Auf dieser Seite: Folter-Verbot / Statistik

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Top 18: 
Folterverbot bei polizeilichen Vernehmungen
Antrag der Fraktion der SPD

Drucksache: 15/2570
-Plenarprotokoll-
  zum Text


Top 35: 
Bericht über die Reduzierung von statistischen Erhebungen
Landtagsbeschluss vom 23. Januar 2003 – Drs. 15/2374
Bericht der Landesregierung
Drucksache: 15/2549
-Plenarprotokoll-
  zum Text
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Keine Folter im Polizeirevier
Landtag einheitlicher Meinung zu bundesweit
geführter Diskussion

Kiel (SHL). Gibt es Situationen, in denen Polizisten bei Vernehmungen zu körperlicher Gewalt greifen dürfen? Seit der Entführung und Tötung des 11-jährigen Jakob von Metzler im Herbst letzten Jahres in Frankfurt wird diese Frage bundesweit strittig diskutiert. Der Landtag fand am Freitag, 4. April 2003, in einer von der SPD beantragten Debatte eine einheitliche Antwort. In der mit großem Ernst geführten Aussprache betonten alle Parteien den Konsens: Folter widerspricht den Menschenrechten sowie dem Geist und Gesetz einer demokratischen Gesellschaft. Sie ist daher kategorisch abzulehnen.

Der mutmaßliche Entführer Jakob von Metzlers hatte erst auf massive Drohungen der Polizei hin Aussagen zum Aufenthaltsort des Opfers gemacht. Vertreter verschiedener Parteien, aber auch namhafte Juristen hatten anschließend Verständnis für das Vorgehen der Beamten geäußert und ihnen rechtfertigenden Notstand zugebilligt.

Dieser Position setzten alle Redner ein deutliches Signal entgegen: Folter ist mit dem grundgesetzlichen Gebot der Menschenwürde, der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie den Bestimmungen der Vereinten Nationen nicht in Einklang zu bringen. Insbesondere nach den Erfahrungen des Nazi-Terrors sei es ein unverrückbares Gut, die polizeiliche Wahrheitsfindung nur in einem rechtsstaatlichen Verfahren zu gestatten.

Der SPD-Antrag wurde einstimmig verabschiedet. Zuvor hatten die Sozialdemokraten einen Absatz des Antrags, der die Landesregierung erforderlichenfalls um eine bundesgesetzliche Klarstellung des Folterverbots gebeten hatte,  CDU und FDP hatten angemerkt, dies sei auf Grund der klaren Rechtslage nicht notwendig.

Hauptredner: Klaus-Dieter Puls (SPD), Thorsten Geißler (CDU), Wolfgang Kubicki (FDP), Irene Fröhlich (Grüne), Silke Hinrichsen (SSW), Innenminister Klaus Buß (SPD)

Hintergrund:
 Die Frage, wie weit Polizisten bei Vernehmungen von Tatverdächtigen gehen dürfen, ist in jüngster Zeit in den Blickpunkt der öffentlichen Diskussion gerückt. Im Februar hatte der Frankfurter Polizei-Vizepräsident Wolfgang Daschner zugegeben, beim Verhör des Verdächtigen Magnus Gäfgen am 1. Oktober 2002 mit der Zufügung von Schmerzen gedroht zu haben. Gäfgen wird beschuldigt, den elfjährigen Jakob von Metzler entführt und getötet zu haben. Daschner begründete sein Vorgehen damit, er habe das Leben des Entführten retten wollen. Gäfgen hatte zu diesem Zeitpunkt die Entführung bereits gestanden, wollte aber keine Angaben über den Aufenthaltsort Jakob von Metzlers machen. Auf Grund von Gäfgens unter Druck zustande gekommener Aussage konnte die Polizei die Leiche des Jungen ausfindig machen.

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Statistikflut eindämmen
Regierungsbericht geht in den Ausschuss

Kiel (SHL). Ohne Aussprache hat der Landtag einen Regierungsbericht zur Reduzierung von statistischen Erhebungen an den Innen- und Rechtsausschuss sowie mitberatend an den Wirtschaftsausschuss überwiesen. In dem Bericht wird erläutert, was die Regierung zur Eindämmung der Statistikflut in Schleswig-Holstein unternommen hat. So müssen beispielsweise Unternehmen in Wirtschaft und Landwirtschaft rund 230 verschiedenen statistischen Meldepflichten nachkommen. Auch die Verwaltung klagt über zeitraubendes Datensammeln. 85 Prozent der Datenanfragen gehen auf EU-Vorschriften zurück. Die Landesregierung betont in ihrem Bericht deshalb ihren Wunsch nach Reduzierung statistischer Meldepflichten, aber auch ihren geringen Einfluss darauf.

Hintergrund:
 Zwei Beispiele für statistische Meldepflichten:
  • Die öffentlichen Auftraggeber müssen jährlich dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die im Vorjahr vergebenen Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte zwecks Weitergabe an die EU-Kommission melden. Die Statistikpflicht hat gemäß der EU-Baukoordinierungsrichtlinie (BKR), der EU-Lieferkoordinierungsrichtlinie (LKR) und der EU-Dienstleistungskoordinierungsrichtlinie (DKR) sowie der entsprechenden Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV), der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB), der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) und der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) zu erfolgen.
  • Personen oder Firmen haben Zahlungen, die sie aus dem Ausland erhalten, der Deutschen Bundesbank bzw. der zuständigen Landeszentralbank zu melden, wenn diese Zahlungen den Betrag von 12.000 Euro übersteigen. Ausnahmen: Zahlungen für die Wareneinfuhr und die Warenausfuhr, Kreditrückzahlungen. In den Meldungen sind ausführliche Angaben zu den zugrunde liegenden Leistungen zu machen.

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