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„Signale … es muss etwas geschehen, worauf alle reagieren. Deshalb mein Entschluss, der letzte Kuss für meinen Teddy!“
Suizid ist oft ein Ausdruck nicht bewältigter Konflikte und Krisen. Die Suizidgedanken von Kindern unter diesem Blickwinkel zu betrachten und ernst zu nehmen – das ist unser Anliegen. Daher suchen wir das direkte Gespräch mit den Betroffenen. Das Zentrum für Suizidprävention unter dem Dach von TIP ist ein psychosoziales Angebot für Kinder, Jugendliche und deren Angehörige. Wir kümmern uns um die Prävention an Schulen und die Beratung von Betroffenen und deren Umfeld. Auch Fortbildungsveranstaltungen bieten wir an.
Gemeinsam mit der Bürgerbeauftragten laden wir Sie ein, uns und unsere Arbeit kennen zu lernen.
Die Bürgerbeauftragte hat die Aufgabe, alle Hilfesuchenden in sozialen Angelegenheiten zu informieren und zu beraten sowie ihre Anliegen gegenüber Behörden zu vertreten. Über den Einzelfall hinaus kann die Bürgerbeauftragte im Rahmen ihrer Berichtspflicht Änderungen oder Ergänzungen gesetzlicher Regelungen vorschlagen.
Durch ihre Tätigkeit stärkt die Bürgerbeauftragte die Stellung der Hilfesuchenden gegenüber den Behörden.
Sie und ihre Mitarbeiter sind berechtigt, zur Erfüllung ihrer Aufgaben von Behörden und Dienststellen des Landes Auskünfte einzuholen, Akten anzufordern und Stellungnahmen zu erbitten. Sie haben Zugang zu allen Behörden, Dienststellen und Einrichtungen des Landes. Die Erstellung medizinischer Gutachten oder Obergutachten kann von der Bürgerbeauftragten nicht vorgenommen werden.
In Schleswig-Holstein hat jeder das Recht, sich direkt an die Bürgerbeauftragte zu wenden. Die Hilfe für Ratsuchende ist kostenfrei.
Die Bürgerbeauftragte kann helfen und unterstützen in sozialen Angelegenheiten wie zum Beispiel:
Arbeits- und Ausbildungsförderung
Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV)
Gesetzliche Krankenversicherung
Gesetzliche Renten- und Unfallversicherung
Soziale Pflegeversicherung
Sozialhilfe, einschließlich Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Behindertenrecht
Soziales Entschädigungsrecht
Kinder-, Eltern- und Erziehungsgeld
Wohngeld
Kinder- und Jugendhilfe
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
Qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen die Bürgerbeauftragte bei der Beratung und der Vertretung der Interessen der Hilfesuchenden. Das spezielle Fachwissen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ermöglicht eine umfassende Beantwortung von Fragen und eine fundierte Bearbeitung der Eingaben.
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