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5. September 2018 – Fünfte Sitzung

Untersuchung­sausschuss benennt erste Zeugen

Die Abgeordneten im sogenannten Rocker-Untersuchungsausschuss einigen sich auf die ersten Anzuhörenden. Im ersten Schritt soll die Ermittlungsarbeit der Rockerfehde in einem Schnellimbiss in Neumünster vor acht Jahren gelten.

Akten von Justiz und Polizei zur sogenannten Rocker-Affäre stehen in einer Reihe.
Die Aktenführung ist ein Kernthema im Untersuchungsausschuss. Foto: dpa, Matthias Hoenig

Im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Aufarbeitung der „Rocker-Affäre“ und der Vorgehensweise der Polizeiführung sind heute die ersten Anzuhörenden benannt worden, die ab Dezember vernommen werden sollen. Die Ausschussmitglieder kamen überein, vor einer Veröffentlichung der Namen die Auskunftspersonen direkt zu informieren.

Der Ausschuss will zunächst die Ermittlungen und die Aktenführung im Zusammenhang mit dem sogenannten Subway-Verfahren aufarbeiten. Dahinter verbirgt sich die blutige Auseinandersetzung zwischen Rockern in einem Schnellrestaurant (dem „Subway“) in Neumünster im Jahre 2010. Im Zuge der Aufarbeitung soll es in der damaligen Sonderkommission Unstimmigkeiten um die Informationsweitergabe von zwei Ermittlungsbeamten und einem Vermerk eines V-Mann-Führers gegeben haben. Dem Vernehmen nach wiesen die Ermittlungsakten schwere Mängel auf.

Diskussion um Beweisaufnahme geht weiter

Die nächste Sitzung des Untersuchungsausschusses, die weiterhin nicht öffentlich ist, findet voraussichtlich am 29. Oktober 2018 statt. Hier soll über die weiteren Schritte in der Beweisaufnahme beraten werden.