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Die Öffentlichkeit nimmt kaum Notiz von
ihr. Die Presse berichtet selten über sie.
Dennoch sorgen die etwa 120 Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter der Landtagsverwaltung dafür,
dass das komplizierte Getriebe des Landtages
möglichst reibungslos funktioniert.
Zwei Abteilungen und eine Stabsfunktion sind es, die unter Leitung
von Landtagspräsident und Landtagsdirektor
ihren Dienst tun:
- Die erste ist die Abteilung für zentrale Angelegenheiten, Öffentlichkeitsarbeit und Petitionen. Zu ihren Aufgaben gehört die
Personalverwaltung, die Öffentlichkeitsarbeit, die Verwaltung der Liegenschaften,
die Informations- und Kommunikationstechnik
sowie die Geschäftsstelle des Petitionsausschusses.
- Parlamentarische Dienste heißt die zweite
Abteilung. Hier findet man den Wissenschaftlichen
Dienst und die Geschäftsführungen der Ausschüsse
zu Serviceteams zusammengefasst sowie den
Stenographischen Dienst des Landtages.
Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten und der Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen wurden vom Schleswig-Holsteinischen Landtag gewählt. Sie unterstehen der Dienstaufsicht des Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages.
Organigramm der Landtagsverwaltung 
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