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22. Januar 2019 – Petitionsausschuss

Volksinitiative prangert un­durchsichtige Bohrlizenzen an

Vertreter der „Volksinitiative zum Schutz des Wassers“ haben vor dem Petitions­ausschuss für ihr Anliegen geworben. Sie fordern Gesetzes­änderungen, um mögliche Erdöl­bohrungen in Schleswig-Holstein besser kontrollieren zu können.

Reinhard Knof und Patrick Breyer sprechen im Petitionsausschuss über die Volksinitiative zum Schutz des Wassers.
Zwei Initiatoren der Initiative sprechen im Petitionsausschuss: Reinhard Knof (Mitte l.) und Patrick Breyer, ehemaliger Landtagsabgeordneter der Piraten (Mitte r.) Foto: Landtag, Karsten Blaas

Bislang ist das niedersächsische Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie in Hannover für die Vergabe von Konzessionen an Bohrfirmen zuständig. Doch die Behörde „erfüllt ihre Aufgaben nicht“, klagte Reinhard Knof, einer der Initiatoren der Volksinitiative. Das Bergamt habe Lizenzen an undurchsichtigen Firmen aus den USA und Kanada erteilt – obwohl diese Unternehmen „nicht mal einen Briefkasten“ hätten, so Knof.

Die Volksinitiative fordert, Verantwortung und Haftung der Firmen klar gesetzlich festzuschreiben und die Kontrolle vom Hannoveraner Bergamt an die Wasserbehörden der schleswig-holsteinischen Landkreise zu übertragen. Zudem müssten die Bohrfirmen interne Unterlagen offenlegen, wenn diese „von öffentlichem Interesse“ seien, mahnte Knof – etwa Informationen über brennbare Materialien, die für Feuerwehr und Rettungsdienst wichtig sind.

Landtag: Fracking-Verbot nicht auf Landesebene regelbar

Neben dem Petitionsausschuss befassen sich auch die Ausschüsse für Innen und Recht sowie für Umwelt und Agrar mit dem Thema. Allerdings wird nur ein Teil des Forderungskatalogs der Volksinitiative im Landtag beraten. Die Kernforderung nach einem generellen Verbot der umstrittenen Gasförderung mit der Fracking-Technologie hat das Parlament im November zurückgewiesen. Die Mehrheit der Abgeordneten hält dies landesrechtlich nicht für regelbar, weil es in die Kompetenz des Bundes falle. Hiergegen sind die Initiatoren vor das Landesverfassungsgericht in Schleswig gezogen.

Weitere Informationen:
Unterschriftenübergabe (Mai 2018)