Dr. Ulrich Hase und sein Team sind Ansprechpartner, bieten Rat und
Hilfe für Menschen mit Behinderung und beraten die Landesregierung und den Landtag.
In Deutschland lebt jeder zehnte Mensch mit einer schweren Behinderung.
Alle Menschen mit Behinderung haben ein Recht darauf, dass der Staat
ihre besonderen Bedürfnisse ernst nimmt und entsprechend handelt. Seit
1994 ist Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes geändert worden, um den
besonderen Bedürfnissen von Menschen mit Behinderung Nachdruck zu
verleihen. Ebenso wie im Bund, werden in Schleswig-Holstein viele
Bemühungen zum Ausgleich von Nachteilen, die sich aus Behinderungen
ergeben, unternommen. Diese Anstrengungen schlagen sich zum Teil
ebenfalls in Gesetzen und Verordnungen nieder. Sie finden das
Landesbehindertengleichstellungsgesetz über die Internetseiten
Landesrecht.
Aufgabe des Landesbeauftragten ist vorrangig die Beratung des Landtags und der Landesregierung bei Vorhaben, die Belange der Menschen mit Behinderung berühren, um so die Teilhabe behinderter Menschen am Leben in der Gesellschaft aktiv zu fördern und gleichwertige Lebensbedingungen anzustreben.
Dazu gehört unter anderem:
- den Bau barrierefreier Wohnungen sowie öffentlicher Gebäude zu fördern und den öffentlichen Personennahverkehr für Menschen mit Behinderung zu erschließen
- die schulische Integration und Förderung von Menschen mit Behinderung
- die Erfüllung der Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen
- die Beratung betroffener Menschen und ihrer Angehörigen in Grundsatzangelegenheiten.
Der Landesbeauftragte arbeitet weisungsunabhängig, legt dem Landtag alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht vor und macht bei öffentlichen Veranstaltungen auf Anliegen der Menschen mit Behinderung aufmerksam. Broschüren und Presseveröffentlichungen dazu finden Sie auf dieser Internetseite.
Grundsätzlich hilft der Landesbeauftragte Rat suchenden Menschen landesweit, wenn Schwierigkeiten aufgrund von Behinderungen eintreten. Häufig kann der Landesbeauftragte schon mit Hinweisen auf die zuständige Stelle helfen. Oft können bereits bei der telefonischen Kontaktaufnahme Lösungen gefunden werden.
Wenn bereits andere Stellen um Hilfe gebeten wurden, stimmt sich der Landesbeauftragte mit diesen ab.
In Abgrenzung zum Aufgabenbereich der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten werden Einzelfälle nur dann bearbeitet, wenn keine Verwaltungsakte berührt sind, Grundsatzangelegenheiten vorliegen oder Zuständigkeiten unklar sind.
Nicht tätig wird der Landesbeauftragte immer dann, wenn der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages oder des Schleswig-Holsteinischen Landtages bereits mit der Angelegenheit befasst sind. Ebenfalls wird der Landesbeauftragte in Widerspruchsverfahren gegenüber Verwaltungen nicht tätig. Der Landesbeauftragte überprüft weder Gerichtsentscheidungen noch nimmt er eine Vertretung vor Gericht wahr.

Wer? Was? Warum?
1. Juli 2010, 18.00 Uhr
Teilnahme des Landesbeauftragten an der öffentlichen Sozialausschusssitzung des Kreises Pinneberg
14. September 2010, 15.30 Uhr
Landeshaus, Schleswig-Holstein-Saal, Kommunale Beauftragte/ Beiräte und Verbände; Hauptthema: Durchsetzungsrechte zu den Anliegen von Menschen mit Behinderung, Referent: Prof. Dr. Welti
19. September 2010, 10 – 18 Uhr
KRACHMACHTACH in Kiel, www.krachmachtach.de
30. September 2010, 14.00 Uhr
Teilnahme des Landesbeauftragten an der öffentlichen Sozialausschusssitzung des Kreises Nordfriesland
30. November 2010
Teilnahme des Landesbeauftragten an der öffentlichen Sozialausschusssitzung des Kreises Stormarn
2. Dezember 2010, 13.30 Uhr bis ca.17.30 Uhr
zur UN-Konvention zu den Rechten von Menschen mit Behinderung, Aktionsplan Schleswig-Holstein (in Zusammenarbeit mit dem Sozialministerium)
Veranstaltungen in Vorbereitung
1. zum Teilhabefeststellungsverfahren (Hilfeplanung) in Schleswig-Holstein, Ergebnisse der Bereisungsaktion 2009/10 des Landesbeauftragten (voraussichtlich in Zusammenarbeit mit dem Landkreistag und dem Städtetag)
2. September oder November 2010: Barrierefreie Verkehrsraumgestaltung und –planung auf kommunaler Ebene
Mit der Aktion "Besser zusammen - Barrierefreie Schule in Schleswig-Holstein" wollen der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen Ulrich Hase sowie Bildungsminister Ekkehard Klug das Bewusstsein für die Belange von Menschen mit Behinderungen in Schulen zu verstärken. Die Aktion soll Schülerinnen und Schüler in den Schulen der SEK I dazu ermuntern, ihre Schule auf Barrierefreiheit hin zu testen.
Teilnahme an der Aktion und weitere Materialien
Bericht zur Veranstaltungsreihe "Selbstvertretung stärken"
Bericht des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung gemeinsam mit dem Inklusionsbüro beim Landesverband der Lebenshilfe Schleswig-Holstein. Sämtliche Kreise und kreisfreien Städte Schleswig-Holsteins wurden in den Jahren 2008 und 2009 bereist. Zum Abschluss fand am 3.7.2009 eine Fachtagung in Kiel statt. Die Ergebnisse der Rundreise, die Problemlagen der Menschen mit Behinderung und mögliche Lösungsansätze sind in diesem Bericht zusammengefasst.
- Die UN-Konventionen und das Recht auf gemeinsame Bildung
Vortrag von Dr. Ulrich Hase
anlässlich der Fachkonferenz zu aktuellen Entwicklungen in der inklusiven Bildung,
(Rendsburg, 25. April 2009)