Auf dieser Seite: Frauen- und Mädchenhandel / Juristenausbildung

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Top 39: 
Bekämpfung des Frauen- und Mädchenhandels
Landtagsbeschluss vom 13. Dezember 2002 – Drucksache 15/2285 (neu) – 2 Fassung –
Bericht der Landesregierung

Drucksache: 15/2562
-Plenarprotokoll-
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Top 40: 
Bericht über den Stand der Reform der Juristenausbildung
Landtagsbeschluss vom 20. Februar 2003 – Drs. 15/2438
Bericht der Landesregierung
Drucksache: 15/2563
-Plenarprotokoll-
  zum Text
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Frauen- und Mädchenhandel...
...soll stärker bekämpft werden

Kiel (SHL). Der Landtag hat ein verstärktes Vorgehen gegen den illegalen Frauen- und Mädchenhandel gefordert. Frauen- und Justizministerin Anne Lütkes (Grüne) maß in einem Regierungsbericht am Freitag, 04. April 2003, dabei denjenigen Initiativen und Programmen der Europäischen Union eine wichtige Rolle bei, die auf die Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern von verschleppten Frauen setzen und entsprechende Rückkehrerinnen-Programme unterstützen. Darüber hinaus seien arbeitsmarktpolitische Maßnahmen erforderlich. "Nur wenn Migrantinnen und ihren Familien eine wirtschaftliche Perspektive in ihren Herkunftsländern geboten wird, kann Frauenhandel mittelfristig eingedämmt werden", so Lütkes. Sie sprach sich zudem für ein spezifisch gestaltetes Aufenthaltsrecht für Frauen in Deutschland aus, die in der Prostitution arbeiten.

Zuvor hatte die Ministerin eine positive Bilanz unter das Projekt "contra" gezogen. Die Beratungsstelle des Nordelbischen Frauenwerks wird von der Landesregierung mit finanziert. "Trotzdem haben wir feststellen müssen, dass unsere Maßnahmen nicht ausreichen", stellte die Ministerin fest.

Alle Redner verurteilten in der Debatte den Frauen- und Mädchenhandel ausdrücklich und wiesen auf die Schwierigkeiten bei dessen Bekämpfung hin. Besondere Probleme bereite auch der Schutz der Opfer. Den Bericht der Landesregierung überwiesen die Abgeordneten einstimmig an den Innen- und Rechtsausschuss.

Weitere Hauptredner: Ursula Sassen (CDU), Anna Schlosser-Keichel (SPD), Veronika Kolb (FDP), Irene Fröhlich (Grüne), Silke Hinrichsen (SSW)

Hintergrund:
 Unter Frauenhandel wird allgemein die Verschleppung von Frauen aus dem Ausland mittels Täuschung, Drohung oder Gewaltanwendung verstanden. Im Zielland werden sie zumeist zur Prostitution gezwungen, was einer ausbeuterischen beziehungsweise sklavenähnlichen Misshandlung gleichkommt.
 Nach Angaben der Europäischen Union werden jährlich eine halbe Million Frauen aus Entwicklungsländern sowie Mittel- und Osteuropa nach West- und Nordeuropa verschleppt. Schleswig-Holstein hat hier für Osteuropa die Funktion einer Drehscheibe: Allein die polnische Justiz schätzt die Zahl der Frauen, die jährlich über Schleswig-Holstein in die Bundesrepublik "importiert" werden, auf etwa 20.000. Die Dunkelziffer dürfte aber wesentlich höher liegen. Denn auch juristisch wird zurzeit nur die Zwangsprostitution als Menschenhandel definiert, nicht aber illegale Beschäftigung oder Zwangs-Ehen.

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Reform der Juristenausbildung
Beratung im Innen- und Rechtsausschuss

Kiel (SHL). Am 1. Juli 2003 wird das Bundes-Gesetz zur Reform der Juristenausbildung vom Juli 2002 in Kraft treten. Angehende Juristen sollen besser auf den jeweiligen juristischen Beruf, insbesondere den des Anwalts, vorbereitet werden. Hintergrund: 90 Prozent aller Jura-Absolventen streben den Anwaltsberuf an. Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung einen Bericht auf Antrag der CDU-Fraktion zum Stand der Umsetzung der Reform in Schleswig-Holstein vorgelegt. Der Bericht wurde jetzt ohne Aussprache vom Landtag an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen.

Hintergrund:
 Am 1. Juli 2003 wird das Bundes-Gesetz zur Reform der Juristenausbildung vom Juli 2002 in Kraft treten. Angehende Juristinnen und Juristen sollen besser auf den jeweiligen juristischen Beruf, insbesondere den des Anwalts, vorbereitet werden. Hintergrund: 90 Prozent aller Jura-Absolventen streben den Anwaltsberuf an.
 Die Reform beinhaltet unter anderem folgende Punkte: Die Studieninhalte werden um die Vermittlung der erforderlichen Schlüsselqualifikationen erweitert (z.B. Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik). Auch die Fremdsprachenkompetenz aller Studierenden soll gefördert werden. Das Gewicht der Wahlfächer steigt. Die Schwerpunktbereichsprüfung wird vollständig auf die Universitäten verlagert, die staatliche Prüfung beschränkt sich auf die Pflichtfächer.
 Der Vorbereitungsdienst dauert weiterhin zwei Jahre. Neben jeweils mindestens dreimonatigen Pflichtstationen bei einem Zivilgericht, einer Staatsanwaltschaft und einer Verwaltungsbehörde haben alle Referendarinnen und Referendare eine mindestens neunmonatige Pflichtausbildung beim Anwalt zu absolvieren. Das Landesrecht kann bestimmen, dass die Ausbildung bei einem Anwalt bis zu einer Dauer von drei Monaten bei einem Unternehmen, einem Verband oder bei einer sonstigen Ausbildungsstelle stattfinden kann, bei der eine sachgerechte Rechtsberatende Ausbildung gewährleistet ist.
 Das Bundes-Gesetz muss auf Landesebene umgesetzt werden. Klärungsbedarf besteht zum Beispiel beim Studium, bei der Studienabschlussprüfung und dem juristischen Vorbereitungsdienst.

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