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26. April 2018 – Top 2, 10, 49: HSH Nordbank

Grünes Licht für Verkauf der HSH Nordbank

Schleswig-Holstein hat den Verkauf der HSH Nordbank gebilligt. Einstimmig beschloss der Landtag die Veräußerung an eine Gruppe von Finanzinvestoren. Nun hat die Hamburgische Bürgerschaft das Wort – auch sie muss noch zustimmen.

Hsh_Nordbank in Kiel
Die Landesbank von Schleswig-Holstein und Hamburg war in der Finanzkrise in die Schieflage geraten. Foto: dpa, Carsten Rehder

Die Landesregierung bittet das schleswig-holsteinische Parlament um Zustimmung zum Verkauf der HSH Nordbank an eine Gruppe von US-Finanzinvestoren. Ein Bericht aus dem Finanz­ministerium mit Informationen zum Verkaufsverfahren und zum Kaufvertrag wurde dem Landtag zugeleitet. Bei Zustimmung des Landesparlaments zu der Schlussrechnung für die vom Rotstift regierten Geschäfte in der Zeit von 2003 bis 2008 wird der Schuldenstand des Kernhaushaltes um knapp drei Milliarden Euro ansteigen. Grund sind die vor Jahren zur Rettung der Bank eingegangenen Garantie­verpflichtungen. Ein diesbezüglicher Nachtragshaushalt liegt nach Beratung im Finanz­ausschuss ebenfalls zur Abstimmung in dieser Tagung bereit.

Zehn Jahre Krise und Milliarden­verluste, vor allem durch faule Schiffskredite, liegen hinter der HSH Nordbank. Die Europäische Kommission hatte die beiden Haupteigentümer der Bank, die Länder Schleswig-Holstein und Hamburg, dazu verpflichtet, das Kredit­institut bis Ende Februar 2018 zu verkaufen. Der Finanz­ausschuss empfahl letzten Donnerstag bereits, der Ausgestaltung des Kaufvertrags zuzustimmen.

Inzwischen ist die erste Privatisierung einer deutschen Landesbank fast perfekt. Die Investoren um die New Yorker Investment­gesellschaft Cerberus und den Investor J. Christopher Flowers zahlen rund eine Milliarde Euro für die Anteile. Cerberus und Flowers halten künftig rund 80 Prozent des Instituts, kleinere Anteile gehen an die amerikanische Gesellschaft GoldenTree und an Centaurus Capital aus London sowie an die österreichische Bawag, die Cerberus zuzurechnen ist. Die Länder verzichten auf die Möglichkeit, vorübergehend an einer Minderheits­beteiligung festzuhalten.

Schleswig-Holstein legt vor, Hamburg zieht nach

Schleswig-Holstein geht bei der notwendigen Einwilligung der Landes­parlamente den ersten Schritt, die Hamburger Bürgerschaft wird voraussichtlich im Mai oder Juni nachziehen. Die notwendige Zustimmung beider Parlamente gilt als sicher. Zum endgültigen Abschluss der Transaktion sind zudem noch die Billigung der Banken­aufsicht und der EU-Kommission sowie die Überleitung der Bank aus dem Sicherungs­system der Sparkassen in das System der privaten Banken erforderlich.

Die Jamaika-Koalition in Kiel will die Verpflichtungen des Landes im Zusammenhang mit der 2009 gemeinsam mit Hamburg gegebenen Garantie für das Kredit­institut direkt aus dem Haushalt bedienen. Aus der sogenannten Sunrise-Garantie hat die Bank bereits in der Vergangenheit 4,1 Milliarden Euro in Anspruch genommen. Dieses Geld hat die ländereigene Anstalt hsh finanzfonds AöR (FinFo) am Kapital­markt aufgenommen. Langfristig sollen auch diese Kredite in den Haushalt überführt werden. Für die Länder endet mit dem Verkauf ein Finanz­desaster, das sich über rund zehn Jahre seit dem Beginn der globalen Finanz­krise hinzog und von zahlreichen politischen und wirt­schaftlichen Fehl­einschätzungen geprägt war.

Sorge um Arbeitsplätze

„Wir haben uns vom Finanz­ministerium den Nachweis geben lassen, dass der Verkauf für das Land günstiger kommt als eine Abwicklung“, hatte der Vorsitzende des Finanz­ausschusses Thomas Rother kurz nach dem Abschluss der Verkaufs­verhandlungen mit den US-amerikanischen Finanzinvestoren gesagt. Die Kieler Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) gab Ende Februar zu Protokoll: „Heute ist kein Tag der Freude, sondern ein Tag, an dem wir zu unserer Verantwortung stehen.“

Neben der neuen Schuldenlast, mit der das Minus im Haushalt des Landes Schleswig-Holstein von 26 auf rund 29 Milliarden Euro steigt, gilt die Sorge den Mitarbeitern. Gewerkschaft und Nordbank-Betriebsrat befürchten, dass hunderte Arbeits­plätze vor allem in Kiel oder sogar der ganze Standort verloren gehen. Derzeit hat die HSH Nordbank gut 700 Mitarbeiter in Kiel und 1050 in Hamburg, konzernweit insgesamt etwa 2000. Der Vorstands­chef der HSH Nordbank, Stefan Ermisch, hat bereits angedeutet, dass in den beiden kommenden Jahren mehrere hundert Vollzeit­stellen wegfallen könnten.

Auch hohe Personal­kosten schlagen zu Buche

Verbunden mit dem HSH-Verkauf wird das Land voraussichtlich weitere rund drei Millionen Euro an Verwaltungs­kosten aufbringen müssen. Das geht aus der Antwort zu einer kleinen Anfrage der AfD (19/616) hervor. Demnach sind seit 2010 bereits über 1,6 Millionen für die Vorbereitung des Bankenverkaufs ausgegeben worden, bis 2020 rechnet die Landes­regierung mit weiteren 1,3 Millionen Euro.

Schleswig-Holstein hat dem Verkauf seiner Anteile an der HSH Nordbank zugestimmt. Einstimmig beschloss der Landtag die Veräußerung an eine Gruppe mehrerer Finanzinvestoren um zwei New Yorker Investmentgesellschaften. Mit dem zugleich abgesegneten Nachtragshaushalt steigt der Schuldenstand des Kernhaushaltes in diesem Jahr um knapp drei Milliarden Euro. Insgesamt erhöhen sich die Schulden des Landes auf rund 30 Milliarden Euro. Grund sind die vor Jahren zur Rettung der Bank eingegangenen Garantieverpflichtungen. Der Bankenverkauf sei für Schleswig-Holstein die „wirtschaftlichste Möglichkeit“, sagte Ministerpräsident Daniel Günther (CDU).

Die Sitzung begann mit einstündiger Verspätung, weil die SPD nach Äußerungen des Regierungschefs vom Mittwochabend noch Beratungsbedarf hatte. Am Ende werde das Land mindestens 5,4 Milliarden Euro zusätzliche Schulden bewältigen müssen, was die Haushalte noch Jahrzehnte belasten werde, machte Günther dann in der Debatte deutlich. Trotz der schlechten Nachrichten gab er auch einen Lichtblick: So erscheine der Erhalt von 200 bis 600 Arbeitsplätzen in Kiel möglich. „Es gibt große Hoffnung, dass der Standort in der Größenordnung erhalten bleibt“, sagte er.

Es sei „Demut“ für die Politik angesagt, betonte Günther weiter. Die Entscheidung werde „sehr teuer für den Steuerzahler“. Dennoch sei der Verkauf für Schleswig-Holstein die wirtschaftlichste Möglichkeit und „die beste Option, um mit den Altlasten so vermögensschonend wie möglich umzugehen“, so Günther. Die Alternative einer sofortigen Abwicklung hätte mindestens 7,5 Milliarden Euro gekostet, sagte er. Dieser Einschätzung schlossen sich die Redner aller Fraktionen an.

Kein Freudentag für Schleswig-Holstein

Einig war sich der Landtag außerdem, dass von der Gründung der Bank an Fehler gemacht wurden und das Betreiben von Geschäftsbanken künftig nicht mehr Aufgabe eines Landes sein dürfe. „Schleswig-Holstein muss sich auf seine Kernaufgaben bei Bildung, Sicherheit und Infrastruktur konzentrieren“, konstatierte CDU-Fraktionschef Tobias Koch. SPD-Finanzexperte Thomas Rother und sein Kollege Lasse Petersdotter von den Grünen erklärten, sie seien nicht begeistert von den neuen Investoren. „Die Käufer sind sicherlich nicht das, was ich unter einem sympathischen Geschäftspartner verstehen würde. Aber sie sind ein Produkt ihres Geschäfts, in dem nur die aggressivsten Akteure an die Spitze geschwemmt werden“, so Petersdotter.

FDP-Fraktionschef Christopher Vogt sprach von einem „historischen Tag und alles andere als einem Freudentag“. Die Altlast werde auch künftige Landeshaushalte belasten. Die Entscheidung über den Verkauf einer deutschen Bank gehöre nicht nach Europa, sondern nach Deutschland, bemängelte AfD-Fraktionschef Jörg Nobis das Dekret der Europäischen Kommission von 2016. „Diese Art der Aushöhlung deutscher Souveränität lehnen wir ab.“

Lob für Finanzministerin

Der Vorsitzende des SSW, Lars Harms, lobte wie alle anderen Redner auch die Verhandlungen von Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) und ihrem Staatssekretär Philipp Nimmermann. „Der Verkauf der Anteile ist die vermögensschonenste Variante und lässt es zu, dass wir weiterhin selbst das Steuer in der Hand halten. Darüber hinaus sehen die Verkaufsmodalitäten vor, dass wir Haftungsrisiken minimieren beziehungsweise ausschließen“, sagte Harms.

Mit der Entscheidung des Schleswig-holsteinischen Landtages hat die erste Privatisierung einer deutschen Landesbank eine weitere Hürde genommen. Die Aktion wird die Länder Schleswig-Holstein und Hamburg als bisherige Haupteigentümer wegen der Belastungen der Bank aus Altgeschäften mindestens 10,8 Milliarden Euro kosten. Grund sind die vor Jahren zur Rettung der Bank von Hamburg und Schleswig-Holstein abgegebenen Garantien.

Hamburg entscheidet im Sommer

Der Vollzug des Kaufvertrags, das so genannte „Closing“, erfordert noch die Zustimmung der Bürgerschaft in Hamburg, die für Juni erwartet wird. Weitere Voraussetzungen sind zudem die Genehmigung der Kartellbehörden und die Zustimmung der Europäischen Kommission und der Europäischen Bankenaufsicht sowie die Beendigung der 2009 übernommenen sogenannten Sunrise-Garantie, mit der die Länder im Umfang von zehn Milliarden Euro für Verluste aus den Altgeschäften der früheren HSH Nordbank haften.

Der Kaufpreis in Höhe von einer Milliarden Euro kann sich verringern, wenn die Länder nach abschließender Überprüfung weniger als die volle Garantiesumme auszahlen. Für die vorzeitige Beendigung und Auszahlung der Garantie erhalten die Länder einen Ausgleichsbetrag in Höhe von 100 Millionen Euro. Durch den Fortbestand der Bank werden die Risiken aus der Gewährträgerhaftung für die Länder reduziert.

2. Lesung

Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines 2. Nachtrages zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 19/600
(Federführend ist das Finanzministerium)
Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses – Drucksache 19/656

Antrag

Zustimmung des Schleswig-Holsteinischen Landtags zu der vertraglichen Ausgestaltung der Veräußerung der im Eigentum des Landes stehenden Beteiligungen an der HSH Nordbank AG
Antrag der Landesregierung – Drucksache 19/635

Regierungsbericht

Verkauf der Beteiligungen des Landes an der HSH Nordbank AG
Bericht der Landesregierung – Drucksache 19/634
(Federführend ist das Finanzministerium)