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20. Juni 2019 – Juni-Plenum: Brandbekämpfung

Keine Kennzeichnungs­pflicht von E-Autos

Der Landtag ist sich mit Ausnahme der AfD einig: Von mit alternativen Energien betriebenen Fahrzeugen gehen nicht mehr Gefahren aus als von anderen Fahrzeugen.

Schnurrbusch, Volker AfD Plenartagung
Volker Schnurrbusch (AfD): „In einer Unfallsituation muss für die Feuerwehr ein Fahrzeug mit alternativem Antrieb schnell als solches erkennbar sein.“ Foto: Thomas Eisenkrätzer

Ohne Zustimmung einer Fraktion blieb ein Vorstoß der AfD zur Kennzeichnungspflicht von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben. Die Forderung sei „nicht zielführend“, heißt es in einem Alternativantrag von Jamaika-Koalition und SPD, der schließlich angenommen wurde. Darin wird die Landesregierung aufgefordert, Möglichkeiten zu evaluieren, „ob und in welchem Umfang die für die Rettungskräfte notwendigen Informationen im Fahrzeug vorzuhalten sind oder abrufbar sein müssen“.

Der Hinweis „E“ hinter der Nummernkombination auf Kfz-Kennzeichen ist nicht verpflichtend. Für Feuerwehrleute und andere Rettungskräfte bestehe an Unfallorten daher eine besondere Gefahrensituation, begründete Volker Schnurrbusch (AfD) den Antrag seiner Fraktion. Denn ein Brand in einem E-Auto ist anders zu bekämpfen,als in herkömmlichen Fahrzeugen. Im Brandfall könne es etwa „zu einer Kettenreaktion kommen“, warnte Schnurrbusch. Deshalb müssten Feuerwehren im Fall eines Brandes schneller über die Besonderheit des Fahrzeugs im Bilde seien.

„Kreuzzug gegen die Elektromobilität“

Der Vorstoß der AfD verstoße gegen „das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Fahrzeughalter“, betonte hingegen Peer Knöfler (CDU). Er sprach sich wie viele weitere Redner für andere analoge oder digitale Kennzeichnungen aus, beispielsweise für im Fahrzeug mitgeführte Rettungskarten, Kennzeichenabfragen oder QR-Codes. Die gebe es heute auch oft schon standardmäßig. Ähnlich äußerte sich die SPD-Abgeordnete Beate Raudies. Der AfD gehe es nicht um den Schutz der Einsatzkräfte, sondern „um einen Kreuzzug gegen die Elektromobilität“, sagte sie. Der Antrag sei daher „überflüssig“. 

Andreas Tietze (Grüne) verwies darauf, dass 99 Prozent der E-Auto-Besitzer ohnehin das „E“ im Kennzeichen nutzen, weil das „ein paar Goodies“ mit sich bringe – etwa die Möglichkeit, auf speziellen Parkplätzen kostenfrei zu parken oder die Busspur zu nutzen. Kay Richert (FDP) ergänzte, dass der Umgang mit brennenden  Elektro- und Hybridmotoren von den Feuerwehren im Land regelmäßig geübt und als nicht problematischer als andere Autobrände eingestuft werde. Und Flemming Meyer (SSW) erklärte, die Datenlage sei zu gering um zu beurteilen, ob Elektroautos schneller in Brand geraten als Benziner.

Minister will standardisierte Abfragen optimieren

Verkehrsminister Bernd Buchholz (FDP) erklärte, von Elektrofahrzeugen gingen nicht mehr Gefahren aus, als von anderen Fahrzeugen. Er sprach sich dafür aus, die bereits jetzt standardisierten Registerabfragen weiter zu optimieren. So müssten Einsatzkräfte zum Beispiel digital auf Informationen zurückgreifen können, wo welches Aggregat sitze oder welche Elektroleitungen verbaut seien.

Die AfD fordert eine verbindliche Kennzeichnungspflicht für elektrisch betriebene Fahrzeuge. Derzeit sei der Hinweis „E“ hinter der Nummernkombination auf Kfz-Kennzeichen nicht verpflichtend. Die Oppositionsfraktion argumentiert damit, dass Feuerwehren im Fall eines Brandes schneller über die Besonderheit des Fahrzeugs im Bilde sind. „Geraten E-Autos oder Hybrid-Fahrzeuge unfallbedingt in Brand, können deren Akkus mit herkömmlichen Mitteln kaum gelöscht werden, weil die Brandlast sehr hoch ist“, heißt es in der Begründung eines vorliegenden Antrags.

Für Feuerwehrleute und andere Rettungskräfte bestehe an Unfallorten eine besondere Gefahrensituation, „da E-Autos unter Strom stehen“, schreibt die AfD. Außerdem könnten bei vermeintlich abgelöschten Fahrzeugen nach Stunden erneut Flammen auflodern. Konkret wird die Landesregierung aufgefordert, sich auf Bundesebene „vorrangig über eine Änderung des Gesetzes zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge (Elektromobilitätsgesetz)“ für die verpflichtende Kennzeichnung einzusetzen.

(Stand: 17. Juni 2019)

Antrag

Kennzeichnungspflicht für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben einführen
Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 19/1503
Alternativantrag der Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und FDP – Drucksache 19/1559(neu)