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20. Mai 2021 – Mai-Plenum

Den „Lernsommer“ mit Schwimmunterricht bereichern?

Zu viele Kinder im Norden können nicht schwimmen. Welchen Beitrag kann die Landesregierung zur Lösung des Problems leisten? Der Landtag ist sich uneins.

 Ostmeier, Barbara CDU Plenartagung
Barbara Ostmeier (CDU): Mehr Schwimmunterricht bedarf einer „gesamtgesellschaftlichen Kraftanstrengung“ Foto: Thomas Eisenkrätzer

Mit einer „gesamtgesellschaftlichen Kraftanstrengung“ will Jamaika die Nichtschwimmer im Land dabei unterstützen, Schwimmen zu lernen. Denn durch die Corona-Pandemie herrscht aktuell ein Rückstau von mindestens zwei Schülergenerationen. Der Antrag der Regierungskoalition sowie ein Änderungsantrag des SSW im Landtag, der den „Lernsommer“ mit dem Schwimmunterricht verknüpfen will, werden im Bildungsausschuss weiter beraten. Mehrheitlich abgelehnt wurde ein SPD-Antrag, der finanzielle Unterstützung aus Landesmitteln für die Schwimmbäder gefordert hatte.

„Schwimmen muss man können, um sich selbst retten zu können“, sagte die SPD-Abgeordnete Kathrin Bockey. Mit einer Küstenlänge von über 1.300 Kilometern und zahlreichen Flüssen und Seen sei die Fähigkeit sicher schwimmen zu können, hierzulande „besonders wichtig“, so die Sozialdemokratin. Im Idealfall meldeten Eltern ihre Kinder zum Schwimmkursus an, im Glücksfall sei es die Schule, die ihrer Verpflichtung zum Schwimmen-Lehren nachkäme. „Selbstverständlich war schon vor Corona weder das eine, noch das andere ‒ und im Moment läuft gar nichts“, so Bockey. Denn Ende April seien laut Umfrage des DLRG Landesverbandes 70 der rund 90 Hallenbäder nicht in Betrieb gewesen.

Verlorene Zeit für 30.000 Kinder aufholen

„Die Forderung, dass jedes Kind, eigentlich jede Bürgerin und jeder Bürger, in Schleswig-Holstein schwimmen können sollte, ist nur zu unterstützen“, sagte die sportpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Barbara Ostmeier. Dass dem de facto nicht so sei, sei lange bekannt. Die Pandemie habe die Situation noch einmal verschärft. Statt einer inhaltlichen Lösung des Problems anzubieten, fordere die SPD-Fraktion „nur finanzielle Unterstützung nach dem Gießkannenprinzip“, so Ostmeier. Stattdessen bedürfe es einer gesamtgesellschaftlichen Kraftanstrengung von Schule, Eltern, Vereinen, Kommunen und Ministerien, um die eineinhalb Jahre verlorener Zeit für 30.000 Kinder im Land aufzuholen.

„Es stimmt einfach nicht, dass nichts passiert“, sagte Innenministerin Sabine Sütterlin Waack (CDU) an die SPD-Fraktion gerichtet. Ein Drittel der Schwimmbäder sei inzwischen wieder geöffnet „und täglich werden es mehr“, so Waack. Es gehe darum den Infektionsschutz weiter zu gewährleisten und dennoch Schwimmunterricht zu ermöglichen. Aus diesem Grund habe die Landesregierung bereits Mitte April den Schulen empfohlen, den Schwimmunterricht wiederaufzunehmen. Aktuell seien auch Kurse für Kinder unter 14 Jahren wieder möglich.

Weitere Redner:
Joschka Knuth (Grüne), Jörg Hansen (FDP), Lars Harms (SSW)

Die SPD-Fraktion will Schwimmunterricht für Kinder und Jugendliche sowie das Rettungsschwimmtraining „unverzüglich im ganzen Land ermöglichen“. Den Trägern von Schwimmbädern sollen die Mehrkosten, die durch die Aufrechterhaltung der Schwimmstätten entstehen, erstattet werden. Es gebe immer mehr Kinder und Jugendliche, die nicht schwimmen könnten – das sei nicht nur auf weniger Engagement von Familien, Schulen und Vereinen zurückzuführen, sondern auch auf die Corona-Pandemie, begründen die Sozialdemokraten ihr Anliegen.

Schätzungen zufolge konnten bisher rund 30.000 Kinder im Land wegen der Corona-Einschränkungen nicht schwimmen lernen. Der Präsident der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), Achim Haag, beklagt die „zurückgehende Schwimmfertigkeit“ bei Kindern – die Pandemie habe dies noch verschlimmert. „Das Jahr 2020 war für die Schwimmausbildung ein verlorenes Jahr“, so Haag. Er fordert mehr Schwimmunterricht an Schulen, mehr Bädersanierung und mehr Ausbildungszeit in den Anlagen. Laut einer DLRG-Statistik sind in Schleswig-Holstein im vergangen Jahr 25 Menschen ertrunken.

Unterricht läuft wieder an

Aktuell dürfen Freibäder und sonstige Außenbecken wie Hotelpools unter Einhaltung der Abstandsregeln zum Bahnenschwimmen und zur Schwimmausbildung wieder genutzt werden. So sieht es die neue Landesverordnung vor. In den Schwimmhallen gibt es Ausnahmeregelungen. Hier dürfen neben Kader- und Rettungsschwimmen alle Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres an den Angeboten zur Schwimmausbildung sowie am Schulschwimmen teilnehmen.

(Stand: 17. Mai 2021)

Vorherige Debatten/Meldung zum Thema:
Februar 2019 / März 2019
November 2017

Antrag

Jedes Kind muss schwimmen können
Antrag der Fraktion der SPD – Drucksache 19/2954
Änderungsantrag der Abg. des SSW – Drucksache 19/3021
Alternativantrag von CDU, Grünen und FDP – Drucksache 19/3023