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22. März 2018 – Top 2: Teilhabegesetz

Grünes Licht für Teilhabe-Stärkungsgesetz

Der Landtag hat den Weg für ein Teilhabe-Stärkungsgesetz freigemacht. Schleswig-Holstein schafft damit den erforderlichen Rahmen, um das durch das Bundesteilhabegesetz geschaffene neue Recht bei der Eingliederungshilfe zu etablieren.

Rollstuhlfahrerin Behinderte Menschen Teilhabe
Mit dem Bundesteilhabegesetz werden die Aufgaben der Eingliederungshilfe aus dem Recht der Sozialhilfe herausgelöst. Foto: dpa, Patrick Seeger

Der Landtag wird in dieser Tagung im Land die Säulen des im Dezember 2016 beschlossenen Bundesteilhabegesetzes im Rahmen eines Teilhabe-Stärkungsgesetzes für Schleswig-Holstein umsetzen und insbesondere erforderliche Regelungen für die Umstellung auf das neue Recht der Eingliederungshilfe schaffen. Mit dem Stärkungsgesetz soll bereits 2018 eine Arbeitsgemeinschaft, in der Vertreter des Ministeriums und der kommunalen Verbände, Leistungsträger und Leistungserbringer sowie Verbände für Menschen mit Behinderungen vertreten sind, errichtet werden.

Der von der Landesregierung vorgelegte Entwurf passierte den Innen- und Rechtsausschuss nach einer Anhörung mit geringfügigen Änderungen seitens der Koalitionsfraktionen. Unter anderem wurde angefügt, dass die Arbeitsgemeinschaft enger mit dem Steuerungskreis für die Eingliederungshilfe verzahnt wird, um Verbände der Menschen mit Behinderung stärker zu beteiligen. An die Stelle der Vertreter für die Träger der Eingliederungshilfe werden in der Arbeitsgemeinschaft Vertreter des Ministeriums und der Kommunalen Landesverbände treten, damit „die Trennung der Funktionen beider Gremien klarer geregelt“ werden kann.

Trägerschaft geht auf die Kreise über

Mit dem Bundesteilhabegesetz werden ab 2020 die Aufgaben der Eingliederungshilfe aus dem Recht der Sozialhilfe herausgelöst und im neuen Recht der Rehabilitation und Teilhabe verankert. Das Teilhabestärkungsgesetz des Landes soll dafür die Weichen stellen, indem bereits jetzt die landesrechtliche Zuordnung der Trägerschaft für diese Aufgabe auf die Kreise und kreisfreien Städte übertragen wird. Den zuständigen Akteuren soll laut Sozialminister Heiner Garg (FDP) Vorbereitungszeit gegeben werden, etwa bei den Verhandlungen über einen neuen Rahmenvertrag. Das Land will Aufgaben mit zentraler Koordinations- und Steuerungsfunktion übernehmen.

Landesbeauftragter mit viel Einfluss

Ein wesentlicher Gegenstand des Gesetzes ist die Stärkung der Beteiligung von Menschen mit Behinderungen bei den Verhandlungen der Rahmenverträge zur Ausgestaltung der Eingliederungshilfe. Eine gewichtige Stimme wird dabei der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung, Ulrich Hase, haben. Die SPD hatte sich noch mehr Einfluss für die Menschen mit Behinderung an dem Prozess der Umsetzung des Teilhabegesetzes gewünscht – das sei bei den Änderungen der Regierungskoalition zu kurz gekommen. Ein eigener Antrag der SPD erhielt im Ausschuss jedoch keine Mehrheit.

(Stand: 19. März 2018)

1. Lesung:
Dezember 2017 (ohne Aussprache)

Vorherige Debatte:
Februar 2018 (Bericht des Behindertenbeauftragten)

Der Landtag hat den Weg für ein Teilhabe-Stärkungsgesetz freigemacht. Schleswig-Holstein schafft damit den erforderlichen Rahmen, um das durch das Bundesteilhabegesetz geschaffene neue Recht bei der Eingliederungshilfe, die aus der Sozialhilfe herausgelöst und im Bereich der Rehabilitation und Teilhabe verankert werden soll, im Land zu etablieren.

CDU, Grüne, FDP und AfD votierten für das von der Landesregierung vorgelegte Gesetzespaket, in dessen Zentrum die Gründung einer Arbeitsgemeinschaft steht. In dem Gremium, das insbesondere die erforderliche Regelungen für die Umstellung schaffen soll, werden das Sozialministerium, die kommunalen Verbände, Leistungsträger und Leistungserbringer sowie Verbände für Menschen mit Behinderungen vertreten sein. Weiterhin wird unter anderem für die Aufgaben des beim Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung angesiedelten Landesbeirats für gehandicapte Menschen eine gesetzliche Grundlage geschaffen.

Einig waren sich die Vertreter aller Fraktionen, dass das 2016 verabschiedete Bundesteilhabegesetz einen Systemwechsel erfordere. Das Teilhabe-Stärkungsgesetz sei ein erster Schritt dahin, betonten die Vertreter der Jamaika-Koalition.

Verbände werden stärker beteiligt

Sozialminister Heiner Garg (FDP) kündigte an, dass die Arbeitsgemeinschaft noch in diesem Jahr ihre Arbeit aufnehmen werde. In seiner Rede konstatierte er, dass sich die Kommunalisierung in der Teilhabepolitik bewährt habe. Er begrüßte vor diesem Hintergrund, dass im Zuge der Gesetzesberatungen „frühzeitig Klarheit“ geherrscht habe, dass die Trägerschaft der Eingliederungshilfe „im Wesentlichen bei den Kreisen und kreisfreien Städte“ liegen soll. Gleichwohl, so Garg, übernehme das Land durch die Arbeitsgemeinschaft mehr Verantwortung.

Der Gesetzentwurf war im Sozialausschuss geringfügig geändert worden. Unter anderem wurde die Arbeitsgemeinschaft enger mit dem Steuerungskreis für die Eingliederungshilfe verzahnt. Auf diese Weise sollen die Verbände, die die Interessen der Menschen mit Behinderung vertreten, stärker beteiligt werden.

Zusätzliche Stelle für Landesbeauftragten

Trotz Nachbesserungen kam aus den Reihen von SPD und SSW Kritik an dem Gesetz. Beide Parteien wollten das Land stärker in die Verantwortung nehmen. Ein entsprechender, von ihnen eingebrachter Änderungsantrag scheiterte jedoch an der Mehrheit der Jamaika-Koalition. Die Eingliederungshilfe dürfe nicht von der Kommune abhängen, in der ein Mensch mit Behinderung lebe, monierte Wolfgang Baasch (SPD). Es sei denn, Schleswig-Holstein stelle sicher, dass überall „landeseinheitliche Strukturen bestehen“.

Eine breite Mehrheit im Plenum fand ein Änderungsvorstoß aus den Reihen von CDU, Grünen, FDP und SSW. Dieser bewilligt dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung eine zusätzliche Stelle. Damit werde dessen „Mehraufwand“ im Zuge der Gesetzesänderungen Rechnung getragen, stellte Andrea Tschacher (CDU) klar.

Weitere Hauptredner:
Marret Bohn (Grüne), Dennys Bornhöft (FDP), Frank Brodehl (AfD), Flemming Meyer (SSW)

2. Lesung

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 19/367
(Ausschussüberweisung im Dezember 2017)
Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses – Drucksache 19/523
Antrag der Fraktionen von CDU, Grünen, FDP und der Abgeordneten des SSW – Drucksache 19/621
Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Abg. des SSW – Drucksache 19/622