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19. Februar 2020 – Februar-Plenum

Viel Zustimmung für Änderung des Rettungsdienstgesetzes

Nach jahrelanger Diskussion liegt nun ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Bereichsausnahme im Rettungsdienst vor. Im Plenum gibt es breite Zustimmung für den Entwurf.

Notarzt Rettungsdienst
Im Einsatz: Der Rettungsdienst umfasst die Notfallrettung, den Intensiv- und den Krankentransport. Foto: dpa, Stephan Jansen

Die Jamaika-Koalition ist mit ihrem Gesetzentwurf, das Schleswig-Holsteinische Rettungsdienstgesetz „an die in der EU-Richtlinie 2014/24 normierte und vom Bundesgesetzgeber übernommene Bereichsausnahme für Leistungen des Rettungsdienstes“ anzupassen, auf breite Zustimmung gestoßen. Damit soll es den Rettungsdienstträgern ermöglicht werden, auch ohne eine europaweite Ausschreibung und weitere Bedingungen die Vergabe von Leistungen für den Regelrettungsdienst vorzunehmen, etwa an Hilfsorganisationen oder private Anbieter.

Die Qualität des Rettungsdienstes werde damit „fair und unbürokratisch“ gestärkt, lautete der Tenor im Plenum. Der Gesetzentwurf werde „Freude auslösen bei vielen gemeinnützigen Organisationen“, konstatierte Hans Hinrich Neve (CDU). Es werde den Kreisen und kreisfreien Städten eine rechtssichere Bereichsaufnahme ermöglicht. Ähnlich äußerten sich auch die Redner der anderen Fraktionen.

Thema jahrelang in der Diskussion

„Das Rettungswesen ist ein zentraler Bestandteil der Versorgungskette“, betonte Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP). Er lobte die Arbeit der Retter ausdrücklich. Die Vergabe von Rettungsdienstleistungen wurde in den letzten Jahren intensiv diskutiert. Trotz eines Urteils des Bundesgerichtshofs vom Dezember 2008, demnach Rettungsdienstleistungen nach nationalem Recht grundsätzlich vollumfänglich dem Vergaberecht unterliegen und ausgeschrieben werden müssen, beschäftigte das Thema fortan Vergabestellen und Nachprüfungsinstanzen.

Der Sozialausschuss berät den Gesetzentwurf weiter.

Weitere Redner:
Bernd Heinemann (SPD), Marret Bohn (Grüne), Dennys Bornhöft (FDP), Claus Schaffer (AfD), Jette Waldinger-Thiering (SSW)

Die Jamaika-Koalition will das Schleswig-Holsteinische Rettungsdienstgesetz „an die in der EU-Richtlinie 2014/24 normierte und vom Bundesgesetzgeber übernommene Bereichsausnahme für Leistungen des Rettungsdienstes“ anpassen. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den CDU, Grüne und FDP vorlegen. So soll den Rettungsdienstträgern ermöglicht werden, auch ohne eine europaweite Ausschreibung und weitere Bedingungen die Vergabe von Leistungen für den Regelrettungsdienst vorzunehmen.

Damit die Rettungsdienstträger künftig die Option der Bereichsausnahme rechtssicher anwenden können, sei es notwendig, dass das Gesetz „nicht mehr von einer Gleichrangigkeit der operativen Aufgabenerfüllung durch gewerbliche und gemeinnützige Leistungserbringer ausgeht“, begründet die Jamaika-Koalition den Vorstoß.

„Arbeitsgemeinschaft Rettungsdienst“

In Deutschland ist der Rettungsdienst Ländersache. Im Verbund mit dem Städteverband und dem Schleswig-Holsteinischen Landkreistag haben sich in Schleswig-Holstein alle Kreise und kreisfreien Städte als Aufgabenträger des Rettungsdienstes in der „Arbeitsgemeinschaft Rettungsdienst“ zusammengeschlossen. Die AG legt unter anderem gemeinsame Grundsätze fest.

Die elf Landkreise und vier kreisfreien Städte sind die Aufgabenträger des sogenannten bodengebundenen Rettungsdienstes. Sie sind jeweils für ihren Bezirk (Rettungsdienstbereich) zuständig. Die Kreise und Städte können die Aufgabe des Rettungsdienstes eigenständig oder gemeinsam wahrnehmen oder sich der Hilfe Dritter bedienen. Hierbei kann es sich zum Beispiel um Hilfsorganisationen handeln. Das hatte in der Vergangenheit mehrfach zu Problemen geführt.

Probleme im Kreis Segeberg

So hatte etwa der Kreis Segeberg schon Ende 2016 über eine Partnerschaft in der Rettungsdienst-Kooperation in Schleswig-Holstein (RKiSH) nachgedacht. Die Verantwortlichen kündigten daraufhin den bisherigen Rettungsdienst-Anbietern, dem Deutschen Roten Kreuz und dem Verein „Krankentransporte, Behinderten- und Altenhilfe“ (KBA). Die KBA zog gegen diese Entscheidung vor Gericht und gewann zunächst. Durch den Gerichtsprozess verzögerte sich der Beitritt des Kreises in die RKiSH.

Der Rettungsdienst umfasst die Notfallrettung, den Intensiv- und den Krankentransport. Dazu gehört auch die Bewältigung von rettungsdienstlichen Großschadensereignissen. Bei einem Krankentransport werden Verletzte und Erkrankte unter fachgerechter medizinischer Betreuung befördert.

(Stand: 17. Februar 2020)

Vorherige Debatte/Meldung zum Thema:
Januar 2019
März 2019 (ohne Aussprache)

Erste Lesung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes
Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, B´90/Die Grünen und der FDP – Drucksache 19/1987(neu)