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14. Dezember 2018 – Top 33: Tierschutz

Landtag denkt über neue Regeln im Online-Tierhandel nach

Der Online-Handel boomt. Sogar Tiere lassen sich per Mausklick ordern. Die SPD sorgt sich um deren Wohl und fordert stärkere Kontrollen und Schutzmaßnahmen. Das Plenum zeigt sich gesprächsbereit.

Onlinehandel Haustiere
Die SPD will den anonymen Online-Handel mit Tieren verbieten. Foto: dpa, Axel Heimken

Mit Zuspruch hat das Plenum auf die SPD-Forderung reagiert, den Online-Handel mit Tieren stärker zu kontrollieren. Unisono pochten die Abgeordneten auf die Einhaltung von Standards. Die Sozialdemokraten wollen unter anderem den anonymen Verkauf von Tieren im Netz verbieten. Der Antrag wurde zur weiteren Beratung an den Umwelt- und Agrarausschuss überwiesen.

Im Internet würden schlecht genährte und nicht geimpfte Hundewelpen für ein Drittel des Preises verkauft, echauffierte sich Stefan Weber (SPD) in der Debatte. Zudem lasse sich jedes erdenkliche exotische Tier online erwerben. Diese könnten ganz einfach anonym gekauft werden. Dieser Handel gehöre verboten, so Weber und mahnte für den legalen Verkauf von Tieren zugleich verbindliche Regelungen an.

Auch Minister sieht Handlungsbedarf

Umwelt- und Agrarminister Jan Philipp Albrecht (Grüne) machte klar, dass die Onlinerückverfolgbarkeit bereits im Telemediengesetz geregelt sei. Außerdem müsse eine Person, die eine Tierbörse betreibe, nach dem Tierschutzgesetz eine Erlaubnis beantragen. Gleichwohl sah auch er Handlungsbedarf und betonte, dass sich die Landesregierung für rechtliche Änderungen auf Bundesebene einsetzen wolle.

Weitere Hauptredner:
Heiner Rickers (CDU), Lasse Petersdotter (Grüne), Annabell Krämer (FDP), Claus Schaffer (AfD), Flemming Meyer (SSW)

Auch mit Blick auf das bevorstehende Weihnachtsfest will die SPD-Fraktion den Online-Handel mit Tieren stärker kontrollieren und rechtlich eindeutig regeln. Um Tiere vor Missbrauch und Quälerei besser zu schützen, fordert die Fraktion die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene für Schutzmechanismen im Tierschutzgesetz einzusetzen. Insbesondere der anonyme Verkauf ohne Rückverfolgbarkeit soll verboten werden.

Hierfür schlägt die SPD unter anderem vor, eine bundeseinheitliche Zertifizierung für Verkäufer und Verkaufsportale sowie „eine verpflichtende Identitätsprüfung für die Tierkategorie“ einzuführen. Auch für Börsen sollen engmaschige Regeln gelten. In der Begründung wird darauf verwiesen, dass Tierschutzorganisationen „wiederholt“ auf schlechte Bedingungen bei der Zucht und des Transports sowie auf den Gesundheitszustand von im Internet gehandelten Tieren hingewiesen hätten.

(Stand: 10. Dezember 2018)

Antrag

Tiere vor Missbrauch schützen: Online-Handel mit Tieren rechtlich regeln
Antrag der Fraktion der SPD – Drucksache 19/1116