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27. Oktober 2021 – Oktober-Plenum

Resozialisierung von Straftätern soll auch mehr Opferschutz bringen

Der Landtag verabschiedet einstimmig ein 177 Seiten starkes Gesetz, mit dem die ambulante Hilfe für Inhaftierte verbessert und der Opferschutz gestärkt werden soll.

Justizvollzugsanstalt Lübeck
Ein Resozialisierungsplan soll Häftlingen helfen, wieder ins Alltagsleben außerhalb von Gefängnismauern einzusteigen. Foto: dpa, Markus Scholz

Inhaftierte Menschen sollen sich nach ihrer Entlassung besser in die Gesellschaft eingliedern können. Nach dem Justizvollzugsmodernisierungsgesetz im Sommer hat der Landtag nun auch einmütig ein Resozialisierungs- und Opferschutzgesetz verabschiedet. Redner aller Fraktionen und Justizminister Claus Christian Claussen (CDU) betonten in Zweiter Lesung, eine erfolgreiche Resozialisierung straffällig gewordener Menschen schaffe Sicherheit für alle Bürger.

Mit dem neuen Gesetz soll das Zusammenspiel zwischen Vollzug, ambulanten sozialen Diensten der Justiz und freier Straffälligenhilfe zielgenauer aufgestellt und der Opferschutz gestärkt werden. Unterstützungsleistungen für Opfer werden landesgesetzlich normiert, zum Beispiel für Kinder, die häusliche Gewalt erleiden, oder für Kinder, deren Eltern im Gefängnis sitzen. Auch das sogenannte Übergangsmanagement nach der Haft wird ausgebaut.

Bundesweit niedrigste Inhaftierungsquote

Schleswig-Holstein habe mit einem statistischen Wert von 36,51 Gefangenen pro 100.000 Euro bundesweit die niedrigste Inhaftierungsquote und das solle auch so bleiben, betonte Claus Christian Claussen. Der Bundesschnitt liege bei 70,04. Dieser Umstand spare auch Geld, sagte der Minister. So entstünden dem Land pro Jahr für die Haftplätze Kosten in Höhe von 97 Millionen Euro. „Hätten wir eine Inhaftierungsquote wie im Bundesdurchschnitt, wären es 186 Millionen Euro“, betonte Claussen. „Nur diejenigen Täter, die nicht wiederkommen, sind ein Erfolg für alle“, erklärte Barbara Ostmeier (CDU). Sie lobte besonders die Vernetzung von staatlicher Straffälligenhilfe und privaten freien Träger in der ambulanten Hilfe.

Burkhard Peters (Grüne) hob den im Gesetz „ausführlich und angemessenen Aspekt des Datenschutzes“ hervor. Zudem sei es gut, dass „die kriminalistische Forschung“ nun einbezogen werde, um die Wirksamkeit der neuen Regelungen dauerhaft zu überprüfen. Und Lars Harms (SSW) lobte, die Fachlichkeit werde jetzt noch einmal gestärkt und der Opferschutz stärker berücksichtigt. „Das Gesetz ist somit eine sinnvolle Weiterentwicklung der bisherigen Rechtslage“, sagte er.

Kritik an neuer Fachaufsicht

Skepsis bei einigen Punkten äußerte der SPD-Abgeordnete Stefan Weber. Vor allem die Neuregelung der Fachaufsicht der Bewährungshelfer, die künftig nicht mehr bei den richterlichen Referenten der vier Landgerichtsbezirke im Land, sondern beim Ministerium angesiedelt ist, werfe Fragen auf. Ein bewährtes und gut funktionierendes System werde erneuert. Das wirke einer guten Mitarbeiter-Motivation entgegen. Außerdem würden „höhere Personalkosten geschaffen, die zum Beispiel lieber für die Absicherungen von ambulanten Spezialtherapien genutzt werden könnten“, sagte Weber.

Er habe sich insbesondere bei der Neuorganisation der Bewährungshilfe von den Akteuren mehr Zustimmung gewünscht, stieß Jan Marcus Rossa (FDP) in dieselbe Kerbe. Für die Strukturänderung spreche aber, „dass die Funktionen eines Fachvorgesetzten nicht wirklich durch Berufsfremde ausgeübt werden.“ Richter seien zwar gute Juristen, aber dennoch keine Fachleute und verfügten gerade nicht über die beruflichen Qualifikationen, die von den Bewährungshelfern verlangt würden, betonte er.

Straffällig gewordene Menschen sollen sich nach ihrer Entlassung besser in die Gesellschaft eingliedern können. Dazu soll etwa das Zusammenspiel zwischen Vollzug, Ambulanten Sozialen Diensten der Justiz und Freier Straffälligenhilfe zielgenauer aufgestellt werden. Zugleich wird der Opferschutz in den Fokus gestellt. Diese zwei Kernziele hat das in Zweiter Lesung vor der Verabschiedung stehende Gesetz zur ambulanten Resozialisierung und zum Opferschutz in Schleswig-Holstein.

Insgesamt verfüge Schleswig-Holstein über ein gewachsenes System der ambulanten Resozialisierung, das auf staatliche Dienste und nichtstaatliche Angebote gleichermaßen baut, betont das federführende Justizministerium in dem 177-seitigen Papier. Notwendig war eine Novellierung jedoch, da das System Regelungslücken aufwies. Zudem sind Teile dieses Gesetzes aus den 1990er-Jahren durch fachliche oder strukturelle Fortentwicklungen sowie neuere bundes- oder landesgesetzliche Regelungen überholt.

Resozialisierungsplan

Mehr Transparenz, klare Organisationsstrukturen, verbindliche fachliche Standards, eine verbesserte Kooperation zwischen Vollzug, Ambulanten Sozialen Diensten der Justiz und Freier Straffälligenhilfe und ein „zielgenauerer Ressourceneinsatz“ – all das soll für ein effektives Übergangsmanagement aus der Haft in die Freiheit sorgen. Konkret soll etwa die Nachsorge gestärkt oder ein Resozialisierungsplan innerhalb von zwölf Wochen nach dem Erstkontakt mit dem Betroffenen durch die zuständige Fachkraft erstellt werden.

Inhaftierungen führten häufig zu sozialen Problemen nach der Entlassung, betont das Justizministerium. Gut funktionierende ambulante Sanktionsalternativen seien der beste Garant dafür, dass die in Schleswig-Holstein bundesweit niedrigste Inhaftierungsquote gesichert werden könne. Dies trage zur Verringerung der Kriminalitätsbelastung bei, entspreche dem sogenannten „Ultima Ratio Prinzip“ aller internationalen Vereinbarungen und erspare hohe Kosten für Haftplätze im Strafvollzug. 40 Gefangene kommen im Norden auf jeweils 100 000 Einwohner. Die Quote war in den vergangenen Jahren stets die niedrigste in Deutschland.

Weitere Punkte in dem Entwurf sind angepasste Regelungen des Datenschutzes, eine Vereinheitlichung von Gesetz und Verwaltungsvorschriften sowie eine Klarstellung der Strukturen in der Dienst- und Fachaufsicht.

(Stand: 25. Oktober 2021)

Meldung Erste Lesung:
Januar 2021 (ohne Aussprache)

Zweite Lesung

Entwurf eines Gesetzes zur ambulanten Resozialisierung und zum Opferschutz in Schleswig-Holstein (ResOG SH)
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 19/2681
(Ausschussüberweisung am 28. Januar 2021)
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses – Drucksache 19/3341