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27. Januar 2020 – Petitionsausschuss

Anhörung zu Ferienhaussiedlung

Im Petitionsausschuss gibt es am Dienstag eine öffentliche Anhörung. Thema ist eine geplante Ferienhaussiedlung im Speicherkoog Dithmarschen, gegen die sich mehr als 2300 Unterstützer einer öffentlichen Petition wehren wollen.

Vier reetgedeckte Ferienhäuser stehen in einer Reihe.
Sie prägen in vielen Orten an Schleswig-Holsteins Küsten das Bild: Ferienhaussiedlungen. Foto: dpa, Christophe Gateau

Anders als üblich tagt der Petitionsausschuss am Dienstag öffentlich und wird sich in einer Anhörung mit einer öffentlichen Petition (laufende Nummer 72) beschäftigen. Die mit „Keine Ferienhaussiedlung im Speicherkoog Dithmarschen! Naturschutz geht vor!“ überschriebene Forderung hat insgesamt 2386 Anhänger gefunden.

Wie aus dem Text der eingereichten Petition hervorgeht, plant ein aus drei Gemeinden zusammengeschlossenes Kommunalunternehmen eine Ferienhaussiedlung sowie Wohnmobilstellplätze im an der Westküste gelegenen Speicherkoog Dithmarschen, der Teil eines europäischen Vogelschutzgebietes ist und für „Brut- und Rastvögel internationale Bedeutung“ habe. Die Petentin und ihre Unterstützer wollen den „Ausbau der touristischen Infrastruktur“ in dem Gebiet verhindern.

Angehört werden die Petentin selbst, Vertreter des Umweltministeriums und des Kreises Dithmarschen. Die Sitzung kann im ParlaRadio live verfolgt werden.

Anhörung ab 2000 Mitzeichnern

Ab der Unterstützung einer Petition durch 2000 Mitzeichner im Internet oder durch 2000 Unterschriften zu einer herkömmlichen Eingabe beschließt der Ausschuss in der Regel, eine öffentliche Anhörung des Hauptpetenten anzuberaumen. Er kann dies allerdings auch bei geringeren Mitzeichnungszahlen tun. Grundsätzlich befasst sich der Ausschuss mit jeder Petition intensiv und berät diese. Der weitere Verlauf der zu den Arbeitsbelastungen für Lehrer vorliegenden Petition: Mit den aus der heutigen Anhörung gewonnenen Eindrücken wird der Ausschuss das Thema in einer seiner kommenden Sitzungen nochmals nicht-öffentlich diskutieren und dann eine Beschlussempfehlung verfassen.

Mehr Infos:
Das Petitionsrecht