Kiel (SHL). Das Ladenschluss-Gesetz entspricht in seiner
jetzigen Form nicht mehr den Bedürfnissen - es soll
liberalisiert werden. In diesem Punkt herrschte am Donnerstag,
3. April 2003, Partei übergreifende Einigkeit im Landtag. Der
Streitpunkt zwischen Koalition und Opposition: Soll bei der
Neugestaltung der Bund oder das Land den Ton angeben? Liberale
und SSW unterstützten einen CDU-Antrag, der auf eine
Bundesrats-Initiative drängt. Inhalt: Den Ländern soll es
überlassen bleiben, eine völlige Freigabe der Öffnungszeiten
an Werktagen zu beschließen. SPD, Grüne und Landesregierung
hingegen unterstützten einen rot-grünen Entwurf für eine
bundesrechtliche Regelung.
Hintergrund der Debatte: Im März stimmte der Bundestag mit
der rot-grünen Mehrheit für eine Lockerung des
Ladenschluss-Gesetzes. Künftig sollen Geschäfte an Sonnabenden
bis 20.00 Uhr anstatt, wie jetzt, bis 16.00 Uhr öffnen dürfen.
Diese Initiative fand im von der Union geführten Bundesrat
keine Mehrheit und liegt nun beim Vermittlungsausschuss.
CDU, FDP und SSW betrachteten die rot-grüne Bundes-Regelung
als nicht ausreichend. Der Ladenschluss stehe symbolisch für
die in Deutschland herrschende Über-Regulierung. Eine Freigabe
hingegen sorge für mehr Teilzeit-Arbeitsplätze. Deshalb müsse
schnell und eigenverantwortlich gehandelt werden.
SPD, Grüne und Landesregierung sahen hingegen keinen
aktuellen Handlungsbedarf für den Landtag, da das Bundesgesetz
bald endgültig verabschiedet werde. In der Sache gelte es, die
Interessen der Arbeitnehmer und die Unterschiede zwischen
Großstädten und flachem Land zu beachten.
Der Antrag der wurde mit den Stimmen von Rot-Grün und den
SSW-Abgeordneten Anke Spoorendonk und Silke Hinrichsen in die
Ausschüsse Soziales (federführend) und Wirtschaft (mitberatend) überwiesen. Die CDU hatte eine inhaltliche Abstimmung
gefordert.