Auf dieser Seite: Diäten / Landtags-Mandate

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Top 02: 
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schleswig-Holsteinischen Abgeordnetengesetzes
Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und CDU sowie der Abgeordneten des SSW – Drucksache 15/1953
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 15/1961
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses
(1. Lesung 64. Sitzung am 20. Juni 2002)

Drucksache: 15/2516
-Plenarprotokoll-
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Top 05: 
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein
Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und der CDU
Drucksache: 15/2578neu - 2. Fassung -
-Plenarprotokoll-
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Diäten-Debatte: 
SPD und CDU setzen sich durch
FDP, Grüne und SSW lehnen Erhöhung ab

Kiel (dpa) - Die Abgeordneten des Schleswig-Holsteinischen Landtages haben am Mittwoch, 02. April 2003, eine kräftige Erhöhung ihrer Diäten zum 1. Juni beschlossen - von bisher 3.927 auf 5.700 Euro. Zugleich fallen aber für die Mehrzahl der Parlamentarier die bisherigen Funktionszulagen weg. Die Altersversorgung wird von 2005 an völlig neu geregelt. Die Gesamtausgaben sollen dann etwa so hoch sein wie heute, sofern das Parlament wie geplant verkleinert wird. SPD und CDU setzten die Neuregelung gegen die Stimmen der kleinen Fraktionen FDP, Grüne und Südschleswigscher Wählerverband (SSW) durch.

Künftig erhalten statt bisher 52 nur noch zwölf Abgeordnete
zusätzliche Gelder in Form von Funktionszulagen. Daneben wird eine steuerfreie Aufwandspauschale von 818 Euro beibehalten.

Heftig umstritten war vor allem eine neue Altersversorgung, die in der nächsten Legislaturperiode ab 2005 gelten soll. Dabei wird die Versorgung auf eine Versicherungslösung umgestellt, für die die Abgeordneten zusätzlich einen zu versteuernden Betrag von 1.000 Euro erhalten sollen. Der Betrag muss in eine Pflichtversicherung eingezahlt werden. FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki kritisierte besonders eine "deutliche Besserstellung" der jetzigen Abgeordneten gegenüber zukünftigen Parlamentariern.

Der CDU-Fraktionsvorsitzende Martin Kayenburg nannte dagegen die neue Altersversorgung " in Deutschland einmalig, für Abgeordnete revolutionär und Vorbild für andere Parlamente". Als angemessen bezeichnete Holger Astrup, Parlamentarischer Fraktionsgeschäftsführer der SPD, die Diätenanhebung. Er verknüpfte sie besonders mit der geplanten Verringerung der Abgeordnetenzahl von 75 auf 69 ab 2005. Durch Ausgleichsmandate sind es zur Zeit sogar 89. Dadurch würden sich schließlich die Kosten für die Parlamentarier auf dem heutigen Stand einpendeln. Ein entsprechender Gesetzentwurf zur Wahlkreisreform wurde in erster Lesung beraten.

Hauptredner:
Holger Astrup (SPD), Martin Kayenburg (CDU), Wolfgang Kubicki (FDP), Monika Heinold (B´90/Grüne), Anke Spoorendonk (SSW)

Hintergrund:
 Nach monatelanger Diskussion wollen die Fraktionen der SPD und der CDU eine Neugestaltung der Diäten-Regelung beschließen. Der entsprechende Gesetzentwurf sieht eine Anhebung der Grundbezüge von derzeit 3.927 Euro auf 5.700 Euro vor. Gleichzeitig soll die Anzahl der Funktionszulagen, wie beispielsweise für Ausschussvorsitzende oder Fraktionsarbeitskreisvorsitzende, drastisch reduziert werden. Künftig sollen nur noch zwölf Abgeordnete (der Landtagspräsident, die beiden Vizepräsidenten, die Fraktionsvorsitzenden, die SSW-Vorsitzende sowie die Parlamentarischen Geschäftsführer) Zuschläge erhalten. Bisher stehen diese Zulagen 52 Parlamentariern zu. Die Regelung soll am 1. Juni dieses Jahres in Kraft treten.
 In einem zweiten Schritt sollen die Bezüge in der nächsten Legislaturperiode (ab 2005) um weitere 1.000 Euro steigen. Gleichzeitig sind die Abgeordneten dann selbst für ihre Altersvorsorge verantwortlich. Mit diesen Neuerungen kommen die Abgeordneten den Empfehlungen der so genannten Benda-Kommission in weiten Teilen nach. Diese Experten-Kommission war vom Landtag 2001 einberufen worden, nachdem das Bundesverfassungsgericht Teile der schleswig-holsteinischen Diätenregelung als verfassungswidrig eingestuft hatte.                                   
- Stand: 31.03.03 -

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 Höhere Diäten - weniger Abgeordnete
Verfassungsänderung: 69 statt 75 Mandate

Kiel (SHL). Parallel zu der geplanten Diäten-Erhöhung haben Sozial- und Christdemokraten eine Änderung der Verfassung zur Verkleinerung des Landtages auf 69 Mitglieder vorgeschlagen. Die Zahl der Direktmandate soll von bisher 45 auf 40 beschränkt werden, weitere 29 Parlamentarier (bisher: 30) sollen über die Partei-Listen in das Landeshaus einziehen. Die Landesverfassung sieht derzeit 75 Abgeordnete vor, auf Grund von Überhang- und Ausgleichmandaten sind es momentan 89. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde einstimmig an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen.

Hauptredner:
Klaus-Peter Puls (SPD), Klaus Schlie (CDU), Wolfgang Kubicki (FDP), Irene Fröhlich (B´90/Grüne), Silke Hinrichsen (SSW)

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