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26. August 2021 – August-Plenum

Pflegende Angehörige brauchen mehr Unterstützung

Eine Mehrheit für die Forderung, aus dem Entlastungsbetrag für Pflegebedürftige eine Pauschale zu machen, gibt es im Landtag nicht. Konsens ist aber: Das System ist zu vereinfachen, pflegende Angehörige sind besser zu unterstützen.

Dirschauer, Christian SSW Plenum
Christian Dirschauer (SSW): „Wir müssen Pflegebedürftige und ihre Familien wirkungsvoll unterstützen“ Foto: Michael August

Die Forderung des SSW, den Entlastungsbetrag für Pflegebedürftige, die zuhause betreut werden, künftig pauschal auszuzahlen, stieß im Landtag auf wenig Zustimmung. In einem Punkt waren sich die Abgeordneten jedoch fraktionsübergreifend einig: Es müsse mehr für pflegende Angehörige getan werden. Der Sozialausschuss diskutiert nun weiter.

Mit einer pauschalen Auszahlung des Entlastungsbetrages wollte der SSW erreichen, dass nicht länger nur Angebote von anerkannten Dienstleistern abgerechnet werden können. Dass derzeit privat organisierte Hilfe von der Förderung ausgeschlossen sei, „geht an der Lebenswirklichkeit der Menschen vorbei“, kritisierte Antragsteller Christian Dirschauer. Denn: Mehr als 80 Prozent der Pflegebedürftigen lebten zuhause und würden dort von ihren Familien betreut. „Wir müssen diese Gruppe viel stärker unterstützen“, so Dirschauer.

Pauschale verfehlt das Ziel

Monatlich einen Pauschalbetrag ausgezahlt zu bekommen, widerspreche dem eigentlichen Ziel des Entlastungsbetrages, nämlich: Anreize zu schaffen, um Angehörigen zu entlasten, argumentierte Katja Rathje-Hoffmann (CDU). Die Beantragung des Entlastungsbetrages müsse jedoch vereinfacht werden. Dem schloss sich die SPD-Abgeordnete Birte Pauls im Grundsatz an. Wichtig sei, dass das Geld in den Familien ankommt. Mit einer Pauschalen, so ihre Befürchtung, würde der Schwarzmarkt unterstützt.

Sozialminister Heiner Garg (FDP) kündigte eine Änderung der Alltagsförderungsverordnung an, die Mitte September in Kraft treten solle. Ziel sei es, die Anerkennung von ehrenamtlichen Tätigkeiten in dem Bereich zu vereinfachen. Schulungen für sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen hätten dann nur noch einen Umfang von 30 statt 120 Stunden für die Anerkennung von Nachbarschaftshilfe würden nur noch 8 statt 20 Stunden benötigt.

Weitere Redner:
Marret Bohn (Grüne), Dennys Bornhöft (FDP)

Als Teil eines Corona-Maßnahmen-Pakets konnten Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1, die zuhause betreut werden, den sogenannten Entlastungsbetrag von monatlich 125 Euro im vergangenen Jahr flexibler einsetzen. Während bis dahin nur Angebote von anerkannten Dienstleistern abgerechnet werden konnten, konnte das Geld in dieser Zeit zum Beispiel auch für nachbarschaftliche Hilfe wie Unterstützung beim Einkaufen oder Fensterputzen genutzt werden. Der SSW will dies verstetigen und erreichen, dass „auch ohne die Einbindung von externen Dienstleistern Hilfestellungen für die Pflegebedürftigen organisiert werden können“. Außerdem soll der Entlastungsbetrag für Pflegebedürftige direkt an diese ausgezahlt werden.

Problematisch sei, dass viele anerkannte Organisationen nicht genügend Personal für Dienstleistungen wie Hilfe im Haushalt hätten. So werde der Entlastungsbetrag zwar oftmals genehmigt, aber durch die Betroffenen nicht eingelöst, weil sie ihn nicht abrechnen können, so die Antragsteller vom SSW. Gleichzeitig würden viele Dienstleistungen privat organisiert und nicht vergütet. Eine pauschale Auszahlung des Entlastungsbetrages könne dem entgegenwirken und auch den Verwaltungsaufwand mindern.

(Stand: 23. August 2021)

Antrag

Entlastungsbetrag für Pflegebedürftige direkt auszahlen
Antrag der Abgeordneten des SSW – Drucksache 19/3180