Die Landtagsverwaltung
Der Landtag ist das vom Volk gewählte oberste Organ der politischen Willensbildung des Landes Schleswig-Holstein. Er wählt die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten, übt die gesetzgebende Gewalt aus, kontrolliert die vollziehende Gewalt und behandelt öffentliche Angelegenheiten. Die aus diesen Aufgaben resultierenden „politischen Produkte“ werden in den Ausschüssen beziehungsweise in deren Vorfeld in den Fraktionen und den Fraktionsarbeitskreisen vorbereitet und dann in Plenarsitzungen erörtert und der Öffentlichkeit präsentiert.
Beim Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages sind außerdem die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten, der Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen, der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung sowie die Landeszentrale für politische Bildung angesiedelt.
Die Landtagsverwaltung mit etwa 120 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist von der Regierung unabhängig und organisatorisch vollständig getrennt. Zur Sicherstellung der politischen Steuerungsfunktion des Parlaments werden unter Leitung von Landtagspräsident und Landtagsdirektor zur Zeit in drei Abteilungen und mehreren Stabsstellen folgende Aufgaben wahrgenommen:
- Abteilung 1: Zentrale Angelegenheiten und Justiziariat (Personal, Haushalt und Liegenschaften, Leistungen an Abgeordnete und Fraktionen, Veranstaltungsmanagement, Justiziariat).
- Abteilung 2: Parlamentarische Dienste (Wissenschaftlicher Dienst, Informations- und Dokumentationsdienst, Geschäftsstellen der Ausschüsse, Stenographischer Dienst).
- Abteilung 3: Öffentlichkeitsarbeit, Informations- und Kommunikationsmanagement, Organisation (mit Parlamentsnetzen, Besucherdienst und Landtagspublikationen).
- Stabsstellen: Insbesondere Pressesprecher, Protokoll, Europaangelegenheiten, Ostseekooperation, Minderheiten und Landeszentrale für politische Bildung.
Organigramm der Landtagsverwaltung