Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

19. Februar 2020 – Februar-Plenum

Planungsgesetz: Kritik an „Experimentierklausel“

Die derzeitige Landesraumplanung ist nach Ansicht von Landesregierung und Jamaika-Koalition zu starr und unflexibel. Die Opposition fürchtet hingegen ein Aushebeln von Grundsätzen.

Grote Hans-Joachim CDU Innenminister Plenum Februar 2020
Innenminister Grote will Projektideen stärker beachten und gegebenfalls schneller fördern. Foto: Michael August

Verwaltungsaufwand soll reduziert, Beteiligungsverfahren sollen beschleunigt, feste, verbindliche Vorgaben im Bedarfsfall abgeschafft werden: Mit einer bislang bundesweit einmaligen Experimentierklausel im Landesplanungsgesetz will die Landesregierung besser auf „Megatrends“ reagieren können. Im Landtag stieß dieser Vorstoß in Erster Lesung bei der Opposition allerdings auf deutliche Skepsis. CDU, Grüne und FDP unterstützten das dagegen Vorhaben.

Die Klausel soll die „modellhafte und experimentelle Erprobung innovativer Entwicklungsmaßnahmen“ auf kommunaler Ebene unterstützen, beispielsweise im Zusammenhang mit der Digitalisierung, Siedlungsentwicklung, der Mobilität, der Energiewende oder der Sicherung der Daseinsvorsorge. In dem jetzt vorgelegten Entwurf für entsprechende Änderung im Planungsgesetz ist die Rede von möglichen Entwicklungen, „die derzeit noch nicht gedacht oder für möglich gehalten werden.“

„Das Gute bewahren, für das Neue öffnen“

Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU) nannte das Smartphone als Beispiel, das innerhalb eines Jahrzehnts von 95 Prozent aller Deutschen zwischen 18 und 49 Jahren genutzt werde. Dieses verdeutliche, „wie revolutionäre Innovation gesellschaftliches Miteinander verändert“, so der Minister. Es gelte, auch hier im Land auf künftige Herausforderungen und Projektideen einzugehen, betonte er. Dabei stünden ausdrücklich nicht eine Gebiets- oder Strukturreform zur Debatte. Auch Abweichungen von Vorschriften in anderen Rechtsgebieten wie beispielsweise dem Bau-, Naturschutz- oder dem Denkmalschutzrecht seien nicht möglich, so Grote.

Gerade diese Aussage machte Lars Harms (SSW) skeptisch. „Während die Ziele der Raumordnung, die erst nach sorgfältigen Erwägungen und Beteiligung der kommunalen Akteure zu Stande kommen, durchaus infrage gestellt werden können, soll das bei anderen rechtlichen Bereichen nicht der Fall sein“, befand er. Das Motto müsse lauten: „Das Gute bewahren und sich für das Neue öffnen“, so Harms. Volker Schnurrbusch (AfD) machte darauf aufmerksam, dass es schon jetzt die Möglichkeit zum Zielabweichungsverfahren gebe. „Die inhaltliche Begründung des Gesetzes überzeugt uns nicht“, sagte er.

Windkraft: Minister kündigt „Opt-Out-Regelung“ an

Ähnliche Kritik kam auch von der SPD. Die Jamaika-Koalition wolle eine „Raumplanung nach Gutsherren-Art“, vermutete Kirsten Eickhoff-Weber (SPD). Die Formulierungen im Gesetz seien „reichlich nebulös“. Zwar müsse ein Raumordnungsplan flexibel genug sein, innovative Entwicklungen zu ermöglichen und zu befördern, er dürfe der Zukunft nicht im Wege stehen. „Aber er muss eben auch für eine geordnete, für eine gerechte Entwicklung sorgen“, sagte Eickhoff-Weber.

Innenminister Grote ging in seiner Rede auch auf die von der Bundesregierung verschärften Abstandsregelungen von Windkraftanlagen zu Siedlungen ein. Diese seien aus Sicht der Landesregierung nicht akzeptabel. Die Landesregierung werde daher von der sogenannten „Opt-Out-Regelung“ Gebrauch machen, kündigte er an. Diese ermöglicht es den Ländern von Bundesvorgaben abzuweichen.

Der Innen- und Rechtsausschuss diskutiert den Gesetzentwurf weiter.

Weitere Redner:
Claus Christian Claussen (CDU), Bernd Voß (Grüne), Oliver Kumbartzky (FDP)

Die Landesregierung will im Landesplanungsgesetz die bundesweit erste sogenannte raumordnerische Experimentierklausel verankern, um besser auf „Megatrends“ reagieren zu können. Die Klausel soll die „modellhafte und experimentelle Erprobung innovativer Entwicklungsmaßnahmen“ auf kommunaler Ebene unterstützen, beispielsweise im Zusammenhang mit der Digitalisierung, Siedlungsentwicklung, der Mobilität, der Energiewende oder der Sicherung der Daseinsvorsorge. In dem jetzt vorgelegten Entwurf für entsprechende Änderung im Planungsgesetz ist die Rede von möglichen Entwicklungen, „die derzeit noch nicht gedacht oder für möglich gehalten werden.“

Zur Verwirklichung der Maßnahmen soll auf Grundlage eines raumordnerischen Vertrages zwischen der Planungsbehörde und kommunalen oder privaten Trägern „in herausragenden Einzelfällen räumlich oder zeitlich begrenzt“ von Zielen der Raumordnung abgewichen werden können. „Damit wollen wir die Innovationskraft der Kommunen stärken und bei der Umsetzung ihrer Ideen unterstützen“, sagte Innenminister Hans-Joachim Grote nach der Verabschiedung des Entwurfs im Kabinett. Wenn die Erprobung der Experimente erfolgreich verläuft, könne auf bestehende Regelungen der Raumordnung verzichtet werden oder es könnten neue entstehen. Allerdings seien Abweichungen von Vorschriften in anderen Rechtsgebieten wie beispielsweise dem Bau-, Naturschutz- oder dem Denkmalschutzrecht nicht möglich.

Räumlich oder zeitlich begrenzte Abweichungen

Weitere Ergänzungen in dem Entwurf: Um Verwaltungskosten zu minimieren sollen beschlossene Raumordnungspläne zukünftig im Internet veröffentlicht werden beziehungsweise bei der Landesplanungsbehörde einsehbar sein. Zudem erfolgt eine Klarstellung, dass der Landesentwicklungsplan die Ziele und Grundsätze der Raumordnung auch für das Küstenmeer festlegt.

Das Landesplanungsgesetz regelt für Schleswig-Holstein Ergänzungen und Abweichungen vom Raumordnungsgesetz des Bundes. Es ist unter anderem die gesetzliche Grundlage für die Fortschreibung des Landesentwicklungsplans und für die Neuaufstellung der Regionalpläne für die Windkraftenergie.

(Stand: 17. Februar 2020)

Vorherige Debatte zum Thema:
Mai 2019 (Moratorium Windkraft)
Juni 2018 (Moratorium Windkraft)

Erste Lesung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesplanungsgesetzes
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 19/1952
(Federführend ist das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration)