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23. März 2018 – Top 19: Deutsch-dänisches Grenzland

Landtag begrüßt Bewerbung für Unesco-Weltkulturerbe

Schleswig-Holsteins Landtag unterstützt eine Bewerbung des deutsch-dänischen Grenzlands für das immaterielle Weltkulturerbe der Unesco. Einen entsprechenden Antrag beschloss das Parlament einstimmig.

UNESCO_in_Paris
Das Hauptquartier der Unesco in Paris Foto: CC BY 2.0, Guilhem Vellut

Die Koalitions­fraktionen rufen die Fraktionen im Landtag dazu auf, die vom Bund Deutscher Nordschleswiger und Sydslesvigsk Forening angeschobene Bewerbung „Zusammen­leben von Minder­heiten und Mehr­heiten im deutsch-dänischen Grenzland“ für das immaterielle Unesco-Weltkulturerbe zu unterstützen. In Dänemark steht das Vorhaben bereits auf der nationalen Vorschlags­liste. In Deutschland läuft die Bewerbung über die Bundesländer, die je drei Vorschläge an den Bund für die nationale Liste einsenden können.

„Beispielhafter Raum kultureller Vielfalt“

Die auf der 1955 unterzeichneten Bonn-Kopenhagener Erklärung basierende Minderheiten­politik habe die Grenz­region zu einem „beispielhaften Raum kultureller Viel­falt“ werden lassen, schreiben CDU, Grüne und FDP zur Begründung ihres Antrages. Die Minderheiten in beiden Ländern seien prägendes Element für die die Identität der Region und Brücken­bauer einer grenz­überschreitenden Kooperation in vielen Bereichen. Ziel ist es, bis 2020 von der Unesco als immaterielles Kultur­erbe anerkannt zu werden. In diesem Jahr feiert die per Volks­abstimmung hergestellte friedliche Grenz­ziehung ihr 100. Jubiläum. Die Abstimmung gilt als die Geburts­stunde der deutschen und dänischen Minderheiten.

Deutschland setzt mit dem bundesweiten Verzeichnis des immateriellen Kultur­erbes die Unesco-Konvention zur Erhaltung solcher Kulturformen um. Die Welterbe­konvention der Unesco ist das wichtigste Instrument der Völker­gemeinschaft zum Schutz des weltweiten Kultur- und Naturerbes. 2006 trat dann das Abkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes in Kraft.

161 Staaten sind dabei

Dabei geht es um Tanz, Theater und Musik, aber auch um Handwerk, Traditionen und Bräuche aus allen Welt­religionen. Dazu zählen die Heilig-Blut-Prozession in Brügge, der argentinische Tango, die Mittel­meerküche, die Peking-Oper oder die deutsche Brotkultur. 161 Staaten sind dem Über­einkommen bis heute beigetreten, Deutschland im Juli 2013.

Das deutsche Verzeichnis wird in einem mehrstufigen Verfahren von der Deutschen Unesco-Kommission und verschiedenen deutschen staatlichen Akteuren erstellt. Die Aufnahme ins nationale Verzeichnis ist die Voraus­setzung dafür, an die Unesco weitergemeldet zu werden, um auf eine inter­nationale Liste zu kommen.

(Stand: 16. März 2018)

Schleswig-Holsteins Landtag unterstützt eine Bewerbung des deutsch-dänischen Grenzlands für das immaterielle Weltkulturerbe der Unesco. Einen entsprechenden Antrag beschloss das Parlament einstimmig, ohne das Thema debattiert zu haben. „Das Zusammenleben von Mehrheiten und Minderheiten im Grenzland hat es verdient, international anerkannt zu werden“, teilte die SSW-Abgeordnete Jette Waldinger-Thiering per Pressemitteilung mit. Dafür müsse es die Bewerbung aber noch auf die deutsche Liste schaffen. In Dänemark habe das bereits geklappt.

Der Bund Deutscher Nordschleswiger und der Südschleswigsche Verein (Sydslesvigsk Forening) haben die Bewerbung angeschoben. Nach Ansicht von Waldinger-Thiering solle das Zusammenleben der Menschen in der Region als Beispiel für eine grenzüberschreitende Vielfalt, für eine friedliche Lösung eines national aufgeladenen Konfliktes gewürdigt werden. Die Bewerbung für das Immaterielle Weltkulturerbe läuft in Deutschland über die Bundesländer. Sie können je drei Vorschläge an den Bund für die nationale Liste einsenden.

Antrag

Bewerbung immaterielles UNESCO-Weltkulturerbe „Deutsch-dänisches Grenzland“ unterstützen
Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP – Drucksache 19/569(neu)