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9. Dezember 2020 – Dezember-Plenum

Weitere Themen ohne Aussprache

Zu einigen Tagesordnungspunkten fasst der Landtag Beschlüsse ohne Aussprache. Die Abgeordneten diskutieren diese Themen nicht, sondern stimmen ohne Debatte ab.

Top 2 / 2. Lesung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Hochschulen und das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein
Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, B'90/Die Grünen und FDP – Drs. 19/2338
(Ausschussüberweisung am 26. August 2020)
Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses – Drucksache 19/2597


Top 7 / 2. Lesung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes Schleswig-Holstein (BQFG-SH)
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drs. 19/2472
(Ausschussüberweisung am 30. Oktober 2020)
Bericht und Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses – Drucksache 19/2602

Top 2: Hochschulgesetz / Pflegevorstand UKSH

Es wird am UKSH in Zukunft ein hauptamtliches Vorstandsmitglied geben, das die Pflege und den technischen Dienst vertritt. Das hat der Landtag einstimmig beschlossen. In dem entsprechenden Gesetzesentwurf von Jamaika ist allerdings kein Widerspruchsrecht für den sogenannten Pflege- oder Technischen Direktor vorgesehen. Dagegen hat der Kaufmännische Direktor bei Entscheidungen, die wirtschaftliche Angelegenheiten des Klinikums betreffen, ein Vetorecht. Dem Dekan des medizinischen Fachbereichs oder dem Vizepräsidenten für Medizin steht ebenso ein Widerspruchsrecht in Angelegenheiten zu, die Forschung und Lehre betreffen.

Debatte Erste Lesung:
August 2020


Top 7: Berufsqualifikation / Anerkennung

Zukünftig können mehr im Ausland erworbene Berufsqualifikationen hierzulande anerkannt werden – und das auch noch schneller als bisher. Der Landtag hat mit großer Mehrheit beschlossen, dass im Bereich der „reglementierten Berufe“ die Prüfung der Gleichwertigkeit der Ausbildung gesetzlich festgeschrieben wird. Die Maßnahme soll dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Zu den reglementierten Berufen zählen etwa Ärzte, Anwälte oder Lehrer. Bislang mussten zugewanderte Fachkräfte, die zu dieser Gruppe zählen, zunächst ein sogenanntes Berufszugangsverfahren absolvieren, in dessen Verlauf die Abschlüsse anerkannt werden konnten. Dieser langwierige Prozess entfällt nun in Schleswig-Holstein. Das Ziel bleibt, langfristig zu einer bundesweiten Regelung zu kommen.

Meldung Erste Lesung:
Oktober 2020 (ohne Aussprache)
Weitere vorherige Debatten zum Thema:
November 2019 (Integration in den Arbeitsmarkt)
Januar 2019 (Fachkräfte-Initiative)
Dezember 2018 (Anerkennung)