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15. April 2021 – Corona-Bekämpfung

Selbsttests im Landeshaus sollen Mitarbeiter schützen

Die Landtagsverwaltung erhöht die Testkapazitäten im Rahmen der Corona-Bekämpfung. Ab sofort werden Antigen-Schnelltests auch außerhalb der Sitzungswochen für alle im Landeshaus Beschäftigten angeboten.

Blick in eine Corona-Test-Kabine im Landtag, wo auf einem Tisch der Test, ein Spiegel und Tücher bereitliegen. An der Wand hängt eine Anleitung im Großformat.stenlos testen können.
Die Privatsphäre bleibt gewahrt: Blick in eine Corona-Test-Kabine im Landtag, wo sich Beschäftigte kostenlos testen können. Foto: Landtag, Regina Baltschun

Während die von der Bundesregierung beschlossene Pflicht zum Angebot von Corona-Tests für Unternehmen noch in der Diskussion ist, hat die Landtagsverwaltung ab sofort damit begonnen, ihren rund 150 Verwaltungsangestellten sowie den Mitarbeitern der Beauftragten und in den Fraktionen kostenlose Selbsttests anzubieten. Dazu wurde im Erdgeschoss des Parlamentsgebäudes eine Teststation aufgebaut, wo die Mitarbeiter einen Antigen-Schnelltest ausgehändigt bekommen und sie die Testung sofort in einer der sechs aufgestellten Kabinen erledigen können.

Dieses Selbsttestungsangebot ist auf die dienstliche Tätigkeit beschränkt und zunächst bis Ende des Monats befristet. Ab Mai soll dann ein Labor damit beauftragt werden, alle Testungen für den Landtag „aus einer Hand“ zu erledigen – für Personen, die sich bei Landtagssitzungen im Plenarsaal aufhalten oder im engeren Umfeld tätig sind, gibt es bereits von einem geschulten Team durchgeführte Pflichttestungen (auch PCR-Tests).

Keine Abkehr vom Home-Office

Die jetzt neu angebotenen Selbsttestungen entbinden nicht von der für die Parlamentsverwaltung vorgeschriebene Regelung, dass vornehmlich im Home-Office gearbeitet werden muss. Vor-Ort-Präsenz ist weiterhin nur zulässig ist, wenn sie zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes zwingend notwendig ist.

Sollte ein Selbsttest positiv ausfallen, hat es der betroffene Mitarbeiter sofort anzuzeigen und sich umgehend in häusliche Isolation zu begeben sowie die vorgeschriebene Melde- und Maßnahmenkette über das Gesundheitsamt anzuschieben. Die Mitarbeiter sind verpflichtet, vor der Selbsttestung ein entsprechendes Kontaktformular sowie eine Einwilligungserklärung auszufüllen.