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1. März 2018 – Top 3, 4, 6, 22, 24, 30, 31

Sammeldrucksache 19/??? - Vorlage

Manche Tagesordnungspunkte bündelt der Landtag in einer Sammeldrucksache und fasst die Beschlüsse dazu ohne Aussprache in einer Gesamtabstimmung.

Sammeldrucksache
Die erste Seite einer Sammeldrucksache Foto: Landtag, amatik

Sammeldrucksache 19/602

Top 3: Errichtungsgesetze der Stiftungen „Institut für Weltwirtschaft“ und „Deutsche Zentralbibliothek für Wirtschaftswissenschaften“ – Drucksachen 19/428, 19/566

Top 4: Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des § 6b Bundeskindergeldgesetz – Drucksachen 19/432, 19/573

Top 7: Änderung des Parlamentsinformationsgesetzes – Drucksachen 19/499, 19/579

Top 9: Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung – Drucksache 19/564

Top 24: Bericht zum Programm Sozialer Wohnungsbau 2015-2018 – Drucksache 19/586

Top 30: Planungsverfahren für die Infrastruktur beschleunigen – Drucksachen 19/14, 19/94, 19/436

Top 31: Elektromobilität technologieoffen voranbringen – Drucksachen 19/453, 19/475, 19/477, 19/567

Top 32: Umsetzung der Resolution der Ostseeparlamentarierkonferenz in Hamburg – Drucksachen 19/504, 19/575

Top 33: Wohnortnahe stationäre Hospizplätze weiter bedarfsgerecht anpassen – Drucksache 19/297(neu), 19/342, 19/576

Top 34: Bürgerversicherung für ein gerechtes Gesundheitssystem einführen – Drucksachen 19/68, 19/588

Top 35: Verlässlichkeit der sozialen Sicherungssysteme ausbauen – Drucksachen 19/273, 19/589

Top 36: Bericht über die Unterrichtssituation weiterentwickeln – Drucksachen 19/502 (neu), 19/547, 19/592

Top 3: IfW und ZBW werden eigenständig verwaltet

Die Stiftung „Institut für Weltwirtschaft“ (IfW) und die Stiftung „Deutsche Zentralbibliothek für Wirtschaftswissenschaften – Leibniz-Informationszentrum Wirtschaft“ (ZBW) bekommen jeweils eine eigenständige Verwaltung. Grund für die Neuaufstellung sind die fachlich großen Unterschiede zwischen den Stiftungen sowie die unterschiedlichen Anforderungen, denen sie ausgesetzt sind. Derzeit haben IfW und ZBW eine gemeinsame Verwaltung.

Im Zuge der organisatorischen Neuausrichtung wird zudem den jeweiligen Wissenschaftlichen Beiräten das Stimmrecht im Stiftungsrat entzogen. Damit haben sie künftig nur noch eine beratende Funktion inne. Neu im Stiftungsrat der ZBW aufgenommen wird ein Vertreter des Dekanats der Technischen oder Naturwissenschaftlichen Fakultät einer Kieler oder Hamburger Hochschule. Der Landtag vollzog die Gesetzesänderung einstimmig.

1. Lesung: Januar 2018 (ohne Aussprache)

Top 4: Kostenerstattung für Unterbringung von Flüchtlingen

Schleswig-Holsteins Kreise bekommen das Geld, das sie zwischen 2016 und 2018 für Flüchtlingsunterkünfte und Heizung ausgegeben haben beziehungsweise ausgeben werden, voll erstattet. Einstimmig machte das Parlament den Weg für die dafür notwendigen, von der Landesregierung vorgelegten landesrechtlichen Regelungen zum II. Sozialgesetzbuch frei.

Der entsprechende Gesetzesvorstoß billigt auch den Gemeinden oder Ämtern, die sich um die Unterbringung von Flüchtlingen gekümmert haben, eine Kostenerstattung zu. Hintergrund ist, dass die Kreise einzelne Kommunen oder Ämter für diese Aufgabe heranziehen können.

Top 7: Landesregierung muss Parlament umfassender informieren

Der Landtag muss noch frühzeitiger und umfassender in Verhandlungen über Staatsverträge einbezogen werden. Bei Enthaltung der AfD hat das Plenum die von CDU, SPD, Grünen, FDP und SSW eingebrachten Änderungen am Parlamentsinformationsgesetz verabschiedet.

Konkret sollen die Ministerien den Landtag künftig bereits vorab über die Terminplanung bei Staatsvertragsverhandlungen informieren. Der gesamte Zeitplan müsse „eine angemessene Parlamentsbeteiligung“ ermöglichen, heißt es in dem Gesetz. Der fertige Entwurf eines Staatsvertrages sei dem Landtag dann vier Wochen vor der geplanten Unterzeichnung vorzulegen.

Zudem mahnt das Parlament eine bessere Einbindung bei Bundesratsangelegenheiten an, insbesondere bei der Unterrichtung über das Abstimmungsverhalten der Landesregierung. Sollte beispielsweise die Landesregierung im Bundesrat anders abstimmen, als vom Parlament aufgegeben, hat die Regierung ihre „maßgeblichen Gründe“ rechtzeitig darzulegen.