|
Auf
dieser Seite: Folter-Verbot
/ Statistik
|
xxx |
Top 18:
Folterverbot
bei polizeilichen Vernehmungen
Antrag der Fraktion
der SPD |
|
Top 35:
Bericht über die
Reduzierung von statistischen Erhebungen
Landtagsbeschluss vom 23. Januar 2003 – Drs. 15/2374
–
Bericht der Landesregierung |
|
|
Keine
Folter im Polizeirevier
Landtag einheitlicher
Meinung zu bundesweit
geführter Diskussion
|
Kiel (SHL). Gibt es Situationen, in denen Polizisten bei
Vernehmungen zu körperlicher Gewalt greifen dürfen? Seit der
Entführung und Tötung des 11-jährigen Jakob von Metzler im
Herbst letzten Jahres in Frankfurt wird diese Frage bundesweit
strittig diskutiert. Der Landtag fand am Freitag, 4. April 2003,
in einer von der SPD beantragten Debatte eine einheitliche
Antwort. In der mit großem Ernst geführten Aussprache betonten
alle Parteien den Konsens: Folter widerspricht den Menschenrechten
sowie dem Geist und Gesetz einer demokratischen Gesellschaft. Sie
ist daher kategorisch abzulehnen.
Der mutmaßliche Entführer Jakob von Metzlers hatte erst auf
massive Drohungen der Polizei hin Aussagen zum Aufenthaltsort des
Opfers gemacht. Vertreter verschiedener Parteien, aber auch
namhafte Juristen hatten anschließend Verständnis für das
Vorgehen der Beamten geäußert und ihnen rechtfertigenden
Notstand zugebilligt.
Dieser Position setzten alle Redner ein deutliches Signal
entgegen: Folter ist mit dem grundgesetzlichen Gebot der
Menschenwürde, der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie
den Bestimmungen der Vereinten Nationen nicht in Einklang zu
bringen. Insbesondere nach den Erfahrungen des Nazi-Terrors sei es
ein unverrückbares Gut, die polizeiliche Wahrheitsfindung nur in
einem rechtsstaatlichen Verfahren zu gestatten.
Der SPD-Antrag wurde einstimmig verabschiedet. Zuvor hatten die
Sozialdemokraten einen Absatz des Antrags, der die Landesregierung
erforderlichenfalls um eine bundesgesetzliche Klarstellung des
Folterverbots gebeten hatte, CDU und FDP hatten angemerkt,
dies sei auf Grund der klaren Rechtslage nicht notwendig.
Hauptredner:
Klaus-Dieter Puls (SPD),
Thorsten Geißler (CDU), Wolfgang Kubicki (FDP), Irene Fröhlich
(Grüne), Silke Hinrichsen (SSW), Innenminister Klaus Buß (SPD)
Hintergrund:
Die Frage, wie weit Polizisten
bei Vernehmungen von Tatverdächtigen gehen dürfen, ist
in jüngster Zeit in den Blickpunkt der öffentlichen
Diskussion gerückt. Im Februar hatte der Frankfurter
Polizei-Vizepräsident Wolfgang Daschner zugegeben, beim
Verhör des Verdächtigen Magnus Gäfgen am 1. Oktober
2002 mit der Zufügung von Schmerzen gedroht zu haben.
Gäfgen wird beschuldigt, den elfjährigen Jakob von
Metzler entführt und getötet zu haben. Daschner
begründete sein Vorgehen damit, er habe das Leben des
Entführten retten wollen. Gäfgen hatte zu diesem
Zeitpunkt die Entführung bereits gestanden, wollte aber
keine Angaben über den Aufenthaltsort Jakob von Metzlers
machen. Auf Grund von Gäfgens unter Druck zustande
gekommener Aussage konnte die Polizei die Leiche des
Jungen ausfindig machen.
|
zurück
zum Textanfang / Seitenanfang
|
|
Statistikflut
eindämmen
Regierungsbericht geht in den Ausschuss
|
Kiel (SHL). Ohne Aussprache hat der Landtag
einen Regierungsbericht zur Reduzierung von statistischen
Erhebungen an den Innen- und Rechtsausschuss sowie mitberatend
an den Wirtschaftsausschuss überwiesen. In dem Bericht wird
erläutert, was die Regierung zur Eindämmung der Statistikflut
in Schleswig-Holstein unternommen hat. So müssen beispielsweise
Unternehmen in Wirtschaft und Landwirtschaft rund 230
verschiedenen statistischen Meldepflichten nachkommen. Auch die
Verwaltung klagt über zeitraubendes Datensammeln. 85 Prozent
der Datenanfragen gehen auf EU-Vorschriften zurück. Die
Landesregierung betont in ihrem Bericht deshalb ihren Wunsch
nach Reduzierung statistischer Meldepflichten, aber auch ihren
geringen Einfluss darauf.
Hintergrund:
Zwei
Beispiele für statistische Meldepflichten:
- Die öffentlichen Auftraggeber
müssen jährlich dem Bundesministerium für
Wirtschaft und Technologie die im Vorjahr vergebenen
Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte zwecks
Weitergabe an die EU-Kommission melden. Die
Statistikpflicht hat gemäß der
EU-Baukoordinierungsrichtlinie (BKR), der
EU-Lieferkoordinierungsrichtlinie (LKR) und der
EU-Dienstleistungskoordinierungsrichtlinie (DKR) sowie
der entsprechenden Bestimmungen der Vergabeverordnung
(VgV), der Verdingungsordnung für Bauleistungen
(VOB), der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL)
und der Verdingungsordnung für freiberufliche
Leistungen (VOF) zu erfolgen.
- Personen oder Firmen haben Zahlungen,
die sie aus dem Ausland erhalten, der Deutschen
Bundesbank bzw. der zuständigen Landeszentralbank zu
melden, wenn diese Zahlungen den Betrag von 12.000
Euro übersteigen. Ausnahmen: Zahlungen für die
Wareneinfuhr und die Warenausfuhr,
Kreditrückzahlungen. In den Meldungen sind
ausführliche Angaben zu den zugrunde liegenden
Leistungen zu machen.
|
zurück
zum Textanfang / Seitenanfang
|
|
* * * * *
| |
|