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15. Dezember 2017 – Top 11: Schulgesetz

SSW will Beförderungskosten auf freie Schulwahl abstimmen

Mit Skepsis hat eine breite Mehrheit im Plenum auf den SSW-Gesetzesvorstoß zur Schülerbeförderung reagiert.

Schüler im Bus
Kosten für den Transport zur Schule werden nicht in allen Fällen übernommen. Foto: dpa, Arne Dedert

Unabhängig von der Entfernung zur Schule sollen Eltern für den Schultransport ihrer Kinder künftig mit finanzieller Unterstützung durch die öffentliche Hand rechnen können. Das fordert der SSW. Über die dafür notwendige, von der Oppositions­partei vorgelegte Änderung des Schulgesetzes diskutiert der Landtag in Erster Lesung.

Hintergrund ist, dass Kostenübernahmen nach der aktuellen Rechtslage nur dann von den Kreisen bewilligt werden müssen, wenn ein Kind die vom Wohnort nächstgelegene Schule besucht. Dies sei nicht vermittelbar, argumentiert der SSW, da in Schleswig-Holstein die freie Schulwahl gelte. Die Verweigerung der Kosten­übernahme schränke diese Wahlfreiheit für Kinder aus weniger wohlhabenden Familien ein. Als Beispiel für den Konflikt führt der SSW Dithmarschen an: Dort verweigert der Kreis die Kosten­erstattung für Kinder, die die Gemeinschaftsschule Tönning besuchen.

(Stand: 11. Dezember 2017)

Mit Skepsis hat eine breite Mehrheit im Plenum auf den SSW-Gesetzesvorstoß zur Schülerbeförderung reagiert. Die dänische Minderheitspartei will mit Blick auf die gesetzlich verankerte freie Schulwahl, dass Eltern künftig grundsätzlich mit finanzieller Unterstützung durch die öffentliche Hand rechnen können – unabhängig wie weit der Weg ihres Kindes zur Schule ist.

Unisono wiesen Redner aller Fraktionen darauf hin, dass die Schülerbeförderung Aufgabe der Kommunen sei. Zudem warnten sie davor, dass eine solche Änderung des Schulgesetzes zu zusätzlichen Schülerströmen und Kosten für das Land führen könne. Die AfD wies zudem daraufhin, dass es eine freie Schulwahl angesichts der Einkommensunterschiede zwischen den Eltern ohnehin nicht gebe.

Der Vorsitzende des SSW im Landtag, Lars Harms, betonte dagegen, dass jeder Schüler in der Lage sein müsse, eine attraktive Schule nach Wahl zu besuchen – ungeachtet der finanziellen Möglichkeiten des Elternhauses und ausdrücklich auch unabhängig von Verwaltungsgrenzen.

Ministerin: Kostenerstattung ist freiwillige Leistung

Auslöser für den Gesetzesvorstoß ist ein Streit zwischen dem Kreis Dithmarschen und einer Tönninger Schule (Kreis Nordfriesland), die von mehr als 100 Dithmarscher Kindern besucht wird. Der Kreis Dithmarschen weigert sich, sich an den Kosten für den Schultransport zu beteiligen. Das Verhalten des Kreises Dithmarschen verstoße gegen die „Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit“, kritisierte Harms.

Bildungsministerin Karin Prien (CDU) wies daraufhin, dass es sich bei einer etwaigen Kostenerstattung um eine freiwillige Leistung handele. Die Kreise können, müssen aber nicht die kommunalen Schulträger unterstützen. Mit Blick auf die kommunale Selbstverwaltung warb sie für eine „pragmatische Lösung“.

Der Gesetzentwurf wurde zur weiteren Beratung an den Bildungsausschuss sowie an den Wirtschaftsausschuss und den Finanzausschuss überwiesen.

Weitere Hauptredner:
Tobias Loose (CDU), Kai Vogel (SPD), Ines Strehlau (Grüne), Anita Klahn (FDP), Frank Brodehl (AfD)

1. Lesung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes
Gesetzentwurf der Abgeordneten des SSW – Drucksache 19/372