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14. Juni 2018 – Top 26: Transsexuellengesetz

Namensänderung für Transsexuelle soll erleichtert werden

Damit Paul Sabine oder Sabine Paul heißen kann, brauchen sie ein Gutachten. Das ist aufwändig, psychisch belastend und teuer, findet die Jamaika-Koalition und fordert vom Bund ein einfacheres Verfahren für Namensänderungen.

Geschlechtseintrag Namensänderung Intersexuelle Transsexuelle
Das Personenstandsrecht soll besser auf Menschen ohne eindeutiges biologisches Geschlecht zugeschnitten werden. Foto: dpa, Peter Steffen

CDU, Grüne, FDP und SSW unterstützen die Entscheidung der Landes­regierung, sich im Bundesrat einer Gesetzes­initiative zur „Anerkennung der Geschlechts­identität und zum Schutz der Selbst­bestimmung bei der Geschlechts­zuordnung“ anzuschließen. Das Transsexuellengesetz soll durch das vorgeschlagene Gesetz ersetzt werden und im Kern Namensänderungen für transsexuelle Menschen erleichtern sowie eine neue Regelung für den Geschlechtseintrag im Pass für Intersexuelle schaffen.

Um ihren Vornamen offiziell ändern zu können, müssten Betroffene bisher beispielsweise teure Gutachten vorlegen, so die Koalitionsfraktionen und der SSW, der sich dem Antrag angeschlossen hat. Außerdem würde die derzeit bestehende Begutachtungspflicht „als psychisch belastend und entwürdigend empfunden“. Aus Sicht der Antragssteller sollte die Namensänderung „durch ein einfaches Verwaltungsverfahren möglich sein“.

Bestehendes Gesetz als diskriminierend eingestuft

Darüber hinaus führen CDU, Grüne, FDP und SSW ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Oktober 2017 an, mit dem der Gesetzgeber aufgerufen wurde, bis Ende 2018 „entweder die Eintragung eines dritten Geschlechts neben männlich und weiblich zu ermöglichen oder ganz auf einen Geschlechtseintrag zu verzichten“.

Seit Anfang der 1980er Jahre regelt in Deutschland das Transsexuellengesetz, unter welchen Voraussetzungen Vornamen und das bei Behörden eingetragene Geschlecht geändert werden können. Das Bundesverfassungsgericht hat allerdings bereits 2011 Teile des Gesetzes als diskriminierend eingestuft.

Über den Anteil transsexueller Menschen in Deutschland gibt es keine gesicherten Zahlen. Die Schätzungen gehen weit auseinander. Sie reichen für Mann-zu-Frau-Transsexuelle von 1 zu 30.000 bis 1 zu 500. Insgesamt haben nach einem dpa-Bericht zwischen 1995 und 2014 knapp 17.300 Menschen ein Änderungsverfahren nach dem Transsexuellengesetz durchlaufen.

Stichwort: Trans- und Intersexualität

Transsexuelle haben zwar eindeutige Geschlechtsmerkmale, fühlen sich aber dem anderen Geschlecht zugehörig und somit als Mensch in gewisser Weise im falschen Körper. Bei Intersexuellen sind nicht alle geschlechtsbestimmenden Merkmale wie Chromosomen oder äußere Geschlechtsorgane eindeutig einem Geschlecht zuzuordnen. Intersexuelle haben zum Beispiel ein weibliches Geschlechtsorgan, aber einen männlichen Chromosomensatz. Der Ethikrat geht davon aus, dass es etwa 80.000 Intersexuelle in Deutschland gibt.

(Stand: 11. Juni 2018)

Eine breite Mehrheit macht sich für eine Modernisierung des Transsexuellengesetzes stark. Ein gemeinsamer Vorstoß der Jamaika-Koalition und des SSW sieht vor, die seit den 80er Jahren gültigen Vorschriften zu streichen und mit neuen Regeln etwa die Namensänderungen für Transsexuelle und Intersexuelle zu erleichtern. Das jetzige Verfahren, das unter anderem die Einholung eines psychischen Gutachtens fordert, sei für die Betroffenen erniedrigend und teuer, hieß es zur Begründung.

Regierungsfraktionen, SPD und SSW begrüßten in der Debatte die Ankündigung von Sozialminister Heiner Garg (FDP), sich einer Bundesratsinitiative der Länder Bremen und Rheinland-Pfalz anschließen zu wollen. Ziel der Initiative ist ein neues Gesetz „zur Anerkennung der Geschlechtsidentität und zum Schutz der Selbstbestimmung bei der Geschlechterzuordnung“.

„Divers“ statt „anderes“ oder „weiteres“

Rasmus Andresen (Grüne) ging zudem auf die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Änderung des Personenstandsrechtes ein. Er könne sich als Drittes neben den Angaben weiblich und männlich „divers“ vorstellen. Dieser Begriff sei im Gegensatz zu den von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) ins Spiel gebrachten Vorschlägen „anderes“ und „weiteres“ positiv besetzt.

Für den Fall, dass der Bund auf einen dieser Vorschläge beharre, habe Schleswig-Holstein im Bundesrat bereits einen Änderungsantrag gestellt, sagte Minister Garg. Die AfD enthielt sich bei der Abstimmung. Als intersexuell werden Menschen bezeichnet, die biologisch nicht eindeutig dem weiblichen oder männlichen Geschlecht zugeordnet werden können. Bei Menschen, die als Männer oder Frauen geboren werden und diese biologische Festlegung für sich als falsch empfinden, handelt es sich um Transsexuelle.

Weitere Hauptredner:
Serpil Midyatli (SPD), Katja Rathje-Hoffmann (CDU), Dennys Bornhöft (FDP), Frank Brodehl (AfD), Flemming Meyer (SSW)

Antrag

Bundesratsinitiative für ein Gesetz zur Anerkennung der Geschlechtsidentität von Transsexuellen und Intersexuellen Menschen
Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und der Abg. des SSW – Drucksache 19/752 (neu)