Fraktionen im Parlament
Abgeordnete derselben Partei schließen sich in der Regel zu einer Fraktion zusammen. Voraussetzung ist, daß die Partei mit mindestens vier Abgeordneten im Landtag vertreten ist. Fraktionen haben die Aufgabe, politische Entscheidungen vorzubereiten, die parlamentarische Arbeit zu koordinieren und ihren Mitgliedern Hilfestellungen zu leisten.
Fraktionszwang oder freies Mandat?
Auch wenn Abgeordnete einer Fraktion angehören, vertreten sie das ganze Volk. "Bei der Ausübung ihres Amtes sind sie nur ihrem Gewissen unterworfen und an Aufträge und Weisungen nicht gebunden." (Art 11, Verfassung des Landes Schleswig-Holstein).
Im parlamentarischen Alltag können Abgeordnete zwar in einen Zwiespalt zwischen ihrer persönlichen Meinung und dem politischen Willen ihrer Fraktion geraten. Doch sie haben sich ja gerade deshalb einer Fraktion angeschlossen, weil sie ihre politischen Vorstellungen möglichst geschlossen und um so wirkungsvoller nach außen vertreten wollen.
Intern geht es zwar häufig ausgesprochen kontrovers zu. Aber alle Abgeordneten wissen genau: Auf sichtbare Uneinigkeit einer Fraktion reagiert die öffentliche Meinung eher ablehnend.
Um politisch etwas durchzusetzen, braucht man Mitstreiter. Deshalb wäre es falsch, von Fraktionszwang zu reden. Eine gewisse Fraktionsdisziplin ist auch im Interesse der einzelnen Abgeordneten, ebenso im Interesse der regierungstragenden Mehrheit und der Opposition.
Der Dresdner Parlamentarismusforscher Werner J. Patzelt hat dies so ausgedrückt: "Da im parlamentarischen Regierungssystem zwei Mannschaften einander gegenüberstehen, nämlich Regierungsmehrheit und Opposition, verhalten sie sich bei ihrem Abstimmungsverhalten auch wie konkurrierende Teams und vertreten, wann immer möglich, ihre Position nach außen einheitlich."