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26. September 2019 – September-Plenum

CCS-Verbot bekräftigt und ausgeweitet

Der Landtag bekräftigt seinen Beschluss aus dem Jahr 2014 und lehnt eine unterirdische Lagerung von Kohlendioxid klar ab – auch „in deutschen Küstengewässern in der AWZ“.

Harms Lars SSW Plenartagung
Lars Harms (SSW): CCS-Technik ist der absolut falsche Weg; der Widerstand der Bürger groß. Foto: Michael August

Im Rahmen der Aktuellen Stunde zum Klimapaket hatten die Landtagsabgeordneten am Vormittag auch Anträge zur unterirdische Speicherung von Kohlendioxid mit der CCS-Technik (CCS = Carbon Capture and Storage – Abscheidung und Speicherung von Kohlendioxid) diskutiert. Zwar war sich der Landtag einig, dass – wie bereits 2014 beschlossen – in Schleswig-Holstein weiterhin kein CO2 in den Boden gepresst werden soll. Strittig war allerdings die Frage, ob dies auch außerhalb der 12-Seemeilenzone gelten soll oder nicht. In der Mittagspause schufen die Akteure Klarheit und legten einen fraktionsübergreifenden Antrag (ohne AfD) mit der Formulierung vor: „Zusätzlich lehnen wir CCS in deutschen Küstengewässern in der AWZ ab“. Der wurde schließlich mit breiter Mehrheit angenommen.

Die ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) bezeichnet ein Meeresgebiet jenseits des Küstenmeeres. Küstenmeer und AWZ dürfen zusammen bis zu 200 Seemeilen ab der Basislinie betragen (daher auch200-Meilen-Zone). Der Landtag hatte das Thema auf Grundlage eines Dringlichkeitsantrags des SSW und eines von der SPD unterstützten Alternativantrags der Jamaika-Koalition diskutiert. Konfliktpunkt war die SSW Forderung, dass das CCS-Verbot auch außerhalb der 12-Seemeilenzone gelten soll. Dieser Passus fehlte im Alternativantrag.

Der SSW lehnt die Anwendung der CCS-Technologie in Deutschland ab. Per Dringlichkeit wird gefordert, die Speicherung und Nutzung von Kohlendioxid (CO2) aus dem neuen Klimapaket der Bundesregierung herauszunehmen. „Sollte eine separate Abstimmung in Bezug auf CCS im Klimapaket nicht möglich sein, ist das Klimapaket der Bundesregierung abzulehnen“, heißt es in einem am Mittwoch vorgelegten Dringlichkeitsantrag des SSW.

Die Vertretung der dänischen Minderheit weist darauf hin, dass der Landtag 2014 einstimmig das Gesetz zur Regelung der Kohlendioxid-Speicherung in Schleswig-Holstein verabschiedet habe. Damit ist die unterirdische Speicherung von CO2 landesweit ausgeschlossen. Auch eine Verpressung von CO2 im Bereich der Nordsee, außerhalb der 12-Seemeilenzone, ist nach dem Willen des SSW auszuschließen.

CCS steht für Carbon Capture and Storage – Abscheidung und Speicherung von Kohlendioxid (CO2). In mehreren Ländern wird an Verfahren geforscht, mit denen Kohlendioxid aus Kraftwerksabgasen abgetrennt und dauerhaft unterirdisch eingelagert werden soll.

Dringlichkeitsantrag

Ablehnung der CCS-Technologie im Klimapaket
Beantragt von den Abgeordneten des SSW – Drucksache 19/1730
Alternativantrag von CDU, Grünen, FDP und SPD – Drucksache 19/1733(neu)
Alternativantrag von CDU, SPD, Grünen, FDP und der Abg. des SSW – Drucksache 19/1736

Stichwort: Dringlichkeit

Die Tagesordnung einer Landtagssitzung steht zehn Tage vor Tagesbeginn fest. Ein Beratungsgegenstand, der nicht auf der Tagesordnung steht, kann nur dann kurzfristig eingeschoben werden, wenn das Plenum die Dringlichkeit feststellt. Dazu sind zwei Drittel der abgegebenen Stimmen nötig.