Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

26. April 2019 – Bestattungskosten

Entfernte Verwandte müssen gegebenfalls weiter zahlen

Der Sozialausschuss kann sich nicht darauf verständigen, die Bestattungskosten für einen Verstorbenen auf engste Angehörige zu begrenzen. Als Grund führen Koalition und AfD unbekannte Kosten für die Kommunen an.

Särge stehen in einem Ausstellungsraum eines Bestatters.
Foto: dpa, Maurizio Gambarini

In der vom SSW aufgeworfenen Frage, wer die Kosten für eine Bestattung übernehmen muss, hat der Sozialausschuss entschieden: Auch entfernte Angehörige können weiterhin herangezogen werden, wenn der Verstorbene nicht genug Geld für das Begräbnis hinterlässt. Der SSW wollte die Bezahlpflicht auf Ehe- und Lebenspartner reduzieren und Kinder, Geschwister, Großeltern, Enkel oder noch weiter entfernte Familienmitglieder außen vor lassen.

Das Problem: Wenn Angehörige mittellos sind, muss die Kommune für die Kosten aufkommen – und je kleiner der Kreis der Heranzuziehenden ist, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass die öffentliche Hand in die Bresche springen muss. Vor diesem Hintergrund monierten Koalitionsfraktionen und AfD, dass es keine exakte Kostenschätzung gebe, was auf die Kommunen zukommen könnte.

Koalition hat „Bauchschmerzen“

Der SSW-Abgeordnete Flemming Meyer kritisierte das derzeitige System in der gestrigen Sitzung des Sozialausschusses scharf. Er forderte eine eindeutige gesetzliche Regelung, denn: Wenn die engsten Verwandten nicht genug Geld haben, übernehmen einige finanzkräftige Kommunen die Kosten, andere finanzschwächere jedoch nicht. Dieses „Postleitzahlenprinzip“ sei ungerecht, so Meyer. Zudem sah er die Forderung seiner Fraktion von der Mehrheit der Anzuhörenden in einer vorangegangen Anhörung bestätigt. So hätten die Bürgerbeauftragte des Landes, die freien Wohlfahrtsverbände oder auch die Bestatterinnung den Vorstoß des SSW unterstützt, die „nachrangig“ Verwandten grundsätzlich nicht mehr heranzuziehen.

Einzig die SPD unterstützte den SSW im Ausschuss: So sah auch Birte Pauls eine Ungleichbehandlung von Menschen im Land, die „ausgemerzt“ werden müsse. Katja Rathje-Hoffmann von der CDU und Dennys Bornhöft von der FDP wiesen dagegen auf die ungeklärte Kostenfrage für die Kommunen hin. Dies bereite „große Bauchschmerzen“, so Rathje-Hoffmann. Dem schloss sich Marret Bohn (Grüne) an, auch wenn sie „große Sympathie für den Antrag“ bekundete. AfD-Mann Claus Schaffer hielt eine gesetzliche Regelung für nicht erforderlich.

Die Zweite Lesung kommt voraussichtlich Mitte Mai im Landtag auf die Tagesordnung.

Debatte bei Antragstellung:
September 2018