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16. Mai 2019 – Top 2: Schulgesetz

Absage an abschlussbezogene Klassen

Die AfD ist mit ihrer Forderung nach individuelleren Förderungsformen an Gemeinschaftsschulen gescheitert. Alle anderen Fraktionen lehnen eine Rückkehr zu abschlussbezogene Klassen.

Lehrer Gemeinschaftsschule Illustration
Landtag diskutiert über abschlussbezogene Klassen. Foto: dpa, Julian Stratenschulte

Die AfD ist mit der Forderung nach abschlussbezogenen Klassen an Gemeinschaftsschulen gescheitert. Die Oppositionsfraktion wollte abschlussbezogene Klassen auf dem Weg zur Mittleren Reife oder zum Abitur einführen. Es gehe dabei nur „ums Aufheben eines Verbots“, sagte Frank Brodehl (AfD). Die Schulreform von 2014 habe die Bildung abschlussbezogener Klassen an Gemeinschaftsschulen ausgeschlossen. So sei die Bildung differenzierter Lerngruppen eine Ausnahme geworden und nur noch in einzelnen Fächern gestattet.

Martin Habersaat (SPD) erklärte unter dem Applaus der anderen Fraktionen, es sei richtig, dass der Bildungsausschuss den Gesetzentwurf klar abgelehnt habe, denn er würde „das Ende der Gemeinschaftsschulen und damit des vorhandenen Bildungssystems“ bedeuten. Die AfD wolle „eine Sortierung von Schülern in unterschiedliche Sorten Mensch“.

„Steile These“

Redner von CDU und FDP merkten an, sie hegten zwar grundsätzlich Sympathie für abschlussbezogene Klassen, allerdings hätten Gemeinschaftsschulen bereits die Möglichkeit, Lerngruppen einzurichten. Zudem gebe es in den Schulen „deutlich wichtigere Aufgaben“, die auch angegangen würden.

Eine „steile These“ nannte Bildungsministerin Karin Prien (CDU) die Aussagen des Gesetzentwurfes. Sie stützten sich alleine auf die Aussagen eines Wissenschaftlers. Würde man dem folgen, werde „die Axt an das Elternwahlrecht angelegt“, so Prien. Das derzeitige Schulsystem sei „gut etabliert“.

Weitere Redner:
Tobias Loose (CDU), Ines Strehlau (Grüne), Anita Klahn (FDP), Jette Waldinger-Thiering (SSW)

Individuelle Förderungsformen wie abschlussbezogene Klassen auf dem Weg zur Mittleren Reife oder zum Abitur können laut AfD die Leistungen von Schülern positiv beeinflussen. Die Schulreform von 2014 habe die Bildung abschlussbezogener Klassen an Gemeinschaftsschulen jedoch ausgeschlossen, bemängelt die Oppositionspartei. So sei die Bildung differenzierter Lerngruppen eine Ausnahme geworden und nur noch in einzelnen Fächern ab Jahrgangsstufe 7 gestattet. Die Fraktion hat deswegen eine erneute Änderung des Schulgesetzes gefordert.

Sie möchte, dass den „unterschiedlichen Leistungsmöglichkeiten der Schüler und deren Neigung“ auch weiterhin in abschlussbezogenen Klassen Rechnung getragen werden könne. Zudem seien auch differenzierte Lerngruppen sowie der Unterricht in binnendifferenzierter Form, wie er derzeit praktiziert wird, zielführend, um Schüler individuell zu fördern.

Der Bildungsausschuss empfiehlt dem Landtag mit den Stimmen aller anderen Fraktionen, den Gesetzesentwurf der AfD abzulehnen.

(Stand: 13. Mai 2019)

Meldung Erste Lesung:
Dezember 2018 (ohne Aussprache)

Zweite Lesung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes
Gesetzentwurf der Fraktion der AfD – Drs. 19/1107
(Ausschussüberweisung am 14. Dezember 2018)
Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses – Drucksache 19/1398