Kiel (dpa) - Die Abgeordneten des
Schleswig-Holsteinischen Landtages haben am Mittwoch, 02. April
2003, eine kräftige Erhöhung ihrer Diäten zum 1. Juni beschlossen - von bisher
3.927 auf 5.700 Euro. Zugleich fallen aber für die Mehrzahl der Parlamentarier die bisherigen
Funktionszulagen weg. Die Altersversorgung wird von 2005 an völlig
neu geregelt. Die Gesamtausgaben sollen dann etwa so hoch sein wie
heute, sofern das Parlament wie geplant verkleinert wird. SPD und CDU
setzten die Neuregelung gegen die Stimmen der kleinen Fraktionen FDP,
Grüne und Südschleswigscher Wählerverband (SSW) durch.
Künftig erhalten statt bisher 52 nur noch
zwölf Abgeordnete
zusätzliche Gelder in Form von Funktionszulagen. Daneben wird eine
steuerfreie Aufwandspauschale von 818 Euro beibehalten.
Heftig umstritten war vor allem eine neue Altersversorgung, die in
der nächsten Legislaturperiode ab 2005 gelten soll. Dabei wird die
Versorgung auf eine Versicherungslösung umgestellt, für die die
Abgeordneten zusätzlich einen zu versteuernden Betrag von 1.000 Euro
erhalten sollen. Der Betrag muss in eine Pflichtversicherung eingezahlt werden. FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki kritisierte
besonders eine "deutliche Besserstellung" der jetzigen Abgeordneten
gegenüber zukünftigen Parlamentariern.
Der CDU-Fraktionsvorsitzende Martin Kayenburg nannte dagegen die
neue Altersversorgung " in Deutschland einmalig, für Abgeordnete
revolutionär und Vorbild für andere Parlamente". Als angemessen
bezeichnete Holger Astrup, Parlamentarischer Fraktionsgeschäftsführer
der SPD, die Diätenanhebung. Er verknüpfte sie besonders mit der
geplanten Verringerung der Abgeordnetenzahl von 75 auf 69 ab 2005.
Durch Ausgleichsmandate sind es zur Zeit sogar 89. Dadurch würden sich
schließlich die Kosten für die Parlamentarier auf dem heutigen Stand
einpendeln. Ein entsprechender Gesetzentwurf zur Wahlkreisreform
wurde in erster Lesung beraten.
Hauptredner:
Holger Astrup (SPD),
Martin Kayenburg (CDU), Wolfgang Kubicki (FDP), Monika
Heinold (B´90/Grüne), Anke Spoorendonk (SSW)
Hintergrund:
Nach
monatelanger Diskussion wollen die Fraktionen der SPD und
der CDU eine Neugestaltung der Diäten-Regelung
beschließen. Der entsprechende Gesetzentwurf sieht eine
Anhebung der Grundbezüge von derzeit 3.927 Euro auf 5.700
Euro vor. Gleichzeitig soll die Anzahl der
Funktionszulagen, wie beispielsweise für
Ausschussvorsitzende oder
Fraktionsarbeitskreisvorsitzende, drastisch reduziert werden. Künftig
sollen nur noch zwölf Abgeordnete (der
Landtagspräsident, die beiden Vizepräsidenten, die
Fraktionsvorsitzenden, die SSW-Vorsitzende sowie die
Parlamentarischen Geschäftsführer) Zuschläge erhalten.
Bisher stehen diese Zulagen 52 Parlamentariern zu. Die
Regelung soll am 1. Juni dieses Jahres in Kraft treten.
In einem zweiten Schritt sollen die Bezüge in der
nächsten Legislaturperiode (ab 2005) um weitere 1.000
Euro steigen. Gleichzeitig sind die Abgeordneten dann
selbst für ihre Altersvorsorge verantwortlich. Mit diesen
Neuerungen kommen die Abgeordneten den Empfehlungen der so
genannten Benda-Kommission in weiten Teilen nach. Diese
Experten-Kommission war vom Landtag 2001 einberufen
worden, nachdem das Bundesverfassungsgericht Teile der
schleswig-holsteinischen Diätenregelung als
verfassungswidrig eingestuft hatte.
- Stand: 31.03.03 - |
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