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28. August 2019 – August-Plenum

Neue Jobs für psychisch erkrankte Menschen

Wer unter einer dauerhaften seelischen Beeinträchtigung leidet, hat es auch auf dem Arbeitsmarkt schwer. Für die Betroffenen soll nun die Hilfe verstärkt werden.

Psychische Erkrankung Depression Burn-Out
Teilhabe durch Arbeit: Für viele psychisch Erkrankte eine wichtige Form der Anerkennung. Foto: dpa, Marijan Murat

Menschen mit psychischer Beeinträchtigung sollen einen leichteren Zugang zum Arbeitsmarkt bekommen. Hierüber herrscht breite Einigkeit im Landtag. Der SSW hatte die Debatte angestoßen und einen Maßnahmenkatalog vorgelegt. Eine „sinnstiftende Tätigkeit“ sei ein Beitrag zur Teilhabe und zum persönlichen Wohlbefinden, betonte Jette Waldinger-Thiering (SSW). Aus den anderen Fraktionen kam grundsätzliche Unterstützung. Das Thema soll im Sozialausschuss weiter beraten werden.

Die Landesregierung stehe in der Verantwortung, „bedarfsgerechte“ und „niedrigschwellige“ Angebote mit Arbeitsvertrag zu schaffen, so die SSW-Forderung. Der Vorschlag: Arbeitsverträge mit bis zu 15 Wochenstunden bei flexibler Zeiteinteilung. Für die Teilhabe an Arbeitstrainingsmaßnahmen soll es ein „Motivationsgeld“ geben. Das Geld für diese Projekte soll aus den Bundesmitteln zur Eingliederungshilfe kommen. Es gebe vielfältige Einsatzmöglichkeiten, so Waldinger-Thiering: So sei es beispielsweise denkbar, dass Senioren beim Einkaufen unterstützt werden.

Das soziale Abseits droht

Zurzeit erlebten die betroffenen ein „düsteres Bild auf dem Arbeitsmarkt“, mahnte Wolfgang Baasch (SPD). Psychische Erkrankungen seien die Hauptursache für Frühverrentung. „Ohne Beschäftigung“, so Andrea Tschacher (CDU), „verliert man schnell seine Tagesstruktur und gerät ins soziale Abseits.“ Dennys Bornhöft (FDP) verwies auf die Möglichkeit von Minijobs für „Menschen, die bereits länger ohne Arbeit sind“. Und Frank Brodehl (AfD) sprach sich zudem für Hilfen bei der Bewerbung, der Arbeitsplatzsuche und der Einarbeitung aus. Bei den weiteren Ausschussberatungen sollten auch Menschen mit Behinderung eingeladen werden, schlug Marret Bohn (Grüne) vor.

Sozialminister Heiner Garg (FDP) unterstrich mit Blick auf den SSW-Antrag: „Wir sind in vielen Bereichen schon weiter“. So gebe es bereits das Modellprojekt „Arbeit inklusiv“ und Unterstützung beim Übergang in den Minijob. Ziel müsse es sein, eine Alternative zur Arbeit in der klassischen Werkstatt für Behinderte zu schaffen.

Der SSW will die Beschäftigungssituation für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen verbessern und stellt dazu einen Maßnahmenkatalog vor. So sollen etwa „bedarfsgerechte“ und „niedrigschwellige“ Angebote mit Arbeitsvertrag geschaffen werden, die eine stundenweise Beschäftigung mit flexiblen Arbeitszeiten von bis zu 15 Stunden wöchentlich beinhalten.

Angebote ohne vertragliche Grundlage und Antragsstellung soll es nach dem Willen des SSW auch geben: „z.B. als offenes sozialräumliches Angebot, Sozialraumtreff mit Beschäftigungsmöglichkeiten und Beratungs- und Unterstützungskultur.“ Außerdem will der SSW erreichen, dass Tätigkeiten in Arbeitstrainingsmaßnahmen „als Leistung zur sozialen Teilhabe der Eingliederungshilfe durch die Zahlung eines Therapie- bzw. Motivationsgeldes“ anerkannt werden – diese Zuschüsse seien in den vergangenen Jahren eingestellt worden.

Anerkennung durch Arbeit und Entlohnung

„Teilhabe durch Arbeit ist für Menschen mit Behinderungen von großer Bedeutung“, so der SSW. Oftmals würden besonders bei Menschen mit psychischen Erkrankungen die Symptome zunehmen, wenn sie keiner „sinnstiftenden Tätigkeit“ nachgehen können. Gemeinsames Ziel des Landes sowie der Kreise und Städte als Träger der Eingliederungshilfe müsse es sein, „Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen das Erleben von Anerkennung durch Verdienst für Leistung zu ermöglichen“.

(Stand: 26. August 2019)

Vorherige Debatte zum Thema:
März 2018 (Teilhabegesetz)

Antrag

Beschäftigungssituation von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen verbessern 
Antrag der Abgeordneten des SSW – Drucksache 19/1506