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Auf
dieser Seite: Frauen-
und Mädchenhandel / Juristenausbildung
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Top 39:
Bekämpfung des Frauen-
und Mädchenhandels
Landtagsbeschluss vom 13. Dezember 2002 – Drucksache 15/2285
(neu) – 2 Fassung –
Bericht der Landesregierung |
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Top 40:
Bericht über den
Stand der Reform der Juristenausbildung
Landtagsbeschluss vom 20. Februar 2003 – Drs. 15/2438
–
Bericht der Landesregierung |
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Frauen- und
Mädchenhandel...
...soll stärker
bekämpft werden
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Kiel (SHL). Der Landtag hat ein verstärktes Vorgehen gegen den
illegalen Frauen- und Mädchenhandel gefordert. Frauen- und
Justizministerin Anne Lütkes (Grüne) maß in einem
Regierungsbericht am Freitag, 04. April 2003, dabei denjenigen Initiativen und Programmen der Europäischen Union eine wichtige Rolle bei, die
auf die Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern von verschleppten
Frauen setzen und entsprechende Rückkehrerinnen-Programme unterstützen. Darüber hinaus seien arbeitsmarktpolitische Maßnahmen erforderlich. "Nur wenn Migrantinnen und ihren
Familien eine wirtschaftliche Perspektive in ihren Herkunftsländern geboten wird, kann Frauenhandel mittelfristig eingedämmt werden",
so Lütkes. Sie sprach sich zudem für ein spezifisch gestaltetes Aufenthaltsrecht für Frauen in Deutschland aus, die in der Prostitution arbeiten.
Zuvor hatte die Ministerin eine positive Bilanz unter das
Projekt "contra" gezogen. Die Beratungsstelle des
Nordelbischen Frauenwerks wird von der Landesregierung mit
finanziert. "Trotzdem haben wir feststellen müssen, dass
unsere Maßnahmen nicht ausreichen", stellte die Ministerin
fest.
Alle Redner verurteilten in der Debatte den Frauen- und
Mädchenhandel ausdrücklich und wiesen auf die Schwierigkeiten
bei dessen Bekämpfung hin. Besondere Probleme bereite auch der
Schutz der Opfer. Den Bericht der Landesregierung überwiesen die
Abgeordneten einstimmig an den Innen- und Rechtsausschuss.
Weitere Hauptredner:
Ursula Sassen (CDU), Anna Schlosser-Keichel
(SPD), Veronika Kolb (FDP), Irene Fröhlich (Grüne), Silke Hinrichsen
(SSW)
Hintergrund:
Unter
Frauenhandel wird allgemein die Verschleppung von Frauen
aus dem Ausland mittels Täuschung, Drohung oder
Gewaltanwendung verstanden. Im Zielland werden sie zumeist
zur Prostitution gezwungen, was einer
ausbeuterischen beziehungsweise sklavenähnlichen
Misshandlung gleichkommt.
Nach
Angaben der Europäischen Union werden jährlich eine
halbe Million Frauen aus Entwicklungsländern sowie
Mittel- und Osteuropa nach West- und Nordeuropa
verschleppt. Schleswig-Holstein hat hier für Osteuropa
die Funktion einer Drehscheibe: Allein die polnische
Justiz schätzt die Zahl der Frauen, die jährlich über
Schleswig-Holstein in die Bundesrepublik
"importiert" werden, auf etwa 20.000. Die
Dunkelziffer dürfte aber wesentlich höher liegen. Denn
auch juristisch wird zurzeit nur die Zwangsprostitution
als Menschenhandel definiert, nicht aber illegale
Beschäftigung oder Zwangs-Ehen. |
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Reform der
Juristenausbildung
Beratung im Innen- und Rechtsausschuss
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Kiel (SHL). Am 1. Juli 2003 wird das Bundes-Gesetz zur Reform
der Juristenausbildung vom Juli 2002 in Kraft treten. Angehende
Juristen sollen besser auf den jeweiligen juristischen Beruf,
insbesondere den des Anwalts, vorbereitet werden. Hintergrund:
90 Prozent aller Jura-Absolventen streben den Anwaltsberuf an.
Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung einen Bericht auf
Antrag der CDU-Fraktion zum Stand der Umsetzung der Reform in
Schleswig-Holstein vorgelegt. Der Bericht wurde jetzt ohne
Aussprache vom Landtag an den Innen- und Rechtsausschuss
überwiesen.
Hintergrund:
Am 1. Juli
2003 wird das Bundes-Gesetz zur Reform der
Juristenausbildung vom Juli 2002 in Kraft treten.
Angehende Juristinnen und Juristen sollen besser auf den
jeweiligen juristischen Beruf, insbesondere den des
Anwalts, vorbereitet werden. Hintergrund: 90 Prozent aller
Jura-Absolventen streben den Anwaltsberuf an.
Die Reform beinhaltet unter anderem folgende Punkte:
Die Studieninhalte werden um die Vermittlung der
erforderlichen Schlüsselqualifikationen erweitert (z.B.
Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik).
Auch die Fremdsprachenkompetenz aller Studierenden soll
gefördert werden. Das Gewicht der Wahlfächer steigt. Die
Schwerpunktbereichsprüfung wird vollständig auf die
Universitäten verlagert, die staatliche Prüfung
beschränkt sich auf die Pflichtfächer.
Der
Vorbereitungsdienst dauert weiterhin zwei Jahre. Neben
jeweils mindestens dreimonatigen Pflichtstationen bei
einem Zivilgericht, einer Staatsanwaltschaft und einer
Verwaltungsbehörde haben alle Referendarinnen und
Referendare eine mindestens neunmonatige Pflichtausbildung
beim Anwalt zu absolvieren. Das Landesrecht kann
bestimmen, dass die Ausbildung bei einem Anwalt bis zu
einer Dauer von drei Monaten bei einem Unternehmen, einem
Verband oder bei einer sonstigen Ausbildungsstelle
stattfinden kann, bei der eine sachgerechte
Rechtsberatende Ausbildung gewährleistet ist.
Das Bundes-Gesetz muss auf Landesebene umgesetzt
werden. Klärungsbedarf besteht zum Beispiel beim Studium,
bei der Studienabschlussprüfung und dem juristischen
Vorbereitungsdienst. |
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