftragte möglicherweise auch von Ihnen mundtot gemacht werden könnte - das war ein Zitat - und er nur noch - das ist auch ein Zitat - ein Nischendasein als Lobpreiser des Regierungshandels fristen und verkommen würde. Sehen Sie eine solche Gefahr?
Und wenn ja: Wie sehen Sie sie aufgrund der bisherigen Geschichte und aufgrund des vom zurückgetretenen Landesnaturschutzbeauftragten beschriebenen Kommunikationszusammenhangs zwischen Ihnen und ihm selber? Wie möchten Sie gewährleisten, dass eine solche Gefahr, geschweige denn eine solche Tatsache in Zukunft nicht noch einmal zu beschreiben ist?
Herr Minister, bitte.
Aus der Presseberichterstattung und aus der Kritik, die ich mir zu Recht oder zu Unrecht habe gefallen lassen müssen, wird deutlich, dass es auch in der Vergangenheit nicht einmal eine Spur von Weisungsgebundenheit gab.
Im Gegenteil, es gab eine ganz offensive Kritik. Wir haben darauf verwiesen, dass zunächst einmal Beratung und Unterstützung im Vordergrund stehen sollten. Es gab keine Weisung. Ich sehe die Gefahr von daher in der Zukunft genauso klein, wie sie bisher gewesen ist.
Es wird sicherlich ein Naturschutzbeauftragter zu wählen sein, der kritisch ist. Dagegen habe ich nichts; ich habe es auch zum Ausdruck gebracht. Darum habe ich ja einen sehr engagierten Naturschützer genommen, der von Anfang an klar gemacht hat, dass er auch einmal Paroli bietet. Die Frage ist lediglich, wie das geschieht. Die Frage ist, wie eine Beratungs- und Unterstützungsfunktion wahrgenommen wird. Das sind die einzigen Gespräche, die es gab. Weisungen hat es nicht gegeben. Weisungen wird es insofern auch nicht geben. Von daher sehe ich es in Zukunft mit der Gelassenheit, mit der ich es bisher auch gesehen habe.
(Beifall bei der CDU)
Zu einer Zusatzfrage erteile ich der Frau Abgeordneten Monika Heinold von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.
Herr Minister, der ehemalige Landesnaturschutzbeauftragte zitiert folgende Aussage von Staatssekretär Rabius aus einem gemeinsamen Gespräch: „Wir wollen bestimmte Ziele umsetzen und können dabei keinen Sand im Getriebe gebrauchen.“ So soll es Staatssekretär Rabius gesagt haben. - Ist diese Aussage so oder sinngemäß getätigt worden und wie bewertet die Landesregierung eine solche Aussage? - Das war ein Zitat aus dem Rücktrittsschreiben.
Da ich bei dem Gespräch nicht anwesend war, kann ich Ihnen leider nicht sagen, wie der Wortlaut dieses Gespräches gewesen ist.
Zu einer weiteren Zusatzfrage erteile ich der Kollegin Heinold das Wort.
Wie würde die Landesregierung eine solche Aussage bewerten, falls sie so getroffen worden wäre?
Nach Rücksprache mit meinem Staatssekretär kann ich Ihnen sagen, dass eine solche Aussage nicht gemacht worden ist. Es ist vielmehr darauf hingewiesen worden, dass man die Beratungs- und Unterstützungsfunktion sehe. Es wurde darum gebeten, dass einer Stellungnahme des Landesnaturschutzbeauftragten eine angemessene Frist zur internen Reaktion - im Negativen wie im Positiven - eingeräumt werde, bevor die Stellungnahme über die Presse erfolgt. Es soll nicht wie in diesem Fall dazu kommen, dass der Minister die Stellungnahme aus der Presse und nicht vom Landesnaturschutzbeauftragten selbst erhält. Das war ein Hinweis, der so gegeben wurde. Die von Ihnen vorgetragenen Zitate kann ich darum nicht bestätigen.
Zu ihrer letzten Zusatzfrage erteile ich der Frau Abgeordneten Anne Lütkes das Wort.
Herr Minister, der ehemalige Landesnaturschutzbeauftragte hat - Sie haben es gerade ansatzweise zitiert - sehr harte Vorwürfe gegen Sie erhoben. Es ist von „mundtot gemacht“, „Lobpreiser“, „Sand im Getriebe“ die Rede und insbesondere seien Sie nicht mit ihm darin einig, die moralisch-ethische Grenze bei dem Töten von Tieren zu garantieren. Wie bewerten Sie diese doch sehr harten und auch bewusst von ihm selber öffentlich gemachten Vorwürfe vor dem Hintergrund, dass Ihnen das Gesetz eine bestimmte beratende Zuarbeit gewährt?
Herr Minister, bitte.
Wir haben seine Stellungnahmen auch in die Vorhaben umfangreich eingearbeitet. Wir haben im Übrigen nach der Anhörungsphase einige Änderungen unter anderem in der Landesjagdzeitenverordnung bewirkt. Darum hatte ich das Gefühl, dass es einen positiven Dialog gab.
Ferner hat er von vornherein deutlich gemacht, mit welchen Regeln des Koalitionsvertrages er Probleme haben würde. Bei der Einstellung hatte ich nicht das Gefühl, dass das die Crux ist, an der er einen Rücktritt festmachen würde. Das hat er während des Verfahrens auch nicht deutlich gemacht. Das Verfahren rührt aus September/Anfang Oktober dieses Jahres. Der Rücktritt erfolgte dann zwei Monate später. Ich habe auch von anderen Dingen gehört, die zu diesem Rücktritt geführt haben.
Im Kern haben wir alle seine Argumente abgewogen und sind in einigen Bereichen zu einer anderen Auffassung gelangt. Meiner Meinung nach ist das der normale Abwägungsprozess, den ein Minister zu treffen hat, und vor allen Dingen muss ich am Ende die politische Verantwortung dafür übernehmen und diese übernehme ich mit dieser Entscheidung sehr gern.
Weitere Fragen sehe ich nicht. Ich danke der Regierung für die Beantwortung der Fragen und schließe die Fragestunde.
(Beifall bei der CDU)
Ich rufe die Tagesordnungspunkte 8 und 14 auf:
Gemeinsame Beratung
a) Reform des Föderalismus
Antrag der Fraktionen von CDU und SPD |
b) Föderalismusreform
Antrag der Fraktion der FDP |
Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall
Dann rufe ich die Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 8 auf. Mit dem Antrag Drucksache 16/484 wird ein mündlicher Bericht zur laufenden Tagung erbeten. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann ist einstimmig so beschlossen und die Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 14 erübrigt sich.
Herr Ministerpräsident, ich erteile Ihnen das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die über Jahrzehnte gewachsene Verflechtung der Länder des Bundes und der Europäischen Union birgt immer häufiger die Gefahr, dass sich die verschiedenen Ebenen nicht immer sinnvoll ergänzen. Damit Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Kommunen, der Länder, des Bundes und Europas für die Bürgerinnen und Bürger wieder durchschaubarer werden, brauchen wir eine Reform des Föderalismus.
Im November 2005 haben sich CDU, SPD und CSU darauf geeinigt, im Bund eine große Koalition zu bilden. Deutschland steht vor großen Herausforderungen. Arbeitslosigkeit, Staatsverschuldung, demographischer Wandel und der durch die Globalisierung veränderte Wettbewerb verlangen große politische Anstrengungen. Es braucht diese Anstrengungen, um heutigen und künftigen Generationen ein Leben in Wohlstand zu sichern. Die Koalitionspartner haben sich darauf geeinigt, diesen Herausforderungen für Deutschland durch eine gemeinsame Politik zu begegnen, und zwar mit Mut und Menschlichkeit, wie es im Titel des Koalitionsvertrages heißt.
Unter anderem haben die Koalitionspartner vereinbart, die föderalen Strukturen der Bundesrepublik zu erneuern. Dies soll durch die Entflechtung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern und durch eine klare Festlegung von Verantwortlichkeiten geschehen. Wir müssen Überregulierungen abbauen und dem Prinzip der Subsidiarität wieder mehr Geltung verschaffen. Aufgaben, die die Kommune lösen kann, soll die Kommune lösen. Aufgaben, die ein Land lösen kann, muss das Land lösen. Erst dann sind der Bund und die EU gefordert.
In den letzten sieben Jahren haben wir eine Diskussion über die Reform der bundesstaatlichen Ordnung geführt. Ein Teil der jetzigen schleswig-holsteinischen Landesregierung hat in den vergangenen Jahren an diesem Prozess mitgewirkt. Ein anderer Teil der Regierung hatte nur noch in den letzten Monaten die Chance, sich in die Diskussion einzubringen. Die schleswig-holsteinische Landesregierung unterstützt im Grundsatz die angestrebte Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung. In meiner Regierungserklärung vom Mai und in meiner Antrittsrede als Bundesratspräsident im November letzten Jahres habe auch ich eine Neubestimmung des Föderalismus gefordert.
Dies geschah aus einem verfassungspolitischen Grundverständnis heraus. Durch eine effiziente bundesstaatliche Gliederung wird die für einen demokratischen Rechtsstaat selbstverständliche Teilung der Staatsgewalt in drei Teilgewalten gestärkt. Diese Gewaltenteilung soll eine falsche Machtkonzentration verhindern. Nicht eine übermächtige Zuständigkeitskonzentration beim Bund, sondern eine klare Kompetenzverteilung zwischen den beiden Staatsebenen Bund und Ländern führt auch zu einer wirksamen Gewaltenteilung. So verleihen wir dem Demokratieprinzip unserer staatlichen Ordnung wieder mehr Geltung. Die Bürgerinnen und Bürger müssen klar erkennen können, wer politisch für was verantwortlich ist. Ich bleibe dabei: Demokratie muss transparent sein, sonst verliert sie an Zustimmung.
(Beifall bei CDU, SPD, FDP und SSW)
Selbstbewusste Länder prägen die Bundesrepublik Deutschland. Sie sind Garanten für einen konstruktiven innerstaatlichen Wettbewerb. Wir müssen aber auch dafür sorgen, dass die Länder in der Lage sind, ihre Aufgaben aus eigener Kraft zu erfüllen. Die jetzt angestrebten Änderungen des Grundgesetzes werden den Abstimmungsbedarf zwischen Bundestag und Bundesrat vermindern. Mitwirkungsrechte des Bundesrates werden durch eine Befugnis der Länder zu abweichender Gesetzgebung in zentralen Regelungsbereichen - etwa in den Bereichen Umwelt, Boden, Raumordnung und Hochschulrecht - ersetzt werden. Die Rahmengesetzgebung des Bundes wird vollständig abgeschafft. So wird das Betätigungsfeld des Vermittlungsausschusses erfreulicherweise eingeschränkt. Dadurch würden wir auch der Gefahr einer gegenseitigen Blockade den Boden entziehen. Wir können uns einen Föderalismus mit angezogener Handbremse nicht mehr leisten. Wir wollen ihn auch nicht mehr verantworten.
(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD)
Unser Land Schleswig-Holstein wird durch die Verlagerung vieler Gesetzgebungszuständigkeiten insgesamt gestärkt werden. Die Möglichkeiten, zum Beispiel für das Ladenschlussrecht oder das Gaststättenwesen hier im Landtag passgenaue Regelungen zu finden, werden unserem Land als Tourismusstandort nur nützlich sein.
(Beifall bei der CDU und der Abgeordneten Lothar Hay [SPD] und Jutta Schümann [SPD])
Wo Licht ist, ist aber auch Schatten. Einige Vorschläge zur geplanten Föderalismusreform bergen für Schleswig-Holstein erhebliche Nachteile. Das gilt für die Verlagerung einiger Gesetzgebungskompetenzen ebenso wie für finanzielle Folgewirkungen angestrebter Grundgesetzänderungen. Die schleswig-holsteinische Landesregierung sieht insbesondere die Verlagerung der Gesetzgebungskompetenzen im Laufbahnbesoldungs- und im Versorgungsrecht auf die Länder sehr kritisch. Auch die Verlagerungen der Gesetzgebung im Strafvollzug sowie in bestimmten Bereichen des Wohnungswesens und des Heimrechts auf die Länder müssen wir uns sehr genau ansehen. Hier können - insbesondere für die strukturschwächeren Länder - massive Nachteile drohen. Gleichzeitig kritisieren wir die angestrebte Verlagerung der Gesetzgebungszuständigkeit für die friedliche Kernenergienutzung von der konkurrierenden in die ausschließliche Gesetzgebung des Bundes, die die Mitwirkung der Länder an der Atomgesetzgebung in nicht akzeptabler Weise beschränken würde.
Wichtig wird für uns die Debatte um eine Neuordnung der Finanzbeziehungen sein. Hier sage ich noch einmal ganz deutlich: Wir müssen dafür sorgen, dass die Länder in der Lage sind, ihre Aufgaben aus eigener Kraft zu erfüllen. Ich meine, insgesamt führt das vorgesehene Reformpaket zu einer grundsätzlich begrüßenswerten und klareren Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern. Es beinhaltet aber auch Punkte, die einem Wettbewerbsföderalismus den Weg bereiten. Wir dürfen die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse im gesamten Bundesgebiet nicht gefährden. Daher werden wir sorgfältig abwägen, wie sich Schleswig-Holstein zu den einzelnen Bestandteilen des Reformpakets positioniert.
Die Landesregierung hält an ihrer grundsätzlichen Unterstützung der Bemühungen von CDU, SPD und CSU fest, den deutschen Föderalismus zu modernisieren. Die Interessen unseres Landes haben für die Landesregierung ein natürliches und großes Gewicht. So ist es auch im Koalitionsvertrag zwischen der schleswig-holsteinischen CDU und der schleswig-holsteinischen SPD vereinbart. Daher wird die Landesregierung im Bundesrat dann, wenn konkrete Vorschläge zur Änderung des Grundgesetzes vorliegen, jeden einzelnen Vorschlag sehr genau und sehr sorgfältig auf seine Vereinbarkeit mit schleswig-holsteinischen Interessen prüfen.
(Beifall bei CDU, SPD und SSW)
Auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 14. Dezember 2005 habe ich unseren Vorbehalt ausdrücklich zu Protokoll gegeben, dem sich mein Kollege Ringstorff aus Mecklenburg-Vorpommern dankenswerterweise angeschlossen hat. Dort wurde beschlossen, die zur Umsetzung der Föderalismusreform erforderlichen Gesetzentwürfe zügig und parallel im Bundestag und im Bundesrat einzubringen, zu beraten und zu verabschieden. Diese Gesetzentwürfe werden nun unter Federführung der Länder Nordrhein-Westfalen, Bayern, Berlin und Bremen in einer Arbeitsgruppe vorbereitet. Dort haben wir zu unseren Kritikpunkten bereits konkrete Änderungsvorschläge unterbreitet. Wir bringen uns in die Diskussion so ein, wie es unsere Aufgabe ist, nämlich konstruktiv.
(Beifall bei CDU, SPD und SSW)
Ich eröffne die Aussprache. Ich erteile nun dem Oppositionsführer im Schleswig-Holsteinischen Landtag, dem Fraktionsvorsitzenden der FDP und Kollegen Wolfgang Kubicki, das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kollegen und Kollegen! Es gibt angesichts der Tatsache einer großen Koalition in Berlin aus unserer Sicht nicht viel Positives zu vermerken, außer dass diese große Koalition die Chance beinhaltet, dass das, was bisher als Blockade des Föderalismus bezeichnet worden ist, bei der Reform des Föderalismus nicht stattfindet. Herr Ministerpräsident, die Blockade, die wir beklagen, war nämlich keine Blockade nach dem Prinzip Länder gegen Bund, sondern sie wurde von den jeweiligen Regierungen im Bund einerseits und in den Ländern andererseits parteipolitisch organisiert und gespeist. Es war also im Prinzip eine Blockade A gegen B und nicht Bund gegen Länder.
(Beifall bei FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Nun besteht mit der großen Koalition in Berlin die Chance, die bisherige Blockade aufzulösen und tatsächlich zu einer Reform des Föderalismus, die von uns allen gewünscht wird, kommen zu können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist auch keine Diskussion, die parteipolitisch geführt werden muss. Viele von denen, die hier im Raum sitzen, sind ja gelegentlich bei Konferenzen mit Kolleginnen und Kollegen des Bundes zusammen. Es geht um die Frage: Möchte man mehr Zentralisierung oder mehr Dezentralisierung? Wenn ich mit meinen Kollegen aus Berlin zusammensitze, sind die der Auffassung, an für sich müsste alles in Berlin geregelt werden und die Länder hätten - wenn überhaupt - eine Existenzberechtigung allenfalls als ausführende Organe.
Dagegen glaube ich aus tiefster Überzeugung, dass die Dezentralisierung von Entscheidungen das A und O ist, nicht nur aus dem demokratischen Prinzip heraus, nicht nur um Machtbalance zu erhalten, sondern vor allen Dingen auch, um eine weitere Partizipation der Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen. Je weiter weg Entscheidungen getroffen werden, desto weiter weg empfinden die Bürgerinnen und Bürger auch die Grundlagen dieser Entscheidungen und desto weniger identifizieren sie sich damit. Herr Ministerpräsident, Sie haben zu Recht darauf hingewiesen: Je näher man dran ist, je stärker man an der Krone dran ist, desto größer ist die Identifikation. Wir haben nun die Chance, den Föderalismus tatsächlich neu zu gestalten.
Im Spätsommer 2003 wurde eine Kommission zur Reform des deutschen Föderalismus eingesetzt. Man hatte erkannt: Das Loblied auf das Modell Deutschland und seine politischen Erfolge mit konsensorientierten Verhandlungslösungen war verklungen. Zu unbeweglich schien das Land angesichts anhaltender ökonomischer Probleme, fortschreitender europäischer Integration und globalisierter Weltwirtschaft. Nahezu einhellig wurde erkannt: Wir brauchen eine Reform. Insbesondere die Landesparlamente standen vor der Herausforderung, zum ersten Mal möglicherweise als Sieger aus politisch-strukturellen Veränderungen hervorgehen zu können.
Wir erinnern uns nicht zuletzt an das Bekenntnis aller Landtage zum Föderalismus und zur Subsidiarität mit dem Ziel, die Landesparlamente zu stärken, so wie es in der „Lübecker Erklärung“ der deutschen Landesparlamente vom Föderalismuskonvent vom 31. Mai 2003 nachzulesen ist.
Wir selbst haben noch am 12. November 2004 in diesem Haus über die Föderalismusreform debattiert. Wir haben einen gemeinsamen Antrag verabschiedet, der auf die Notwendigkeit für eine Föderalismusreform hinweist. Das alles fand letztlich kein Gehör. Am 17. Dezember 2004 - Herr Minister Stegner, Sie werden sich erinnern - scheiterten um 15:45 Uhr die Verhandlungen der damaligen Kommission zur Reform des deutschen Föderalismus. Es wurde vor den Landtagswahlen in Schleswig-Holstein, in Nordrhein-Westfalen und vor der Bundestagswahl damit die wohl einschneidenste Reform des deutschen Staatswesens seit 1969 zunächst beerdigt.
Die Probleme aber sind geblieben. Auch weiterhin haben wir das für die Bürgerinnen und Bürger nur schwer durchschaubare Wirrwarr in den Systemen aus Mischverwaltung und Mischfinanzierung, in der konkurrierenden Gesetzgebung und bei den Zustimmungserfordernissen im Bundesrat. Gerade Letzteres ist ja immer wieder im Vorweg zu Wahlen als Blockadeinstrument genutzt worden.
So ist es kein Wunder, wenn vermehrt Diskussionen um den Zusammenschluss ganzer Bundesländer - Stichwort „Nordstaat“ - und um die Existenzberechtigung der Landesparlamente entstehen. Diese Diskussionen begründen sich nicht nur in der schlechten Lage der öffentlichen Haushalte, sondern in dem für die Bürgerinnen und Bürger immer schwerer erkennbaren Aufgabenprofil der Länder. Hier bedarf es klarer Abgrenzungen.
(Beifall bei der FDP)
Es bedarf klarer gesetzgeberischer Zuständigkeiten und finanzieller Kompetenzen und nur im Ausnahmefall, etwa im Hinblick auf das Sozialstaatsprinzip oder auf die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik, darf es erlaubt sein, von klaren Zuständigkeiten abzuweichen.
Ich habe es früher schon einmal gesagt: Wenn wir die finanziellen Zuständigkeiten nicht ordentlich regeln, ist alles andere, was wir beschließen, Makulatur. Wir sollten uns nicht damit zufrieden geben, dass man uns Brosamen hinwirft, aber bei der Frage der Finanzierung - wie in der Vergangenheit geschehen - uns anschließend die guten Dinge wieder wegnimmt.
(Vereinzelter Beifall)
Es ist richtig, den Prozess für eine Reform des deutschen Föderalismus wieder aufzurollen, wie es unter anderem auch die große Koalition in Berlin beschlossen hat. Sie hat Ende letzten Jahres ihre Leitlinien für eine solche Reform abgesteckt. Die Ergebnisse der Koalitionsarbeitsgruppe zur Föderalismusreform mit den altbekannten Akteuren Müntefering und Stoiber liegen vor. Sie haben teilweise sinnvolle Vorschläge unterbreitet, allerdings auch Vorschläge, über deren Sinn oder Unsinn man streiten kann und über die, wenn sie umgesetzt werden, auch mächtig gestritten werden wird. Am Ende, so hoffen wir, steht dann ein Modell, welches klar herausstellt, wer, ob Bund oder Land, künftig welche Gesetzgebungskompetenzen bekommt und wie sich die Einnahmen in der Bundesrepublik auf Bund, Länder und Kommunen verteilen. Das ist wohl die heikelste Frage der gesamten Reform.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die große Koalition hat im Bereich der Gesetzgebungskompetenzen ein teilweise neues Modell entwickelt. Bisher gab es in der Verfassung die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes oder der Länder, die Rahmengesetzgebung und die konkurrierende Gesetzgebung. Das Modell von Minister Müntefering und Ministerpräsident Stoiber verzichtet nun in Gänze auf die Rahmengesetzgebung. Sie wird abgeschafft. Das ist positiv. Dafür wird aber als Neuheit die so genannte „abweichende Gesetzgebung" präsentiert.
Liebe Kolleginnen und Kollegen aus der SPD-Landtagsfraktion, die funktioniert wie folgt: Wenn der Bund in bestimmten Bereichen von seiner Gesetzgebungsbefugnis Gebrauch gemacht hat, sollen die Länder hiervon abweichende Regelungen treffen können. Das gilt beispielsweise für die Hochschulzulassung und die Hochschulabschlüsse, die Raumordnung, das Jagdwesen, den Naturschutz und die Landschaftspflege, die Bodenverteilung und den Wasserhaushalt, soweit es sich nicht um stoff- oder anlagenbezogene Regelungen handelt.
Dieses neue Modell ist zwar aus unserer Sicht ein Fortschritt zu der bisherigen Rahmengesetzgebung, weil sich die Länder eben im Zweifel nicht an einen vorgegebenen Rahmen des Bundesgesetzgebers halten müssen. Man darf und muss sich dennoch fragen, welchen Sinn es machen soll, auf Bundesebene Regelungen zu erlassen, die die Länder im Zweifel durch eigene Regelungen ersetzen können. Man stelle sich vor, Bundesumweltminister Gabriel schafft sein lang ersehntes Bundesumweltgesetzbuch und die Länder dürfen hiervon komplett abweichende Regelungen treffen. Das zu erklären, dürfte schwierig werden.
(Beifall bei der FDP sowie Beifall der Abgeordneten Konrad Nabel [SPD] und Jürgen Weber [SPD])
Warum konnte man sich nicht dazu durchringen - vielleicht ist das im Rahmen der weiteren Erörterungen ja noch möglich -, die Kompetenzen gleich in die Zuständigkeit der Länder oder des Bundes zu verlagern? Diese Frage gilt es zu beantworten und wir dürfen gespannt sein, welche Position die Landesregierung dazu in der weiteren Diskussion vertritt, Herr Ministerpräsident. Ich wäre für klare Zuständigkeitsregelungen,
(Beifall bei der FDP)
denn - wie gesagt - ein Bundesumweltgesetzbuch und abweichende Regelungen der Länder Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg oder Mecklenburg-Vorpommern sind schwer zu vermitteln. Da hätten wir Debatten, wie wir sie heute Morgen in der Fragestunde hier hatten, beispielsweise darüber, warum die Landesregierung Schleswig-Holstein von Regelungen des Bundes in der einen oder anderen Form abweichen will.
Auch in den Bereichen, in denen man sich in Berlin anscheinend für klare Gesetzgebungskompetenzen für den Bund oder die Länder entschieden hat, gibt es noch ausreichend Zündstoff. Das gilt beispielsweise für den Bereich der Innenpolitik. So hat der Landtag erst im Dezember auf Initiative von FDP und Grünen beschlossen, es aus guten Gründen bei der Bundeskompetenz bei den Regelungen zum Strafvollzug zu belassen.
Viel interessanter und wohl auch problematischer wird es aber bei der Frage des Beamtenrechts. Sie haben es angesprochen. Die große Koalition in Berlin will die einheitlichen Regelungen des Beamtenrechts aufgeben und an die Länder übertragen. Die Landesregierung in Schleswig-Holstein sieht das anders. So konnten wir lesen, dass sich der Innenminister wie auch der Ministerpräsident einig waren in der Frage der künftigen Regelung des Beamtenrechts. Beide wollen, dass die Beamtenbesoldung weiterhin bundeseinheitlich geregelt wird, und wir stimmen ihnen ausdrücklich zu.
(Beifall bei der FDP)
Es ist in der Tat so, dass eine Länderkompetenz in der Frage der Beamtenbesoldung zu einem negativen Wettlauf mit niedriger Besoldung, längeren Arbeitszeiten und so weiter bei den ärmeren Ländern führen würde und zwangsweise führen müsste, während die reicheren Bundesländer die besten Beamten für sich abwerben könnten. Wir sind skeptisch, ob dieser Weg wirklich der richtige ist, weil er unmittelbar mit der Qualität staatlichen Handelns verbunden ist.
Tür- und Toröffner für diese unsägliche Debatte - daran möchte ich gern erinnern - und den Wettbewerb um weniger Leistungen bei den Beamten - man kann es gar nicht oft genug wiederholen - war die SPD-geführte Landesregierung in Schleswig-Holstein mit dem damaligen Finanzminister Ralf Stegner, die die Öffnungsklauseln beim Weihnachts- und Urlaubsgeld quasi erfunden haben. Insofern freut es uns außerordentlich, dass es einen Sinneswandel bei Minister Stegner gegeben hat.
Er geht aber sogar noch einen Schritt weiter. Kaum ist der Ministerpräsident zu Besuch bei der dänischen Königin und der Innenminister allein zu Haus, diktiert Minister Stegner der Presse in die Blöcke, dass er die Zustimmung zum gesamten Föderalismuspaket an dieser Frage scheitern lassen wolle. Hier wird es interessant. Während der Innenminister tatsächlich klare Konsequenzen aus einer klaren Position ziehen will, eiert der Ministerpräsident herum. Er sei zwar mit Herrn Stegner in der Sache einer Meinung, will aber die Föderalismusreform an der Frage der Beamtenbesoldung nicht scheitern lassen. Wir hätten gern eine Antwort darauf, worauf sich die Landesregierung nun besinnen wird, darauf, dass die Reform an diesem Punkt scheitert, oder darauf, dass sie an diesem Punkt nicht scheitert.
(Beifall bei der FDP und der Abgeordneten Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Eine weitere heikle Frage betrifft den künftigen Status des Berufsbeamtentums. Die Grünen haben in ihrer Ergänzung zu unserem Antrag ausdrücklich darauf hingewiesen. Will auch die Landesregierung mittelfristig die Aushebelung des Beamtenstatus aus Artikel 33 Abs. 5 des Grundgesetzes? So steht es ja im Berliner Koalitionspapier zur Föderalismusreform. Dort wird eine Neuregelung in Artikel 33 Abs. 5 des Grundgesetzes vorgeschlagen, nach der die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums „fortentwickelt" werden sollen. „Fortentwickelt“ meint in diesem Wortsinn wirklich „fortentwickeln“ und nicht „weiterentwickeln“.
Dagegen haben wir uns als FDP in diesem Hause immer ausgesprochen. Wir haben immer gesagt: Gebt dem öffentlichen Dienst weniger Aufgaben, dann braucht er auch nicht so viele Mitarbeiter. Wir brauchen aber in der Kernverwaltung Beamte, die nicht streiken dürfen. Ich denke dabei erneut an Polizei, Lehrer oder die Berufsfeuerwehren. Was passiert, wenn diese streiken?
Schließlich sehen wir auch die künftige Zentralisierung der inneren Sicherheit mit großer Skepsis, Herr Ministerpräsident. So soll nach den Vorstellungen von CDU und SPD in Berlin das Bundeskriminalamt mit zusätzlichen Kompetenzen in der Terrorismusbekämpfung betraut werden. Es ist aber ein Trugschluss zu erwarten, dass es ein Mehr an Sicherheit gibt, wenn sich das BKA in Fällen von länderübergreifender Gefahr auf Dauer selbst für zuständig erklären darf, noch einmal, sich selbst für zuständig erklären darf, so wie es von der Regierungskoalition in Berlin vorgesehen ist. Im Gegenteil, nach unserer Auffassung - das haben Anhörungen und Symposien immer wieder belegt - sind die Orts- und Milieukenntnisse der dezentral organisierten Landespolizeien hierfür deutlich besser geeignet.
(Beifall bei der FDP)
Ich gehe davon aus, dass eine gemeinsame Föderalismusreform des Bundes und der Länder nicht die Zustimmung der FDP-mitregierten Länder finden wird, wenn die neue Bundesregierung auf unnötigen Kompetenzen für das Bundeskriminalamt bei der Terrorismusbekämpfung besteht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Anzahl der zustimmungspflichtigen Gesetze im Bundesrat soll reduziert werden, und das ist gut so. Dabei entspricht die von der großen Koalition gewählte Neuformulierung des Art. 84 Grundgesetz im Wesentlichen einem Gesetzentwurf der FDP-Bundestagsfraktion aus dem April 2005. Nach Art. 84 Abs. 1 des Grundgesetzes ist die Einrichtung der Behörden und das Verwaltungsverfahren im Bereich der so genannten Landesexekutive Sache der Länder, soweit nicht Bundesgesetze mit Zustimmung des Bundesrates etwas anderes bestimmen. Während die Rechte des Bundes hierbei ursprünglich als eng begrenzte Ausnahme konzipiert waren, enthalten heute eine erhebliche Zahl an Bundesgesetzen Regelungen über Organisation und Verfahren der Landesverwaltung und beschränken so die Organisationshoheit der Länder.
Zu einem weiteren Anstieg der Zustimmungserfordernisse in diesem Bereich hat lange Zeit die vom Bundesverfassungsgericht vertretene „Einheitstheorie“ geführt, wonach nicht die einzelne Vorschrift zum Verwaltungsverfahren, sondern das jeweilige Bundesgesetz als Ganzes zustimmungspflichtig ist. Der Bundesrat darf auch einem Gesetz, das sowohl materielle Normen als auch Vorschriften über das Verfahren der Landesverwaltung enthält, deshalb die Zustimmung versagen, weil er nur mit der materiellen Regelung nicht einverstanden ist. Das hat in der Vergangenheit oft zu obskuren Situationen geführt, dass der Bund versucht hat, die materiellen Regelungen in einem Gesetz zu regeln und die Verfahrensvorschriften in einem anderen, um die Zustimmungspflicht auf diese Art und Weise zu reduzieren.
Wie das teilweise politisch und nicht im Sinne der Bürgerinnen und Bürger genutzt wurde, haben wir in der Vergangenheit nur allzu oft erlebt. Durch die vorliegende Neuformulierung des Art. 84 Abs. 1 des Grundgesetzes entfällt ein großer Teil der bisher zustimmungspflichtigen Gesetze, da sie Länderinteressen nicht mehr berühren. Die Länder haben durch ein Zugriffsrecht die Möglichkeit, abweichend von der bundesgesetzlichen Vorgabe die Behördenorganisation und das Verwaltungsverfahren eigenständig zu regeln. Darüber hinaus sieht der neue Art. 84 vor, dass durch Bundesgesetz Aufgaben an Gemeinden und Gemeindeverbände nicht mehr übertragen werden dürfen. Das ist, so meine ich, ein Schritt in die richtige Richtung.
Besser wäre es allerdings gewesen, man hätte sich die Aufgabenübertragung vom Bund auf die Kommunen, die ja durchaus sinnvoll sein kann, offen gehalten und entsprechend das Konnexitätsprinzip im Verhältnis Bund-Kommunen verankert, so wie wir es im Land Schleswig-Holstein haben, damit die Finanzierung der Durchführung der Aufgaben durch die Gemeinden und Gemeindeverbände sichergestellt ist.
(Beifall bei der FDP)
So hat es, liebe Kolleginnen und Kollegen, im Übrigen auch der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in seinem Thesenpapier zur Föderalismusreform gefordert.
Es wäre im Übrigen auch für die kommunalen Spitzenverbände interessant zu erfahren, welche Auffassung die Landesregierung hierzu vertritt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Redezeit reicht heute nicht aus, um alle Aspekte und wichtigen Punkte der Föderalismusreform in gebührendem Maße zu berücksichtigen. Eines steht aber fest: Teilweise gehen die Vorschläge aus Berlin zu weit, teilweise drücken sich die Großkoalitionäre in Berlin vor wesentlichen Punkten. So wurde einer der wesentlichen Kernpunkte der Föderalismusreform, die Entflechtung der Einnahmen und eine größere Autonomie von Bund und Ländern bei der Einnahmegestaltung bisher bis auf die neue Länderkompetenz bei der Grunderwerbsteuer fast völlig ausgespart. Ich wiederhole noch einmal, Herr Minister Wiegard, eine Föderalismusreform ohne eine entsprechende Reform der Finanzverfassung ist Makulatur.
(Beifall bei der FDP)
Dennoch befinden wir uns erst am Anfang einer neuen Debatte zur größten Reform seit 1969. Wir sollten diese Debatte offen führen. Wir sollten uns auch als Parlament von vornherein aktiv einmischen, um zu einer staatlichen Neuordnung zu kommen, die klare Zuständigkeiten für Bund und Länder vorgibt und damit künftig verhindert, dass der Bundesrat als politisches Blockadeinstrument missbraucht werden kann, die aber die Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern nicht ausspart, sondern als wesentliches Element einer solchen Reform begreift. Nur so macht die Reform wirklich Sinn.
Herr Präsident, wir bitten um Überweisung an den Innen- und Rechtsausschuss.
(Beifall bei der FDP)
Für die Fraktion der CDU erteile ich dem Herrn Fraktionsvorsitzenden Dr. Johann Wadephul das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nachdem der Kollege Kubicki gestern bei einer Veranstaltung die Befürchtung geäußert hatte, ich könnte wie in vergangenen Diskussionsrunden seinen Beitrag für politisch nicht ausreichend halten,
(Wolfgang Kubicki [FDP]: Sagen Sie jetzt gerade noch ausreichend!)
werde ich jetzt, Herr Kollege Kubicki, das Urteil in dieser Debatte korrigieren: Das war ein Beitrag, der für einen Oppositionsführer im Schleswig-Holsteinischen Landtag schon ganz ordentlich war.
(Heiterkeit bei der FDP)
Sie haben auch gemerkt, Kollege Weber hat applaudiert, Kollege Baasch trägt heute sogar einen Button, der an einen FDP-Button erinnert. Insofern gibt es in großen Teilen Zustimmung, Herr Kollege Kubicki, zu dem, was Sie gesagt haben. Dennoch ist es wichtig, dass wir uns heute mit diesem Thema in diesem Hause einmal mehr beschäftigen. Es geht bei dem Thema um das Kernelement der gesetzlichen Aufgabenverteilung zwischen dem Bund und den Ländern. Heute sind jedoch die Grundvoraussetzungen anders als in vielen Debatten vorher. Es bewegt sich etwas in Deutschland, und das ist ein wichtiges Signal.
Werfen wir noch einmal einen Blick zurück. Vor rund einem Jahr scheiterte die Föderalismuskommission unter Leitung von Franz Müntefering und Edmund Stoiber. Viele in Deutschland hatten große Hoffnungen in diese Kommission gesetzt, die in intensiver Arbeit mit Fachgruppen und Spezialisten mühsam einen weitgehenden Entwurf vorbereitet hat. Das Entsetzen und die Enttäuschung waren am Ende umso größer. Den Bürgerinnen und Bürgern wurde sichtbar vor Augen geführt, dass unser Land jedenfalls damals offenbar nicht in der Lage war, wichtige und notwendige Korrekturen vorzunehmen. Das Medienecho war dem entsprechend vernichtend.
Zwei annähernd gleich große politische Blöcke verhinderten jegliche Veränderung. Unterschiedliche Mehrheiten im Bundestag und in der Länderkammer bei einer notwendigen Zustimmungspflicht von 60 % aller gesetzlichen Vorhaben machten das Dilemma deutlich. Alle politischen Kräfte waren und sind sich in der grundsätzlichen Bewertung einig. Unser Bundespräsident Horst Köhler schrieb uns Politikern ins Stammbuch: „Die bestehende föderalistische Ordnung ist überholt.“ Trotzdem hat es damals nicht zu einer Kurskorrektur gereicht.
Die große Koalition in Berlin bietet jetzt genauso wie die große Koalition bei uns in Schleswig-Holstein die Chance, den Knoten der Blockade zu durchschlagen. Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und Vizekanzler Franz Müntefering haben schon während der Koalitionsverhandlungen diese Chance mutig ergriffen. Es wurden Nägel mit Köpfen gemacht. Die Ministerpräsidenten der Länder sind über ihren Schatten gesprungen und haben trotz unterschiedlicher Bedenken auf ihrer gemeinsamen Konferenz ihre grundsätzliche Zustimmung zum Reformwerk erklärt. Kurzum, wir sind einen riesigen Schritt weitergekommen und sprechen heute nicht mehr über das Ob einer Föderalismusreform, sondern über das Wie, und auch hier nur noch über eingeschränkte Bereiche. Um diese auszuleuchten, haben wir die Landesregierung um diesen Bericht gebeten, für dessen Erteilung ich ausdrücklich danke. Die Chancen, aber auch die Risiken dieser Reform müssen von uns benannt werden. Deswegen sage ich für meine Fraktion: Die CDU tritt für eine klare Entflechtung der Kompetenzen und ihre Neuverteilung zwischen Bund und Ländern ein, damit staatliche Ebenen wieder echte politische Gestaltungsmöglichkeiten zurückgewinnen.
(Beifall bei CDU und SPD)
Wie bei unseren Reformvorhaben in Schleswig-Holstein müssen die Änderungen den Zielen der Transparenz staatlichen Handelns, der effizienten Erledigung öffentlicher Aufgaben sowie der Zusammenführung von politischer Entscheidungsmacht und Konnexität entsprechen. Zudem muss als zentraler Maßstab der Gedanke der Subsidiarität - der Herr Ministerpräsident hat darauf hingewiesen - gelten. Wir müssen diese Chance der Verfassungsänderung beherzt nutzen, um weitgehende Doppelstrukturen und Wildwuchs von Bürokratie abzubauen.
Wir stehen dazu, als Land Schleswig-Holstein dort Verantwortung zu übernehmen, wo wir näher an den Menschen sind und die höheren Kompetenzen als der Bund haben. Wir scheuen auch nicht den Wettbewerb mit anderen, den wir als CDU auch an anderer Stelle propagieren, damit Leistungen und Ideen freigesetzt werden, die sonst verkümmern würden. Allerdings - und darauf müssen wir als kleineres Bundesland besonderen Wert legen - muss es in aller erster Linie ein Wettbewerb der Ideen und der Flexibilität sein und nicht ein Wettbewerb, der durch finanziellen Mitteleinsatz geprägt ist. Einen Wettbewerb mit finanziellen Einsätzen kann kein kleineres Bundesland gewinnen, und das würde auch dem Auftrag des Grundgesetzes zur Schaffung einheitlicher Lebensverhältnisse in ganz Deutschland zuwider laufen.
(Vereinzelter Beifall bei der SPD)
Unser Ministerpräsident Peter Harry Carstensen hat deshalb zu Recht auf diese Problematik, insbesondere bei der Übertragung der Kompetenzen für die Beamtenbesoldung und -versorgung vom Bund auf die Länder hingewiesen und bei seinen Kollegen interveniert. Leider scheinen aber alle Länder außer Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern mit den gemachten Vorschlägen in diesem Bereich einverstanden zu sein. Hoffentlich wird dieses in seiner Tragweite von allen wirklich überschaut. Insofern können die freien Demokraten, Herr Kollege Kubicki, an der einen oder anderen Stelle noch für Aufklärung sorgen. Sie sind ja bekanntlich an Länderregierungen beteiligt, die bisher vorbehaltlose Zustimmung signalisiert haben. Ich bitte, an der Stelle dann auch Ihren großen bundespolitischen Einfluss - jedenfalls soll er ja innerhalb der FDP bestehen - geltend zu machen und dafür zu sorgen, dass wir Bündnispartner bekommen. Wir setzen uns dafür ein, dass auch CDU-Ministerpräsidenten zu einer Kurskorrektur bereit sind.
(Beifall bei CDU und SPD)
Es macht meiner Meinung nach jedoch wenig Sinn, an dieser Stelle die Zustimmung scheitern zu lassen. Ich danke dem Ministerpräsidenten ausdrücklich für seine klarstellenden Bemerkungen. Mir missfällt für Schleswig-Holstein das Bild eines beleidigten Jungen, der mit dem Fuß aufstampft und sich in den Schmollwinkel zurückzieht, weil er seinen Willen nicht bekommt.
Es geht im Großen um das lange Zeit von uns angestrebte Gesamtpaket, dessen Scheitern wir nicht wollen, ebenso wenig wie eine Isolation im Kreis der Bundesländer. Sollten beim Thema Beamtenbesoldung die Vorschläge unverändert Bestandteil der Reform bleiben, müssen wir aktiv handeln und den Verbund mit den norddeutschen Ländern für ein einheitliches Besoldungsrecht anstreben.
(Beifall bei der CDU)
Es darf nicht dazu kommen, dass wir mit unseren Nachbarländern uns gegenseitig Lehrer, Hochschulprofessoren, Polizisten und andere Kräfte abwerben. Ich danke, Lothar Hay, den Sozialdemokraten ausdrücklich dafür, dass wir in dieser Frage einig sind. Auch Bildungsministerin Erdsiek-Rave hat das zum Ausdruck gebracht. Wir ziehen in der großen Koalition an einem Strang für endlich mehr norddeutsche Kooperation.
(Beifall bei CDU und FDP)
Einen weiteren kritischen Punkt haben wir parteiübergreifend einmütig in der letzten Landtagssitzung vor Weihnachten behandelt. Die Übertragung der Gesetzgebungskompetenz im Bereich des Strafvollzugs und der Untersuchungshaft vom Bund auf die Länder birgt die Gefahr des ungleichen Vollzugs der Strafen und Maßregeln, im schlimmsten Fall nach Kassenlage des jeweiligen Landes. Das ist insbesondere deshalb nicht hinnehmbar, weil mit dem Inkrafttreten des Strafvollzugsgesetzes vor über 30 Jahren eine bewährte einheitliche Grundlage geschaffen wurde. Mit dem einstimmigen Votum hat der Landtag der Landesregierung für Verhandlungen den Rücken gestärkt.
Es gibt weitere Risiken. So können die Überführung der Aufgaben aus der Heimaufsicht und des Wohnungswesens auf die Länder zu einem erhöhten Personalbedarf führen. Der Zuschuss für den Neubau und die Erweiterungen von Universitäten von derzeit 700 Millionen € jährlich wird gekürzt und langfristig ganz heruntergefahren. Die Auswirkungen EU-rechtlicher Bestimmungen bleiben undurchsichtig.
Bildlich gesprochen kommt es mir manchmal so vor, als würden wir eine Schiffsreise buchen, bei der wir nicht genau wissen, was die Reise kostet und wo das genaue Reiseziel liegt, auch wenn, wie gesagt, die Richtung stimmt. Nicht jeder angekündigte Zwischenstopp dieser Reise erscheint lohnenswert. Das Kultur- und Sportprogramm an Bord bleibt uns überlassen und wir hoffen, dass alle Schiffe dieser Linie das Ziel erreichen und niemand wegen Treibstoffmangels auf der Strecke bleibt.
Wir unterstützen deshalb mit Nachdruck die Landesregierung bei allen Punkten, die Risiken für unser Land beinhalten, Nachbesserungen zu erwirken. Wir sind uns allerdings auch der Situation bewusst, dass dies kein leichtes Unterfangen ist. Wie eingangs geschildert, ist das Gesamtpaket einmütig gebilligt worden.
Deswegen, meine sehr verehrten Damen und Herren - das möchte ich zum Beitrag des Kollegen Kubicki noch einmal sagen -, sollten wir die positive Signalwirkung, Herr Kubicki, der Föderalismusreform auch nicht zerreden - bei allen Gefahren, über die wir uns im Kern, glaube ich, sogar einig sind.
(Beifall bei CDU und FDP)
Wir neigen in Deutschland manchmal dazu, alle Ansätze einer Neugestaltung zu demontieren und durch Klagen und Jammern für den unbeteiligten Betrachter ein Bild des Grauens zu erzeugen. Dabei wissen wir doch genau, wie schwierig die Abgrenzungsprozesse zwischen 16 sehr unterschiedlichen Bundesländern auf der einen und dem Bund auf der anderen Seite bei der Neujustierung der Gesetzgebung sind. Es müssen Kompromisse eingegangen werden. Das bedeutet natürlich auch, dass nicht alles so werden kann, wie ich es mir oder wie wir es uns im Idealfall für Schleswig-Holstein vorstellen. Deshalb sollten wir diesen Einigungsprozess insgesamt nicht herunterreden. Er zeigt uns nämlich, dass die großen politischen Kräfte die ihnen auferlegte Verantwortung wahrnehmen, dass wieder gestaltet wird und dass in unserem Land nicht blockiert wird. Wir gehen die Probleme an. Wir wollen mit Änderungen das Land von Fesseln befreien. Dabei wissen wir, es können auch Fehler passieren. Aber es gilt auch der Satz: Nur wer nicht handelt, macht keine Fehler.
Deswegen lassen Sie uns gemeinsam die Spielräume nutzen, die uns eröffnet werden. Die Kompetenzverlagerung des Ladenschlussrechtes und des Gaststättenrechtes auf die Länder sind für uns als Tourismusland zum Beispiel von großem Vorteil. Hier können wir flexible Regelungen für Schleswig-Holstein erwirken.
(Beifall bei der CDU)
Weitere Kompetenzen wie das Notariatsrecht, die Flurbereinigung, der landwirtschaftliche Grundstücksverkehr, die Behandlung des Sport- und Freizeit- und des so genannten Soziallärms sowie das Versammlungsrecht werden in ihrer rechtlichen Gestaltung alleine von den Ländern gestaltet werden können.
Wollten wir nicht auch immer mehr individuelle Gestaltungsspielräume in der Bildungspolitik? Jetzt bekommen wir sie. Lassen Sie uns diese mutig ausgestalten. Es ist eine besondere Herausforderung für die Länder, diese Gestaltungsspielräume zu nutzen. Beklagen wir uns also nicht über das Gewünschte, sondern machen wir uns daran, mit anderen Ländern weitere Standards zu entwickeln, damit Schulabschlüsse in Deutschland auch in Zukunft vergleichbar sind. Ein Schulabschluss in Flensburg muss mit dem in Görlitz oder Freiburg vergleichbar bleiben. Hierin müssen wir die KMK mit ihrer neuen Präsidentin Ute Erdsiek-Rave unterstützen. Hier ist sie gefordert. Trauen wir uns und trauen wir diesen Institutionen wieder einmal mehr zu.
(Vereinzelter Beifall der CDU)
Gleiches gilt für die Verfahren und die Abschlüsse an den Hochschulen. Lassen Sie uns die Chancen nutzen, ohne vor den Risiken die Augen zu verschließen.
Auch beim Natur- und Umweltrecht haben wir uns immer wieder über Regelwerke geärgert, die am grünen Tisch in der EU oder in Berlin ausgebrütet worden sind. Deswegen beurteile ich auch diesen Punkt etwas anders als die Freien Demokraten. Wenn es die Chance gibt, eine an den landesspezifischen Problemen näher orientierte Regelung auch im Umweltbereich zu machen, dann sollten wir diese nutzen, weil sie unseren Gegebenheiten als Land zwischen den Meeren vielleicht mehr entgegenkommt als eine bundesgesetzliche Regelung, die für ganz Deutschland gestrickt worden ist.
Deshalb rufe ich uns alle dazu auf, die politische Konstellation, die sich durch die Wahlen ergeben hat, zu nutzen, zu nutzen für die Projekte, die in den Jahren vorher liegen geblieben sind, weil man sich davor gefürchtet hat, Wähler zu verschrecken. In der Tat, es war eine Blockade von SPD und CDU mit verteilten Rollen auf Bund- und Länderebene. Wir haben das in den letzten zehn, 15 Jahren deutlich erfahren. Doch jetzt merken wir und spüren es überall: Die Menschen im Land sind froh, dass das tägliche nichts bringende Hickhack der großen Parteien der Vergangenheit angehört und dass sich endlich etwas bewegt. Die Stimmung klart auf. Die Föderalismusreform ist ein wichtiger Baustein auf einem guten Weg für Deutschland und Schleswig-Holstein.
(Beifall bei CDU und SPD)
Für die Fraktion der SPD erteile ich dem Herrn Fraktionsvorsitzenden, dem Kollegen Lothar Hay, das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir führen im hohen Haus ja nicht die erste Debatte zum Thema Föderalismus. Ich kann mich an die Debatten bis zum Jahre 2004 noch sehr gut erinnern und auch an die Sorgen, die wir hatten, als es dann im Jahre 2004 doch nicht zu einer großen Lösung gekommen ist, weil die Interessen derjenigen, die an diesem Komplex gearbeitet haben, letztendlich dann doch nicht miteinander vereinbar waren.
Umso mehr muss man vom Grundsatz her feststellen, dass das, was die große Koalition in Berlin vereinbart hat, sicherlich der richtige Weg ist. Dies sollte uns allerdings nicht daran hindern, aus Sicht der Interessen des Landes Schleswig-Holstein eine Bewertung der einzelnen Felder vorzunehmen und zu sagen, wo wir Nachteile erwarten und wo wir diesen Weg mitgehen. Am Ende muss dann eine Entscheidung unserer Landesregierung stehen, was das Abstimmungsverhalten im Bundesrat betrifft.
Besonders gut finde ich auch das, was der Kollege Wolfgang Kubicki gesagt hat - dies lässt erkennen, dass wir uns in der Bewertung im Grundsatz einig sind -, nämlich dass es einen Komplex gibt, mit dem wir uns in den Parteigremien sicherlich noch beschäftigen müssen. Das ist die Reform der Finanzbeziehungen, die aus meiner Sicht bisher nicht den nötigen Stellenwert gefunden hat. Wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass eine Reform des Föderalismus mit einer ausreichenden Ausstattung der Bundesländer unterfüttert werden muss, damit sie neue Aufgaben in dem Sinne erfüllen können, wie es in Berlin angedacht ist.
(Beifall bei SPD, CDU, FDP und SSW)
In der Januar/Februar-Ausgabe des „DBB-Magazins“ des Deutschen Beamtenbundes ist Folgendes zu lesen:
„Carstensen: Föderalismusreform noch verbesserungsfähig. Der schleswig-holsteinische Ministerpräsident Peter Harry Carstensen sieht vor einer abschließenden Entscheidung zur Föderalismusreform noch Klärungsbedarf. Über jede einzelne auf Bundesebene vorgeschlagene Grundgesetzänderung solle erst im Bundesratsverfahren nach sorgfältiger Einzelprüfung und Abwägung, insbesondere hinsichtlich möglicher negativer Auswirkungen auf alle oder einzelne Länder entschieden werden, sagte Carstensen dem ‚DBB-Magazin.’“
Er fährt fort:
„Für Schleswig-Holstein gilt dies insbesondere für die Beibehaltung eines einheitlichen Dienst-, Besoldungs- und Versorgungsrechts.“
Das ist exakt die Meinung der SPD-Landtagsfraktion. Und hier können Sie sehen, dass CDU und SPD in Schleswig-Holstein gemeinsam mit der Landesregierung an einem Strang ziehen.
(Vereinzelter Beifall bei SPD und CDU)
Die richtige Positionsbestimmung ist das eine, die Möglichkeit der Durchsetzung - da bin ich Realist, ich komme aus Nordfriesland - in Berlin das andere.
Die Landtags- und auch die Bundestagsabgeordneten sind gewählt, um die Interessen ihres Landes zu vertreten. Bei den Bundestagsabgeordneten, auch denen der SPD, steht dieses Ziel im wahrsten Sinne des Wortes ganz vorn. Das heißt, bei der Föderalismusreform vertreten die Bundestagsabgeordneten aus Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und auch Nordrhein-Westfalen zunächst einmal die Interessen ihrer Länder und dann die der Bundesrepublik in ihrer Gesamtheit. Und die Interessen der bisherigen Geberländer im Länderfinanzausgleich sind über die Parteigrenzen hinweg gleich. Sie wollen a) weniger zahlen und b) im Rahmen der Föderalismusreform neben vielen Punkten, in denen wir übereinstimmen, Wettbewerbsvorteile für ihr Bundesland erreichen. Ich kann die Interessenlage der finanziell stärkeren Länder durchaus nachvollziehen. Unter der Zielsetzung der Schaffung gleicher Lebensverhältnisse im Bundesgebiet habe ich allerdings Probleme damit, wenn das zum Maßstab der Reform gemacht wird.
In der Diskussion über die Neuordnung des föderativen Systems fordern die so genannten reichen Länder einen Wettbewerbsföderalismus. Das wäre eine Umkehrung von dem, was wir bisher haben. Deshalb können die Sozialdemokraten das nicht mittragen.
(Beifall bei der SPD)
Sie sind zwar auch der Auffassung, dass die Länder mehr Kompetenzen erhalten sollten und die Finanzkraft der Länder durch eigene Steuern gestärkt werden muss, sie wollen aber in ihren Ländern eigene Standards entwickeln, um sich von anderen Ländern abzugrenzen und sich aufgrund ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Situation einen Wettbewerbsvorteil verschaffen zu können. Ich überspitze bewusst.
Bei dieser Form von Wettbewerbsföderalismus, wie er angedacht ist, haben die nicht so finanzstarken Länder von vornherein keine Chance, weil der Start zum Wettbewerb aus einer völlig ungleichen Konkurrenzsituation heraus erfolgt. Ich möchte einmal ein Beispiel dafür nennen, wie man Wettbewerb nicht verstehen darf. Das wäre etwa so, als würde man beim Start zum 100-m-Lauf einem Teilnehmer einen Rucksack mit 10 kg Gewicht aufpacken und der Rest startet ohne. Das als Wettbewerb zu verstehen, glaube ich, wird vom hohen Haus nicht akzeptiert.
Wir sind uns bewusst, dass - wenn überhaupt - Änderungen nur in ein oder zwei Punkten möglich sein werden. Die Frage der Beamtenbesoldung steht für uns ganz vorn. In der vorigen Legislaturperiode haben wir mehrere Debatten zum Thema Föderalismusreform geführt und im November 2004 eine Entschließung in Anlehnung an die „Münchner Erklärung“ der Landtagspräsidenten verabschiedet. Bereits in dieser Erklärung hatten wir auf die Festlegung der Beamtenbesoldung als Ländersache bewusst verzichtet. Das war richtig und bleibt auch heute eine wichtige Grundposition der Sozialdemokraten in Schleswig-Holstein.
(Beifall bei der SPD)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, gestatten Sie mir an dieser Stelle, auch einen Appell an die Kolleginnen und Kollegen in anderen Landesparlamenten, vor allen Dingen an die der heutigen Geberländer, zu richten und in diesem Zusammenhang einmal dezent daran zu erinnern, dass beispielsweise Baden-Württemberg noch 1988 982 Millionen € aus dem Länderfinanzausgleich erhalten hat, Bayern 1994 noch 342 Millionen € und Hessen noch 1992 942 Millionen €. Bei Nordrhein-Westfalen liegen die letzten spürbaren Zahlungen als Nehmerland in der Mitte der 70er-Jahre. Das heißt doch, die Politiker und Politikerinnen aus den heutigen großen Geberländern haben über Jahrzehnte aus den Regelungen mit dem Ziel, gleiche Lebensverhältnisse im Bundesgebiet zu schaffen, durchaus erhebliche Vorteile gezogen. Nachdem dann die östlichen Bundesländer ab 1995 in den Finanzausgleich einbezogen wurden, wurde die Sache für die Geberländer richtig teuer. Wenn wir die Forderung nach gleichen Lebensverhältnissen aufgeben, dann legen wir die Axt an die Grundfesten unserer föderalen Struktur. Dann gibt es eine andere föderale Struktur in der Bundesrepublik Deutschland. Und es muss die Frage geklärt werden, ob wir diesen Weg mitgehen wollen. Ich sage für uns Sozialdemokraten: Nein, das wollen wir nicht.
(Beifall bei der SPD und der Abgeordneten Anne Lütkes [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Ein weiterer Punkt, der uns in die Kleinstaaterei zurückführen würde, ist die Übertragung des Strafvollzugs - das ist schon erwähnt worden - auf die Länder. Es gibt aus meiner Sicht keine fachlichen Gründe, die für eine Verlagerung der Gesetzgebungskompetenz auf die Länder sprechen. Da es auf europäischer Ebene gerade Bemühungen um eine Vereinheitlichung im Strafvollzug gibt - der Europaminister hat das in den Ausschüssen auch schon dargestellt -, wäre es geradezu widersinnig, innerhalb Deutschlands jetzt die vorhandene Einheitlichkeit aufzugeben.
(Beifall der Abgeordneten Rolf Fischer [SPD] und Jutta Schümann [SPD])
Die Übertragung der Zuständigkeit für das Heimrecht auf die Länder birgt ähnliche Schwierigkeiten wie beim Strafvollzug. Nachdem es seit 1972 intensive Bemühungen der Länder um eine bundeseinheitliche Regelung der Heime gegeben hat, ist 2002 - also 30 Jahre später - mit Zustimmung der Länder ein grundlegend novelliertes Heimrecht in Kraft getreten. Dabei ging es um eine Verbesserung der Rechtsstellung der Heimbewohner, Verbesserung der Eingriffsmöglichkeiten der Heimaufsicht und weitere grundsätzliche Regelungen. Bei unterschiedlichen Standards - das ist die Gefahr, die wir sehen - in den Ländern besteht die Gefahr eines Sozialdumpings. Das kann doch nicht unsere Politik für die Alten- und Pflegeheime in der Bundesrepublik Deutschland sein.
(Beifall bei der SPD und der Abgeordneten Anne Lütkes [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Auch die Abschaffung der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau wird für das Land Schleswig-Holstein Probleme schaffen. In einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen im Bundestag im Dezember heißt es:
„Die Bundesregierung erwartet, dass die Länder die ihnen nach der angestrebten Föderalismusreform zustehenden Kompensationsbeträge des Bundes entsprechend ergänzen.“
Genau darin kann unser Problem liegen. Darüber müssen wir dann auch in den Haushaltsberatungen für die Haushalte 2007/2008 und 2009/2010 beschäftigen. Auf die Schwierigkeiten, die sich für unsere Blaue-Liste-Institute ergeben können, will ich hier nicht näher eingehen. Dazu ist sicherlich an anderer Stelle Gelegenheit. Ich möchte auch nicht auf das, was Herr Kubicki angesprochen hat, eingehen, das Thema Umweltgesetzgebung, Presserecht und die Europa-Fragen.
Die Neuordnung des Föderalismus ist ohne Zweifel eine vordringliche Aufgabe. Es ist gut, dass sie jetzt von der großen Koalition in Berlin angepackt wird. Gerade die Rolle des Bundesrates ist immer problematischer geworden. Wir brauchen hier Reformen. Ein verkrustetes System des koordinierenden Föderalismus hemmt Innovationen auf fast allen Gebieten. „Der ursprüngliche Gestaltungsföderalismus ist längst zu einem bloßen Beteiligungsföderalismus geworden.“ - Das war ein Zitat unseres heutigen Landtagspräsidenten aus der Zeit, in der er noch eine andere Rolle hier im Landtag einnahm, aus dem Jahr 2004.
Genau hier müssen wir ansetzen. Wenn also der Bundestag zukünftig deutlich mehr Gesetze ohne Zustimmung des Bundesrates beschließen können soll, dann müssen die Länder - und hier auch die Landesparlamente - mehr eigenständige Gestaltungsbereiche erhalten, aber eben da, wo es sinnvoll ist.
(Vereinzelter Beifall bei der SPD)
Eine sinnvolle Entscheidung kann jedoch nur gelingen, wenn die europäische Entwicklung in die Reformüberlegungen mit einbezogen wird.
(Vereinzelter Beifall bei der SPD)
Wir als Sozialdemokraten unterstützen die Föderalismusreform. Allerdings kommt es uns schon darauf an, Änderungen an einigen Punkten - wie im Beamtenrecht und im Strafvollzug - vorzunehmen. Wir rechnen hier fest mit der Unterstützung unseres Koalitionspartners. Das ist in der Debatte aber auch schon deutlich geworden.
(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der CDU)
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich der Fraktionsvorsitzenden, Frau Abgeordneter Anne Lütkes, das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Hay, vielen Dank für Ihre Rede. Sie hat deutlich gemacht, was hier in Schleswig-Holstein von den regierungstragenden Fraktionen vertreten wird. Sie hatten den Berichtsantrag gestellt und so habe ich meine heutige Aufgabe auch eigentlich darin verstanden zu schauen, was insbesondere die Landesregierung zum vorgelegten Katalog der Arbeitsgruppe Föderalismus der großen Koalition in Berlin zu sagen hat.
Wir stehen hier jetzt etwas ratlos, denn der Ministerpräsident teilt mit - zu Recht -, dass man zu prüfen habe. Aber gerade auf der Grundlage der Debatte der letzten Jahre haben wir erwartet, dass statt der Prüfungsankündigung hier auch Ergebnisse, Meinungen, formuliert werden.
(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Die so genannte Föderalismuskommission hat in den Jahren 2004 und ein bisschen schon in 2003 sehr intensiv und aus meiner Sicht - ich hoffe nicht nur aus meiner Sicht - sehr klug gearbeitet. Sie hat ausgezeichnete Gutachten zu den unterschiedlichen Fragestellungen vorgelegt. Aber insbesondere zwei Vorsitzende haben nicht klug - Herr Präsident, ich darf das vielleicht mit Verlaub sagen - gehandelt, sondern die Kommission schlicht gegen die Wand gefahren. Viele andere - ich auch - sind nach wie vor überzeugt, dass das bewusste Scheitern im Dezember 2004 keine materielle, sondern eine Machtgrundlage hatte. Der Stil dieses Endes war Ausdruck der stillosen Politik, insbesondere der CDU-geführten Länder und deren Ministerpräsidenten und ein wenig auch des heutigen Vizekanzlers.
(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Es gibt - in der Analyse sind wir uns heute einig - nach wie vor reichlich Handlungsbedarf. Die derzeitige Organisation des Föderalismus führt zu zahlreichen Problemen, die auch im Zeichen großer Koalitionen geblieben sind. Es sind grundsätzliche strukturelle Fragen. Die Gesetzgebungskompetenz ist ein Geflecht, das für den normalen Menschen, aber nicht nur für den, nicht durchschaubar ist. Die Unübersichtlichkeit des Gesetzgebungsverfahrens ist auch eine Ursache für die Politikverdrossenheit vieler Menschen. Die Beteiligung des Bundesrates an der Gesetzgebung des Bundes erstreckt sich auf zu viele Bereiche. Die starke institutionelle Verflechtung bewirkt Politikblockaden. In einigen Feldern, besonders in verfahrensrechtlichen Fragen, regelt der Bund zu viel, tangiert die Eigenständigkeit der Länder und verletzt gar das Subsidiaritätsprinzip. In anderen Bereichen mangelt es dem Bund an Handlungsfähigkeit zur Wahrung gleichwertiger Lebensverhältnisse oder zum Beispiel zur Sicherung von Schutzinteressen in Umwelt- und Verbraucherschutz.
Der Föderalismus hat sich zu einem Exekutivföderalismus entwickelt. Die Finanzverflechtungen von Bund, Ländern und Gemeinden sind unübersichtlich und verhindern in ihrer Struktur einen optimalen Einsatz von Steuergeldern und die europäische Willensbildung ist in Deutschland suboptimal. Wenn andere schon entscheiden, diskutiert Deutschland und läuft hinter der eigenen Entscheidung her. Insbesondere, meine Damen und Herren, in der Bildungspolitik ist Handlungsbedarf. Allerdings - da haben wir große Differenzen - sollte Bildungspolitik zunächst eine originäre Landesaufgabe sein. Allerdings leidet gerade der Bildungsbereich vor allem an der gegenseitigen Blockade der Länder in der Kultusministerkonferenz. Da ist die Frau Präsidentin sicherlich gefragt. Wir Grünen verlangen deshalb nach wie vor ein Bundesgrundsatzgesetz. Rahmengesetzgebung ist etwas, was in der alten Koalition schon als obsolet diskutiert worden ist, aber Grundsätze auf bundesrechtlicher Ebene sind notwendig. Ein solches Grundsatzgesetz sollte die gegenseitige Anerkennung der Bildungsabschlüsse regeln und garantieren.
(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ein solches Gesetz wäre ein gutes Beispiel dafür, dass gerade durch ein Grundsatzgesetz die Handlungsfreiheit der Länder hergestellt werden kann.
Meine Damen und Herren, ich möchte aber nicht verhehlen, dass nicht nur in der Grünen-Debatte, sondern auch gesellschaftlich diese Position nicht unumstritten ist. Es wird durchaus ein einheitliches gleichwertiges Schulsystem für alle Kinder in der Bundesrepublik diskutiert. Das ist so nicht unstreitig.
(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
In der Umweltpolitik können wir davon ausgehen, dass sich möglicherweise auf der Basis der Kommissionsvorschläge etwas tut. Die Situation stellt sich etwas anders dar als in der Bildungspolitik. Es gibt hehre Prinzipien, die gerade in der Umweltpolitik im Konkreten oft gern geopfert werden. Deshalb brauchen wir nationale Grundsätze. Aber aus unserer Sicht sollten diese Standards doch, im Gegensatz zur Auffassung der FDP, die Möglichkeit lassen, sozusagen nach oben übertroffen zu werden. Die Länder sollten eigene Regelungen treffen können, die über die Standards hinausgehen. So ist zum Beispiel bei den Umweltabgaben eine originäre Länderzuständigkeit durchaus denkbar.
Ein Thema, wo ich hier von Ihnen, Herr Ministerpräsident, doch eine klare Aussage erwartet hätte, zumal es letztlich unstreitig ist, ist das Thema Küstenschutz. Mir scheint es mittlerweile - ich hoffe sehr, dass es dabei bleibt - unstreitig, dass die Finanzierung des Küstenschutzes eine bundesstaatliche Aufgabe, also eine Gemeinschaftsaufgabe bleiben muss und bleiben sollte. Das ist ein originäres Interesse Schleswig-Holsteins. Selbst Ministerpräsident Koch hat in der letzten Kommission deutlich erklärt, dass er das versteht, zumal er oft auf Sylt ist.
Das öffentliche Dienstrecht ist angesprochen worden. Natürlich ist der größte Teil der Beamten und Beamtinnen und Angestellten im öffentlichen Dienst im Dienste der Länder und Kommunen. Wir meinen so wie die alte Landesregierung und wie es sich jetzt möglicherweise andeutet, dass bundesgesetzliche Grundsätze notwendig sind. Ein 16-faches Beamtenrecht, das über die derzeitigen Regelungen hinausgeht, halten wir für problematisch. Aber, meine Damen und Herren, ich werde nicht müde, darauf hinzuweisen, dass letztlich der Artikel 33 Absatz 4 GG und insbesondere Absatz 5 zu regeln beziehungsweise zu ändern ist. Die vorgeschlagene Lösung, die herkömmlichen Grundsätze des Berufsbeamtentums weiterzuentwickeln, ist ein alter Vorschlag aus Bayern, der aber Steine statt Brot gibt, weil er nämlich nicht an die Grundsätze herangeht, sondern letztendlich die herkömmlichen Grundsätze fortschreibt. Nach wie vor ist nach unserer Auffassung die Bullsche Reform auf die Tagesordnung zu setzen.
Vordergründig, meine Damen und Herren, bin ich etwas beruhigt, aber leider hat der Herr Ministerpräsident dazu nichts gesagt. Artikel 74 Absatz 1 Ziffer 7, das heißt die Bundeskompetenz zur Gesetzgebung bei der öffentlichen Fürsorge, kommt, soweit ich das in diesem dicken Papier von CDU und SPD habe lesen können, nicht vor. Das heißt im Klartext, möglicherweise gehen Sie mit uns davon aus, dass gleichwertige Lebensverhältnisse, gerade bei der Kinder- und Jugendhilfe, aber auch im Heimrecht weiter bundesrechtlich garantiert werden müssen. Ich hoffe, dass wir da nichts übersehen haben und wäre natürlich dankbar, wenn Sie, Herr Ministerpräsident, dazu ebenso klar und deutlich Stellung nehmen würden, wie Sie eben zum Thema Strafvollzug Ihre Position geäußert haben. Denn wir möchten uns gerade nicht auf das freundliche Lächeln unserer jetzigen Bundesfamilienministerin verlassen, sondern denken, dass schon gerade die Ministerpräsidenten der Länder dazu Stellung nehmen sollen. Ich darf Sie daran erinnern, dass wir in dieser Frage in der letzten Legislaturperiode hier im Landtag parteiübergreifende und fraktionsübergreifende Einigkeit erzielt hatten.
Keine Einigung hatten wir erzielt - darum wäre ich auch hier für eine Äußerung dankbar gewesen - in sicherheitspolitischen und rechtspolitischen Grundsatzfragen. Beispielsweise warnen wir nach wie vor intensiv davor, das föderale System in Fragen der Zuständigkeit des Bundeskriminalamtes anzutasten, eine zentrale Weisungsbefugnis des Bundeskriminalamtes, wie sie immer noch durch die Gegend geistert, halten wir für hochproblematisch. Etwas anderes wäre eine grundsätzliche Zusammenarbeitsreform der Dienste.
Meine Damen und Herren, eine wirkliche Entflechtung zwischen Bund und Ländern - große Koalitionen hin oder her - wird es nur geben, wenn ein sorgfältiges Geben und Nehmen von beiden Seiten garantiert ist. Dazu gehört - ich glaube, Herr Kubicki hat das deutlich gesagt - das Konnexitätsprinzip. Es gehört in das Grundgesetz. Da gibt es kein Vertun und auch da sollte Schleswig-Holstein, vertreten durch die Landesregierung, ein deutliches Wort sagen.
Die Reform der Finanzbeziehungen von Bund, Ländern und Gemeinden ist überfällig. Eine sachgerechte Reduktion und inhaltliche Effektivierung sind angesagt. Die gemeinsame Finanzierung von Aufgaben durch unterschiedliche Ebenen sollte auf die Tatbestände begrenzt werden, bei denen eine Beteiligung des Bundes aufgrund der nationalen Bedeutung oder für die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse erforderlich ist. Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass beispielsweise bei der Finanzierung von Kinderbetreuungsmöglichkeiten der Bund in der Pflicht wäre, er ist es aber grundgesetzlich und tatsächlich gegenwärtig nicht. Also auch hier: Wer bestellt, der bezahlt. Das Konnexitätsprinzip sollte durchschlagend zur Geltung kommen, wenn es erst einmal im Grundgesetz wäre.
Herr Hay hat etwas zur Gemeinschaftsaufgabe im Hochschulbau gesagt. Vielleicht kommt noch eine ergänzende Stellungnahme der Landesregierung, zumal der Katalog, den die große Koalition vorlegt, sehr detailliert Stellung nimmt. Wir sind nach wie vor der Meinung, dass die Finanzierung unserer Hochschulen natürlich grundsätzlich neu geordnet werden muss, es aber nicht allein einem einzelnen Bundesland überlassen werden darf zu entscheiden, ob an einem Standort international wettbewerbsfähige Spitzenleistungen in der Wissenschaft von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung sind, entwickelt werden oder verkümmern.
(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Meine Damen und Herren, wir Grünen halten nach wie vor fest am Begriff des Gestaltungsföderalismus. Dieser Begriff erläutert unsere Philosophie. Er grenzt sich ab gegen den Blockadeföderalismus, der von parteipolitischen Interessen bestimmt ist. Er grenzt sich ab gegen den Exekutivföderalismus, für den in der Vergangenheit sich deutlich die Ministerpräsidenten profilieren wollten. Im Moment ist es etwas ruhiger geworden, aber man weiß ja nie, wie es weitergeht.
Der Gestaltungsföderalismus öffnet sich zunächst einer nationalen Stärkung der Landesparlamente, könnte aber auch geeignet sein, eine Internationalisierung der Parlamente herbeizuführen. Dieser Begriff des Gestaltungsföderalismus grenzt sich aber auch ab gegen den Wettbewerbsföderalismus. Wir halten nach wie vor an einer Verfassungsaufgabe zur Garantie der gleichwertigen Lebensverhältnisse in der ganzen Bundesrepublik fest. Ich bin nach wie vor der Auffassung, dass die Festlegung dieser Verfassungsaufgabe im Grundgesetz angebracht wäre in Ergänzung des Artikels 20 und nicht durch eine von Ihnen möglicherweise aufgeweichte Erforderlichkeitsklausel, wo die gleichwertigen Lebensverhältnisse unter ferner liefen im Grundgesetz erwähnt würden. Ich denke, diese Verfassungsaufgabe ist das Bindende in einem Bundesstaat. Alle Menschen, die gestaltend tätig sind, sollten die Verpflichtung haben, die Gleichwertigkeit der Möglichkeiten, insbesondere der Kinder und Jugendlichen zu garantieren und es nicht dem freien Spiel der Kräfte im Verhältnis der Länder zu überlassen.
Eine solche Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in einem Bundesstaat zu garantieren, der nicht durch kleinstaatliches Fürstentumdenken gehindert wird, der in der Lage ist, den Zentralstaat zurückzugrenzen und der darüber hinaus auch noch grenzüberschreitend handlungsfähig ist und den Ländern an ihren Grenzen die Möglichkeit gibt, mit den Nachbarländern wirklich zusammenzuarbeiten und nicht den Umweg über den Bund nehmen zu müssen, das ist unsere Leitlinie.
Meine Damen und Herren, das hieße aber auch, um es einmal anzusprechen - niemand hat es heute gesagt -, dass eine Gebietsreform durchaus auf der Tagesordnung stände, und zwar nicht nur für Norddeutschland, wo die Debatte geführt wird - Anke Spoorendonk guckt kritisch, aber sie wird geführt -, sondern für die ganze Bundesrepublik. Das heißt auch, dass die Bedeutung des Nationalstaates in einem vereinten Europa zu diskutieren sein wird, wenn es - auch das müssen wir diskutieren - um die Abgabe von Hoheitsrechten an ein neues europäisches Gebilde geht, dass dann vielleicht ein Bundesstaat oder wenigstens ein Staatenbund sein muss.
Das hieße aber auch, mutig die Kommunalfinanzen voranzutreiben; denn eine solche Weiterentwicklung des Staates erfordert starke Kommunen und starke Länder. Da haben wir noch ein ganzes Stück zu laufen. Deshalb bin ich der Auffassung, dass das, was die Bundeskanzlerin gesagt hat, nämlich der Knoten in der Föderalismuskommission sei durchgeschlagen, leider nicht der Fall ist. Er ist festgezurrt. Es ist ein dickes Papier, aber gelöst ist nun leider gar nichts. Insofern warte ich auf weitere Berichte.
Herr Ministerpräsident, ich hoffe, im Ausschuss kann das weiter in einer detaillierten Form besprochen werden. Vielleicht nehmen wir dann das Papier, die Anlage 2 zum Vertrag der großen Koalition, und arbeiten es gemeinsam durch. Dann wissen wir, was die Landesregierung von Schleswig-Holstein dazu sagt. Heute haben wir es leider nicht erfahren.
(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe verstanden, dass es bei der Föderalismusreform insbesondere auch um die Rechte des Parlaments geht. Es wäre schön, wenn wir das durch Präsenz ein wenig dokumentieren könnten.
(Beifall bei SPD und FDP)
Nunmehr erteilte ich für die Abgeordneten des SSW das Wort der Vorsitzenden, der Kollegin Anke Spoorendonk.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag nimmt sich heute 90 Minuten Zeit, um über den Stand der Föderalismusreform zu debattieren. Vielleicht hätten wir sagen müssen, in der Kürze liegt die Würze. Aber dennoch denke ich, dass das angemessen ist; denn das Vorhaben, den bundesdeutschen Föderalismus zu reformieren, gehört schließlich zu den zentralen Reformprojekten der neuen Berliner Koalition.
Die Reform kann aber nur gelingen, wenn die Blockaden der bundespolitischen Entscheidungsstrukturen wirklich aufgebrochen werden und die Landesparlamente ihre ursprüngliche Funktion und Macht wiedererlangen. Das wäre dann aber auch eine außerordentliche historische Leistung der großen Koalition unter der Bundeskanzlerin Merkel. Für das Scheitern gilt umgekehrt das Gleiche: Sollte die längst überfällige Reform zu einem Reförmchen verkommen oder doch wieder an parteipolitischen Spielchen scheitern, wäre eine Chance vertan.
Zu den konkret vorliegenden Vorschlägen der großen Koalition, die als Anlage der Koalitionsvereinbarung beigefügt sind, haben wir uns ja bezüglich des Strafvollzuges bereits in der letzten Landtagstagung geäußert. Der SSW hat hier seine Kritik an der vollständigen Verlagerung des Strafvollzuges einschließlich des Vollzugs der Untersuchungshaft auf die Länderebene dargelegt. Wir teilen im Übrigen - das sage ich auch noch einmal - die Haltung der Landesregierung in Bezug auf die Zuständigkeiten bei der Landesbeamtenbesoldung, die nach den Vorstellungen der Koalition in Berlin ganz auf die einzelnen Länder übergehen soll.
So sind wir eigentlich auf einem guten Weg, über die Kompetenzen zu diskutieren. Ich bin davon überzeugt, dass wir dabei bleiben sollten: Wir sollten auch die weiteren Vorschläge auf ihre Auswirkungen auf die Länder und ihre Tragfähigkeit hin kritisch überprüfen.
Die Rückführung der Gemeinschaftsaufgaben, die Auflösung der Mischfinanzierung sowie die Reduzierung der Rahmengesetzgebung und damit der zustimmungspflichtigen Gesetze sind grundsätzlich auch aus Sicht des SSW zu begrüßen. Damit würde wirklich vieles klarer werden. Dennoch darf nicht übersehen werden, dass der Bund zum Beispiel im Bereich der Bildung weiterhin einer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung nachkommen muss. Es muss also möglich sein, auch künftig Hochschulen und Schulen vonseiten des Bundes finanziell zu unterstützen. Nur der Bund konnte zum Beispiel mit dem Programm für die Ganztagsschulen diesen Bereich bundesweit in Bewegung setzen. Das Gleiche gilt für die Förderung von Forschung und Wissenschaft. Auch hier springt zu kurz, wer nur die reine Lehre vertritt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, gestatten Sie mir vor diesem Hintergrund einen Hinweis auf ein weiteres potenzielles Aufgabenfeld: Der Bund hat sich in lobenswerter Weise in den letzten Jahren zur Unterstützung der nationalen Minderheiten sowie deren Sprachen und Kultur bekannt und die vier anerkannten autochthonen Minderheiten über den Bundeshaushalt gefördert. Auch wenn dieser Aspekt bei der Föderalismusreform sicherlich nicht im Vordergrund steht, so sollte diese - zweifellos gemeinsame - Aufgabe der Länder und des Bundes in diesem Prozess mitbedacht werden. Ich rege daher an, dass sich Schleswig-Holstein gemeinsam mit Sachsen und Brandenburg, also den Bundesländern mit einer sorbischen Minderheit, überlegt, wie diese durchaus in Teilen überregionale Aufgabe Schutz und Förderung der autochthonen Minderheitenkulturen bei der anstehenden Grundgesetzänderung systemkonform berücksichtigt werden könnte.
(Beifall beim SSW und des Abgeordneten Jürgen Weber [SPD])
Die bisher eher zufällige Form der Förderung sollte in eine Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern auf eine solide und verlässliche Grundlage gestellt werden. Die Minderheitenpolitik ist kein zentrales Thema in der Föderalismusdiskussion, zeigt aber anschaulich, um was es geht: um die zukünftige Verfasstheit Deutschlands.
Nun, liebe Kolleginnen und Kollegen, komme ich vom Detail zum Grundsätzlichen. In Deutschland besteht ein dringender institutioneller Reformbedarf. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben sich sicherlich nicht träumen lassen, dass aus der Doppelzuständigkeit von Bundesrat und Bundestag eine handfeste Blockademöglichkeit erwachsen würde, die von der einen oder anderen Volkspartei je nach Gusto missbraucht wird. Ich meine, dass man durchaus von einer latenten Verfassungskrise sprechen kann, wenn man die Lähmung der Politik der letzten Jahre betrachtet.
Die letzten großen Föderalismusreformen hat übrigens die letzte große Koalition Mitte der 60er-Jahre vorgenommen. Unter anderem wurden Gemeinschaftsaufgaben, lieber Kollege Weber, ins Grundgesetz eingeführt und somit die Mischfinanzierung erheblich ausgeweitet. Auch damals ging man mit den besten Absichten zu Werke. Die gesellschaftliche Entwicklung erforderte zentralere, einheitlichere Lösungen unter Beibehaltung der verfassungsmäßig vorgeschriebenen föderalen Ordnung.
Die unbeabsichtigte Folge ist: Der Anteil der zustimmungspflichtigen Gesetze wuchs stetig an. Mitte der 70er-Jahre kam es durch unterschiedliche parteipolitische Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat zu einem sprunghaften Anwachsen der Anrufungen des Vermittlungsausschusses; über 100 Anrufungen, überwiegend seitens des Bundesrates. Die damalige Regierung Schmidt - so ist die Geschichte des Föderalismus - hat sich in der Regel durch Zugeständnisse an einzelne oder mehrere der unionsgeführten ,,B-Länder" die Zustimmung oder den Kompromiss ,,erkauft". Das ist eine Praxis, die von späteren Regierungen in den 80er-Jahren fortgesetzt wurde. Der Bund setzte sich meistens durch, aber im doppelten Sinne für einen hohen Preis. Einerseits wurden Steuergelder umgelenkt und andererseits wurden die Ergebnisse jenseits der Öffentlichkeit im nichtöffentlichen Vermittlungsausschuss ausgehandelt.
Gleichzeitig geraten die Landesparlamente ins Hintertreffen, weil die Landesvertreter im Bundesrat Mitglieder der jeweiligen Landesregierungen und nicht der Landtage sind.
Zwanzig Jahre lang -, das wissen wir - wurde die Diskussion über die Mängel der bundesdeutschen Ordnung hauptsächlich in akademischen Fachzirkeln geführt. Die zunehmende Krise der öffentlichen Haushalte im Laufe der 80er- und 90er- Jahre, die den Spielraum für teure Kompromisspakete zunehmend einengte, sowie die Deutsche Einheit, die die Zahl der Bundesländer von 11 auf 16 erhöhte, setzte die Reform des Föderalismus ernsthaft auf die politische Tagesordnung.
Auch ich möchte in diesem Zusammenhang an den Föderalismuskonvent der deutschen Landesparlamente im März 2003 in Lübeck erinnern, zu dem ja der damalige schleswig-holsteinische Landtagspräsident Heinz-Werner Arens eingeladen hatte.
Dort sind die Probleme und der konkrete Handlungsbedarf aus Sicht der Landesparlamente diskutiert und in der Lübecker Erklärung formuliert worden. Hierauf können und sollten wir in der aktuellen Diskussion aufbauen. Wir müssen das Rad also nicht neu erfinden.
In den Protokollen der letzten Legislaturperiode ist nicht nur nachzulesen, wie die Debatten damals verliefen. Viel wichtiger ist, aus der Sicht des SSW in Erinnerung zu rufen, dass wir uns in einem fraktionsübergreifenden Antrag dafür stark machten, den Parlamenten ihre Macht zurückzugeben. Daher sollten wir weiter gemeinsam daran arbeiten, für eine Stärkung des Föderalismus dort einzutreten, wo wir als Parlament das Zepter in der Hand haben, zum Beispiel bei den Voten der Landesregierung für den Bundesrat. Die Forderung nach einer dahin gehenden Erweiterung des Artikel 23 Grundgesetze ist weiterhin richtig und wichtig. Die Landesregierung soll in ihrer Arbeit nicht behindert werden - das will keiner von uns -, aber dennoch sollten wir uns als Parlament von unserer selbst gewählten Bescheidenheit verabschieden.
Ich hoffe, dass damit deutlich geworden ist, dass wir vom Schleswig-Holsteinischen Landtag ein Signal in Richtung Berlin geben sollten. Ich möchte auch in Erinnerung rufen, dass die Landesparlamente bei der letzten Föderalismuskommission am Katzentisch dabei waren, jetzt aber anscheinend völlig weg vom Fenster sind. Hier gibt es also noch sehr viel zu tun. Ich hoffe, dass wir das auch im Ausschuss gemeinsam miteinander beraten werden.
Die Reform muss insgesamt ein neues Gleichgewicht zwischen Bund und Ländern, Exekutive und Legislative, den großen und den kleinen Ländern sowie zwischen den reichen und den armen Ländern finden. Das ist eine schwierige Aufgabe. Das wissen wir. Für den SSW ist klar, dass die Reform vor allem zwei Ziele umsetzen muss: eine solide Finanzausstattung der Länder und - wie bereits erwähnt - eine starke sowie effektive demokratische Kontrolle.
Der zukünftigen Ausgestaltung der Finanzhoheit der Länder - einschließlich des Länderfinanzausgleichs - kommt bei der Reform eine zentrale Rolle zu. Für den SSW ist klar, dass ein reiner Wettbewerbsföderalismus die falsche Antwort auf die Herausforderungen ist. Dieser ist nicht mit dem bundesstaatlichen Prinzip vereinbar, da er das solidarische Element des Föderalismus zersetzt. Die Vielfalt macht eben den Reiz des Föderalismus aus. Hier liegt das innovative Potenzial für neue Politikansätze. Der SSW fordert Wettbewerb der besseren Ideen und Ansätze statt ruinöse Konkurrenz unter ungleichen Bedingungen.
Den Ländern muss in ihrer jetzigen Form eine ausreichende Finanzgrundlage gesichert werden, die die Strukturschwachen berücksichtigt und gleichzeitig wirtschaftliches Handeln belohnt. „Wer bestellt, muss bezahlen“, ist die stark vereinfachte Fassung unserer Forderung nach klaren finanziellen Verantwortlichkeiten. Wir stehen für das Konnexitätsprinzip, das heißt die Verknüpfung von Regelkompetenz und Finanzierungsverantwortung auf einer Ebene. Das gilt nicht nur für die kommunale Ebene, sondern auch in der Beziehung zwischen dem Bund und den Ländern.
Dazu gehört aber auch mehr Autonomie der Länderebene bei der Gestaltung von Einnahmen und Ausgaben. Wir sollten uns nicht immer reinreden lassen müssen. Also brauchen wir eine klare Aufgabenteilung.
Wir brauchen auch demokratische Transparenz. Mit der ist es nämlich nicht sehr gut bestellt. Ich sagte das schon, als ich kurz die Rolle des Vermittlungsausschusses ansprach.
So, wie die Landesparlamente die eindeutigen Verlierer der bisherigen Entwicklung des deutschen Föderalismus sind, so sind unserer Meinung nach die Staatskanzleien der Länder die Gewinner dieser Entwicklung gewesen. Die Macht, die den Ministerpräsidenten über den Bundesrat zuwuchs, verleiht ihnen bundespolitische Bedeutung, Einfluss und Aufmerksamkeit in der Bundesregierung, in der Öffentlichkeit und nicht zuletzt auch in der eigenen Partei.
Dies ist zu verlockend, um es brach liegen zu lassen. Kein Politiker kann sich einer solchen effektiven und in weiten Teilen unkontrollierten Einflussmöglichkeit entziehen. Außerdem kann man gegebenenfalls auch Sonderinteressen des Landes beim Bund durchsetzen, wenn man nur hoch genug pokert. Das mag alles gut gemeint sein. Die Kosten dieser privilegierten Einflussmöglichkeiten sind aber zu hoch. Die Bundespolitik kann blockiert werden. Außerdem werden die öffentlichen Haushalte aufgebläht und die Landtage verlieren an Bedeutung.
Wie bei jeder ernst gemeinten Reform geht es auch diesmal darum, Macht neu zu verteilen. Im vorliegenden Fall führt das zum Paradox, dass die erforderliche institutionelle Neuverteilung der Macht von der Zustimmung derer abhängt, die Macht an die Landesparlamente und die Bundesebene abgeben müssten, nämlich den Ministerpräsidenten der Länder. Genau daran ist auch die Arbeit der letzten Föderalismuskommission gescheitert.
Die Föderalismusreform geht uns alle an. Das zeigt die heutige Debatte. Gerade wir als Landtag müssen uns in den Prozess einbringen. Es gilt, den Föderalismus zu stärken und zukunftsfähig zu machen, auch um ein selbstständiges Schleswig-Holstein im 21. Jahrhundert zu sichern. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, wollen wir doch alle, oder etwa nicht?
(Beifall bei SSW und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Auf der Tribüne darf ich jetzt wiederum ganz herzlich Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Mölln mit ihren Lehrerinnen und Lehrern begrüßen. - Herzlich willkommen!
Außerdem Auszubildende des Amtsgerichts Kiel und unseren früheren Kollegen Klaus-Peter Solterbeck. - Herzlich willkommen!
(Beifall)
Im Rahmen der vereinbarten Redezeit erteile ich nunmehr dem Innenminister, Herrn Dr. Ralf Stegner, das Wort. - Herr Innenminister, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Wie der Herr Ministerpräsident klar und eindeutig ausgeführt hat, begrüßt die Landesregierung grundsätzlich die angestrebte Föderalismusreform. Wir wollen die Kompetenzen zwischen Bund und Ländern entflechten, um mehr Transparenz zu schaffen, um handlungsfähiger zu werden und um Bürokratie abzubauen. Die Reform ist aber kein Selbstzweck, sondern muss sich an diesen Zielen messen lassen - umso mehr, also wir uns auch der Ziele bewusst sein müssen, die zu einem Bundesstaat führen.
Es geht um die Solidarität untereinander, wo wirtschafts- und finanzstarke Länder den weniger Begünstigten unter die Arme greifen müssen. Wir haben vorhin gehört: Wer heute finanzstark ist, war das nicht immer. Es geht um Regelungen, die sinnvollerweise bundesweit geregelt werden müssen, und es geht um die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse. Das ist übrigens keine Petitesse, sondern einer der Grundpfeiler des Grundgesetzes. Um es präzise zu sagen: Es geht um die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse. Das ist ein wichtiger Pfeiler im Grundgesetz.
(Beifall bei der SPD)
Insofern stimme ich in diesem Punkt dem Herrn Abgeordneten Kubicki und der Frau Abgeordneten Lütkes zu.
Stutzig sollte uns schon machen, dass es die relativ reichen und großen Länder sind, die sich besonders für die Reform in dieser Form stark machen. Sie mögen sich daran erinnern: Konrad Adenauer hat immer zwischen der Wahrheit und der reinen Wahrheit unterschieden. Wenn man Herrn Rüttgers hört, stellt man fest, es gibt offenkundig auch noch die rheinische Wahrheit. Richtig jedenfalls ist, dass nicht sein kann, dass jemand sagt: Es geht alles nur so oder überhaupt nicht. - Es muss um die Solidarität gehen, auch zwischen West und Ost und zwischen Süd und Nord. Das Ziel der Föderalismusreform muss sein, alle Länder gegenüber dem Bund zu stärken. Wettbewerb ja, aber aggressiver Wettbewerbsföderalismus, bei dem wir auf der Strecke bleiben, nein. Deswegen dürfen die Unterschiede nicht auch noch verstärkt werden.
(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Was nutzt uns die Zuständigkeit für finanziell extrem aufwendige Bereiche, wenn wir dann doch wieder auf den Bund als Geldgeber angewiesen sind oder aber sich die reicheren Länder aus der solidarischen Finanzierung herausgezogen haben?
(Beifall der Abgeordneten Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Das eigentliche Ziel der Föderalismusreform, nämlich die klare Aufteilung von Zuständigkeiten, würde dann quasi ins Gegenteil verkehrt. Deswegen brauchen wir verlässliche Festlegungen für die zukünftigen finanziellen Ausgleichsmechanismen. Der Herr Kollege Hay hat das angesprochen. Das ist der Kern, den wir brauchen. Das ist nicht etwa etwas, von dem man sagt: Darüber reden wir später einmal.
(Beifall der Abgeordneten Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Wir haben uns im Koalitionsvertrag, aber auch mit unserem Amtseid verpflichtet, die Interessen Schleswig-Holsteins zu wahren. Herr Kollege Wadephul, genau darum geht es, übrigens nicht nur für die kleinen Jungen, sondern für die gesamte Bevölkerung in Schleswig-Holstein. Wir haben uns an den Interessen des Landes zu orientieren. Deswegen ist es so, dass der Finanzminister vor den finanziellen Belastungen warnt, die die Reform mit sich bringt. Deswegen ist es so, dass die Bildungsministerin vor einem ungesunden Wettbewerb im Bildungswesen warnt. Als Innenminister muss ich sagen: Es geht um die Verlagerung der Gesetzgebungszuständigkeiten für die Laufbahn-, Besoldungs- und Versorgungsrechte der Beamtinnen und Beamten von Bund und Ländern und der Abschaffung des entsprechenden Rahmenrechts.
Herr Kubicki, Sie sind so wunderbar berechenbar. Deswegen wusste ich, dass Sie mit dem Sinneswandel kommen, den wir angeblich vollzogen hätten, was das Thema Beamtenrecht angeht. Ich darf mit der Genehmigung des Präsidenten aus der Debatte vom 12. November 2004 zitieren. Da hat die damalige Ministerpräsidentin Frau Simonis Folgendes ausgeführt:
„Es darf auch nicht sein, dass öffentliche Fürsorge, Besoldungs- und Versorgungsrecht davon abhängig gemacht werden - dort bin ich beispielsweise ganz anderer Meinung als Sie, Herr Hentschel -, wie nun gerade die Kassenlage der einzelnen Länder aussieht oder wie gut es einem gelingt, die anderen zu überreden oder besoffen zu reden, dass eine Erhöhung oder Senkung für irgendetwas vernünftig ist. Da müssen schon Spielregeln sein, die von Nord bis Süd und Ost bis West gelten, die uns aber Gestaltungsspielraum lassen.“
Und um den Gestaltungsspielraum ging es bei den Öffnungsklauseln, Herr Kubicki. Insofern ist der Wankelmut eher bei Ihnen. Denn die Drucksache trägt Ihre Unterschrift, wie ich gesehen habe. Insofern weiß ich nicht, wer seine Position geändert hat. Ich war es nicht, sondern vielleicht der Abgeordnete Kubicki.
Das Vorhaben in der jetzigen Form, meine sehr verehrten Damen und Herren, würde dazu führen, dass wir neues Personal in den Ländern brauchten - also mehr und nicht weniger Bürokratie -, dass wir Kosten- und Personalsteigerungen hätten, dass wir im Zweifelsfall 17 verschiedene Besoldungs- und Versorgungssysteme hätten, dass wir in einem zusammenwachsenden Europa weniger Mobilität hätten und dass wir die Altersversorgungssysteme, die ohnehin schon undurchsichtig genug sind, verkomplizieren würden.
Eines muss ich Ihnen auch ehrlich sagen: Der Verfall eines einheitlichen Flächentarifvertrags, der vor allem von den großen und reichen Ländern oder den großen Unternehmen betrieben wird, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist nicht im Interesse unseres Landes. Das steht übrigens auch nicht in unserem Koalitionsvertrag.
(Beifall bei der SPD)
Wir haben uns im Koalitionsvertrag auf etwas anderes verständigt. Also, es gibt auch als grundsätzlicher Befürworter einer Föderalismusreform gute Gründe dafür, sehr wohl auf die Details zu achten. Dies gilt umso mehr, als von interessierter Seite ein zügiges Gesetzgebungsverfahren angestrebt wird und zügig heißt, man soll hier nicht über die Details reden. Ich finde, bei den Lebensfragen unseres Landes sollte - auch im Interesse der Parlamente - sehr wohl über Details geredet werden dürfen.
(Beifall bei der SPD)
Also, weder Parteiraison noch Resignation - und ich habe selten so oft den Satz „Sie haben ja Recht, aber…“ gehört - sollte uns daran hindern, über die Frage vernünftig zu sprechen.
Herr Kubicki: Knapp daneben ist auch vorbei. Sie haben mich falsch zitiert, was die dpa-Meldung angeht. Ich habe da etwas anderes festgestellt. Denn es gilt: Über das Abstimmungsverhalten im Bundesrat entscheidet nicht der Innenminister, sondern das gesamte Kabinett, meine Damen und Herren. Wir werden unseren konstruktiv-kritischen Kurs an dieser Stelle im Interesse des Landes, im Interesse seiner Bürgerinnen und Bürger und letztlich im Interesse einer funktionierenden bundesstaatlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland fortsetzen. Denn diese bundesstaatliche Ordnung wird nicht besser, wenn die kleinen Länder gezwungen werden zu fusionieren. Das liegt meiner Meinung nach nicht im Interesse eines selbstbewussten Landes, wie es Schleswig-Holstein eines ist.
(Beifall)
Zu einem Kurzbeitrag nach § 56 Abs. 4 unserer Geschäftsordnung erteile ich Herrn Abgeordneten Rolf Fischer das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In den verschiedenen Beiträgen ist schon in Halbsätzen darauf hingewiesen worden, dass zur Föderalismusreform auch die europäische Dimension, also die europäische Ebene gehört. Frau Lütkes hat das zutreffend ausgeführt. Ich will deutlich machen, dass sich die Föderalismusreform in der Bundesrepublik nicht durchsetzen wird, wenn es nicht gelingt, die neue Ebene, nämlich Europa mit einzubeziehen. Insofern nehme ich es gerne auf.
Lassen Sie mich auf Folgendes hinweisen: Es hat in der Debatte zur Föderalismusreform zwei Schwerpunkte gegeben. Das ist zum einen die Frage der EU-Haftung und zum anderen die Frage des Art. 23 GG, Beteiligung beziehungsweise Berücksichtigung der Länder, gewesen; auch das ist bereits genannt worden. Die vorliegenden Ergebnisse allerdings gehen bisher nur in eine Richtung und das erscheint mir zu wenig.
Es ist nicht ausreichend, nur die Informationsrechte, also die frühzeitige Information oder Berücksichtigung festzuschreiben. Es muss vielmehr auch darum gehen, dass der Einfluss der Länder in Berlin und auf Europa stärker wird. Hier müssen wir nacharbeiten, wenn wir Einfluss nehmen wollen.
Das gelingt nur, wenn wir auch die Fokussierung auf die Landesregierungen, die hier gemeint sind, ein wenig auflösen. Es liegt sicherlich im Interesse des gesamten Parlamentes, dass es uns gelingt, darüber zu diskutieren, wie wir uns als Parlament fit machen können, die neuen Instrumente, die uns durch diese Föderalismusreform gegeben werden, auch anzuwenden. Diese Instrumente müssen wir aber zunächst diskutieren und beschließen.
Ich weise darauf hin, dass die Stärkung der Europakammer auf Bundesratsebene ein Schritt ist, dass wir aber die Voraussetzungen für die Stärkung der Bundesebene nur schaffen können, wenn wir eine Art Europakammer auf Landesebene einrichten. Das heißt, wir müssen die Instrumente, die wir hier im Land haben, schärfen, damit wir die Europatauglichkeit, die durch die Föderalismusreform auf den Weg gebracht wird, auch in Einfluss umsetzen können. Dafür möchte ich werben.
Daher mache ich den Vorschlag, dass wir im Europaausschuss die Frage der Europaebenen, der Schärfung der Instrumente, die wir haben, möglicherweise mit der Konsequenz einer Änderung der Landesverfassung oder der Geschäftsordnung unseres Landtags intensiv diskutieren und hier im Parlament in einer Debatte behandeln. Ich glaube, das würde auch die parlamentarische Seite und nicht nur die Seite der Regierungen stärken. Das wäre ein Weg hin zu mehr Einfluss und nicht nur zu mehr Informationen.
(Beifall)
Zu einem weiteren Kurzbeitrag nach § 56 Abs. 4 unserer Geschäftsordnung erteile ich der Frau Abgeordneten Monika Heinold das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Ziel dieses Berichtsantrages ist es - so habe ich den Berichtsantrag auch verstanden -, anschließend zu wissen, was auf Bundesebene diskutiert wird und wie sich unsere Landesregierung verhält. Diese Frage, Herr Ministerpräsident, haben Sie nicht beantwortet. Nach dieser Debatte weiß ich als Parlamentarierin immer noch nicht, ob Schleswig-Holstein der Föderalismusreform zustimmen wird, selbst wenn es in den nächsten Wochen zu keinerlei Bewegung mehr kommt.
Der Innenminister spricht von ruinösem Wettbewerbsföderalismus und hat in Köln eine große Rede dazu gehalten. Der Ministerpräsident sagt, letztlich dürfe das Ganze nicht platzen. Ich fordere Sie auf, Herr Ministerpräsident, dem Parlament - noch bevor Sie im Bundesrat abstimmen - hier und heute zu sagen, ob Sie der Reform zustimmen werden, selbst wenn es keine Änderungen mehr am Paket gibt.
(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. - Es ist beantragt worden, den mündlichen Bericht der Landesregierung an den Innen- und Rechtsausschuss und mitberatend an den Europaausschuss zu überweisen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich ums Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann ist das einstimmig so beschlossen.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf:
Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein
Gesetzentwurf der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und der Abgeordneten des SSW
Drucksache
16/354 (neu) - 2. Fassung |
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist ersichtlich nicht der Fall.
Ich eröffne die Grundsatzberatung. Das Wort hat die Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Frau Abgeordnete Anne Lütkes.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich freue mich, dass wir gemeinsam mit der Fraktion der FDP und den Abgeordneten des SSW hier einen Antrag zur Änderung der Landesverfassung vorlegen können.
Meine Damen und Herren, Verfassungsanpassungen sind rechtsstaatliche Verankerungen eines gewandelten Bewusstseins. Sie dienen der Integration gesellschaftlicher Gruppen und sie führen zur Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit ihrem Staat.
Staatsziele formulieren einen Anspruch der Gesellschaft an sich selber. Sie sind gleichzeitig das Ergebnis eines sich wandelnden Bewusstseins, dürfen sich jedoch nicht auf die Dokumentation gesellschaftlicher Realitäten beschränken.
Viele Verfassungsänderungen spiegeln historische Umbrüche oder geänderte Rahmenbedingungen wider. So ist ganz besonders vor dem Hintergrund der europäischen Minderheitenpolitik die Aufnahme der Rechte der Sinti und Roma in den Katalog der Minderheitenrechte, die durch Art. 5 unserer Verfassung geschützt sind, geboten.
Neben dem Landesverfassungsgericht, das wir mit dieser Änderung einrichten wollen und für das ich mich schon sehr lange auch als Justizministerin stark gemacht habe, liegt allen Antragsstellern das allgemeine Diskriminierungsverbot am Herzen. Wir wollen alle drei Säulen unserer Staatsgewalt verpflichten, aktiv sozialen und rassistischen Diskriminierungen entgegenzuwirken. Hiermit setzen wir einmal mehr ein wichtiges Signal für ein weltoffenes und solidarisches Schleswig-Holstein .
(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)
Zum Thema Pflege! Wir wollen festhalten, dass das Land Schleswig-Holstein in den letzten Jahren viel erreicht hat und dass dies in einer ganz praktischen Verbesserung erfolgte. Gerade darum ist es wichtig, den hohen Standard, den wir uns selber gesetzt haben, auch in der Verfassung zu verankern. Es ist gut, dass die SPD ihren Koalitionspartner offensichtlich davon überzeugt hat, dass dies wichtig ist.
Wir schlagen weiter vor, die Klagebefugnis vor dem Landesverfassungsgericht auch für die Opposition so zu regeln, dass nicht nur ein Drittel der Abgeordneten des Landtags klagen können. Das ist in einem demokratischen Rechtsstaat ein elementares Recht. Im Gegensatz zu anderen parlamentarischen Minderheitsrechten kann man dies nicht auf dem Weg der Selbstverpflichtung der großen Koalition regeln. Vielmehr bedarf dies einer verfassungsrechtlichen Absicherung.
(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)
Die in diesem Antrag aufgeführten Verfassungsergänzungen stehen größtenteils schon sehr lange im Raum und auch in diesem konkreten Raum. Eine Ausnahme machen unsere jetzt vorgelegten Vorschläge zur Regelung der Oppositionsführerschaft. Herr Oppositionsführer, sehr gern schlagen wir gemeinsam vor, die heute gegebene Situation des Fraktionspatts so zu regeln, denn FDP und Grüne haben jeweils vier Abgeordnete, sind also quantitativ gleich. Mehr möchte ich dazu jetzt nicht sagen. Insofern bedarf es einer klaren Regelung.
(Zuruf des Abgeordneten Wolfgang Kubicki [FDP])
Das Recht der Opposition auf die Erweiterung der Normenkontrollfrage haben Sie schon erwähnt. Wir haben also schon sehr lange über diese konkreten Vorschläge diskutiert, zuletzt im Januar 2005, also vor genau einem Jahr. Damals hat die CDU-Fraktion den noch von Rot-Grün vorgelegten Antrag, der von der FDP unterstützt wurde, mit der Begründung abgelehnt, dass man aus rein formalen Gründen in der bald zu Ende gehenden Legislaturperiode keine Verfassungsänderung mehr auf die Schiene setzen wollte. Es gab also keinen inhaltlichen Dissens, sondern es gab lediglich Verfahrensgründe.
Insofern haben wir gewartet. Nun haben wir schon fast seit einem Jahr eine neue Legislaturperiode. Wir wissen, dass es zwischen den Koalitionsparteien in dem hier schon viel zitierten Koalitionsvertrag eine Vereinbarung gibt, unter anderem ein Landesverfassungsgericht einzurichten.
Der Kollege Puls hat als Sprecher in der letzten Innen- und Rechtsausschusssitzung angekündigt, dass im Rahmen dieser Sitzung von der Landesregierung oder aber von den beiden großen Koalitionsfraktionen ein Vorschlag vorgelegt werden sollte. Insofern haben wir zunächst gewartet und gesagt: Gut, wenn es einen gemeinsamen Antrag oder eine gemeinsame Zielrichtung geben kann, dann wollen wir nicht vorpreschen, denn eine Verfassung sollte man möglichst einverständlich diskutieren und regeln. Leider liegt heute kein Antrag der großen Koalition vor. Wir lesen aber in der Presse, dass der Vorsitzende der CDU schon den Standort des Verfassungsgerichts für Schleswig-Holstein, das wir noch nicht haben, nach Lübeck verschenkt oder verkauft hat. Ich weiß es nicht. In jedem Fall hat er versprochen, dass das Verfassungsgericht nach Lübeck kommen wird. Ich glaube, in der Frage des Standorts werden wir uns sicher einig werden. Es wird viele Vorschläge geben. Entscheidend ist erst einmal, dass die Verfassung ein Landesverfassungsgericht zulässt und dass wir nicht als einziges Bundesland von 16 kein solches Gericht haben.
Wir haben also nicht länger gewartet. Gern wären wir gemeinsam vorgegangen. Es geht nicht. Man kann nicht einerseits einen Sitz des Gerichtes bestimmen, andererseits aber keinen Antrag vorlegen. Insofern hoffen wir auf der Basis der gesamten und inhaltlich auch einverständlichen Debatte der Vergangenheit, dass unsere Verfassungserweiterung vom ganzen Haus mitgetragen und - wie wir es gerade vom Innenminister gelernt haben - zügig, inhaltlich und solidarisch in Erster Lesung zur Kenntnis genommen wird, schnell im Ausschuss beraten und hier erneut beschlossen wird.
(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)
Für die Fraktion der CDU erteile ich Herrn Abgeordneten Thomas Stritzl das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem vorgelegten Antrag der Oppositionsfraktionen wird im Wesentlichen das nachvollzogen - dies ist zu begrüßen -, was CDU und SPD in ihren Koalitionsvereinbarungen bereits verabredet haben. Ich freue mich, dass wir im hohen Haus dahin gehend übereinstimmen, dass zum Beispiel das Recht auf menschenwürdige Pflege sowie der Schutz der Rechte der Pflegebedürftigen als Staatsziel in unsere Landesverfassung aufgenommen werden sollen. Im Grundsatz herrscht auch Einigkeit über die Frage der Einrichtung eines Verfassungsgerichts, wobei unter anderem sicherlich noch über die Frage der Besetzung zu diskutieren sein wird.
Mit der Aufnahme von Staatszielen in die Verfassung sollte meines Erachtens allerdings vorsichtig umgegangen werden. Um es überspitzt auszudrücken: Die Verfassung des Landes darf und sollte ebenso wenig wie die des Bundes ein Bekenntnisbuch sein. Man sollte vielleicht auch davon Abstand nehmen, in der Landesverfassung Regelungen neu zu treffen, die ihrem Grundsatz nach bereits im Grundgesetz niedergelegt sind.
(Wolfgang Kubicki [FDP]: Das ist fast alles!)
Auch wenn wir zum Beispiel in politisch wichtigen Fragen Übereinstimmung haben, so bleibt im Anschluss daran immer noch die Frage zu klären, ob diese Übereinstimmung und die Bedeutung von Sachfragen letztlich dazu führen müssen, daraus Staatsziele zu formulieren, Herr Kollege Kubicki.
Bisher hatten wir unter anderem zwei Staatsziele. Das eine war der Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen und das andere war der Schutz der nationalen Minderheiten, die in Schleswig-Holstein eine Besonderheit darstellen. Wenn zum Beispiel darüber hinaus die Aufnahme eines besonderen Schutzes oder einer besonderen Förderung von Kindern und Jugendlichen verlangt werden, so sind wir unstreitig einer Meinung, dass der Schutz und die Förderung von Jugendlichen politisches Anliegen oberster Priorität sein müssen. Gleichwohl erlaubt sich die Frage, ob angesichts der aktuellen enormen Anstrengungen der Politik auf allen Ebenen darüber hinaus noch die Notwendigkeit einer entsprechenden Staatszielbestimmung zu sehen ist, um diese Anliegen zu verankern.
Ich finde es gut, dass auch im Hinblick auf die Regularien, die dazu führen, im Schleswig-Holsteinischen Landtag den Oppositionsführer zu bestimmen, Einigkeit herrscht. Ich finde es gut, dass Sie dies in ihren Antrag aufgenommen haben, denn es macht deutlich, dass hier nicht die Mehrheit der Minderheit irgendetwas oktroyiert, sondern dass wir im demokratischen Konsens sind und dass diejenigen, die jetzt betroffen sind, eine einvernehmliche Regelung getroffen haben. Ich glaube, das ist im Sinne des demokratischen Geistes dieses Hauses zu begrüßen und sollte vielleicht auch ein wenig den Geist bestimmen, in dem wir im Ausschuss gemeinsam die Vorschläge von Opposition und Koalition sachgerecht diskutieren. Das sollte unser gemeinsames Anliegen sein. Wir sind dazu bereit.
(Beifall bei der CDU)
Ich danke dem Herrn Abgeordneten Stritzl. - Für die SPD-Fraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Klaus-Peter Puls das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eigentlich ist es ein schönes Gefühl, wenn ein Antrag, den man vor Jahren einmal selbst formuliert hat,
(Beifall bei der FDP und der Abgeordneten Anne Lütkes [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
von anderer Seite das Parlament erreicht und jetzt sogar die Chance hat, zumindest teilweise mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen zu werden. Wir freuen uns, dass die Opposition die Rechte und Interessen pflegebedürftiger Menschen in unserer Landesverfassung absichern und eine Versorgung fördern will, die allen Pflegebedürftigen ein menschenwürdiges Leben ermöglicht. Wir freuen uns auch darüber, dass die Opposition Vorschläge für die Errichtung eines Landesverfassungsgerichts in Schleswig-Holstein wiederholt, die seit langem auf dem Tisch - oder besser in der Schublade - liegen. Die drei kleineren Fraktionen dieses Hauses dokumentieren damit, dass sie den Koalitionsvertrag der Regierungsparteien unterstützen und dass sie uns bei der Umsetzung durch konstruktive Beiträge behilflich sein wollen. Dafür vielen Dank!
(Beifall bei der SPD)
Die Fraktionen von CDU und SPD bereiten in der Tat einen Gesetzentwurf vor, der neben einer Konkretisierung der Parlamentsinformationsrechte exakt auch die beiden genannten Punkte erfasst. Frau Lütkes hat darauf hingewiesen. Wir werden also alle gemeinsam in diesem hohen Hause den Schutz pflegebedürftiger Menschen als verpflichtendes Staatsziel in der Landesverfassung verankern. Ich finde, das ist ein gutes Signal an die auch in Schleswig-Holstein große und zunehmende Anzahl Betroffener, die auf konkrete, ständige und regelmäßige landespolitische Unterstützung angewiesen sind.
Wir werden endlich als letztes Bundesland auch ein eigenes Landesverfassungsgericht bekommen. Über den Standort und über die Frage, ob man es gemeinsam mit Hamburg betreiben sollte, wird öffentlich schon eifrig spekuliert. Für die SPD-Landtagsfraktion darf ich dazu sagen: Erstens. Wir streben kein gemeinsames Landesverfassungsgericht mit Hamburg an.
Zweitens ist aus unserer Sicht der Standort Schleswig möglicherweise kostengünstiger als Lübeck, weil dort beim OVG ein mit Geschäftsstellenunterbau schon vorhandenes Zentrum des öffentlichen Rechts mitgenutzt werden könnte. Darüber wird aber noch zu diskutieren sein.
Ich will an dieser Stelle ausdrücklich hinzufügen, dass wir als SPD-Fraktion die Bemühungen der Landesregierung, des Justizministers um eine Zusammenlegung anderer Landesobergerichte mit Hamburger Obergerichten begrüßen und unterstützen. Das Landesverfassungsgericht nehmen wir davon - wie gesagt - wegen unterschiedlicher eigenstaatlicher Landes- und Kommunalverfassungen aus. Ein gemeinsames Finanzgericht können wir uns in Hamburg vorstellen. Mit Hamburg gemeinsame Landesarbeits- und Landessozialgerichte wären für uns in Schleswig-Holstein denkbar.
Eines - um auch das klar zu sagen - strebt die SPD-Landtagsfraktion mit der Zusammenlegung von Gerichten allerdings nicht an: den Nordstaat. Wir wollen in allen Bereichen - Wirtschaft, Verkehr, Verwaltung, auch Justiz - die Zusammenarbeit mit Hamburg weiter intensivieren, weil jede engere Form der Kooperation auch über Landesgrenzen hinweg den öffentlichen Dienst für unsere Bürgerinnen und Bürger kundenfreundlicher und kostengünstiger macht. Stärkung der Metropolregion heißt für uns Stärkung der Kooperation und dadurch Stärkung für Hamburg und Schleswig-Holstein gleichermaßen. Metropolregion darf nicht bedeuten, dass wir in Schleswig-Holstein durch eine einseitig gestärkte Metropole Hamburg zur regionalen Walachei werden.
(Vereinzelter Beifall)
Meine Damen und Herren, lassen Sie uns die Gesetzentwürfe der Oppositions- und Regierungsfraktionen im zuständigen Fachausschuss zusammenführen und dort zusammenfügen, was zusammen passt.
Ich danke dem Herrn Abgeordneten Puls und erteile für die FDP-Fraktion dem Fraktionsvorsitzenden Wolfgang Kubicki das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrter Herr Kollege Puls, ich bin für die Ausführungen außerordentlich dankbar, weil Sie mich veranlassen festzustellen: Wir vollziehen nicht nach, was die große Koalition beschlossen hat, sondern wir bringen im Wesentlichen nur das wieder ein, was wir schon einmal gemeinsam beschlossen haben, ohne Union.
(Beifall bei FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Es war ja bisher ohne die Union einhellige Auffassung, wenigstens in wesentlichen Punkten so zu verfahren, wie wir es jetzt vorschlagen.
Neben den Haushaltsdebatten gibt es kaum ein Thema, das dieses Haus so regelmäßig beschäftigt wie die Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein. Nichtsdestotrotz unternehmen wir heute gemeinsam mit den Grünen und dem SSW einen erneuten Versuch, endlich die schon lange angestrebten Änderungen nun wirklich ins Werk zu setzen.
(Beifall der Abgeordneten Anke Spoorendonk [SSW])
Denn wir wollen endlich ein Landesverfassungsgericht für Schleswig-Holstein, wir wollen die Staatszielbestimmungen erweitern und wir wollen - das ist dieses Mal neu - die in der Geschäftsordnung inzwischen festgeschriebene Regelung, wie der Oppositionsführer ermittelt wird, formgerecht in unserer Verfassung verankert wissen.
Nachdem Schleswig-Holstein bereits seit einigen Jahren das einzige Bundesland ohne eigenes Landesverfassungsgericht ist, will die FDP diesen Zustand schnellstens ändern. Mir ist bekannt, dass das auch Gegenstand des Koalitionsvertrages ist. Aber wir wollen das jetzt zügig anpacken. Sie wissen schon: Wir haben etwas gegen Stillstand. Geredet wurde bereits genug und die Argumente sind aus diversen Diskussionen in Enquetekommissionen und Ausschusssitzungen bekannt. Wir brauchen zeitnahe, raumnahe und sachnahe Entscheidungen im Land. Wir brauchen sie, wie ich finde, nötiger denn je. Man kann dem zustimmen oder entgegentreten. Viel mehr an Formulierungen hin und her, Kollege Puls, wird es kaum geben, sodass die Argumentation, wir könnten noch abwarten, eigentlich falsch ist.
(Beifall bei FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)
Wir brauchen sie zur Beendigung der Insellage Schleswig-Holsteins, aber auch zur Beendigung der bereits aufkeimenden „Tyrannei“ der Mehrheit hierzulande. Die Beispiele Haushalt und Kormoranverordnung machen das deutlich: Nach bisheriger Prüfung hat die FDP in beiden Fällen erhebliche Zweifel an deren Verfassungsmäßigkeit. Nur bislang können wir das kaum überprüfen lassen. Zwar haben uns die großen Koalitionsfraktionen nach ihren bisherigen Absichtserklärungen vollmundig für den Fall der Fälle die erforderlichen Quoren zugesagt. Insofern wäre es wirklich reizvoll, es einmal auf den Ernstfall ankommen zu lassen.
(Beifall bei FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)
Aber im Rechtsstaat bin ich in diesen Fragen nicht gern auf das Wohlwollen einer Mehrheit angewiesen. Dafür gibt es verbindliche Regelungen. Deshalb brauchen wir eine Verfassungsänderung, die es nicht nur der Landesregierung oder einem Drittel der Mitglieder des Landtages ermöglicht, beim Landesverfassungsgericht die Vereinbarkeit von Landesrecht mit der Verfassung überprüfen zu lassen, sondern dieses Recht muss auch eine Fraktion haben beziehungsweise die Abgeordneten, denen die Rechte einer Fraktion zustehen. Das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Das ist schlicht Bestandteil von Minderheitenrechten. Es ist das einzige Mittel, die Regierung gegebenenfalls in die rechtlichen Schranken zu weisen.
Wir wollen deshalb nicht nur zügig ein Landesverfassungsgericht für Schleswig-Holstein, wir brauchen zügig ein Landesverfassungsgericht.
Die besondere Mehrheiten-/Minderheitensituation im Land hat es darüber hinaus erforderlich gemacht, die landesverfassungsrechtlich garantierte Stellung des Oppositionsführers näher zu beleuchten. Nach zugegeben anfänglichen Querelen haben wir uns fraktionsübergreifend bereits auf eine Änderung der Geschäftsordnung einigen können. Die entsprechende Änderung in der Landesverfassung ist deshalb nur konsequent.
Lieber Kollege Stritzl, dies gilt auch für die Frage der Staatszielbestimmungen. Wir haben übrigens auch den Sport als Staatszielbestimmung in der Verfassung verankert. Denn mit der aktuellen Verfassungsänderung bietet sich gleichzeitig die Gelegenheit, die Verfassung konsequent und systematisch auch in den Punkten zu ändern, die den Menschen in Schleswig-Holstein besonders am Herzen liegen: Schutz und Förderung der nationalen dänischen Minderheit, der Minderheit der Sinti und Roma deutscher Staatsangehörigkeit und der friesischen Volksgruppe; Schutz und Förderung sozialer Minderheiten; Schutz und Förderung von Kindern und Jugendlichen; Tierschutz.
Sicherlich kann man darüber streiten, ob es notwendig ist, diesen besonderen Schutz in die Verfassung hineinzuschreiben. Ich persönlich habe da nach wie vor Zweifel. Aber umgekehrt - das sage ich ausdrücklich - schadet diese Auflistung auf jeden Fall auch nicht. Wichtig ist vor allem, dass wir den Schutz und die Förderung, die wir den in der Verfassung Genannten zusagen, auch mit Leben erfüllen.
(Beifall bei FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)
Es reicht nicht, Staatszielbestimmungen festzuschreiben und anschließend in einfachgesetzlichen Verfahren stecken zu bleiben. Diese Aufgabe ist weit größer als nur die Verfassungsänderung.
Kollege Puls, erlauben Sie mir, weil Sie diesen Schlenker gemacht haben, eine Ausführung zur Frage gemeinsamer Obergerichte mit Hamburg. Das ist in Bereichen denkbar, in denen es eine einheitliche bundesgesetzliche Regelung gibt: bei Finanzgerichten wahrscheinlich und bei Sozialgerichten. Bei den ordentlichen Gerichten habe ich Schwierigkeiten, bei den Verwaltungsgerichten auch, und zwar deshalb, weil die landesgesetzlichen Regelungen in Hamburg und Schleswig-Holstein unterschiedlich sind. Wer die Strecken und Wege kennt, sollte sich davor hüten, beispielsweise ein Oberlandesgericht von Schleswig nach Hamburg zu verlegen. Damit würden wir unserem Land keinen Gefallen tun. Das Gegenteil wäre der Fall. Da müssen wir sehr sorgfältig und sorgsam vorgehen.
Wir haben schon in anderen Bereichen die Erkenntnis, dass Fusion nicht unbedingt zu Effizienzsteigerung und kostengünstigen Lösungen führt, sondern das Gegenteil bewirkt werden kann. Gerade bei der Gerichtsbarkeit sollten wir sehr vorsichtig sein.
(Beifall bei FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)
Ich danke dem Herrn Abgeordneten Kubicki. - Das Wort für den SSW hat deren Vorsitzende, Frau Abgeordnete Anke Spoorendonk.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung der Landesverfassung greift unterschiedliche rechtliche und gesellschaftliche Sachverhalte und Entwicklungen auf, die der Berücksichtigung bedürfen. Zu den Oppositionsrechten und zur Klärung der Frage, wie die Oppositionsführerschaft künftig festgestellt werden soll, ist von der Kollegin Lütkes und von dem Kollegen Kubicki schon alles gesagt worden. Das lasse ich einmal so stehen. Ich möchte stattdessen ein paar Anmerkungen zu den anderen Punkten des vorliegenden Gesetzentwurfs machen.
CDU und SPD haben in ihrer Koalitionsvereinbarung selbst die Einrichtung eines Landesverfassungsgerichts sowie die Aufnahme des Rechts auf menschenwürdige Pflege und den Schutz von Pflegebedürftigen als Staatsziel in die Landesverfassung festgelegt. Das begrüßen wir. Der SSW hat sich seit langem für ein eigenes Landesverfassungsgericht ausgesprochen, damit unsere Bürger endlich nicht in jeder verfassungsrechtlichen Streitigkeit gleich an das Bundesverfassungsgericht verwiesen werden müssen.
Zu dem Staatsziel der menschenwürdigen Pflege verweise ich auf die Debatten, die wir dazu in der letzten Legislaturperiode geführt haben. Wir finden es richtig, dass das jetzt aufgenommen wird.
Dass der SSW konsequent für die Stärkung der parlamentarischen Rechte eintritt, ist auch eine Selbstverständlichkeit. Deshalb wird es niemanden verwundern, dass wir uns weiter für das Anrufungsrecht beim Verfassungsgericht für einzelne Fraktionen aussprechen.
Ich will auch nicht verhehlen, dass wir im SSW immer wieder eine Diskussion über Staatszielbestimmungen führen, ob es richtig ist, so viele Staatszielbestimmungen in die Verfassung aufzunehmen. Für uns ist es aber wichtig - wir wissen, dass wir Verfassungsänderungen nur im Paket beschließen können -, dass die alte Kernforderung des SSW, die Aufnahme der deutschen Sinti und Roma in Artikel 5 der Landesverfassung, umgesetzt wird. Das ist für uns der entscheidende Punkt.
Die Entwicklung seit der Verabschiedung der Landesverfassung im Jahre 1990 macht diese Forderung nach Anpassung an die gesellschaftliche Realität ganz einfach aktueller denn je. Mit der Ratifizierung des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten durch die Bundesrepublik sind die deutschen Sinti und Roma eine anerkannte autochthone nationale Minderheit in Deutschland und damit auch in Schleswig-Holstein. Es ist nur mehr als konsequent, wenn die europäische und bundesdeutsche Entwicklung in der Minderheitenpolitik in der Landesverfassung des Landes Schleswig-Holstein nachgeholt wird. Der Landesverband der deutschen Sinti und Roma in Schleswig-Holstein ist schon jetzt ein geschätzter und anerkannter Partner in der Minderheitenpolitik. Die Landesregierung hat den Landesverband selbstverständlich auf gleicher Ebene wie die Verbände der dänischen Minderheit und der friesischen Volksgruppe behandelt, und das ist gut so. Die Angehörigen der Sinti und Roma in Schleswig-Holstein sind seit Jahrhunderten hier zu Hause, sind Steuer zahlende Bürger dieses Landes. Der Schutz und die Förderung durch dieses Land steht ihnen genauso zu wie uns Dänen und Friesen. Darum hoffe ich sehr, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass wir in der vor uns stehenden Diskussion über die Anpassung der Landesverfassung diesmal weiterkommen als 1998 und 2003. Ich bitte wirklich darum, das so zu sehen. Ich will meine Argumentation nicht wiederholen. Man kann das auch in den vorherigen Debatten nachlesen. Für uns ist das ein ganz entscheidender Punkt.
(Beifall beim SSW)
Ich weiß sehr wohl, dass Verfassungen träge sind und nicht unbedingt ihrer Zeit vorauseilen. In diesem Fall ist es jedoch klar, dass die Landesverfassung eine gesellschaftspolitische Entwicklung aufholen muss. Gehen Sie also bitte mit offenen Augen und vorurteilsfrei an die Änderung der Landesverfassung heran. Sie hat es verdient.
(Beifall bei SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)
Ich danke der Frau Abgeordneten Spoorendonk und erteile das Wort für die Landesregierung dem Innenminister, Herrn Dr. Stegner.
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Aktenstudium nimmt inzwischen den Charakter einer wissenschaftlichen Promotion an, wenn man einmal nachzuvollziehen versucht, wie viele Anträge zur Änderung der Landesverfassung in den letzten Jahren gestellt worden sind, wie vielfältig und wie ergebnislos sie waren. Inhaltlich ging es immer um zwei Schwerpunkte, zum einen um die Aufnahme verschiedener Staatsziele, zum anderen um die Errichtung eines eigenen Schleswig-Holsteinischen Landesverfassungsgerichts. Darüber ist hier im Plenum mehrfach intensiv diskutiert worden.
Ich möchte mich wie mein Amtsvorgänger an dieser Stelle nicht in die politische Diskussion des Für oder Wider bestimmter Staatsziele einmischen. Der vorliegende Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN greift die bekannten Forderungen erneut auf und er greift einem Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen vor, den diese gerade vorbereiten, wie Frau Kollegin Lütkes eben auch erwähnt hat. - Warum auch nicht, können doch die Vorschläge wunderbar im Ausschuss beraten werden.
Übereinstimmungen sind heute in der Debatte bereits deutlich geworden. Dies scheint vor allem bei der Aufnahme des Staatsziels Pflege sowie bei der Einrichtung eines eigenen Landesverfassungsgerichts der Fall zu sein und, Herr Oppositionsführer, natürlich auch, was die Stellung des Oppositionsführers angeht, nicht so sehr, was die zusätzlichen Rechte angeht.
Herr Abgeordneter Kubicki, ich habe gehört, Sie bräuchten dringend neue Regelungen, um die Regierung in die Schranken zu weisen. Ich finde das aus Ihrem Munde erstaunlich, wo Sie doch sonst mit solcher Argumentationskraft und Wortmacht die Regierung seit Jahren herausfordern. Warum bedarf es neuer Instrumente, um daran etwas zu verändern?
(Wolfgang Kubicki [FDP]: Es geht um Rechte!)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Zeit ist reif und mit der großen Regierungsmehrheit ist auch die Gelegenheit da, diejenigen Ziele, die einen wirklich breiten Rückhalt in der Bevölkerung haben, mit einem breiten parlamentarischen Konsens in unsere Verfassung aufzunehmen. Unsere Verfassung sollte aktueller Ausdruck dessen sein, was eine große Mehrheit in unserem Land als grundlegende Ziele und grundlegende Strukturen haben möchte. Weder dürfen wir eine Verfassung leichtfertig ändern noch eignet sie sich für Kungelgeschäfte. Sie darf nicht zu wenig, sie sollte aber auch nicht zu viel enthalten. Sie sollte neue Entwicklungen berücksichtigen, sich aber auch nicht auf thematische Eintagsfliegen einlassen.
Wenn die Aufnahme einiger hier vorgeschlagener Staatsziele in die Landesverfassung nicht mehrheitsfähig ist, bedeutet das nicht, dass die Landesregierung die ihnen zugrunde liegenden politischen Ziele und Absichten aus dem Auge verliert. Insofern schränke ich die anfangs von mir postulierte Ergebnislosigkeit ein. Die diskutierten Ziele wurden zwar nicht in die Verfassung aufgenommen, auf die Politik und das Regierungshandeln haben die Debatten aber doch erheblichen Einfluss genommen. Ähnliches gilt im Übrigen auch für wissenschaftliche Arbeiten, die oft eher zu langfristigen Änderungen im Denken und Handeln führen, als zu kurzfristig greifbaren Ergebnissen.
Wir werden also die von uns für wichtig und richtig angesehenen Ziele, die wir auch im Koalitionsvertrag genannt haben, weiterverfolgen, Institutionen und Projekte fördern oder selbst gestalten, auch dann, wenn sie keinen Verfassungsrang haben. Dies gilt im Hinblick auf die geforderten Staatsziele - der Koalitionsvertrag trifft dazu auch Aussagen -, für die Politik für Menschen mit Behinderungen, für Familien, für Kinder, für Jugendliche oder Senioren, aber natürlich auch, Herr Kollege Garg, für eine verantwortungsvolle Tierschutzpolitik.
Ich will ausdrücklich das unterstreichen, was Herr Kollege Puls über die Zusammenarbeit mit Hamburg gesagt hat. Wir werden am Freitag Gelegenheit haben, hier darüber zu debattieren. Da muss nicht nur gelten was gut für Hamburg ist, ist gut für Schleswig-Holstein, sondern es muss auch umgekehrt gelten, was gut für Schleswig-Holstein ist, ist auch gut für Hamburg. Nur so kann man selbstbewusst gemeinschaftlich zu vernünftigen Ergebnissen kommen.
(Beifall bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Die abstrakten Debatten um irgendwelche Gebilde, die mögen ja Kammern überzeugen, aber die Bevölkerung eher weniger. Ich glaube, wir sollten über konkrete Zusammenarbeit reden und nicht so sehr über Konstrukte, wie immer wir sie nennen. Ich bin sehr skeptisch, ob die Menschen sich, wenn sie entscheiden sollen, an der Urne für das entscheiden, was der eine oder andere Geschäftsführer für richtig hält. Das machen sie dann schon selbst. Wichtig ist aber, dass das nicht ein Auftrag zum Nichthandeln ist, sondern dass wir alles, was gemeinsam möglich ist, voranbringen. Das erwarten die Menschen von uns. Nebenbei bemerkt, Schleswig-Holstein und Hamburg tun das ja auch seit einer ganzen Weile besser, als andere das tun, die davon viel reden.
(Beifall bei SPD, CDU und FDP)
Ich danke dem Herrn Innenminister. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.
Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf Drucksache 16/354 (neu) dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Das ist einstimmig so beschlossen.
Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf:
Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ausführung des Transplantationsgesetzes (AG-TPG)
Gesetzentwurf der Fraktion der FDP |
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Generalaussprache. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Heiner Garg für den Antragsteller.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Organ- und Gewebstransplantationen ermöglichen heute vielen schwerkranken Menschen Heilung oder Linderung ihres Leidens. Wer übernimmt die notwendige Vermittlungsarbeit gegenüber den Angehörigen, die betroffen sind von der Nachricht, dass möglicherweise ihr Kind, Ehegatte, ihre Schwester oder ihr Bruder nicht mehr zu retten ist, aber durch eine Organspende andere Menschen retten könnte? Wie viel Mut und welches Einfühlungsvermögen braucht der Mediziner beziehungsweise die Medizinerin, den Eltern, die bereits Stunden oder Tage am Bett ihres Kindes in der Intensivstation verbracht haben, die traurige Mitteilung zu überbringen, dass nur noch Maschinen die Körperfunktionen aufrechterhalten und der geliebte Mensch, der sich warm anfühlt, lebendig aussieht und behandelt wird wie ein Lebender, eigentlich schon tot ist? Was für einer Kraft bedarf es darüber hinaus, diese Angehörigen in einer solchen Situation davon zu überzeugen, dass ein anderer Mensch womöglich stirbt, wenn er keine lebensrettenden Organe erhält und die Organspende letztlich der letzte Ausweg ist?
Diese undankbare Aufgabe, liebe Kolleginnen und Kollegen, kommt auf die Transplantationsbeauftragten zu, und zwar neben der innerklinischen Organisation, und das regelmäßig neben den anderen Aufgaben im Klinikalltag, die der Mediziner ebenfalls noch zu bewältigen hat. Umso wichtiger ist es deshalb, die Stellung der Transplantationsbeauftragten einerseits in den Kliniken zu stärken und ihnen andererseits für diese herausragende Arbeit in Zukunft mehr Freiräume zu geben.
Es ist im Übrigen nicht so, Frau Ministerin, dass es in Schleswig-Holstein keine Transplantationsbeauftragten gäbe. Ich habe in letzter Zeit immer wieder gehört, es gäbe hier keine. Das ist mitnichten so. Aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion wäre es allerdings besser, wenn die bisher praktizierte freiwillige Basis, auf der die Transplantationsbeauftragten arbeiten, entsprechend rechtlich abgesichert würde, weil die bisherige Praxis angesichts der Anzahl von Transplantationen nicht zu den gewünschten Ergebnissen geführt hat.
(Beifall bei der FDP sowie vereinzelt bei der SPD)
Ich bitte Sie, das noch einmal in die Beratungen mitzunehmen. Wir haben bereits heute nach Auskunft der Deutschen Stiftung Organtransplantation 80 Transplantationsbeauftragte an den Kliniken in Schleswig-Holstein. Das Traurige ist, dass diese Beauftragten in nicht wenigen Fällen nicht einmal bei den Kollegen und Mitarbeitern in den Klinken selbst bekannt sind und somit als Ansprechpartner de facto nicht zur Verfügung stehen.
Mit dem vorgelegten Entwurf eines Ausführungsgesetzes zum Transplantationsgesetz wollen wir deshalb den Transplantationsbeauftragten eine eigenständigere Position einräumen und sie in der verantwortungsvollen Aufgabe als Mittler zwischen Spendern, deren Angehörigen und Organempfängern stärken. Ausgestattet mit einem konkreten Aufgabenprofil erhoffen wir uns nicht nur eine bessere Aufklärung von Spendern beziehungsweise deren Angehörigen, sondern auch eine bessere Akzeptanz von Organspenden insgesamt. Gleichzeitig soll dadurch die Zusammenarbeit von Krankenhäusern, Transplantationsbeauftragten und der Deutschen Stiftung Organtransplantation weiter verbessert werden.
Transplantationsbeauftragte sind aus unserer Sicht darüber hinaus notwendige Multiplikatoren innerhalb eines Krankenhauses. Sie sollen über die grundsätzlichen medizinischen und rechtlichen Fragen der Organspende informieren und im Bereich ihres Krankenhauses auch die erforderliche Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit leisten. Dies ist dringend geboten; denn trotz Einführung eines Transplantationsgesetzes auf Bundesebene und der grundsätzlichen Bereitschaft zur Organspende innerhalb der Bevölkerung warten deutschlandweit rund 12.000 Patientinnen und Patienten darauf, dass andere Menschen bereit sind, nach ihrem Tod Organe zu spenden. Das gilt auch für Schleswig-Holstein: Nach einer Statistik der DSO belegte Schleswig-Holstein im Jahre 2004 den drittletzten Platz mit 11,7 Organspenden je eine Million Einwohner. Im Vergleich: In Mecklenburg-Vorpommern, wo Transplantationsbeauftragte gesetzlich verankert sind, sind es 36,5 Organspenden je eine Million Einwohner.
Auffällig ist im Bundesvergleich, dass das Engagement für die Organspende bisher stark von den jeweiligen Ansprechpartnern und deren Stellung vor Ort abhängt. Die Erfahrungen in anderen Bundesländern haben gezeigt, dass mit der Einführung und rechtlichen Absicherung von Transplantationsbeauftragten eine deutliche Steigerung der Organspendezahlen erreicht werden konnte.
Mit dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf zur Ausführung des Transplantationsgesetzes werden, Frau Ministerin, keine neuen Strukturen geschaffen, sondern lediglich bereits vorhandene Institutionen gesetzlich verankert. Das gilt im Übrigen auch für die bereits vorhandene Kommission für Lebendspenden, die die Ärztekammer an den beiden Transplantationszentren in Lübeck und Kiel eingerichtet hat.
Der Arbeitseinsatz eines Transplantationsbeauftragten ist auch die Legitimation für Mehrkosten, auf denen aber die Krankenhäuser, wie oft falsch behauptet wird, nicht sitzen bleiben. Deren Arbeitseinsatz ist als Kosten der Krankenversorgung zuzuordnen und nach einer Vereinbarung der Selbstverwaltungsgremien auf Bundesebene nach § 11 Abs. 2 des Transplantationsgesetzes durch die Krankenkassen zu tragen, da Transplantationsbeauftragte vorbereitend im Vorfeld von Organentnahmen tätig sind und die Organentnahmeabläufe koordinieren sowie die gesetzlichen Verpflichtungen der Krankenhäuser aus dem Transplantationsgesetz sicherstellen.
Angesichts der Zeit erspare ich mir weitere Einzelheiten, was die Ausführung unseres Gesetzentwurfs anbelangt. Ich bitte aber, zwei Dinge zu berücksichtigen, die im Moment in Teilen der Fachöffentlichkeit falsch artikuliert werden. Erstens. Wir haben Transplantationsbeauftragte. Diese wollen wir rechtlich absichern. Zweitens. Auf unsere schleswig-holsteinischen Krankenhäuser kommen durch unser Ausführungsgesetz keine zusätzlichen Kosten zu.
(Beifall bei FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich danke dem Herrn Abgeordneten Dr. Garg. - Das Wort für die CDU-Fraktion hat der Herr Abgeordnete Torsten Geerdts.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ziel des Transplantationsgesetzes ist die nachhaltige Steigerung der Zahl der Organspenden. Ungefähr 12.000 Menschen in Deutschland warten auf eine Transplantation. Unsere Aufgabe ist es zu prüfen, ob es sinnvoll ist, die bisherige Landesverordnung zur Bestimmung der Zuständigkeiten nach dem Transplantationsgesetz vom 2. Dezember 1999 außer Kraft zu setzen und durch ein Landesausführungsgesetz zu ersetzen. Wir müssen im weiteren Verfahren die Frage klären, ob wir die Chancen der Menschen, die auf ein Spenderorgan warten, mit einem Landesausführungsgesetz steigern können.
Den ungefähr 12.000 Menschen, die auf eine Transplantation warten, standen in den Jahren 2002 bis 2004 zwischen 3.162 und 3.508 Organspenden gegenüber. Im Jahr 2004 wurden zusätzlich 553 Organe nach einer Lebendspende transplantiert. Das Transplantationsgesetz des Bundes hat die Verantwortung für die so wichtige Aufgabe der Organspende ganz bewusst auf unterschiedliche Partner wie Ärzteschaft, Krankenkassen, Krankenhäuser, die Beauftragten und die Politik verteilt. Eine wesentliche Aufgabe wird insbesondere von der Deutschen Stiftung Organtransplantation wahrgenommen. Sie vertritt die Interessen der Patientinnen und Patienten, die auf eine lebensnotwendige Transplantation warten.
Alle Akteure haben darauf zu achten, die Würde des Verstorbenen zu wahren und den Angehörigen von Organspendern zur Seite zu stehen. Das ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Ärzten in Krankenhäusern und Mitarbeitern in den Krankenkassen. Aber auch die Politik - deshalb diskutieren wir dieses Thema hier im Landtag - muss ihren Beitrag leisten, damit die Organspende eine noch größere gesellschaftliche Akzeptanz findet. Ich finde es positiv, dass durch die Arbeit der Deutschen Stiftung Organtransplantation spezielle Fortbildungen, Besuche und Gesprächsangebote stärker in den Klinikalltag integriert werden. Es ist für uns wichtig zu wissen, dass rund um die Uhr eine umfassende Bearbeitung aller Spendermeldungen aus den Krankenhäusern sichergestellt ist, um auch möglichst vielen Patientinnen und Patienten konkret zu helfen.
Wo stehen wir in Schleswig-Holstein, nachdem die Landesverordnung seit gut fünf Jahren in Kraft ist? Ich habe mir die Vergleichszahlen anderer norddeutscher Bundesländer und des Bundes angeschaut: Bundesweit kommen auf eine Million Einwohner 13,1 Organspenden. In Hamburg sind es 23,6. In Schleswig-Holstein und Niedersachsen kommen aber auf eine Million Einwohner nur 11,7 Organspenden. Niedersachsen hat ein Ausführungsgesetz und wir in Schleswig-Holstein haben die Landesverordnung aus dem Jahr 1999. Es gibt in dieser Frage also Handlungsbedarf.
Ob wir das Problem mit einem Landesausführungsgesetz entschärfen können, wollen wir im Ausschuss beraten. Richtig ist allerdings, dass es in Deutschland lange Wartelisten mit Patientinnen und Patienten gibt, die dringend ein Spenderorgan benötigen. Allein 10.000 Patienten warten auf eine Niere. Die Warteliste für die Nierentransplantation wird seit Jahren kontinuierlich länger. Das belegt auch die stets steigende Zahl der Dialysepatienten. Aber auch bei anderen transplantationsfähigen Organen wie Leber, Herz, Lunge und Dünndarm werden lange Wartelisten geführt. Wir sollten in der Ausschussberatung sehr genau hinterfragen, welche zusätzlichen Probleme es für Organspender, für Patienten, die auf eine Organtransplantation angewiesen sind, und für Angehörige im Umgang mit dem Transplantationsgesetz des Bundes und unserer Landesverordnung ganz konkret gibt.
Ich freue mich auf eine Ausschussberatung, bei der Patienten, Ärzte, Angehörige und die Deutsche Stiftung Organtransplantation zu Wort kommen.
(Beifall im ganzen Haus)
Ich danke dem Herrn Abgeordneten Geerdts. - Bevor wir weiter diskutieren, möchte ich auf der Besuchertribüne Soldaten des Flottenkommandos Glücksburg sehr herzlich begrüßen. - Seien Sie uns herzlich willkommen!
(Beifall)
Das Wort für die SPD-Fraktion hat nun die Frau Abgeordnete Jutta Schümann.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine Organspende kann Dialysepatienten die Rückkehr in ein normales Leben ermöglichen. Doch die Chancen, noch zu Lebzeiten ein passendes Organ zu bekommen, sind in Deutschland nicht groß. Täglich werden laut Deutscher Stiftung für Organtransplantation, abgekürzt DSO, elf lebensrettende Transplantationen durchgeführt. Aber es sterben drei Menschen, weil sie keine Organspende bekommen. Die DSO weist darauf hin, dass circa 80 % der Deutschen grundsätzlich für Organspende sind, 70 % sogar selbst spenden wollen, jedoch nur rund 13 % einen so genannten Organspendeausweis haben. Diese Zahlen sprechen für sich. Ich meine, hier muss etwas geschehen.
Obwohl mit der Verabschiedung des Transplantationsgesetzes im Jahre 1997 eine höhere Rechtssicherheit eingetreten ist, hat sich die zweite Erwartung, nämlich eine deutliche Zunahme an Organspenden, bisher nicht erfüllt.
Lieber Kollege Garg, Sie legen heute einen Ausführungsgesetzentwurf vor, bei dem mir die inhaltlich-fachliche Begründung und das Ziel nicht auf Anhieb eingeleuchtet haben. Allerdings ist es durch Ihren Beitrag etwas deutlicher geworden. Als ich das las, fragte ich mich: Wollen Sie die Rechtssicherheit verstärken oder die Anzahl der Organspenden erhöhen? Ich habe das inzwischen verstanden: Sie versuchen beides.
Die Rechtssicherheit ist jedoch meines Erachtens in Schleswig-Holstein ausreichend durch die Landesverordnung zur Bestimmung der Zuständigkeiten nach dem Transplantationsgesetz, neben dem Bundesgesetz, gegeben. Als Beweis einige Beispiele aus dem Entwurf.
Zum Thema Transplantationsbeauftragte möchte ich auf das Bundesgesetz verweisen. Dort sind die zuständigen Stellen benannt. Es gibt heute in den infrage kommenden Krankenhäusern Transplantationsbeauftragte - es gibt sie in der Tat - und ihr Einsatz hat sich erwartungsgemäß bewährt. Allerdings - da stimme ich Ihnen zu - kann man ständig darüber nachdenken, ob man die Arbeit der Beauftragten noch verbessern kann und ob man ihren Bekanntheitsgrad erhöhen kann. Allerdings muss man dann auch mit den Trägern der Einrichtungen, das heißt mit den Krankenhäusern, sprechen. Wozu also noch die Festlegung in einem zusätzlichen oder neuen Landesgesetz?
Zum Thema Kommission zur Prüfung der Freiwilligkeit und Unentgeltlichkeit der Lebendspende: In der Schleswig-Holsteinischen Landesverordnung sind die entsprechenden Aufgaben bereits seit 1999 auf die Ärztekammer als Selbstverwaltungsaufgabe übertragen worden.
Zum Thema Öffentlichkeitsarbeit möchte ich erwähnen, dass die Ärztekammer einmal im Jahr einen entsprechenden Erfahrungsbericht veröffentlicht.
Zum Thema Berichtspflicht der Transplantationszentren: Auch diese ist bereits jetzt vorgesehen. Die Koordinierungsstelle ist verpflichtet, aufgrund der Angaben der Transplantationszentren jährlich einen Tätigkeitsbericht zu erstellen; dieser ist jedem Interessenten auch jetzt schon zugänglich. Ein rechtlicher Neuregelungsbedarf, der mit Sicherheit zusätzliche Bürokratie und Kosten nach sich zieht, besteht nach meiner Auffassung also nicht.
Sollten allerdings Ihre gesundheitspolitischen Ziele darin bestehen - und sie bestehen darin, das weiß ich jetzt auch -, die Anzahl der Organspender zu erhöhen, um die eingangs genannte Diskrepanz zwischen zu einer Organspende bereiten Menschen und Menschen, die bereits einen Organspendeausweis haben, aufzuheben, so sind wir gern bereit, daran mitzuarbeiten.
Ich möchte noch einmal auf eine damalige Kampagne nach Verabschiedung des Bundesgesetzes hinweisen, auf die Kampagne ,,Organspenden: Wissen hilft entscheiden“, die damals noch Frau Moser eingeleitet hat. Sie hat damals die Kampagne mit dem Satz ins Leben gerufen - den ich einmal zitieren möchte, weil er nach wie vor zutreffend ist -:
„Viele Menschen haben Angst, sich mit dem eigenen Sterben oder dem Tod eines nahen Angehörigen auseinander zu setzen. Auf der anderen Seite darf uns die Angst der Schwerkranken, die auf ein lebensrettendes Organ warten, nicht unberührt lassen. Es muss daher unser Ziel sein, möglichst viele Menschen für das Thema zu sensibilisieren, damit sie für sich eine Entscheidung für oder gegen eine Organspende treffen können.“
So Frau Moser vor vier Jahren. Mir ist bekannt, dass das Ministerium bis zum heutigen Tag bestrebt und daran interessiert ist, in den entscheidenden Gremien dafür zu werben und die Organspenden auszubauen und zu verbessern.
Wie gesagt, wir sind nicht für den Aufbau von zusätzlicher Bürokratie, allerdings für eine Verbesserung der Situation im Bereich der Organspenden. Deshalb sollten wir das dann gemeinsam im Ausschuss diskutieren.
(Beifall bei SPD und SSW sowie vereinzelt bei der CDU)
Ich danke der Frau Abgeordneten Schümann.
Auf der Besuchertribüne haben gute Augen unseren ehemaligen Abgeordneten Solterbeck entdeckt. - Seien Sie uns herzlich willkommen!
(Beifall)
Das Wort für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich Frau Abgeordneter Monika Heinold.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich melde schon jetzt an, dass ich später auch zweimal begrüßt werden möchte, wenn ich einmal dort oben sitze.
(Heiterkeit)
Mit dem Gesetzentwurf zur Ausführung des Transplantationsgesetzes hat die FDP uns alle überrascht. Die Frage, ob wir diesen Gesetzentwurf brauchen, steht erst einmal offen im Raum, denn die entscheidenden rechtlichen Parameter sind auf Bundesebene geregelt. Es ist Aufgabe der einzelnen Bundesländer, die Zuständigkeiten zur Umsetzung der bundesrechtlichen Vorgaben zu bestimmen. Es ist schon gesagt worden, dass dies bislang in einer sehr schlanken Landesverordnung geregelt war. Es stellt sich also die Frage, was die FDP ändern will, warum sie ein Gesetz möchte. Ist es notwendig? Bringt es Vorteile?
Herr Dr. Garg hat sehr deutlich gemacht, was seine Ziele sind. Eins haben wir auch alle gemeinsam festgestellt: Die bestehende Regelung greift nicht vollständig, noch nicht so, wie wir es uns wünschen, denn Schleswig-Holstein liegt bei einem Bundesvergleich immer noch am unteren Ende, wenn es darum geht, die Menschen zu einer Organspende zu motivieren. Wir können uns mit Sicherheit vorstellen, dass das eine sehr schwere Aufgabe ist. Ich finde es richtig, dass die FDP uns als Parlament jetzt mit einem Gesetzentwurf dazu zwingt, dass wir uns dieses Themas annehmen und das auch im Ausschuss beraten.
Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Garg?
(Wolfgang Kubicki [FDP]: Nein, ein Dreiminutenbeitrag!)
- Ach so, das war eine Meldung zu einem Dreiminutenbeitrag.
Ich wundere mich über die Auffassung der SPD, die schon vor einer Anhörung gesagt hat, dass sie dieses Gesetz nicht möchte, weil es zu mehr Bürokratie führt. Das ist mir ein bisschen zu einfach. Ich setze auf Herrn Geerdts, der sehr deutlich gemacht hat, dass er im Ausschuss mit den Fachleuten diesen Gesetzentwurf diskutieren möchte.
Unser Ziel als Grüne ist es, alles dafür zu tun, dass in den Krankenhäusern tatsächlich für die Spendenbereitschaft geworben wird. Das muss in unser aller Interesse sein. Das muss über einen Multiplikationsprozess in den Krankenhäusern selbst geschehen.
Ich hoffe, dass wir im Ausschuss eine offene und sachliche Debatte führen werden. Sollten wir eine Chance der Verbesserung der Situation gemeinsam darin sehen, jetzt eine gesetzliche Regelung zu schaffen, werden wir dieser gesetzlichen Regelung auf jeden Fall zustimmen. Dann kann das ein richtiger Schritt sein.
(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)
Ich danke der Frau Abgeordneten Heinold. Das Wort für den SSW hat Herr Abgeordneter Lars Harms.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der von der FDP-Fraktion vorgelegte Gesetzentwurf bildet eine hervorragende Grundlage für die Diskussion zu einem schwierigen Thema. Ausdrücklich möchte ich den Kollegen für seine solide Arbeit loben, denn der Entwurf lässt eine wirklich konkrete Diskussion zu. Der SSW stimmt aber keineswegs dem vorliegenden Entwurf in allen Punkten zu, sondern wir glauben, dass manche Regelung möglicherweise so weitreichend ist, dass wir dieser so nicht zustimmen können. Trotzdem - das möchte ich noch einmal festhalten - ist eine Diskussion, die sich an einem solchen Gesetzentwurf festmacht, besser als eine Diskussion, die nur sehr allgemein gehalten ist.
Natürlich setzen wir uns dafür ein, dass mehr Patienten in Deutschland das Organ bekommen, das sie dringend benötigen. Viele Patienten sterben, bevor sie das Organ erhalten, obwohl sie mit hoher Priorität auf der Warteliste stehen. Das muss sich ändern. Es ist nicht leicht für die Angehörigen, einer Organentnahme zuzustimmen, während der geliebte Bruder, die Ehefrau oder der Vater im Sterben liegt. Daher haben wir Organspendeausweise, die den Angehörigen, aber auch den Ärzten vieles erleichtern. Die wenigsten Menschen, schätzungsweise nur jeder fünfte Erwachsene in Deutschland, haben aber einen solchen Ausweis. Hier tut also eine breite Aufklärung Not. Hierbei muss es vor allem darum gehen, die Menschen darüber zu informieren, dass man auch als Organspendeausweisinhaber nicht alle Organe pauschal zur Verfügung stellt, sondern man den Zeitpunkt und das jeweilige Organ selbst bestimmen kann. Hier gibt es noch viele Ängste, die es abzubauen gilt. Dabei muss die Information hierzu breit angelegt werden und sie wird, wenn man es wirklich will, viel Geld kosten. Zum Vergleich können hier durchaus die Anti-AIDS-Kampagnen herangezogen werden, die langfristig angelegt sind und auf viele verschiedene Medien gestreut werden. Dies ist teuer und es bleibt über einen langen Zeitraum teuer. Aber nur so lassen sich die Leute wirklich dauerhaft und nachhaltig informieren und für ein Thema sensibilisieren. Deshalb muss man auch bei einer Kampagne für die Organspende in solchen Kategorien denken.
Ein Teil des Problems sind aber auch die Strukturen in den Kliniken. Hirntote Patienten werden derzeit nur im Ausnahmefall als potenzielle Spender gemeldet. Dabei sollte das eigentlich der Regelfall sein. Im Stress des Klinikalltages wird aber nicht jeder Organspender als solcher auch erkannt und das führt dazu, dass potenzielle Organspenden nicht getätigt werden, obwohl das Einverständnis des Verstorbenen vorliegt. Hier soll nun etwas geschehen. Die FDP schlägt aus diesem Grund die Freistellung von Transplantationsbeauftragten in den Kliniken vor. Erfahrungen - unter anderen in Bayern und Mecklenburg-Vorpommern haben gezeigt -, dass die Beauftragten wirklich etwas bewirken können, wenn sie gesetzlich abgesichert sind. Dort konnte das Spendenaufkommen erheblich gesteigert werden.
Das Beispiel aus Baden-Württemberg oder auch von uns lehrt uns, dass die einfache Benennung von Beauftragten aber nicht genügt. Die unentgeltlich tätigen Beauftragten entwickeln kaum Durchschlagskraft. Das hat auch die FDP erkannt und eine pauschale Vergütung und eine entsprechende rechtliche Absicherung vorgeschlagen. Auch wenn die Finanzierung der Vergütung noch nicht feststeht und wir hier möglicherweise noch nacharbeiten müssen, ist eine solche Regelung nach unserer Auffassung wirklich nötig.
In Sachen Transplantation hat eine Enquetekommission des Bundestages vor einem Jahr ein gutes Papier vorgelegt. Die Kommission lehnt in ihrer Stellungnahme unter anderem die Ausweitung von Lebendspenden ab. Die Kollegen in Berlin haben es sich mit ihrer Position im Übrigen nicht leicht gemacht. Diese wegweisende Arbeit können wir auch für die anstehende Entscheidung bezüglich des Transplantationsgesetzes gut nutzen.
Der SSW lehnt eine Ausweitung der Lebendspenden ab. Die Erfahrung lehrt uns, dass Menschen in größter Not bereit sind, sehr viel zu riskieren. Verzweiflung ist aber ein sehr schlechter Ratgeber. Vor allem ist das Risiko groß, dass gewissenlose Organhändler in Deutschland Fuß fassen könnten. Nur im Verwandtschaftsfall darf eine Niere oder ein Teil der Leber gespendet werden. So muss es bleiben, sonst öffnen wir Manipulationsversuchen Tür und Tor.
Bleibt Schleswig-Holstein bei seiner Ablehnung der Ausweitung der Lebendspende, dann ist eine Kommission zur Prüfung der Freiwilligkeit und Unentgeltlichkeit der Spende, wie sie § 2 des Gesetzentwurfs vorsieht, überflüssig. Der SSW ist nicht gewillt, einen Vorratsbeschluss für den Fall zu treffen, dass die Lebendspenden wider Erwarten doch ausgeweitet werden und eine neue bundesgesetzliche Regelung kommt. Das müssen wir dann neu diskutieren, aber eben erst dann. Auch wir sind natürlich damit einverstanden, das Ganze noch einmal in den Sozialausschuss zu überweisen und zu sehen, ob ein Gesetz notwendig ist. Ich glaube, in Teilen schon. Dann müssen wir sehen, wie es mit dem gesamten Verfahren weitergehen soll.
(Beifall beim SSW)
Ich danke dem Herrn Abgeordneten Harms. Ich habe Wortmeldungen für Dreiminutenbeiträge. Zunächst hat der Herr Abgeordnete Dr. Garg das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Zunächst kurz zu Ihnen, Herr Kollege Harms. Die von Ihnen aufgeworfene Frage der Finanzierung ist geregelt. Die könnten wir als Landesgesetzgeber gar nicht regeln. Sie ist bereits im Bundestransplantationsgesetz geregelt, und zwar im § 11 Abs. 2. Gerade diese Regelung ermöglicht es mir, die Aussage zu treffen, dass auf die schleswig-holsteinischen Krankenhäuser keine zusätzlichen Kosten zukommen würden. Insofern besteht also Rechtssicherheit.
Frau Kollegin Schümann, ich war doch etwas verwundert über Ihren Beitrag. Nicht darüber, dass Sie mir nicht jubelnd zugestimmt haben, das bin ich von Ihnen gewohnt, sondern dass Sie die rechtliche Absicherung der Transplantationsbeauftragten von der Frage „Wie komme ich zu mehr Organspenden?“ so trennen. Das verstehe ich nicht.
(Beifall bei der FDP)
Denn wenn Sie die rechtliche Absicherung der Transplantationsbeauftragten verbessern, wenn Sie deren Bedingungen verbessern, dann führt das automatisch - das haben die Erfahrungen in den Ländern, die das anders gemacht haben, gezeigt - zu einer Erhöhung der Transplantationen. Ich weiß sehr wohl, dass Heide Moser immer strikt gegen ein Transplantationsausführungsgesetz war. In dieser Frage hätte ich mich gern mit ihr fachlich gestritten. Das konnte ich damals nicht. Darum geht es aber nicht. Gerade die von Ihnen zitierte Verordnung von 1999 führt dazu, dass die Transplantationsbeauftragten, die es in Schleswig-Holstein gibt, ein echtes Schattendasein führen. Aus diesem Schattendasein gilt es, sie herauszuholen und sie rechtlich abzusichern in all den Funktionen, die sie zwar benannt haben, die aber nur in der Verordnung stehen. Ich glaube, zumindest in diesem Punkt müssten wir eigentlich einer Meinung sein, dass zwischen einer Verordnung und einem Gesetz ein materieller Unterschied besteht. Insofern habe ich also diese Kritik nicht verstanden.
Ich will diesen Weg, zu mehr Organspenden zu kommen, so gehen, dass ich zunächst die Arbeitsbedingungen der Transplantationsbeauftragten verbessere, ihnen eine rechtliche Absicherung über ein Ausführungsgesetz ermögliche, um dann zu einer höheren Anzahl von Transplantationen zu gelangen. Wenn Sie andere Lösungsmöglichkeiten ansprechen - Kollege Harms hat gesagt, vielleicht Teile des Gesetzes -, es gibt ein Land, nämlich Baden-Württemberg, das kein Ausführungsgesetz gewählt hat, sondern im letzten Jahr die Transplantationsbeauftragten im baden-württembergischen Landesgesetz gesetzlich verankert hat, weil es gesehen hat, dass ohne gesetzliche Verankerung - nur im Wege der Verordnung -, eben gerade das eintritt, was wir in Schleswig-Holstein derzeit als unbefriedigenden Zustand haben.
(Beifall bei der FDP)
Das Wort zu einen Dreiminutenbeitrag hat die Frau Abgeordnete Jutta Schümann.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Garg und auch liebe Kollegin Heinold! Wir verweigern uns nicht einer Verbesserung der Situation. Das, glaube ich, habe ich sehr deutlich gemacht. Da sind wir uns in der Koalition auch einig. Wir sagen allerdings, dass man sich ein neues Gesetz sehr kritisch ansehen muss. Wir haben schon auf Bundesebene gesehen, dass das Gesetz nicht dazu geführt hat, dass sich die Spenderzahlen erhöht haben. Insofern bezweifeln wir, dass dies in Schleswig-Holstein durch ein neues Ausführungsgesetz möglich sein wird. Das ist das Erste. Organspendebereitschaft lässt sich nicht per Gesetz verordnen. Das sind also unsere Zweifel.
Zweitens. Natürlich kann man über die Arbeitssituation und über die Absicherung der Transplantationsbeauftragten nachdenken. Man muss es auch tun. Wir sollten das auch hinterfragen. Ob wir das ganze Problem aber über eine gesetzliche Regelung lösen können, stellen wir sehr stark infrage. Ihr Gesetz ist wesentlich umfassender als nur die Absicherung zu dem Einzelthema. Wir haben Zweifel daran, dass sich die Situation verbessert. Wir sind fest davon überzeugt, dass sich durch Berichtspflichten und Überprüfungspflichten - zwei Verordnungsermächtigungen stehen allein auf diesen vier Seiten - natürlich die Bürokratie erhöht. Selbst wenn man die Kosten aus anderen Töpfen refinanzieren kann, ist zusätzliche Bürokratie notwendig. Darum sehen wir nicht unbedingt, dass sich damit die Zahl der Organspenden in Schleswig-Holstein erhöhen wird.
Wir sind der Auffassung, dass man über Kampagnen nachdenken muss, zum Beispiel Kampagnen in der Öffentlichkeit, an Schulen, um die Bereitschaft zu erhöhen, die Erkenntnis und die Kenntnis über solche Vorgänge besser zu verdeutlichen, besser zu diskutieren und Menschen dabei zu helfen, sich zu einer solchen Entscheidung durchzuringen oder gegebenenfalls auch davon Abstand zu nehmen. Das kann man nicht per Gesetz verordnen. Das kann man über Kampagnen, über Diskussionen, zum Beispiel in Schulen, aber auch an anderen Stätten, in den Kliniken und bei Hausärzten viel besser lösen. Wir brauchen, wie gesagt, kein Gesetz. Wir haben eine sinnvolle Verordnung. Die kann man gern noch einmal auf den Prüfstand stellen. Verordnungen haben natürlich auch verpflichtenden Charakter. Wir wollen also nicht mehr Bürokratie, sondern wir wollen eine Verbesserung der Situation mit anderen Instrumenten.
(Beifall bei der SPD)
Das Wort für die Landesregierung hat nun die Gesundheitsministerin Dr. Gitta Trauernicht.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Transplantationen können Leben retten. In Schleswig-Holstein sind im Jahr 2004 etwas über 100 Organe gespendet worden, bundesweit waren es circa 3.500 Organspenden von insgesamt 1.081 Menschen. Eines ist aber klar: Wir haben zu wenig Organspenden. Wir haben 12.000 Menschen auf den Wartelisten. Deswegen muss unser Ziel sein, die Schere zwischen Angebot und Nachfrage zu schließen. Es stellt sich die Frage, mit welchen Instrumenten wir diesem Ziel am nächsten kommen.
Zunächst einmal zu der Lage in Schleswig-Holstein. Es ist in mehreren Debattenbeiträgen deutlich geworden, dass Schleswig-Holstein mit 11,7 Organspendern auf eine Million Einwohner unter dem Bundesdurchschnitt von 13,1 Organspendern liegt. Es stellt sich die Frage, wie dies zu bewerten ist.
Ich glaube, dass es wichtig ist, auch bei der Frage, welche Instrumente uns helfen werden, auf die Zeitschiene zu schauen. Denn dann wird man feststellen, dass diese unterdurchschnittliche Situation in Schleswig-Holstein erst im Jahr 2002 eingetreten ist. In den Jahren zuvor hat Schleswig-Holstein mit einigen anderen Ländern zusammen eine Spitzenposition eingenommen. Was ist also passiert, dass es seit dem Jahr 2002 zu einem Einbruch gekommen ist? Nach Kenntnis der Fachleute ist es so, dass die Deutsche Stiftung für Organtransplantation im Jahr 2001 ohne vorherige Ankündigung das Kieler Koordinationsbüro mit Sitz am Universitätsklinikum aufgegeben hat. Das Hamburger Büro war noch nicht eingerichtet, sodass es keine bekannten und anerkannten Koordinatoren in diesem Bereich gegeben hat. Es kamen persönliche Probleme dazu, sodass die gesamte Organisationssituation im nördlichen Raum dazu geführt hat, dass es zu einem Einbruch gekommen ist. Daran musste naturgemäß gearbeitet werden und es wird daran gearbeitet. Nach Auskunft meiner zuständigen Mitarbeiterin, Frau Dr. Sitepu, die sehr engagiert in diesem Bereich ist, hat sich die Situation inzwischen wieder entspannt, sodass wir davon ausgehen können, dass wir zumindest mittelfristig diesen unterdurchschnittlichen Wert wieder erhöhen können.
Mit Blick auf die Instrumente spielt natürlich der Transplantationsbeauftragte eine große Rolle. Wir haben hier im Land circa 80 an 39 Kliniken, die für Organspenden infrage kommen. Das heißt, wir haben keinen Mangel, aber sie brauchen eine starke Stellung. Diese Stellung versuchen wir durch intensive Gespräche zu verbessern, auch seitens des Ministeriums mit den Krankenhäusern. Ich werde demnächst alle Transplantationsbeauftragten einladen, mit ihnen persönlich in ein Gespräch darüber eintreten, was aus ihrer Sicht noch Not tut, um ihre Stellung zu stärken. Natürlich haben die Krankenhausgesellschaft und die Deutsche Stiftung Organtransplantation hier auch eine zentrale Rolle.
Es gilt, eine kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben. Denn es sind viel mehr Menschen bereit, Organe abzugeben, als diejenigen, die das real mit einem Ausweis tatsächlich auch dokumentieren. Dadurch kommt es dazu, dass nur 20 % derjenigen, von denen ein Organ entnommen wird, selbst schriftlich oder mündlich zu Lebzeiten erklärt haben, dass sie dazu bereit sind. Für die anderen haben das die Angehörigen getan. Da liegt also noch ein riesiges Potenzial versteckt, das es zu heben gilt. Es wäre sicherlich auch eine gute Botschaft, wenn wir als Abgeordnete das alle mit einem eigenen Ausweis dokumentieren und Vorbild sein würden.
(Beifall des Abgeordneten Klaus Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Mit Blick auf die spannende Frage, die hier heute zur Debatte steht, nämlich hilft uns ein Gesetz, möchte ich auf die bundesweite Situation hinweisen. Vier Länder haben Gesetze mit der Regelung, dass es einen Transplantationsbeauftragten geben soll. Es gibt des Weiteren Ausführungsgesetze, die andere Dinge regeln. Lediglich Mecklenburg-Vorpommern - das hat mit der speziellen DDR-Vergangenheit zu tun - nimmt eine herausragende Rolle ein. Ansonsten liegt nur noch Rheinland-Pfalz mit 17,5 Organspendern auf eine Million Einwohner merklich über dem Bundesdurchschnitt von 13,1. Bayern liegt bei 13,2, Hessen bei 10,5. Man kann also nicht sagen, dass es einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen dem Vorliegen eines Landesgesetzes und der Anzahl der Organspenden gibt. Diesen Zusammenhang gibt es nicht. Deswegen meine ich, dass man die Frage der Notwendigkeit eines Gesetzes im Ausschuss noch einmal intensiv beraten sollte.
Ich meine, wir brauchen hier auch keine grundsätzlichen Auseinandersetzungen zu führen. Die Kernfrage muss sein: Nützt es etwas? Wenn es etwas nützt, muss es gemacht werden. Wenn es dafür keine Hinweise gibt, rate ich davon ab, Energie darauf zu richten, sondern wir müssen uns darauf konzentrieren, den Kontakt zu den Krankenhäusern herzustellen, von denen Organspenden ausgehen können, und dort die Situation verbessern.
Insofern finde ich diese Diskussion nicht überflüssig, sondern wichtig, und ich freue mich, dass das Thema in die Öffentlichkeit kommt; denn dieses Thema braucht Öffentlichkeit, damit mehr Menschen bereit sind, tatsächlich ihre Organe nach einem Hirntod zu spenden.
(Beifall bei SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.
Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf Drucksache 16/501 dem Sozialausschuss zu überweisen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Dann ist das einstimmig so geschehen.
Mir ist gesagt worden, dass wir noch die Tagesordnungspunkte ohne Aussprache behandeln wollen.
(Zuruf: Sehr gut!)
Ich rufe Tagesordnungspunkt 10 auf:
Programme für Bildung und Jugend der Europäischen Union
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
Antrag der Fraktionen von CDU und SPD |
Es handelt sich um einen Berichtsantrag. Mir ist signalisiert worden, dass das Wort zur Begründung gewünscht wird. Bitte schön, Frau Abgeordnete Heinold.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir ergänzen unseren Antrag um den Änderungsantrag 16/526 von CDU und SPD.
Ich danke der Frau Abgeordneten Heinold. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Die antragstellende Fraktion hat ihren Antrag um den Inhalt des Änderungsantrages in Drucksache 16/526 ergänzt. Ich schlage vor, dass wir über diesen erweiterten Antrag abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist einstimmig so erfolgt. Damit ist dann in der logischen Konsequenz der Antrag 16/526 übernommen.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 19 auf:
Situation und Entwicklung der Printmedien in Schleswig-Holstein
Antrag der Fraktionen von FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW |
Das ist ein Berichtsantrag für die 12. Tagung. Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich schlage daher Abstimmung in der Sache vor. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Dann ist das einstimmig so beschlossen.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 21 auf:
Zukunft der integrierten Versorgung in Schleswig-Holstein
Antrag der Fraktion der FDP |
Das ist ein Berichtsantrag für die 14. Tagung. Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich schlage Abstimmung in der Sache vor. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke schön. Dann ist das einstimmig so beschlossen.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 22 auf:
Kindergesundheitsbericht
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
Das ist ein Berichtsantrag, der sich auf 2003 bezieht. Sie kennen den Antrag. Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich schlage deshalb Abstimmung in der Sache vor. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Dann ist das offensichtlich einstimmig so gewollt.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 26 auf:
Bericht zum Verbraucherschutz
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
Antrag der Fraktionen von CDU und SPD |
Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses |
Ich erteile das Wort der Frau Berichterstatterin des Sozialausschusses, Frau Abgeordnete Tenor-Alschausky.
Vielen Dank. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dem Sozialausschuss sind zwei Anträge überwiesen worden, die das Ziel verfolgen, dem Landtag einen Bericht zum Verbraucherschutz zu erstatten. Der Ausschuss hat die beiden vorliegenden Anträge in zwei Sitzungen beraten und aus den beiden Anträgen einen gemeinsamen erarbeitet. Den Text können Sie der Beschlussempfehlung in Drucksache 16/453 (neu) entnehmen. In Anbetracht der Zeit werde ich Ihnen den Vortrag dieser Drucksache ersparen.
Der Ausschuss hatte ursprünglich empfohlen, dem Landtag den Bericht zur März-Tagung zu erstatten. Um der Landesregierung genügend Zeit zur Erarbeitung zu geben, hat der Ausschuss die Beratung wieder aufgenommen und empfiehlt dem Landtag für die Berichterstattung einen späteren Zeitpunkt, nämlich die Tagung vom 31. Mai bis 2. Juni 2006.
Im Namen des Sozialausschusses bitte ich Sie daher, der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses mit der Maßgabe zuzustimmen, dass der Bericht nicht zur März-Tagung, sondern in der 13. Tagung der 16. Wahlperiode erstattet wird.
Ich danke der Frau Berichterstatterin. Wortmeldungen zum Bericht sehe ich nicht. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich lasse dann über die Anträge in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung mit der Ergänzung Berichterstattung in der 13. Tagung im Mai abstimmen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist einstimmig so beschlossen; vielen Dank.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 27 auf:
Keine Privatisierung des deutschen Autobahnnetzes
Antrag der Abgeordneten des SSW |
Antrag der Fraktionen von CDU und SPD |
Bericht und Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses |
Ich erteile das Wort dem Berichterstatter des Wirtschaftsausschusses, dem Abgeordneten Hans-Jörn Arp.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Anträge 16/305 und 16/358 standen alternativ zur Abstimmung. Einvernehmlich stellte der Wirtschaftsausschuss die Anträge alternativ zur Abstimmung an. Der Antrag 16/358 erhielt mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP die Mehrheit. Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt daher dem Plenum des Landtages, den Antrag in der Drucksache 16/358 anzunehmen.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Wortmeldungen sehe ich nicht. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Der Ausschuss empfiehlt die Annahme des Antrages in Drucksache 16/358. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Der Antrag in Drucksache 16/358 ist mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP gegen die Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW angenommen worden. Damit ist die Drucksache 16/305 gleichzeitig abgelehnt worden. Ich bedanke mich.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 28 auf:
Resolution zur Breitbandinternetversorgung DSL in Schleswig-Holstein
Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses |
Dazu erteile ich wiederum dem Berichterstatter des Wirtschaftsausschusses, Herrn Abgeordneten Hans-Jörn Arp, das Wort.
Schönen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Wirtschaftsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 11. Januar 2006 mit dem Bericht der Landesregierung zur Breitbandinternetversorgung DSL in Schleswig-Holstein, mit der Drucksache 16/417, die ihm durch Plenarbeschluss am 16. Dezember 2005 zur abschließenden Beratung überwiesen worden war, befasst.
Zum DSL-Versorgungsstand in Schleswig-Holstein hat der Wirtschaftsausschuss zur Kenntnis nehmen müssen, dass im Bereich der breitbandigen Telekommunikation in Schleswig-Holstein - wie auch bundesweit - Versorgungsdefizite in der Fläche festgestellt worden sind. Der Ausschuss hält jedoch - genauso wie die Landesregierung - eine flächendeckende Verfügbarkeit von schnellen Internetverbindungen für dringend geboten.
(Wolfgang Kubicki [FDP]: Sehr gut!)
Da das am DSL-Markt führende Unternehmen Deutsche Telekom AG bisher auch nicht bereit gewesen ist, auf Schleswig-Holstein bezogene Versorgungszahlen dem Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit mitzuteilen - das Unternehmen macht hier die Wahrung von Geschäftsgeheimnissen geltend -, schlägt der Wirtschaftsausschuss dem Plenum des Landtages im Rahmen des Selbstbefassungsrechts der Ausschüsse vor, folgende Resolution anzunehmen:
„Der Ausbau von DSL für bisher nicht versorgte Gebiete im ländlichen Raum soll weiter vorangetrieben werden. Der Landtag befürwortet die Initiativen der Landesregierung zum Ausbau von DSL für bisher nicht versorgte Gebiete im ländlichen Raum und fordert deshalb die Deutsche Telekom AG auf, den Ausbau des DSL-Netzes konsequent fortzusetzen und der Landesregierung die auf Schleswig-Holstein bezogenen DSL-Versorgungszahlen mitzuteilen. Eine Verletzung des Geschäftsgeheimnisses kann der Landtag hierin nicht erkennen.“
Meine Damen und Herren, Sie können den Text der Resolution in der Beschlussempfehlung des Ausschusses, Drucksache 16/510, nachlesen, wenn Sie das so schnell nicht verstanden haben.
Ich bedanke mich bei allen Mitgliedern des Ausschusses, dass wir diese Resolution in diesem Haus haben fassen können, und bitte im Namen des Ausschusses um Ihre Unterstützung.
(Beifall - Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das steht nicht im Koalitionsvertrag!)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. - Gibt es Wortmeldungen zum Bericht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen.
Ich lasse dann über die Resolution des Wirtschaftsausschusses, in der Drucksache 16/510 nachzulesen, wie eben von Herrn Arp vorgetragen, abstimmen. Wer ihr zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist einstimmig so beschlossen und möge Erfolg haben.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 29 auf:
Weiterentwicklung der Beruflichen Schulen unter besonderer Berücksichtigung der Regionalen Berufsbildungszentren (RBZ)
Landtagsbeschluss vom 29. September 2005
Drucksache
16/274 (neu) - 2. Fassung |
Bericht der Landesregierung |
Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses |
Ich erteile der Berichterstatterin des Bildungsausschusses, der Frau Abgeordneten Sylvia Eisenberg, das Wort.
Frau Präsidentin, vielen Dank! Meine Damen und Herren! Der Bildungsausschuss hat sich mit dem Bericht der Landesregierung, Drucksache 16/346, am 12. Januar 2006 befasst. Einstimmig empfiehlt der Ausschuss dem Landtag, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen. Wir werden die Inhalte des Berichtes mit Sicherheit noch im Rahmen der Schulgesetzänderung diskutieren.
Ich danke der Frau Berichterstatterin. - Wortmeldungen zum Bericht sehe ich nicht. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen.
Der Ausschuss empfiehlt Kenntnisnahme des Berichts Drucksache 16/346. Wer das so tun will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist einstimmig so passiert.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 33 auf:
Bericht der Landesregierung an den Landtag gemäß § 126 Abs. 9 HSG - Universitätsklinikum Schleswig-Holstein für das Jahr 2004
Bericht der Landesregierung |
Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich schlage vor, den Bericht der Landesregierung Drucksache 16/420 dem Bildungsausschuss
(Zurufe: Und dem Finanzausschuss!)
- und dem Finanzausschuss zur abschließenden Beratung zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist einstimmig so passiert.
Bevor ich Sie in die Mittagspause entlasse, möchte ich Sie auf eine Veranstaltung hinweisen. Im Schleswig-Holstein-Saal werden heute um 14 Uhr Schulen aus allen Teilen des Landes ausgezeichnet, die sich in ihrer Unterrichtsgestaltung in besonderem Maße um die Förderung des Niederdeutschen verdient gemacht haben. Ihnen wird dafür das Niederdeutsche Schulsiegel verliehen. Ich bitte Sie herzlich, daran teilzunehmen, wenn Ihnen das möglich ist.
Diese Sitzung ist unterbrochen.
(Unterbrechung: 13:05 bis 15:01 Uhr)
Meine Damen und Herren, die 19. Sitzung ist wieder eröffnet und ich begrüße Sie herzlich. Ich freue mich, dass wir weitermachen. Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, habe ich Ihnen mitzuteilen, dass Herr Minister Wiegard wegen dienstlicher Verpflichtungen auf Bundesebene beurlaubt ist.
Zu Beginn unserer Sitzung möchte ich Justizsekretäranwärterinnen und -anwärter beim Landgericht Lübeck, Mitglieder des Inner Wheel Clubs, Husum, sowie des Wassersportvereins Plön auf der Besuchertribüne begrüßen. - Seien Sie uns herzlich willkommen!
(Beifall)
Wir treten nun in die Tagesordnung ein und ich rufe Tagesordnungspunkt 35 auf:
Bericht über die Weiterentwicklung des Schulsystems in Schleswig-Holstein
Landtagsbeschluss vom 10. November 2005 |
Bericht der Landesregierung |
Ich erteile der Ministerin für Bildung und Frauen, Frau Ute Erdsiek-Rave, das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Am vergangenen Freitag brachte das ZDF in seinem „Mittagsmagazin“ - vielleicht haben Sie es selbst gesehen - einen Beitrag über die Schule in Schafflund. Mit Lernplanarbeit, Wochenplänen für die Kinder, Binnendifferenzierung und lebendigem Schulleben ist diese Schule ein Beispiel von vielen dafür, wie Schule gelingen kann. Unser Schulsystem ist von Vielfalt geprägt und das meine ich auch im kulturellen Sinne. Wir haben eben zusammen mit dem Landtagspräsidenten und Abgeordneten das Niederdeutschsiegel an acht Schulen verliehen. Auch das ist ein schönes Beispiel für die kulturelle Vielfalt.
Die Möglichkeiten der Schülerinnen und Schüler, überall im Land die dänische Sprache in freiwilligen Angeboten zu erlernen, zeigt unsere besondere Stärke im Umgang mit Minderheiten. Dies wollen wir erhalten und mit vertretbarem Ressourceneinsatz verstärken. Wir wollen auch die Möglichkeit, Friesisch zu lernen, erhalten und erproben derzeit in einem Projekt auf Sylt sogar die Ausweitung über die Grundschulzeit hinaus. Es bleibt abzuwarten, in welchem Umfang sich Eltern und Kinder dort für das Friesischlernen entscheiden. Wir werden das beobachten; dazu wird der Kollege Lars Harms mit seinen Kleinen Anfragen sicherlich immer wieder beitragen. Wir werden das evaluieren und daraus Schlussfolgerungen ziehen.
Meine Damen und Herren, vieles an den Schulen und in unserem Schulsystem steht auch nach den PISA-Diskussionen nicht infrage. Wie jeder von uns aus seiner eigenen Lebenserfahrung weiß, verkehrt sich Gutes leicht ins Gegenteil oder es kehrt zumindest Routine und manchmal auch Erlahmen ein, wenn man nicht dranbleibt und nicht kontinuierlich hinschaut. Wo man Schwächen entdeckt, muss man nachjustieren und Weichen neu stellen. Man muss also das tun, was wir im Koalitionsvertrag als Weiterentwicklung bezeichnet haben. Eben dieser Verpflichtung zur dauernden Anpassung stellen wir uns mit der geplanten Schulgesetznovelle, deren Eckpunkte der vorgelegte Bericht beschreibt.
Es ist unabdingbar - und ich bin dankbar dafür -, dass wir inzwischen durch die internationalen Vergleichsuntersuchungen, durch die nationalen Berichte, durch die geplanten deutschlandweiten und landesbezogenen Vergleiche regelmäßig klare Hinweise darauf erhalten, wo Schwachstellen liegen, und damit die Chance haben, zielgenau auch dort Veränderungen vorzunehmen.
Über die Zielperspektive gibt es trotz mancher Unstimmigkeit im Einzelnen breiten Konsens. Wir alle wollen die Qualität unserer Bildungsangebote erhalten und steigern. Wir wollen mehr Bildungsgerechtigkeit schaffen, weniger Kinder scheitern lassen, mehr Kindern die Chance auf höhere Abschlüsse ermöglichen und wir wollen die Weiterentwicklung unseres Schulwesens bedarfsgerecht gestalten, das heißt ein möglichst wohnortnahes Schulangebot an allgemein bildenden Schulen sichern und die Zukunftssicherheit der beruflichen Bildung gewährleisten. Wir wollen und müssen natürlich ökonomisch - ich könnte auch „sparsam“ sagen - mit den Ressourcen umgehen, die wir haben.
Auf diese Herausforderungen sind die Veränderungen, die wir planen, meiner Meinung nach richtige Antworten. Aber rechtliche Regelungen sind immer nur das eine. Es ist wichtig, die Menschen, die Handelnden im Bildungswesen zu gewinnen und mitzunehmen. Wir werden deshalb insbesondere die Lehrkräfte dabei unterstützen, dass konsequentes Fördern und Fordern Grundlage des Handelns sind.
Man könnte es vielleicht so zusammenfassen: Klare Förderorientierung auf der einen Seite, klare Leistungs- und Qualitätsanforderungen und deren Überprüfung auf der anderen Seite. Das ist die Grundphilosophie.
Förderorientierung, das heißt die verstärkte Nutzung von Lernplänen, ist ein Instrument, das sich mehr und mehr bewährt. Förderorientierung beinhaltet die Verpflichtung der Schulen zur Erarbeitung eines eigenen Förderkonzepts und Förderorientierung soll durch gezielte Lehrerfortbildung und mithilfe von zusätzlichen Ressourcen aus dem Förderfonds stattfinden.
Meine Damen und Herren, in allen Schularten und Schulklassen sind die Fähigkeiten, Begabungen und Leistungen unterschiedlich verteilt. Es gibt mehr Leistungsüberschneidungen auch zwischen den Schularten, als wir das etwa vor PISA geglaubt haben.
(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Kein Lehrer hat eine wirklich homogene Gruppe vor sich und darf sich deshalb auch nicht an einem fiktiven Mittelwert oder möglicherweise am unteren Wert - seltener wohl am oberen Wert - orientieren, bei dem dann sowohl die Schwachen als auch die Starken zu kurz kämen.
Das heißt, ein individualisierender Blick auf die Lernfortschritte wird deutlich mehr Kinder zu besseren Leistungen führen und hilft, Misserfolge und Sitzenbleiben zu vermeiden. Das ist übrigens eines der großen Themen, die sich die KMK vorgenommen hat. Sie will die Förderorientierung stärken und darüber mit den Lehrerverbänden und den Elternverbänden bundesweit zu gemeinsamen Leitvorstellungen und Leitlinien kommen.
Von dieser Einsicht getragen, sollen auch da in Schleswig-Holstein, wo Schulträger und Schulen dies wollen, neue Formen längeren gemeinsamen Lernens ermöglicht werden. Es wird aber keine von oben eingerichtete Gemeinschaftsschule geben. Wo sich die Beteiligten vor Ort auf diesen Weg verständigen wollen und etwa angesichts sinkender Schülerzahlen und wachsender Ansprüche ihr Schulangebot so gestalten wollen, können sie mit unserer Unterstützung rechnen.
(Beifall bei der SPD)
Die Schulträger sollen künftig insgesamt stärker an der Gestaltung der örtlichen und regionalen Bildungslandschaft und der Profilbildung der Schulen mitwirken können. Die demographische Entwicklung zwingt Kommunen überall im Land, die Schulentwicklungsplanung aktiv in Angriff zu nehmen und mehr als bisher mit ihren jeweiligen Nachbarn abzustimmen; das ist auch bildungsökonomisch dringend notwendig. Wir müssen uns eingestehen, dass die derzeitige Kleinteiligkeit der Schulträgerlandschaft in Schleswig-Holstein die notwendige übergreifende Sichtweise erschwert und sie deshalb in ein System von Nahbereichsschulverbänden überführt werden soll.
Alles ist darauf ausgerichtet, das Schulangebot bedarfsgerecht weiterzuentwickeln und in Zukunft möglichst auch im ländlichen Raum die Bildungsabschlüsse wohnortnah anzubieten, soweit dies - das betone ich - bildungsökonimisch vertretbar ist.
Meine Damen und Herren, wir wollen, dass im Bildungswesen für junge Menschen Leitern gebaut und keine Türen zugeschlagen werden. Wir möchten, dass die Durchlässigkeit verbessert wird, und wir wollen mehr Kindern unabhängig von ihrer sozialen Herkunft mehr und bessere Chancen eröffnen.
(Wolfgang Kubicki [FDP]: Schon seit 18 Jahren!)
Vor allem deshalb muss an allen Schulen und an allen Schularten ein Perspektivwechsel vollzogen werden; sozusagen von der Fahndung nach Fehlern und Defiziten hin zur Schatzsuche. Dabei geht es keineswegs um eine Neuauflage von irgendwelchen alten sozialromantischen Ideen oder gar um eine Absage an den Leistungsgedanken. Es gilt immer, gleichzeitig das Niveau der Leistungen zu halten und zu stärken, die Vergleichbarkeit und Orientierung an Standards zu stärken und die Anforderungen, die an Schulen und an jeden einzelnen jungen Menschen gestellt werden, noch besser zu erfüllen.
Ich will in aller Kürze sagen: Die Struktur der gymnasialen Oberstufe macht dies deutlich. Individuelle Stärken und Begabungen der Schüler sollen eben nicht in einer Fülle von Wahl- und Abwahlmöglichkeiten ihren Ausdruck finden, sondern innerhalb des Profils, das die Schulen entwickeln, gefördert werden und so eine breitere Allgemeinbildung und eine bessere Grundbildung in den Kernfächern ermöglichen. So wird es übrigens seitens der Wirtschaft und der Hochschulen immer wieder gefordert. Das bloße Festhalten an schon lange nicht mehr Bewährtem führt nicht weiter.
(Beifall bei der SPD)
Wir können es auch nicht einfach hinnehmen, dass unsere Schulabgänger im internationalen Vergleich zu alt sind. Deshalb werden wir den gymnasialen Bildungsgang auf acht Jahre verkürzen. Die Reduzierung des Sitzenbleibens muss übrigens auch in diesem Kontext gesehen werden. Wir gehen auch hier nicht sorgsam mit der Lebenszeit junger Menschen um.
(Beifall bei der SPD)
Um eine bessere Vergleichbarkeit der Leistungen zu gewährleisten, werden wir die Durchführung von Vergleichsarbeiten ausweiten. Künftig wird es nicht nur am Ende der dritten Jahrgangsstufe in den Fächern Deutsch und Mathematik, sondern auch in den Klassen sechs und acht Vergleichsarbeiten geben. Wir werden schrittweise für alle Schulabschlüsse zentrale Prüfungen einführen. Schülerinnen und Schüler, die zurzeit die elfte Klasse besuchen, werden dabei die ersten sein. Sie werden sich in diesem Jahr darauf vorbereiten können. Auch der mittlere Schulabschluss und der Hauptschulabschluss werden künftig nur in Verbindung mit einer Prüfung mit zentralen Teilen erworben werden können. Wir wollen also die Qualität und die Vergleichbarkeit der Abschlüsse sichern und gleichzeitig mehr Schülerinnen und Schüler zu höheren Abschlüssen führen. Dass das geht, und zwar nicht zulasten der Qualität, zeigen beispielsweise Länder, die im Süden erheblich höhere Abiturientenquoten als wir haben, und zwar bei mindestens gleicher Qualität.
Die Sicherung und die Steigerung der Qualität sind auch unser Motiv bei der Weiterentwicklung der Beruflichen Schulen zu Regionalen Berufsbildungszentren. Als rechtlich und wirtschaftlich agierende Einrichtungen wird es ihnen noch besser gelingen, bedarfsgerechte und hochwertige Qualifizierungsangebote zu realisieren, wobei natürlich die Erfüllung des staatlichen Bildungsauftrags Kernauftrag der Beruflichen Schulen bleiben wird. Dies gilt es, immer wieder zu betonen.
Ich fasse zusammen: Nicht der eine oder der andere, sondern beide Aspekte - die Förderorientierung stärken und die Qualität sichern - bilden den roten Faden der geplanten Maßnahmen zur Weiterentwicklung unserer Schulen. Dies alles ist nicht über Nacht zu bewerkstelligen und umzusetzen. Ich verhehle auch nicht, dass es in manchen Fragen noch Klärungsbedarf gibt und dass auch zwischen den Koalitionspartnern noch Kompromisse gefunden werden müssen. Über die Grundlinie, die ich dargestellt habe, sind wir uns jedoch einig. Wir sind uns auch insgesamt einig in dem Bemühen um mehr Bildungsqualität und um Verbesserung der Lebenschancen für unsere Kinder und die jungen Menschen in Schleswig-Holstein.
(Beifall bei SPD und CDU)
Ich danke der Frau Ministerin für den Bericht und eröffne die Aussprache. - Für die CDU-Fraktion erteile ich Frau Abgeordneter Sylvia Eisenberg das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nichts ist so interessant wie das Thema Schule - -
(Es ertönen Signaltöne aus den Lautsprechern - Unruhe)
- Frau Landtagspräsidentin, könnten Sie einmal sagen, was hier los ist? - Gut, ich versuche es noch einmal. Jeder war einmal in der Schule, jeder hat Erfahrungen aus der Schulzeit - mal gute und mal schlechte. Alle sprechen nach TIMSS und nach PISA von notwendigen Reformen, aber abgesehen von den Experten weiß keiner genau, was und wie.
(Dr. Heiner Garg [FDP]: Also alle!)
Hochfliegende Träume werden zusätzlich noch durch die enge Finanzdecke begrenzt. Insgesamt ist das also nicht einfach.
Will man Schule von Grund auf reformieren, was sich die große Koalition zum Ziel gesetzt hat, so muss man im Primar- und im Elementarbereich beginnen. Dabei darf man den Sekundarbereich natürlich nicht vergessen. Man muss auch auf die Berufsbildung und auf das Studium selbst achten. In allen Schulbereichen geht es für die CDU - und selbstverständlich auch für den Koalitionspartner - um die Verbesserung der Qualität der schulischen Bildung insgesamt, um Transparenz und Vergleichbarkeit der schulischen Abschlüsse, um Durchlässigkeit innerhalb des bestehenden Systems bei Wahrung der Qualität der Ausbildung, um die Ausschöpfung der Begabungsreserven durch Förderung der schwachen und Forderung der leistungsstarken Schülerinnen und Schüler. Das wollen wir als CDU und hier sind wir uns mit der SPD einig.
Die Eckwerte für eine Neufassung des Schulgesetzes liegen vor. Damit haben die Landesregierung und das Bildungsministerium erste inhaltliche Vorstellungen öffentlich gemacht, die breit diskutiert werden. Der vorliegende Bericht fasst diese Eckwerte noch einmal zusammen. Es wird Aufgabe des Landtages sein, die Schulgesetznovelle zu beschließen und dafür zu sorgen, dass unsere Kinder und Jugendlichen, aber auch unsere Enkelkinder von den Maßnahmen profitieren, die im Schulgesetz verankert werden.
(Zurufe)
- Ein paar haben wir hier schon. Herr Dr. Klug, dieser Aufgabe sollten wir uns auch hier im Landtag bewusst sein. Das gilt natürlich auch für die Oppositionsparteien. Wir sollten das parteipolitisch Wünschenswerte auf das faktisch Machbare und Sinnvolle zum Wohle unserer Kinder reduzieren. Dass bei dieser Ausgangslage Kompromisse geschlossen werden und auch geschlossen werden müssen, ist klar. Es müssen selbstverständlich auch Kompromisse zwischen den Koalitionsparteien geschlossen werden. Plakative Schlagworte hinsichtlich der prozentualen Durchsetzung parteipolitischer Ansätze sind bei der Kompromissfindung nicht gerade hilfreich, Herr Dr. Klug. Das sollen diese Schlagworte ja auch nicht sein. Sie sollen einen Koalitionsstreit heraufbeschwören. Herr Dr. Klug, das haben wir in der Opposition lange genug versucht; genützt hat es unseren Schülerinnen und Schülern nicht.
In den letzten Landtagssitzungen haben wir ausgiebig über die Reform der Oberstufe des Gymnasiums debattiert. Wir haben ebenfalls über die Weiterentwicklung der Beruflichen Schulen diskutiert. Ich will hier ausdrücklich hervorheben: Die CDU steht hinter beiden Reformansätzen. Die Weiterentwicklung der Oberstufe in Richtung Profiloberstufe, der vermehrte Unterricht im Klassenverband bei Erhalt einer wenn auch eingeschränkten Wahlfreiheit und die schrittweise Einführung der landesweit einheitlichen Abiturprüfung sind Reformen, die zu einem Zuwachs an Allgemeinbildung und damit zu verbesserter Studierfähigkeit führen. Sie gewährleisten auch eine stärkere Vergleichbarkeit der Leistungen und eine erhöhte Transparenz der Aufgabenstellungen. Damit schließt Schleswig-Holstein endlich zu der bundeseinheitlichen Entwicklung auf. Das ist gut so.
Auch die Verkürzung der gymnasialen Schulzeit auf zwölf Jahre ist unser Wunsch. Allerdings führt der vorgesehene Einstieg im Schuljahr 08/09 dazu, dass der erste verkürzte Abiturjahrgang erst im Schuljahr 2016 Abitur machen wird. Eine frühere Einführung würde die CDU begrüßen. Da das aber zusätzliche personelle Ressourcen erfordert, geht unsere Bitte an den Finanzminister, die frühere Einführung des achtjährigen Gymnasiums zumindest zu prüfen und wenn möglich unter finanziellen Gesichtspunkten hinzubekommen. Leider ist er zurzeit nicht anwesend.
Der Koalitionsvertrag sieht eine Weiterentwicklung des gegliederten Schulsystems vor. Darüber hinaus kann es ein Nebeneinander von Schulen des gegliederten Schulsystems und von Gemeinschaftsschulen geben. Die Wahlfreiheit der Eltern muss erhalten werden. Gesamtschulen sollen sich - so steht es im Koalitionsvertrag - schrittweise zu Gemeinschaftsschulen entwickeln.
Die Weiterentwicklung des gegliederten Schulsystems bedeutet für die CDU-Fraktion, Begabungen und Begabungspotenziale durch mehr Durchlässigkeit - vor allem nach oben - auszuschöpfen, Wiederholungen und Rückstufungen durch eine echte Orientierung in den Klassen fünf und sechs möglichst zu vermeiden durch den Einsatz von Fördermaßnahmen für leistungsschwache und leistungsstarke Schüler im Rahmen des Förderfonds und durch Erweiterung der Bestimmungen für Nachprüfungen. Ein Versetzen auf Probe wäre ebenfalls denkbar, aber ein Durchreichen durch die Klassen 7 bis 9 fällt uns in erheblichem Maße schwer. Das will ich hier durchaus noch einmal sagen.
(Beifall der Abgeordneten Heike Franzen [CDU])
Für die CDU-Fraktion bedeutet die Weiterentwicklung des gegliederten Schulwesens nicht die Umwandlung des gegliederten Systems zu Gemeinschaftsschulen,
(Beifall des Abgeordneten Thomas Stritzl [CDU])
wie man es aus den vorgelegten Eckwerten herauslesen könnte. Ein vollständiger Verzicht auf Wiederholungen und Rückstufungen - das wäre übrigens einmalig in der bundesrepublikanischen Bildungslandschaft - führt nach allen Prognosen zur Auflösung des differenzierten Schulwesens und vor allem zur Auflösung der Hauptschule.
(Beifall der Abgeordneten Heike Franzen [CDU] und Thomas Stritzl [CDU])
Das entspricht weder dem Wortlaut noch dem Geist des Koalitionsvertrages.
Nach wie vor ist uns allerdings noch unklar, was die geplante Gemeinschaftsschule von den bereits bestehenden integrativen Gesamtschulen unterscheidet. Es scheint so, als würde der Wegfall der Eingangsvoraussetzungen, der Wegfall der Drittelung der Schüler in Hauptschul-, Realschul- und Gymnasialempfohlene der einzige Unterschied zwischen Gemeinschaftsschule und Gesamtschule sein. Schon deswegen haben wir als CDU-Fraktion gewisse Schwierigkeiten damit. Frau Erdsiek-Rave, wir können unsere Auffassung natürlich, genauso wenig wie Sie es machen, an der Tür der großen Koalition abgeben.
Gemeinschaftsschulen nach finnischem Vorbild - das haben wir hier in den letzten Jahren ausgiebig diskutiert - werden in Schleswig-Holstein aufgrund der Infrastruktur und des Finanzrahmens nicht möglich sein.
Angesichts sinkender Schülerzahlen, die landesweit nicht einheitlich sinken werden, kommt der Schulentwicklungsplanung eine ganz besondere Bedeutung zu. Die Ressourcen der Kommunen und des Landes - das wissen wir alle - sind begrenzt. Das betrifft sowohl den finanziellen Bereich als auch den Lehrernachwuchs, der uns zunehmend fehlt. Es ist erklärtes Ziel der großen Koalition, nicht nur möglichst die kleinen Grundschulen auf dem Land zu erhalten, sondern auch den Erhalt der weiterführenden Schulen und Abschlüsse auf dem Land zu sichern. Das ist richtig und sinnvoll.
Allerdings wird das in Nordfriesland sicher schwerer sein als in den Mittelzentren und kreisfreien Städten. Durch organisatorische Verbindung und räumliche Zusammenlegung verschiedener Schulen, aber auch Schularten bei Erhalt des jeweiligen Schulartprofils muss dem voraussichtlichen Rückgang der Schülerzahlen Rechnung getragen werden. Die Voraussetzung dafür ist aber eine langfristige Schulentwicklungsplanung, die verbindlich von den örtlichen Schulträgern und den Kreisen überörtlich organisiert und letztlich von den Kreistagen beschlossen wird. Voraussetzung ist aber auch, dass die Mindest- und Höchstschülerzahl einer Klasse möglichst verbindlich festgelegt wird.
Eine Neuordnung des Schullastenausgleichs hinsichtlich der Einbindung auch der investiven Kosten ist überfällig und schafft - so meinen die CDU-Fraktion und ich - mehr finanzielle Gerechtigkeit.
Auch das in den Eckwerten genannte Ziel der mittelfristig vollständigen Aufhebung der Schuleinzugsbereiche ist richtig. Wenn sich die Schulen - vor allem die weiterführenden Schulen - zu Profilschulen entwickeln sollen und werden, so muss auch den Eltern die Möglichkeit gegeben werden, ihre Kinder an die Schule ihrer Wahl zu schicken, allerdings unter Beteiligung an den Schülerbeförderungskosten, wenn das notwendig ist. Das war und ist immer die Auffassung der CDU gewesen.
Ob der geplante Schulausgleichsfonds dezentral bei den Kreisen oder zentral beim Land geführt wird, ist ein Problem, mit dem sich zurzeit die kommunalen Landesverbände in Verbindung mit dem Bildungsministerium noch befassen. Wir werden die Ergebnisse abwarten.
Ich darf Sie auf die Redezeit hinweisen.
Ich komme zum Schluss. - Wir stehen im Rahmen der Diskussion um die Schulgesetznovelle vor weitreichenden Entscheidungen. Im Rahmen der politischen Diskussion wird es auch zu einem politischen Schlagabtausch kommen. Das ist notwendig. Wir sollten aber eines nicht vergessen: Schule wird nicht für Politiker, für Bürgermeister und Landräte gemacht, nicht für Verbände und Lobbyisten, sondern für die nachfolgende Generation, für Schülerinnen und Schüler, aber auch für Lehrerinnen und Lehrer. Sie haben die Folgen unserer Entscheidung zu tragen. Dessen sollten wir uns alle bewusst sein.
(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD)
Ich danke Frau Abgeordneter Eisenberg. - Das Wort für die SPD-Fraktion hat nun Herr Abgeordneter Dr. Henning Höppner.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln und die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft haben vor kurzem eine Vergleichsstudie der Bildungssysteme der Bundesländer veröffentlicht. Nach dieser Studie hat Schleswig-Holstein - ganz knapp hinter Bayern - den höchsten Anteil öffentlicher Ausgaben für allgemein bildende Schulen aller Bundesländer. Auch im Bereich der Beruflichen Schulen gibt Schleswig-Holstein pro Berufsschüler im dualen System knapp hinter Bayern das meiste Geld aus. Bei den Berufsschülern im Vollzeitbereich sind wir sogar Spitzenreiter.
Ich erwähne das hier einleitend, weil uns in der öffentlichen Diskussion um die Weiterentwicklung unserer Schulen immer wieder vorgehalten wird, dass andere Bundesländer doch viel mehr Geld in die Hand nehmen als wir. Das ist nachgewiesenermaßen so nicht richtig. Vielmehr sind unsere finanziellen Anstrengungen als wirtschaftlich strukturschwach geltendes Land ganz erheblich.
Das Jahr 2006 ist das Jahr fünf nach Erscheinen der ersten PISA-Studie und wiederum ein Jahr, in dem die dritte PISA-Studie gestartet wird. Die Aufgeregtheiten um die Ergebnisse der Studien finden vor allem in den deutschen Bundesländern statt. In anderen europäischen Ländern spielen die PISA-Studien in einer öffentlichen bildungspolitischen Diskussion kaum eine Rolle, vielleicht abgesehen von Finnland, das als Siegerland geradezu zu einer Art Wallfahrtsort für bundesrepublikanische Bildungspolitiker geworden ist. Es ist bei uns in der Bundesrepublik Deutschland auch eher der föderale Wettbewerb in der Ranking-Liste, der die politische Diskussion bestimmt.
Ich will in meinen Ausführungen heute nur zu zwei Aspekten Stellung nehmen. Der Schwachpunkt unseres Schulsystems - und zwar bundesweit - ist die starke soziale Differenzierung. Der Schulerfolg in Deutschland ist ganz wesentlich durch das Elternhaus bestimmt. Die soziale Differenzierung ist in Bayern besonders groß, gefolgt von Schleswig-Holstein. Nur 18,8 % der Schülerinnen und Schüler in Bayern erreichen in den allgemein bildenden Schulen eine Hochschulzugangsberechtigung und 16,9 % erreichen dort einen Hochschulabschluss.
Der Verband der bayerischen Wirtschaft hat vor kurzem festgestellt, dass das Land Bayern schon im Jahr 2015 den Eigenbedarf an akademisch ausgebildeten Führungskräften in Wirtschaft und Verwaltung, im Bereich der Lehrkräfte, Forschung und Wissenschaft, im Gesundheitswesen und anderen Bereichen, in denen Akademiker gefordert sind, nicht mehr selbst wird decken können.
In Schleswig- Holstein ist das nicht anders. 22 % der Schulabgänger bei uns erreichen die Hochschul- oder Fachhochschulreife, aber nur 12,7 % erreichen einen Hochschulabschluss. Wir sind mit Brandenburg das Schlusslicht in der Bundesrepublik. Wir brauchen mehr Abiturienten und Schüler mit Fachhochschulreife. Denn Schleswig-Holstein ist heute schon ein Importland für ausgebildete Akademiker, zum Beispiel in der Lehrerversorgung.
Neben diesem hohen Maß an sozialer Differenzierung stellt sich in Schleswig-Holstein auch ein ganz anderes, eigenes Phänomen ein. Schleswig-Holstein ist das Land mit dem höchsten Anteil an Schülerinnen und Schülern, die eine so genannte verzögerte Schullaufbahn haben, sprich das Land mit dem größten Anteil an Rückstellungen, Klassenwiederholungen und Schrägversetzungen, und zwar mit sehr deutlichem Vorsprung vor dem nächsten Bundesland und in einer Größenordnung, die mehr als doppelt so hoch ist wie zum Beispiel im Bundesland Thüringen. Der Anteil an Klassenwiederholungen in den Grundschulen mag vielleicht noch klein erscheinen. Mit 2 % sind das doppelt so viele wie in Thüringen. Aber in den weiterführenden Schulen sind wir in diesem Bereich einsame Spitzenklasse.
Es scheint in Schleswig-Holstein eine lange Tradition des Sitzenbleibens und des Klassenwiederholens zu geben, die wir vielleicht schon aus unserer eigenen Schulzeit kennen.
Daher, glaube ich, finden viele Menschen in unserem Land auch nichts Dramatisches an diesem Tatbestand.
Das Institut der deutschen Wirtschaft - ich habe vorhin schon auf dieses Institut aufmerksam gemacht - macht in einer Schlagzeile im November darauf aufmerksam, dass das Klassenwiederholen erhebliche volkwirtschaftliche Verschwendung darstellt. Es wurde die Zahl von 3,7 Milliarden € genannt, die besser in die Förderung von Schülerinnen und Schülern gesteckt werden könnten. Wenn 15-jährige Hauptschüler in Schleswig-Holstein zu mehr als 70 % eine verzögerte Schullaufbahn haben, dann besuchen Hauptschüler bei uns nicht neun Jahre die Schule bis zum Ende, sondern durchschnittlich wohl zehn Jahre. Was das für Kosten verursacht, können wir leicht ausrechnen.
Wie stark das Instrument des Sitzenbleibens oder Schrägversetzens in den Köpfen unserer Schulen und Lehrerkollegien verankert ist, mag folgendes Beispiel zeigen. Im Kreis Rendsburg-Eckernförde hat eine Grund- und Hauptschule in ihrem Hauptschulteil derzeit noch insgesamt 80 Schülerinnen und Schüler. Dass sich die Schule Sorgen um die zukünftige Schülerentwicklung macht, ist verständlich. Allerdings ist nicht die Erkenntnis um den demographischen Wandel ausschlaggebend, sondern der Vorwurf geht an die Landesregierung, die die Existenz der Hauptschule gefährde, weil sie das Schrägversetzen nach der Klasse 7 deutlich reduzieren will, also weniger Realschülerinnen und Realschüler auf die Hauptschulen zurückversetzt. Meine Damen und Herren, Schrägversetzen und Sitzenbleiben dürfen nicht zu einem Instrument der Sicherung von notwendigen Schülerzahlen und Klassengrößen werden.
(Beifall bei SPD und CDU)
Genauso wenig - das ist unsere Auffassung - darf das Sitzenbleiben das erste und wichtigste Förderinstrument von leistungs- oder meistens sogar nur teilleistungsschwachen Schülern werden. „Sitzenbleiben ist beschämend und bringt fast nie Vorteile.“ Das ist ein Zitat des Hamburger Bildungswissenschaftlers Peter Struck. Sie können es heute nachlesen in einem Leitartikel der „Schleswig-Holsteinischen Landeszeitung“. Wir müssen umsteuern und gezielter über individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern nachdenken, nicht nur um ihr Leistungsniveau anzuheben, sondern auch um ihre Bildungschancen besser auszuschöpfen.
Ich komme zum zweiten Punkt. Mit Beginn des Schuljahres 2008/2009 werden wir in die achtjährige gymnasiale Schulzeit bis zum Abitur einsteigen. In den acht Jahren wird es dieselbe Unterrichtsmenge geben wie in den heutigen neun Jahren, also 265 Jahreswochenstunden oder mindestens 256. Die Unterrichtsdichte in den Gymnasien wird steigen. Durchschnittlich werden es 32 bis 34 Unterrichtsstunden pro Woche sein. Kommen Arbeitsgemeinschaften hinzu, kann es für einige Schülerinnen und Schüler durchaus zu einer 40-Stunden-Woche kommen. Die siebte und achte Stunde werden zum Regelfall werden und der Weg der Gymnasien zu gebundenen Ganztagsschulen ist nicht sehr weit. Cafeterien werden Regelausstattung sein, es sei denn, viele Schulen denken wie in der Vergangenheit darüber nach, wieder am Sonnabend zu unterrichten.
In den integrierten Gesamtschulen werden es nach wie vor 13 Jahre bis zum Abitur sein. Der Weg über die Realschule und das Fachgymnasium oder über die Realschule und die Oberstufe eines Gymnasiums wird ebenfalls 13 Jahre dauern, genauso wie über die Gemeinschaftsschulen oder innerhalb der Gemeinschaftsschulen, wenn diese eine gymnasiale Oberstufe haben werden. Dieser schnellere Weg sichert erkennbar die Exklusivität des Gymnasiums. Der achtjährige Weg bis zum Abitur ist ein Privileg der Gymnasien. Darüber sind wir uns in meiner Fraktion schon sehr im Klaren. Wir glauben aber aufgrund der ersten Erfahrungen aus anderen Bundesländern, dass der Leistungsdruck für die Schülerinnen und Schüler und vor allen Dingen für die Lehrerkollegien eher steigen wird, zumindest in der Umstellungsphase, in der die sechsjährige Sekundarstufe I und die fünfjährige parallel zueinander verlaufen.
Da wir nachgewiesenermaßen mehr Schulabgänger mit Hochschulzugangsberechtigung brauchen, insbesondere auch angesichts der demographischen Entwicklung, werden wir verstärkt auf den zweiten, auf den 13-jährigen Weg zum Abitur setzen müssen. Die Gemeinschaftsschule wird die Chancen eröffnen, auch an Standorten, an denen ein Bildungsgang zum Abitur nicht existiert, ein solches Angebot aufbauen zu können. Ich denke hier vor allen Dingen an den ländlichen Raum. Nehmen wir einmal den Landesteil Schleswig. Die Gymnasien befinden sich dort an der Westküste in Niebüll und Husum, in den Orten Flensburg, Satrup, Kappeln und Schleswig, also an der Ostküste oder im Süden in Rendsburg. Eine ganz große Fläche, 40 mal 40 km des Landesteils, ist frei von gymnasialen Angeboten. Ich glaube, dass die Schulträger sehr schnell die Chancen erkennen werden, die ein komplettes Angebot an Bildungsgängen in einer Schule eröffnet. Letztendlich bestimmt das Schulangebot vor Ort auch die Standortqualität in einem Amt oder einer Gemeinde.
Meine Damen und Herren, der Bericht der Landesregierung, für den wir, Frau Ministerin, sehr herzlich danken, ist ein Art Annotation zur kommenden Schulgesetznovelle. Sie wird zu wirklich heftigen und intensiven Diskussionen um die Entwicklung unseres Schulsystems führen. Die SPD-Fraktion ist jedenfalls der Überzeugung, dass wir mit den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag, mit den Eckpunkten und mit dem vorliegenden Bericht wirklich auf dem richtigen Weg sind.
(Beifall bei SPD und CDU)
Ich danke dem Herrn Abgeordneten Höppner. - Für die FDP-Fraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Dr. Ekkehard Klug das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Weiterentwicklung des Schulsystems darf kein Selbstzweck sein. Sie muss vielmehr eine dienende Funktion haben. Sie soll Schülerinnen und Schülern nämlich bessere Bildungschancen eröffnen. Dabei geht es nicht nur um formale Optionen. Mindestens genauso wichtig, eigentlich noch wichtiger ist die Frage, inwieweit solche formal bestehenden Optionen auch materiell durch qualitativ anspruchsvolle Bildungsangebote und entsprechende Schulabschlüsse eingelöst werden. Das ist meines Erachtens die Kernfrage, die durch eine einseitige Fixierung auf die ach so interessante Schulformdebatte oft zu sehr in den Hintergrund gerät.
Für denjenigen, dem das alles vielleicht zu abstrakt klingt, will ich das mit einem konkreten Beispiel erläutern. In Hamburg hat man gerade die Ergebnisse von LAU 13 - Lernausgangsuntersuchung am Ende des 13. Jahrgangs in Schulen mit gymnasialer Oberstufe - veröffentlicht. Das Ergebnis war, dass in einigen Schularten mit gymnasialer Oberstufe der Leistungsstand am Ende der 13. Klasse gerade mal so hoch ist wie in den Hamburger Gymnasien zu Beginn des 11. Jahrgangs in den Fächern Mathematik und Englisch. Das heißt, es kommt nicht nur darauf an, was formal an Zertifikaten von einer Schule am Ende der Schulzeit verteilt wird, sondern auch wie qualitativ anspruchsvoll das ist, was in den Schulen an Bildung vermittelt wird.
(Beifall bei der FDP)
Meine Damen und Herren, angesichts dessen, was man verkürzt mit dem Begriff PISA-Debatte beschreiben kann, lässt sich die konkrete Herausforderung der kommenden Jahre, wie ich meine, so formulieren: Wie schaffen wir es, die so genannte Risikogruppe - Begriff aus der PISA-Diskussion - der schwächeren Schüler so nachhaltig zu fördern und ihnen so zu helfen, dass diese in Deutschland und leider auch Schleswig-Holstein bislang auf einen Anteil zwischen einem Fünftel und einem Viertel der Schülerschaft bezifferte Gruppe deutlich verkleinert, zumindest in einem ersten Schritt wenigstens halbiert wird? Wie kann zum Zweiten dieses Ziel erreicht werden, ohne dabei die Bildungschancen leistungsstärkerer Schüler durch eine Herabsenkung des Niveaus zu schmälern? Das ist ein Konflikt zwischen zwei Zielen, die wir erreichen müssen. Davon bin ich fest überzeugt.
Die schulpolitischen Vorhaben der Landesregierung sind aber gerade in Bezug auf diese beiden Ziele ungenügend. Eine gezielte Förderung schwächerer Schüler findet tatsächlich nicht statt.
(Beifall bei FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Von einer Unterstützung der Hauptschulen, der Schulen mit Hauptschulzweigen oder auch einer Förderung der Gesamtschüler, derjenigen 30 % der Gesamtschüler, die ihre Schulen mit Hauptschulabschluss oder ohne Schulabschluss verlassen, ist nirgendwo etwas zu hören.
Meine Damen und Herren, es soll ein Förderfond mit 40 Lehrerstellen eingerichtet werden, schrittweise von Jahr zu Jahr aufgestockt auf 200 Lehrerstellen. Diese Mittel will die Landesregierung aber nicht zielgerichtet etwa zur Förderung der Gruppe einsetzen, die ich gerade beschrieben habe, sondern diese Mittel werden per Gießkanne über alle Schulen der Sekundarstufe I und allfällig über neue Gemeinschaftsschulen ausgeschüttet. Wer knappe Ressourcen derart vergeudet, wird, davon bin ich überzeugt, am Ende nichts bewirken. Das ist das Problem der Schulpolitik dieses Landes: Die große Koalition hangelt sich in der Schulpolitik um notdürftig zusammengezimmerte Koalitionskompromisse herum, statt die knappen Mittel da einzusetzen, wo sie die beste Wirkung erreichen können.
(Beifall bei FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Die Bildungsministerin rührt landauf, landab die Werbetrommel für die Gemeinschaftsschule, aber nicht einmal die bestehenden Gesamtschulen können der von der großen Koalition geplanten Umwandlung in diese neue Schattenschulart tatsächlich etwas abgewinnen. Sie wollen das nicht. Das liegt zum einen daran, dass bislang reichlich nebulös geblieben ist, worum es sich bei einer Gemeinschaftsschule etwa in Abgrenzung von einer Gesamtschule konkret handelt, zum anderen ist unklar, nach welchen Personalzuteilungskriterien diese neue Schulart überhaupt ausgestattet werden soll. Ginge es dabei nach der Personalzuteilungspraxis des gegliederten Schulwesens, so wäre die Ausstattung etwa um ein Siebtel schlechter als diejenige, die jetzt die Gesamtschulen haben, und damit wäre natürlich auch klar, warum die Gesamtschulen nicht Gemeinschaftsschulen werden wollen.
Würde man hingegen die neuen Gemeinschaftsschulen nach den gleichen Kriterien ausstatten, wie heute die Gesamtschulen ausgestattet sind, so entstünde bei Neugründung jeder Gemeinschaftsschule ein zusätzlicher Personalbedarf, für den Frau Erdsiek-Rave tatsächlich über keine Ressourcen verfügt.
Zum letzten Eckpunktepapier der Bildungsministerin, nämlich dem zum Thema Gemeinschaftsschule und zur Abschaffung des Sitzenbleibens, hat die Kollegin Herold, die schulpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, erklärt: Dieses Papier ist in zentralen Punkten nicht konsensfähig. - Wie die Große Koalition diese offenen Widersprüche auflösen will, hat uns auch Frau Kollegin Eisenberg in ihrem Redebeitrag leider nicht erläutert. Wir sind gespannt auf die konkreten Gesetzesvorlagen, die dazu angekündigt sind.
Frau Erdsiek-Rave wird derweil weiter den Spagat betreiben müssen zwischen ihrer Wunschschulform Gemeinschaftsschule und der im Koalitionsvertrag formulierten Zielsetzung, nach der sie auch noch Hüterin des gegliederten Schulwesens sein soll. Letzteres erinnert mich manchmal an die berühmte Geschichte von dem kleinen Mädchen, das mit weit aufgerissenen Augen die Frage stellt: Großmutter, warum hast du so spitze Zähne?
Frau Erdsiek-Rave, wenn Sie die Zahl der Schüler erhöhen wollen, die höhere Schulabschlüsse erreichen, gäbe es dafür in diesem Land ein ganz einfaches Mittel: Geben Sie den berufsbildenden Schulen, wie zum Beispiel den Berufsfachschulen und den Fachgymnasien, in denen Schüler mit Haupt- beziehungsweise Realschulabschluss weitere Bildungsabschlüsse erreichen können, die Aufnahmekapazitäten, die sie tatsächlich brauchen. Heute ist es so, dass Fachgymnasien, die Schüler mit einer Durchschnittsnote von 3,0 aufnehmen könnten, vielfach einen Numerus clausus von 2,5 haben. Das heißt, viele von der formalen Voraussetzung her geeignete Schülerinnen und Schüler können in diesen Schulen nicht aufgenommen werden, können die Fachhochschulreife beziehungsweise das Abitur nicht erreichen, weil die Aufnahmekapazität dieser Schulen im Lande zu gering ist. Das gilt neben den Fachgymnasien auch für die Berufsfachschulen.
Wir haben in der Sitzung des Landtages im Dezember 2005 über das Thema „Regionale Berufsbildungszentren“ ausführlich diskutiert. Ich bin nach der Debatte eigentlich davon ausgegangen, dass die Probleme und Konflikte, die bei diesem Thema anfangs bestanden haben, ausgeräumt worden seien. Sie haben in Ihrem Papier auch den Eindruck erweckt, als werde die Entwicklung dieser neuen Form von berufsbildender Schule nun im Einvernehmen mit der ausbildenden Wirtschaft vorangetrieben. In den letzten Tagen haben uns Briefe der Industrie- und Handelskammern von Herrn Driftmann und Herrn Janssen und Briefe der Handwerkskammer eines anderen belehrt. Offensichtlich besteht in zentralen Fragen überhaupt kein Konsens mit der ausbildenden Wirtschaft, die Sie im Übrigen - wie Sie in Ihrem Papier geschrieben haben - auch für die Sachausstattung der Regionalen Berufsbildungszentren gewinnen wollen. Wie das bei der Kritik, die aus dieser Ecke jetzt laut geworden ist, klappen soll, ist mir schleierhaft. Wir werden dieses Thema, obwohl wir den Bericht in der letzten Sitzung des Bildungsausschusses diskutiert haben, im Bildungsausschuss noch einmal erörtern müssen.
(Beifall des Abgeordneten Wolfgang Kubicki [FDP])
Die Schulentwicklungsplanung - auch schon angesprochen - ist ein wichtiges Thema. Die demographische Entwicklung wird vor allem im nächsten Jahrzehnt, wenn auch regional in unterschiedlichem Umfang, Platz schaffen. Diese Entwicklung bietet die Chance, Schulangebote vor Ort in ganz anderer Weise als bisher mit anderen öffentlichen Angeboten zu vernetzen, in diesem Zusammenhang Verbindungen, Vernetzungen und Synergieeffekte zu erreichen.
Schon heute gibt es vereinzelt solche Beispiele, etwa dass Schulträger neben ein Schulgebäude ein städtisches Jugendzentrum setzen oder in ein Schulzentrum eine Filiale der jeweiligen Stadtbücherei hineinsetzen.
Ich nenne einmal aus meiner Arbeit ein Beispiel dafür, wie sinnvoll solche Vernetzungen sind. Es gibt ein Schulzentrum in einer Stadt in Schleswig-Holstein mit drei Schularten. Vier Kilometer entfernt liegt ein Jugendzentrum. Der Leiter des Jugendzentrums wendet sich an die drei Schulen und sagt: Schickt uns doch bitte Jugendliche. Wir haben keine Besucher in unserem Jugendzentrum. - Wenn beide Einrichtungen, die Schulen und das Jugendzentrum, räumlich miteinander verkoppelt werden, nebeneinander bestünden, dann ließe sich beides, auch zum Beispiel zur Ausgestaltung von Ganztagsangeboten an Schulen, ganz anders miteinander vernetzen.
(Beifall bei FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)
Das gilt natürlich auch für andere Dinge, wie die Stadtbücherei, die Volkshochschule und Erziehungsberatungsstellen. Das ist natürlich Aufgabe der Schulträger.
(Zuruf des Abgeordneten Holger Astrup [SPD])
Aber wenn das Land die Schulentwicklungsplanung mit den Schulträgern in Angriff nimmt und darüber mit den Schulträgern diskutiert, dann ist es eben zu kurz gesprungen, Holger Astrup, wenn die Landesregierung das ausschließlich unter dem Aspekt der Schulen und der Schulstrukturen macht. Dann muss man nämlich vor dem Hintergrund der frei werdenden Räume im nächsten Jahrzehnt auch für die Bildung solcher örtlichen Bildungs- und Kulturzentren sorgen, die, wie gesagt, nicht nur finanzielle Synergieeffekte mit sich brächten, sondern durch die sich über die wechselseitige Mitnutzung das, was wir an Bildungs- und Kulturangeboten vor Ort haben, auch in Zeiten knapper öffentlicher Mittel deutlich verbessern ließe. Deshalb darf man das Thema Schulentwicklungsplanung nicht isoliert unter dem Aspekt der örtlichen Schulangebote oder der Schulstrukturen diskutieren, wie es bislang - jedenfalls nach allen Papieren, die Sie vorgelegt haben - die Landesregierung macht. Das muss man öffnen und man muss auch hier von den Erfahrungen lernen, die die Nachbarstaaten um uns herum, was die Vernetzung solcher öffentlichen Angebote aus dem Bildungs- und Sozialbereich und dem Kulturbereich angeht, in den vergangenen Jahren gesammelt haben.
Über alles Weitere werden wir im Bildungsausschuss diskutieren.
(Beifall bei der FDP)
Ich danke dem Herrn Abgeordneten Dr. Klug. - Das Wort für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Herr Abgeordnete Karl-Martin Hentschel.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Bericht ist eine seltsame Mischung. Die SPD darf die Gemeinschaftsschule ins Schulgesetz schreiben, aber noch immer weiß keiner so richtig, was das sein soll, jedenfalls nicht, was die SPD damit vorhat. Außerdem sagen die Bürgermeister und Landräte der CDU, dass sie das nicht beantragen wollen. Die CDU bekommt als Ausgleich dafür eine Oberstufenreform mit Abschaffung des Kurssystems, Zentralabitur und Schulzeitverkürzung.
Wenn wir in den üblichen Podiumsdiskussionen vor Ort in den Schulen sitzen, erlebe ich Folgendes: Anke Spoorendonk und ich streiten für eine konsequente Schulreform. Die SPD erklärt, dass sie das an sich auch wolle und mit der Oberstufenreform auch ihre Probleme habe. Die CDU sagt, sie könne auch nicht so richtig erklären, was das alles solle. Herr Dr. Klug findet das dreigliedrige Schulsystem toll, aber so, wie die Koalition das mache, sei alles Mist.
In den Schulen sitzen die Lehrer und Schülerinnen und Schüler, staunen über das, was da wieder ausgebrütet wird, und haben die Hoffnung auf Besserung längst aufgegeben.
Frau Erdsiek-Rave, Tatsache ist, dass 22,3 % aller deutschen Schülerinnen und Schüler einen normalen Zeitungstext nach Abschluss ihrer Schulzeit nicht lesen und verstehen können. Darauf müssen wir eine Antwort geben.
(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)
Das konservative ifo-Institut der Universität München hat alle bekannten internationalen Studien noch einmal ausgearbeitet und dabei untersucht, welche Faktoren dazu führen, dass die Kinder aus sozial schwachen Elternhäusern in Deutschland keine Chancen haben. Wider Erwarten kommen ausgerechnet die konservativen Bayern zu folgendem Ergebnis: Wirklichen Einfluss haben nur zwei Faktoren: das Alter, in dem die Kinder in mehrere Schularten aufgeteilt werden, und die Anzahl der Kinder, die bereits mit drei Jahren in den Kindergarten gehen.
Für Deutschland bedeutet das in der Konsequenz: Am Ende der gemeinsamen Schulzeit in der Grundschule liegt unser Land bei der Bildungsgerechtigkeit international im oberen Mittelfeld. Nach der Grundschule liegen wir im oberen Mittelfeld. Bei den Fünfzehnjährigen erfährt Deutschland einen dramatischen Abbruch und fällt vom oberen Mittelfeld auf den unrühmlichen Spitzenplatz als das ungerechteste Schulsystem weltweit. Bayern liegt trotz seiner hervorragenden Durchschnittswerte auf einem der schlechtesten Plätze bei der Bildungsgerechtigkeit, auch in Deutschland.
Weil immer so auf Bayern gepocht wird, gestatten Sie mir, die Schlusssätze dieser bayerischen Studie zu zitieren:
„Das mehrgliedrige Schulsystem wird oftmals mit angeblichen positiven Niveaueffekten, insbesondere für leistungsstarke Schüler, verteidigt. Die vorliegenden Befunde legen aber nahe, dass eine frühe Selektion der Schüler in verschiedene Schultypen nicht nur die Chancenungleichheit erhöht, sondern auch das gesamte Leistungsniveau eher senkt als erhöht. Damit ergibt sich in diesem Bereich“
- anders, als Herr Dr. Klug es eben gesagt hat -
„eher kein Zielkonflikt zwischen Gleichheit und Effizienz in der Organisation des Schulsystems.“
Meine Damen und Herren, was macht diese Landesregierung? Diese Landesregierung stärkt vor allem die Gymnasien. Sie will in den kommenden Jahren im Rahmen der Schulzeitverkürzung zusätzlich vier Stunden Unterricht pro Woche - das sind 15 % mehr - in die Klassen fünf bis neun der Gymnasien stecken.
(Zuruf des Abgeordneten Wolfgang Kubicki [FDP])
15 % mehr Unterricht in den Gymnasien! Und was ist mit den Hauptschulen und was ist mit den Realschulen? Da gibt es nicht 15 % mehr Unterricht. Das heißt, wenn die Schüler 15 sind, dann sind die Gymnasiasten mit 15 % mehr Unterricht gestärkt, während an den anderen Schulen das gerade nicht gemacht wird. Das ist hochgradig ungerecht.
Ist das die Stärkung der Hauptschulen, die die CDU immer lauthals versprochen hat? Ich verstehe auch nicht, dass sich die Sozialdemokratie so etwas gefallen lässt.
Meine Damen und Herren, die Vereinigung der bayerischen Wirtschaft ist nicht gerade typisch für eine Unterstützung grüner Politik.
(Zuruf von der CDU: Das kann sich noch ändern!)
- Das kann sich noch ändern, klar. Die Vereinigung der bayerischen Wirtschaft hat gemeinsam mit der Prognos AG ein Buch herausgegeben, das ich jedem empfehle. Alle Abgeordneten haben es übrigens zugeschickt bekommen: ,,Bildung neu denken! Das Zukunftsprojekt". Das haben Sie in Ihrer Fraktion wahrscheinlich auch. Ich zitiere aus den Empfehlungen der bayerischen Wirtschaft, Seite 148:
,,Der deutsche Sonderweg eines dreigliedrigen Schulsystems lässt sich im Europäisierungsprozess nicht halten. Im globalen Maßstab ist durchaus eine Entwicklung erwartbar, wie sie in Japan mit der Einheitsschule erfolgreich eingeschlagen wurde: Dort erwerben 95 % eines Altersjahrgangs in einer ,,Gesamtschule" eine Hochschulzugangsberechtigung."
Dann geht es weiter in dieser Studie:
,,Begabungsreserven im Bereich der Kinder mit Migrationshintergrund können ebenso wenig durch eine separate Beschulung in der Hauptschule als Restschule aktiviert werden wie die Reserven von hochbegabten Kindern."
Wohlgemerkt, das ist kein grünes Parteiprogramm, sondern Quintessenz einer Studie der bayerischen Wirtschaft, die letztes Jahr an alle dieses Hauses verschickt worden ist.
Meine Damen und Herren, es ist auch kein Zufall, dass ausgerechnet Sachsen und Thüringen in den vergangenen Jahren den größten Schritt nach vorne gemacht haben, obwohl diese Länder mit ihrer hohen Arbeitslosigkeit extrem schlechte Ausgangsbedingungen haben. Sachsen und Thüringen haben keine Hauptschule mehr.
Die Bürgerschaft in Hamburg hat jetzt eine Enquetekommission eingesetzt, wie die Abschaffung der Hauptschule organisiert werden soll. Insofern begrüße ich es, dass nun auch der Bildungsausschuss in Schleswig-Holstein auf Initiative der CDU-Fraktion nach Sachsen fährt und sich das anschaut.
(Sylvia Eisenberg [CDU]: Und nach Baden-Württemberg!)
- Ja, ich weiß, Frau Eisenberg, ich komme gern mit. Wir können uns das gern vor Ort anschauen. Wir können ja dann auf der Reise einen gemeinsamen Antrag für eine Enquetekommission in Schleswig-Holstein vorbereiten, den wir dann hier im Landtag verabschieden.
Meine Damen und Herren, zu dem Bericht kann noch sehr viel gesagt werden. Dazu fehlt leider die Zeit. Deswegen zum Schluss die Frage: Was für Schulen brauchen wir? Ich glaube, wir brauchen Schulen, in die Kinder gerne gehen, wo sie begeistert werden, selbst zu lernen und ihre Fähigkeiten zu entwickeln, wo ihre unterschiedlichen Fähigkeiten anerkannt und gefördert werden, wo Bildung, Erziehung und ganzheitliche Entwicklung als gleichberechtigt angesehen werden. Wir brauchen Schulen, an denen Eltern und Lehrer sich gegenseitig helfen, anstatt sich als Feinde zu betrachten, und an denen Lehrerinnen und Lehrer mit Freude unterrichten. Wir brauchen Schulen, an denen der Satz gilt, den Reinhard Kahl auf jeder Veranstaltung immer wieder wiederholt: ,,Kein Kind darf beschämt werden."
Und das Erstaunliche ist: Solche Schulen gibt es überall. Nicht nur in Finnland, auch in Deutschland, in Bayern ebenso wie in Schleswig-Holstein. Ich habe einige besucht. Das sind nicht nur freie Schulen oder dänische Schulen, das sind auch ganz normale öffentliche Schulen, wo begeisterte und engagierte Lehrerkollegien die Vorschriften vergessen und eine Schule gestalten, von der andere nur träumen.
,,Geben Sie Gedankenfreiheit!" sagte in Schillers Drama ,,Don Carlos" der Marquis de Posa zum König von Spanien.
(Zuruf von der CDU: Sire!)
Ich heiße nicht Posa und sage deshalb: Geben Sie Unterrichtsfreiheit, geben Sie Spielraum an den Schulen, Frau Erdsiek-Rave, und kommen Sie zur Besinnung, liebe Kollegen von der CDU! Hören Sie auf, in Schleswig-Holstein die notwendige Entwicklung zu blockieren. Ihre Kollegen in Hamburg sind in Bewegung geraten. Nun sind Sie dran!
(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich danke dem Herrn Abgeordneten Hentschel. - Für den SSW im Landtag erteile ich das Wort der Vorsitzenden Anke Spoorendonk.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für das Innenleben der großen Koalition mag es ja von hoher Bedeutung sein, dass alles, was im vorliegenden Bericht über die Weiterentwicklung des Schulsystems steht, auch im Koalitionsvertrag nachzulesen ist - ,,in Abschnitt 4“, für diejenigen, die es genau wissen wollen. Aber ich gestehe, als Parlamentarierin reagiere ich mittlerweile ein bisschen empfindlich, wenn ich solche Formulierungen höre. Vielleicht sollten wir sagen: im neuen Jahr nicht mehr. Wir wissen, dass wir eine große Koalition mit einem Koalitionsvertrag haben. Ich denke, das ist ein Selbstgänger.
(Beifall bei CDU und SPD)
Ohne Ironie möchten wir aber gern die Bildungsministerin dafür loben, dass sie die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler in den Mittelpunkt der Schule rücken will. Das weitgehende Abschaffen von Sitzenbleiben und Schrägversetzungen sind sinnvolle Maßnahmen. Denn wie alle Untersuchungen belegen, hat beides bisher in der Regel nicht den gewünschten Erfolg gehabt. Aber ohne Fortbildung der Lehrkräfte wird es aus Sicht des SSW nicht möglich sein, diese Ziele umzusetzen. Denn richtig ist ja, das sagt der Bericht auch, dass es letztlich auf eine Veränderung der Unterrichtskultur hinausläuft.
Auch möchten wir die Bildungsministerin ermutigen, bei der Gemeinschaftsschule nicht klein beizugeben. Was vor der Landtagswahl galt, sollte immer noch der Maßstab für die Einführung der Gemeinschaftsschule sein. Damit meine ich, dass Konkretisierungen und Festlegungen dringend notwendig sind, um die Gemeinschaftsschule in Schleswig-Holstein zu etablieren.
(Beifall beim SSW)
Der SSW ist sich immer bewusst gewesen, dass es nicht möglich ist, das Schulsystem in Schleswig-Holstein wie auf dem Reißbrett zu verändern. Unser Ziel ist aber weiterhin, dass Kinder länger gemeinsam unterrichtet werden sollen. Und somit werden wir das neue Schulgesetz daran messen, ob es transparente Wege dafür aufzeigt. Das soll heißen: Es darf nicht so kommen, dass nur Gesamtschulen in Gemeinschaftsschulen umgewidmet werden oder dass es ausschließlich zu Zusammenlegungen von Haupt- und Realschulen kommt. Gemeinschaftsschulen dürfen auch nicht per se zu Schulen für Benachteiligte umfunktioniert werden. Denn auch dazu gibt es genügend Untersuchungen: Sowohl die schwachen als auch die guten Schülerinnen und Schüler profitieren von heterogenen Lerngruppen.
Die beiden jüngsten PISA-Studien haben einmal mehr deutlich gemacht, dass in Deutschland insgesamt und auch in Schleswig-Holstein die schulische Laufbahn eines Kindes stark davon abhängt, welcher sozialen Schicht die Eltern angehören. Vor diesem Hintergrund enthält der Bericht einige Aussagen, die den SSW aufhorchen lassen und die wir uns, wenn sie in Gesetzesform vorliegen, ganz genau anschauen werden. Über die Verkürzung der Schulzeit an Gymnasien geht aus dem Bericht zum Beispiel hervor, dass an den Gesamtschulen weiterhin der 13-jährige Bildungsgang bestehen bleiben soll. Das Gleiche gilt für das Fachgymnasium. Aus Sicht des SSW heißt das, dass weitere Hürden eingebaut werden: Nur, wer gut ist und die Unterstützung des Elternhauses erfährt, macht künftig Abitur am traditionellen Gymnasium. Da bin ich wieder bei den sozialen Faktoren. Alle anderen werden auf die Gesamtschule oder auf das Fachgymnasium verwiesen. Dass es Wartelisten bei den Gesamtschulen und bei den Fachgymnasien ein Art Numerus Clausus gibt, füge ich nur am Rande hinzu. Ich sehe darin wirklich etwas, das zu bemängeln ist und das wir nur kritisch begleiten können.
Für den SSW steht fest, dass wir eine Entwicklung dieser Art wirklich nicht wollen. Wir bleiben dabei, dass aus unserer Sicht eine Verkürzung der Schulzeit an Gymnasien nur Sinn macht, wenn die Schulstrukturen insgesamt verändert werden. Nicht hinnehmbar sind für uns Strukturen, die zu weiteren Sortiermechanismen führen.
Zum Thema Oberstufenreform und Zentralabitur haben wir in diesem Hause erst kürzlich eine Debatte geführt. Hier und heute möchte ich nur meiner Verwunderung Luft machen, dass wir dem Bericht auf Seite 5 zum Thema Zentralabitur Folgendes entnehmen können, ich zitiere:
,,In Fächern, wo dies von den Lehrplänen her möglich ist, ist eine Kooperation mit Hamburg angebahnt".
Daher sage ich, wenn die Landesregierung den Nordstaat will, dann soll sie das auch laut sagen und ihn nicht überall mit hineinschmuggeln. Ansonsten teilt der SSW die Kritik der GEW an der Reform des Gymnasiums. Wir sehen nicht, wie es möglich sein wird, ein Profil der Oberstufe hinzubekommen mit der Festschreibung von Mathematik, Deutsch und einer Fremdsprache als verbindliche Prüfungsfächer.
Ich denke, dass das eher mit einem etwas antiquierten Verständnis von Allgemeinbildung zusammenhängt. Diese Kritik haben wir ja auch schon deutlich gemacht, als wir das in der letzten Landtagsdebatte ansprachen.
Der Bericht geht auch auf die Perspektiven für die zukünftige Finanzierung der Schulen der dänischen Minderheit ein. Das ist für den SSW natürlich ein wichtiges Thema. Wir vermissen hier eine Klarstellung der Landesregierung, dass man seit 1997 vom Prinzip der Gleichstellung von öffentlichen Schulen und den Schulen der dänischen Minderheit abgewichen ist. Auch wenn durch eine Schulgesetzänderung, unterstützt von SPD, Grünen und SSW, nach 2001 eine Nachbesserung zugunsten der Schulen in freier Trägerschaft beschlossen wurde, so hat der Dänische Schulverein seit 1997 durch die fehlende Gleichstellung bereits Einnahmen von etwa 6 Millionen € verloren. Das wurde im Übrigen auch bei der Anhörung im Bildungsausschuss im Dezember 2005 deutlich.
Wenn im Bericht daher Zahlen präsentiert werden, die zeigen, dass der Dänische Schulverein seit 2001 weniger Schülerzahlen hat, aber mehr Zuschüsse erhalten hat, so ist das also nur ein Teil der Wahrheit. Bei einer Umsetzung der Gleichstellung hätte der Dänische Schulverein also weitere Zuschüsse vom Land erhalten. Daher darf es niemanden verwundern, wenn der Dänische Schulverein zurzeit große finanzielle Probleme hat. Eine Schließung von drei Schulen und zwei Kindergärten ist immer noch aktuell und soll gegebenenfalls in der nächsten Woche beschlossen werden. Insbesondere Schulschließungen - ich sage das auch noch einmal - sind für die dänische Minderheit katastrophal, da die Schulen auch Kulturzentren und Zentren insgesamt für die Arbeit der Minderheit sind.
Der SSW hat sich deshalb über die Deutlichkeit gefreut, mit der sich Ministerpräsident Carstensen bei seinen dänischen Gastgebern über die Minderheitenpolitik in Schleswig-Holstein geäußert hat. So hat der Ministerpräsident in Kopenhagen öffentlich klargestellt, dass Minderheitenzuschüsse ,,keine Subventionen“ sind, sondern den Minderheiten als gleichberechtigte Staatsbürger zustehen. Dennoch sei die Frage erlaubt, warum denn die dänische Minderheit bis 2008 auf die finanzielle Gleichstellung bei den Zuschüssen für ihre Schulen warten muss und die Landesregierung nicht schon vorher handeln will.
Im Übrigen darf die Gleichstellung aus Sicht des SSW nicht nur für die Schülerkostensätze gelten, sondern auch für Bauinvestitionen sowie für die Kosten der Schülerbeförderung. Daher findet auch eine andere Aussage des Ministerpräsidenten anlässlich seines Besuchs in Kopenhagen die Zustimmung des SSW. In Dänemark hat Peter Harry Carstensen gesagt, dass die ,,Minderheiten keine Belastung für Schleswig-Holstein, sondern eine Chance sind". Wir fragen uns aber, warum der CDU-Landesvorsitzende dann nicht verstärkt auf seine Kommunalpolitiker im Landesteil Schleswig einwirkt und sie mit seiner Haltung vertraut macht.
Hier denke ich natürlich insbesondere an die Kürzungen bei den Zuschüssen für die Schülerbeförderung in den CDU-geführten Kreisen im Landesteil Schleswig.
(Dr. Ekkehard Klug [FDP]: Das ist der Unterschied zwischen Sonntag und Alltag!)
Der Ministerpräsident hat jetzt eine wohlwollende Prüfung einer gesetzlichen Regelung für die Zuschüsse der Schülerbeförderung zu den dänischen Schulen zugesagt. Das ist ausgesprochen positiv.
(Beifall des Abgeordneten Lars Harms [SSW])
Der SSW wird daher die in diesem Jahr anstehende Schulgesetzänderung und insbesondere die angestrebte Änderung des Schullastenausgleiches nutzen, um eine gesetzliche Regelung der Schülerbeförderung im Sinne der Gleichstellung herbeizuführen.
Für den SSW steht fest: In Sachen Minderheitenpolitik ist 2006 der Lackmus-Test für den guten Willen der großen Koalition. Dann werden wir sehen, ob den schönen Worten auch Taten folgen.
Der Friesischunterricht in Nordfriesland und auf Helgoland ist eine Erfolgsgeschichte. Dies war die Konklusion meines Kollegen Lars Harms, nachdem er eine Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zum Friesischunterricht erhalten hatte, auf die der Bericht ja auch verweist. In den letzten zwanzig Jahren hat sich die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die Friesischunterricht erhalten, verdoppelt. Das zeigt, dass die Zweisprachigkeit bei Eltern und Schülern als immer wichtiger angesehen wird und dass man die Möglichkeiten in Nordfriesland auch nutzt.
Allerdings ist die Anzahl der Schulstandorte, an denen Friesischunterricht erteilt wird, in den letzten Jahren leicht gesunken. Es wurden Angebote zusammengelegt und man hat versucht, effektivere Strukturen hinzubekommen. Wir können jetzt feststellen, dass zwar weniger Schulen Friesischunterricht anbieten, dafür sind die Angebote aber viel breiter in der Region verteilt und viel mehr Schülerinnen und Schüler können Friesischangebote wahrnehmen. Das begrüßen wir.
Nicht hinnehmbar ist für uns, wenn diese wichtige Arbeit vor Ort - ich sage es einmal ganz salopp - durch kleinliche Auflagen der Schulaufsichtbehörden infrage gestellt oder gar behindert wird.
Leider können wir beim Dänischunterricht an den öffentlichen Schulen nicht in gleicher Weise von einer Erfolgsstory sprechen. Denn hier sind die Zahlen - Frau Präsidentin, ich komme zum Schluss - mit löblichen Ausnahmen, die die Landesregierung ja auch im Bericht erwähnt - zum Beispiel die gemeinsame Europaklasse an den Gymnasien in Niebüll und Tønder -, insgesamt gesehen gesunken. Für eine Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit ist es aber entscheidend, dass vermehrt die Sprache des Nachbarn erlernt und gesprochen wird. Der von der Region Schleswig-Sønderjylland am 9. Februar veranstaltete Sprachentag, woran ja auch das Ministerium beteiligt ist, ist daher ein sehr gutes Projekt, um genau dieses Ansinnen voranzubringen. Aber unter dem Strich bleibt noch viel zu tun.
(Beifall des Abgeordneten Lars Harms [SSW])
Ich danke der Frau Abgeordneten Anke Spoorendonk. - Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Es ist beantragt worden, den Bericht der Landesregierung, Drucksache 16/495, dem Bildungsausschuss zur abschließenden Beratung zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist so beschlossen.
Wir kommen jetzt zu Tagesordnungspunkt 7, Keine Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internetverbindungen.
(Zurufe)
- Aber sehr gern!
(Zuruf: Tagesordnungspunkt 38!)
- Ja, das liegt vor. Es war dem Präsidium entgangen, dass sich die Fraktionen anders verständigt haben.
Ich rufe dann den Tagesordnungspunkt 38 auf:
Beratungsstellen FRAU & BERUF
Landtagsbeschluss vom 11. November 2005 |
Mündlicher Bericht der Landesregierung |
Ich erteile das Wort der Ministerin für Bildung und Frauen, Frau Ute Erdsiek-Rave.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist in Deutschland immer noch so, dass fast ausschließlich die Frauen mit dem Problem konfrontiert sind, Beruf und Familie miteinander zu vereinbaren.
(Unruhe)
Frau Ministerin, darf ich Sie kurz unterbrechen? - Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie haben sich darauf geeinigt, diesen Tagesordnungspunkt vorzuziehen. Ich bitte um Aufmerksamkeit.
(Beifall bei FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Ich wiederhole den Satz, auch damit sich viele ihn wirklich einprägen und das auch verinnerlichen. Damit richte ich mich gar nicht unbedingt an die Männer, sondern an uns alle als Politikerinnen und Politiker. Es ist in Deutschland so, dass immer noch überwiegend die Frauen mit dem Problem konfrontiert sind, Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren. Ich bin wirklich froh, dass die große Koalition in Berlin dieses Problem ganz oben auf ihre Agenda gesetzt hat. Ein familienfreundliches Deutschland umfasst eben auch dieses Problem von Familie und Beruf, Kinderbetreuung, Ausbau der Kinderbetreuung und Verbesserung der Bedingungen auch steuerlicher Art. Ich hoffe, dass damit die richtigen Weichen gestellt werden, um Beruf und Familie zu vereinbaren.
Aber es ist klar, auch in Zukunft werden wir spezielle Angebote für Frauen brauchen, etwa durch die Beratungsstelle FRAU & BERUF, um gerade Frauen bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz oder Arbeitsplatz zu beraten und zu unterstützen, vor allem dann, wenn es um den Wiedereinstieg nach einer Familienphase geht, wenn es um Fort- und Weiterbildung der beruflichen Fähigkeiten und Kenntnisse für einen Arbeitsmarkt geht, der sich ja immer schneller verändert. Je länger die Pause ist, desto schwieriger ist auch der Wiedereinstieg.
Auf Initiative des damaligen Frauenministeriums wurden seit 1989 flächendeckende Angebote in Schleswig-Holstein geschaffen, ein Netz FRAUEN & BERUF. Das wird zu zwei Dritteln aus dem ASH-Programm vom Land und zu einem Drittel von der Europäischen Union finanziert. Im vergangenen Jahr haben die zwölf Beratungsstellen mehr als 10.000 Frauen in Schleswig-Holstein beraten und unterstützt.
Aber Haushaltskonsolidierung und Einsparvorgaben machen natürlich vor fast nichts Halt. Deswegen mussten von uns bei der Förderung der Beratungsstellen 100.000 € eingespart werden. Diese Summe konnte natürlich unmöglich von allen Beratungsstellen gleichermaßen erbracht werden. Dann wäre deren Arbeitsfähigkeit grundsätzlich infrage gestellt worden. Deshalb haben wir einen Alternativvorschlag erarbeitet, mit den Betroffenen erörtert. Mit folgender Lösung können sowohl das Einsparziel erreicht als auch gleichzeitig das Beratungsangebot in anderer Form aufrechterhalten werden.
Erstens. Die Beratungsstelle FRAU & BERUF, die für die Landeshauptstadt Kiel und den Kreis Plön zuständig war, wird in neuer Trägerschaft und mit einem reduzierten Zuschuss neu aufgebaut. Statt der GEFAS in Rendsburg, der Gesellschaft für Arbeitsmarkt und Strukturpolitik, übernimmt das Frauennetzwerk als Träger die Beratungsstelle und erhält dafür einen Landeszuschuss von insgesamt 75.000 €. Das Frauennetzwerk ist bereits Träger der gleichen Einrichtung für die Stadt Lübeck. Damit wird ein anerkannter, qualifizierter Träger die Arbeit für Kiel und Plön fortsetzen, der auch schon andere Arbeitsmarktprojekte in der Region erfolgreich organisiert.
Zweitens. Die landesweit tätige Beratungsstelle „Perspektiven für Bäuerinnen“ in Trägerschaft der Landwirtschaftskammer wurde zum Jahresende 2005 geschlossen. Deren spezifisches Beratungsangebot wird zum einen durch vier Stellen aus der landwirtschaftlichen Erwerbs- und Einkommensberatung in der Landwirtschaftskammer aufgefangen. Das kann sie sehr gut; dessen haben wir uns versichert. Das Landwirtschaftsministerium stellt der Landwirtschaftskammer dafür zusätzlich 20.000 € zur Verfügung. Wir danken für die kollegiale Hilfe an dieser Stelle.
(Beifall bei SPD und CDU)
- Das muss ja auch einmal gesagt sein. - Zum anderen bieten die elf Beratungsstellen FRAU & BERUF in den Flächenkreisen zukünftig für diese Klientel dezentral spezielle Unterstützung an.
Was diese Reorganisation angeht, können wir mit gutem Gewissen sagen: Trotz der Einsparungen wird die inhaltliche Arbeit durch die Beratung vor Ort sogar noch verstärkt, insbesondere für die eben genannte Zielgruppe.
Liebe Kollegin Lütkes, zu den beiden weiteren Fragen, die im Berichtsantrag gestellt worden sind, kann ich Ihnen heute natürlich nur eine Zwischeninformation geben. Denn die Landesregierung ist derzeit erst dabei, die Konsequenzen aus den EU-Finanzbeschlüssen, deren Schicksal Sie kennen, und der daraus notwendig werdenden Neuausrichtung der Förderprogramme in Schleswig-Holstein zu beraten. Ich sage Ihnen aber heute schon zu, dass ich im zuständigen Ausschuss natürlich über unsere weiteren Planungen informieren werde.
Ein langfristiges Konzept für die Förderung der Beratungsstellen FRAU & BERUF lässt sich eben leider auch erst dann erarbeiten. Es muss sich in die Neukonzeption der Arbeitsmarktförderung auf der Grundlage der Fördergelder aus dem Europäischen Sozialfonds integrieren. Zum jetzigen Zeitpunkt gehen wir davon aus, dass wir mit weniger EU-Mitteln im Vergleich zur laufenden Förderperiode rechnen müssen. Es zeichnet sich ebenfalls ab, dass bessere berufliche Chancen von Frauen und deren erhöhte Erwerbsbeteiligung kein eigenständiger Schwerpunkt im Europäischen Sozialfonds mehr sein werden. Künftig sollen alle Förderprogramme diese Ziele berücksichtigen.
Diesen Querschnittsansatz kann man aus arbeitsmarktpolitischer Sicht sinnvoll finden. Er entspricht auch dem Prinzip des Gender Mainstreaming. Wir brauchen also auch in Zukunft den Sachverstand der Beratungsstellen FRAU & BERUF, um Frauen erfolgreich in Arbeit und Ausbildung zu vermitteln.
Das Wissen und die Erfahrung der Mitarbeiter in den Beratungsstellen muss und wird auch in Zukunft die Arbeit für bessere Perspektiven von Frauen im Arbeitsmarkt leiten und Grundlage dafür sein. Das ist für uns die Linie bei den anstehenden Planungen, über die ich Sie im kommenden Verfahren der nächsten Wochen und Monate gern informieren und mit Ihnen im Gespräch bleiben möchte. Es tut mir Leid, dass ich Sie heute sozusagen nur vor dem Hintergrund der noch nicht abgeschlossenen Beratung in Brüssel und in Straßburg, was die Zukunft der EU-Finanzen angeht, informieren kann.
(Beifall)
Ich danke der Frau Ministerin und eröffne hiermit die Aussprache. Ich erteile der Frau Abgeordneten Anne Lütkes für die antragstellende Fraktion das Wort.
(Klaus Klinckhamer [CDU]: Mach jetzt keinen Wahlkampf!)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, obwohl es sich nur um einen rudimentären Bericht handelt, sage ich trotzdem vielen Dank. Ich möchte deutlich machen, dass ich meine, der Berichtsantrag ist noch nicht ganz erfüllt. Wir haben bewusst - vielleicht etwas ungewöhnlich - keinen schriftlichen Bericht beantragt, weil unserer Fraktion und wohl auch dem ganzen Haus bekannt ist, dass sich die Dinge zu entwickeln haben, Sie sicherlich sehr intensive konzeptionelle Gedanken hegen und Gespräche dazu führen. Sinn und Zweck unseres Berichtsantrages war, auf die Problematik hinzuweisen.
Ich bedanke mich dennoch, weil Ihre klaren Worte anerkennen, dass die Beratungsstruktur im Land zu erhalten ist und die Beratungskompetenz von FRAU & BERUF für dieses Land und für Frauen, die in das Erwerbsleben zurückzukehren wünschen, aus Ihrer Sicht zu erhalten ist. Das ist eine Botschaft, eine klare Aussage, die hier in diesem hohen Haus Gehör finden sollte.
In der Vergangenheit haben wir uns mehrfach mit dem Thema Vereinbarkeit von Familienarbeit und Erwerbsarbeit unterhalten und sind im hohen Haus - davon gehe ich weiter aus - in der Grundanalyse einig. Allerdings muss, wenn man in die Zukunft hineinschaut, deutlich gemacht werden, dass die Beratungsstrukturen, die über lange Zeit im Land gewachsen sind, erhalten bleiben. Wir wissen, dass der Europäische Sozialfonds mit Ende des laufenden Jahres abgeschlossen sein wird. Ab 1. Januar 2007 wird es für den Strukturfonds neue Planungsrunden geben. Die EU lässt verlauten, dass in der zukünftigen ESF-Förderung noch deutlicher als bisher auf die Gleichheit der Geschlechter hingewirkt wird. Dazu könnte der Europaminister vielleicht etwas sagen. Denn gerade die Erwerbsbeteiligung von Frauen steht nach wie vor auf der europäischen Agenda. Das wären gute Voraussetzungen gerade für die Frauenförderung hier in Schleswig-Holstein.
Deshalb war unser Berichtsantrag davon bestimmt, dass wir gern möchten - Sie haben deutlich gemacht, dass Sie auf dem Weg sind -, dass die Regierung diese Chance nutzt, dass rechtzeitige Zielsetzungen und Zielvorgaben des neuen Programmes klargemacht und mit der Beratungsstruktur hier in Schleswig-Holstein in Einklang gebracht werden, damit nicht nur keine Fristen, sondern auch keine Chancen vertan werden.
(Beifall des Abgeordneten Karl-Martin Hentschel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Darüber hinaus wissen wir alle, dass das SGB II - umgangssprachlich Hartz IV - neue organisierte Beratungsangebote geschaffen hat. Auch hier ist die frauenspezifische Beratung zu stützen. Auch hier könnte es Möglichkeiten geben, die Erfahrungen und die Potenziale von FRAU & BERUF stärker bei einer Neuorganisation im Jahr 2007 zu berücksichtigen und für die kompetente Beratung von Frauen, die nach wie vor diejenigen sind, die Familienarbeit und Erwerbsarbeit unter einen Hut bringen sollen, die aber auch so beraten werden müssen, dass sie neue, andere Formen der Berufs- und Erwerbsarbeit leben können, zu erhalten.
Wir wissen, dass die Arbeitsagentur Frauen nach wie vor im Sinne der herkömmlichen frauenspezifischen Berufswahl berät. Es bedarf nach wie vor des parteilichen frauenspezifischen Beratungsblickes. Er mag in der großen Erfahrung, der langen Erkenntnis von FRAU & BERUF angesiedelt sein. Ich wäre dankbar, wenn Sie uns möglichst bald - das geht sicherlich nicht von heute auf morgen - darüber berichten könnten, wie die Neuorganisation ab 2007 aussehen soll, wie die Möglichkeiten gegebenenfalls auch der europäischen Förderung aussehen. Ich rege deshalb an, dass wir diesen mündlichen Bericht an den zuständigen Ausschuss überweisen und er dort weiter beraten wird. Sollte das hohe Haus anderer Auffassung sein, werden wir zügig - nicht im Sinne von detailliert, sondern bald, wie wir heute gelernt haben - einen neuen Antrag stellen müssen. Aber ich glaube, das wird nicht nötig sein.
(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)
Ich danke der Frau Abgeordneten Lütkes. Bevor ich der Frau Kollegin Todsen-Reese das Wort erteile, erlauben Sie mir, Besucher auf der Tribüne zu begrüßen. Ich freue mich besonders, den CDU-Bezirksverband Eggebek mit dem Bürgermeister Reinhard Breidenbach wie auch den SPD-Ortsverein Jevenstedt begrüßen zu dürfen. - Seien Sie uns herzlich willkommen!
(Beifall)
Ich erteile jetzt der Frau Abgeordneten Herlich Marie Todsen-Reese für die CDU-Fraktion das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es eben schon gehört: Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist eines der wichtigsten Handlungsfelder unserer zukünftigen Familien- und Frauenpolitik. Anders als im skandinavischen Raum gehen bei uns die Wünsche der Frau und die Realität in Bezug auf die Vereinbarkeit von Familiengründung und Berufs- und Karriereplanung immer noch weit auseinander. Eine Studie des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung aus dem Jahr 2005 zeigt, dass bundesweit 54 % der Frauen Familie und Beruf in Form von Teilzeitarbeit und 19 % in Form von Vollzeitarbeit vereinbaren möchten und sich nur 22 % für eine vorübergehende Unterbrechung der Erwerbstätigkeit entscheiden würden. Anhand der tatsächlichen Zahlen zeigt sich, wie weit Wunsch und Wirklichkeit auseinander klaffen.
Eine Studie der Konrad-Adenauer-Stiftung zeigt auf, dass zurzeit zwei Drittel aller Frauen mit der Familiengründung den Beruf vorübergehend aufgeben. Mit zunehmendem Alter der Kinder wollen dann circa 75 % aller Mütter wieder in den Beruf zurückkehren. Die meisten Frauen arbeiten dann nach der Geburt des Kindes jahrelang in Teilzeitstellen. Dadurch ist eine berufliche Weiterentwicklung aber oft nicht mehr möglich, da hierfür ein Stundenumfang von mindestens 75 % einer Vollzeitstelle notwendig wäre.
Kurz gesagt: Wir alle wissen, wie schwierig es für Frauen ist, wieder in einen Beruf einzusteigen. Das gilt in besonderer Weise für Frauen, die über 50 sind. Durch die genannten Zahlen in aller Kürze und die geschilderte Situation wird deutlich, wie wichtig die Unterstützung von Frauen ist, die Familie und Beruf unter einen Hut bringen möchten.
Diesem Ziel hat sich FRAU & BERUF verschrieben. Seit 1989 wurde ein flächendeckendes Netzwerk von Anlaufstellen in ganz Schleswig-Holstein eingerichtet. Dies machte FRAU & BERUF so erfolgreich, dass sie im Jahr 2003 durch die Stiftung Warentest für das flächendeckende Beratungsangebot in Schleswig-Holstein lobend hervorgehoben wurde.
(Beifall)
Diesem Lob möchte ich mich ausdrücklich anschließen und herzlichen Dank aussprechen. Dieser Dank richtet sich auch an die, die FRAU & BERUF mit initiiert haben.
Die Aufgaben und Ziele von FRAU & BERUF haben sich seit 1989 kontinuierlich weiterentwickelt. Während es ursprünglich reine Weiterbildungsberatungsstellen für Berufsrückkehrerinnen waren, arbeiten die Beratungsstellen seit 1996 mit einer erweiterten Konzeption. Grundlagen des Konzepts sind im Wesentlichen drei Aufgaben: die arbeitsmarktorientierte Beratung von Frauen, die Abstimmung des regionalen Weiterbildungsangebots auf die Situation von Frauen und die strukturpolitischen Aktivitäten zur Verbesserung der Arbeitsmarktsituation von Frauen.
Neben der Weiterbildungsberatung gehören hierzu die Unterstützung bei der Erstellung von Bewerbungen, die Beratung bei Existenzgründungen, die Hilfe bei der beruflichen Orientierung, die Bewältigung von Konflikten am Arbeitsplatz sowie die Beratung bei der Kinderbetreuung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, FRAU & BERUF ist eine wichtige Einrichtung im Land. Trotzdem mussten wir aufgrund der katastrophalen finanziellen Lage des Landes Schleswig-Holstein bei den Haushaltsberatungen für den Haushalt 2006 auch an diesen Bereich heran. Es gab eigentlich keinen Bereich im Landeshaushalt, der nicht von Sparmaßnahmen betroffen war.
Dies galt leider auch für die Zuschüsse an Träger von Beratungsstellen FRAU & BERUF. Betroffen hiervon ist die für die Landeshauptstadt Kiel und den Kreis Plön bisher zuständige Einrichtung FRAU & BERUF in Trägerschaft der Gesellschaft für Arbeitsmarkt und Strukturpolitik und die landesweit tätige Beratungsstelle Perspektive für Bäuerinnen in Trägerschaft der Landwirtschaftskammer.
Ich bedauere sehr, dass von den Kürzungen zwei Träger und damit zwei Beratungsstellen betroffen sind, die eine sehr zielorientierte, erfolgreiche und im Fall der Landwirtschaftskammer auch sehr spezielle Beratungstätigkeit geleistet haben. Ich freue mich aber, dass es uns gemeinsam - also mit CDU und SPD - gelungen ist, die geplanten Kürzungen in den Haushaltsberatungen zumindest abzufedern; Frau Ministerin, Sie haben darauf hingewiesen.
Im Zusammenwirken mit den Agrarkolleginnen und -kollegen sowie dem Landwirtschaftsministerium und der Landwirtschaftskammer soll auch in Zukunft ein qualifiziertes Beratungsangebot für Bäuerinnen bei der Kammer aufrechterhalten werden. Dafür gibt es aus dem Agrarhaushalt den Zuschuss von 20.000 €. An dieser Stelle betone ich: Ich finde, wir sollten daran arbeiten, dass der Zuschuss in Zukunft daher kommt, wohin er originär gehört, nämlich aus dem Bereich, der dann auch für die Frauenpolitik zuständig ist.
Der Wegfall der Beratungsstelle am Standort Seefischmarkt soll in Teilen durch das Frauennetzwerk in Kiel aufgefangen werden. Unabhängig davon orientieren sich Frauen, die bisher die Beratungsstelle am Seefischmarkt genutzt haben, nach Rendsburg und nutzen die dortige Beratungsstelle der Gesellschaft für Arbeitsmarkt und Strukturpolitik.
Das größte Problem bei der notwendigen Absicherung der Beratungsstellen - das ist eben deutlich geworden - ist nicht nur die ungesicherte Förderung durch die EU, sondern auch die angespannte Haushaltslage unseres Landes. Da wir wissen, dass die europäischen Mittel ohnehin verringert werden, halte ich es vor diesem Hintergrund für dringend geboten, ein neues landesweites Konzept zu entwickeln.
Frau Abgeordnete Todsen-Reese, formulieren Sie bitte den letzten Satz.
Ich formuliere den letzten Satz. - Wir brauchen eine strategische Neuausrichtung nicht zuletzt auch, um andere Kofinanzierungsmöglichkeiten einzubinden. Dies kann auch unter Beteiligung von Unternehmen oder der ARGE geschehen, wie es zum Beispiel von der Rendsburger Gesellschaft für Arbeitsmarkt und Strukturpolitik bereits angedacht ist. Hier können wir vielleicht lernen.
Unser gemeinsames Ziel muss es dabei sein, künftig ein flächendeckendes qualifiziertes Beratungsangebot für Frauen sicherzustellen, das von kompetenten Trägern begleitet wird.
(Beifall bei CDU, SPD und SSW)
Für die SPD-Fraktion erteile ich der Frau Abgeordneten Birgit Herdejürgen das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Wir haben uns über den im Antrag der Grünen genannten Termin für diesen Bericht etwas gewundert. Für den einen Teil kommt er zu spät, nämlich für das, was wir im Dezember für die Strukturen 2006 mit der Verabschiedung des Haushalts beschlossen haben. Für den anderen Teil, nämlich für die EU-Förderung, kommt er zu früh. Denn zurzeit kann noch niemand sagen, wie die Struktur der neuen Förderung aussehen wird und welche Mittel nach Schleswig-Holstein fließen. Ich denke, wir werden uns im Ausschuss darüber von Zeit zu Zeit informieren lassen.
Von daher bleibt der Sinn des Antrages auch nach den Erläuterungen, die nun gekommen sind, etwas im Dunkeln. Aber wir nehmen natürlich gern die Gelegenheit wahr, noch einmal grundsätzlich die Bedeutung von FRAU & BERUF herauszustellen, wie es auch schon die Vorrednerinnen getan haben.
Seit Einrichtung der Beratungsstellen - das ist schon gesagt worden - hat sich am grundsätzlichen Rahmen, aus dem sich damals die Notwendigkeit spezieller Angebote für Frauen ergeben hat, wenig geändert. Das kann man - und muss man vermutlich - beklagen, es zeigt aber, dass dieses Angebot nach wie vor nötig ist.
Dabei geht der Auftrag der Beratungsstellen folgerichtig über die Einzelberatung von Frauen hinaus. Sicherlich ist es wichtig, den beruflichen Wiedereinstieg von Frauen effektiv und bedarfsgerecht zu organisieren. Das Ziel unseres politischen Strebens muss aber darin bestehen - und das findet sich in den Schwerpunkten von FRAU & BERUF wieder -, die wirtschaftlichen und familienpolitischen Infrastrukturen langfristig so zu organisieren, dass Qualifizierungsdefizite bei Frauen in diesem Maße gar nicht erst entstehen können. Der Katalog ist bekannt. Die Umsetzung ist - wie wir alle wissen - sehr zäh.
Das landesweite Netz der Beratungsstellen auch durch mobile Angebote sichert eine flächendeckende Beratung von Frauen, von Betrieben. Die Kontakte in die Region hinein sind Voraussetzung für eine erfolgreiche Arbeit und in den vergangenen Jahren sind die Beratungsstellen FRAU & BERUF fester Bestandteil der regionalen Netzwerke geworden. Dabei haben sich unterschiedliche Schwerpunkte herausgebildet und diese Arbeitsteilung deckt durch den engen Kontakt innerhalb dieses Netzes ein breites Spektrum an Themen ab.
Für uns war daher immer wichtig, unterschiedliche Träger mit natürlich unterschiedlichen fachlichen Hintergründen zuzulassen. Im Laufe der Zeit waren aus unterschiedlichen Gründen Veränderungen der Trägerschaft geboten. So ist das Frauennetzwerk Kiel als Träger der Lübecker Beratungsstelle ins Spiel gekommen. Aus unserer Sicht hat sich die Arbeit dort sehr positiv entwickelt mit dem Nebeneffekt, dass sich durchaus Synergien mit dem Aufgabenspektrum der Existenzgründungsberatung und der speziellen Kontakte des Frauennetzwerkes ergeben haben.
Die SPD-Landtagsfraktion hat das Vorgehen des Ministeriums im Rahmen der Haushaltsaufstellung grundsätzlich begrüßt: keine Rasenmähermethode und damit Existenzsicherung für kleinere Projekte. Wir haben - denke ich - trotz der notwendigen Einsparungen ein für alle zufrieden stellendes Ergebnis erreicht. Ich gehe davon aus, dass die Beratung in den Kreisen Kiel und Plön sowie die besondere Unterstützung für Bäuerinnen zeitnah und ohne größere Brüche weitergeführt werden. Das wurde hier schon angesprochen.
Was die Zukunft der Beratungsstellen angeht, so ist die Abhängigkeit von den Entscheidungen auf EU-Ebene dargestellt worden. Klar ist uns allen, dass die jetzige Struktur allein aus Landesmitteln nicht finanzierbar ist. Was dieses Thema betrifft, so hat unsere Fraktion Gespräche darüber geführt, was sich die Landesarbeitsgemeinschaft FRAU & BERUF vorstellen kann. Möglicherweise werden sich regional unterschiedliche Lösungen herauskristallisieren.
Grundsätzlich wird es aber darauf ankommen, die neuen Strukturen der EU-Förderung als Chance zu verstehen und im Sinne Schleswig-Holsteins zu nutzen. An zeitgemäßen, modernen und am Kriterium der Qualität orientierten Schwerpunkten ist ja nichts auszusetzen. Wir werden uns entsprechend präsentieren müssen. Ich denke aber, wir können uns relativ zuversichtlich darauf einlassen.
Abschließend möchte ich mich bei den Trägern, vor allem aber bei den Mitarbeiterinnen von FRAU & BERUF für die gute Arbeit und für die gute Zusammenarbeit bedanken, die für uns sehr wichtig ist. Die Arbeit der Beratungsstellen ist ein Weg, landespolitische Ansätze in die Fläche zu transportieren. Uns liegt sehr daran, dass dies auch weiterhin geschehen kann.
(Beifall bei SPD, CDU und SSW)
Ich danke Frau Abgeordneter Herdejürgen. - Für die FDP-Fraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Dr. Heiner Garg das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Frauenministerin! So, wie alle drei Kolleginnen darüber hinweggegangen sind, dass schlicht und ergreifend zwei Stellen zugemacht werden mussten, war mir das entschieden zu kuschelig.
(Lothar Hay [SPD]: Was haben Sie gegen kuschelig?)
- Ich habe nichts gegen kuschelig. Ich habe etwas dagegen, dass zwei Stellen zugemacht werden mussten, obwohl es Alternativen gegeben hätte. Liebe Frau Kollegin Lütkes, es gab von Ihnen und von Ihrer Fraktion entsprechende Haushaltsanträge. Von der FDP-Fraktion gab es auch entsprechende Haushaltsanträge. Es hätte also durchaus eine Alternative gegeben.
(Beifall bei der FDP)
Liebe Kollegin Lütkes, in der letzten Legislaturperiode hat die FDP-Landtagsfraktion in einer Großen Anfrage zur Arbeitsmarktpolitik unter anderem danach gefragt, inwieweit die Arbeitsbilanz der Beratungsstellen FRAU & BERUF den gestellten Anforderungen genügt. Die Antwort der damaligen Landesregierung war mehr als positiv. Nach der Antwort der damaligen Landesregierung wurden die Beratungsstellen nicht nur gut angenommen, sondern sie haben durch ihre Arbeit auch dazu beigetragen, dass viele Frauen in Schleswig-Holstein wieder erwerbstätig sind oder geeignete Qualifizierungsmaßnahmen gefunden haben. Die Arbeit der Beratungsstellen wurde somit von der Landesregierung als eine herausragende Angebotsergänzung eingestuft, da viele Frauen durch die Bundesagentur für Arbeit keine geeignete Förderung erhalten. Sie sind somit „faktisch von den Weiterbildungsangeboten ausgeschlossen“.
Vor diesem Hintergrund frage ich Sie: Was rechtfertigt die Kürzung und somit die Schließung von zwei Beratungsstellen? Frau Frauenministerin, es kann ja wohl kaum die gerade eben gelobte Arbeitsbilanz sein. Sie saßen schon damals in entsprechend verantwortlicher Position in der Regierung.
(Birgit Herdejürgen [SPD]: Das ist eine andere Trägerschaft, keine Schließung!)
Insofern hätte ich mir einen Bericht der Landesregierung am liebsten im Rahmen der vergangenen Haushaltsberatungen gewünscht. Dann hätte man rechtzeitig darüber diskutieren können, inwieweit ein neues Anforderungsprofil für die Beratungsstellen notwendig ist, um sie auch nach dem Wegfall von ESF-Mitteln zu erhalten.
(Beifall bei der FDP)
Wenn wir künftig weiterhin den beruflichen Wiedereinstieg von Frauen nach Familienphasen fördern wollen, dann ist es aus Sicht der FDP-Fraktion kontraproduktiv, an dieser Stelle zu streichen. Brauchen wir nicht gerade niederschwellige Angebote, um das Problem der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zugunsten der Betroffenen zu lösen? Welche Kriterien müssten die Beratungsstellen also erfüllen, um Frauen noch effizienter und profilierter beraten und fördern zu können?
(Zuruf des Abgeordneten Günter Neugebauer [SPD])
- Sie sind kein frauenpolitischer Experte, Herr Kollege Neugebauer!
(Zuruf der Abgeordneten Birgit Herdejürgen [SPD])
- Frau Herdejürgen, das macht mich traurig. Bestandteil eines solchen Anforderungsprofils wäre aus unserer Sicht nicht nur eine bessere Vernetzung mit anderen Beratungsstellen, sondern auch mit den Jobcentern. Ein weiteres Kriterium müsste sein, bereits vorhandene Angebote - wie die der Bundesagentur für Arbeit - mit denen aus dem Programm für ASH zu bündeln und gezielt über diese Beratungsstellen anzubieten. Man könnte durchaus darüber nachdenken, ob es partiell vorhandene Doppelstrukturen in den Beratungsangeboten der kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten oder der Beauftragten für Chancengleichheit der Arbeitsagenturen gibt beziehungsweise ob man diese in Zukunft vermeiden könnte. Ich finde, man hätte insbesondere den Vorschlag des Instituts für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik aus Dresden, ISG, die Beratung weiblicher Existenzgründerinnen und die Vermittlung von Frauen mit Migrationshintergrund in Beschäftigung - wie im Gutachten der Landesregierung vom November 2005 unterbreitet - durch diese Beratungsstellen wahrnehmen zu lassen, zumindest einmal überprüfen können.
(Beifall bei der FDP)
Die Mittelkürzung und damit in Konsequenz die Abschaffung von zwei Beratungsstellen zeigt, dass die Landesregierung bisher weder ein neues Konzept entwickelt noch die Arbeit der Beratungsstellen inhaltlich begleitet hat.
(Zuruf des Abgeordneten Wolfgang Kubicki [FDP])
- Kollege Kubicki, das ist insofern nicht nur traurig und unglaublich, sondern auch bedenklich, da die seit 1996 bestehenden Beratungsstellen womöglich bereits viel früher hätten umstrukturiert werden können, um sie auf die neue Situation vorzubereiten. Dann hätte aber die von der zuständigen Frauenministerin in ihrem Einzelplan zu erbringende fünfprozentige Kürzung der Förderprogramme nicht erbracht werden können. Frau Erdsiek-Rave, das ist in dem Protokoll der gemeinsamen Sitzung von Finanz- und Bildungsausschuss vom 15. September auf Seite 7 nachzulesen.
(Zuruf des Abgeordneten Günter Neugebauer [SPD])
- Kollege Neugebauer, ist das Ihre Bewerbung zum neuen Frauenbeauftragten der SPD-Fraktion? Lieber Kollege Neugebauer, ich komme in der letzten halben Minute dazu. Dass es anders geht, haben sowohl die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN als auch die FDP-Fraktion bewiesen. Wir haben entsprechend finanzierte Haushaltsänderungsanträge gestellt. Dass Sie heute möglicherweise behaupten, sie seien nicht finanziert, wie Sie das immer tun, ist aus meiner Sicht eher peinlich, weil es schlicht und ergreifend nicht stimmt. Es gab für beide Alternativen Gegenfinanzierungsvorschläge.
(Beifall bei der FDP - Wolfgang Kubicki [FDP]: Die ganze Regierung ist nicht finanziert!)
Liebe Kollegin Lütkes, ich unterstütze ausdrücklich Ihren Vorschlag, dass wir den mündlich gegebenen Bericht an den zuständigen Fachausschuss überweisen und uns noch einmal ernsthaft Gedanken darüber machen, wie die verbleibenden Strukturen optimiert werden können. Sie müssen dann bitte schön aber auch mit den entsprechenden Mitteln ausgestattet werden, denn nur zu loben und den Beteiligten immer mehr abzufordern, führt - so glaube ich - nicht dazu, dass die Beteiligten sich darin in ihrer Arbeit bestärkt fühlen.
(Beifall bei der FDP)
Wir danken dem Kollegen Dr. Garg für seine frauenpolitische Rede. - Für den SSW erteile ich Herrn Abgeordneten Lars Harms das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Landtag hat in den Haushaltsberatungen noch einiges geändert, was vorher eingespart werden sollte. Das sollte man im Hinterstübchen haben. Das gilt auch für die Beratungsstellen FRAU & BERUF. Wir haben durch unsere Diskussionen zumindest gemeinsam erreichen können, dass die Kürzungen gerade noch erträglich waren, wenn wir sie auch alle nicht prickelnd finden. Auch wir sind damit natürlich nicht richtig froh geworden. Besonders der SSW hat sich für die Arbeit von FRAU & BERUF stark gemacht, weil dieses bundesweit gelobte Erfolgsmodell hervorragende Arbeit leistet und eine solide Finanzierung braucht.
Wenn es um Daten bezüglich des regionalen Arbeitsmarktes für Frauen geht, ist FRAU & BERUF die erste Anlaufstelle; übrigens auch für den Landtag. Wir haben in nicht wenigen Anhörungen vom Know-how der Beraterinnen profitiert. So ist es nicht verständlich, dass die Arbeit von FRAU & BERUF immer wieder zur Disposition gestellt wird. Wenn wir bei Anhörungen meinen, dass uns FRAU & BERUF als kompetenter Ratgeber so immens wichtig ist, dann muss sich dies auch in der Unterstützung der täglichen Arbeit niederschlagen.
Ein transparenter Arbeitsmarkt ist ein großer Vorteil bei der Planung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen. Genau das bietet FRAU & BERUF, indem man dort einen wichtigen und besonders zu betrachtenden Teil des Arbeitsmarktes, nämlich den für Frauen, kompetent bearbeitet.
Ein weiterer Punkt macht die Arbeit von FRAU & BERUF unverzichtbar. Im Gegensatz zu den Arbeitsagenturen berät FRAU & BERUF wirklich jede Frau, und zwar unabhängig davon, ob ein Beratungsanspruch besteht oder nicht. Davon profitieren nicht nur Selbstständige und Frauen, die derzeit noch einen Arbeitsplatz haben, mittelfristig aber darum fürchten. Es profitieren auch besonders Frauen in der Familienphase, die so genannten Berufsrückkehrerinnen. Ihnen werden im Arbeitsamt Flensburg beispielsweise überwiegend Gruppenberatungen angeboten. Da ist das ergänzende Angebot der Beraterinnen von FRAU & BERUF dringend nötig. Deren fundierte Einzelberatung hat nicht zuletzt auch die Stiftung Warentest gelobt. Die Frau Kollegin Todsen-Reese hat es gesagt. Ich zitiere: „Frauenberatungsstellen sind die erste Adresse für Frauen, die nach einer beruflichen Auszeit wieder einsteigen wollen.“
Dies wird im Test-Heft Nr. 2 aus dem Jahr 2004 gesagt. Es stimmt: Auch FRAU & BERUF in Nordfriesland leistet in Husum erstklassige Arbeit und kann nicht nur mit allgemeinen Auskünften aufwarten, sondern man kann dort nachweisen, dass man Frauen definitiv in Arbeit gebracht hat. FRAU & BERUF bietet dort weiterhin eine kompetente Einstiegsberatung, die den Frauen erst einmal hilft herauszufinden, welchen Weg man überhaupt beschreiten will. Dadurch werden die speziellen Qualifikationen und Fertigkeiten, die die Frauen besitzen, optimal nutzbar gemacht. Das ist gut für die Frauen und das ist gut für den regionalen Arbeitsmarkt.
Die solide Arbeit von FRAU & BERUF steht also außer Zweifel. Die Arbeit der Beratungsstellen ist unverzichtbar. Gerade darum fordert der SSW die Landesregierung auf, die Finanzierung dieser Arbeit auch über das Jahr 2007 hinaus zu gewährleisten.
(Beifall der Abgeordneten Anke Spoorendonk [SSW] und Wolfgang Kubicki [FDP])
Die Umstrukturierung der EU-Förderung trifft auch die Beratungsstellen von FRAU & BERUF. Deren Haushalte werden zu 40 % vom ESF getragen. Ich bezweifle aber, dass FRAU & BERUF allein in der Lage sein wird, die Anforderungen des neuen Förderschemas zeitnah erfüllen zu können. Zur Vermeidung einer Finanzierungslücke fordert der SSW die Landesregierung auf, FRAU & BERUF so frühzeitig wie möglich über die Brüsseler Entscheidung in Kenntnis zu setzen.
Diese Fürsorgepflicht gilt natürlich auch für alle anderen Einrichtungen, aber für FRAU & BERUF ganz besonders. Je nachdem ob man für FRAU & BERUF die europäischen Mittel wieder so nutzen kann wie bisher oder nicht, muss das Land seine Förderinstrumente so gestalten, dass die Beratungsstellen weiter wie gewohnt gefördert werden können. Es gibt kaum Stellen, die eine so effektive Arbeit nachweisen können wie diese.
Aber nicht nur das Land sollte fördern, sondern auch die Kreise und kreisfreien Städte. Hier hat man sich nach und nach aus der Verantwortung zurückgezogen und fördert diese Stellen nun nicht mehr. Das ist ein Fehler und kann dazu führen, dass Arbeitslosenberatung, Existenzgründerinnenberatung oder auch die allgemeine Information über zukünftige Möglichkeiten am Arbeitsmarkt für die Frauen schlechter durchgeführt werden als bisher. Deshalb müssen auch die Kreise und kreisfreien Städte wieder mit ins Boot. Sowohl das Land als auch die kommunale Ebene stehen hier in der Pflicht, diese hervorragenden Beratungsstellen weiter adäquat zu fördern und deren Rahmenbedingungen zu verbessern.
(Beifall beim SSW sowie der Abgeordneten Herlich Marie Todsen-Reese [CDU] und Anne Lütkes [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Wir danken Herrn Abgeordneten Lars Harms. - Für einen Dreiminutenbeitrag nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung hat sich zunächst Frau Abgeordnete Birgit Herdejürgen gemeldet.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! liebe Kollegen! Lieber Kollege Garg, nur um der Legendenbildung vorzubeugen: Wir haben nicht zwei Beratungsstellen gestrichen. Wir haben umstrukturiert, wir sind zu anderen Trägerschaften gekommen. Insofern gehen wir davon aus, dass die Beratung in Kiel und dem Kreis Plön wie bisher stattfinden kann, mit anderer personeller Ausstattung, aber auch mit einer anderen Anbindung an einen vorhandenen Träger.
(Wolfgang Kubicki [FDP]: Und wenn nicht?)
- Was heißt, wenn nicht? Das haben wir im Haushalt mit den Änderungsanträgen, die von SPD und CDU eingebracht worden sind, beschlossen. Genauso ist mit der Verabschiedung des Haushaltes auch eine Umschichtung von Mitteln in den Bereich der Beratung der Landwirtschaftskammer für Bäuerinnen beschlossen worden. Insofern glaube ich, dass wir mit dem Ergebnis sehr zufrieden sein können.