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19. Juni 2019 – Juni-Plenum: Forschung

Auch kleine und mittlere Unternehmen fördern

Die Jamaika-Koalition fordert Nachbesserungen beim sogenannten Forschungszulagengesetz. Die SPD sieht keinen Bedarf.

Richert, Kay FDP Plenartagung
Kay Richert (FDP): „Wir möchten den guten und richtigen Ansatz noch optimieren“ Foto: Thomas Eisenkrätzer

Die Jamaika-Koalition ist mit ihrem Vorstoß, auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Start-Ups in Schleswig-Holstein steuerlich besser zu fördern, auf breite Zustimmung im Landtag gestoßen. Für die Landesregierung signalisierte Finanzministerin Monika Heinold (Grüne), sich auf Bundesebene für eine entsprechende Nachjustierung des geplanten Forschungszulagengesetzes einzusetzen – obwohl, so Heinold, das Gesamtgesetz „eine teure Angelegenheit“ auch für die Länder sei.

Das Bundesfinanzministerium hatte vor wenigen Wochen den Regierungsentwurf für das „Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung“ vorgestellt. Der Entwurf sieht die Einführung einer steuerlichen Forschungszulage vor, die nicht an der Bemessungsgrundlage der Einkünfteermittlung und auch nicht an der festzusetzenden Steuer ansetzt. Stattdessen soll die Zulage unabhängig von der jeweiligen Gewinnsituation bei allen Unternehmen gleichermaßen wirken.

SPD kritisiert „zu starre“ Grenze

Diese steuerliche Forschungsförderung gehe genau in die richtige Richtung, lobte Kay Richert (FDP) und sagte: „Diesen guten und richtigen Ansatz möchten wir noch optimieren.“ Denn nach den jetzigen Plänen des Bundes profitierten von der Förderung vor allem größere Unternehmen mit eigener Forschungsabteilung. In Schleswig-Holstein gebe es aber vor allem kleine und mittlere Unternehmen und Start-Ups, die das nicht hätten. Daher, so Richert, solle auch die sogenannte Auftragsforschung, häufig durch Universitäten oder Institute, gefördert werden. Er forderte zudem, die Mitarbeiterzahl der förderfähigen Unternehmen auf 500 zu begrenzen.

Diese Mitarbeitergrenze sei „zu starr“, bemängelte Thomas Hölck (SPD). Er merkte an, dass von dem jetzigen Regierungsentwurf aus dem Bundesfinanzministerium auch kleine und Mittelständler profitierten, da er sich an der Bruttolohnsumme orientierte. „Das ist unbürokratisch und für Unternehmen schnell umsetzbar“, so Hölck. SPD und SSW enthielten sich in der Abstimmung über den Antrag.

Weitere Redner:
Lukas Kilian (CDU), Rasmus Andresen (Grüne), Volker Schnurrbusch (AfD), Lars Harms (SSW)

Auch kleine und mittlere Unternehmen sowie sogenannte Start-Ups in Schleswig-Holstein sollen bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben steuerlich gefördert werden. CDU, Grüne und FDP appellieren daher an die Landesregierung, beim neuen Forschungszulagengesetz nachzujustieren.

Das Bundesfinanzministerium hatte vor wenigen Wochen den Regierungsentwurf für das „Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung“ – kurz Forschungszulagengesetz – vorgestellt. Der Entwurf sieht die Einführung einer steuerlichen Forschungszulage vor, die nicht an der Bemessungsgrundlage der Einkünfteermittlung und auch nicht an der festzusetzenden Steuer ansetzt. Stattdessen soll die Zulage unabhängig von der jeweiligen Gewinnsituation bei allen Unternehmen gleichermaßen wirken.

Kooperationen mit Wirtschaft fördern

Das gehe genau in die richtige Richtung, lobt die Jamaika-Koalition. Allerdings sei bisher lediglich die Förderung von Eigenforschung vorgesehen. Viele kleine und mittlere Unternehmen verfügten aber über keine eigenen Forschungs- und Entwicklungsabteilungen und setzten daher auf Auftragsforschung, häufig durch Universitäten oder Institute. Um die Kooperation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft zu stärken „und so bei Innovationen größtmögliche Spill-Over-Effekte zu erzielen“ solle daher auch die Auftragsforschung als förderfähige Aufwendung in das Gesetz aufgenommen werden, heißt es im Antrag. Grundsätzlich solle zudem die Mitarbeiterzahl der förderfähigen Unternehmen auf 500 begrenzt werden.

Die Bundesregierung sieht die neue Regelung zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung für die Komponenten-Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung vor. Sie setzt bei den Personalausgaben an und gilt für alle steuerpflichtigen Unternehmen unabhängig von deren Größe oder der Art der im Unternehmen ausgeübten Tätigkeit. Die Förderung soll in einem eigenständigen steuerlichen Nebengesetz zum Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz geregelt werden.

Antrag

Steuerliche Forschungsförderung auch für KMU und Start-Ups ermöglichen – Auftragsforschung fördern
Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP – Drucksache 19/1534