| | Schleswig-Holsteinischer Landtag
Plenarprotokoll
16/114 |
| 16. Wahlperiode
09-06-17 |
Plenarprotokoll
114. Sitzung
Mittwoch,
17.
Juni 2009
Nachruf auf den ehemaligen Abgeordneten Dr. Richard Bünemann | |
Erster Parlamentarischer Untersuchungsausschuss | |
Antrag der Fraktionen von FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW
Drucksache
16/2703 | |
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Änderungsantrag der Fraktionen von CDU, SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abgeordneten des SSW
Drucksache
16/2730 | |
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Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] | |
Beschluss: 1. Annahme des Änderungsantrags Drucksache 16/2730 2. Annahme des Antrags Drucksache 16/2703 | |
Neuordnung und Konsolidierung des Landesbankensektors | |
Antrag der Fraktion der FDP
Drucksache
16/2714 | |
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Peter Harry Carstensen, Ministerpräsident | |
Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] | |
Beschluss: Berichtsantrag Drucksache 16/2714 und der Tagesordnungspunkt insgesamt mit der Berichterstattung der Landesregierung erledigt | |
Sozialstaffelregelung für Kindertageseinrichtungen | |
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Drucksache
16/2669 | |
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Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] | |
Ute Erdsiek-Rave, Ministerin für Bildung und Frauen | |
Beschluss: Überweisung an den Bildungsausschuss und den Sozialausschuss | |
Güterkraftgewerbe stärken - Maßnahmen zur Senkung der Lkw-Maut ergreifen | |
Antrag der Fraktion der FDP
Drucksache
16/2663 | |
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Detlef Matthiessen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] | |
Dr. Jörn Biel, Minister für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr | |
Beschluss: Überweisung an den Wirtschaftsausschuss | |
CCS-Gesetz im Bundesrat ablehnen | |
Antrag der Abgeordneten des SSW
Drucksache
16/2676 | |
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Detlef Matthiessen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] | |
Karl-Martin Hentschel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] | |
Peter Harry Carstensen, Ministerpräsident | |
Ladenöffnungszeiten in der Kieler Innenstadt an ausgewählten Sonntagen | |
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Drucksache
16/2671 | |
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Dr. Jörn Biel, Minister für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr | |
Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] | |
Detlef Matthiessen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] | |
Beschluss: 1. Berichtsantrag Drucksache 16/2671 durch die mündliche Berichterstattung der Landesregierung erledigt 2. Annahme des Antrags Drucksache 16/2671 in geänderter Fassung | |
Situation im Danfoss-Werk in Flensburg | |
Antrag der Abgeordneten des SSW
Drucksache
16/2705 | |
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Dr. Jörn Biel, Minister für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr | |
Detlef Matthiessen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] | |
Beschluss: Berichtsantrag Drucksache 16/2705 und der Tagesordnungspunkt insgesamt mit der Berichterstattung der Landesregierung erledigt | |
* * * * Regierungsbank: Peter Harry Carstensen, Ministerpräsident Ute Erdsiek-Rave, Stellvertreterin des Ministerpräsidenten und Ministerin für Bildung und Frauen Uwe Döring, Minister für Justiz, Arbeit und Europa Lothar Hay, Innenminister Dr. Christian von Boetticher, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Rainer Wiegard, Finanzminister Dr. Jörn Biel, Minister für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr Dr. Gitta Trauernicht, Ministerin für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren * * * * |
Beginn:
10:04
Uhr
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 44. Tagung des Schleswig-Holsteinischen Landtags. Das Haus ist ordnungsgemäß einberufen und beschlussfähig. Erkrankt ist der Herr Abgeordnete Thomas Stritzl. - Wir wünschen ihm von hier aus gute Besserung.
(Beifall)
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, sich von Ihren Plätzen zu erheben.
(Die Anwesenden erheben sich von ihren Plätzen)
Am 17. Mai 2009 ist der ehemalige Abgeordnete des Schleswig-Holsteinischen Landtages, Dr. Richard Bünemann, verstorben. Er gehörte diesem Parlament von 1967 bis 1975 zunächst als Mitglied der SPD-Fraktion und nach seinem Parteiausschluss bis zum Ende der 7. Wahlperiode als fraktionsloser Abgeordneter an. Herr Dr. Bünemann engagierte sich mit großem Interesse in der Innenpolitik sowie im Justiz- und später im Rechtsausschuss. In der 6. Wahlperiode gehörte er dem Untersuchungsausschuss „Internatsgymnasium Schloss Plön“ und in der 7. Wahlperiode dem Untersuchungsausschuss „Fehmarn“ an.
Der Schleswig-Holsteinische Landtag gedenkt seines früheren Mitglieds Dr. Richard Bünemann in Dankbarkeit. Unsere Anteilnahme gilt den Angehörigen. - Ich bitte Sie um einen Augenblick des Stillhaltens im Gebet. - Meine Damen und Herren, Sie haben sich zu Ehren des Verstorbenen von Ihren Plätzen erhoben. Ich danke Ihnen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, heute ist der 17. Juni. Dieser 17. Juni war über zwei Generationen lang der Tag der Deutschen Einheit. Ich denke, das ist für uns immer noch ein wertvoller Gedenktag. Bischof Gerhard Ulrich hat heute Morgen in einer kurzen Morgenandacht im Raum der Stille auf diesen Tag und auch darauf hingewiesen, dass die Machthaber in der DDR mit allem gerechnet hatten, nur nicht mit Kerzen und Gebeten. Er hat daraus abgeleitet, wie wichtig es ist, in der Mitte zusammenzuhalten und in schwierigen Situationen Lösungen zu suchen. Er hat uns dies als Mahnung mitgegeben. Mit dieser Mahnung überbringe ich Ihnen gleichzeitig auch die herzlichen Grüße des Bischofs.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe Ihnen eine Aufstellung der im Ältestenrat vereinbarten Redezeiten übermittelt. Der Ältestenrat hat sich verständigt, die Tagesordnung in der ausgedruckten Reihenfolge mit folgenden Maßgaben zu behandeln: Zu den Tagesordnungspunkten 5, 7 bis 9, 11, 13, 25, 26, 34, 36, 38, 40 bis 42 und 47 ist eine Aussprache nicht geplant. Von der Tagesordnung abgesetzt werden sollen die Tagesordnungspunkte 3, 14, 37 und 39. Zur gemeinsamen Beratung vorgesehen sind die Tagesordnungspunkte 12 und 29, Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung und Antrag zum Einbau einer Schuldenbremse in die Verfassung; 16 und 45, Bericht über bauliche Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit im Rahmen des Konjunkturpakets und Antrag zu Lärmschutzmaßnahmen in Schulen und Kitas durch das Konjunkturpaket II; 23 und 33, Anträge zu einer Alternativtrasse der Hinterlandanbindung der festen Fehmarnbelt-Querung und zur Kostenkalkulation der Hinterlandanbindungen.
Anträge zur Fragestunde oder zu einer Aktuellen Stunde liegen nicht vor. Wann die weiteren Tagesordnungspunkte aufgerufen werden, ergibt sich aus der Ihnen vorliegenden Übersicht über die Reihenfolge der Beratungen in der 44. Tagung. Wir werden heute und morgen jeweils unter Einschluss einer zweistündigen Mittagspause längstens bis 18 Uhr tagen. Für Freitag ist keine Mittagspause vorgesehen. Die Sitzung wird voraussichtlich gegen 13 Uhr enden. - Ich höre keinen Widerspruch, dann werden wir so verfahren.
Auf der Tribüne begrüßen wir ganz herzlich Schülerinnen und Schüler der Grund- und Regionalschule der Stadt Heide und des Wolfgang-Borchert-Gymnasiums aus Halstenbek mit ihren Lehrkräften. - Seien Sie uns alle herzlich willkommen!
(Beifall)
Ebenso begrüße ich die früheren Kollegen Johna, Plüschau und Professor Wiebe sehr herzlich.
(Beifall)
Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf:
>
Erster Parlamentarischer Untersuchungsausschuss
Antrag der Fraktionen von FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW
Drucksache
16/2703 |
Änderungsantrag der Fraktionen von CDU, SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abgeordneten des SSW
Drucksache
16/2730 |
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich gehe davon aus, dass Sie damit einverstanden sind, dass der erste Antragsteller auch als Erster das Rederecht bekommt. - Damit erteile ich für die Fraktion der FDP dem Fraktionsvorsitzenden und Oppositionsführer, Herrn Abgeordneten Wolfgang Kubicki, das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In den letzten Tagen bin ich mit einer Flut von Briefen und Mails von Bürgerinnen und Bürgern aus Schleswig-Holstein und Hamburg konfrontiert worden, die mich aufgefordert haben, heute mit den Hasardeuren von der HSH Nordbank abzurechnen. Diese Erwartung werde ich nicht erfüllen, denn die Abrechnung steht am Ende einer Untersuchung, die wir mit der Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses heute beginnen wollen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, „Deutschland war Weltmeister in riskanten Bankgeschäften“, sagte der SPD-EU-Kommissar Günter Verheugen am 18. Mai 2009 in einem Interview gegenüber der „Süddeutschen Zeitung“. Und weiter:
„Nirgendwo … auch nicht in Amerika, haben sich Banken mit größerer Bereitschaft in unkalkulierbare Risiken gestürzt, allen voran die Landesbanken.“
Herr Verheugen hat recht. Die Bankenaufsicht BaFin stellte kürzlich fest, dass die deutschen Banken im Mai 2009 688,9 Milliarden € an „toxischen“ Wertpapieren in ihren Bilanzen hatten. Davon waren 398,4 Milliarden €, also fast 60 %, bei den Landesbanken - im Übrigen bei einer deutlich geringeren Bilanzsumme als bei den Privatbanken. Besonders viele dieser Papiere hat die HSH Nordbank in ihren Büchern. Dafür haftet jeder schleswig-holsteinische Bürger - vom Neugeborenen bis zum Greis.
Doch die tatsächliche Lage der HSH Nordbank wurde vom Finanzministerium viel zu lange schöngeredet. Der Finanzminister hat Landtag und Bevölkerung viel zu lange in dem Glauben gelassen, dass sich die HSH Nordbank in keiner Krise befindet beziehungsweise die Krise der HSH Nordbank seitens des Finanzministeriums beherrschbar sei. Wie sonst ist es zu erklären, dass der Finanzminister noch im September des Jahres 2008 erklärt hat, die HSH Nordbank habe ein tragfähiges, erfolgreiches Geschäftsmodell. Sie manage die Krise besser als jede andere Bank. Und rund vier Wochen später beantragt diese 30 Milliarden € Deckungszusage beim SoFFin.
Im Geschäftsjahr 2008 hat die HSH Nordbank mit 2,7 Milliarden € erstmals in ihrer Geschichte einen Konzernfehlbetrag ausgewiesen. Die Bank ist mehr als andere Banken erhebliche Risiken eingegangen, hat ein erhebliches Kreditersatzgeschäft aufgebaut und war sehr stark im Bereich von nicht strategischen Aktivitäten engagiert. Nur durch Stützungsmaßnahmen der Eigentümer Hamburg und Schleswig-Holstein und erheblicher Inanspruchnahme des vom Bund bereitgestellten Bankenrettungsfonds konnte bislang verhindert werden, dass die BaFin die gesetzlich vorgeschriebenen Schritte zur Schließung der Bank eingeleitet hat. Nur durch diese Stützungsmaßnahmen konnte bislang sichergestellt werden, dass die Anteilseigner - also hauptsächlich die Länder Schleswig-Holstein und Hamburg - überhaupt noch Mitwirkungsrechte haben.
Und ich sage ganz bewusst bislang, denn glaube ich dem haushaltspolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Carsten Schneider, dann ist die Lage bei der HSH Nordbank noch viel dramatischer, als uns die Landesregierung weismachen will.
Herr Schneider - kein Unbekannter - sagte am 15. Juni in einem Interview mit dem „Tagesspiegel“:
„Nehmen Sie die HSH Nordbank, die die größten Probleme hat. Ich bezweifle, dass die Rekapitalisierung von 3 Milliarden €, die Schleswig-Holstein und Hamburg bisher geleistet haben, ausreicht, um die Bank zu retten. Die Länder müssen also Geld nachschießen - was sie überfordern wird. Ich glaube, dass viele Eigentümer sich nicht bewusst sind, wie hoch die Risiken sind.“
Liebe Kolleginnen und Kollegen, sowohl der Vorstand der Bank, aber auch der Aufsichtsrat haben durch eine mangelhafte Risikobewertung der Bankaktivitäten und fehlende Kontrolle die HSH in eine tiefe Krise gestürzt, unzählige hoch qualifizierte Arbeitsplätze aufs Spiel gesetzt und dem Land einen erheblichen Schaden zugefügt.
Die entscheidenden Fragen, die dieses Haus und auch die Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein beschäftigen, sind: Wie konnte das passieren? Wer trägt dafür im Einzelnen die Verantwortung? Warum wurden die Verantwortlichen im Vorstand der Bank durch die Mitglieder der Landesregierung im Aufsichtsrat der Bank - nach meiner Auffassung - völlig unzureichend kontrolliert?
(Beifall bei FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)
Am 31. März dieses Jahres erreichte die Staatsanwaltschaft Hamburg eine Strafanzeige gegen Verantwortliche der HSH Nordbank. Die Vorwürfe lauteten: Sorgfaltspflichtverletzungen von Vorständen und Aufsichtsratsmitgliedern, Verletzung der Vermögensfürsorgepflicht und Beihilfe dazu. Die Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Wenn die Staatsanwaltschaft schon untersucht, ob strafrechtliche Tatbestände erfüllt sind, dann hat das Parlament unweigerlich die Aufgabe, die politische Verantwortlichkeit zu klären.
(Beifall bei FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)
Aus diesem Grund haben die Oppositionsfraktionen beantragt, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Von dieser Stelle aus will ich den Regierungsfraktionen ausdrücklich Dank sagen, dass sie den Kern der Untersuchung unterstützen. Es muss geklärt werden, wie es zu den gravierenden Fehlentwicklungen bei der HSH kam, die dazu geführt haben, dass der Fortbestand der HSH Nordbank nur durch Kapitalzuführungen sowie eine Garantieerklärung des Landes Schleswig-Holstein in Milliardenhöhe gesichert wird. In diesem Zusammenhang gibt es einen ganzen Strauß an Fragen, von denen ich nur einige aufführen werde.
Erstens. Warum hat die HSH Nordbank - offenbar vom Aufsichtsrat gebilligt - im Geschäftsjahr 2006 ein Wertpapierportfolio von 44,5 Milliarden € aufgebaut, wovon weniger als die Hälfte für eine Refinanzierung bei der Deutschen Bundesbank brauchbar war? Welcher sorgfältige Investor investiert schon für seine mittelständische Bank ein Fünftel der Bilanzsumme in ausländische, weitgehend unbekannte Wertpapiere? Ist dies eigentlich die Aufgabe einer Landesbank, für die der Steuerzahler Schleswig-Holsteins und Hamburgs haftet?
(Beifall bei FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)
Zweitens. Warum hat die HSH Nordbank für den Aufbau ihres Kreditersatzgeschäftes ausländische Zweckgesellschaften in Steueroasen gegründet, sodass zumindest ein Teil dieser Papiere bilanziell nicht erfasst war und dafür auch keine einheitliche Portfolioverwaltung existierte? Ausweislich des Geschäftsberichts 2006 wurden 164 solcher Zweckgesellschaften „wegen ihrer untergeordneten Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der HSH Nordbank AG“ in die Bilanz nicht aufgenommen, darunter zum Beispiel die auf der schönen Kanalinsel Jersey installierte Carrera Capital mit einem Portfolio von 3,2 Milliarden € oder das Conduit Poseidon, das im Geschäftsbericht des Jahres 2006 mit keinem Wort Erwähnung findet.
Drittens. Warum wurden die Vorgaben des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht schlicht missachtet, indem keine ausreichende Eigenkapitalausstattung existierte und auch kein Risikocontrolling bestand? Im Geschäftsbericht 2007 heißt es zwar, dass seit 2005 jährlich eine konzernweite Risikoinventur durchgeführt werde. Das heißt aber noch lange nicht, dass tatsächlich auch eine Risikokontrolle etabliert war, und zwar noch nicht einmal im April 2008, als der Geschäftsbericht für das Jahr 2007 veröffentlicht wurde; denn dort heißt es:
„Aufbauend auf der Risikoinventur sollen im Einzelfall Szenarioanalysen zur Einschätzung der Gefährdung durch besonders schwerwiegende operationelle Risikoereignisse durchgeführt werden.“
Das heißt im Klartext: Es wurde nie eine umfassende Risikobetrachtung durchgeführt. Warum hat der Aufsichtsrat dies gebilligt?
(Beifall bei FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)
Viertens. Warum wurde den seit Mitte Mai 2005 einsetzenden Warnungen - übrigens auch der Deutschen Bundesbank - hinsichtlich der Immobilien- und Kreditblase in den USA anscheinend mit Blindheit begegnet? Warum wurde noch im Frühjahr 2007 für das laufende Jahr eine Eigenkapitalrendite von 15,5 % zum Geschäftsziel erhoben? Hat der Aufsichtsrat, haben die Ex-Minister und aktuellen Minister Dr. Stegner, Hay und Wiegard ihre Vermögensfürsorgepflicht hinsichtlich des Kreditersatzgeschäftes ausreichend wahrgenommen? Haben die Mitglieder der Landesregierung im Aufsichtsrat und in seinen Gremien ihre Kontrollpflichten ordnungsgemäß erfüllt?
Sowohl der Finanzinvestor Flowers - im Frühsommer 2007 - als auch der ehemalige Wirtschaftsminister Marnette - im Sommer 2008 - haben nach eigenen Angaben früh auf Probleme in diesem Geschäftssegment hingewiesen. Der Deutschlandchef von Flowers, Ravi Sinha, hat dies am 15. Juni im „Handelsblatt“ erneut bestätigt. Schon im Sommer 2007 habe er auf den Abbau des riskanten Kreditersatzgeschäftes gedrängt. Er sagte:
„Wir haben bereits frühzeitig auf Probleme hingewiesen und hier immer wieder eine Kursänderung angemahnt. Gehört wurden wir jedoch nicht.“
Es muss dringend geklärt werden, ob der Aufsichtsrat seinen Pflichten nach dem Aktiengesetz ordnungsgemäß nachgekommen ist und ob das Parlament ordnungsgemäß informiert wurde.
(Beifall bei FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich frage in den Raum hinein: Glaubt wirklich jemand ernsthaft, dass das Parlament einer Kapitalerhöhung im Mai 2008 ohne weiteres zugestimmt hätte, wenn diese Informationen bereits damals vorgelegen hätten?
Die schleswig-holsteinischen Bürgerinnen und Bürger haben das Recht zu erfahren, ob das Handeln der Mitglieder der Regierung im Aufsichtsrat und weiteren Gremien der HSH Nordbank in den Jahren 2003 bis Juni 2009 geeignet war, die Interessen des Landes Schleswig-Holstein zu vertreten und das Land vor finanziellem Schaden zu bewahren. Genauso haben die schleswig-holsteinischen Bürgerinnen und Bürger das Recht zu erfahren, welche Verantwortung die Mitglieder der Regierung für die Fehlentwicklungen bei der HSH Nordbank seit ihrer Gründung im Jahr 2003 bis zum Juni 2009 tragen. Echte Verantwortung gibt es nur dann, wenn es Antworten gibt.
Wir haben als Opposition unsere Verantwortung wahrgenommen und bereits diverse Fragen im Untersuchungsauftrag gestellt. Weitere Fragen werden im Ausschuss folgen. Wir werden - das sage ich für mich ausdrücklich zu - in aller Sachlichkeit und Fairness diese Fragen im Ausschuss stellen und nach Antworten suchen. Ich kündige Ihnen aber auch gleich an, dass niemand geschont werden wird. Die Verpflichtung, plausible Antworten zu liefern, haben andere. Das sind insbesondere die für das Land Schleswig-Holstein entsandten Vertreter im Aufsichtsrat der HSH Nordbank. Das ist ihre Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes. Wir wollen uns bemühen, diese Arbeit bis zum Ende dieses Jahres abzuschließen.
(Beifall bei FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)
Für die Fraktion der CDU erteile ich Herrn Abgeordneten Tobias Koch das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin mir nicht ganz sicher, ob Herr Kollege Kubicki seinem eigenen Anspruch gerecht geworden ist, Urteile erst am Ende der Arbeit des Untersuchungsausschusses zu fällen. Vorgefasste Meinungen müssen die Arbeit des Untersuchungsausschusses aber nicht beeinträchtigen.
Gemäß § 2 des Untersuchungsausschussgesetzes sind die Unterschriften von einem Fünftel der Mitglieder des Landtages erforderlich, um die Einsetzung eines solchen zu beantragen. An dieser Stelle könnte die heutige Debatte ihr Ende finden; denn die antragstellenden Fraktionen von FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie die Abgeordneten des SSW haben zusammen vier Abgeordnete weniger, als für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses erforderlich sind.
(Karl-Martin Hentschel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das solltet ihr euch mal trauen!)
- Gemach, gemach.
Wenn der Landtag heute dennoch der Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zustimmt, dann ist das somit keine Selbstverständlichkeit, Herr Kollege Hentschel. Darauf wollte ich lediglich hinweisen.
(Karl-Martin Hentschel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Unglaublich! Traut euch mal dagegen zu stimmen!)
Auch die Tatsache, dass sich die Fraktionen von CDU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt haben, die Mitwirkungs- und Kontrollrechte der Opposition zu sichern, macht aus der heutigen Abstimmung noch lange keinen formalen Akt; denn wenn eine Opposition mit einem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss eine ihrer schärfsten politischen Waffen zückt und die Regierungsfraktionen dann diesen Weg mit der Opposition gemeinsam gehen, dann ist das meines Erachtens schon etwas Besonderes, was es hier auch entsprechend zu würdigen gilt. Den Dank der Opposition habe ich dementsprechend erfreut zur Kenntnis genommen.
Für die CDU-Fraktion kann ich sagen, dass wir nicht nur für die fehlenden vier Stimmen sorgen werden, sondern dass wir insgesamt dem heutigen Antrag zustimmen werden. Wir tun dies, weil wir ein eigenes Interesse daran haben, die Vorkommnisse bei der HSH Nordbank über die bisherigen Beratungsergebnisse hinaus weiter aufzuklären.
Kaum ein anderes Thema hat uns in dieser Wahlperiode so intensiv beschäftigt wie die Vorgänge um die HSH Nordbank. Bis heute gibt es fast täglich Neuigkeiten, die die HSH Nordbank betreffen. Das Ergebnis für das erste Quartal 2009 wies erneut einen Verlust auf, der mit 188 Millionen € jedoch um rund 60 Millionen € niedriger ausfiel als in den Planungen vorgesehen.
(Wolfgang Kubicki [FDP]: Aber nur durch Bilanztricks, Herr Kollege!)
Mit Hilmar Kopper konnte ein über die Grenzen Deutschlands hinaus anerkannter Experte als Kandidat für den Vorsitz des Aufsichtsrats gewonnen werden. Mit seinen Erfahrungen, und zwar gerade in der Tätigkeit als Aufsichtsrat, und mit seinen vielfältigen Kontakten wird er mit Sicherheit einen wichtigen Beitrag zur Neuaufstellung der HSH Nordbank leisten können.
(Vereinzelter Beifall bei der CDU)
Zu guter Letzt hat der Finanzausschuss einstimmig, also auch mit den Stimmen der anwesenden Oppositionsvertreter, festgestellt, dass die Landesregierung die vom Landtag beschlossenen Resolutionen bis jetzt vollständig umgesetzt hat. Es gibt also nach langer Zeit auch einmal wieder gute Nachrichten von der HSH Nordbank und so ein wenig Anlass zur Hoffnung, was aber keineswegs bedeuten muss, dass wir damit bereits über den Berg sind. Zugleich zeigen diese Meldungen, dass Vorstand, Aufsichtsrat und Anteilseigner noch viel Arbeit vor sich haben. Trotz dieser täglich neuen Herausforderungen ist es meiner Auffassung nach dennoch richtig und sinnvoll, den Blick nicht nur in die Zukunft zu richten, sondern auch nach Ursachen und Fehlentwicklungen in der Vergangenheit zu suchen, wie es der Untersuchungsauftrag vorsieht.
Der Antrag der Opposition grenzt dabei den zu betrachtenden Zeitraum auf die Jahre 2003 bis Juni 2009 ein. Die HSH Nordbank ist im Jahr 2003 aus der Fusion der Landesbanken von Hamburg und Schleswig-Holstein hervorgegangen. Dennoch ist dieses Datum im Hinblick auf das kritisch zu hinterfragende Kreditersatzgeschäft relativ willkürlich gewählt. Uns allen ist aus den bisherigen Beratungen des Finanzausschusses bekannt, dass beide Landesbanken zu diesem Zeitpunkt bereits Gelder in jeweils zweistelliger Milliardenhöhe in entsprechende Wertpapiere investiert hatten. Die eigentlichen Wurzeln liegen also sehr viel tiefer, und genau genommen müsste der Untersuchungsauftrag bis Mitte der 90er-Jahre zurückreichen. Die Eingrenzung des Untersuchungsauftrags durch die Antragsteller mag der Regierungsbeteiligung der Grünen in diesen Jahren geschuldet sein.
(Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: 2005!)
Erwähnen will ich in diesem Zusammenhang nur eine Aussage der Kollegin Birk aus der vergangenen Woche, als sie einer Schülergruppe bei deren Landtagsbesuch sinngemäß erklärte: Während unserer Regierungszeit haben wir uns als Grüne überhaupt nicht um die HSH Nordbank gekümmert, sondern dabei ganz allein auf unseren Koalitionspartner vertraut.
(Lachen bei der FDP - Angelika Birk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Unzulässige Verkürzung! Wir waren nicht im Aufsichtsrat vertreten! Das habe ich gesagt!)
So viel zum Regierungsverständnis der Grünen. Frau Kollegin Birk, ich glaube, ich habe Ihre Worte ziemlich präzise wiedergegeben.
(Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Scheinbar nicht!)
Gleichwohl verzichten wir darauf, eine diesbezügliche Erweiterung des Untersuchungsauftrags zu beantragen, damit auch nicht der geringste Eindruck entsteht, wir würden uns vor unserer eigenen Verantwortung in den letzten vier Jahren drücken wollen. Als designierter Obmann der CDU-Fraktion kann ich Ihnen vielmehr die konstruktive Mitarbeit der CDU-Abgeordneten im Untersuchungsausschuss zusagen. Ebenso wie die Antragsteller haben auch wir das Ziel, diesen Untersuchungsauftrag in der verbleibenden Zeit bis zur nächsten Landtagswahl vollständig abzuarbeiten. Wir wollen Hintergründe ermitteln und Verantwortlichkeiten klären.
Im Hinblick auf die jüngsten Äußerungen vonseiten Flowers hat jedoch der Kommentator der Tageszeitung „Die Welt“ recht, wenn er darauf hinweist, dass jeder Anteilseigner der HSH Nordbank seine eigenen Interessen verfolgt. Herr Flowers muss sich gegenüber seinen Kapitalgebern genauso rechtfertigen wie die Sparkassenvertreter vor ihren Verbandsmitgliedern. Ich möchte deshalb davor warnen, entsprechende Aussagen als die alleinige Wahrheit zu betrachten. Diese Puzzleteile müssen wir im Rahmen des Untersuchungsausschusses erst mühsam zusammensetzen, statt jetzt voreilige Schlussfolgerungen zu ziehen. Im Übrigen bin ich zuversichtlich, dass die vonseiten der Opposition erhobenen Vorwürfe im Hinblick auf das Krisenmanagement der Landesregierung im Rahmen des Untersuchungsausschusses entkräftet werden.
Im Grunde genommen wird dies bereits aus den gestellten Fragen deutlich. Lediglich der letzte von vier Abschnitten beschäftigt sich mit dem Krisenmanagement der Landesregierung in den vergangenen Monaten. Er ist dabei mit lediglich acht Fragen zugleich der kürzeste Abschnitt von allen. Selbst diese wenigen Fragen beschäftigen sich im Wesentlichen mit den Aussagen von Herrn Dr. Marnette. Dagegen wird die alles entscheidende Frage, die uns vor der Landtagsabstimmung am 3. April so intensiv beschäftigt hat, nämlich die Frage nach den Alternativen und deren Prüfung durch die Landesregierung, nur mit einer einzigen Frage aufgegriffen, die bezeichnenderweise auch die allerletzte Frage in diesem Fragenkatalog ist. Ich glaube, bereits diese von der Opposition selbst vorgenommene Gewichtung spricht Bände und lässt eine gewisse Einsicht dahin gehend erkennen, dass an der Entscheidung des Landtags zur Rettung der HSH Nordbank tatsächlich kein Weg vorbeigeführt hat.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, vor den Mitgliedern des Untersuchungsausschusses wartet ein Berg an Arbeit mit zahlreichen Sitzungsterminen. Auch wenn ein solcher Ausschuss immer ein Mittel der politischen Auseinandersetzung sein wird, so habe ich dennoch die Hoffnung, dass die sachliche Aufklärung der Fakten im Vordergrund steht. Wir alle sollten uns dabei auch der Verantwortung bewusst sein, die wir mit jeder neuen Schlagzeile und mit jeder neuen Presseberichterstattung gegenüber der HSH Nordbank und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern haben, die derzeit um ihren Arbeitsplatz bangen.
(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD)
Für die Fraktion der SPD hat Herr Abgeordneter Jürgen Weber das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Koch, so viel vorweg: Wünschen Sie sich lieber nicht, dass wir ein bisschen intensiver über Besuchergruppen plaudern. Da passiert so manches Überraschende, wovon man hinterher eingeholt wird. Das gilt für viele. Zum Thema will ich gern Folgendes sagen: Es ist nicht neu, die SPD wird dem Antrag zur Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses mit den vorliegenden Änderungen zustimmen. Wir beschränken uns dabei nicht darauf, das nötige Quorum herzustellen. Ich sage ausdrücklich, dass wir dem vorliegenden Antrag vollständig und inhaltlich in vollem Umfang zustimmen.
(Beifall bei FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)
Das schließt ein, dass wir in dem Ausschuss selbstverständlich konstruktiv mitarbeiten werden. Wir wollen unseren Beitrag dazu leisten, dass die Arbeit des Ausschusses erfolgreich abgeschlossen werden kann. Man darf nicht vergessen, dass mit einem solchen Untersuchungsausschuss eine deutliche öffentliche Erwartungshaltung geweckt wird. Es liegt an allen Mitgliedern des PUA, dafür Sorgen zu tragen, dass die Art der Beratung und die Art und Weise, wie wir zu Ergebnissen kommen, diese Erwartungen auch in einem gewissen Maß erfüllen können. Deshalb ist es müßig, die Diskussion darüber zu führen, ob ein PUA tatsächlich das geeignete Mittel ist, um Grundlagen dafür zu erhalten, die Fehlentwicklung bei der HSH Nordbank zu analysieren und Erkenntnisse für die Zukunft zu gewinnen. Jetzt geht es darum, den eingeschlagenen Weg der Untersuchung zügig, sachlich und konsequent zu beschreiten.
An Vermutungen, Behauptungen und Unterstellungen über die Ursachen der Krise bei der HSH Nordbank gab und gibt es keinen Mangel. Man könnte hier eine lange Liste an Zitaten aufblättern. Es gibt viele, die schon wissen, wie das Ergebnis aussehen wird. Zu diesen zählen wir nicht. Wir wollen die Fragen ernsthaft untersuchen, um zukünftig zu Regelungen zu kommen, die die Dinge verbessern. Dabei fangen wir natürlich nicht bei null an. Der Finanzausschuss hat in den letzten zehn Monaten umfängliche Diskussionen zur Lage der HSH Nordbank und den Konsequenzen daraus geführt. Das ist etwas, worauf wir aufbauen können. Ich füge hinzu, dass die vier Komplexe, die aufgeschrieben sind, in der Tat wichtige Bereiche sind, weil sie auch Ursachen der Finanzmarktkrise insgesamt mit beleuchten.
Die Ausgestaltung der Kreditersatzgeschäfte, die Entwicklung des Instruments der Zweckgesellschaften - im Wesentlichen zur finanziellen Ausgliederung von Risiken - und das Risikocontrolling durch Vorstand und Aufsichtsrat sind Bereiche, die für Fehlentwicklungen im Banken- und Finanzmarktsektor insgesamt relevant sind; die HSH Nordbank ist diesbezüglich sicherlich kein Unikat. Es gilt aber insbesondere, die Entwicklung der Geschäftspolitik der HSH Nordbank, die die Bank infolge der weltweiten Finanzmarktkrise mit den uns allen wohlbekannten drastischen Folgen für unser Land in enorme Schwierigkeiten gebracht hat, und die Verantwortlichkeit dafür zu klären.
Ein besonderes Augenmerk des Untersuchungsausschusses wird darauf liegen zu klären, ob die Landesregierung und ihre Vertreter im Aufsichtsrat und in anderen Gremien der HSH Nordbank ihren Pflichten nachgekommen sind und die Interessen des Landes angemessen vertreten haben. Dazu zählt insbesondere die Pflicht zur Information des Parlaments und seiner Ausschüsse über die Geschäftsentwicklung, die Risikovorsorge, die Geschäftspolitik sowie die Reaktionen auf die sich im letzten Jahr abzeichnende Krise auf den Weltfinanzmärkten und die Handlungsoptionen, die zur Stabilisierung der Bank und zur Schadensbegrenzung für Schleswig-Holstein und die Steuerzahler zur Verfügung standen. Das ist durchaus ein sehr umfänglicher Auftrag.
Wir alle wissen, dass es ein Spannungsfeld zwischen dem Interesse an Aufklärung und den Anforderungen des Aktiengesetzes gibt. Wir erwarten aber von allen Beteiligten ein Höchstmaß an Offenheit, um die Fehler analysieren und Lehren daraus ziehen zu können. Dazu bedarf es eines sachlichen Aufklärungsklimas und keiner vordergründigen Skandalisierung. Skandalisierung - wir wissen es alle - fällt oft auf ihre Verursacher zurück. Das darf nicht das Klima im Untersuchungsausschuss sein.
Wir haben in diesem Land einige Erfahrung mit Untersuchungsausschüssen. Deswegen sage ich ganz unaufgeregt und prophylaktisch: Wo Sachlichkeit durch politische Vorwahlkampfmanöver beseite geschoben wird, diskreditiert ein Untersuchungsausschuss sich selbst ‑ und damit auch seine Ergebnisse.
(Beifall bei der SPD)
Deswegen bin ich davon überzeugt, dass keine Fraktion in diesem Haus den Untersuchungsauftrag des Untersuchungsausschusses konterkarieren will. Ich bin gleichermaßen optimistisch, dass wir uns auf eine sachliche Arbeit im Ausschuss einstellen können. An Konsequenz bei der Aufklärung ohne Ansehen von Institutionen oder Personen werden wir uns ‑ das will ich aufgrund mancher anderslautender Gerüchte noch einmal unterstreichen ‑ von niemanden in diesem Haus überbieten lassen.
Sinn und Zweck dieses wie jeden Untersuchungsausschusses sollte es nicht nur sein, Dinge zu untersuchen und kritisch zu beleuchten, sondern auch zu Schlussfolgerungen für künftige Regelungen und Verfahren zu kommen. Für die SPD-Fraktion hätte es deshalb nahe gelegen, den Untersuchungsausschuss auch damit zu beauftragen, Vorschläge vorzulegen, wie in Zukunft Vermögensschäden und unvertretbare finanzielle Risiken durch Fehlentwicklungen in Unternehmen, an denen das Land maßgeblich beteiligt ist, vermieden werden können. Die Hamburger Bürgerschaft hat übrigens einen entsprechenden Passus in den Untersuchungsauftrag ihres Untersuchungsausschusses aufgenommen.
(Wolfgang Kubicki [FDP]: Die haben auch mehr Zeit!)
Ich bedauere, dass die anderen Fraktionen diesen von uns vorgeschlagenen Weg nicht mitgegangen sind. Wir bleiben dabei, dass es sinnvoll wäre zu prüfen, welche Regelungen zu überarbeiten und neu zu schaffen sind und welche Instrumente geeignet und erforderlich sind, um die Kontroll- und Steuerungsmöglichkeiten von Landesregierung und Parlament zu stärken. Das hätte zugegebenermaßen etwas mehr Zeit beansprucht als vorgesehen, was aber im Hinblick auf den Aufwand, den wir bei der Analyse und Aufklärung zu Recht betreiben, durchaus vertretbar gewesen wäre.
(Beifall bei der SPD)
Wir werden nach Abschluss des Untersuchungsausschusses also Wege finden müssen, auf denen wir die gewonnenen Erkenntnisse in die parlamentarische Arbeit einführen können.
Ich erwarte eine konstruktive gemeinsame Arbeit und denke, dass wir sehr schnell zu einem vernünftigen und strukturierten Arbeitsablauf kommen werden. Auch wir haben ein Interesse daran, die Untersuchungen zum Ende des Jahres abzuschließen.
(Beifall bei SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW)
Meine Damen und Herren, auf der Tribüne nimmt der Landesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Herr Dr. Robert Habeck, an der Sitzung des Landtags teil. - Seien Sie uns herzlich willkommen!
(Beifall)
Nunmehr erteile ich für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Frau Abgeordneten Monika Heinold das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss kostet Zeit und Geld, bindet viel Kraft und beschäftigt sich über Monate hinweg mit der Vergangenheit statt mit den drängenden Fragen der Zukunft. Deshalb muss seine Einsetzung gut begründet sein. Die Einsetzung des heute von der Opposition gemeinsam beantragten Untersuchungsausschusses ist nicht nur gut begründet, sondern zwingend notwendig.
(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW)
Herr Koch, ich gehe sogar so weit zu sagen, dass es verantwortungslos wäre, den Untersuchungsausschuss nicht einzusetzen. Durch Missmanagement und hochriskante Kreditgeschäfte ist aus dem größten Vermögen des Landes das größte Haushaltsrisiko aller Zeiten geworden. Unsere ehemals gut aufgestellte Landesbank ist nur haarscharf an einem desaströsen Bankrott vorbeigeschlittert, und im Worst Case sieht das Land keinen Cent der in die Rettung der Bank gepumpten Milliarden wieder. Der Untersuchungsausschuss muss klären, wer dafür verantwortlich ist.
Augenscheinlich sind die Mitglieder des Aufsichtsrats ihrer Aufsichts- und Kontrollpflicht in keiner Weise angemessen nachgekommen und haben sich stattdessen von phantastischen Gewinnmargen und hohen Dividenden blenden lassen. Wie sonst konnte es geschehen, dass die HSH Nordbank in den vergangenen Jahren so viele Risikoaktiva im Verhältnis zu ihrer Bilanzsumme angehäuft hat wie sonst keine andere deutsche Bank?
(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)
„Wir waren alle mehr oder minder besoffen von der Idee, dass die HSH Nordbank als Global Player immer satte Gewinne einfährt“, offenbarte die Aufsichtsratsvorsitzende und ehemalige Ministerpräsidentin Heide Simonis. Was für eine Goldgräberstimmung muss im Aufsichtsrat geherrscht haben, dass Frau Simonis solch deutliche Worte fand? - Ich bringe gerade dieses Zitat, um deutlich zu machen, dass wir uns im Untersuchungsausschuss schonungslos für Aufklärung einsetzen werden, und zwar unabhängig von der jeweiligen Regierungsverantwortung.
(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW)
Der Ausschuss muss die Geschäftspolitik der HSH Nordbank von ihrer Gründung als privatrechtliche Aktiengesellschaft im Jahr 2003 bis zur Verabschiedung des Rettungspakets in Höhe von 13 Milliarden € im Frühjahr 2009 beleuchten. Es ist schon gesagt worden, dass die Landesbank auch früher schon riskante Kredite aufgenommen hat. Aber die Situation hat sich dramatisch verschärft, als die EU-Kommission im Jahr 2003 auf Druck der Privatbanken die Gewährträgerhaftung als Wettbewerbsverzerrung einstufte und eine Übergangsfrist für die Inanspruchnahme der staatlichen Haftung bis 2005 setzte.
Dies führte zu einer Art Torschlusspanik bei allen Landesbanken; sie nutzten die Übergangszeit, um sich mit günstigen Krediten gnadenlos vollzusaugen. Dies ist auch bei der HSH Nordbank geschehen. Bei den Stammkunden gab es aber gar keinen Bedarf für diese Kredite, und so wurde das frische Geld zu großen Teilen in hoch riskanten Wertpapierspekulationen eingesetzt. An dieser Stelle wäre es die Pflicht des Aufsichtsrats gewesen einzuschreiten. Er hätte die Spekulationsgeschäfte rigoros untersagen und vor allem das staatliche Haftungsrisiko in der Höhe begrenzen müssen. Aber nichts dergleichen ist geschehen. So wurde ein Risikoportfolio in Höhe von 30 Milliarden € aufgebaut, welches jetzt der Bank das Genick zu brechen droht. Der Untersuchungsausschuss muss die Verantwortung für diese hoch riskante Geschäftspolitik der Bank in den Jahren 2003 bis 2008 klären.
Es wird immer deutlicher, dass es durchaus Warnungen gab, dass aus den Expansionsträumen schnell horrende Verluste werden könnten. Herr Kubicki hat bereits angesprochen, dass der Europa-Chef von Flowers erst vor wenigen Tagen den unglaublichen Vorwurf erhoben hat, dass er bereits im Sommer 2007 auf eine Reduzierung des riskanten Kreditersatzgeschäftes gedrängt hat und damit bei den Miteigentümern der Bank auf taube Ohren gestoßen ist. Warum hat der Aufsichtsrat diese und andere Warnungen ignoriert? Warum hat der Aufsichtsrat nicht spätestens zu diesem Zeitpunkt darauf gedrängt, das schon damals als mangelhaft erkannte Risikomanagement der Bank schnellstmöglich nachzubessern? Warum hat der Aufsichtrat nicht bemerkt, dass sich in der Bank immer mehr Klumpenrisiken anhäuften? Warum hat der Aufsichtsrat nicht bemerkt, dass die Immobilienblase in den USA zu platzen drohte, obwohl Experten dies bereits wie die Spatzen von den Dächern pfiffen? Es ist kaum zu glauben, aber hat tatsächlich niemand der Verantwortlichen das Marktgeschehen verfolgt? Waren die Verantwortlichen in der New Yorker Außenstelle mit anderen Dingen beschäftigt als mit einem konsequenten Risikomanagement?
Wer zeichnete dafür verantwortlich, dass die Geschäfte der Bank zunehmend in Steuer- und Regulierungsoasen verlagert wurden und dass das Kerngeschäft der Bank, die Versorgung der regionalen Wirtschaft mit Krediten, eine immer kleinere Rolle spielte? Wer ist verantwortlich dafür, dass Gewinnmargen von über 15 % vorgegeben wurden?
Es ist doch ungeheuerlich, dass Aufsichtsratsmitglieder jetzt behaupten, sie hätten gar nicht gewusst, dass die Bank 160 ausländische Zweckgesellschaften und Beteiligungen in Steuer- und Regulierungsoasen hatte. Bei der Frage nach den Verantwortlichkeiten werden wir uns nicht damit abspeisen lassen, dass auch andere Banken eine derart verantwortungslose Geschäftspolitik mit den gleichen katastrophalen Auswirkungen betrieben haben. Schließlich kann sich ein Falschparker auch nicht damit herausreden, dass schon andere vor ihm im Halteverbot gestanden haben.
Meine Damen und Herren, der Untersuchungsausschuss muss sich außerdem mit dem dilettantischen Vorgehen der Landesregierung in den Jahren 2007 bis 2009 beschäftigen. Dem Parlament wurde die desaströse Lage der Bank über Monate verschwiegen. Statt einer transparenten Informationspolitik gab es Schönfärberei und Falschaussagen, es wurde getrickst und getäuscht. Im Glauben, es müsse lediglich die Eigenkapitalquote der Bank verbessert werden, billigte das Parlament noch im Frühjahr 2008 eine weitere Kapitalspritze in Höhe von 1 Milliarde €.
Sogar im Herbst 2008 wurde dem Parlament noch ein rosiges Bild von der finanziellen Situation der HSH Nordbank vorgegaukelt, obwohl schon damals klar war, dass die Geschäfte der Bank hoch risikobehaftet waren und die Finanzmarktkrise dramatische Folgen für die HSH Nordbank haben würde.
Diese skrupellose Desinformationspolitik des Bankenvorstands und der Landesregierung gegenüber dem Parlament und gegenüber der Öffentlichkeit war der Auftakt für eine lange Serie von Fehlinformationen. Es ist doch unsäglich, dass das Parlament aus der Presse erfahren hat, dass der eigenen Landesbank die Schließung durch die Bundesbankenaufsicht gedroht hatte.
(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW)
Herr Finanzminister, warum haben Sie das Parlament damals nicht sofort darüber informiert, sondern in Geheimverhandlungen mit dem SoFFin freimütig die Zusage gegeben, dass das Land das Rettungspaket allein schultern würde? Wie kann es angehen, dass die Landesregierung die von der Bank erarbeiteten über 20 Geschäftsmodelle selbst gar nicht kannte und sich blind das für die Bank vorteilhafteste Modell in die Feder hat diktieren lassen?
Meine Damen und Herren, die Landesregierung hat schon lange die Rolle des Kellners übernommen, Küchenchef ist der Vorstand der HSH Nordbank, der unerbittlich den Takt vorgibt.
(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)
Dementsprechend heftig fiel auch die Kritik von Ex-Wirtschaftsminister Marnette aus, der das amateurhafte Handeln der Landesregierung nicht mehr mitverantworten wollte und sein Ministeramt unter lautstarkem Protest hinschmiss. Herr Marnette hat Finanzminister Wiegard und Ministerpräsident Carstensen vorgeworfen, dass sie ihn massiv daran gehindert hätten, das neue Geschäftsmodell der Bank gründlich und gewissenhaft zu prüfen, und er hat ihnen vorgeworfen, dass all seine Warnungen ignoriert wurden. Dieser Vorwurf wiegt schwer.
(Dr. Heiner Garg [FDP]: Mit Biel wird das nicht passieren!)
Der Untersuchungsausschuss muss nun klären, ob die Landesregierung ihre Sorgfaltspflicht tatsächlich so sträflich vernachlässigt hat.
Meine Damen und Herren, der Untersuchungsausschuss muss auch klären, warum sich die Landesregierung bis heute beharrlich weigert, eine Sonderprüfung der HSH Nordbank nach Aktiengesetz einzuleiten, obwohl diese längst überfällig ist. Was gibt es zu vertuschen?
(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW)
Meine Damen und Herren, in diesem Untersuchungsausschuss geht es nicht um Peanuts, es geht um Milliarden. Diejenigen, die den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern diese kostspielige Suppe eingebrockt haben, müssen zur Verantwortung gezogen werden. Der Untersuchungsausschuss muss sich gründlich mit allen Vorwürfen und mit allen Tatsachen beschäftigen sowie die offenen Fragen klären.
(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW)
Präsident Martin Kayenburg:
Für die Abgeordneten des SSW hat jetzt Herr Abgeordneter Lars Harms das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gemeinsam stellt die Opposition heute einen Antrag zur Einrichtung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur HSH Nordbank. Um zu verstehen, wie es so weit kommen konnte und warum die Opposition dieses scharfe Schwert zieht, muss man sich anschauen, was eigentlich in den letzten Monaten geschehen ist. Der Landesregierung sei nämlich versichert, es hätte nicht zu einem PUA kommen müssen - aber sie hat es herausgefordert.
Ein PUA ist nicht nur ein unentbehrliches Instrument der parlamentarischen Kontrolle, sondern auch ein Instrument, um sich mit politischen Geschehnissen im Fokus der Öffentlichkeit auseinanderzusetzen. Den Sinn und die Notwendigkeit eines PUA zur HSH Nordbank sieht der SSW nicht darin, die Mitglieder der Landesregierung in den verschiedenen Gremien der HSH Nordbank vorzuführen und ihren Rücktritt zu fordern.
Es geht uns stattdessen erstens darum aufzuklären, wie es dazu kommen konnte, dass die HSH Nordbank ohne erhebliche staatliche Kapitalaufstockungen und Garantiegewährungen heute mitten in einem Insolvenzverfahren stecken würde.
Zweitens geht es uns darum aufzuklären, wieso die Mitglieder der Landesregierung in den verschiedenen Gremien nicht frühzeitig gemerkt haben, dass diese Bank völlig aus dem Ruder läuft, und so lange gewartet haben, bis die schlechteste Lösung für Schleswig-Holstein - laut Landesregierung - die einzige Lösung war.
Um Ihnen allen die Dimensionen noch einmal klarzumachen: Wir reden hier nicht über Peanuts. Wir reden über 2 Milliarden € Kapitalaufstockung durch Hamburg und Schleswig-Holstein im Frühjahr 2008. Wir reden über 3 Milliarden € Kapitalaufstockung durch die beiden Länder genau ein Jahr später. Wir reden über 10 Milliarden € Garantien durch die beiden Länder und dann noch einmal 30 Milliarden € Garantien durch den SoFFin des Bundes.
Als wenn diese Summen nicht schon längst unsere gesamte Vorstellungskraft und unser Verständnis sprengen, kann noch niemand sagen, welche weiteren Summen möglicherweise noch auf unser Land zukommen, um der HSH Nordbank in Zukunft ihre miserable Geschäftspolitik zu finanzieren. Die Landesregierung hat in den letzten Monaten nämlich sehr deutlich gemacht, dass sie auch bei weiteren Verlusten der HSH Nordbank kein Interesse daran hat, die Hilfeangebote des Bundes völlig in Anspruch zu nehmen.
Schon frühzeitig wurde vor verschiedenen Geschäften der HSH Nordbank und ihren Auswirkungen gewarnt. Nicht nur der ehemalige Wirtschaftsminister, Herr Marnette, hat zeitig kritische Nachfragen gestellt und Informationen eingefordert. Wie am Montag im „Flensburger Tageblatt“ nachzulesen war, hat auch die Investorengruppe um J. C. Flowers frühzeitig auf Probleme hingewiesen und immer wieder einen Kurswechsel angemahnt. Trotzdem hat dem Anschein nach in den entscheidenden Gremien niemand verstehen wollen, was eigentlich passiert. Mit der Finanzkrise ließen sich die Gefahren der riskanten Geschäftspolitik der HSH Nordbank aber nicht mehr verhehlen und sind nun völlig außer Kontrolle geraten.
Die Landesregierung trägt die Verantwortung für das Land Schleswig-Holstein in den verschiedenen Gremien der Bank. Ihre Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, dass diese private Geschäftsbank in überwiegend öffentlicher Trägerschaft ihre besondere Verpflichtung wahrnimmt und dementsprechend handelt.
(Beifall bei SSW und [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Von dieser Verantwortung hat man in den letzten Monaten allerdings reichlich wenig gemerkt. Die HSH Nordbank ist kaum daran interessiert, dass sie eine öffentliche Verantwortung trägt.
Was uns stattdessen geboten wurde, lässt jegliche Distanz zwischen Landesregierung und HSH Nordbank vermissen. Die Landesregierung und insbesondere Herr Wiegard haben eindrucksvoll bewiesen, dass sie ihre Interessen von einer Bank leiten lassen und am Wohl des Landes Schleswig-Holstein scheinbar nicht interessiert sind.
Da ist zum einen die geplante Auszahlung der Dividenden für 2008 zu nennen, die bei allen Interessierten nur noch Kopfschütteln erzeugte. Da ist der Umgang mit den verabschiedeten Resolutionen der Großen Koalition zu nennen, die gutgläubig mit „sollte“, „könnte“ und „müsste“ versucht, zum Ziel zu kommen und nicht verstehen will, dass weder Landesregierung noch HSH Nordbank daran interessiert sind, was sich die Parlamentarier so alles wünschen.
Dann ist auch noch das Wichtigste zu nennen: die Kapitalaufstockung und Garantiegewährung sowie die damit verbundene strategische Neuausrichtung der HSH Nordbank. Seit November letzten Jahres haben sich die Parlamentarier um Kopf und Kragen diskutiert, um herauszufinden, welche Handlungsspielräume und welche Alternativen es gibt, damit Schleswig-Holstein nicht für die Rettung der Bank aufkommen muss.
Die Landesregierung und ebenso die Vertreter der Bank haben mit nebulösen Darstellungen und einer katastrophalen Informationspolitik geglänzt, sodass erst nach einer ganzen Weile deutlich wurde, was hier gespielt wird. Die Entscheidung für einen Mini-SoFFin durch die Länder Schleswig-Holstein und Hamburg war schon längst gefällt, und die strategische Neuausrichtung der Bank war längst geplant. Der Landesregierung ging es nur noch darum, diesen Alleingang möglichst unauffällig allen Entscheidungsträgern unterzujubeln. Das hat ja auch geklappt, könnte man denken. Stimmt aber nicht ganz. Hat nicht geklappt. Vor allem die Opposition hat es gemerkt und sich gewehrt.
In den Ausschüssen hat die Opposition wiederholt dafür gesorgt, dass das Thema HSH Nordbank auf der Tagesordnung stand und dass ganz langsam Licht in das dunkle Handeln der Landesregierung kam.
(Beifall beim SSW und der Abgeordneten Angelika Birk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Wir haben Kleine Anfragen gestellt, Unterlagen angefordert, den verantwortlichen Personen Fragen gestellt und mit ihnen auch gestritten. Spätestens mit dem Steinbrück-Papier wurde deutlich, dass sich die Landesregierung frühzeitig gegen eine Rekapitalisierung über den SoFFin entschieden hat und dass damit völlig unverantwortlich und ohne Rücksicht auf Verluste die finanzielle Zukunft dieses Landes aufs Spiel gesetzt wurde.
(Beifall bei SSW und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Für dieses Handeln muss die politische Verantwortung eingefordert werden.
Wir brauchen daher vor allem einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss, um zu klären, ob die Mitglieder der Landesregierung in den Gremien der HSH Nordbank im Interesse des Landes Schleswig-Holstein gehandelt und alles getan haben, um Schaden vom Land abzuweisen. Um dies zu klären, müssen wir nachvollziehen können, was in den Jahren 2003 bis 2009 in der HSH Nordbank passiert ist.
(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Dabei steht das Kreditersatzgeschäft neben der Gründung von Zweckgesellschaften und des Risikocontrollings der Bank im Fokus des Untersuchungsausschusses. Hierzu ergeben sich zahlreiche Fragen, zum Beispiel, wieso das Kreditersatzgeschäft von einem Tochterunternehmen in Luxemburg aufgebaut wurde, fernab von jeglicher Aufsicht durch die Zentrale. Oder ob die Mitglieder der Landesregierung ihre Kontrollpflicht in den Gremien der Bank überhaupt wahrgenommen haben. Auch die Frage, ob es notwendig war, in verschiedensten Regionen der Erde Geschäfte zu machen, und ob wir es bei der HSH noch mit einer Landesbank mit öffentlichem Auftrag oder längst mit einer internationalen Geschäftsbank zu tun haben, ist von Bedeutung.
Für den SSW ist der vierte Punkt des Antrags zu den Informationspflichten der Landesregierung gegenüber dem Parlament und den zuständigen Ausschüssen am wichtigsten. Aus Sicht des SSW besteht der Verdacht, dass die Landesregierung nicht alles getan hat, um Schaden vom Land abzuweisen, und dass vielmehr die Interessen der Bank als die des Landes vertreten wurden. Teilweise hat man den Eindruck bekommen, dass die Landesregierung nicht komplett informiert war oder Informationen vorenthalten hat. Außerdem besteht der Verdacht, dass Landesregierung und Bankenvorstand ein Rettungsmodell favorisiert und selbstgefällig durchgedrückt haben. Ganz egal, welcher Verdacht sich im Untersuchungsausschuss verhärten wird, spricht dies nicht gerade für diese Regierung.
Die Landesregierung muss offenlegen, wie ihre Informations- und Entscheidungswege ausgesehen haben. Dies gilt sowohl für Finanzminister Wiegard und seine lückenhafte Information des Parlaments als auch für Ministerpräsident Peter Harry Carstensen, der sich den Vorwurf gefallen lassen muss, kritische Stimmen innerhalb der Landesregierung zum Schweigen gebracht zu haben. Sonst, glaube ich, wäre Herr Marnette nicht gegangen.
Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss in Schleswig-Holstein wird aufgrund der kommenden Landtagswahl zügiger arbeiten müssen als der Hamburger PUA. Aber lassen Sie sich gesagt sein: Wenn die Untersuchungen behindert und die Ergebnisse herausgezögert werden, wird es in der neuen Legislaturperiode einen neuen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur HSH Nordbank geben. Wir lassen uns nicht mehr mit undurchsichtigen Darstellungen abspeisen.
(Beifall bei FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Das Parlament trägt im Endeffekt die finanzielle Verantwortung für das Modell 3+10. Da darf es nicht sein, dass die Landesregierung das Modell hintergeht und weder ausreichend über die Alternativen informiert noch das Parlament in die Entscheidungsprozesse einbezieht. Auch mit einem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss können wir das Modell 3+10 nicht rückgängig machen. Aber wir können unabhängig und selbständig die Sachverhalte prüfen, begangene Fehler aufdecken und vor allem die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen. So bleibt uns die Hoffnung, dass aus den Fehlern gelernt wird und das Land Schleswig-Holstein in Zukunft nicht noch einmal in eine solche Situation gebracht wird.
(Beifall bei SSW, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Zu einem Kurzbeitrag nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung erteile ich dem Herrn Abgeordneten Wolfgang Kubicki das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich nach den Beiträgen des Kollegen Koch und des Kollegen Weber noch einmal gemeldet, weil mich die innere Logik der Beiträge des Kollegen Koch immer wieder begeistert. Herr Kollege Koch, Sie sollten die Quantität von Fragestellungen nicht mit der Qualität des Untersuchungsgegenstandes verwechseln.
(Beifall bei der FDP)
Sie werden sehr schnell eines Besseren belehrt werden. Die Frage der Unterrichtung des Parlaments ist ein ganz zentraler Punkt, weil das das Verhältnis Regierung zu Parlament betrifft. Wir sind nicht dazu da, Fehlverhalten von Bankmitarbeitern oder anderen zum Gegenstand unserer intensiven Untersuchungen zu machen.
(Beifall bei FDP und SSW)
Herr Kollege Koch, Sie haben eingeworfen, mein Redebeitrag sei nicht ergebnisoffen gewesen. Das kann er auch gar nicht sein, weil Grundlage eines jeden Untersuchungsgegenstandes und -auftrages ein Verdacht, eine Vermutung ist. Während des Untersuchungsverfahrens muss sich herausstellen, ob sich der Verdacht bestätigt oder ob er widerlegt werden kann. Das ist das ganz normale, reguläre Verfahren. Hätten wir keine Vermutung oder keinen Verdacht von Fehlverhalten, brauchten wir keinen Untersuchungsausschuss.
(Beifall bei FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)
Dass es eine ganze Reihe von Indizien dafür gibt, dass das Parlament zumindest durch den Bankenvorstand unzureichend unterrichtet worden ist, will ich Ihnen an zwei Dingen deutlich machen.
Während der Finanzausschusssitzung am 15. Januar dieses Jahres hat Herr Professor Nonnenmacher als Vorstandsvorsitzender der HSH Nordbank deutlich erklärt - ich zitiere sinngemäß ‑: Wenn die HSH Nordbank in Steueroasen keine Offshore-Gesellschaften mehr unterhalten könne, sei das Geschäftsmodell der Bank tot. Der Finanzminister unseres Landes sitzt daneben und sagt dazu kein Wort. Ich als Parlamentarier muss mich und auch die Sozialdemokraten fragen: Ist das der Sinn einer mit Steuermitteln finanzierten Bank, in Steueroasen, die von wesentlichen Kräften des Parlaments bekämpft werden, Offshore-Gesellschaften zu unterhalten, und der Vorstandsvorsitzende dieser Bank teilt uns mit, wenn er dies nicht mehr machen könne, sei die Bank tot?
Zweiter Punkt - viel gravierender ‑: Uns wird vom Chefjustiziar der HSH Nordbank erklärt ‑ ‑
(Günter Neugebauer [SPD]: Ich habe große Zweifel, dass Sie richtig zitiert haben!)
- Herr Kollege Neugebauer, ich kann es belegen. Ich weiß, wovon ich rede. Ich bin gern bereit, das beim nächsten Tagesordnungspunkt wörtlich einzuführen. Meine Mitarbeiter hören hier, was ich sage, und können das Protokoll herunterreichen.
Die nächste Geschichte ist: Der Chefjustiziar wird gefragt, ob die bayerische Lösung der EU-Kommission auch Auswirkungen auf die HSH Nordbank hat. Die HSH Nordbank sagt Nein. Ihre Überlegungen, Dividenden auszuzahlen anstelle Beteiligungsausschüttungen vorzunehmen, sei rechtlich einwandfrei. Drei Monate später sagt die EU-Kommission: schlichter Unsinn! Jeder hätte doch sehen können, wie die Entscheidung der EU-Kommission für die BayernLB gewesen sei. Es ist doch geradezu naiv anzunehmen, dass sich das nur auf Bayern bezieht.
(Beifall bei der FDP)
Die nächste Geschichte. Da erklärt uns der Vorstandsvorsitzende der HSH Nordbank, man müsse jetzt an die Großanleger Dividenden zahlen, an die stillen Beteiligten Geld ausschütten, denn sonst würden die mit einem Mausklick - daran kann ich mich erinnern - mal schlicht und ergreifend 10 Milliarden € von der Bank abziehen, und damit wäre sie illiquide. Wir fragen: Ist das richtig? Er sagt: Ja, unbedingt. Der Finanzminister sitzt daneben. Zwei oder drei Monate später sagt die EU-Kommission: Ist nicht! Es gibt keinen Mausklick.
Ich muss mich doch fragen: Brauchen wir Frau Kroes und die EU-Kommission immer dazu, um die Interessen des Landes Schleswig-Holstein wahrzunehmen?
(Beifall bei FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Die 200 Millionen € hätten wir aus Steuerzahlermitteln bereitstellen müssen. Das ist doch die Frage: Wer nimmt hier eigentlich wessen Interessen wahr? Hat sich die Bank ein Land erobert, oder hat das Land seine Interessen in der Bank ordnungsgemäß durchgesetzt? Das ist die zentrale Frage, die wir untersuchen werden.
Ich warne alle Beteiligten davor, so zu tun, als interessiere das die deutsche Öffentlichkeit nicht. Die interessiert sehr wohl, ob hier ordnungsgemäß gearbeitet worden ist. Ich habe meine Zweifel daran. Aber wir werden durch die Befragungen der vielfältigen Personen im Untersuchungsausschuss sehen, ob diese Zweifel begründet sind oder ob sie ausgeräumt werden können.
Eines ist jedenfalls klar: Wir, die wir hier sitzen - bis auf einige wenige, die in Gremien der HSH Nordbank gesessen haben ‑, sind für die Milliardenverluste, für die die Steuerzahler aufkommen, nicht verantwortlich. Das sind andere. Zu dieser Verantwortung müssen sie sich im Zweifel bekennen, und zwar ohne Ansehen der Person.
(Beifall bei FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratungen. Es ist beantragt worden, über die Anträge in der Sache abzustimmen. Ich lasse zunächst über den interfraktionellen Änderungsantrag Drucksache 16/2730 abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann ist einstimmig so beschlossen worden. Der Änderungsantrag ist angenommen.
Ich lasse über den Antrag Drucksache 16/2703 in der soeben geänderten Fassung abstimmen. Wer dem Antrag in der geänderten Fassung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Untersuchungsausschuss einstimmig eingesetzt.
Ich rufe nunmehr Tagesordnungspunkt 32 auf:
>
Neuordnung und Konsolidierung des Landesbankensektors
Antrag der Fraktion der FDP
Drucksache
16/2714 |
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall.
Mit dem Antrag ist ein Bericht in dieser Tagung beantragt. Wer dem Antrag 16/2714 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dieser Antrag ist offensichtlich angenommen. Ich erteile zur Berichterstattung für die Landesregierung Herrn Ministerpräsidenten Peter Harry Carstensen das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zurzeit finden auf Bundesebene Gespräche zur weiteren Stabilisierung des Finanzmarktes statt. Insbesondere auf Drängen der Länder wird an dem Finanzmarktstabilisierungsfortentwicklungsgesetz gearbeitet. Dies geschieht auch im Sinne unseres Bundeslandes; dafür sorgen schon Minister Rainer Wiegard und Staatssekretär Dr. Wulff, die ich beauftragt habe, in den Gesprächen mit der Bundesregierung und dem Parlament unsere Interessen wahrzunehmen. Da man sich noch in der parlamentarischen Beratung befindet, kann ich Ihnen allerdings noch keine abschließenden Ergebnisse darlegen.
Was ist der Grund für dieses weitere Gesetz? Sie alle wissen, dass die strukturierten Wertpapiere den Banken wie ein Mühlstein am Hals hängen. Diese wirken sich negativ auf das Eigenkapital der Banken aus, belasten so die Eigenkapitalquote und beeinträchtigen damit die Möglichkeiten zur Refinanzierung. Diese sind aber für die Kreditinstitute der Schlüssel zum Erfolg. Wir wollen und wir müssen den Banken diesen Schlüssel wieder in die Hand geben.
Als Miteigentümer der HSH Nordbank ist das für uns von großer Wichtigkeit. Es geht um die Werthaltigkeit unseres Engagements, und es geht um das Vermögen der Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner. Allerdings: Die anfängliche Fokussierung auf die Einrichtung einer „Bad Bank“, in die nur toxische Assets ausgelagert werden dürfen, mag zwar für die Geschäftsbanken hilfreich sein; für die Landesbanken ist sie aber nicht hilfreich und nicht ausreichend. Deshalb haben Bund und Länder nun Maßnahmen getroffen, um die Konsolidierung der Landesbanken voranzutreiben. Drei Punkte dieses erweiterten Gesetzentwurfs, des sogenannten Konsolidierungsmodells, will ich Ihnen nennen.
Erstens. Künftig können die Landesbanken nicht nur ihre strukturierten Wertpapiere, sondern auch ihre nicht strategischen Geschäftsbereiche in dezentrale „Bad Banks“ ausgliedern. Unter dem Dach der Finanzmarktstabilisierungsanstalt können dazu Abwicklungsanstalten gegründet werden, ursprünglich Anstalt in der Anstalt, AidA, genannt. Das wird die Bilanzen entlasten, weil die strukturierten Wertpapiere und die nicht strategischen Geschäftsbereiche dann von den Regeln des Kreditwesengesetzes befreit sind und nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs bilanziert werden dürfen. Marktschwankungen übertragener Aktiva müssen also nicht fortlaufend ausgewiesen werden.
Es gehört zur Ehrlichkeit dazu und folgt dem Prinzip der Verantwortlichkeit, wenn gesagt wird: Diese Leistungen werden für die Banken nicht zum Nulltarif zu haben sein.
Meine Damen und Herren, dieses Modell folgt im Wesentlichen unseren Vorstellungen; denn die HSH Nordbank ist bereits weiter als andere Landesbanken. Kernbank und Abbaubank werden bereits definiert und sind mit diesem Modell kompatibel.
Zweitens. Die Landesbanken brauchen wieder ein tragfähiges Geschäftsmodell. Sie müssen sich neu aufstellen und effizienter arbeiten. Bis zum 31. Dezember 2010 müssen die Konsolidierungsschritte erfolgt sein.
Wir wollen eine Landesbank, die ihren Aufgaben vor allem in der Region nachkommt, die Kreditversorgung der heimischen Wirtschaft sichert und sich auf das Kerngeschäft, vor allem auf die Finanzierung von Schiffbau und Flugzeugbau, konzentriert. Zugleich sind wir offen für Kooperationen und für Fusionen. Wir werden gemeinsam mit den Sparkassenverbänden eine Lösung finden müssen. Die Sparkassen sind Anteilseigner und sollten sich auch im eigenen Interesse einbringen.
Meine Damen und Herren, die drastische Reduzierung der Bilanzsumme ist bereits beschlossene Sache. Die Bank wird sich etwa von den internationalen Immobiliengeschäften und von Projekten für erneuerbare Energien in den USA trennen. Dies wird zu einem erheblichen Personalabbau führen, zu dem es aber keine Alternative gibt. Dies zeigt: Wir haben ein klares Konzept und sind auch weiter als andere Institute.
Drittens. Der Schirm des SoFFin wird für Stabilisierungsmaßnahmen bis zum 31. Dezember 2010 aufgespannt, also um ein Jahr verlängert. ‑ Ursprünglich sollte damit zum 31. Dezember 2009 Schluss sein. - Damit wird die Möglichkeit des SoFFin verlängert, sich an der Rekapitalisierung einer Bank zu beteiligen.
Auch Sie, meine Damen und Herren, hatten Bedenken; denn ursprünglich lief die Frist Ende dieses Jahres aus. Ich habe mich persönlich bei unserer Bundeskanzlerin, Angela Merkel, für die Verlängerung starkgemacht und bin auf Zustimmung gestoßen. Sie wissen, dass wir dies auch schon als Antrag im Bundesrat formuliert hatten. Jetzt gewinnen wir Zeit, um gefasste Beschlüsse sorgfältig umzusetzen, und wir gewinnen auch neue Sicherheit, weil in turbulenten Zeiten der Schirm des SoFFin länger geöffnet ist. Das ist notwendig, das wird so gemacht, und ich habe auch darauf bestanden.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Abschluss noch etwas zu den Perspektiven unserer Landesbank sagen. Viele Varianten sind im Moment im Gespräch: Landesbanken, die sich spezialisieren, Fusionen zwischen einzelnen Landesbanken oder eine einzige Bank deutscher Länder. Ich meine, für eine Festlegung ist es noch zu früh. Jetzt hat das Vorrang, was stabilisiert.
Fest steht aber auch: Wenn die Entscheidung auf dem Plan steht, entscheiden wir nicht allein. Dabei sitzen immer mehrere in einem Boot. Allerdings ist unsere Rolle eindeutig definiert: Wir vertreten die Interessen der Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein. Es geht um den Bankenplatz Kiel, vor allem aber geht es um sehr viel schleswig-holsteinisches Geld. Das werden wir nicht verschleudern. Wir erkennen unsere große Verantwortung, und wir übernehmen sie ernst und entschlossen und im Vertrauen auf neue Möglichkeiten, auch in neuen Strukturen.
(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD)
Ich danke dem Herrn Ministerpräsidenten. - Es ist eine halbe Minute zusätzliche Redezeit für alle Fraktionen entstanden.
(Ministerpräsident Peter Harry Carstensen: Das konnte ich aber nicht sehen!)
- Wir danken Ihnen ja, Herr Ministerpräsident. Es geht nur um die Parität. Wir passen hier oben gut auf. Ich habe zwei gute Beisitzer, die mich unterstützen.
Ich eröffne die Aussprache und erteile für den Antragsteller, die FDP-Fraktion, dem Oppositionsführer und Fraktionsvorsitzenden, Herrn Wolfgang Kubicki, das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich auf den eigentlichen Tagesordnungspunkt zu sprechen komme, möchte ich aus dem Protokoll der 112. Sitzung des Finanzausschusses vom 15. Januar 2009 zitieren. - Herr Kollege Neugebauer, Sie hatten ja keine Erinnerung mehr daran. - Auf Seite 14 ist festgehalten:
„Auf Fragen der Abg. Koch und Hentschel antwortet Prof. Dr. Nonnenmacher, Offshore-Gesellschaften der international agierenden Bank seien seit mindestens zehn Jahren gegründet worden. Die Niederlassung auf den Cayman Islands sei 2003 gegründet worden und unterliege dem amerikanischen Steuerrecht.“
Jetzt kommt der Satz:
„Wenn die Bank keine Offshore-Gesellschaften mehr unterhalten dürfte, könnte sie ihr Geschäftsmodell nicht mehr aufrechterhalten; denn Investoren erwarteten aus Gründen der Rechtssicherheit die Gründung von Objektgesellschaften außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, weil sich das deutsche Steuerrecht permanent ändere. Nicht umsonst habe sich auf Bermuda der größte Versicherungsmarkt der Welt entwickelt, weil das dort geltende englische Recht stabil sei und sich Investoren sicher fühlten.“
Etwas später heißt es dann:
„In diesem Zusammenhang bejaht er eine Frage von Abg. Herdejürgen, dass deutsche Unternehmen ‚Steueroasen’ vor allem wegen einer stabilen Rechtslage und eines großen Dienstleistungsangebots dem Standort Deutschland vorzögen, ihre Erträge aber in Deutschland versteuerten.“
Herr Kollege Neugebauer, entscheidend ist der Satz: Wenn es keine Objektgesellschaften in Offshore-Gegenden mehr geben kann, ist das Geschäftsmodell der HSH Nordbank erledigt.
(Günter Neugebauer [SPD]: Sie haben nicht vom Geschäftsmodell gesprochen!)
Wir sind bei Tagesordnungspunkt 32.
Herr Kollege Neugebauer, wollen Sie mir vielleicht einmal erklären - so weit reicht wahrscheinlich Ihre Kompetenz noch ‑, wie eine Bank ohne Geschäftsmodell überlebensfähig sein soll?
(Beifall bei der FDP und des Abgeordneten Martin Kayenburg [CDU])
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben beantragt, dieses Thema heute auf die Tagesordnung zu setzen, weil wir glauben, dass das Parlament an einer Entwicklung beteiligt werden muss, die über uns hinwegzurollen droht. Herr Ministerpräsident, ich hätte mir inhaltsreichere Aussagen zu dem gewünscht, was die Landesregierung in den Prozess der Entwicklung auf Bundesebene gegenwärtig einbringt. Denn ich mache keinen Hehl daraus, dass wir Anlass zur Sorge sehen. Schließlich war der bisherige Umgang mit dem Thema nicht sehr zielführend, und auch Ihre bisherigen Ausführungen lassen meine Sorgen nicht kleiner werden.
Ich hätte gern aus erster Hand von Ihnen erfahren, was genau am 9. Juni in Luxemburg mit der EU-Kommission diskutiert wurde. Leider waren als Gesprächspartner nur die Ministerpräsidenten Bayerns und Nordrhein-Westfalens beteiligt. Aber die HSH Nordbank hat ja im Landesbankensektor eine besondere Stellung, weil sie als Aktiengesellschaft organisiert ist und sich nicht allein in öffentlich-rechtlicher Hand befindet.
Zugegebenermaßen ist die Antwort des Staatsrats der Hamburger Finanzbehörde, Robert Heller, am 10. Juni in NDR-Info besorgniserregend. Er erklärte:
„Im Moment, muss man sagen, hat die HSH Nordbank ein eigenes Modell, und dieses Modell wird bei uns vorrangig gefahren.“
Ist das die Position der Landesregierung von Schleswig-Holstein? Ist das etwas, was wir gegenüber der EU-Kommission vertreten? Ist das etwas, was wir auf Bundesebene in die Diskussion über eine Neustrukturierung der Landesbanken, des Landesbankensektors einbringen können?
Was bedeutet das „Bad Bank“-Modell des Bundes? Wir können Risikopositionen auslagern, zahlen dafür eine Gebühr, haften dafür aber weiter in vollem Umfang. Zugleich, so heißt es in dem Entwurf, müssen bis zum 31. Dezember 2010 wesentliche Konsolidierungsschritte im Landesbankensektor vollzogen sein. Das beinhaltet einen Kapazitätsabbau in einer beachtlichen Größenordnung und eine Schwerpunktsetzung. Aber was bedeutet das genau für Schleswig-Holstein und für die HSH Nordbank? Auch dazu waren Ihre bisherigen Ausführungen dürftig.
Ich bitte darum - weil ich meine, dass das Plenum dafür der falsche Ort ist -, dass die Regierung Gelegenheit nimmt, in dieser Frage den Beteiligungsausschuss - dafür ist er extra gegründet worden - stärker einzubeziehen, als es bisher geschehen ist.
(Beifall bei FDP und SSW)
Ich will das insbesondere vor dem Hintergrund einer mich sehr besorgt stimmenden Meldung der „Financial Times Deutschland“ erklären, in der die sozialdemokratische Bundestagsfraktion, vertreten durch ihren finanzpolitischen Sprecher Schultz, erklärt, auf Bundesebene dürften maximal noch zwei Institute agieren. Wörtliches Zitat:
„Wenn die Ministerpräsidenten das nicht verbindlich zusagen, kommt das Gesetz nicht so wie geplant.“
Die SPD-Bundestagsfraktion droht mit der Streichung des entscheidenden Teils in dem „Bad-Bank“-Gesetzentwurf der Bundesregierung.
Ein Teil der Mitteilung ist besonders für uns besorgniserregend: Sonderfinanzierungen wie durch die HSH Nordbank, die vor allem in der Schiffsfinanzierung aktiv ist, darf es nach Auffassung des Sozialdemokraten Schultz, eines immerhin nicht ganz unbedeutenden Mannes der SPD-Bundestagsfraktion, in Zukunft nicht mehr geben.
Wir haben bis zur Sommerpause nur noch wenig Zeit; wir reden nur über wenige Wochen. Bis dahin entscheidet sich die Frage, wie es mit der Fortentwicklung der HSH Nordbank und unserer Beteiligung weitergehen kann. Wir erwarten eine klare Positionierung des Landes Schleswig-Holstein hierzu, und zwar getragen durch die Fraktionen dieses Hauses, das heißt in möglichst großer Übereinstimmung. Ich denke, die Befürchtung, die Frau Kollegin Monika Heinold in der Debatte zum vorherigen Tagesordnungspunkt geäußert hat, dass wir es ansonsten erleben werden, dass wir von dem eingesetzten Kapital nichts, aber auch gar nichts zurückbekommen und jede Einfluss- und Entscheidungsmöglichkeiten verlieren, wird dann begründet sein.
(Beifall bei der FDP, vereinzelt bei der CDU sowie Beifall der Abgeordneten Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Anke Spoorendonk [SSW])
Ich danke Herrn Abgeordneten Kubicki. - Das Wort für die CDU-Fraktion hat nun Herr Abgeordneter Tobias Koch.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nicht nur in der Ökonomie verwendet man den Begriff der „Konsolidierung“, sondern auch in der Medizin. Hier wird er als Synonym für die Heilung von Wunden und Knochenbrüchen genutzt. Daneben bezeichnet er das Nicht-Fortschreiten von Erkrankungen. Insofern finde ich es absolut zutreffend, wenn die Ministerpräsidenten vereinbart haben, den Landesbankensektor neu zu ordnen und dabei wesentliche Konsolidierungsschritte bis zum 31. Dezember 2010 zu vollziehen. Mein Dank gilt deshalb dem Ministerpräsidenten für seinen heutigen Bericht zu diesem Thema.
Etwas verwundert darf man allerdings schon sein, wenn manch ein Redner in der April-Tagung des Landtages unter „Konsolidierung“ ausschließlich die Fusion von Landesbanken zu verstehen schien. Wer glaubt denn ernsthaft, dass die Schaffung einer neuen Mega-Landesbank mit einer Bilanzsumme von rund 2.000 Milliarden € Vorteile bei der Risikosteuerung und der Transparenz bieten würde, zumal wenn anschließend neun Bundesländer als Anteilseigner mit am Tisch sitzen? Nun kommt der Konsolidierung der Landesbanken nicht zuletzt deshalb eine Bedeutung zu, weil sie vom Bund als Voraussetzung für die Auslagerung von riskanten Papieren in eine „Bad Bank“ verlangt wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, bei den Diskussionen in den vergangenen Monaten waren wir uns über Fraktionsgrenzen hinweg darin einig, dass wir im Falle von weiteren Risiken, welche die jetzt beschlossenen Kapitalmaßnahmen übersteigen, auf die Hilfe des Bundes angewiesen sind. Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf des Bundesfinanzministers für die Einrichtung von „Bad Banks“ scheint mir jedoch noch keine derartige Hilfe zu sein. Der Hamburger SPD-Haushaltsexperte Peter Tschentscher rät deshalb mit Recht zur Vorsicht. Als Bedingung für eine Teilnahme an einer solchen „Bad Bank“ wird er in der „Welt“ vom 6. Juni mit den Worten zitiert:
„Entweder das Ausfallrisiko für die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein nimmt ab, oder die Kosten sinken.“
Damit hat er recht. Beides ist bislang aber nicht ansatzweise erkennbar. Im Gegenteil, die Einbringung von Wertpapieren löst nach dem „Bad-Bank“-Gesetz unmittelbar einen erneuten zehnprozentigen Abschreibungsbedarf aus und belässt trotzdem alle zukünftigen Risiken bei den bisherigen Anteilseignern. Der Aufschrei, den wir von den Sparkassen zurzeit hören, gilt, glaube ich, genauso für uns.
Auch wenn sich der Bund mit einer sachgerechten Unterstützung der Landesbanken offenkundig weiterhin sehr schwertut, führt dennoch an einer Konsolidierung der Landesbanken kein Weg vorbei. Dabei können wir mit Selbstbewusstsein sagen: Wir in Schleswig-Holstein haben die Signale bereits richtig gestellt!
Der Vorstand der Bank hat mit der Aktion „Wetterfest“ Maßnahmen ergriffen, um effizientere Strukturen zu schaffen und Kosten zu senken. Wir haben ein Geschäftsmodell für die HSH Nordbank beschlossen, das eine Fokussierung auf solche Geschäftsfelder vorsieht, die einen klaren regionalen Bezug haben. Wir haben die Trennung von Kernbank und Abbaubank vereinbart, wobei nicht nur risikobelastete Papiere, sondern auch nichtstrategische Geschäftsfelder ausgelagert werden. Als Ergebnis dieser Maßnahmen soll die Bilanzsumme der HSH Nordbank in den nächsten Jahren um rund die Hälfte reduziert werden.
All dieses sind im medizinischen Sinne Konsolidierungsmaßnahmen, die der Heilung des Patienten HSH Nordbank dienen sollen. Darüber hinaus ist das beschlossene Konzept für weitere Lösungen kompatibel, sodass am Ende durchaus eine Fusion stehen kann, genauso aber auch eine vollständige Privatisierung. Beides würde übrigens gleichermaßen zu einer Reduzierung der Anzahl der Landesbanken führen.
Lassen Sie mich abschließend anmerken, dass damit ein Urteil über den Standort Kiel weder in dem einen noch in dem anderen Fall gefällt wird. Wir sollten es daher der Belegschaft der HSH Nordbank ersparen, sie diesbezüglich zu verunsichern.
(Beifall bei der CDU)
Ich danke Herrn Abgeordneten Koch. - Das Wort für die SPD-Fraktion hat nun deren Vorsitzender, Herr Abgeordneter Dr. Ralf Stegner.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Landesbanken sind wichtige Finanzierungspartner der regionalen Wirtschaft und der Sparkassen. Sie erfüllen ein öffentliches Interesse bei bestimmten Spezialfinanzierungen und sind gerade für unseren Industriezweig Werften nicht wegzudenken. Außerdem sind sie Teil unseres Bankensystems, das aufgrund seiner Vielfalt stabiler ist als manches andere. Die USA mussten deutlich mehr Banken stützen; andere sind dort vollständig zusammengebrochen.
Wie wir spätestens in der aktuellen Krise gemerkt haben, haben die Landesbanken allerdings eine zu schwache Eigenkapitalausstattung, die auch nur schwer aufzustocken ist, wobei ich daran erinnern möchte, dass die Vorgängerregierung über die Einbehaltung von Gewinnen dies teilweise durchaus realisiert hat.
Zusätzlich sind Landesbanken wegen des fehlenden und stabilisierend wirkenden Privatkundengeschäftes stärker vom Finanzmarkt abhängig als andere Banken. Das sind Probleme, die durch den Wegfall der Anstaltslast und der Gewährträgerhaftung - übrigens ein liberal-konservatives Ziel; es war nicht unsere Vorstellung, dass das so geschieht, aber es musste hinterher akzeptiert werden, weil es in Europa nun einmal so beschlossen worden ist - verschärft wurden.
Wir haben festgestellt: Je stärker sich Landesbanken daraufhin der privatwirtschaftlichen Logik unterworfen haben, desto schwerer können sie ihren öffentlichen Auftrag erfüllen. Landesbanken sind also von der Finanzkrise auch getroffen - wie die privaten Banken; auch die Deutsche Bank hat Milliardenverluste gemacht -, allerdings können Landesbanken das schwerer verkraften, da Puffer nicht vorhanden sind.
Landesbanken haben einen wichtigen öffentlichen Auftrag. Diesen müssen sie wahrnehmen, und das müssen wir ihnen ermöglichen.
Wo kann also die Lösung liegen? Die Zeiten der Landesbanken als international agierende Universalbanken sind vorbei. Bund und Länder sollten dieses gemeinsam betreiben, um so die Zukunftsrisiken zu minimieren. Das hat die SPD seit vielen Monaten hier vorgetragen. Ich freue mich sehr darüber, dass die Ministerpräsidenten der Länder dieser Richtung gefolgt sind, nachdem das im letzten Jahr noch zurückgewiesen wurde.
(Beifall bei der SPD)
Wir brauchen eine grundlegende Neustrukturierung für alle Landesbanken. Uwe Döring und ich haben dazu vor etwa zwei Wochen ein Modell vorgestellt. Es könnte so aussehen, dass in einem ersten Schritt die Kreditinstitute Risikopapiere und nicht zukunftsfähige Geschäftsfelder in Zweckgesellschaften ausgliedern. In Schritt zwei würden die neuen Kernbanken in eine Holdinggesellschaft überführt werden; ob sie nun „Bank deutscher Länder“ heißt, ist nicht so wichtig. Starke regionale Außenstellen wären dann für bestimmte Geschäftsbereiche zuständig. In einem solchen Modell könnte Kiel die Schiffsfinanzierung und Hamburg den Flugzeugbau übernehmen.
(Vereinzelter Beifall bei der SPD und Beifall der Abgeordneten Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Dies würde den regionalen Erfordernissen genügen und viele Arbeitsplätze am Standort Kiel halten können.
Für solche grundlegenden Entscheidungen müssen wir über den Aufsichtsrat dafür Sorge tragen, dass eine entsprechende Entwicklung angestrebt wird. Das heißt auch - ich sage das ausdrücklich für die SPD-Landtagsfraktion -, dass wir erwarten, dass diejenigen, die politisch verantwortlich sind, auch weiterhin im Aufsichtsrat vertreten sind.
(Beifall bei der SPD)
Sonst können wir, das Parlament, nur noch beten, dass das, was wir beschließen, auch umgesetzt wird. Das muss parlamentarisch verantwortlich geschehen.
Die HSH Nordbank und die Länder müssen deutlich machen, dass sie nach der internen Umstrukturierung bereit sind, eine Neuaufstellung der Landesbanken über Fusionen oder Holdingmodelle aktiv voranzutreiben. Dabei wünsche ich mir eine aktivere Rolle der Sparkassen und der Sparkassenverbände, auch um dort aktiv werden zu können, wo eine regionale Außenstelle vielleicht nicht mehr so stark wirken kann. Gerade bei den Sparkassenverbänden sollten auch Lehren aus der Krise gezogen werden und eine breitere Aufstellung überlegt werden. Ich vermisse da ein bisschen die Phantasie. Auch da kann man Zweckgesellschaften gründen. Wir waren damals gegen die Fusion mit Niedersachsen, weil man das um Hamburg herum machen wollte. Das wäre nicht vernünftig gewesen. Aber eine breitere Aufstellung wäre sehr wohl richtig.
Eine solche Neuaufstellung von Landesbanken und Sparkassen ist im schleswig-holsteinischen Interesse. Wir benötigen weiterhin neben den Geschäftsbanken einen starken öffentlichen Bankensektor mit einer Art Regionalbank für die mittelständische Wirtschaft und einen Schiffsfinanzierer. Beide Bereiche müssen jedoch in einem größeren Rahmen eingebettet sein. Ich will deutlich sagen, dass ich die Äußerung des Kollegen Reinhard Schultz gegenüber der „Financial Times Deutschland“ in der Form für anmaßend halte.
(Vereinzelter Beifall bei der SPD)
In der Zielrichtung hat er durchaus recht. Das habe ich gerade beschrieben. Die SPD fordert das auch schon seit Langem. Aber die Art und Weise, wie wir das machen, muss schon so sein, dass das auch mit den regionalen Besonderheiten passiert. Ich glaube, da ist Zentralismus nicht die richtige Variante.
(Vereinzelter Beifall bei der SPD)
Die aktuelle Krise hat uns die Grenzen des freien Marktes ebenso gezeigt wie die des Staates. Schleswig-Holstein ist an der Grenze dessen, was an finanziellen Risiken zu tragen ist, unsere Wirtschaft ist aber auch an der Grenze dessen, was sie an Kreditklemme ertragen kann. Versuchen wir also, uns innerhalb vernünftiger Grenzen einer tragfähigen und nachhaltigen Lösung zu nähern.
Übrigens anders als vorhin der Kollege Harms möchte ich sagen, das, was wir in unseren Resolutionen des Landtages beschlossen haben, gilt für uns nach wie vor als Priorität in dieser Situation, nämlich dass wir erstens die Risiken für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in Schleswig-Holstein minimieren wollen. Zweitens wollen wir so viele Arbeitsplätze wie möglich sichern. Und drittens wollen wir ein zukunftsfähiges Modell haben, das weder den Sparkassen ruinöse Konkurrenz macht noch in die Sackgasse führt, sondern uns in die Lage versetzt, gemeinsam mit dem Bund zu einer vernünftigen Lösung zu kommen. So haben wir das dreimal hier im Landtag formuliert. Dabei bleibt es. Das ist immer noch unsere Auffassung.
(Beifall bei der SPD)
Ich danke Herrn Abgeordneten Dr. Stegner. - Das Wort für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat jetzt Frau Abgeordnete Monika Heinold.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich fange mit dem letzten Gedanken von Herrn Stegner an, weil wir da in eine ähnliche Richtung denken. Auch wir haben vorgeschlagen, dass die Landesbanken große Teile ihrer derzeitigen Geschäftsfelder abbauen und aufgliedern. Wir können uns eine Holding gut vorstellen. Die hätte dann auch - Herr Koch - bei Weitem nicht mehr die Bilanzsumme von 2 Billionen €. Das sehen Sie schon an der HSH Nordbank, die praktisch geteilt wird. Der große Vorteil ist auch, dass man dann über Filialen dafür sorgen kann, dass Arbeitsplätze vor Ort in der Region erhalten bleiben.
(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abgeordneten Holger Astrup [SPD])
Das ist auch die Schwäche bei der Idee, zwei oder drei fusionierte große Landesbanken zu schaffen. Da werden Sie den Bankenstandort Kiel mit Sicherheit in keinster Weise halten können. Da wird alles weg sein. Außerdem sitzt dann die Landesregierung in einem Gremium, in dem sie ein Drittel der Republik kontrollieren sollte, wo es schon jetzt im Aufsichtsrat schwierig ist.
Deshalb - da ist dann der Unterschied - sagen wir auch, aus dieser Holding, die gegründet wird, müssen sich die Länder mittelfristig zurückziehen. Wir glauben, dass die Sparkassen die Richtigen wären, dieses Geschäft zu übernehmen. Denn das Geschäft, das dort stattfindet, ist sozusagen das etwas größere Sparkassengeschäft, das regional von den einzelnen Instituten der Sparkassen vor Ort nicht geleistet werden kann.
Wenn wir uns über Konstruktionen, wie es denn gehen kann, unterhalten, müssen wir doch als Allererstes die Frage stellen: Gibt es noch eine Begründung für die Vorhaltung eines öffentlich-rechtlichen Kreditinstituts oberhalb der Sparkasse? Die zweite Frage ist: Was braucht unsere regionale Wirtschaft? Hier setzt auch meine Kritik wieder an. Ich habe das schon oft vorgetragen, Herr Ministerpräsident: Wirtschaftsminister Marnette hatte - vor circa einem halben Jahr - eine Expertise vorgelegt, die sich relativ gut damit auseinandersetzte, was die regionale Wirtschaft in Schleswig-Holstein überhaupt noch von öffentlich-rechtlichen Finanzinstituten an Unterstützung braucht. Aber diese Expertise haben Sie nicht einmal an den Landtag weitergeleitet. Dieses Gutachten habe ich dann im Finanzausschuss verteilt, deshalb konnten wir dort dennoch darüber diskutieren. Denn wir müssen doch zu allererst klären, was wir tatsächlich in der Region brauchen, und dann überlegen, wie wir das am besten organisiert bekommen.
Herr Ministerpräsident, ich bin sehr enttäuscht über das, was Sie uns heute präsentiert haben. Es war nichts Neues. Es heißt immer diffus, man habe sich auf einen grundsätzlichen Umbau der Landesbanken geeinigt. Der Ministerpräsident sagt dann - gut gelaunt, wie er meist ist -: „Wir sind einen guten Schritt weiter“, und die Landesregierung sei offen für Kooperationen. - Na, das erstaunt mich ja. Herr Ministerpräsident, wenn Sie sich hier hinstellen und sagen würden, wir sind nicht offen für Kooperationen, wir wollen, dass unsere HSH Nordbank so bleibt, wie sie ist, und sieben Landesbanken sind wunderbar, dann würden Sie sich ganz schön lächerlich machen - bundesweit. Deshalb ist die Botschaft, dass Sie für Kooperationen offen sind, keine Botschaft. Das ist nicht neu.
Die zentrale Frage ist vielmehr: Womit können Sie sich denn anfreunden? Würden Sie auch zustimmen, wenn bundesweit vereinbart wird: Es gibt nur noch ein Institut? Oder würden Sie sagen: Auf keinen Fall? Würden Sie auch zustimmen, wenn gesagt wird, es soll zwei oder drei fusionierte Landesbanken geben? Wollen Sie, dass die Länder Haupteigentümer bleiben? Wollen Sie, dass sich die Länder ganz rausziehen? Wollen Sie den Sparkassen mehr Verantwortung geben?
Meine Erwartung als Parlamentarierin ist doch, dass ich weiß, wo die Landesregierung steht, um auch als Parlament die Chance zu haben, bei Bedarf gegenzusteuern und der Landesregierung bestimmte Dinge mit auf den Weg zu geben.
Die Große Koalition ist da deutlich hinter der Zeit. Wir haben vor einigen Wochen einem Berichtsantrag von CDU und SPD zugestimmt, der besagt, die Landesregierung möge am 1. Oktober 2009 über ein Konzept berichten. Ich befürchte, dass dann die meisten Pflöcke schon eingerammt sind.
(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Unser Anspruch als Parlament muss es doch sein, der Landesregierung auch bestimmte Leitlinien vorzugeben.
(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Herr Ministerpräsident, Sie haben uns freundlicherweise einen Brief geschrieben, dass Sie mit uns und mit den Vertretern aller Fraktionen in den Dialog eintreten und uns informieren möchten. Ich begrüße das, sage aber: Wichtig wäre, nun einen Termin festzulegen, und notwendig wäre es, dass wir alle entscheidenden Informationen erhalten, damit wir uns nicht immer im Kreis drehen. Das tun wir seit Wochen und Monaten, weil die Landesregierung keine Position bezieht. Was Sie in Berlin vertreten, weiß vielleicht das Mäuschen im Keller, wir wissen es nicht. Das ist enttäuschend. Das wird auch der Tatsache nicht gerecht, dass diese HSH Nordbank noch immer - ich habe es vorhin gesagt - das größte Vermögen des Landes ist, in das wir Milliarden investiert haben. Als Parlament müssen wir ein hohes Interesse daran haben, dass die Neuaufstellung der Bank so organisiert wird, dass die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler die Milliarden, die investiert worden sind, zumindest teilweise wieder zurückerhalten.
Insofern noch einmal mein dringender Appell an die Landesregierung: Informieren Sie uns, und stimmen Sie gemeinsam mit dem Parlament eine Position ab, die Sie dann in Berlin hart durchfechten - im Interesse des Landes.
(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW)
Ich danke Frau Abgeordneter Monika Heinold. - Das Wort für den SSW im Landtag hat nun deren Vorsitzende, Frau Abgeordnete Anke Spoorendonk.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Keiner glaubt mehr daran, dass die Landesbanken so weiter existieren werden, wie sie es bisher getan haben. Bis Ende 2010 soll also nunmehr ein Umbau der Landesbankenstruktur mit Schwerpunkten und effizienteren Strukturen geschehen. Außerdem bekommen die Landesbanken vom Bund die Möglichkeit, ihre faulen Wertpapiere und nicht strategischen Geschäftsfelder in eine Abbaubank auszulagern und so die eigenen Bilanzen zu bereinigen.
Aus Sicht des SSW heißt dies: Es müssen konkrete Vorstellungen her, wie es mit der HSH Nordbank weitergehen soll, ohne dass das Land weiteren Schaden davonträgt. Von der Landesregierung erwarten wir vor diesem Hintergrund, dass eine Lehre aus der bisherigen katastrophalen Informationspolitik gezogen und das Parlament an weiteren Entscheidungsprozessen beteiligt wird. Die Zeit drängt, denn laut Medienberichten drohen der HSH Nordbank weitere enorme Abschreibungen.
Mit der Neuordnung des Landesbankensektors kommen also neue Richtungsentscheidungen auf uns zu. Die HSH Nordbank hat die Chance, mit anderen Landesbanken zu fusionieren und unterschiedliche Kompetenzfelder und auch nicht strategische Geschäftsfelder zu erhalten. Besonders für den Standort Kiel birgt eine Fusion die Möglichkeit, sich auf die Schiffsfinanzierung zu konzentrieren und so auch in Zukunft Arbeitsplätze in der Region zu erhalten.
Voraussetzung dafür ist aber, dass es für die Restrukturierung der HSH eine realistische Grundlage gibt. Ich denke, genau dies ist weiterhin der springende Punkt. Wenn also der ehemalige Wirtschaftsminister Marnette im NDR Info-Radio hervorhebt, dass die tatsächlichen Risiken aus den Bereichen Shipping und Kreditersatzgeschäft bisher nicht sehr realitätsnah beschrieben worden seien, dann gibt das - um es einfach einmal ganz milde zu formulieren - schon zu denken.
Daher fordern wir, dass der Erhalt des Bankenstandortes Kiel bei der Neuausrichtung der Landesbankenstruktur für die Landesregierung unabdingbar ist. Ob es mit der Neuordnung des Landesbankensektors überhaupt zu einer Ausrichtung der HSH als Schiffsfinanzierer kommt, das scheint mir nach den Aussagen des SPD-Finanzpolitikers Reinhard Schultz im heutigen Pressespiegel mehr als fraglich. Darum erwarten wir von der Landesregierung, dass sie in Berlin mit harten Bandagen verhandelt.
Die alles entscheidende Frage wird aber die Ausgestaltung der geplanten „Bad Bank“ für die Landesbanken und - damit einhergehend - die Inanspruchnahme der „Bad Bank“ des Bundes durch die HSH Nordbank sein. Dass der Kabinettsvorschlag der Bundesregierung vom Bundestag nicht sang- und klanglos übernommen wird, dürfte dabei jedem klar sein. Krach scheint vorprogrammiert zu sein, nicht zuletzt deshalb, weil schon jetzt die Sparkassen und die Kommunen scharfe Kritik an der Gesetzesvorlage der Bundesregierung geäußert haben.
Hinzu kommt, dass immer noch nicht klar erkennbar ist, wie eine HSH-eigene „Bad Bank“ im Einzelnen funktionieren soll. Die Arbeit daran scheint in vollem Gange zu sein, zumal die Pläne der Bundesregierung noch vom Bundesgesetzgeber beschlossen werden müssen. Wie unbefriedigend die Situation ist, wird auch daran deutlich, dass immer noch unklar ist, was die Landesbanken konkret in eine bundesweite Abbaubank ausgliedern dürfen und was nicht. Unsere Forderung lautet daher, dass eine HSH-eigene „Bad Bank“ auch auf eine künftige „Bad Bank“ auf Bundesebene ausgerichtet sein muss. Alles andere würde nun wirklich keinen Sinn machen.
Dabei dürfen wir eines nicht aus dem Auge verlieren: Ganz egal, ob die HSH Nordbank die Abbaubank des Bundes oder eine eigene Abbaubank favorisiert, müssen die Alteigentümer für weitere Verluste von ausgelagerten Papieren und Geschäftsfeldern aufkommen. Die HSH hat Schleswig-Holstein bereits in Form von Garantien und Kapitalaufstockungen mit über 7 Milliarden € belastet. So oder so ist also schon jetzt klar: Wenn es mit der HSH Nordbank weiter den Bach runtergeht, müssen die Steuerzahler dafür aufkommen. Dann heißt es: Gute Nacht, Schleswig-Holstein!
Für Schleswig-Holstein muss es also einzig und allein darum gehen, mit einem vernünftigen Krisenmanagement die katastrophale Schieflage der HSH Nordbank zu beenden und das Land vor weiterem Schaden zu bewahren. Mit den derzeitigen Bedingungen, der „Bad Bank“ des Bundes ist den Landesbanken und auch den Sparkassen daher überhaupt nicht geholfen.
Für den SSW sage ich, dass es nicht sein kann, dass der Bund - zum Beispiel bei den Haftungsfragen - private Geschäftsbanken besser behandelt als die Landesbanken. Wir brauchen eine Gleichbehandlung der Institute und erwarten von der Landesregierung, dass sie sich dafür einsetzt.
Die Landesregierung muss endlich im Sinne des Landes auf Bundesebene aktiv werden und dafür sorgen, dass keine weiteren Verluste auf uns zukommen und möglichst viele Arbeitsplätze in Schleswig-Holstein erhalten bleiben.
Diese Ziele muss auch Herr Kopper vertreten, den unser Ministerpräsident doch extra im Alleingang als Aufsichtsratsvorsitzenden der HSH gewinnen konnte. Auch mit Herrn Kopper im Aufsichtsrat kann es nicht darum gehen, dass so getan wird, als gäbe es die politische Verantwortung nicht mehr.
(Beifall bei SSW und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Auch die Herren Finanzminister Wiegard und Freytag dürfen sich jetzt nicht aus ihrer Verantwortung stehlen. Schleswig-Holstein und Hamburg besitzen gemeinsam über 85 % der HSH Nordbank; da brauchen wir im Aufsichtsrat auch Politiker, die dem Parlament gegenüber Rede und Antwort stehen.
(Beifall bei SSW und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich danke der Frau Abgeordneten Spoorendonk. - Mir liegen Wortmeldungen zu Dreiminutenbeiträgen vor. Als Erster hat Herr Abgeordneter Frank Sauter das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte dem Herrn Kollegen Stegner herzlich dafür danken, dass er klargestellt hat, welche Auffassung die Sozialdemokraten zu dem Thema der Neuordnung der Landesbanken aus Sicht der HSH Nordbank haben. Ich muss aber darauf hinweisen, dass die Auffassung der SPD-Landtagsfraktion absolut gegensätzlich zur Auffassung der SPD-Bundestagsfraktion ist.
(Beifall bei der CDU)
Herr Kollege Kubicki hat bereits darauf hingewiesen. Die Aussage des finanzpolitischen Sprechers der SPD-Bundestagsfraktion lautet: Sonderfinanzierer wie die HSH Nordbank, die vor allem im Bereich der Schiffsfinanzierung aktiv sind, darf es nach Auffassung der Sozialdemokraten in Zukunft nicht mehr geben.
Meine Damen und Herren, wenn wir das zusammenrechnen, dann heißt das unter dem Strich, dass aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion die HSH Nordbank in Gänze eine „Bad Bank“, eine Abwicklungsbank ist. Das heißt, all das, was wir immer an Spezial-Know-how herausgestellt haben, was uns im Bereich der Geschäftsfelder und der Geschäftspolitik von anderen Landesbanken abhebt, genau das wird jetzt zum Problem erklärt. Das kann es aber nicht sein.
Herr Dr. Stegner, deshalb bitte ich Sie, nicht nur diesen Widerspruch aufzuklären, sondern auch in Ihre Gremien hineinzuwirken, dass klargestellt wird, dass das weder Ihre Auffassung ist noch unsere Auffassung sein kann. Denn nur so können wir sicher sein, dass wir in diesem kurzen Zeitfenster - der Bundestag wird nur noch einmal vor der Sommerpause tagen - Klarheit darüber erhalten, dass wir durchaus für zwei Standorte sind, aber nicht der Landesbanken bundesweit, sondern der HSH Nordbank. Dabei können wir Ihnen durchaus folgen, Herr Dr. Stegner. Diese Klarheit muss aber gegeben sein. Es kann nicht sein, dass wir in Schleswig-Holstein von schönem Wetter reden, während sich in Berlin die dunklen Wolken auftürmen.
(Beifall bei der CDU)
Als nächster Redner hat Herr Abgeordneter Wolfgang Kubicki das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist sehr schön, dass Herr Kollege Stegner und der Herr Kollege Döring ein eigenes Modell einer neuen Landesbankenstruktur entwickelt haben. Die spannende Frage ist aber, inwieweit sich dieses innerhalb der SPD und darüber hinaus „durchgefressen“ hat, sodass es zur realen Grundlage einer weiteren Erörterung werden kann.
Herr Dr. Stegner, was mich besonders besorgt macht, ist ein Teil Ihrer Aussage, der sich auf die Standorte Kiel und Hamburg bezog, deren Erhaltung auch ich mir im Hinblick auf die künftige geschäftliche Tätigkeit wünsche. Ist es denn wirklich Ihre Überlegung, dass die HSH Nordbank künftig weiter ein Global Player sein soll, gleich in welcher Form der Finanzierung? Ist es denn Aufgabe der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler des Landes Schleswig-Holstein, die „global Risks“, die damit verbunden sind, abzusichern und zu finanzieren? Ich glaube das nicht. Ich glaube, dass im Bereich von Schiffs- und Luftfahrtfinanzierungen deutlicher als bisher darauf geachtet werden muss, was zum Aufgabenfeld einer mit Steuerzahlermitteln finanzierten Landesbank gehört oder nicht gehört.
(Beifall bei der FDP)
Da ich glaube, dass einige im Oktober zurückschauen werden auf das, was wir heute sagen, will ich in Form von Fragestellungen einige Dinge zu bedenken geben. Ich habe das schon einmal gemacht. Wie soll die Fusion einer öffentlich-rechtlichen Landesbank mit einer Aktiengesellschaft funktionieren? Ist ein Squeeze-out für Herrn Flowers geplant? Wenn ja, in welcher Form? Wie soll das bezahlt werden?
Werden wir denn nicht zeitlich komplett überlaufen, wenn das „Bad Bank“‑Gesetz des Bundes nicht in der vorliegenden Form verabschiedet wird? Ich weise darauf hin, dass sowohl Herr Weber als auch Herr Sanio öffentlich erklärt haben, dass die nächste große Abschreibungswelle im Herbst kommen werde und die Zeit dränge. Ich stelle nun die Frage: Reicht denn tatsächlich der Risikoschirm, den die Länder Schleswig-Holstein und Hamburg für die HSH Nordbank aufgespannt haben, oder haben wir dann nicht das Problem, das Herr Schneider schon angesprochen hat, dass wir im Herbst neues Eigenkapital zuführen oder neue Garantieerklärungen abgeben müssen, weil die bisherigen nicht ausreichen?
Herr Ministerpräsident, erlauben Sie mir in diesem Zusammenhang einen Hinweis. Herr Kollege Koch hat darauf hingewiesen, der Q1-Abschluss der HSH Nordbank sei sehr erfolgreich gewesen. Dies ist aber nur aufgrund eines Bilanztricks möglich gewesen. In Wahrheit ist der Abschluss 190 Millionen € schlechter als ausgewiesen ausgefallen. Herr Sanio hat darauf hingewiesen, dass das zwar korrekt, aber nicht koscher sei. Er hat gesagt, dass dies geändert werden müsse, dass sie ihre eigenen Papiere, die sie zu 100 % einlösen muss, in den Bilanzen nun minder bewerten darf, weil der Marktpreis gefallen ist.
Warten wir einmal den Q2-Abschluss ab. Ich höre sehr Interessantes von der weiteren Entwicklung. Ist es nicht zutreffend, was der neue Aufsichtsratsvorsitzende, Herr Kopper, gesagt hat, dass eine Risikovorsorge von 0,9 % im Schiffsfinanzierungsbereich eher unterdurchschnittlich ist? 5 % seien wohl das Mindeste, hat er gesagt.
Ich kann Ihnen sagen, was das bedeuten würde. Eine fünfprozentige Risikovorsorge würde bedeuten, dass 2 Milliarden € nachgeschossen werden müssen. Das Geld haben wir aber nicht. Das Eigenkapital wäre dann wieder aufgezehrt. Ich erinnere daran, dass Herr Sanio gesagt hat, dass es Probleme geben werde, wenn wir die Grenze von 7 % unterschreiten, und zwar nicht nur mit dem SoFFin, sondern auch mit der BaFin.
Die spannende Frage - deshalb bin ich auch ganz ruhig, was den Untersuchungsausschuss angeht - wird uns im Herbst wieder einholen, wenn wir nicht vor der Sommerpause zu einer Lösung kommen, die den Bund einbindet.
Von den naiven und kindischen Überlegungen, die einige dieses Hauses und darüber hinaus noch haben, Schleswig-Holstein sei stark genug, die Probleme der Welt zu stemmen, von diesen Überlegungen sollte man sich schleunigst verabschieden; denn sonst wird es ein böses Erwachen geben, Herr Finanzminister.
(Beifall bei der FDP)
Zu einem weiteren Kurzbeitrag hat Herr Abgeordneter Dr. Ralf Stegner das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Sauter, ich habe sehr deutlich zum Ausdruck gebracht, dass ich die Äußerungen des Kollegen Schultz in keiner Weise teile. Mir ist nicht präsent, dass dies die Beschlussfassung der SPD-Bundestagsfraktion sein soll. Im Gegenteil, ich weiß, dass Bundesfinanzminister Peer Steinbrück, SPD, der Meinung ist, dass das Geschäftsmodell der HSH Nordbank das Beste war, was es überhaupt für Landesbanken gegeben hat. Insofern müssen die Dinge, die Sie bei mir angesprochen haben, von mir gar nicht angemahnt werden. Sie sind vielmehr ein Teil.
Ich teile das, was Herr Schultz unter anderem gesagt hat, nur nicht in der Konsequenz, die er zieht. Ich teile die Aussage, dass in der Tat Druck erforderlich ist. Wenn ich nämlich höre, was die Herren Seehofer, Koch und Wulff zu dem Thema sagen, dann sind wir noch nicht an dem Punkt angekommen, uns über das zu verständigen, was die SPD seit Langem fordert. Hier muss es noch Druck geben. Wenn ich Sie so verstanden habe, dass Sie hier mitwirken, dann ist das prima, Herr Sauter.
Nun zu dem, was der Herr Oppositionsführer hier gesagt hat. Herr Kollege Kubicki, manchmal sind Sie von Ihren Reden und von denen, die Sie noch halten wollen, so berauscht, dass Sie nicht zuhören. Sonst hätten Sie nämlich mitbekommen, dass ich den folgenden Satz zitiert habe. Ich zitiere ihn zur Wiederholung für Sie noch einmal:
„Die Zeiten der Landesbanken als international agierende Universalbanken sind vorbei.“
Das stand in meinem Redemanuskript, das habe ich vorgetragen. Das ist das Gegenteil dessen, was Sie mir gerade unterstellt haben. Zuhören ist manchmal ganz schlau, weil man sich dann die einen oder anderen Redebeiträge sparen kann. Das entlastet Sie, und das entlastet uns alle, lieber Herr Kollege Kubicki.
(Zuruf des Abgeordneten Wolfgang Kubicki [FDP])
Insofern sind wir durch Ihren Beitrag leider wieder einmal nicht schlauer geworden. Man hat es vorhin wieder gegenüber dem Kollegen Neugebauer gemerkt. Manchmal sind Sie ein bisschen versucht, zu verkennen und zu vergessen, dass Arroganz ein Zeichen von Schwäche und nicht von Stärke ist.
(Beifall bei der SPD - Zuruf des Abgeordneten Wolfgang Kubicki [FDP])
Zu einem weiteren Kurzbeitrag hat Frau Abgeordnete Anke Spoorendonk das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe zwei Bemerkungen, weil die Aussagen des SPD-Finanzpolitikers auf Bundesebene - so denke ich - uns allen etwas zu denken gegeben haben. Lieber Kollege Astrup, ich werde das jetzt nicht vorlesen. Ich will aber zwei Bemerkungen loswerden. Ich möchte daran erinnern, dass im Herbst vonseiten des Bundes - von Vertretern des Bundesfinanzministeriums und auch von den Vertretern von BaFin und SoFFin - im Finanzausschuss gesagt wurde: Die HSH Nordbank ist eine systemisch relevante Bank.
Ich möchte von der Landesregierung hören, wie mit dieser Aussage in den weiteren Verhandlungen umgegangen worden ist. Daher kann ich nur noch einmal deutlich hervorheben: Wir gehen weiterhin davon aus, dass das Wort des Bundesfinanzministers in dieser Sache steht und dass die HSH Nordbank eine systemisch relevante Bank ist.
Zu einer weiteren Aussage aus unseren Gesprächen im Finanzausschuss: Ich kann mich noch sehr gut daran erinnern, dass Herr Finanzminister Wiegard in einer Ausschusssitzung deutlich hervorgehoben hat, dass in dem Staatsvertrag zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein zur Fusion der HSH Nordbank ausdrücklich das steht, was wir auch wissen, nämlich dass beide Standorte - Kiel und Hamburg - gleichberechtigt zu sehen und zu erhalten sind. Diese Aussage hat für uns weiterhin Gültigkeit. Darum bleibe ich dabei: Ich erwarte von der Landesregierung, dass sie sich vehement für den Bankenstandort Kiel einsetzt.
(Beifall beim SSW)
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Ich stelle fest, dass der Berichtsantrag Drucksache 16/2714 durch die Berichterstattung der Landesregierung seine Erledigung gefunden hat. Anträge sind nicht gestellt, damit ist der Tagesordnungspunkt erledigt.
Auf der Tribüne begrüße ich weitere Schülerinnen und Schüler sowie die sie begleitenden Lehrer der Grund- und Regionalschule der Stadt Heide und des Wolfgang-Borchert-Gymnasiums Halstenbek. - Seien Sie uns herzlich willkommen!
(Beifall)
Ich rufe Tagesordnungspunkt 21 auf:
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Sozialstaffelregelung für Kindertageseinrichtungen
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Abgeordneter Monika Heinold das Wort.
Lassen Sie mich noch darauf hinweisen, dass man im Ältestenrat eine Vereinbarung dahin gehend getroffen hat, dass die Grünen als Antragsteller zu diesem Tagesordnungspunkt zehn Minuten reden. Alle anderen - einschließlich der Landesregierung - reden dazu fünf Minuten. Frau Heinold, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wer sich in Schleswig-Holstein mit der Sozialstaffel für Kindertagesstätten beschäftigt, der stellt schnell fest, dass die jetzige Regelung unübersichtlich und ungerecht ist. Fünfzehn Kreise und kreisfreie Städte haben hoch komplexe Sozialstaffeln konzipiert. In jedem Kreis gibt es andere Bestimmungen für die Ermäßigung der Kindertagesstättengebühren. Gemeinsam mit den unterschiedlich hohen Kitakosten und Elternbeiträgen führt dies dazu, dass die Kindertagesstättengebühren für Familien in Schleswig-Holstein je nach Wohnort extrem unterschiedlich sind. Der Landesrechnungshof monierte schon vor zwei Jahren, dass die unterschiedliche Ausgestaltung der Sozialstaffel nicht mit dem Gebot der allgemeinen und gleichen Lebensbedingungen zu vereinbaren ist.
Wir teilen diese Auffassung und fordern in unserem heutigen Antrag drei Dinge: Wir fordern, dass wieder die vollen Regelsätze bei der Bemessung der Sozialstaffelreglung zugrunde gelegt werden, dass die entstehenden Kosten aus den durch die Einführung des beitragsfreien Kindertagesstättenjahres frei werdenden Mitteln finanziert werden und dass spätestens 2010 eine landesweit einheitliche Sozialstaffel umgesetzt wird.
Um die jetzige Regelung im Kindertagesstättengesetz nachvollziehen zu können, müssen wir einen Blick zurück auf den Dezember 2004 werfen. Damals gab es eine schwierige Gefechtslage. Durch die Verabschiedung von Hartz IV erhöhten sich die Regelsätze für Transferempfänger und -empfängerinnen. Die einmaligen Bedarfe wurden pauschaliert und zum Bestandteil der monatlichen Zahlungen. Der Regelsatz der alten Sozialhilfe von 296 € wurde zum neuen Sozialgeld beziehungsweise zum Arbeitslosengeld II in Höhe von 345 €. Die veränderte Bundesgesetzgebung hatte konkrete Auswirkungen auf die Sozialstaffel in Schleswig-Holstein.
Hätten wir damals die erhöhten Regelsätze zur Grundlage für die Freistellung von Kitagebühren gemacht, so wären zusätzlich eine ganze Reihe von gering verdienenden Familien beitragsfrei gestellt worden. Die Kommunen meldeten sofort Konnexität an. Wir haben den Wissenschaftlichen Dienst gefragt. Er bestätigte diese Rechtsauffassung der Kommunen. Unser damaliger Koalitionspartner SPD war nicht bereit, mehr Geld in den Landeshaushalt einzustellen. Die SPD blieb hart, obwohl wir Grüne in mehreren Runden versucht hatten, einkommensschwache Haushalte an dieser Stelle von den Kindertagesstättengebühren zu entlasten. Nach zähem Ringen zwischen SPD und Grünen wurde im Gesetz verankert, dass die bisherigen 296 € fortgeschrieben und folgerichtig nur 85 % der Regelsätze für die Beitragsfreiheit berücksichtigt werden müssen. Das Einzige, was wir Grünen erreichen konnten, war eine Revisionsklausel mit dem Ziel, die Sozialstaffel erneut zu diskutieren und auch zu ändern, wenn sich daraus negative Ergebnisse ergeben sollten.
Diese Vereinbarung beinhaltete, dass die Landesregierung über die praktischen Auswirkungen berichten sollte. Unsere Hoffnung war, dass die Kreise - auch ohne Verpflichtung des Landesgesetzgebers - zumindest Eltern mit Transfereinkommen zu 100 % von den Kindertagesstättengebühren freistellen würden. Einige - die meisten - Kreise haben ihre soziale Verantwortung wahrgenommen, das möchte ich hervorheben. Das ist gut und richtig. Andere haben dies nicht. Der vom Bildungsministerium im Herbst 2005 vorgelegte Bericht war nicht sehr aussagekräftig. Das Ministerium machte nicht den Anschein, als würde es an dieser Thematik Interesse haben.
Inzwischen liegen Fakten auf dem Tisch, die uns nicht nur beunruhigen müssen, sondern die uns zum Handeln zwingen. Die Bürgerbeauftragte führt in ihrem Bericht 2008 ein kurioses Beispiel an. Eine fünfköpfige Familie mit zwei Kindergartenkindern und mit Hartz‑IV-Einkommen muss einen monatlichen Kindertagesstättenbeitrag von 136 € zahlen und diesen aus dem Regelsatz finanzieren. Wie soll das gehen, meine Damen und Herren?
Beim Verband alleinerziehender Mütter und Väter häufen sich solche erschreckenden Beispiele. Gespräche mit Leiterinnen von Kindertagesstätten, aber auch die Gespräche mit dem Verband für alleinerziehende Mütter und Väter haben ergeben, dass Eltern ihre Kinder aufgrund von Kindertagesstättengebühren, die sie nicht zahlen können, abmelden. Es gibt auch immer mehr Beitragsrückstände. So ist in der Stadt Kiel inzwischen ein Beitragsrückstand von ungefähr 3 Millionen € entstanden. Immer mehr Eltern verdienen zu und sind als Hartz‑IV-Empfänger und ‑empfängerinnen Aufstocker, aber auch diese Aufstockung wirkt sich so aus, dass davon Kindertagesstättengebühren gezahlt werden müssen.
Wie soll eine Familie von den 211 €, die sie für ein Kind unter 13 Jahren erhält, 10 € oder auch 15 € Kita-Gebühren bezahlen, zumal dann noch das Essensgeld in Höhe von 20 € bis 40 € hinzukommt? Dem einen oder anderen von uns mag die Summe von 10 € gering erscheinen. Für die Betroffenen ist sie aber nicht gering. Schließlich ist der Regelsatz für ein Kind ohnehin knapp bemessen, und Betreuungsgebühren werden bei seiner Berechnung schlichtweg nicht berücksichtigt.
(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Deshalb sprechen wir uns in unserem Antrag dafür aus, die betroffenen Eltern in Schleswig-Holsein zukünftig von den Kita-Gebühren zu befreien.
(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Das würde bedeuten, dass ein Zweipersonenhaushalt - Elternteil plus Kind - bei einem Monatseinkommen von circa 1.050 € Anspruch auf einen gebührenfreien Kindertagesstättenplatz hat. Wenn wir die Bekämpfung von Kinderarmut wirklich ernst nehmen, dann ist dies eine unverzichtbare Maßnahme.
(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Alle Kinder müssen die Chance haben, eine Kindertagesstätte zu besuchen. Aus materieller Armut darf keine Bildungsarmut werden!
(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abgeordneten Dr. Ekkehard Klug [FDP])
Meine Damen und Herren von der SPD, ich möchte insbesondere noch einmal an Sie appellieren. Sie führen derzeit - wahrscheinlich auch heute Abend wieder - eine Debatte über die Beitragsfreiheit von Kindertagesstätten. Sie wissen aber selbst, dass wir die von Ihnen geforderte dreijährige Beitragsfreiheit in Schleswig-Holstein nicht von heute auf morgen bekommen werden. Setzen Sie sich deshalb bitte dafür ein, dass erst einmal die dringlichsten Probleme gelöst werden
(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)
und dass die Eltern entlastet werden, die es am dringendsten nötig haben, statt für die dreijährige Beitragsfreiheit, die Sie in ihr Wahlprogramm aufnehmen wollen, zu kämpfen!
(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und vereinzelt bei der CDU)
Die von Ihnen geforderte Beitragsfreiheit bezieht sich außerdem nur auf eine Betreuung von fünf Stunden pro Tag. Viele Eltern mit geringem Einkommen müssen ihr Kind aber nicht nur für fünf Stunden am Tag und nicht nur drei Jahre lang in eine Kindertagesstätte geben. Diese Eltern hätten also nur begrenzt etwas von der dreijährigen Beitragsfreiheit und sind deshalb auf eine vernünftige Sozialstaffel angewiesen.
Zuletzt möchte ich noch an die Kreise und kreisfreien Städte appellieren, das durch die Einführung eines beitragsfreien Kindertagesstättenjahres eingesparte Geld in der Sozialstaffel zu belassen, um Menschen mit einem geringen Einkommen von der Kita-Gebühr zu entlasten. Ich hätte es für sinnvoll erachtet, mit den Kommunen bereits vor Einführung des beitragsfreien ersten Kita-Jahres darüber zu verhandeln; dann wäre vieles einfacher gewesen. Nun sind wir ein Stück weit auf die Kompromissbereitschaft der Kommunen angewiesen.
Ich würde mich freuen, wenn wir diesen Antrag in den Ausschuss überweisen und dann schnell zu den Beratungen und zu einem Ergebnis kommen.
(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)
Ich danke der Frau Abgeordneten Heinold. - Für die CDU-Fraktion hat nun Frau Abgeordnete Heike Franzen das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Sozialstaffelregelungen bei den Kindertagesstätten in Schleswig-Holstein beschäftigen uns nicht zum ersten Mal in dieser Legislaturperiode. 2005 haben wir einen Passus in das Kindertagesstättengesetz aufgenommen, der vorsieht, dass bei der Ermittlung der Belastungsgrenzen für die Heranziehung zu einem Eigenanteil zu den Kita-Gebühren 85 % der Regelsätze der Sozialhilfe berücksichtig werden können.
Ich möchte noch einmal daran erinnern, warum § 25 des Kindertagesstättengesetzes geändert worden ist. Es ging darum, das Gesetz an die neuen Gegebenheiten aufgrund der Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosengeld anzupassen und die Zuwendungsempfänger über die Sozialstaffel nicht stärker zu belasten als vor der Zusammenlegung. Die Kreise und kreisfreien Städte befürchteten damals Mehrbelastungen in Millionenhöhe. Der Landesrechnungshof hat sich in seinem Kommunalbericht 2007 mit den Regelungen der Sozialstaffeln befasst, die in der Verantwortung der Träger der Jugendhilfe - also letztlich der Kreise und kreisfreien Städte - liegen. Er hat dabei zu Recht darauf hingewiesen, wie unterschiedlich diesbezüglich verfahren wird.
Nun haben wir das Jahr 2009, und in der Kindertagesstättenlandschaft hat sich einiges getan. Ab August dieses Jahres wird das letzte Kindergartenjahr vor der Schule für die Eltern gebührenfrei sein; das ist bereits eine massive Entlastung für die Eltern.
(Beifall bei CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und vereinzelt bei der SPD)
Sowohl die Bürgerbeauftragte als auch das zuständige Bildungsministerium haben mitgeteilt, dass nur drei der 15 Kreise und kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein von der 85-%-Regelung Gebrauch machen. Abgesehen von dem Beispiel im Bericht der Bürgerbeauftragten haben wir keine Erkenntnisse zu den tatsächlichen Auswirkungen auf die betroffenen Eltern. Auch das Bildungsministerium konnte in der Antwort auf meine Kleine Anfrage keine zuverlässigen Angaben machen.
Eine Aufhebung dieser Regelung würde übrigens nicht automatisch dazu führen, dass der Besuch von Kindertagesstätten für die Kinder aller Arbeitslosengeld-II-Empfänger kostenfrei wird. Laut Landesrechnungshof erhebt beispielsweise der Kreis Pinneberg, der die 85-%-Regelung nicht anwendet, eine Mindestgebühr von 15,50 € pro Kind. Auf der anderen Seite sind Arbeitslosengeld-II-Empfänger im Kreis Stormarn, der die 85-%-Regelung anwendet, gänzlich von Gebühren für Kindertagesstätten befreit.
Die Grünen fordern in ihrem Antrag, dass zum 1. Dezember 2009 die vollen Regelsätze bei der Bemessung von Einkommensgrenzen für die Sozialstaffelregelungen zugrunde gelegt werden. Die dadurch entstehenden Kosten sollen aus den angeblich frei werdenden Mitteln der Sozialstaffeln aufgrund der Einführung des beitragsfreien letzten Kindergartenjahres gedeckt werden. Die Sozialstaffeln der Kreise und kreisfreien Städte sind aber bereits über den Pakt für Familien in die Finanzierung des letzten Kindergartenjahres einbezogen. Die Gelder sind also bereits ausgegeben, und zweimal werden wir sie nicht ausgeben können!
Darüber hinaus fordern die Grünen eine landesweit einheitliche Sozialstaffel. Das ist aber nicht sinnvoll. Denn wir haben schließlich auch keine landesweit einheitlichen Gebühren für die Kindertagesstätten. Die Sozialstaffeln werden sich immer an den örtlichen Gegebenheiten und an den Besonderheiten des Einzelfalles orientieren müssen.
Die CDU-Fraktion will langfristig weitere Kindergartenjahre für die Eltern beitragsfrei machen, solange wir das nicht über zusätzliche Schulden finanzieren müssen. Bis es so weit ist, sollten wir mit den Kommunen über die Ausgestaltung der Sozialstaffeln in Schleswig-Holstein reden. Dabei müssen wir auch noch einmal die Vorschläge des Landesrechnungshofes diskutieren. Dieser fordert unter anderem eindeutige und nachvollziehbare Handlungsvorschriften, die zum einen zu einer Gleichbehandlung der Antragsteller führen und zum anderen den Verwaltungsaufwand reduzieren können. Daran müssten eigentlich auch die Kommunen ein großes Interesse haben.
Die Voraussetzungen für Leistungen der Sozialstaffeln sollten die örtlichen Träger der Jugendhilfe, auch im eigenen Interesse, enger miteinander abstimmen. Dadurch könnte eine einheitliche Behandlung der Eltern in Schleswig-Holstein gewährleistet werden. Um diesbezüglich weitere Schritte gehen zu können, sollten wir im Ausschuss den kommunalen Landesverbänden Gelegenheit geben, sich zu dem Verfahren der Sozialstaffeln zu äußern. Außerdem schlage ich vor, den Landesrechnungshof im Ausschuss anzuhören, von dem viele gute Vorschläge zum Umgang mit den Sozialstaffeln in Schleswig-Holstein gekommen sind. Wir brauchen ein einheitlicheres Verfahren in Schleswig-Holstein.
(Beifall bei der CDU sowie vereinzelt bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich danke der Frau Abgeordneten Heike Franzen. - Für die SPD-Fraktion hat nun Frau Abgeordnete Astrid Höfs das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten hat in ihrem Tätigkeitsbericht 2008, der für uns alle eine wichtige Arbeitsgrundlage ist, auf die Folgen der sogenannten 85-%-Regelung im Kindertagesstättengesetz hingewiesen. In § 25 Kindertagesstättengesetz sind die Grundlagen für die bisher noch gültigen Elternbeiträge festgelegt. Danach können die Kreise mit den Standortgemeinden Vereinbarungen über eine kreisweit geltende Staffelung der Gebühren abschließen. Wenn es diese Vereinbarung nicht gibt, erlässt der Kreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt eine Sozialstaffelregelung. Grundsätzlich sind dabei die Bedarfsgrenzen nach SGB XII zu berücksichtigen. Die Kreise haben jedoch die Möglichkeit, davon abweichend nur 85 % der Regelsätze zu berücksichtigen.
Diese Regelung wurde 2005 auf ausdrückliches Verlangen des Landkreistags eingeführt, um die Kreise und kreisfreien Städte von den Folgen des neuen Sozialhilferechts zu entlasten, die eine Mehrbelastung von über 10 Millionen € befürchteten. Allerdings hatten die finanziell schwachen Familien durch die gesetzliche Neuregelung bekanntlich nicht mehr Geld in der Tasche als vorher, sondern müssen aus dem 2004 angehobenen Regelbedarf Rücklagen bilden, um Dinge zu finanzieren, die vorher gesondert beantragt werden konnten. Das hat unter anderem in einem von Frau Wille-Handels zitierten Fall dazu geführt, dass ein Ehepaar mit drei Kindern - wie hier bereits angeführt - einen Monatsbeitrag von 136 € entrichten soll, was natürlich in keinem Verhältnis zum tatsächlichen finanziellen Spielraum der Familie steht.
(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)
Die 85-%-Klausel wird nur von drei Kreisen angewendet - das wurde bereits gesagt ‑, einige orientieren sich an den 100 % der Regelsätze nach SGB XII oder haben eigene Regelungen entwickelt. In der Regelsatzbemessung nach SGB XII sind allerdings überhaupt keine Aufwendungen für Kinderbetreuung vorgesehen. Eine solche Regelung spricht natürlich unseren gemeinsamen Bemühungen Hohn, möglichst viele Kinder und ganz besonders diejenigen aus sozial schwächeren Familien in die Kindertagesstätten zu bekommen und ihnen Zugang zur vorschulischen Bildung und zur Sprachförderung zu ermöglichen.
Die 2004 beschlossene Revisionsklausel hat im September 2005 zu einer Berichterstattung der Ministerin für Bildung und Frauen an die Ausschüsse geführt, jedoch nicht zu einer Änderung des Gesetzes.
Der Antrag von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN fordert Gespräche der Landesregierung mit den Kreisen und kreisfreien Städten, um die Regelsätze zu 100 % bei der Bemessung der Einkommensgrenzen anzusetzen, daraus entstehende Mehrkosten durch die frei werdenden Mittel aus den Sozialstaffeln für das gebührenfreie letzte Kita-Jahr zu decken und ab 2010 eine landeseinheitliche Sozialstaffelregelung durchzusetzen. Ich begrüße es sehr, dass die antragstellende Fraktion nicht einfach einen Antrag zur Gesetzesänderung eingebracht hat, der unweigerlich Konnexität ausgelöst hätte.
Regelmäßige und intensive Gespräche zwischen allen Partnern, die Verantwortung für den quantitativen Ausbau und die qualitative Verbesserung der Betreuung von Kindern unter drei Jahren und derjenigen im Kindergartenalter tragen, sind notwendig und finden auch regelmäßig statt. Hinsichtlich der Erfolgsaussichten einer solchen Konsensfindung ist nun allerdings zu berücksichtigen, dass die 85‑%‑Regelung gerade auf Wunsch eines kommunalen Landesverbandes ins Kita-Gesetz aufgenommen wurde. Die Bereitschaft zu einer grundsätzlichen Neuordnung wird daher äußerst gering sein. Es scheint mir auch eine irrige Annahme zu sein, dass die Neuregelungen zur Beitragsfreiheit des letzten Kindergartenjahres zu verminderten Kosten der Kreise bei der Ausgestaltung der Sozialstaffel führen.
Was wir uneingeschränkt teilen, ist der Wunsch nach einer einheitlichen und transparenten Sozialstaffel. Diese werden wir auch in Zukunft brauchen, auch dann, wenn wir Mehrheiten für unseren Wunsch nach Kostenfreiheit aller drei Jahre erhalten haben, weil für die Betreuungszeit über fünf Stunden pro Tag hinaus auch künftig Beiträge erhoben werden. Das Grundanliegen des Antrags der Grünen teilen wir; wir sind nicht davon überzeugt, dass der von ihnen aufgezeigte Weg der richtige ist. Ich schlage deswegen vor, dass wir uns damit im Bildungsausschuss und im Sozialausschuss befassen, und beantrage Überweisung an diese Ausschüsse.
(Beifall bei SPD und SSW)
Ich danke der Frau Abgeordneten Höfs. - Das Wort für die FDP-Fraktion hat nun Herr Abgeordneter Dr. Ekkehard Klug.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die im Antrag der Grünen erhobene Forderung nach landesweit einheitlichen Rahmenbedingungen für die Sozialstaffel der Kindertageseinrichtungen entspricht seit Langem der Position der FDP. Ich habe zuletzt im Februar 2008 im Rahmen der Diskussion über die Initiative „Kein Kind ohne Mahlzeit“ auf diese Thematik hingewiesen und diese Forderung für meine Fraktion im Landtag erhoben.
(Beifall bei FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)
Die Sozialministerin und die Bildungsministerin, die beiden zuständigen sozialdemokratischen Kabinettsmitglieder, haben es aber bislang nicht zustande gebracht, eine solche landeseinheitliche, transparente Sozialstaffelregelung für Schleswig-Holstein einzuführen. Die Initiative der Grünen wird von uns - das ist klar - selbstverständlich unterstützt. Ich möchte aber resümieren: Was wir hier diskutieren, ist wirklich ein Bankrott sozialdemokratischer Politik.
(Beifall bei FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Es gibt keine landeseinheitliche Sozialstaffel. Die Beitragshöhe richtet sich nach der Postleitzahl. Ich brauche nur die „Kieler Nachrichten“ von heute mit ihrem Artikel über die Kita-Thematik zu zitieren, dessen Untertitel lautet: „Geringverdiener zahlen die bundesweit höchsten Elternbeiträge“.
Meine Damen und Herren, Schleswig-Holsteins Sozialdemokraten sind damit verantwortlich für die unsozialste Kita-Politik in ganz Deutschland.
(Beifall bei FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)
Bereits im Februar letzten Jahres hat eine Studie, die die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft gemeinsam mit der Zeitschrift „Eltern“ in Auftrag gegeben hat, im bundesweiten Vergleich dargelegt, dass die schleswig-holsteinischen Kommunen die Bezieher geringer und mittlerer Einkommen - um es zu konkretisieren: bis zur Höhe von maximal 25.000 € Jahreseinkommen - am stärksten belasten. Eltern, die ein Kind im Kindergarten haben, zahlen, wenn sie zu dieser Einkommensgruppe gehören, in Baden-Württemberg maximal 80 € im Monat, in Schleswig-Holstein betragen die Kita-Gebühren für sie zwischen 90 und 130 €.
Dazu noch ein konkretes Beispiel, das sich auf die Hansestadt Lübeck bezieht. Dort haben Eltern, die zu dieser Einkommensgruppe gehören, im Jahr für ein Kind Kita-Beiträge in Höhe von 1.692 € zu zahlen - 1.692 €! Bezogen auf das zu dieser Einkommensgruppe zählende maximale Jahreseinkommen von 25.000 € bedeutet das, dass sie 7 % ihres Jahreseinkommens für die Finanzierung der Kita-Gebühren für ihr Kind aufwenden müssen - 7 %!
(Zurufe von der FDP: Für ein Kind!)
- Eines Kindes!
Meine Damen und Herren, wenn frühkindliche Förderung über spätere Chancen im Leben entscheidet - und das ist ja so ‑, dann sind in Schleswig-Holstein die Hürden für Kinder aus einem Elternhaus mit geringem Einkommen zu hoch.
(Beifall bei FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)
Chancengleichheit hängt in Schleswig-Holstein vom Wohnort ab: nicht nur bei den Kindergartengebühren, sondern auch bei der Frage, für wie viele Stunden am Tag die Sozialstaffel gilt. In einigen Kreisen, etwa Plön und Ostholstein, sind es nur vier Stunden, in anderen Regionen, etwa Kiel, sind es acht Stunden. Wie sozial ist die Sozialstaffel, wenn ausgerechnet die Kinder aus Elternhäusern mit geringem Einkommen früher nach Hause geschickt werden müssen, weil die Eltern nicht in der Lage sind, einen Kita-Platz für mehr Stunden zu finanzieren?
Chancengleichheit sieht anders aus. Das regelmäßige Beschwören der Chancengleichheit durch den Genossen Stegner bekommt hier einen ziemlich faden Beigeschmack. Immerhin ist die SPD seit 20 Jahren in der Landesregierung für die Bereiche Bildung und Soziales zuständig. Die immer wieder auch an dieser Stelle betonten sozialdemokratischen Forderungen, dass Bildung nicht vom Geldbeutel abhängen dürfe, entpuppen sich in der Praxis als reine Sonntagsreden, als pure politische Seifenblasen.
(Beifall bei FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)
Meine Damen und Herren, wer auf der einen Seite Beitragsfreiheit für alle Kinder in den Kindergärten fordert und auf der anderen Seite nicht einmal in der Lage ist, einheitliche Rahmenbedingungen für alle Kinder bei der Sozialstaffel herzustellen, ist schlicht und ergreifend unglaubwürdig.
(Beifall bei der FDP)
Über eine Reihe von Punkten, die im Zusammenhang mit der Initiative der Grünen im Detail zu erörtern sein werden - das eine oder andere ist schon angesprochen worden ‑, werden wir im Ausschuss diskutieren. Ich freue mich auf die Beratungen und hoffe sehr, dass diese Landtagsmehrheit der noch existierenden Großen Koalition in der Lage sein wird, hier in einem erkennbar mit Handlungsbedarf verbundenen Punkt zu einer Entscheidung zu kommen, und zwar noch in dieser Wahlperiode.
(Beifall bei FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)
Ich danke Herrn Abgeordneten Dr. Klug. - Das Wort für den SSW im Landtag hat nun Herr Abgeordneter Lars Harms.
(Wolfgang Kubicki [FDP]: Großkonzernen helfen, aber den anderen nicht! - Zuruf des Abgeordneten Jürgen Weber [SPD])
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie der Kollege Dr. Klug gerade sagte, stellt eine Studie im Auftrag der Zeitschrift „Eltern“ bei einer bundesweiten Untersuchung fest, dass Eltern mit einem Jahreseinkommen von unter 25.000 € für den Besuch ihrer Kinder in einer Kindertagesstätte in Schleswig-Holstein am meisten bezahlen. Das ist das absolut verkehrte Signal.
Geringverdiener sollen in den Genuss der sogenannten Sozialstaffel kommen. Die legt nach den Bedarfsgrenzen des SGB XII der jeweilige örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe fest. In acht Kreisen müssen die Betroffenen überhaupt keine Kita-Gebühren bezahlen. Ohne Bürokratie und umständliches Verfahren sind die Eltern von der Zahlung befreit. In anderen Landkreisen hört man immer wieder Beschwerden über intransparente Antrags-, Bewilligungs- und Ermäßigungsverfahren, wenn Eltern beispielsweise nur mittels eines Neuantrags in den Genuss von zwischenzeitlich bewilligten Ermäßigungen kommen.
Die Bürgerbeauftragte hat ebenfalls auf dieses Problem hingewiesen. Sie schreibt in ihrem Bericht:
„Im Teilbereich Kindertagesstättengesetz ergab sich eine gewisse Häufung von Anfragen zum Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz sowie zur Kostenbeteiligung …“
Dabei erläutert sie, dass neben der Sozialstaffelregelung eben auch eine Regelung in unserem Kindertagesstättengesetz dazu führt, dass bei Hartz-IV-Empfängern nur 85 % der Regelsätze der Sozialhilfe für die Ermittlung von Belastungsgrenzen herangezogen werden können. Mehrere Kreise haben diese Möglichkeit angewandt, was dazu geführt hat, dass betroffene Eltern mit einem geringen Einkommen oder ausschließlich Hartz-IV-Leistungen trotzdem noch Kindergartenbeiträge zahlen mussten. So schließt man Kinder von der adäquaten Betreuung und von einem guten Einstieg ins Bildungssystem aus. Das können wir uns nun wirklich nicht leisten.
(Beifall bei SSW und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband kritisiert ebenfalls die rigorose Handhabung der Zuzahlungsregelungen in Schleswig-Holstein. So müsse eine berufstätige Mutter, die 540 € monatlich verdient und zusätzlich Hartz IV erhält, in einem nicht genannten Kreis 60 € Kita-Beitrag zahlen. An diesem Einzelfall zeigt sich die ganze Kurzsichtigkeit bürokratischer Regelungen. Würde die Mutter nämlich auf ihre Berufstätigkeit verzichten, würde sie die 60 € sparen und dabei besser dastehen. Genau das soll aber nicht das Ziel sein.
Das sind unhaltbare Zustände, die dazu führen, dass Armut weitervererbt wird. Da sich arme Eltern den Kita-Besuch mit den entsprechenden fördernden Angeboten nicht leisten können, hat ihr Kind bereits bei der Einschulung schlechtere Karten. Das könnte der Beginn einer Armutskarriere sein. Dieser Kreislauf muss endlich unterbrochen werden. Familien mit geringem Einkommen können nicht warten, bis der Besuch der Kindergärten, Kinderkrippen oder Horte beitragsfrei ist. Sie sind jetzt, 2009, darauf angewiesen, dass ihre Kinder diese Einrichtungen besuchen können.
Über einen fast gleichlautenden Antrag zur landesweit einheitlichen Sozialstaffel haben wir bereits vor einem Jahr debattiert. Der Kollege Klug hat es erwähnt. Die Kollegen der FDP hatten damals einheitliche Kriterien für die Sozialstaffel gefordert. Bislang wurde das allerdings nicht umgesetzt. Sie forderten die Landesregierung auf, bei den örtlichen Trägern für einheitliche Kriterien bei der Sozialstaffel zu werben. Es stellt sich schon die Frage, warum die Große Koalition dieses Gesprächsangebot bislang nicht gemacht hat.
(Beifall bei SSW, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ausdrücklich weise ich darauf hin, dass es nicht darum gehen sollte, von Kiel aus in die örtlichen Zuständigkeiten hineinzuregieren, weil tatsächlich sowohl die Preise in den Kindergärten wie auch die Bedingungen, was die Stundenzahl angeht, unterschiedlich sind. Der SSW will die Argumente der Sozialhilfeträger zunächst anhören und dann bewerten. Keineswegs sollten wir uns mit dem derzeitigen Zustand zufriedengeben, sondern alles in Bewegung setzen, damit Geringverdiener und Arbeitslose die Angebote der hiesigen Kindertagesstätten für ihre Kinder nutzen können und nicht an undurchsichtigen Verfahren scheitern. Hierbei müssen wir dann auch § 25 des Kindertagesstättengesetzes hinterfragen, in dem die Höhe der Belastungsgrenze für Betroffene auf 85 % gesenkt wurde. Dazu sollten wir die Sozialverbände und die Bürgerbeauftragte hören.
Was die Betroffenen benötigen, ist eine transparente, überall gültige Lösung. Deshalb muss es hier schnell zu einer Initiative kommen, die das Land gemeinsam mit den Trägern der Sozialstaffel in Gang setzen muss. Insofern macht es Sinn, den Antrag im Ausschuss noch einmal ganz genau zu beraten. Allerdings - auch das sage ich - müssen wir schnell beraten, damit wir noch in dieser Legislaturperiode eine wirklich vernünftige Regelung erhalten.
(Beifall beim SSW)
Ich danke dem Herrn Abgeordneten Lars Harms. - Das Wort für die Landesregierung hat nun Frau Ministerin Ute Erdsiek-Rave.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Frage nach der sozialen Gerechtigkeit einer Sozialstaffel kann man nicht allein daran festmachen, ob die Grenze für die Beitragsbefreiung bei 85 % oder bei 100 % liegt. Diese einfache Rechnung würde nämlich nur dann aufgehen, wenn es ein landesweit einheitliches System gäbe, also wenn die Anspruchsvoraussetzungen, die Berechnungsgrundlagen und die Staffelungen in den Kreisen und kreisfreien Städten einheitlich wären. Das ist bekanntermaßen nicht der Fall. Das ist bedauerlich. - Das sage ich ganz klar. Unser Land ist klein, aber vielfältig, habe ich bei einer früheren Diskussion um ein ähnliches Thema hier gesagt. Vielfältig - übersetzt man dieses Wort politisch - heißt, dass sowohl die Versorgungsdichte in Schleswig-Holstein als auch - das will ich ausdrücklich sagen - das soziale Engagement von Kreisen und Gemeinden für die Entlastung der Betroffenen sehr unterschiedlich ist.
Der Landesrechnungshof und die Bürgerbeauftragte haben auf diese Schieflage hingewiesen. Es ist so, dass bei gleichen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen je nach Wohnort Beitragsermäßigungen zwischen null und 100 % da sind. Wir haben mancherorts die wirklich schwer vermittelbare Situation, dass Empfänger vom Arbeitslosengeld II keine Beiträge zahlen, während Erwerbstätige mit gleichem Nettoeinkommen zur Kasse gebeten werden.
Hinzu kommt, dass die 85‑%-Regel - das wissen Sie auch - streng genommen in Reinkultur nur noch in einem Kreis gilt, das ist der Kreis Rendsburg-Eckernförde. Alle anderen wenden sie entweder nicht an oder schwächen sie inzwischen ab. Das gilt für die beiden anderen Kreise mit einer 85‑%-Regelung, Lauenburg und Stormarn - wobei der Kreis Stormarn gewiss nicht zu den ärmsten Kreisen dieses Landes gehört.
Die meisten Kreise nutzen - das betone ich ausdrücklich - aus eigenem Antrieb ihren Gestaltungsspielraum, um die Beitragsbefreiung zu erweitern. Die 85 % des Regelsatzes für die Beitragsbemessung sind übrigens die absolute Untergrenze. Sie orientieren sich an 100 % der früheren Sozialhilfebedarfsgrenze.
Liebe Frau Heinold, Sie haben auf die Entstehung der Gesetzgebung 2004 hingewiesen. Ich kann mich an diese Debatte noch ziemlich genau erinnern. Ich kann mich auch daran erinnern, dass wir schon damals eine sehr prekäre Haushaltslage hatten. Letztlich haben Sie der Gesetzesänderung aber zugestimmt.
(Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das habe ich hier auch nicht verschwiegen! Sonst hätten wir die hier nicht!)
Ich will damit nur sagen: Man kann sich in der Opposition von dem verabschieden, was man früher mitgemacht hat. In der Situation, in der man einen Beschluss fasst, hat man in einer Demokratie auch die Verantwortung. Sonst muss man die Dinge beenden. So ist das.
(Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Weil das sonst nicht zustande gekommen wäre!)
- Ja, gut. Wir können das Zustandekommen von Beschlüssen für Haushalte in der Vergangenheit hier gern aufarbeiten. Ich finde, das ist eigentlich kein guter Stil.
(Vereinzelter Beifall bei der SPD)
Das Ziel Ihres Antrags ist eine landesweit einheitliche Lösung für die Entlastung von einkommensschwachen Familien. Dieses Ziel lässt sich nur über eine gemeinsame Sozialstaffel oder - besser gesagt: Sozialstaffelsystem - der Kreise und kreisfreien Städte erreichen. Erst dadurch kommt man überhaupt zu einer echten Vergleichbarkeit.
Wie schwierig es überhaupt ist, Daten von den Kreisen und kreisfreien Städten zu bekommen, habe ich in der Vergangenheit hier mehrfach dargestellt. Davon abgesehen geht Ihr Vorschlag zur Finanzierung leider ins Leere. Wenn das so leicht wäre, könnten wir das sozusagen im Zuge der jetzigen Gesetzesänderung machen. Wir könnten ein einheitliches Sozialstaffelsystem einführen und sagen: Das finanziert sich sozusagen von selbst.
(Holger Astrup [SPD]: Von wegen!)
Es gibt im Zuge des beitragsfreien Kita-Jahres nämlich keine Einsparungen der Kreise und kreisfreien Städte bei der Sozialstaffel. Das Land ersetzt nur das, was die Eltern bisher gezahlt haben. Die Kreise und kreisfreien Städte bringen also ihren Finanzierungsanteil, den sie bisher über die Sozialstaffelermäßigung erbracht haben, weiterhin in die Finanzierung der Elternbeiträge ein. Das war unser Ziel und bleibt unser Ziel. Das Land entlastet die Eltern und nicht die Kreise und kreisfreien Städte. So ist es.
(Zuruf der Abgeordneten Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
- Es gibt ein präzises Abrechnungssystem. Das ist hier in der Vergangenheit doch alles erläutert worden. Wir können darüber im Ausschuss aber gern noch einmal weiter beraten und das erklären. Es bleibt also der Weg über einheitliche Maßstäbe und Grundlagen in den Sozialstaffeln.
Ich will hier ausdrücklich noch einmal sagen: Eigentlich müssten die Kreise selbst ein Interesse an gleichen Bedingungen haben. Hier geht es schließlich um Transparenz, um Familienfreundlichkeit und Verwaltungsvereinfachung. Es geht um genau das, was Sie auch gesagt haben. Herr Harms, Ihnen wollte ich das zurückmelden: Es geht um Familienfreundlichkeit, Transparenz und Verwaltungsvereinfachung. Es geht auch um eine notwendige Verständigung auf die Maßstäbe für das soziale Handeln, die in der kommunalen Selbstverwaltung angelegt werden. Hier gibt es die Verpflichtung zur Wahrnehmung einer gemeinsamen Verantwortung.
Nun will ich einmal sagen, wie die Gespräche mit den kommunalen Landesverbänden dazu verlaufen sind. Es hat mehrere Gespräche dazu im sogenannten Lenkungsausschuss gegeben, in dem alle Beteiligten beraten. In der vergangenen Woche war das vorläufig letzte dieser Gespräche vor dieser Debatte. Die kommunalen Landesverbände haben noch einmal deutlich gemacht, dass sie derzeit nicht an einer Vereinheitlichung mitwirken wollen. Ich finde das enttäuschend. Aber damit ist klar - das war Gegenstand der Diskussion dort ‑: Jeder Versuch, landeseinheitliche Bedingungen herzustellen, ließe Konnexitätsforderungen erwarten. Sie sehen also, wir haben Gespräche geführt, die Sie mit dem Antrag einfordern. Die können durch den Bildungsausschuss gern fortgesetzt werden. Vielleicht hilft das, eine größere Bereitschaft herzustellen. Allerdings muss ich wirklich sagen: Ich hätte mir andere Ergebnisse gewünscht.
Eines will ich abschließend sagen. - Herr Dr. Klug, Sie hören mir offenbar absichtlich nicht zu; aber ich spreche Sie jetzt trotzdem an. - Es ist ja nicht so, dass im dritten Kindergartenjahr - dies ist meiner Ansicht nach ein ganz wichtiges und entscheidendes - die Kinder von Geringverdienenden oder sozial Benachteiligten nicht in den Kindertageseinrichtungen wären. Wir sind dort ja schon bei knapp 95 % aller Kinder angelangt. Aber die restlichen 5 % sind die, um die es uns geht. Diese wollen wir erreichen, indem wir die Gebührenbefreiung im dritten Kita-Jahr auf den Weg bringen, und zwar für die Eltern aller Kinder, insbesondere aber für die Geringverdiener, die nicht von der Sozialstaffel, über die wir heute diskutieren, profitieren.
(Vereinzelter Beifall bei der SPD)
Ich verstehe nicht, warum Sie das kleinreden. Damit steigen wir jetzt ein. Ich bin zutiefst davon überzeugt, das müssen wir durch eine Befreiung von den Gebühren in allen Kindergartenjahren fortsetzen.
(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der CDU)
Ich danke der Frau Ministerin. - Es ist eine neue Redezeit von zwei Minuten entstanden. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.
Es ist beantragt worden, den Antrag Drucksache 16/2669 dem Bildungsausschuss federführend und dem Sozialausschuss mitberatend zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist einstimmig so beschlossen.
Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, möchte ich formell bekanntgeben, dass sich der Herr Abgeordnete Andreas Beran für den Rest der Sitzungszeit krank gemeldet hat. - Auch ihm wünschen wir gute Besserung.
(Beifall)
Ich rufe Tagesordnungspunkt 17 auf:
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Güterkraftgewerbe stärken - Maßnahmen zur Senkung der Lkw-Maut ergreifen
Antrag der Fraktion der FDP |
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache und erteile für die FDP-Fraktion dem Herrn Abgeordneten Dr. Heiner Garg das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Schleswig-Holstein gibt es ungefähr 1.000 Speditionsunternehmen mit rund 8.000 Fahrzeugen und etwa 10.000 Mitarbeitern.
Lieber Herr Kollege Arp, ich freue mich, Sie darüber informieren zu dürfen - an dieser Stelle sollten Sie vielleicht zuhören ‑, dass über die Hälfte dieser Unternehmen fünf oder weniger Beschäftigte haben und daher klassischer Mittelstand sind. Sowohl in ihrer Funktion als Arbeitgeber als auch durch die wichtige Rolle der Logistik in einer arbeitsteiligen Gesellschaft hat das Güterverkehrsgewerbe eine herausragende Bedeutung für Schleswig-Holstein. Es ist eine der Stützen der schleswig-holsteinischen Wirtschaft, gerade durch diese kleinteilig-mittelständische Struktur.
(Beifall bei der FDP)
Für den Transport der Waren werden für jeden gefahrenen Kilometer Mautabgaben für die Lkws fällig. Dies betrifft alle Bundesautobahnen sowie einige Abschnitte von Bundesstraßen.
Die schwarz-rote Bundesregierung hat die Lkw-Maut zum 1. Januar 2009 von durchschnittlich 12,5 ct pro Mautkilometer auf im Augenblick durchschnittlich circa 18 ct drastisch erhöht, wobei in der Spitze für vierachsige Lkw der Schadstoffklasse Euro-II und schlechter 29 ct pro Mautkilometer fällig werden.
Lieber Kollege Arp, diese kräftige Erhöhung hat die ohnehin durch die Finanz- und Wirtschaftskrise schwierige Lage für die Branche deutlich verschärft. Wenn nämlich weniger produziert und weniger nachgefragt wird, dann wird logischerweise auch weniger transportiert. Dass die Maut ausgerechnet in dieser ganz besonders schwierigen konjunkturellen Situation erhöht wurde, halte ich aus ökonomischer Sicht schlichtweg für blödsinnig, um das hier ganz deutlich zu sagen. Das gefährdet die Existenz zahlreicher Betriebe, und das gefährdet vor allem die Existenz zahlreicher Arbeitsplätze.
Die gleichzeitig beschlossenen Harmonisierungsleistungen zugunsten des Güterkraftgewerbes, das Förderprogramm zur Anschaffung von neuen Lkws und das Förderprogramm Aus- und Weiterbildung, können diese Belastung, jedenfalls bei einem Großteil der schleswig-holsteinischen Unternehmen, aufgrund dieser kleinteiligen Struktur, die ich Ihnen gerade dargestellt habe, nicht auffangen.
Deswegen finde ich es gut, dass sich jetzt nicht nur die FDP Sorgen um die Logistikbranche macht und diese Sorgen vor allem ernst nimmt, sondern auch CDU-Verkehrspolitiker wie die Bundestagsabgeordneten Hans-Peter Friedrich und Dirk Fischer, die eine Senkung der Lkw-Maut auf durchschnittlich 15 ct pro gefahrenem Kilometer fordern. Ihre einfache wie einleuchtende Begründung lautet, das Fuhrgewerbe sei besonders hart von der Krise getroffen; viele mittelständische Unternehmen stünden vor dem Aus. - Wohl wahr!
Anders als bei vielen anderen derzeit diskutierten Maßnahmen, wie zum Beispiel bei Opel oder bei Arcandor, geht es hier nicht um staatliche Hilfen, sondern es geht um den Schutz vor zusätzlichen staatlichen Belastungen, es geht um die Rücknahme einer Kostenbelastung, die die Fuhrunternehmen auf dem Höhepunkt der Krise getroffen hat. Es geht darum, diesen Unternehmen notwendige Spielräume zur Existenzsicherung zurückzugeben, um einem Abbau von Arbeitsplätzen entgegenzuwirken. Ich sage Ihnen: Wenn wir aus der Krise herausgekommen sind, werden wir genau diese Arbeitsplätze, die sonst verloren gehen würden, wieder brauchen.
(Beifall des Abgeordneten Günther Hildebrand [FDP] - Wolfgang Kubicki [FDP]: So ist es!)
Der Verband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung Schleswig-Holstein ist der Auffassung, dass die eigentliche Welle von Insolvenzen und Rationalisierungen in der Branche noch bevorsteht. So beginnen jetzt einzelne Unternehmen, ihren Fuhrpark zu reduzieren, und schicken Fahrer in Kurzarbeit. In einem schleswig-holsteinischen Unternehmen hat die Belegschaft sogar beschlossen, für ein halbes Jahr auf einen Teil des Gehalts zu verzichten, damit Entlassungen vermieden werden können.
Wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereit sind, sich so einzubringen, dann ist die Politik gefordert, eine zur konjunkturellen Unzeit beschlossene drastische Erhöhung der Maut zumindest zeitweise wieder zurückzunehmen. Daher fordere ich die Landesregierung und Sie, Herr Minister, auf, sich im Bundesrat aktiv für eine Änderung der Höhe der Lkw-Maut einzusetzen.
(Beifall bei der FDP - Zuruf des Abgeordneten Karl-Martin Hentschel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
- Herr Hentschel, Sie sagen, das sei ökonomischer Unsinn. Vielleicht mögen Sie einwenden, dass Sie ökologisch anderer Auffassung sind. Dass Sie sagen, es sei ökonomischer Unsinn, spricht wirklich für Ihr ökonomisches Verständnis. Damit belastet man eine stark betroffene Branche in der Hochphase der Krise zusätzlich. Wenn Sie wollen, dass die Arbeitsplätze im Logistikgewerbe Schleswig-Holsteins abgebaut werden, dann haben Sie recht. Aber das wäre nicht ökonomisch unsinnig, sondern ökonomisch fatal.
(Beifall des Abgeordneten Lars Harms [SSW])
Herr Minister Biel, ob es nun zu einer zeitlich begrenzten Aussetzung der Mauterhöhung kommen soll, wie die FDP-Bundestagsfraktion in einem Antrag fordert, oder ob es zu einer Senkung der Lkw-Maut auf eine angemessene Höhe kommt, wie dies CDU-Verkehrspolitiker fordern, möchte ich ausdrücklich der Landesregierung selbst überlassen. Wichtig ist, dass schnell eine Einigung hierüber erzielt wird, wichtig ist, dass dem Güterkraftverkehrsgewerbe, gerade dem mittelständisch geprägten hier in Schleswig-Holstein, rasch und ökonomisch sinnvoll geholfen wird.
(Beifall bei der FDP und des Abgeordneten Lars Harms [SSW])
Ich danke Herrn Abgeordneten Dr. Garg. - Für die CDU-Fraktion hat nun Herr Abgeordneter Hans-Jörn Arp das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kollege Dr. Garg, wir sind uns völlig einig über die Bedeutung der großen Verkehrsunternehmen, auch über deren Bedeutung für die Arbeitsplätze. Uneingeschränkt sind diese 10.000 Arbeitsplätze wichtige Arbeitsplätze in Schleswig-Holstein, die wir auch erhalten wollen. Daher müssen wir darüber nachdenken, wie wir die Rahmenbedingungen erleichtern können.
In diesem Zusammenhang ist ein zu Recht angesprochener Aspekt der der Maut. Aber, lieber Kollege Garg, es gibt einen ganzen Strauß von Themen, über die wir in diesem Zusammenhang reden sollten. Sie haben sich nur diesen einen Aspekt herausgesucht. Ich sage Ihnen: Reden Sie einmal mit Spediteuren.
(Wolfgang Kubicki [FDP]: Machen wir!)
Ich mache das oft. Reden Sie auch einmal mit der BAG, mit den Verkehrspolizisten, dem Verkehrs- und dem Innenministerium. - Ein ganzer Strauß von Themen wird Ihnen entgegenkommen.
Das Gewerbe hat zurzeit weitere Probleme. Hierauf will ich nur kurz hinweisen. Die Wettbewerbsnachteile gegenüber den europäischen Konkurrenten oder die Begleitung der Schwerlasttransporte, die Regelungen zum Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen, die Parkplatzsituation auf den Autobahnrastplätzen, der digitale Tacho - all das sind Stichworte, zu denen Sie immer wieder Debattenbeiträge liefern können.
(Zurufe von der FDP)
Ich will nur sagen, dass wir eine Menge von Themen haben. Eines davon ist die Ferne zu den großen Märkten und die damit verbundenen Nachteile beziehungsweise sind die Vorteile, die Holland, Nordrhein-Westfalen oder Hessen diesbezüglich haben.
(Beifall bei der FDP)
- Ich habe es doch gesagt: Sie haben einen Punkt herausgegriffen; das Thema ist aber viel umfänglicher.
Lassen Sie mich daher zu dem Thema insgesamt etwas sagen. Wenn wir über die Entlastung der Verkehrsunternehmen nachdenken wollen, dann müssen wir auch diese Themen ansprechen.
Das alles sind Themen, mit denen wir es zu tun haben. Ich nenne noch das Problem der Schausteller auf der Autobahn mit dem TÜV. Das alles sind Themen, mit denen wir es zu tun haben.
Sie haben recht: Die Maut - ich sagte es soeben schon - ist ein Teil des Problems, aber mittlerweile angesichts der Gesamtproblematik, vor der die Unternehmer stehen, ein etwas kleineres, als Sie es dargestellt haben.
(Beifall des Abgeordneten Detlef Matthiessen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Ja, die Lkw-Maut wurde zu einem für die Fuhrunternehmer äußerst ungünstigen Zeitpunkt erhöht. Ich glaube allerdings, dass zu dem Zeitpunkt noch nicht klar war, wie scharf sich die Krise auf diese Branche auswirkt.
Schleswig-Holstein hat der Mauterhöhung im Bundesrat zu Recht zugestimmt. Hätten wir das damals nicht getan, hätten wir vom Bundesverkehrsministerium sicherlich weniger Geld aus dem Konjunkturprogramm bekommen, Geld, mit dem die A 20 heute schneller gebaut werden kann, was übrigens auch der Branche hilft.
(Beifall bei der CDU)
Insgesamt handelt es sich um 169 Millionen €. Vergessen Sie das nicht!
Damit Sie es noch besser verstehen, wiederhole ich: Die Maut ist gestaffelt und orientiert sich an der Schadstoffklasse der Lkws. Sie haben das zu Recht erwähnt. Wer die Schadstoffklasse 5 erfüllt, bezahlt bis jetzt nur 15,5 ct/km. Die höheren Luftverschmutzer müssen dagegen bis zu 28,8 ct auf den Tisch legen - fast doppelt so viel. Der Effekt dieser neuen Regelung war, dass viele Spediteure ihren Fuhrpark ausgewechselt haben und sich neue Lkws mit der Schadstoffklasse 5 angeschafft haben.
(Dr. Heiner Garg [FDP]: Ist ja in Ordnung!)
Das war eine ganz simple ökonomische Überlegung der Unternehmer. Dafür sollten Sie als FDP eigentlich Verständnis aufbringen.
Was passiert aber nun, wenn wir die Mauterhöhung aussetzen? Davon profitieren diejenigen, die ihren Fuhrpark nicht modernisiert haben, während diejenigen, die investiert haben, in die Röhre gucken.
(Dr. Heiner Garg [FDP]: Quatsch!)
Das wäre ein klarer Fall von Wettbewerbsverzerrung! Nebenbei bemerkt: Der Wunsch der Spediteure geht immer in Richtung auf Verlässlichkeit von langfristigen Gesetzesentscheidungen. Dafür sind wir verantwortlich.
Herr Abgeordneter Arp, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Heiner Garg?
Aber gern.
Dr. Heiner Garg [FDP]: Lieber Kollege Arp, da Sie ja von Ökonomie etwas verstehen - würden Sie mir bitte erklären, warum diejenigen Unternehmer, die in Euro-5-Fahrzeuge investiert haben, nach unserem Modell „in die Röhre gucken“?
- Weil sie von der Senkung nicht profitieren. Sie verlassen sich darauf, dass es ein Wettbewerbsvorteil war, neue Lkws anzuschaffen. Wenn wir die Maut jetzt aussetzen, haben sie doch den Vorteil nicht mehr. Damit ist die Verlässlichkeit der Politik nicht da. Ich erkläre es Ihnen nachher noch einmal, wenn es sein muss, auch noch einmal im Ausschuss.
(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Karl-Martin Hentschel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Er versteht tatsächlich ein bisschen was von Wirtschaft!)
Die Frage der Maut ist aber ein anderes Thema. Das, was uns miteinander verbindet und von anderen unterscheidet - -
(Unruhe bei der FDP)
- Herr Kollege Garg, hören Sie doch zu! Dann brauchen Sie es nachher nicht zu lesen und sich von anderen erzählen zu lassen.
Die Maut muss von der Straße in die Straße. Das unterscheidet uns von vielen anderen, insbesondere von Rot und Grün. Die damalige Bundesregierung mit den Ministern Stolpe und Trittin hat dieses Geld nämlich anderen Verkehrssystemen zugute kommen lassen. Es wäre auch die Aufgabe der Politik gewesen, das Geld, das von der Straße kommt, auch wieder in die Straße zu investieren.
Herr Abgeordneter Arp, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Wolfgang Kubicki?
Ja, gern.
Wolfgang Kubicki [FDP]: Lieber Herr Kollege Arp, wollen Sie mir freundlicherweise erklären, welche Lkws von Speditionsunternehmen anschließend auf den Straßen, die gebaut werden sollen, fahren sollen, wenn diese Unternehmen aufgrund der ökonomischen Situation nicht mehr in der Lage sind, am Marktgeschehen teilzunehmen?
- Lieber Herr Kubicki, wir können die Fachdiskussion gern führen. Ein Großteil der Verträge - 90 % - lässt es zu, dass die Mautgebühren vom Auftraggeber getragen werden. Das von Ihnen angesprochene Problem ist eines von vielen. Wenn wir aber dafür sorgen, dass die Maut von der Straße erhoben und ausschließlich in die Straße investiert wird, das Geld aus der Maut also eins zu eins in die Infrastruktur fließt, dann erreichen Sie eine höhere Akzeptanz unter den Spediteuren als die, die Sie heute haben.
Aber lassen Sie mich noch auf - -
Einen Schlusssatz, bitte. Die Redezeit war beendet. Fragen dürfen beantwortet werden. Bitte noch einen Schlusssatz.
Frau Präsidentin, es steht mir nicht zu, aber eigentlich wird die Zeit für Zwischenfragen doch nicht mitgezählt, oder?
Wir sind ganz ordentlich hier vorne. Ich schwöre es Ihnen. Links und rechts sind alle der gleichen Meinung.
(Heiterkeit)
Dann bleibt mir nichts anderes übrig. Ich habe von Anfang an gesagt, dass fünf Minuten für so ein komplexes Thema nicht ausreichen. Ich empfehle all denjenigen, die dieses Thema interessiert, meine Pressemitteilung zu lesen.
(Beifall bei CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich danke Herrn Abgeordneten Arp, auch für sein Verständnis. - Für die SPD-Fraktion hat nun Herr Abgeordneter Bernd Schröder das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Arp, da die Zeit nicht gereicht hat, wäre es auch möglich, ein Seminar zu diesem Themenbereich anzubieten. Einige können sich ja dann daran beteiligen.
Die Mauterhöhung zum 1. Januar dieses Jahres hat - darin sind wir uns in diesem Hause sicherlich alle einig - das Transportgewerbe zur Unzeit getroffen, nämlich in einer Wirtschaftskrise mit wegbrechenden Aufträgen, steigenden Spritpreisen und damit der Gefahr von Insolvenzen, verbunden mit dem Verlust von Arbeitsplätzen.
(Beifall des Abgeordneten Lars Harms [SSW])
Dies gilt es zu vermeiden. Hier haben wir auch ein Stück weit gemeinsame Verantwortung für die Beschäftigten, für die Unternehmen in unserem Lande.
(Beifall bei der SPD sowie der Abgeordneten Wolfgang Kubicki [FDP] und Lars Harms [SSW])
Andererseits sieht der Bundeshaushalt für den Straßenbau weniger Steuermittel vor. Die Mauteinnahmen gleichen dies aus, indem sie eins zu eins in die Verkehrsinvestitionen fließen sollen.
Konkret hängen in Schleswig-Holstein der Teilabschnitt der A 20 zwischen Wittenborn und Weede sowie die Ortsumgehung von Bad Bramstedt von den Mautmehreinnahmen ab. Nach Berechnungen des Verkehrsministeriums ergeben sich durch die Maut Mehreinnahmen von insgesamt 169 Millionen € von 2009 bis 2013 für die Verkehrsinfrastruktur in Schleswig-Holstein. Wie wichtig dieses Geld ist, wissen wir aus vielen Diskussionen, die wir in diesem Hause geführt haben. Wir alle haben etliche Straßenbauprojekte vor Augen, für die dieses Geld ausgesprochen wichtig ist.
(Beifall des Abgeordneten Holger Astrup [SPD])
Nicht vergessen werden darf auch, dass die Mauterhöhung Teil des zweiten Klimapaketes ist. Ziel muss es sein, die existenziellen Interessen des Transportgewerbes, den Anspruch der Allgemeinheit an leistungsfähige Verkehrswege und einen nachhaltigen Klimaschutz miteinander in Einklang zu bringen.
(Beifall der Abgeordneten Anette Langner [SPD])
Das ist kein einfaches Unterfangen. Während einerseits ohne Rücknahme der Mauterhöhung tatsächlich eine Pleitewelle bei Speditionen befürchtet wird, weist der Verkehrsclub Deutschland darauf hin, dass von den Kosten der Beseitigung von Straßenschäden, die durch Lkw verursacht werden, nur ein Drittel von den Transportunternehmen über Steuern und Abgaben gedeckt ist. Der Rest wird von den Steuerzahlern getragen.
Bei dieser Gesamtproblematik überrascht es nicht, dass der Bundesrat der Mauterhöhung mit dem denkbar knappsten Ergebnis - 35 von 69 Stimmen - zugestimmt hat. Die Maut ist so zum 1. Januar dieses Jahres - wir haben soeben festgestellt: zur Unzeit - im Durchschnitt von 13,5 auf 16,3 ct je Kilometer gestiegen. Viel drastischer haben sich die Mautsätze jedoch für viele ältere Fahrzeuge mit höheren Abgaswerten erhöht.
Was aber offenbar vielfach in Vergessenheit geraten ist: Im Zusammenhang mit der Einführung der Lkw-Maut hatten sich bereits im Mai 2003 Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung darauf verständigt, dass aufgrund der Wettbewerbsbedingungen im europäischen Güterverkehr ein Volumen in Höhe von 600 Millionen € jährlich zur Entlastung deutscher Unternehmen des Straßengütertransportsektors zu gewährleisten ist; das ist die sogenannte Harmonisierungszusage.
Zum 1. September 2007 wurden bereits zwei konkrete Entlastungsmaßnahmen umgesetzt: die Absenkung der Kraftfahrzeugsteuer für schwere Lkw auf das in der EG rechtlich zulässige Mindestniveau und das Programm zur Förderung der Anschaffung emissionsarmer schwerer Lkw. Die Absenkung der Kfz-Steuer hat ein Volumen von 150 Millionen €; das Innovationsprogramm wurde mit 100 Millionen € geplant.
Die Änderung der Mautsätze zum 1. Januar 2009 ermöglicht es nun endgültig, die Harmonisierungszusage von 2003 in voller Höhe, das heißt mit einem Gesamtvolumen von jährlich durchschnittlich 600 Millionen €, einzulösen. Auch das ist in der Gesamtbetrachtung ein schwerwiegender Faktor, der einbezogen wird.
Es gibt das neue Förderprogramm „Sicherheit und Umwelt“, aus dem zum Beispiele Zuschüsse für die Nachrüstung eines schweren Lkw mit Partikelfilter geleistet werden. Im Rahmen eines weiteren Förderprogramms - „Aus- und Weiterbildung“ - werden zum Beispiel betriebliche Ausbildungsverhältnisse zum Berufskraftfahrer sowie Weiterbildungsmaßnahmen für das Betriebspersonal bezuschusst.
Die Finanzierung aller vorgenannten Entlastungsmaßnahmen erfolgt vollständig aus den Mauteinnahmen. Das bedeutet, dass in den kommenden Jahren aus den Mauteinnahmen allein 12 % in diesen Bereich zurückfließen: in die Unternehmen, in die Mitarbeiter und in die Ausstattung mit neuen Fahrzeugen. Wir wollen damit natürlich auch gemeinsam erreichen, dass Spediteure in Schleswig-Holstein im europäischen Vergleich die gleichen Wettbewerbsbedingungen vorfinden und damit auch Arbeitsplätze abgesichert und erhalten werden können.
Es gibt einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen der Mauterhöhung und dem Harmonisierungspaket. Die Erhöhung wurde nicht linear, sondern wird differenziert vorgenommen, soll heißen, umweltbelastende ältere Lkw zahlen eben mehr. Im Gegenzug gibt es Hilfen für die Anschaffung neuer, schadstoffärmerer Lkw und die Nachrüstung von Altfahrzeugen. Das ist ein Bereich, den wir alle zusammen durchaus begrüßen.
(Beifall des Abgeordneten Detlef Matthiessen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Herr Kollege, auch bei Ihnen die Zeit!
Sofort, ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin.
Es ist auch ein positives Signal, dass in den Medien der vergangenen Wochen durchaus zu lesen war, dass sich die Situation der Spediteure etwas verbessert hat und dass damit ein Licht am Horizont, auch was die Sicherung von Arbeitsplätzen angeht, zu sehen ist.
Ich bin der Meinung, wir sollten dieses wichtige Thema für die Unternehmen und für die Arbeitsplätze im Fachausschuss weiter diskutieren.
(Vereinzelter Beifall bei SPD und CDU)
Ich danke Herrn Abgeordneten Bernd Schröder. - Das Wort für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat nun Herr Abgeordneter Detlef Matthiessen.
Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das ist wieder ein typischer FDP-Wirtschaftsantrag. Es geht hier wieder einmal um den Verzicht auf staatliche Einnahmen, ohne zu sagen, wie das kompensiert werden soll.
(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Die zum 1. Januar 2009 in Kraft getretene Mauterhöhung für Lkw soll nach dem Willen der FDP ausgesetzt werden, oder die Lkw-Maut soll sogar abgesenkt werden, wie es in dem Antrag heißt, auf eine vom Antragsteller nicht näher bestimmte „angemessene" Höhe. Was heißt denn hier „angemessen“? Herr Dr. Garg, das ist wieder einmal ein Schaufensterantrag - ohne viel Arbeit, zwischen Tür und Angel geschrieben. Fordern Sie doch gleich die Abschaffung der Lkw-Maut! Das wäre jedenfalls konsequent.
(Dr. Heiner Garg [FDP]: Nein, das wäre es nicht!)
„Das ist ökonomisch unsinnig!“, hat Karl-Martin Hentschel zu Ihrer Empörung dazwischengerufen. Es liegt doch auf der Hand, dass eine Absenkung der Maut keinen Güterverkehr induziert, sondern lediglich die produzierten Güter und die Nachfrage danach, also die konjunkturelle Entwicklung.
Deutschland liegt im Herzen Europas. Das führte zu einem ständig wachsenden Gütertransportaufkommen. Aus diesem Grund und wegen der angespannten Haushaltslage hat die Bundesregierung beschlossen, die Maut für schwere Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 12 t zum 1. Januar 2005 einzuführen und dafür eigens ein modernes System einrichten zu lassen, das ohne unnötige Stopps und Staus vor Mauthäuschen auf der Autobahn auskommt.
Mit der Einführung der streckenbezogenen Maut wurde in Deutschland eine wesentliche Weichenstellung in der Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur vorgenommen. War es bisher die Allgemeinheit, die durch Steuern für den Bau und Unterhalt des Autobahnnetzes aufkommen musste, ist mit der entfernungsabhängigen Mauterfassung der Einstieg in eine Nutzerfinanzierung gelungen.
(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Anders als bei Vignetten-Lösungen zahlt jeder nur das, was er auch selbst genutzt hat. Das ist fair und gerecht.
(Zuruf des Abgeordneten Dr. Heiner Garg [FDP])
Da alle gleichermaßen zur Zahlung herangezogen werden, führt die Maut nicht zu einer Wettbewerbsverzerrung. Das gilt innerhalb unseres Landes, das gilt aber auch im internationalen Wettbewerb. Auch alle ausländischen Lkw müssen sich diesem System unterwerfen und zahlen für die Schäden, die sie durch die Straßennutzung anrichten. Früher konnten zum Beispiel polnische Lkw mit einer Tankfüllung durch Deutschland fahren, ohne hier einen einzigen Cent zu bezahlen.
Mit der Lkw-Maut gibt es jährliche Einnahmen für den Bund in der Höhe von 3,5 Milliarden €. Wenn der Straßengüterverkehr rückläufig ist, dann ist das natürlich weniger. Die Mauteinnahmen können die Schäden und den Verschleiß an den Straßen durch die Lkw-Nutzung nicht abdecken. Die Einführung der Lkw-Maut ist auch notwendig, um die Nachteile für den Schienenverkehr durch die Trassennutzungsgebühren abzumildern. Auch wenn die Grünen den Schienenverkehr für Güter und Passagiere immer unterstützen, haben Sie sicher noch nie eine Forderung von uns gehört, die Trassengebühren abzuschaffen oder die Mineralölsteuer auf den Dieselverbrauch der Bahnen zu senken.
Die FDP ist im Moment Umfragekönigin. Bei den echten Wahlen bleibt sie allerdings hinter den Grünen zurück. Das ist auch gut so.
(Lachen bei der FDP)
Mit ihrem Deregulierungsextremismus ist die FDP mitverantwortlich für die Finanz- und Wirtschaftskrise.
(Zuruf des Abgeordneten Dr. Ekkehard Klug [FDP])
Freie Märkte erreichen nicht immer ein Gleichgewicht, sondern zerstören sich manchmal selbst. Dann muss der Staat eingreifen, und dann wird die FDP plötzlich ganz ruhig. Da hört man keine marktradikalen Töne mehr. Die staatlichen Hilfen des Bundes und der Länder für Opel werden auch von der FDP in den Landesregierungen mitgetragen, obwohl Überkapazitäten der Branche bekannt sind. Die Abwrackprämie wird mitgetragen, obwohl sie ein Strohfeuer ist und keine Lenkung zum Beispiel in Richtung umweltfreundlichere Autos hat. Deregulierung, Steuersenkung, Staatsferne - das ist die tibetanische Gebetsmühle, die die FDP immer wieder dreht. Heute ist die Lkw-Maut dran, morgen etwas anderes. Einnahmeausfälle des Staates, Finanzierung öffentlicher Aufgaben: Wen interessiert das? Die Gebetsmühlendreher jedenfalls nicht.
Für die Bundestagswahl verspricht die FDP wie auch die CDU Steuersenkungen. Während die CDU nichts zur Höhe und zum Zeitpunkt von Steuersenkungen sagt, wird die FDP deutlicher: Nach der Bundestagswahl soll es losgehen - in Höhe von 35 Milliarden € jährlich. Wissen Sie eigentlich, was die 35 Milliarden € an Gegenwert bedeuten? Das sind 900.000 Stellen im öffentlichen Dienst, die wegfallen müssten, um eine Gegenfinanzierung zu bekommen.
Ich bin davon überzeugt, dass es nach der Bundestagswahl keine Steuersenkungen geben wird, egal aus welcher Parteienkonstellation die Bundesregierung bestehen wird. Die neoliberalen Versprechungen sind unseriös und eine reine Täuschung der Bürgerinnen und Bürger.
(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Dr. Heiner Garg [FDP]: Oh!)
Den Antrag der FDP lehnen wir ab. Eine Förderung des Güterkraftverkehrs lehnen wir dagegen nicht ab. Der Kollege Arp hat dazu in seiner Rede eine ganze Reihe von Punkten ausgeführt.
Herr Kollege, auch bei Ihnen ist die Redezeit abgelaufen.
Dazu gehört jedenfalls keine Senkung der Maut. Wir brauchen alternative Antriebe, eine Strategie weg vom Öl. Die Vollbesteuerung der biogenen Kraftstoffe ist dahin gehend kontraproduktiv.
(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich danke Herrn Abgeordneten Matthiessen. - Das Wort für den SSW im Landtag hat nun Herr Abgeordneter Lars Harms.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Vorlage der Bundesregierung, die Maut zu erhöhen, wurde mit knappster Mehrheit im Bundesrat zugestimmt. Damit war der Weg für das Projekt für Verkehrsminister Tiefensee geebnet. Im Durchschnitt ist die Maut seit dem 1. Januar 2009 von 13,5 auf 16,5 ct/km gestiegen und beschafft prognostizierte Mehreinnahmen von rund 1 Milliarde € im Jahr. Damit stehen für den Bau und den Erhalt von Verkehrsprojekten nun über 5 Milliarden € zur Verfügung.
Neben der steuerlichen Komponente beinhaltet der Vorschlag von Tiefensee aber auch umweltpolitische Aspekte, in denen die Erhöhung gerade bei älteren Lkw, die drei Jahre oder älter sind, mit höheren Abgaswerten drastischer zu Buche schlägt. Angesichts der Klimadiskussion ist dies ein Punkt, der aus unserer Sicht nicht unerheblich ist. Gerade in diesem Zusammenhang sehen wir die Maut als ein Steuerungsinstrument, das dazu beitragen kann, Lkw von den Straßen zu verbannen, um Güter auf Schiene oder Wasser zu transportieren.
Deshalb war es für uns als SSW seit Einführung der Maut immer wichtig, dass die eingenommen Mittel zweckgebunden für die Verkehrsinfrastruktur genutzt werden. Dazu stehen wir auch weiterhin. Zur Verkehrsinfrastruktur gehört aber nicht nur die Straßen- und Schieneninfrastruktur sowie die Infrastruktur unserer Wasserwege, sondern auch der Aufbau von Logistikzentren, um eben alternative Verkehrsträger zu stärken. Aber dieser Aspekt wurde bisher leider nur schleppend umgesetzt.
Angesichts des schlechten Zustandes vieler unserer Straßen ist es durchaus nachvollziehbar, dass dort größtenteils die Gelder hineingepumpt wurden. Aber wir dürfen das Ziel nicht aus den Augen verlieren, die Projekte zu fördern, die den kombinierten Verkehr zum Ziel haben. Dafür sollten die Mehreinnahmen durch die Mauterhöhung verstärkt genutzt werden. Das wäre ökonomisch und ökologisch sinnvoll. Durch die Mehreinnahmen lassen sich Verkehrsprojekte schneller als bisher umsetzen. Davon profitieren die Autofahrer, die Wirtschaft und die Arbeitnehmer. Anders ausgedrückt: Die Mauterhöhung wirkt sich wie ein drittes Konjunkturpaket zur Schaffung nachhaltiger Verkehrsprojekte aus. In diesen Zeiten wirken die Mehreinnahmen daher wie ein warmer Regen für die Wirtschaft.
Das ist die grundlegende Haltung, die wir vertreten. Allerdings haben wir es hier mit einem besonderen Aspekt zu tun. Im Regen stehen gelassen fühlen sich die Transportunternehmen, die von der Mauterhöhung betroffen sind. Denn es sind gerade die Transportunternehmen, die als Erste die Auswirkungen der Wirtschaftskrise zu spüren bekommen haben. Mit der Erhöhung der Maut wurde dem Güterkraftgewerbe in diesem Jahr nun zusätzlich ein Erschwernis hinzugefügt, das nach unserer Auffassung so nicht sein muss.
Die Situation beim Transportgewerbe ist nach unserer Auffassung anders zu bewerten als die Situation bei anderen Wirtschaftsbranchen, die in Zeiten der Wirtschaftskrise nach Steuererleichterungen und staatlichen Hilfen rufen. Dem Transportgewerbe wird durch die Mauterhöhung zu Anfang dieses Jahres wissentlich mitten in der Konjunkturkrise eine Extrabelastung zugemutet, die schädlich wirken muss und auf die man sich dann auch nicht einstellen kann.
Es geht uns nicht darum, die Mauterhöhung in Gänze infrage zu stellen; denn die Zielrichtung ist nach Auffassung des SSW richtig. In Zeiten einer solchen Wirtschaftskrise halten wir die Erhöhung der Maut aber für kontraproduktiv. Eine zeitlich begrenzte Aussetzung der Mauterhöhung wäre aus Sicht des SSW ein gangbarer Schritt, um das Transportgewerbe nicht zusätzlich zu belasten. Ein solcher Schritt sollte für die Dauer der Krise oder zumindest noch bis zum Jahr 2010 ernsthaft in Erwägung gezogen werden.
Auf eine dauerhafte Senkung der Lkw-Maut sollte jedoch verzichtet werden. Das fordert aber auch niemand. Damit würde unnötig im Mautsystem herumgerührt werden. Wir wollen eine klare politische Botschaft, die lautet: Die Mauterhöhung ist richtig. Wir setzen sie nur so lange aus, wie dies aufgrund der Konjunkturkrise wirklich notwendig ist.
Wir halten eine Beratung im Ausschuss für sinnvoll. Wir sollten allerdings auch schnell im Sinne der Betroffenen beraten, die in diesem Gewerbe beschäftigt sind.
(Beifall beim SSW)
Ich danke Herrn Abgeordneten Harms. - Für einen Kurzbeitrag hat nun Herr Abgeordneter Dr. Heiner Garg das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kollege Matthiessen, nach dieser Unterrichtsstunde in Ökonomie und liberaler Politik möchte ich festhalten, dass es mit der grünen Glaubwürdigkeit auch nicht so weit her ist, jedenfalls nicht mit der grünen Durchsetzungsfähigkeit in Regierungen. Der Landesvorsitzende der Grünen, Herr Habeck, entschuldigt sich vor 150 IG-Metallern in Kiel für die Sozialpolitik der Grünen während der Kanzlerschaft Schröder. Frau Birk erklärt, man habe sich während der rot-grünen Regierungszeit in Kiel nicht um die HSH Nordbank gekümmert. Frau Heinold erklärt zum letzten Tagesordnungspunkt, man habe sich während der Zeit der Regierungskoalition nicht gegenüber dem Koalitionspartner durchsetzen können. Deshalb frage ich Sie, weshalb man Grüne überhaupt noch wählen soll.
(Zuruf des Abgeordneten Karl-Martin Hentschel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
- Dann pfeifen Sie einmal kräftig.
Lieber Kollege Arp, lieber Kollege Schröder, durch Einigkeit allein wird den Speditionsunternehmen nicht geholfen. Herr Kollege Arp, ich habe mit Absicht nur einen einzigen Punkt herausgegriffen, weil ich die Art und Weise kenne, wie wir Probleme im Wirtschaftsausschuss behandeln und wie lange das zum Teil dauert, zum Teil sachlich begründet, zum Teil der schwierigen Situation in der Großen Koalition geschuldet. Wir sollten doch nicht so tun, als ob wir im vergangenen halben Jahr im Wirtschaftsausschuss schnelle Entscheidungen zustande gebracht hätten. Das ist schlicht und ergreifend nicht wahr.
Es geht mir darum, dass wir schnell eine Entscheidung treffen, gern auch so, wie Sie es vorgeschlagen haben. Wir müssen das nicht undifferenziert betrachten. Mir geht es nicht darum, ein halbes Jahr lang mit Ihnen über einen ganzen Blumenstrauß von Maßnahmen zu diskutieren, um am Ende festzustellen, dass möglicherweise das eine oder andere kleine Unternehmen bereits über den Jordan gegangen ist.
Mir geht es darum, diese eine Maßnahme mit Ihnen schnell und konstruktiv im Ausschuss zu beraten und dann möglichst schnell im Sinne der kleinen Unternehmen in Schleswig-Holstein zu einer Lösung zu kommen. Über Ihren Blumenstrauß können wir dann an anderer Stelle herzlich gern intensiv beraten.
(Beifall bei der FDP)
Für die Landesregierung hat nun der Wirtschafts- und Verkehrsminister, Herr Dr. Jörn Biel, das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es dürfte unbestritten sein, dass das Güterkraftverkehrsgewerbe von den Auswirkungen der Finanzmarktkrise und der damit einhergehenden Konjunkturkrise stark betroffen ist. Nach Zeiten glänzender Wachstumsraten und händeringenden Suchens nach geeigneten Kraftfahrern traf die Mauterhöhung nahezu zeitlich zusammen mit dem Konjunktureinbruch. Der derzeitige Rückgang in der Produktion, im Handel und im Export zieht zwangsläufig einen dramatischen Rückgang von Transportaufträgen nach sich. Das ist der Marktmechanismus. Man kann es auf die Kurzformel bringen: weniger Produktion, weniger Ladung.
Die Erhebung oder Nichterhebung einer Lkw-Maut, wie im vorliegenden Antrag der FDP gefordert, ändert an der Hauptursache für die Schwierigkeiten des Transportgewerbes nichts;
(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
denn die Lkw-Maut wird wettbewerbsneutral erhoben. Das heißt, sie wird von jedem Transportunternehmen gleichermaßen bezahlt beziehungsweise entsprechend auf die Auftraggeber umgelegt. Sie wirkt ökonomisch gesehen wie eine allgemeine Preiserhöhung zum Beispiel für Treibstoff. Wettbewerbsnachteile ergeben sich nicht innerhalb der Lkw-Branche, sondern gegenüber anderen Verkehrsträgern.
Im Übrigen erreichen mich Zeichen aus der Branche, wonach eine Aussetzung der Maut durchaus kritisch gesehen wird; denn es wären mit dem Kunden neue Preisverhandlungen zu führen, was unter den gegebenen Marktbedingungen Risiken in sich birgt.
Das Land hat sich im Bundesratsverfahren für eine Erhöhung der Maut ausgesprochen und steht auch jetzt dazu. Die Lkw-Maut ist notwendig für die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur. Der Ausbau der Infrastruktur entscheidet über die Wettbewerbsfähigkeit des Landes als Logistikstandort. Ohne die Einnahmen aus der Maut sind Unterhaltung und Ausbau nicht gesichert.
Das Land hat jedoch gleichzeitig auf die Einhaltung der Harmonisierungszusage aus dem Jahr 2003 bestanden. Der Bundesverkehrsminister hat im Zuge der Mauterhöhung diese Forderung erfüllt. Für die Transportbranche stehen jetzt Harmonisierungsmaßnahmen in Höhe von 600 Millionen € pro Jahr zur Verfügung.
Die Zustimmung des Bundesrats vom November 2008 beinhaltet damit auch eine Entlastung des deutschen Transportgewerbes. Darüber hinaus hatte der Bundesrat seine Zustimmung zur Anhebung der Gebühr davon abhängig gemacht, dass die Gebühr für Fahrzeuge der Schadstoffklasse S3 bis Ende 2010 um 2 ct je Kilometer abgesenkt wird. Lkw dieser Schadstoffklasse sind die am häufigsten eingesetzten Fahrzeuge. Dies stellt nochmals eine Entlastungsmaßnahme für das mittelständische Transportgewerbe dar. - Sie sehen, das Land hat sich im Bundesratsverfahren mehrfach für eine Entlastung des deutschen Transportgewerbes eingesetzt.
Die Maut hat zugleich eine sehr wichtige Funktion, die bei der gesamten Diskussion zu oft aus den Augen verloren wird. Die Lkw-Maut ist nämlich das einzige Mittel, auch ausländische Transporteure zur Finanzierung der deutschen Verkehrsinfrastruktur heranzuziehen.
(Beifall bei CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Das ist ein nicht zu unterschätzender Aspekt. Mit einer Senkung der Lkw-Maut würden wir auf originäre Einnahmen von ausländischen Unternehmen verzichten, dies bei einer Transitquote von nahezu 30 % im bundesweiten Fernverkehr. Ich muss nicht betonen, dass unser Land Transitland für die Skandinavien- und Baltikumverkehre ist. Aus diesem Grunde halte ich eine Senkung der Lkw-Maut oder deren zeitliche Aussetzung für ein verkehrs-, wettbewerbs- und finanzpolitisches Eigentor.
Damit es dem Transportgewerbe bessergeht, muss es dem produzierenden Gewerbe bessergehen. Für mich ist sehr wichtig, die Industrie- und Handelsunternehmen im Land zu stützen, um so gleichzeitig Aufträge und Ladung für das Güterkraftverkehrsgewerbe des Landes zu sichern. Dafür setze ich mich ein, und dafür bin ich im Land unterwegs, ohne dass ich die Transportbranche aus den Augen verliere.
Lassen Sie mich abschließend noch darauf aufmerksam machen, dass Bundesregierung und Bundestag ohne Beteiligung des Bundesrates die Mauthöhe festlegen. Die Länder haben seit dem Konjunkturpaket II keine Mitspracherechte mehr.
(Beifall bei CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich danke dem Herrn Minister. - Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Beratung.
Es ist beantragt worden, den Antrag der Fraktion der FDP, Drucksache 16/2663, dem Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Dann ist das so beschlossen.
Lassen Sie mich geschäftsleitend sagen, dass die Tagesordnungspunkte 23 und 33 auf die Sitzung am Freitag, 11:30 Uhr, vertagt werden.
Ich unterbreche die Sitzung nun für die Mittagspause. Wir setzen die Sitzung um 15 Uhr fort und beginnen mit Tagesordnungspunkt 24.
(Unterbrechung: 12:59 bis 15:01 Uhr)
Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne unsere Sitzung nach der Mittagspause wieder und begrüße auf der Tribüne sehr herzlich die Mitglieder des DRK-Ortsvereins Norderstedt und Mitglieder des Fachsanitätszentrums Kiel. Seien Sie uns alle sehr herzlich willkommen!
(Beifall)
Ich rufe Tagesordnungspunkt 24 auf:
>
CCS-Gesetz im Bundesrat ablehnen
Antrag der Abgeordneten des SSW |
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Herr Abgeordneter Lars Harms hat das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In den letzten Wochen haben Tausende von Menschen im Landesteil Schleswig gegen die Einrichtung eines CO2-Endlagers in der Region protestiert. Sie glauben nicht den Verheißungen der Kohlelobby, die die CCS-Technologie verherrlichend Clean Coal und den Transport von CO2 eine Klimaschutz-Pipeline nennt. Die Bürgerinnen und Bürger begehren zu Recht über alle Parteigrenzen hinaus auf, denn mit CCS wird die Welt nicht sauberer. Der Dreck wird nur unter den Teppich gekehrt, auf dem wir täglich leben müssen. Das CO2 bleibt in der Umwelt, und kein Mensch kann heute sagen, ob diese potenziell giftige Substanz über Tausende von Jahren von Mensch, Tier und Klima ferngehalten werden kann. Nicht einmal die RWE Dea selbst weiß, ob die Technologie funktionieren kann und wie sicher ein solcher Eingriff in die Natur ist.
Bei all dem ist die CO2-Speicherung nicht einmal ein Heilsweg für den Klimaschutz, sondern ein energiepolitischer Holzweg. CCS verlängert die Laufzeit der Kohlekraft und legitimiert den Bau neuer Kohlekraftwerke, weil diese angeblich sauber wären. CCS verschlingt selbst erhebliche Energiemengen. Dafür muss deutlich mehr Kohle verbrannt werden. CCS ist extrem teuer und bindet Fördergelder, die in den Aufbau der wirklich CO2-freien Energieerzeugung fließen sollten. An Endlagerstandorten verhindert CCS den Ausbau regenerativer Energien, weil Bohrungen für Erdwärme, Druckluftspeicher für die Windenergie oder Erdwärmespeicher denselben Untergrund benötigen. Kurz: CCS hat nichts mit nachhaltigem Klimaschutz zu tun. Diese Technologie soll dafür sorgen, dass die Energiekonzerne so lange wie möglich mit der Kohleverstromung weitermachen können. Dass dabei die Gesundheit von Mensch und Natur aufs Spiel gesetzt wird, ist einfach nur zynisch.
(Beifall bei SSW und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Dies gilt umso mehr, als mit einem CCS-Gesetz Fakten geschaffen werden, die nicht ohne Weiteres wieder rückgängig gemacht werden können. Noch bevor geklärt wird, ob die CCS-Technologie funktionieren kann und sicher ist, will die Bundesregierung den Energiekonzernen bereits den Weg in die permanente CO2-Endlagerung ebnen. Zu allem Überfluss soll die Haftung für die Anlagen auch noch nach 30 Jahren auf den Staat übergehen.
Angesichts der Tatsache, dass wir hier über Lagerzeiten von 10.000 Jahren und über eine nicht ausgereifte Technologie sprechen, ist das wirklich dreist. Nicht das Verursacherprinzip soll gelten, sondern der Staat muss es richten, wenn die Wirtschaft es versemmelt und wenn es zu großen Umweltschäden kommt. Die RWE Dea und andere Endlagerbetreiber kassieren die kurzfristigen Gewinne, während die Allgemeinheit das langfristige Risiko trägt, und zwar auf Jahrtausende hinaus.
Dass die Landesregierung vor diesem Hintergrund seit 2008 ernsthaft CO2-Endlager an drei Stellen in Schleswig-Holstein ins Auge gefasst hat, war direkt gegen die Interessen der Menschen in Schleswig-Holstein gerichtet. Das haben die Bürgerinnen und Bürger besonders im Landesteil Schleswig erkannt und dagegen mobil gemacht. Kommunalpolitiker, Wasserverbände, Naturschutzorganisationen, Touristiker, Bauernverbände und viele Bürger protestieren bereits. Es hat lange gedauert, bis dies ins Bewusstsein des Ministerpräsidenten drang, aber die Menschen in seiner nordfriesischen Heimat engagieren sich schon seit Wochen massiv gegen CO2-Endlager. Sie sind bereit, vieles zu tun, um die RWE Dea und die Landesregierung an der Umsetzung des Plans zu hindern.
Die Landesregierung und die CDU-Fraktion sind lange nur dadurch in Erscheinung getreten, dass sie CCS in noch schöneren Farben malten als die RWE Dea selbst. Umweltminister von Boetticher hat das CCS-Gesetz im Namen Schleswig-Holsteins mit einem Entschließungsantrag im Bundesrat offiziell begrüßt. Ministerpräsident Carstensen ist vor allem mit Überlegungen dahin gehend aufgefallen, wie Schleswig-Holstein mit dem Endlager abkassieren kann, sowie mit der bahnbrechenden wissenschaftlichen Erkenntnis, dass CO2 aus Brunsbüttel im Untergrund von Nordfriesland nicht so schlimm ist wie CO2 aus dem Rheinland.
Die Sozialdemokraten hier im Hause haben sich verbal gegen CCS ausgesprochen, aber aus Koalitionsräson bisher stillgehalten. Heute fordern wir Sie alle auf: Stimmen Sie für unseren Antrag!
(Beifall bei SSW und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Die Menschen in Schleswig-Holstein wollen ihren Untergrund nicht für die Endlagerung von CO2 hergeben. Deshalb fordern wir die Landesregierung auf, den Gesetzentwurf im Bundesrat abzulehnen. Allein durch den Aufschub des CCS-Gesetzes im Bundestag ist die Kuh noch nicht vom Eis. Deshalb fordern wir die CDU und die SPD auf: Sorgen sie dafür, dass das CCS-Gesetz endgültig vom Tisch kommt! Erklären Sie vor allem klipp und klar, dass das gemeinsame Projekt der Landesregierung und der RWE Dea zur Erkundung von Endlagerstandorten in Schleswig-Holstein beendet ist! Sagen Sie endgültig Nein zum CO2-Endlager in Schleswig-Holstein! Niemand soll den Boden unter seinen Füßen für Experimente mit derart fragwürdigen und riskanten Technologien hergeben müssen.
(Beifall bei SSW und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Auf der Tribüne begrüßen wir jetzt die Landesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Marlies Fritzen, und die Bürgerinitiative gegen ein CCS-Endlager in Nordfriesland. Seien Sie herzlich willkommen!
(Beifall)
Für die Fraktion der CDU erteile ich Herrn Abgeordneten Dr. Axel Bernstein das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In einer Debatte über das Thema CCS kommt man nicht ganz ohne Abkürzungen aus. Nach dem vorherigen Beitrag scheint es mir, als stünde das Kürzel SSW für „Sehr Selektive Wahrnehmung“.
(Beifall bei CDU und FDP)
Um das Bild ein bisschen runder zu machen, möchte ich vier Punkte ansprechen: Erstens. Wir reden hier über Klimaschutz. Alle ernst zu nehmenden Fachleute sagen uns, bei der Bekämpfung des Klimawandels ist es fünf vor zwölf oder später. Vor diesem Hintergrund ist für die CDU-Fraktion keine Technologie von vornherein außer Acht zu lassen. Das gilt auch für CCS. Wir sind der Auffassung, dass diese Technologie erforscht und erprobt werden soll, um den Nachweis zu erbringen, ob sie tatsächlich sicher sein kann, ob sie sich tatsächlich unter den künftigen Rahmenbedingungen wirtschaftlich durchsetzen kann und ob sie nicht auch Akzeptanz in der Bevölkerung finden kann. Das entspricht übrigens auch den Maßgaben, die Schleswig-Holstein im Bundesrat gestellt hat.
Für uns gilt aber auch: Wir nehmen die Sorgen und Ängste der Bevölkerung in Schleswig-Holstein ernst. Auch im Zusammenhang mit allen anderen Themen, die mit Umwelt und Energieversorgung zu tun haben, haben wir immer gesagt: Wir wollen die Themen mit den Menschen bearbeiten und umsetzen. Das gilt auch für das Thema CCS. Deshalb gilt mein ausdrücklicher Dank dem Herrn Ministerpräsidenten und den CDU-Bundestagsabgeordneten aus Schleswig-Holstein. Beide haben dazu beigetragen, dass das Thema in dieser Woche im Bundestag nicht abschließend beraten wird.
(Beifall bei der CDU - Zuruf des Abgeordneten Konrad Nabel [SPD])
Es geht jetzt darum, die verbleibende Zeit zu nutzen, um zu einer grundlegenden Überarbeitung des Gesetzes zu kommen. Aus diesem Grund werden wir dem Antrag des SSW zustimmen. Allerdings sind wir der Auffassung, dass ein Nein im Bundesrat nur die letzte Notbremse sein kann, weil dieses Nein möglicherweise symbolischen Charakter hat und möglicherweise keine Mehrheit im Bundesrat findet. Wichtiger ist es, die Zeit jetzt in Gesprächen mit der Bundesebene zu nutzen, um zu einer besseren Lösung zu kommen.
Wenn wir beim Thema CCS über Akzeptanz sprechen, dann betrifft das natürlich die Politik. Es betrifft aber auch die Unternehmen, die in diesem Umfeld bei uns tätig sind. Allen voran ist die RWE Dea zu nennen.
Es gibt auch Regionen - zum Beispiel Ketzin in Brandenburg, wo es eine CCS-Versuchsanlage gibt ‑, in denen die Akzeptanz für CCS ausgesprochen hoch ist, weil man sich dadurch Arbeitsplätze und eine bessere wirtschaftliche Zukunft erhofft. Wir fordern RWE von dieser Stelle aus auf, die Vorbereitungen für die seismologischen Untersuchungen in Nordfriesland zu beenden und den entsprechenden Antrag zurückzuziehen, damit wir in Schleswig-Holstein wieder in eine sachliche Debatte einsteigen und darüber diskutieren können, was gewünscht, was möglich und was vielleicht nicht möglich ist. Nur unter dieser Voraussetzung wird wieder eine sachliche Debatte möglich sein.
(Beifall bei der CDU)
Viertens entstammt der Druck hinter der Debatte zu einem CO2-Speicher-Gesetz auch dem Willen der SPD, das Thema CCS als Rechtfertigung einer grün angehauchten Klimapolitik nach vorne zu bringen, um an dem vorzeitigen Ausstieg aus der klimafreundlichen Kernenergie festhalten zu können; das hat Bundesumweltminister Gabriel auf dem Bundesparteitag der SPD sehr deutlich gemacht. Ich halte es nicht für besonders glaubwürdig, auf dem Bundesparteitag für CCS zu votieren und sich hier im Land als Gegner der Technologie darzustellen.
(Beifall bei CDU und FDP)
Die CDU-Landtagsfraktion möchte dieses Thema zum Anlass nehmen, in eine neue Debatte über den Energiemix der Zukunft einzutreten, die keine Option von vornherein ausschließt und die darauf achtet, dass wir nicht nur in der Politik, sondern auch in der Bevölkerung zu einem Konsens darüber kommen, wie wir in Zukunft unsere Energie erzeugen wollen.
(Beifall bei der CDU)
Für die Fraktion der SPD hat der Fraktionsvorsitzende, Herr Abgeordneter Dr. Ralf Stegner, das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich erinnere mich noch sehr gut an die Einschätzung von Professor Hohmeyer aus Flensburg, die er auf der energiepolitischen Jahresauftaktveranstaltung der SPD im Januar hier im Landeshaus geäußert hat. Ich zitiere:
„Die CCS-Technik ist mehr als ein jahrzehntelanges Beschäftigungsprogramm für Wissenschaftler denn als eine tatsächliche Option für unsere Zukunft zu verstehen.“
(Beifall bei SPD und SSW)
Nahezu alle Bereiche der CCS-Technik sind mit großen Fragezeichen versehen. Das gilt für die ungeklärte Großtechnik zur Abscheidung am Kraftwerk, für den Transport und schließlich für die wahrscheinliche Endlagerung auf dem Gebiet des Tourismus- und Landwirtschaftslandes Schleswig-Holstein. Dennoch legt die Berliner CCS-Gesetzgebung ein unverständlich rasantes Thema vor, was bei anderen Themen nicht unbedingt der Fall ist.
Es besteht seitens der CCS-Richtlinie der EU weder inhaltlich noch zeitlich ein Umsetzungszwang. Es ist sehr erstaunlich, dass in Berlin schon zu Beginn der Umsetzungsfrist von zwei Jahren ein Gesetz auf der Basis eines Entwurfs der Energiekonzerne gebastelt wird. Ich halte es für unverantwortlich, jetzt schon eine erst in 20 Jahren konkret einsetzbare Großtechnik festzuschreiben, nur um neue Kohlekraftwerke „grün anstreichen“ zu können.
(Beifall bei SPD, SSW und vereinzelt bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
„Die Technik“, so Olaf Schulze am 12. März 2008, „kommt daher zu einem Zeitpunkt, an dem wir sie nicht mehr brauchen.“ Wir dürfen nicht zulassen, dass das CCS-Gesetz im Bundestag und später im Bundesrat durchgepeitscht wird.
In der Sache verweise ich auf die bereits seit Langem unverändert bestehende Position meiner Fraktion: Wir wollen in Schleswig-Holstein und ganz Deutschland keine Kraftwerksdinosaurier - weder mit noch ohne CCS-Technik ‑, sondern wir setzen auf kleinere, dezentrale Kraftwerke. Zusammen mit großen Offshore-Windparks vor unseren Küsten und dem großflächigen Ausbau von Solarstromanlagen in Nordafrika ist dies die richtige Energiestrategie auf dem Weg in eine sichere, regenerative und gesellschaftlich tragfähige Zukunft ohne Strom aus Atom und - mittelfristig - Kohle.
(Beifall bei SPD und SSW)
Wir haben gestern gern der Staatskanzlei das Feld überlassen und auf eigene Pressearbeit verzichtet, denn unsere ablehnende Haltung ist ja seit Langem überall in Schleswig-Holstein bekannt.
(Beifall bei der SPD)
Herr Kollege Bernstein, im Hinblick auf das, was Sie über unseren Parteitag gesagt haben, steht SSW wohl eher für „selten so witzig“. Ich begrüße es aber ausdrücklich, dass sich der Ministerpräsident doch noch der Position der schleswig-holsteinischen SPD angeschlossen hat.
(Lachen bei CDU und FDP)
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, nun hoffe ich sehr, dass Sie für Ihre Position in der eigenen Partei eine Mehrheit bekommen. Denn noch vor wenigen Tagen hat sich Herr Minister von Boetticher in Berlin anders geäußert, und es war der vorletzte Wirtschaftsminister, Dietrich Austermann, der der Industrie mit seinen Versprechungen die Türen nach Schleswig-Holstein geöffnet hat. Außerdem möchte Frau Katherina Reiche von der CDU-Bundestagsfraktion die Haftungsrisiken auf Schleswig-Holstein abwälzen; heute Mittag hat sie laut einer dpa-Meldung gesagt, dass die Sache für sie noch nicht vom Tisch sei.
Ich verhehle nicht, dass auch wir an der einen oder anderen Stelle - zum Beispiel bei Herrn Oppermann oder unserem Umweltminister - noch Überzeugungsarbeit zu leisten haben.
(Lachen bei CDU und FDP)
Es ist aber sehr schön, dass nach der Kehrtwende des Ministerpräsidenten auch aus der CDU-Bundestagsfraktion überraschende, neue Signale gekommen sind. Auch da sind die Ergebnisse von unserem Parteitag am Wochenende offenbar angekommen.
(Beifall bei der SPD ‑ Lachen bei CDU und FDP)
Die für Freitag vorgesehenen abschließenden Beratungen zum CCS-Gesetzentwurf sollten verschoben werden. Wir müssen nun aus Schleswig-Holstein den Druck erhöhen, damit dies kein reiner Verschiebebeschluss, sondern ein wirklich neuer Denkansatz wird. Ich habe diesbezüglich aber Zweifel. Mit welchem Ernst und mit welchem Verständnis für die Sorgen der Menschen in Schleswig-Holstein das CCS-Gesetz in Berlin diskutiert wurde, zeigt das folgende Zitat:
„Ich sehe schon das nächste Problem auf uns zukommen. Neulich habe ich bei einer Veranstaltung im Rahmen des Europawahlkampfs in Flensburg gesagt, man solle sich jetzt vor den Mineralwasserflaschen hüten, weil sich darin ja auch Kohlendioxid befinde. ... Wenn aber die Menschen so denken, dann spricht es nur dafür, dass wir in Bildung noch mehr investieren müssen.“
So hat sich die Frau Bundeskanzlerin beim BDI-Tag am 15. Juni 2009 in Berlin geäußert. - Wir müssen zwar mehr in Bildung investieren, aber nicht weil die Schleswig-Holsteiner zu dumm sind zu verstehen, wo die Gefahren von CCS liegen.
(Beifall bei SPD und SSW)
Ich sehe vielmehr, dass im Moment Hunderte von Bürgerinnen und Bürgern ihren kritischen Geist zeigen und genau das machen, was wir von ihnen wollen: sich kümmern, sich einmischen und für ihre Interessen einstehen. Kein anderes Land ist so stark durch die CCS-Pläne betroffen wie Schleswig-Holstein. Wir sollen als CO2-Speicher für ganz Deutschland dienen und diese Last für Tausende von Jahren und auf Kosten späterer Steuerzahler tragen. Das gilt übrigens für CO2 aus Schleswig-Holstein genauso wie für CO2 aus Nordrhein-Westfalen.
Die SPD Schleswig-Holstein hat deshalb durchgesetzt, dass das Regierungsprogramm der Bundes‑SPD vorsieht, dass der CCS-Gesetzentwurf geändert werden muss und eine umfangreiche Bürgerbeteiligung vorgeschaltet werden soll. Außerdem muss das Gebot der Wiederverwendung von CO2 vor einer möglichen Endlagerung gelten. Das sind für mich die erforderlichen Weichenstellungen, damit das CCS-Gesetz vor allem für die Forschung und nicht als Freibrief für den Bau einer Pipeline von NRW nach Schleswig-Holstein sowie die Endlagerung in unserem Boden für viele Tausend Jahre beschlossen werden kann.
CCS-Chemiekraftwerke neben Kohlekraftwerken, die wegen verminderter Effizienz zu Investitionsruinen zu werden drohen, sind genauso eine Sackgasse wie die Auffassung, man könnte die Probleme unter die Erde bringen. Das Gute an Sackgassen ist es, dass sie uns zur Umkehr zwingen. Deshalb kann die SPD-Fraktion dem klugen Antrag des SSW heute guten Gewissens zustimmen.
Wenn der CCS-Gesetzentwurf nicht grundlegend überarbeitet wird, dann muss sich Schleswig-Holstein im Bundesrat klar gegen dieses Gesetz stellen. Inzwischen besteht hier im Hause Einigkeit, die wir nutzen sollten. In der Frage des Atomausstiegs ging schon einmal die Initiative von unserem Land aus. Wir sollten diesen Schwung gegen das CCS-Gesetz nutzen, um gemeinsam folgendes Signal nach Berlin zu schicken: Unsere Energiezukunft ist kurzfristig ohne Atom- und mittelfristig ohne Kohlestrom gesichert! CCS wollen wir in Schleswig-Holstein nicht haben!
(Beifall bei SPD und SSW)
Für die Fraktion der FDP hat Herr Abgeordneter Dr. Heiner Garg das Wort.
(Zuruf Konrad Nabel [SPD]: Kann der noch reden, nachdem er die ganze Zeit so geschrien hat?)
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Harms, es verdient Respekt, wenn der Ministerpräsident nach einigem Zögern seine Meinung ändert und sich mit Recht dafür entscheidet, dem CCS-Gesetz in der vorliegenden Form seine Zustimmung im Bundesrat zu verweigern. Auch ein Politiker kann seine Meinung durchaus ändern, wenn er zu einer anderen Einsicht gelangt ist. Darüber sollte man sich nicht lustig machen, und dafür sollte man ihn auch nicht kritisieren. Ich finde das respektabel. Herr Ministerpräsident, ich finde es völlig in Ordnung, dass Sie Ihre Meinung diesbezüglich geändert haben.
(Zurufe von der SPD)
Es gibt ganz andere Punkte, die zu kritisieren sind. Ich will daran erinnern, dass meine Fraktion im Januar dieses Jahres eine Pilotforschungsanlage für CCS gefordert hat. Wir hatten den Wirtschaftsminister aufgefordert, dafür EU-Fördermittel einzuwerben. Das hat die Große Koalition abgelehnt, um dann später - SPD wie CDU - zu signalisieren, dass sie lieber den ganzen Dreck der gesamten Republik über eine Pipeline nach Schleswig-Holstein holen will, um ihn unterirdisch zu verbringen. Darüber muss man sich wundern.
(Beifall bei der FDP - Zurufe von der SPD)
Aber worüber man sich wirklich wundern muss, ist der Beitrag des Kollegen Stegner. Ich habe von diesem Mikrofon aus selten eine solche Heuchelei gehört wie in den vergangenen fünf Minuten. Das will ich Ihnen einmal ganz deutlich sagen.
(Beifall bei FDP und CDU)
Ich habe die Debatte Ihres Bundesparteitags mit großem Interesse verfolgt, und ich habe auch mit großem Interesse gelesen, was Ihre Bundespartei zu CCS beschlossen hat. Vor allem habe ich mit großem Interesse gelesen, was die SPD-Bundestagsfraktion heute um 11:41 Uhr dpa wissen ließ. Ich zitiere mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten:
„Die SPD hat das Abrücken der Union von der geplanten unterirdischen Kohlendioxid-Entsorgung bedauert. Damit hätten CDU/CSU das in der Koalition vereinbarte Verfahren nicht eingehalten, kritisierte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann, am Mittwoch in Berlin.“
(Zurufe von der CDU)
„Die Union bekenne sich zwar immer wieder zu einer Technikfreundlichkeit. Wenn es konkret werde, kämen ihr aber plötzlich Bedenken.“
(Wolfgang Kubicki [FDP]: Wie peinlich!)
Wenn Herrn Stegner das nicht passt, dann erzählt er hier genau das Gegenteil von der SPD-Politik. Wie es ihm gerade in den Kram passt!
(Beifall bei der FDP)
Das ist noch viel schlimmer als die CCS-Technologie, Herr Stegner. Das ist nämlich die Verdummung der Menschen. Die Leute merken das. Genau deswegen sind Sie mittlerweile zu einer 20-Prozent-Partei geschrumpft. Ich kann Sie nur auffordern, weiterhin Fischplakate aufzuhängen, weiter so Politik zu machen und die Leute weiter so zu verdummen. Dann schaffen Sie unter Ihrer Führung im nächsten Jahr mit Sicherheit auch noch die 10 %.
(Beifall bei der FDP und vereinzelt bei der CDU)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lieber Peter Harry Carstensen, wenn dieses Gesetz nachgebessert werden soll, wenn Sie sich für eine Nachbesserung dieses Gesetzes einsetzen, dann schauen Sie zu allererst auf die haftungsrechtlichen Fragen, die in diesem Gesetz geregelt sind. Denn es kann nicht sein, dass irgendwo in der Republik CO2 abgeschieden wird, dieses CO2 an einen anderen Standort, zum Beispiel nach Schleswig-Holstein, gebracht wird - um auch das ganz deutlich zu sagen: Bayern ist davon auch betroffen; die CSU ist schon längst im Begriff, dafür zu sorgen, dass das CCS-Gesetz in dieser Legislaturperiode nicht mehr verabschiedet wird - und dass dann das Land, in dem Kohlendioxid möglicherweise unterirdisch verbracht werden soll, die Haftungsfragen komplett alleine zu klären und die Risiken komplett alleine zu tragen hat, ohne irgendeinen Ausgleich dafür zu bekommen. Das sieht der jetzige Gesetzentwurf so vor. Insofern ist er für Schleswig-Holstein völlig indiskutabel.
(Beifall bei der FDP)
Ein weiterer Grund, warum dieser Gesetzentwurf völlig indiskutabel ist, betrifft die eigentumsrechtlichen Fragen. Auch insoweit müsste, wenn überhaupt, nachgebessert werden.
Eines will ich an der Stelle auch ganz deutlich sagen, weil mich das ärgert. Ich hätte wirklich gern ein Pilotprojekt, um diese Technologie daraufhin erforschen zu können, ob sie einen Beitrag zum Klimaschutz leisten kann oder nicht. Ich sage in aller Deutlichkeit: Ich hätte gern eine Forschungsanlage. Aber wenn man, wie dies geschehen ist, Ängste in der Bevölkerung derart ignoriert und eine eher suboptimale Informationsstrategie fährt, dann darf man sich nicht wundern, dass in der Bevölkerung keine Technikbegeisterung ausbricht, sondern sich dort vielmehr Widerstand formiert.
Ich appelliere an jene in diesem Haus, die es ernst meinen - damit meine ich Sie, Herr Stegner, ganz bestimmt nicht; denn Sie haben mit Ihrem letzten Beitrag gezeigt, wie ernst Ihnen das wirklich ist ‑: Wenn diese Technologie erforscht werden soll, dann muss man damit grundsätzlich anders umgehen. Dann muss man die Menschen von Anfang an in die Informationsstrategie einbinden.
(Zuruf des Abgeordneten Rolf Fischer [SPD])
Herr Kollege Dr. Garg, achten Sie bitte auf die Redezeit!
Herr Präsident, einen letzten Satz an den Kollegen Fischer - Herr Kollege Fischer, ich habe hier immer wieder unmissverständlich klargemacht, dass ich möchte, dass diese Technologie erforscht werden kann. Dazu braucht es eine Pilotanlage, wo immer diese auch stehen mag. Selbstverständlich hätte ich gern, dass eine solche Pilotanlage die Chance hätte, in Schleswig-Holstein zu stehen. Sonst hätten wir das in unserem Antrag im Januar nicht beantragt.
(Lebhafter Beifall bei FDP und CDU)
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich Herrn Abgeordneten Detlef Matthiessen das Wort.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Erfreulich ist, dass die Landesregierung dem CCS-Gesetz nunmehr nicht zustimmen will. Der Antrag sollte daher heute in der Sache Zustimmung aus dem ganzen Hohen Haus bekommen.
Erledigt im politischen Sinne ist der Antrag damit nicht. Inhaltlich haben sich von den Fraktionen hier im Landtag nur SSW und Grüne gegen den Weg, CO2 in großen neuen Kohlekraftwerken abzuscheiden und in geologischen Formationen zu deponieren, ausgesprochen. Wir erleben also heute eine Reihe von Uraufführungen in dieser Angelegenheit, mit unterschiedlichster Ausprägung, wie wir gerade gehört haben.
(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)
Der diametrale Richtungswechsel der Landesregierung entspringt nicht Vernunft und Einsicht, sondern dem Druck der Bevölkerung in der Heimat des Ministerpräsidenten.
(Beifall des Abgeordneten Lars Harms [SSW])
Der Richtungswechsel ist also taktischer Natur, die Kohlestrategie von SPD, CDU und FDP und leider auch des SSW - lieber Herr Harms, Sie haben sich nicht gegen den Neubau eines Kohlekraftwerks in Brunsbüttel ausgesprochen - bleibt bislang unwidersprochen und unverändert. Das geht auch aus den zahlreichen bisherigen Abstimmungen zu den Anträgen der Grünen gegen den Kohleweg eindeutig hervor.
Ich darf aus dem heutigen Kommentar von Stephan Richter vom sh:z-Verlag zitieren:
„Wer sich die Argumente anschaut, mit denen die norddeutschen CDU-Landesverbände gemeinsam mit der CSU die Rückstellung des Gesetzes erreicht haben, muss ins Grübeln kommen. Es ging allein um Akzeptanzprobleme.“
(Zuruf von Ministerpräsident Peter Harry Carstensen)
- Sie können das ja richtigstellen, Herr Ministerpräsident. - Ich sage daher: Die politische Debatte ist noch nicht gelaufen. Zu Recht sind die Menschen in Nordfriesland empört und wollen unbedingt verhindern, dass sie zum CO2-Klo der Nation werden.
Vor wenigen Tagen noch forderte der Ministerpräsident, dass die CCS-Technik in Schleswig-Holstein nur für schleswig-holsteinische Kohlekraftwerke zur Verfügung stehen dürfe. In der „Dithmarscher Landeszeitung“ vom 5. Juni dieses Jahres heißt es:
„Ministerpräsident Carstensen schloss Kohlendioxidspeicher im Land nicht generell aus, aber nur im Zusammenhang mit den in Brunsbüttel geplanten Steinkohlekraftwerken. Entschieden lehnte der Regierungschef eine Pipeline aus anderen Bundesländern ab, um in Schleswig-Holstein das CO2 unter die Erde zu packen. Einen Export von Kohlendioxid nach Schleswig-Holstein werde es nicht geben.“
- So die „Dithmarscher Landeszeitung“. Das können Sie ja korrigieren, Herr Ministerpräsident.
Inzwischen scheint Ihnen aber gedämmert zu haben, dass in einer wettbewerbsorientierten Marktwirtschaft, in der allen Interessenten ein diskriminierungsfreier Marktzugang zu gewähren ist, dafür keine Rechtsinstrumente zur Verfügung stehen.
(Beifall des Abgeordneten Lars Harms [SSW])
Ähnlich hatte sich schon der Vorvorgänger des jetzigen Wirtschaftsministers geäußert. Dieser hieß Austermann. Das hat mich schon damals sehr erstaunt, meine Damen und Herren. Das ist eine ausgesprochene Schnapsidee.
Nun scheint der Regierungschef schlauer geworden zu sein. Aber bedenken Sie Folgendes: Eine CCS-Anlage in den Kraftwerken in Brunsbüttel ist nicht geplant. Sie sagen zwar alle, Sie bauten „Capture Ready“, das heißt, Sie machen dort oben, wo das vielleicht einmal hinkommt, ein bisschen Grundstücksarbeit; aber Anträge werden diesbezüglich nicht gestellt, und Genehmigungsauflagen gibt es auch nicht. Auch daran würde natürlich Ihre Absicht, schleswig-holsteinisches CO2 zu entsorgen, scheitern, weil die Anlagen diese Technik schlicht nicht zur Verfügung haben.
Die Menschen in der Region sind stocksauer. Es ist ein absurder Vorgang, dass ausgerechnet in Nordfriesland ein gigantisches CO2-Lager entstehen soll.
(Zuruf der Abgeordneten Frauke Tengler [CDU])
Vor Kurzem hat der Kreistag auf die Initiative der Grünen hin mit unseren dortigen Partnern von CDU und FDP mehrheitlich beschlossen, dass der Kreis Nordfriesland zum klimafreundlichsten Kreis in Deutschland entwickelt werden soll.
Meine Damen und Herren, die Pläne von RWE sind bekannt. In Hürth in Nordrhein-Westfalen soll ein Pilotkohlekraftwerk mit CCS-Technik gebaut werden. Das abgetrennte CO2 soll über eine 500 km lange Pipeline nach Stadum/Hörup in Nordfriesland transportiert und dort endgelagert werden.
Diese Rechnung von RWE Dea wurde aber ohne den Wirt, will heißen: ohne die Menschen, die dort wohnen, gemacht. Das Gebiet, in dem RWE Dea mögliche Endlagerstätten für CO2 erkunden will, umfasst 18 Gemeinden mit 24.000 Einwohnern, die keine Lust haben, Versuchskaninchen für die großen Stromkonzerne zu spielen. Bis zum 4. Juni waren 1.000 Bürgerinnen und Bürger einer Anti-CO2-Initiative beigetreten; heute, so wurde uns vom Vorsitzenden der Initiative mitgeteilt - sind es bereits 2.500. 25.000 Unterschriften wurden gesammelt.
Nach Zeitungsberichten hat der Unternehmenssprecher von RWE Dea erklärt, man sei über die Dynamik des Protests überrascht, man sei aber auf die Akzeptanz der Bevölkerung angewiesen.
Als Plan B kommt alternativ ein Gebiet in Ostholstein infrage. Da werden die sich aber freuen!
Der Gesetzentwurf sieht keine Beschränkungen für einzelne Bundesländer vor; ein Pipelinebau darf nicht grundsätzlich verwehrt werden. Eine Sankt-Florians-Politik - keine CO2-Endlager in Schleswig-Holstein, aber in Niedersachsen oder in der Nordsee - ist nach dem Gesetzentwurf jedenfalls nicht möglich.
Herr Matthiessen, Ihre Redezeit ist abgelaufen.
Für uns Grüne ist klar: Neue Kohlekraftwerke sind nicht nur klimaschädlich, sie sind auch unwirtschaftlich. Die CCS-Technik hat nur eine Funktion: Mit ihr soll der Neubau zentraler kohlebefeuerter Großkraftwerke gerechtfertigt werden. Es bleibt die bittere Wahrheit: Saubere Kohle ist eine dreckige Lüge. Sonne, Wind und Wasser können ausreichend Strom liefern.
(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)
Zu einem Kurzbeitrag nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung erteile ich das Wort Herrn Abgeordneten Dr. Axel Bernstein.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu zwei Beiträgen möchte ich noch einmal kurz Stellung nehmen, weil es sich manch einer ein bisschen einfach macht und vergisst, was er selbst beziehungsweise seine Partei in der Vergangenheit zu diesem Thema gesagt und beschlossen hat. Auch wenn der Beitrag, den Herr Kollege Stegner heute geliefert hat, sicherlich einer der unterhaltsamsten der vergangenen Zeit war, möchte ich doch - mit Erlaubnis des Präsidenten - aus dem Beschluss des Bundesparteitags der SPD vom 14. Juni dieses Jahres zitieren. Darin heißt es:
„Wir beabsichtigen, die Technologie zur Abscheidung von Kohlendioxid in Deutschland weiterzuentwickeln - auch durch geförderte Demonstrationsprojekte der Europäischen Union.“
Herr Stegner, das war ein einstimmiger Parteitagsbeschluss, mit den Stimmen aller schleswig-holsteinischen Delegierten. Wir konnten es uns bei Phönix ansehen.
(Dr. Heiner Garg [FDP]: Lesen Sie den folgenden Satz auch vor! Sonst lese ich ihn vor!)
- Das können wir uns dann aufteilen.
Wenn ich es richtig mitbekommen habe, waren Sie sogar Mitglied der Antragskommission.
Dann lesen wir bei Twitter am heutigen Tage:
„Forschung ja, aber keine Deponierung! Wir wollen erneuerbare Energien und nicht CO2 unter die Erde bringen.“
(Beifall des Abgeordneten Konrad Nabel [SPD])
Das ist vergleichbar mit dem Atommüllthema.
Dann haben wir soeben Ihre Rede gehört; da war von Forschung auch nicht mehr die Rede. Man muss sich schon entscheiden, welche Position man vertreten will.
Herr Kollege Matthiessen, ich fand es ganz beachtlich, dass Sie die Position der Grünen in Schleswig-Holstein deutlich gemacht haben. Diese ist aber in der grünen Partei nicht einhellige Meinung.
Ich darf - wiederum mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident - aus dem Beschluss der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 3. März dieses Jahres zitieren. Darin heißt es:
„Wir sind dafür, einen gesetzlichen Rahmen zu schaffen, der es ermöglicht, die CCS-Technologie kritisch zu prüfen und großtechnisch zu erproben.“
Ich halte das für richtig. Aber dann soll man sich hier bitte nicht hinstellen und so tun, als ob man damit überhaupt nichts zu tun hätte.
(Beifall bei CDU und FDP)
Zu einem weiteren Kurzbeitrag nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung erteile ich das Wort Herrn Abgeordneten Konrad Nabel.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal zu Herrn Dr. Garg: Man darf als Politiker auch mal die Meinung ändern.
(Wolfgang Kubicki [FDP]: Aber nicht innerhalb von drei Tagen!)
Ich habe von dieser Stelle aus schon häufig die Position der SPD Schleswig-Holsteins zu CCS deutlicht gemacht. Das kann man alles im Protokoll nachlesen; ich will es nicht wiederholen. Sie haben immer dazwischengekeift: „Ihre Bundespartei, Ihre Bundespartei!“ und „Früher haben Sie, früher haben Sie!“.
Wir haben an dieser Stelle etwas dazugelernt - ich habe das hier wörtlich gesagt -, vor allem aus wissenschaftlichen Gutachten und dem IPCC-Bericht 2007. Ich merke, dass auch andere etwas dazulernen. Das finde ich gut. Das will ich nicht verurteilen. Aber ich verurteile die Art und Weise, in der Sie die Debatte führen.
Zu unserem Bundesparteitag! Herr Dr. Bernstein, Sie haben so schön daraus vorgelesen; das brauche ich also nicht mehr zu tun. Sie alle wissen, wie ein Parteitag verläuft. Es werden Anträge gestellt, über die diskutiert und abgestimmt wird. Sie werden abgelehnt oder angenommen. Der Antrag, den wir als schleswig-holsteinische Delegation eingebracht hatten, enthielt unter anderem folgenden Passus:
„Die gesetzliche Regelung zu Abscheidung, Transport und Speicherung von Kohlendioxid darf nur der Erforschung der Möglichkeiten der Kohlenstoffabscheidungstechnologien dienen. Sie ist kein Feigenblatt für den Ausbau von fossilen Kraftwerksparks. Wir wollen sie auch nicht aus öffentlichen Mitteln fördern, und wir wollen die Standorte für Deponien von der Zustimmung der Bürgerinnen und Bürger in den betroffenen Regionen abhängig machen. Wir wollen das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz so ändern, dass neue Kraftwerke auf der Grundlage fossiler Brennstufe nur noch genehmigt werden können, wenn sie nachweislich Kraft-Wärme-Kopplung verwirklichen und die Nutzung der Wärme gesichert ist.“
Das war der wesentliche Punkt unseres Antrags. Davon haben wir drei Elemente durchgebracht:
Erstens nur noch nach Abstimmung mit den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort.
(Zuruf von der Regierungsbank: Wo steht denn das?)
- Schauen Sie genau hinein! Wir werden eine umfassende Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger bei der Genehmigung sicherstellen.
(Beifall der Abgeordneten Holger Astrup [SPD] und Dr. Ralf Stegner [SPD])
Das steht hier. Das kann ich Ihnen zeigen. Das ist unterstrichen.
Zweitens soll der Schwerpunkt auf Wiederverwertung und nicht auf Endlagerung liegen. Das ist ein Aspekt, der nicht von uns, sondern von anderen kam. Wir alle wissen, was in diesem Zusammenhang mit dem Wort „Endlager“ verbunden ist. Also tun Sie nicht so, als hätten Sie mehr Ahnung von Parteitagsdiskussionen, wenn Sie selbst mit Ihrer Bundespartei an vielen Stellen im Clinch liegen, zum Beispiel in der Frage der Atomendlagerung und in der Frage des Flughafens Kiel. Es gibt viele Beispiele, wo Sie abweichende Positionen zu dem einnehmen, was auf Bundesebene läuft. Ich finde es nicht in Ordnung, dass Sie hier Häme ausgießen über den Versuch, eine politische Meinungsbildung in Gang zu setzen.
Herr Kubicki, wir aus Schleswig-Holstein haben Anfang der 70er-Jahre des letzten Jahrhunderts dafür gesorgt, dass auf Bundesebene ein Beschluss zum Ausstieg aus der Atomenergie gefasst wurde. Darauf sind wir stolz, ganz im Gegensatz zu anderen hier.
(Beifall bei der SPD)
Wir haben einen Kompromiss mit den Elektrizitätsproduzenten erreicht. Das hat 15 Jahre gedauert - das gebe ich gern zu -, aber andere Prozesse dauern auch 15 Jahre. Erinnern Sie sich einmal, wie lange es in der Eider-Treene-Sorge-Region gedauert hat, bis die Leute Landwirtschaft und Naturschutz zusammengebracht haben. Das dauert seine Zeit. Da ist für so junge Hüpfer wie Sie kein Platz!
(Beifall bei der SPD)
Herr Kollege Nabel, gestatten Sie noch - -
Ich komme zum Schluss.
Gestatten Sie noch eine Frage des Kollegen Dr. Bernstein?
Fragen Sie!
Dr. Axel Bernstein [CDU]: Geschätzter Herr Kollege Nabel, wären Sie so freundlich, dem Hohen Haus zu erklären, was in dem Beschluss denn konkret mit „Wiederverwertung vor Endlagerung“ gemeint ist?
(Zuruf von der FDP: Das weiß er auch nicht!)
Was heißt hier: „Das weiß er auch nicht“?
(Heiterkeit)
Es gibt Techniken zur Wiederverwertung von Kohlenstoffdioxid, die noch nicht im großtechnischen Maßstab erprobt und durchgesetzt sind. Das ist wie mit der CCS-Technologie. Der Unterschied ist: Bei CCS, dem Weg, der jetzt eingeschlagen wird, versuchen wir, das Zeug im Ozean oder in salinen Aquiferen zu vergraben, in der Hoffnung, dass es nicht wieder herauskommt. Beim Wiederverwerten versuchen wir, es als Kohlenstoffsubstitute zu benutzen. Das ist doch allemal besser, als es irgendwo zu vergraben, mit der Befürchtung, dass es als hoch aggressives Gas wieder herauskommt.
(Beifall bei der SPD)
Herr Kollege Nabel, kommen Sie bitte zum Schluss.
Ja, ich komme zu meinem letzten Satz. - Auch wenn Ihnen das nicht gefallen mag: Die SPD ist und bleibt eine Volkspartei.
(Lachen bei der FDP)
Wir haben in unseren Reihen viele Mitglieder, die sich um ihre jeweilige Region Sorgen machen: in Nordrhein-Westfalen, im Saarland, in Brandenburg. Dafür habe ich großes Verständnis. Wir müssen die Überzeugungsarbeit leisten. Wir haben durch unser Tun bewiesen - Herr Kubicki, da können Sie so viel lachen, wie Sie wollen ‑, dass im Bereich der Windkraftanlagen und sonstiger Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien mehr Arbeitsplätze zu schaffen sind als in der fossilen Steinkohletechnologie. Das haben wir bewiesen, und wir werden es weiter beweisen. Damit leisten wir einen großen Beitrag für neue, zukunftssichere Arbeitsplätze und zum Ausstieg aus der Kohletechnologie.
(Beifall bei der SPD)
Zu einem weiteren Kurzbeitrag nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung erteile ich das Wort Herrn Abgeordneten Wolfgang Kubicki.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde es bemerkenswert, dass der mittlerweile wieder der proletarischen Revolution zugeneigte Kollege Nabel
(Konrad Nabel [SPD]: Nicht „mittlerweile“, immer schon!)
glaubt, betonen zum müssen, dass die SPD eine Volkspartei bleibe. Das muss man auch sagen - bei 20,8 %. Aber Herr Kollege Nabel, die Menschen werden sich doch fragen, wenn man den Genossen Stegner reden hört, den man wirklich nur reden lassen muss - -
(Konrad Nabel [SPD]: Der Unterschied ist: Bei Herrn Stegner hört man zu, bei Ihnen läuft man heraus!)
Die Dialoge können Sie bitte in der Cafeteria führen. - Das Wort hat Herr Kollege Kubicki.
Ich weiß nicht, auf welcher Veranstaltung Sie bisher waren, ich kenne nur das Gegenteil. Aber darauf will ich gar nicht eingehen.
(Beifall bei FDP und CDU)
Die Menschen fragen sich doch, was sie bei der nächsten Bundestagswahl eigentlich wählen sollen: das, was von der SPD auf ihrem Bundesparteitag einstimmig, mit den Stimmen der Schleswig-Holsteiner, beschlossen worden ist, oder das, was Sie den Leuten vor Ort als Ihre Wahrheit zu verkaufen versuchen, was in Wahrheit ja eine komplette Lüge ist. Ich versuche, Ihnen das zu erklären.
(Konrad Nabel [SPD]: Unerhört!)
Sie haben beschlossen - ich zitiere nach dem Satz, den Kollege Garg zitiert hat ‑: „Dabei soll die Wiederverwendung Vorrang vor der Endlagerung haben“ - und jetzt geht es weiter: ‑ „und die Unternehmen müssen auf der Grundlage der höchsten Umweltstandards die Langzeitsicherheit der Speicher gewährleisten.“
(Wolfgang Baasch [SPD]: Ja und?)
Damit erklären Sie, dass Sie Speicher wollen und dass Sicherheit gewährleistet werden soll. Heute erklären Sie, Sie wollen komplett aussteigen und deshalb brauchen Sie die Speicher nicht.
(Beifall bei FDP und CDU)
Herr Nabel, was noch viel schlimmer ist und was Sie komplett demaskiert, ist das, was Sie zur Zukunft der Steinkohle beschlossen haben. Das müssen Sie den Menschen im Land erklären, insbesondere den Studenten und den Schülern, denen Sie hier Mittel für eine bessere Bildung vorenthalten. Zur „Zukunft der Steinkohle“ heißt es dort:
„Der deutsche Steinkohlebergbau hat wesentlich beigetragen zum Aufbau des Landes und zum Wohlstand. Er ist inzwischen reduziert auf einen niedrigen Sockel. Der ist aber zukunftsfähig. Wir wollen deshalb, dass die Revisionsklausel für den deutschen Steinkohlebergbau schon rechtzeitig vor 2012 wirksam gemacht und so das faktische Auslaufen des Steinkohlebergbaus verhindert wird.“
Das heißt, Sie wollen weiter öffentliche Mittel in eine Technologie hineinstecken, die Sie eigentlich gar nicht mehr wollen. Sie wollen weiter Kohle fördern. Was wollen Sie damit machen? Soll jeder Sozialdemokrat künftig einen Kohlehaufen vor die Tür bekommen? Das ist Kohle und nicht Kohl, das können Sie nicht essen.
(Heiterkeit und Beifall bei FDP und CDU)
Wenn Sie eine weitere Förderung des Steinkohlebergbaus wollen, konterkarieren Sie genau das, was Sie hier gesagt haben, und entlarven sich als jemand, der falsche Dinge in die Öffentlichkeit bringt. Halten Sie sich doch einmal an Ihre Beschlusslage, und hören Sie mit Ihren Reden auf!
(Beifall bei FDP und CDU)
Zu einem Kurzbeitrag nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung erteile ich Herrn Kollegen Karl-Martin Hentschel das Wort.
(Zuruf des Abgeordneten Wolfgang Baasch [SPD] - Wolfgang Kubicki [FDP]: Heuchler! - Wolfgang Baasch [SPD]: Geh doch einmal zu deinen Genossen nach Nordrhein-Westfalen!)
- „Heuchler“ ist kein parlamentarischer Begriff, Herr Kollege.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir befinden uns in einem kollektiven Lernprozess, und das ist gut so.
(Heiterkeit und Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Lachen bei CDU und FDP)
Wir haben auch erst auf dem letzten Bundesparteitag klar Position gefasst, dass wir die CCS-Speicherung ablehnen, weil die Diskussion auch bei uns in der Partei eine ganze Zeit gedauert hat. Es ist auch notwendig, solche Dinge vernünftig, gründlich und wissenschaftlich zu diskutieren und nicht einfach dem Populismus von Ortsbürgermeistern nachzulaufen, auch wenn diese manchmal recht haben.
Herr Kubicki oder Herr Garg, ich sage das auch in Richtung FDP, weil Sie am lautesten ‑ ‑
(Zuruf)
- Ich habe nicht gesagt „geblasen haben“. Sie haben im Bundestag einen Antrag eingebracht, in dem Sie gefordert haben, dass beim CCS eine Trennung zwischen Oberflächeneigentum und Eigentum der Speicherstätten stattfindet. Das bedeutet, Sie wollten, dass die Grundstücksbesitzer nicht klagen können. Sie haben in diesem Antrag stehen, dass die Ausweisung von Leitungsbau sowie die entsprechenden Planungsverfahren beschleunigt und vereinfacht werden und es keine unnötigen technischen Vorgaben gibt. Sie haben beantragt, dass der Abfallbegriff nicht auf Kohlendioxid angewandt werden soll, weil damit nicht die harten Bedingungen des Abfallrechtes gelten, sondern nur das Bergrecht, was wesentlich weicher ist. Sie haben gesagt, dass die Versicherungspflicht für Betreiber wegfallen soll. Das heißt, es soll keine Haftung geben. Das ist einer der am härtesten zu kritisierenden Punkte. Wenn wir das bekommen, riskiert derjenige, der hier Unsinn produziert, nicht einmal, dass er hinterher bezahlen muss.
Sie haben im Bundestag auch beantragt, dass der Dichtigkeitsnachweis bei unterirdischer Lagerung wegfällt, denn „man könnte ja noch nicht wissen, und damit würde ja verhindert werden, man müsste das ja erst ausprobieren, und man könnte nicht von vornherein garantieren, dass es dicht ist“.
Herr Kubicki, wenn Sie anderen Vorwürfe machen, müssen Sie sich selber sehr warm anziehen.
(Wolfgang Kubicki [FDP]: Das mache ich gern!)
Es ist ganz wichtig, dass wir diese Diskussion führen. Ich freue mich, dass wir uns in diesem Punkt mittlerweile einig sind. Das ist ein großer Fortschritt. Die Debatte um die regenerativen Energien und um CCS wird noch lange andauern, weil es hier um Milliardeninvestitionen und um milliardenschwere Konzerne geht.
Natürlich haben die RWEs und Vattenfalls eine ungeheure Angst davor, das Monopol durch ihre Großkraftwerke an Tausende von Betreibern kleinerer regenerativer Anlagen zu verlieren. Diese Konkurrenz ist für sie hoch gefährlich. Deswegen gibt es hier in der Republik einen Machtkampf um die Energiefrage.
Es werden Milliarden investiert, und es werden Millionen in Zeitungskampagnen investiert, wie wir jeden Tag lesen können, für Atomkraft und den Weiterbetrieb von Kohlekraftwerken, um das wissenschaftliche Know-how zu vernebeln. Wir haben in der Wissenschaft mittlerweile klare Positionen, die deutlich sagen: Der Umstieg ist möglich. Es ist möglich, bis 2040/50 im Strombereich vollständig auf regenerative Energien zu gehen.
(Zuruf des Abgeordneten Konrad Nabel [SPD])
Es ist möglich, den Atomausstieg hinzukriegen, ohne dass wir neue Kohlekraftwerke bauen müssen. Wir können schnell genug Windkraft und Solarkraft ausbauen. Allerdings benötigen wir auch die Einbeziehung von Wasserkraft aus Norwegen und Solarkraftwerken, thermischen Anlagen aus Südeuropa, wie es heute in den „Kieler Nachrichten“ stand. Das ist alles möglich. Wir müssen es nur politisch wollen und betreiben. Das ist der entscheidende Punkt. Ich bin froh, dass wir hier solche Debatten führen. Es ist auch logisch, dass sie kontrovers sind.
Herr Kollege Hentschel, achten Sie bitte auf die Redezeit.
Ich komme zum Schluss. - Ich bin froh, dass wir solche Debatten führen. Ich wünsche mir noch mehr. Wir sind an einem Wendepunkt in der Energiepolitik. Ich freue mich, dass wir heute eine Einstimmigkeit haben, und ich hoffe, dass wir in anderen Energiefragen in den nächsten Jahren auch so weit kommen, damit endlich die Grundsatzentscheidung in Deutschland für neue Energien, für regenerative Energien und auch für neue Arbeitsplätze in diesem Sektor fällt und dass Deutschland seine Führerschaft auf dem Weltmarkt beibehält. Das ist auch eine große Chance für unsere Industrie.
(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)
Zu einem weiteren Kurzbeitrag nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung erteile ich Herrn Abgeordneten Dr. Ralf Stegner das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist für andere Parteien manchmal etwas schwierig, um Dinge in ihrer Komplexität erfassen zu wollen, ganze Texte zu lesen. Dann nimmt man sich einfach einzelne Sätze heraus und versucht, damit das zu machen, was man für richtig hält. Ich möchte gern noch einmal den Versuch unternehmen, Ihnen das zu erklären. Ich glaube nämlich, dass das Thema - gerade wenn uns Menschen zuhören - wichtig ist und dass man nicht in der Art und Weise damit umgehen sollte, wie Sie das machen.
Wenn nämlich die SPD in Schleswig-Holstein - was sie schon seit Langem tut - sagt, es ist nicht zu vertreten, dass wir eine Technik, von der Wissenschaftler wie der Nobelpreisträger Olav Hohmeyer sagen, dass überhaupt nicht erwiesen ist, was sie für Konsequenzen für die Gesteinsformationen hat, dass das überhaupt noch nicht klar ist ‑ ‑
(Zuruf der Abgeordneten Frauke Tengler [CDU])
- Vielleicht wissen Sie es besser, Frau Tengler. Ich vertraue da eher Herrn Hohmeyer, wenn ich ehrlich sein soll. Wie dem auch sei. Wenn das überhaupt nicht klar ist und man dann hingeht und sagt - das war die Position der schleswig-holsteinischen SPD, auch auf dem Bundesparteitag ‑: Wenn ihr dazu schon unterschiedlicher Meinung seid, dann wollen wir das zumindest davon abhängig machen, dass die Bevölkerung vor Ort damit einverstanden sein muss. Genau das findet sich in dem Beschluss wieder. Das heißt übersetzt, dass es das in Schleswig-Holstein nicht geben wird. Das ist der Erfolg dessen, was wir erreicht haben - egal wie Sie darüber reden.
(Beifall der Abgeordneten Anette Langner [SPD])
Zweitens: Wir sind immer für Forschung. Das muss man auch sein, das ist auch richtig. Aber die Forschung konzentriert sich zum Beispiel auf die Frage: Was kann ich vielleicht damit im Gebrauch und in der Wiedernutzung anfangen, was wir auch in anderen Bereichen haben, anstatt sich auf das Risiko einzulassen, das unter die Erde zu bringen, und irgendwann bezahlen das die nachfolgenden Generationen - wer weiß, wie. Das wollen nicht einmal Ihre Leute haben, wie man überall merken kann.
Man sieht das übrigens beim Lager Asse, wie das auf anderen Gebieten ist. Auch da hat man gesagt, das klappt ja alles bestens. Da haben wir es mit schwach radioaktivem Abfall zu tun. Selbst da haben wir einen „Kram“, den die Bevölkerung überhaupt nicht gut vertragen kann.
(Zuruf des Abgeordneten Wolfgang Baasch [SPD])
Ein Drittes möchte ich Ihnen sagen - ich sage Ihnen das so oft, aber man muss es ja immer wiederholen ‑: Der inflationäre Gebrauch solcher Worte wie Lüge, Heuchelei und all solcher Worte, die ich immer wieder höre, beweist doch eigentlich nur eines: Sie haben keine Argumente, sondern es bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als sich hier in einer solchen Art und Weise aufzublasen, die nicht einmal Ihren eigenen Leuten gefällt und Ihnen vermutlich eher peinlich ist.
(Widerspruch und Lachen bei der FDP)
Ich sage es Ihnen noch einmal mit Goethe: „Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt.“ Das ist bei Ihnen in jeder Landtagstagung zu besichtigen.
(Beifall bei der SPD)
Zu einem weiteren Kurzbeitrag nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung erteile ich Herrn Abgeordneten Lars Harms das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte jetzt nicht auf die Streitereien auf Bundesebene und der jeweiligen Bundesparteien eingehen. Das ist nicht das Ding.
(Widerspruch)
Mir geht es vielmehr darum - meine Damen und Herren, jetzt wirklich einmal zur Güte ‑, dass man heute erkennen konnte - man muss ja sagen, jeder Unsinn hat manchmal auch seine Vorteile ‑, dass dieser Unsinn den Vorteil gehabt hat, dass wir zum ersten Mal beziehungsweise jetzt zum zweiten Mal in diesem Hohen Haus das Thema sehr ernsthaft diskutieren. Ich würde mich freuen, wenn man genauso ernsthaft und mit vielen Argumenten, insbesondere dagegen - jeder hat in irgendeiner Art und Weise etwas dagegen gesagt, wie dieses CCS-Gesetz ausgestattet ist ‑, darüber diskutieren könnte, wenn diese Debatte in der gleichen Art und Weise auch im Deutschen Bundestag geführt werden würde.
(Beifall beim SSW und vereinzelt bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Mich würde es nicht nur als Politiker, sondern auch als Bürger dieses Landes und der Bundesrepublik Deutschland wirklich sehr freuen, wenn man so ernsthaft damit umgehen würde, wie es dieser Landtag tut. Insofern bin ich sehr dankbar dafür, dass Sie unserem Vorschlag zustimmen wollen, und zwar jeder auf seine Art und Weise. Die Ernsthaftigkeit, wie mit diesem Thema umgegangen worden ist, lässt mich hoffen, dass es zu vernünftigen Lösungen kommen wird, wenn es um eine Entscheidung im Bundestag geht.
(Beifall beim SSW)
Für die Landesregierung spricht nun Ministerpräsident Peter Harry Carstensen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist so viel gesagt worden, dass ich mir gestatte, auf einige Dinge einzugehen. Ich weiß nicht, ob ich nach diesen vielen Beiträgen mit meiner Redezeit auskommen werde. Das sage ich gleich am Anfang meiner Rede.
(Zuruf)
- Nein, das ist keine Drohung. Ich möchte meine Position deutlich machen. Wenn Sie mir das gestatten, werde ich das auch tun.
(Beifall bei CDU und SPD)
Ich gehe auf einige Dinge ein. Herr Nabel hat von Wiederverwertung gesprochen, und Herr Stegner ist darauf noch einmal eingegangen. Herr Nabel, als der Kollege Bernstein eine Zwischenfrage gestellt hat, haben Sie die Bemerkung gemacht: Das weiß er auch nicht.
(Zuruf von der SPD: Das war Herr Kubicki!)
- Moment einmal. Als der Kollege Bernstein eine Frage an Sie gerichtet hat, haben Sie gesagt, das wisse er auch nicht.
(Zuruf von der SPD: Niemals!)
Herr Ministerpräsident, bitte lassen Sie mich kurz etwas sagen.
Gegen Demonstrationen ist nichts einzuwenden, aber ich bitte die beiden Herren mit dem weißen Gesicht auf der Tribüne, rauszugehen und die Farbe zu entfernen. Dann können Sie zurückkommen. Andernfalls muss ich Sie bitten, ganz draußen zu bleiben. Bis dahin ist die Debatte unterbrochen. - Ich bitte Sie, den Saal zu verlassen.
(Zuruf von der Tribüne)
- Sie haben hier überhaupt nichts zu sagen! Gehen Sie raus!
Herr Ministerpräsident, Sie haben das Wort.
Herr Nabel, dann will ich diese Bemerkung auch nicht machen. Ich möchte Sie und auch Herrn Kollegen Stegner aber darauf hinweisen, dass eine Wiederverwertung Speicherung voraussetzt.
(Zuruf von der SPD: Ja, klar!)
- Ach, wie? In der Tüte?
(Heiterkeit und Beifall bei CDU und FDP)
Dann müssen Sie auch sagen, wie und wo dort gespeichert wird. Herr Kollege Nabel - -
(Zuruf von der SPD)
- In Tanks! - Viel Vergnügen!
(Heiterkeit bei der CDU)
Sie haben den IPCC-Bericht aus dem Jahr 2007 erwähnt. Herr Stegner ist mehrmals darauf eingegangen. Ich weise darauf hin, dass Rajendra Pachauri, der Vorsitzende des IPCC, die Bedeutung von „Carbon Capture and Storage“ im weltweiten Kampf gegen den Klimawandel hervorgehoben und gesagt hat: CCS ist eine wichtige Technologieoption, auf die im weltweiten Kampf gegen den Klimawandel nicht verzichtet werden kann.
Ich glaube, das ist die Diskussion, die wir im Moment führen müssen. Auf der einen Seite gibt es die heftigen Reaktionen in Nordfriesland, genauer gesagt im Kreis Schleswig-Flensburg. Auf der anderen Seite stehen die Dinge, Herr Matthiessen, die Grüne, Greenpeace und andere woanders benennen, die Sie dem Hohen Hause nicht vorenthalten dürfen. Der Vertreter von Greenpeace hat sich in der Anhörung des Deutschen Bundestages nicht gegen CCS ausgesprochen. Er hat vielmehr deutlich gemacht, dass es ihm darum geht, dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Form nicht zuzustimmen. Vielmehr sollte ein Gesetz auf den Weg gebracht werden, das die drei Demonstrationsvorhaben gesetzlich absichert. Zu den drei Demonstrationsvorhaben gehört das Vorhaben Hürth-Nordfriesland. Auch das müssen Sie hier fairerweise sagen.
Lieber Herr Kollege Harms, ich habe überhaupt keinen Anlass, die Industrie in Schutz zu nehmen. Man muss aber sagen, dass die Initiativen hierzu aus der Politik gekommen sind. Es ist eine Richtlinie der EU, die umgesetzt werden soll, wobei aber auch Zeit für die Umsetzung gegeben sein muss. Deswegen habe ich mich dafür eingesetzt.
Meine Damen und Herren, das Thema CCS beschäftigt die Menschen sehr. Sie sorgen sich um ihre Gesundheit, um ihre Umwelt und um ihre Sicherheit. Ich habe das mitgehört, und ich habe das mit ihnen diskutiert. Ich habe mit den Leuten gesprochen. Ich habe ihre Stimme gehört.
Ich empfinde es überhaupt nicht als Makel, dass man irgendwann - - Ich habe mich nie dafür ausgesprochen. Ich habe - das gebe ich gern zu - immer ausweichend auf Fragen reagiert, wenn es um die Speicherung in Nordfriesland ging, weil ich mir nicht sicher in meiner Aussage war. Ich schäme mich überhaupt nicht, vielleicht auch über Nacht, aber sonst mit einem ordentlichen Nachdenken klüger zu werden und mir meine Meinung zu bilden.
(Beifall bei CDU und FDP und vereinzelt bei der SPD)
Ich nehme das, was dort gesagt wurde, sehr ernst. Die Menschen haben Angst. Das werde ich als Ministerpräsident nicht hinnehmen. Das empfinde ich auch als meine Aufgabe. Ich mache Politik für die Menschen, aber nicht für Gruppierungen und nicht für Institutionen.
(Beifall bei CDU und FDP)
Deshalb habe ich gehandelt. Ich habe dieses Thema am vergangenen Donnerstag - also vor dem Bundesparteitag der SPD - in der Merkel-Runde ganz intensiv angesprochen. Ich habe mich zudem bei der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag dafür starkgemacht, dass dieses Gesetz jetzt und in dieser Form nicht durchgelassen wird.
(Beifall bei der CDU)
Ich hätte eine rund 600 km lange Pipeline von Hürth bis nach Nordfriesland nicht akzeptiert, wohl wissend, dass es schwierig gewesen wäre, die rechtlichen Grundlagen dafür zu finden, während die politische Diskussion weitergeführt worden wäre. So habe ich mich in den vergangenen Wochen jedes Mal, wenn ich danach gefragt wurde, eingelassen.
Ich habe auch mit dem RWE-Vorstand gesprochen. Ich wollte nicht, dass RWE meine Meinung aus der Zeitung erfährt. Ich habe dringend empfohlen, die Anträge zur seismologischen Untersuchung zurückzuziehen. Ich habe wortwörtlich gesagt: Sie fahren mit Ihrem Kurs gegen eine Wand.
Eines ist klar: Man kann neue Technologien - auch wenn wir über diese Technologie weiter sprechen müssen - selbstverständlich in allen Facetten - - Dies betrifft nicht nur die Speicherung unter der Erde. Auch eine Speicherung in alten Gaslagern betrifft CCS, wo man vielleicht etwas mehr Sicherheit hat. Auch das nennt sich CCS. Deshalb muss man sagen, dass es verschiedene Maßnahmen gibt.
Man kann neue Technologien aber nur dann anwenden, wenn optimale Sicherheit gewährleistet ist und wenn es eine breite Akzeptanz dafür in der Bevölkerung gibt. Diese breite Akzeptanz ist offensichtlich nicht erreicht worden. Wir täten uns keinen Gefallen, wenn wir gegen den Willen der Menschen arbeiten würden. Ich will Politik mit den Menschen machen, aber nicht gegen die Menschen.
(Beifall bei der CDU)
Wenn wir das dennoch tun, dann laufen wir Gefahr, eine neue Technologie zu diskreditieren, obwohl wir uns wahrscheinlich einig darüber sind, dass wir darüber sprechen müssen. Auf der anderen Seite halten die vielen namhaften Experten aus dem Umweltbereich diese Technologie jedoch für notwendig. Deshalb dürfen wir nicht zulassen, dass diese insgesamt diskreditiert wird.
Deswegen fordere ich eine grundsätzliche Überarbeitung des Gesetzentwurfs hinsichtlich CCS. Sollte dieser Entwurf im Bundesrat zur Abstimmung gestellt werden, wird Schleswig-Holstein mit Nein votieren.
(Beifall bei der CDU, FDP und vereinzelt bei der SPD)
Auch zu meinem Erstaunen hat die SPD-Bundestagsfraktion dieses Verhalten kritisiert. Das erstaunt mich sehr. Die SPD - ich glaube, es war Herr Oppermann, aber dabei bin ich mir nicht ganz sicher - hat auch deutlich gemacht, dass man sich dann wieder auf die Position zurückziehen wolle, dass man das Gesetz nur auf die drei Testfelder zuschneidet.
Ich sage noch einmal: Zu diesen drei Testgebieten gehört Nordfriesland. Ich erwarte eine Diskussion und eine Klarstellung, wie Sie mit einer Testfläche umgehen, die in Nordfriesland und in Schleswig-Flensburg liegen wird.
Ich will zu diesem Zeitpunkt auch noch keine Entscheidung über die Testfelder.
(Beifall bei CDU und FDP)
Ich will eine Debatte darüber führen, wie wir mit dieser Technologie umgehen.
Erstaunlich ist nicht nur die Haltung der SPD-Bundestagsfraktion. Auch die strikte Haltung des Bundesumweltministers Gabriel (SPD) ist eine, die zum Nachdenken anregt. Ich frage mich: Warum so eine strikte Haltung?
Lieber Herr Kollege Hentschel, Sie haben so schön gesagt, wir seien 2040 bis 2050 in der Lage, unseren Strombedarf aus regenerativen Energien zu decken. Ich bin jetzt 62, und wir haben 2009. Sagen Sie mir doch bitte einmal: Was machen wir in den 30 bis 40 Jahren dazwischen, lieber Herr Hentschel? Auch diese Frage müssen Sie beantworten.
(Beifall bei CDU und FDP)
Sie können nicht einfach den Schalter umlegen und nichts machen. Ich habe die Vermutung, dies hat auch mit einem möglichen Ausstieg aus der Kernenergie zu tun. Da haben wir unterschiedliche Auffassungen. Über einen solchen Fall gibt es eine Regelung im Koalitionsvertrag. Ich bin sehr froh, dass Frau Ministerin Trauernicht unseren Kurs bestätigt hat: keine CO2 Endlager in Nordfriesland, keinen Klimabluff statt Klimaschutz, hat sie gesagt. Dann aber, liebe SPD, müssen Sie sich schon einig werden und hier mit einer Stimme sprechen, die wir verstehen können, und nicht hier mit einer Stimme, woanders mit einer zweiten und noch einmal woanders mit einer dritten.
Es müssen weitere sicherheitstechnische Anforderungen definiert werden. Unsere Landesbehörden werden auf höchste Sicherheitsanforderungen nicht verzichten. Es gibt weitere Gründe, diesem Gesetz nicht zuzustimmen.
Auch die Haftungsverpflichtung, die der Kollege Garg angesprochen hat, kann so nicht stehen bleiben. Ich weiß nicht, ob Sie das falsch verstanden haben, Herr Kollege Hentschel. Ich habe Herrn Garg so verstanden, dass er gesagt hat: Die Haftungsverpflichtung kann nicht nach 30 Jahren auf den Staat übergehen. Ich will die Haftung anschließend nicht haben.
(Karl-Martin Hentschel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So steht es darin!)
- Entschuldigen Sie mal, das kritisiere ich doch gerade! Genau dasselbe hat Herr Garg auch kritisiert. Er hat nicht kritisiert, dass die Haftung nicht geregelt wird, sondern er hat deutlich kritisiert, dass es so darin steht. So kann es natürlich nicht bleiben.
(Beifall bei CDU, FDP und des Abgeordneten Detlef Matthiessen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Wenn ich das richtig weiß - ich bin kein Jurist und kenne nicht alle Gesetzbücher ‑, steht im deutschen Bergrecht, dass ein Betretungsrecht bei seismologischen Untersuchungen erst dann gegeben ist, wenn der Eigentümer dem zustimmt. Dann kann man nicht sagen, man nimmt eine ganz andere Geschichte, die wir ganz schnell durchbringen müssen, und wir schränken das Betretungsrecht, das Eigentumsrecht, eines der wesentlichen Eigentumsrechte, die wir haben, ganz schnell einmal ein, wenn wir das CCS-Gesetz machen. Deswegen gibt es die Forderung, das auf jeden Fall zu ändern. Wir stehen in der Pflicht. An der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein darf es keinen Zweifel geben. Es darf nicht nur keinen Zweifel in der offiziellen Beurteilung geben, nämlich dann, wenn mir Sachverständige sagen, es gebe keinen Zweifel an der Sicherheit - das kann man schnell haben ‑, sondern es geht darum, dass die Menschen begreifen und akzeptieren, dass Sicherheit gegeben ist.
Das Gesetzgebungsverfahren hat vor allen Dingen einen zeitlichen Druck aufgebaut. Ich meine, wir sollten diesen Druck herausnehmen. Es gibt keinen Grund zu übereilten Entscheidungen. Wir haben zwei Jahre Zeit, die EU-Richtlinie umzusetzen. Wenn ich das richtig erinnere - da war ich noch Mitglied im Bundestag ‑, war es so, dass die Umsetzung der FFH-Richtlinie viel länger gedauert hat. Da hat uns die EU noch angemahnt. Es gibt keinen zeitlichen Druck, dies heute und morgen schon zu machen.
(Beifall bei der CDU)
Ängste bestehen in der Regel aufgrund von Unsicherheiten und einem Mangel an Information. Geben wir uns als Gesetzgeber und den Wissenschaftlern die Zeit, neue Erkenntnisse zu sammeln und Schlüsse daraus zu ziehen. Für diesen Entschluss kann man dann auch werben. Deshalb halte ich den vorliegenden Gesetzentwurf zum jetzigen Zeitpunkt für nicht entscheidungsreif.
Zugleich stehe ich uneingeschränkt hinter den Klimaschutzzielen der Vereinten Nationen, der Europäischen Union und der Bundesregierung. Wir wissen: Damit sind auch Verpflichtungen verbunden. Wir wollen den Klimawandel abmildern. Als Küstenland werden wir vom Klimawandel besonders betroffen.
Wir wollen bei den erneuerbaren Energien noch stärker vorankommen. Wir kennen das Potenzial. Wir sind bereits Vorreiter. Ich gestatte mir ein - wenn auch nicht selbstzufriedenes - Lächeln und die Freude, dass wir, Dietrich Austermann und Peter Harry Carstensen, uns seinerzeit, Ende der 80er-Jahre, als manch andere auch in Kreistagen ganz andere Diskussionen geführt haben, gesagt haben, wir verschandelten die Landschaft und viele andere Dinge mehr, für diese Sachen eingesetzt haben. Ich gebe gern zu: Das haben wir ohne Wissen getan, dass das irgendetwas mit Klimaschutz zu tun haben könnte. Das war nicht die damalige Diskussion. Das hatte damals ganz andere, profane Gründe. Damals machte zum Beispiel in Büsum, in meinem Wahlkreis, eine Werft pleite. Uwe Niemann, der Chef von Husum, saß uns im Nacken und sagte: Wir müssen Alternativen für den Schiffbau entwickeln.
Ein Schmied, ein Schwarzschmied - hätte ich fast gesagt ‑, ein Blacksmith - wie heißt das? ‑, ein Hufschmied
(Detlef Matthiessen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Groffschmitt!)
- ein Groffschmitt; ja, auf Plattdüütsch gifft dat een ördentlich Wort dafür, aber auf Hochdüütsch nich ‑, ein Groffschmitt in Dänemark, der Vestas hieß, von dem wir Schweineställe und verzinkte Abferkelbuchten kauften, machte sein Geschäft plötzlich in Kalifornien und verkaufte dort 28‑kW-Anlagen.
Wir hatten den Growian dort stehen. Rot-grüne Koalition, wenn Sie sich vielleicht erinnern, wann der gebaut wurde.
(Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Rot-Grün hat es damals nicht gegeben! - Konrad Nabel [SPD]: Das war CDU!)
- Entschuldige mal! So alt sind Sie doch noch nicht, Herr Nabel, dass Sie das nicht wissen. Das war Growian. Bei allem Respekt, wenn ich Ihnen das einmal sagen darf: Als ich in den Bundestag kam, das war 1983, gab es eine schwarz-gelbe, nicht rot-grüne - Entschuldigung! ‑ ‑
(Zurufe)
- Rot-gelbe! - Rot war dabei, das wusste ich noch.
(Heiterkeit)
Wir hatten den Growian dort stehen. Er stand dort im wahrsten Sinne des Wortes. Ich glaube, Growian ist 800 Stunden gelaufen. Das, was wir im Haushalt 1983 übernommen haben, waren 60.000 Mark für den Abbau von Growian. Das war die seinerzeitige Initiative der sozial-liberalen Koalition - jetzt habe ich das Wort richtig - für die regenerativen Energien.
Wir wollen den Klimawandel abmildern. Wir wissen aber auch: An den fossilen Energieträgern führt bis zur Mitte des Jahrhunderts kein Weg vorbei. Das bestätigt Ihnen jeder Experte. Auch der Kollege Hentschel hat das eben gesagt. Deshalb müssen wir, alle Industriestaaten, die Emissionen von Treibhausgasen in den Griff bekommen.
Um den Herausforderungen erfolgreich begegnen zu können, brauchen wir neue Lösungen. Deutschland ist Weltmarktführer in Umwelttechnologien und steht für Innovation. Die CCS-Technologie steht am Anfang, und sie bietet fraglos Chancen. Doch vor einem endgültigen Ja brauchen wir belastbare Einschätzungen zur Untergrundspeicherung von CO2, und zwar solche, die wir dann auch kommunizieren können. Bis dahin werden wir das offene Gespräch mit den Menschen vor Ort führen. Dieses Gespräch werden wir ruhig und sachlich führen, ohne künstliche Dramatik und sonstige Aufgeregtheit, auch mit der nötigen Verantwortung, die wir uns selbst auferlegen, wenn wir von „global Denken und lokal Handeln“ sprechen. Darum bitte ich alle Seiten, nicht so aufgeregt zu sein.
(Anhaltender Beifall bei CDU und FDP)
Ich danke dem Herrn Ministerpräsidenten und teile den Fraktionen mit, dass für jede Fraktion eine neue Redezeit von 13 Minuten entstanden ist.
Ich erteile zunächst Herrn Abgeordneten Hentschel das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich finde, der Ministerpräsident hat einen bemerkenswerten Beitrag geleistet.
(Beifall bei CDU und SPD)
Der Slogan „Global denken - lokal handeln“ war - wenn ich mich richtig erinnere - der grüne Slogan zur Bundestagswahl 1986. Das ist schon etwas her. Ich finde, wenn wir heute so weit sind, dass er jetzt vom Ministerpräsidenten Schleswig-Holsteins verkündet wird, dann freut mich das. Das muss ich ehrlich sagen.
(Zuruf des Abgeordneten Lars Harms [SSW] - Weitere Zurufe - Dr. Christian von Boetticher: Das ist Beschlusslage von der Rio-Konferenz!)
Nun kommen wir weiter. Ich freue mich auch, dass wir von der Spaßdebatte weg und zu einer ernsthaften Diskussion gekommen sind.
(Zuruf des Abgeordneten Konrad Nabel [SPD])
- Ich habe auch keine Konkurrenz zum Club of Rome. Ich freue mich über alle, die an dem gleichen Ziel mitarbeiten - auch über die Sozialdemokraten.
Ich möchte auf einige Punkte, die der Ministerpräsident genannt hat, eingehen. Das eine war die Frage: Was passiert bis 2040 beziehungsweise 2050, bis wir die vollständige Versorgung mit regenerativem Strom haben? In dieser Übergangszeit werden nach unseren Berechnungen noch bis 2023 Atomkraftwerke laufen. Das letzte, das abgeschaltet wird, ist Brokdorf im Jahr 2023. Danach werden noch bis 2040 oder sogar möglicherweise darüber hinaus fossile Kraftwerke weiterlaufen - Kraftwerke, die jetzt schon existieren. Die werden alle noch eine Zeit lang weiterlaufen und dann auslaufen. Die haben alle kein CCS.
Die einzige Frage, die sich stellt, ist: Brauchen wir den Neubau von Anlagen - von Kohlekraftwerken und fossilen Kraftwerken - noch, oder ist es jetzt sinnvoll, das gesamte Geld in regenerative Energien zu investieren und damit immer mehr regenerative aufzubauen, sodass wir 2023 über den kritischen Zeitpunkt des Abschaltens der Atomkraftwerke hinauskommen und dann mit dem Auslaufen der Kohle- und Gaskraftwerke denen jeweils ein regeneratives entgegenstellen? Nach unseren Berechnungen ist das möglich. Wir haben kein Problem, genügend regenerative Anlagen zu bauen. Das einzige Problem besteht darin, wenn wir sehr viel Wind- und Solarenergie im Süden haben und sehr viel Wasser im Norden - zum Beispiel in Norwegen ‑, dass wir sehr starke Stromleitungen brauchen und dass wir das Stromnetz ausbauen müssen. Darüber habe ich schon einmal geredet.
Herr Ministerpräsident, das ist also möglich, ohne neue Kohlekraftwerke zu bauen. Deswegen brauchen wir auch kein CCS.
(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)
Der zweite Punkt: CCS würde uns nach allem, was ich zur Kenntnis bekommen habe, nichts nutzen. Ich habe auch mit den Wissenschaftlern hier aus der Meeresforschung gesprochen, die beim Thema CCS führend sind. Voraussichtlich steht CCS erst 2030 zur Verfügung, also zu einem Zeitpunkt, wo die kritischen Engpässe, die wir überhaupt bei der Umstellung auf regenerative Energien haben, bereits überwunden sind.
(Unruhe)
Der kritische Zeitpunkt ist 2023 die Abschaltung von Brokdorf. Dann steht aber CCS noch nicht zur Verfügung. Insofern ist es kein Beitrag zur Lösung unserer jetzigen Probleme.
(Zuruf des Abgeordneten Claus Ehlers [CDU])
Trotzdem haben wir uns als Grüne gesagt, dass wir nicht gegen Forschung im Bereich CCS sind. Wir sind aber dagegen, dass jetzt bereits Lagerstätten gefüllt werden, ohne dass wir wissen, ob die Dinger überhaupt dicht sind.
Wir sind nicht gegen Forschung, weil wir uns vorstellen können, dass es möglicherweise 2040 oder 2050, wenn die Technologie ausgereift ist, möglich ist, aus Biomasse Kohlendioxid mithilfe der CCS-Technologie abzuscheiden, damit Kohlenstoff aus der Luft herauszuholen und die zu hohen Kohlendioxidbelastungen der Luft damit zu verringern. Ob das möglich ist, steht in den Sternen, aber wir sind nicht grundsätzlich gegen Forschung. Wir sind aber dagegen, jetzt eine unausgereifte Technologie einzusetzen. Wir sind gegen eine Legitimationsstrategie für Kohlekraftwerke, die uns nichts nutzt und die wir nicht brauchen.
(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)
Ich möchte noch einmal auf die Haftungsfragen eingehen, die der Ministerpräsident angesprochen hat. Herr Garg hat das auch gesagt. Ich halte das für eine ganz entscheidende Frage. Wir wären sehr viel weiter in der Energiediskussion, wenn diejenigen, die ein Kraftwerk betreiben, auch eine Vollhaftung für das Kraftwerk übernehmen. Wir hätten kein einziges Atomkraftwerk in Deutschland, wenn es eine Vollhaftung gäbe.
(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)
Die Atomkraftwerke haben ein Haftungsrisiko, das man auf bis zu 5 Billionen € schätzt. Tatsächlich sind sie aber nur bis 5 Milliarden € versichert - ich glaube, das ist der Stand. Das heißt, es gibt nur eine ganz kleine Teilhaftung, für den Rest haftet der deutsche Staat.
(Zuruf des Abgeordneten Lars Harms [SSW])
Es gibt unter Marktbedingungen kein einziges Atomkraftwerk, das versichert ist. Deswegen halte ich die Haftungsfrage für entscheidend. Ich habe Angst - ich sage das extra auch an den Ministerpräsidenten ‑, dass das Gleiche wie bei den Atomkraftwerken passiert, dass die Haftung vom Staat übernommen wird. So steht es auch in den Gesetzen drin. Die FDP hat sogar beantragt, diese Haftung ganz aufzuheben, weil man sonst nicht experimentieren könne. Ich finde das katastrophal. Das ist eine fatale Strategie. Wir müssen eine Vollhaftung für die Betreiber haben. Dann haben wir auch weniger Probleme.
(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und des Abgeordneten Olaf Schulze [SPD])
Jetzt komme ich zu den Konsequenzen. Ich denke, wir müssen zwei Konsequenzen aus der heutigen Debatte ziehen, wenn wir uns alle einig sind. Die eine Konsequenz ist - und da wende ich mich auch wieder an Sie, Herr Ministerpräsident ‑: Wir müssen dafür sorgen, dass die Kohlekraftwerke in Brunsbüttel nicht gebaut werden. Ich fordere Sie auf, wenn Sie schon in dem Denkprozess, der bei Ihnen angestoßen worden ist, einen Schritt vorangekommen sind, noch einen Schritt weiter zu gehen und die Frage der Kohlekraftwerke in Brunsbüttel noch einmal zu überdenken.
(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich fände es ausgesprochen gut, wenn der Bau der Kohlekraftwerke in Brunsbüttel nicht zustande kommt, weil das sonst bedeuten würde, dass wir für die nächsten Jahre mehr CO2 produzieren und nicht weniger. Das wäre katastrophal für die Klimabilanz in Schleswig-Holstein.
(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Der letzte Punkt, um den es geht, betrifft uns alle. Wir haben gehört, dass alle gegen die CCS-Lagerung sind, aber alle Probleme mit ihren Bundesparteien haben - Sie mehr als wir.
(Zuruf von der FDP: Haben wir nicht!)
Ich fordere Sie auf - und ich denke, das ist der entscheidende Punkt ‑: Arbeiten Sie an Ihren Bundesparteien, dass in Berlin die gleichen Entscheidungen zustande kommen wie hier in Schleswig-Holstein!
Das Wort für einen weiteren Beitrag hat Herr Abgeordneter Dr. Heiner Garg.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Lieber Kollege Hentschel, ich nehme Ihre Einladung zur ernsthaften Diskussion gern an, weil man sich mit Ihnen über Energiepolitik ‑ ‑
(Zuruf des Abgeordneten Jürgen Weber [SPD])
- Ich habe mit dem Kollegen Hentschel gesprochen, Kollege Weber. Ich habe ernsthaft über die Einladung des Kollegen Hentschel gesprochen, weil es ein sehr differenziertes Positionspapier der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur CCS-Technologie gibt.
Ich wollte Sie fragen, ob Sie auf folgender Grundlage und unter folgenden Voraussetzungen, die die Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aufzählt, auch bereit sind, hier mit uns über ein völlig neues CCS-Gesetz zu sprechen. Ich darf daraus zitieren:
„Angesichts der immer alarmierenderen Vorhersagen über die Auswirkungen des Klimawandels wäre es leichtfertig, eine Technologie zur CO2-Reduzierung von vornherein auszuschließen, auch wenn noch viele Fragen offen sind und sie das Problem nicht grundsätzlich behebt. Völlig offen ist auch, ob Staaten wie China und Indien ihren Anteil an den Klimaschutzanstrengungen leisten können und wollen, wenn ihnen diese Technologie nicht zur Verfügung stehen wird. Ebenso offen ist, ob sie überhaupt auf diese Technologie setzen wollen.
Wir sind dafür, einen gesetzlichen Rahmen zu schaffen, der ermöglicht, die CCS-Technologie kritisch zu prüfen und großtechnisch zu erproben, und der Gefahren für Mensch und Umwelt abschätzt und ausschließt.“
Das ist aus dem Positionspapier der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich finde das ausgesprochen vernünftig; und es entspricht genau dem, was wir in Schleswig-Holstein wollen und was wir gern auch in unsere Bundestagsfraktion einbringen wollen.
Dann hat die Bundestagsfraktion folgende Bedingungen aufgestellt: CCS nur unter klaren Rahmenbedingungen. Ich sage das auch, weil vorhin entweder der Kollege Matthiessen oder Sie, Kollege Hentschel, gesagt haben: keine öffentliche Förderung!
Folgende Rahmenbedingungen unter der Überschrift: CCS nur unter klaren Rahmenbedingungen. Erstens. Moratorium für Kohlekraftwerke. Ich finde, man kann und sollte ernsthaft darüber reden, wobei ich an der Stelle auch ganz deutlich sage: Mir wären die geplanten und kommenden Kohlekraftwerke mit CCS-Technologie in Brunsbüttel - die Grundstücksverkäufe sind bereits vom Landtag abgesegnet worden - lieber als Kohlekraftwerke, die das gesamte CO2 in die Luft blasen. Das sage ich auch ganz deutlich.
(Beifall bei FDP und CDU)
Also ein Moratorium für Kohlekraftwerke.
Zweitens. Öffentliche Finanzierung von CCS-Forschung nur mit strengen Kriterien. Drittens. Vollständige Übernahme der Kosten für Nachsorge und Risiko durch die Energiewirtschaft. Ich glaube, bei diesem Punkt trennt uns gar nichts. Viertens. Verbindliche Öffentlichkeitsbeteiligung und maximale Transparenz beim Verfahren statt Bergrecht. Fünftens. Keine CO2-Einlagerung im Meer. Sechstens. Neben der Endlagerung muss auch der Transport des CO2 klar geregelt werden. - Trennung von Netz und Betrieb. Siebtens. Keine Beeinträchtigung von alternativen Nutzungen. Achtens. Einlagerung nur bei einer CO2-Reinheit von mindestens 98 %. Neuntens. Verpflichtende Geruchskennzeichnung zur Risikominimierung bei Handling und Transport.
Lieber Kollege Hentschel, das wäre eine Grundlage für die Diskussion über ein neues CCS-Gesetz, das die Erforschung und die Erprobung dieser Technologie anwendungsreif macht, damit wir forschen können und damit diese Technologie nicht von vornherein ausgeschlossen wird. Wenn es sich erweist, dass sie nichts taugt, dann werden Sie hier niemanden finden, der weiterhin auf diese Technologie setzt. Insofern freue ich mich darüber, dass es das in dieser Form gibt. Das ist sehr differenziert und sehr sachlich. Mein Vorschlag wäre, diesen Kriterienkatalog mitzubedenken, wenn sich der Wirtschaftsausschuss mit diesem Thema auch im Rahmen der geplanten Anhörung befasst.
(Beifall bei FDP und CDU)
Zu einem weiteren Kurzbeitrag hat Herr Abgeordneter Matthiessen das Wort.
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich will noch einmal auf die SPD eingehen. Vor dem Hintergrund der heutigen Debatte in diesem Haus finde ich, dass Sie ein massives Problem mit dem Bundesprogramm haben, das Sie jüngst verabschiedet haben.
(Zurufe)
- Knödel für Knödel! Erst einmal bin ich bei der SPD.
Das Programm ist lang. Die Überschrift lautet: Deutschland als Pionier für nachhaltige Energiepolitik und Mobilität und so weiter. So geht es seitenweise weiter. Ich beschränke mich auf die kohlerelevanten Punkte unter der Überschrift: „Effiziente Nutzung fossiler Energieträger“. Hier heißt es nicht etwa kurz- oder mittelfristig, sondern es heißt dort auf absehbare Zeit. Das bedeutet über die Zeit, die wir heute übersehen können. Über den Verlauf dieses Zeitraums könne nicht auf Kohle und Gas verzichtet werden.
An anderer Stelle heißt es: Wir brauchen neue Investitionen in hoch moderne, effiziente fossile Kraftwerke. An anderer Stelle heißt es: Wir brauchen in Deutschland eine Technologie zur Abtrennung von Kohlendioxid. Diese soll weiterentwickelt werden. Dann nennen Sie noch die Sache mit der Wiederverwendung, was natürlich viele Fragezeichen aufwirft. Zu den mir bekannten Verwendungen von CO2, zumindest zu energetischen Zwecken, zum Beispiel zur Fütterung von ölproduzierenden Bakterien und so weiter, was in Ansätzen möglich ist, sage ich Ihnen: All das ist sehr flächenintensiv und noch weit von dem entfernt, was eine Partei in ihr Bundestagsprogramm schreiben sollte.
Der Zukunft der Steinkohle widmen Sie ein Extrakapitel. Die Revisionsklausel für den deutschen Steinkohlebergbau soll wirksam gemacht werden, sodass das faktische Auslaufen des Kohlebergbaus verhindert wird. Das bedeutet eine Wiederaufnahme der mühsam überwundenen Prozesse. Diese Prozesse dauern lange. Herr Nabel sagte dies: Nun haben wir diese Steinkohlesubventionitis in einem mühsamen und langfristigen Prozess endlich überwunden, da nimmt die SPD das wieder in ihr Programm auf. Damit will ich diesen Punkt beenden.
Herr Ministerpräsident, es war eben nicht nur Thomas Oppermann von der SPD, der sich darüber beschwert hatte, dass die CDU in der Frage der Gesetzverabschiedung einen Rückzieher gemacht hat. Das war auch Frau Reichel. Sie sagt, das Gesetz habe noch Chancen, wir sollten diese Chancen wahrnehmen. Braunkohle werde nur wettbewerbsfähiger Bestandteil des Energiemixes bleiben, wenn CCS komme und so weiter. Nun erfreuen wir das Volk allerdings nicht immer, wenn wir bei Sachdebatten unser parteipolitisches Hickhack entfalten.
Herr Ministerpräsident, daher wollte ich Ihr Angebot wahrnehmen, hier zu einer Debatte zu kommen, und zwar mit einer Nebenbemerkung: Der Growian war gar nicht so schlecht. Wir haben sehr viel davon gelernt. Sie haben ja die Historie bemüht. Wo liegt aber das eigentliche Problem bei CCS? Ich bin nicht gegen eine Beschäftigung mit dem Thema. Im Moment läuft jedoch eine Legitimationsdebatte für Kohlegroßkraftwerke. Damit habe ich ein energiewirtschaftliches Problem.
(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)
Der Ausbau der Stromerzeugung in Kohlekraftwerken steht in direkter Konkurrenz zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen. Großkraftwerke können ihre Leistung nicht modulieren. Sie können in einem Kraftwerkspark der Zukunft nicht mitspielen. Sie können wechselnde Lasten im Netz technisch nicht kompensieren. Das aber ist die Aufgabe zukünftiger Kraftwerke. Sie müssen der regenerativen und auch der hocheffizienten wärme- oder kältegekoppelten Stromerzeugung dienen können. Das ist das Problem, das ich auch mit so einem Großkraftwerk in Brunsbüttel habe. Sie beschweren sich immer darüber, dass Windkraft nicht grundlastfähig sei. Umgekehrt gilt aber auch, dass diese Großkraftwerke technisch nur Grundlast fahren können. Die Großkraftwerke stehen dem ökologischen Wandel der Energiewirtschaft, den wir aus Klimaschutzgründen brauchen, aus technischen Gründen entgegen.
Die CCS-Debatte ist eine Rechtfertigungsdebatte oder eine Legitimationsdebatte zum Bau dieser nicht zukunftsfähigen Großkraftwerke. Sie erfordern gigantische Investitionen, und ihre technische Lebenszeit und auch die ökonomische Notwendigkeit, sie voll ausgelastet zu betreiben, erstrecken sich über vier bis sechs Jahrzehnte. Damit ist dies weder eine mittelfristige Strategie noch eine Brückentechnologie. Die Brückentechnologie, die wir brauchen, ist ein zügiger Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung auf Anteile in der Größenordnung von 30 %. Das kann man im Zubau auch anhand der Sterbelinie des bestehenden Kraftwerkparks darstellen.
Damit wollte ich einen kleinen Input für die Debatte geben, die wir sicherlich im Wirtschaftsausschuss führen werden. Wir müssen neu über die Energiezukunft nachdenken. Ich sage mit allem Ernst: Das ist eine Debatte, die wir über den Rahmen der Parteigrenzen hinaus führen sollten, in denen wir uns so gern tummeln. Wir sollten das Wort des Herrn Ministerpräsidenten tatsächlich ernst nehmen und in eine Debatte eintreten, damit wir Positionen neu überdenken können.
Herr Abgeordneter, die Zeit!
Ich wollte daran appellieren, gemeinsam in so eine Debatte einzutreten.
(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Zu einem weiteren Kurzbeitrag erhält Frau Abgeordnete Anke Spoorendonk das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Man könnte sagen: So weit, so gut. Das ganze Haus wird unserem Antrag folgen. Schleswig-Holstein wird diesen Gesetzentwurf im Bundesrat ablehnen. Das ist ein gutes Ergebnis dieser heutigen Debatte. Herr Ministerpräsident, ich möchte hinzufügen: Es ehrt Sie, dass Sie sich hier hinstellen und sagen, Sie hätten dazugelernt und Ihre Meinung geändert. Das ehrt Sie. Das brauchen wir in der Politik, das finde ich gut.
Dass die Debatte heute noch einiges mehr gezeigt hat, kam nicht wirklich überraschend. Dieses parteipolitische Geplänkel gehört scheinbar dazu. Ich gehe jede Wette ein, dass wir uns anständig miteinander unterhalten können, wenn wir diesen Saal verlassen. Ich gehe davon aus, dass wir sehr wohl wissen, dass es Unterschiede zwischen Landes- und Bundespolitik gibt. Daher möchte ich noch einmal zitieren, was Arnold Petersen von den „Lübecker Nachrichten“ - nachzulesen im heutigen Pressespiegel - von sich gegeben hat. Frau Präsidentin, mit Ihrer Erlaubnis zitiere ich:
„Nordrhein-Westfalen stellt in allen Bundestagsfraktionen die stärksten regionalen Bataillone. Umso bemerkenswerter ist es, dass sich die acht CDU-Vertreter aus Schleswig-Holstein gegen die 47 Kollegen aus NRW in der Unionsfraktion durchsetzen konnten: Auf ihr Betreiben und mit lautstarker Unterstützung von Ministerpräsident Peter Harry Carstensen wurde gestern das Gesetz, das die Speicherung des Klimakillers Kohlendioxid unter Erde ermöglichen soll, vorläufig gestoppt.“
Ich denke, das sollte man anerkennen. Diese NRW-Lobby ist groß und mächtig.
(Beifall bei SSW, CDU und FDP)
Wir sollten aber auch noch einmal auf die bisherige Debatte in Schleswig-Holstein zurückblicken. Die Bürgerbewegung gegen CCS ist nicht erst vor Kurzem entstanden. Menschen haben sich bereits seit Monaten gegen CCS ausgesprochen und dagegen demonstriert. Meines Wissens hat es bis gestern oder vielleicht vorgestern keinen Dialog, keine Gespräche mit der Landesregierung gegeben; das darf nicht unter den Teppich gekehrt werden.
Richtig ist auch, dass das Bundesgesetz in kürzester Zeit hätte durchgepeitscht werden sollen; es geht um einen Zeitraum von sechs bis acht Wochen. Das ist vielleicht kein Weltrekord, aber doch bemerkenswert. Das sollte uns zu denken geben, welche Interessen hinter diesem Gesetz stehen. Einerseits heißt es zwar, dass wir in einer Situation seien, in der wir nicht genug Wissen hätten, und deshalb alles genau erforschen müssten. Andererseits macht dann aber der ins Auge gefasste kurze Zeitraum deutlich, welche Interessen hinter diesem Gesetzentwurf stehen. Herr Kollege Hentschel und mein Kollege Harms haben bereits zu Recht hervorgehoben, dass die Debatte davon abgesehen keine schlechte war und dass es jetzt darauf ankommt, sie im Wirtschaftsausschuss sachlich weiterzuführen. Die Bürgerbewegung im Landesteil Schleswig existiert weiterhin. Deswegen brauchen wir weiterhin den Dialog mit den Menschen vor Ort.
Ich rufe außerdem noch einmal in Erinnerung, dass es auf kommunaler Ebene - zum Beispiel im deutsch-dänischen Grenzland mit dem Klimapakt Flensburg - auch eine andere Bewegung gibt, die CO2-Neutralität anstrebt und vor Ort zusammen mit den Menschen etwas unternehmen will. Auch mit diesen Kräften muss die Landesregierung, muss das Land Schleswig-Holstein den Dialog suchen.
In der heutigen Debatte ist mehrfach angesprochen worden, dass die neue Technologie erforscht werden müsse. Es kann ja sein, dass das so ist. Ich möchte aber auch noch einmal in Erinnerung rufen, dass Forschung nicht im luftleeren Raum - also unabhängig von der Gesellschaft - stattfindet. Wir müssen jetzt die Weichen richtig stellen. Wir wissen, dass die neue CCS-Technologie erst 2040 großtechnisch nutzbar sein wird. Zu diesem Zeitpunkt müssen wir im Ausstieg aus der Kohleenergie aber schon weit fortgeschritten sein.
(Beifall beim SSW - Zuruf von Ministerpräsident Peter Harry Carstensen)
- Lieber Herr Ministerpräsident, das kann ja sein. Aber mein Anliegen ist es, dass wir nicht den Fehler wiederholen dürfen, den wir bei der Kernenergie gemacht haben. Damals hieß es immer, wir wollten die Energie und müssten sie erforschen. Die richtige Weichenstellung bedeutet, dass wir uns gegen CCS und für regenerative Energien aussprechen und bürgernahe Projekte vor Ort in unseren Überlegungen einbeziehen. Das muss die Zielsetzung sein. Wenn die heutige Debatte dazu führt, dass wir uns das noch einmal in Erinnerung rufen, ist sie gar nicht so schlecht gewesen.
(Beifall beim SSW)
Das Wort für einen weiteren Beitrag erhält Herr Abgeordneter Olaf Schulze.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben in der heutigen Debatte vieles zu den unterschiedlichen Ansichten einzelner Landes- und Bundesverbände und darüber, wie groß die Kluft in den einzelnen Parteien zum Teil ist, gehört. Es hieß außerdem, dass die Erforschung von CCS weiter vorangetrieben werden soll. Ich möchte nur hinzufügen, dass Herr Oppermann von der SPD den Kollegen von der Union angeboten hat, die Erforschung dort, wo sie erwünscht ist, nämlich in Brandenburg, rechtzeitig fortzuführen. Allerdings scheint auch durch die CDU ein Riss zu gehen, was deutlich wird, was in der heutigen Debatte und mit Blick auf die Aussage von Katherina Reiche deutlich geworden ist.
Herr Kollege, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Detlef Matthiessen?
Ja, natürlich.
Detlef Matthiessen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Herr Kollege Schulze, ist Ihnen bekannt, dass das Vorhaben in Nordfriesland auch unter der Überschrift „Forschung“ läuft und dass es gar keine anderen rechtlichen Grundlagen gibt?
Das ist mir bekannt. Außerdem möchte ich noch darauf hinweisen, dass es auch ein Forschungsvorhaben in NRW gibt. Dies haben wir im Wirtschaftsausschuss erörtert, wo Herr Dr. Sauer uns außerdem darüber aufgeklärt hat, dass vonseiten der EU nur zwei Forschungsprojekte für Deutschland vorgesehen sind. Diese beiden Forschungsprojekte sind für Brandenburg und Nordrhein-Westfalen vorgesehen, nicht aber für Schleswig-Holstein.
Wir sollten uns vielleicht weniger darauf konzentrieren, wer auf Bundes- und Landesebene unterschiedliche Ansichten hat, und stattdessen genauer darauf achten, was in der heutigen Diskussion inhaltlich geäußert wurde. Der Herr Ministerpräsident hat davon geredet, dass wir bis zur Mitte des Jahrhunderts an fossilen Energieträgern nicht vorbeikommen werden. Darf ich das so verstehen, dass wir uns einig sind, dass wir danach auf regenerative Energien setzen?
(Beifall beim SSW)
Wenn ja, freue ich mich darüber, dass wir uns in diesem Punkt einig sind. Denn das wird ein Punkt sein, den wir in Zukunft auch im Hinblick auf die CCS-Technik diskutieren müssen, und zwar im Rahmen unserer Anhörung im Ausschuss. Die Forschungsphase wird sehr lange dauern. Im Hinblick darauf, dass bis 2020 oder 2025 geforscht werden soll und die CCS-Technik erst ab 2030 eingesetzt werden kann, müssen wir - auch im Ausschuss - darüber diskutieren, ob es nicht kontraproduktiv ist, weiter an der CCS-Technik festzuhalten.
Global denken, lokal handeln - dies sollten wir umsetzen. Ich freue mich über den Sinneswandel des Ministerpräsidenten sowie der Landesregierung und der CDU insgesamt; sie wollen jetzt endlich auf die Menschen hören. Am 28. Januar 2009 haben wir schon einmal über CCS diskutiert. He