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22. Januar 2020 – Januar-Plenum

E-Roller: Teil der Lösung oder neues Problem?

Platzsparende und umweltfreundliche Alternative zum Auto oder Gefahrenquelle im Verkehr? An Elektro-Kleinstfahrzeugen wie E-Scootern schieden sich im Landtag die Geister.

Elektrotretroller E-Scooter E-Roller
Die Jamaika-Fraktionen sehen in den auch E-Scooter genannten Mini-Rollern „eine Chance, die Mobilität der Zukunft erheblich zu bereichern und Emissionen zu senken“. Foto: dpa, Oliver Berg

Seit einigen Jahren rollen neue Mini-Verkehrsmittel mit E-Motor durch die Straßen, wie etwa Roller mit zwei oder drei kleinen Reifen. CDU, Grüne und FDP sehen darin eine Chance für einen umweltschonenderen Verkehr. Sie rufen die Landesregierung auf, für sichere Abstellmöglichkeiten zu sorgen, die Mitnahme in Bussen und Zügen zu ermöglichen und das Thema in die Verkehrserziehung an den Schulen aufzunehmen. SPD, SSW und AfD sind skeptischer: Die E-Roller würden die Innenstädte noch stärker verstopfen und für mehr Unfälle sorgen, hieß es.  

„Wer etwas gegen Staus in den Städten tun will, der muss diese modernen Verkehrsmittel integrieren“, forderte Andreas Tietze (Grüne). Die Elektro-Kleinstfahrzeuge bräuchten nur einen Quadratmeter Stellfläche – bei einem Auto seien es zehn bis 15 Mal so viel. Zudem benötigten sie nur ein Fünfzigstel der Energie, die ein Auto verbraucht. Die Hälfte aller Autofahrten führe über weniger als fünf Kilometer, und auf Kurzstrecken seien die Elekro-Roller viel sinnvoller. „Wir brauchen eine andere Aufteilung des öffentlichen Raums“, folgerte Tietze.  

Appell an das Verantwortungsbewusstsein

Die Bilanz der Roller sei „ernüchternd“, merkte hingegen Kai Vogel (SPD) an. In der Hamburger Innenstadt sei es beispielsweise noch enger geworden – dort herrsche inzwischen „Chaos pur“. Die E-Minis seien als Ersatz für das Auto gedacht gewesen, „aber das hat nicht geklappt“, sagte Vogel. Die Fahrzeuge würden „aus Spaß“ für Fahrten genutzt, die auch zu Fuß oder per ÖPNV erledigt werden könnten. Die Folge, so der SPD-Verkehrspolitiker: mehr statt weniger Verkehr. 

Die Menschen sollten „ihre Freiheit genießen“ können, hob dagegen Verkehrsminister Bernd Buchholz (FDP) hervor: „Die Leute dürfen auch Spaß haben an ihrer Mobilität.“ Gleichzeitig rief er Nutzer von Elektro-Kleinstfahrzeugen auf: „Geht damit verantwortungsvoll um.“ Die E-Vehikel seien eine Chance, die „letzte Meile“, etwa von der Haltestelle zur Wohnung oder zum Arbeitsplatz, anders zurückzulegen. Dies gelte nicht nur in den Städten, sondern auch auf dem Land.

Am Ende wurde der Jamaika-Antrag mit großer Mehrheit angenommen, nur die SPD enthielt sich.

Schon mit 14 Jahren darf man losrollen

Seit Juni 2019 gibt es eine Verordnung des Bundesverkehrsministeriums, die Regeln für Elektro-Kleinstfahrzeuge vorgibt. Demnach dürfen die Vehikel auf Straßen und Radwegen, jedoch nicht auf Gehwegen gefahren werden. Eine Versicherung, eine Betriebserlaubnis und eine Identifikationsnummer sind notwendig. Das Gerät muss über zwei Bremsen verfügen sowie über Beleuchtung, Reflektoren und eine Klingel. Ein Führerschein ist nicht erforderlich. Das Mindestalter zum Fahren eines Elektro-Kleinstfahrzeugs beträgt 14 Jahre. Eine Helmpflicht besteht nicht, die Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h.

Weitere Redner:
Lukas Kilian (CDU), Kay Richert (FDP), Volker Schnurrbusch (AfD), Flemming Meyer (SSW)

In den vergangenen Jahren sind neue Mini-Verkehrsmittel mit Elektromotor auf den Markt gekommen. Hierzu zählen E-Tretroller mit zwei hintereinanderliegenden Rädern und einer Standfläche dazwischen oder Mobile, bei denen die Räder parallel angeordnet sind. Die Jamaika-Koalition sieht darin eine Chance für einen umweltschonenden Verkehr und betont zudem die Potentiale für die heimische Wirtschaft.

CDU, Grüne und FDP rufen die Landesregierung auf, die Nutzung solcher „Elektrokleinstfahrzeuge“ (EKF) im Lande „konstruktiv zu begleiten“. So soll es sichere Abstellmöglichkeiten geben, die Nutzer sollen ihre E-Roller in Bussen und Zügen mitnehmen können, und das Thema soll in die Verkehrserziehung an den Schulen einfließen.

Ab 14 darf man losrollen

Seit Juni 2019 gibt es eine Verordnung des Bundesverkehrsministeriums, die Regeln für EKF vorgibt. Demnach dürfen die Vehikel auf Straßen und Radwegen, jedoch nicht auf Gehwegen gefahren werden. Eine Versicherung, eine Betriebserlaubnis und eine Identifikationsnummer sind notwendig. Das Gerät muss über zwei Bremsen verfügen sowie über Beleuchtung, Reflektoren und eine Klingel. Ein Führerschein ist nicht erforderlich. Das Mindestalter zum Fahren eines EKF beträgt 14 Jahre. Eine Helmpflicht besteht nicht, die Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h.

(Stand: 20. Januar 2020)

Vorherige Debatte zum Thema:
September 2018 (allg. Elektromobilität)

Antrag

Elektrokleinstfahrzeuge als Teil der Leichtmobilität integrieren
Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP – Drucksache 19/1794