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Kürze: Meldungen1 (Themen ohne Aussprache)
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Richterwahlausschuss, (Top
08; Drs. 15/2504neu),
Landesverfassung, (Top 12; Drs. 15/2553),
Jugendstrafrecht (Top 17; Drs. 15/2569),
Ausschuss für Wahl der Verwaltungsrichter (Top 26;
Drs. 15/2582),
Eingabenausschuss (Top 29; Drs. 15/2500)
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Richterwahlausschuss:
Die frühere Landwirtschaftsministerin
Ingrid Franzen (SPD) kehrt in den Richterwahlausschuss zurück.
Auf Vorschlag der SPD entsandte der Landtag die 55jährige
Rechtspflegerin in das Gremium. Sie löst dort die SPD-Abgeordnete
Jutta Schümann ab. Franzen hatte ihren Sitz im Ausschuss
geräumt, als sie nach der Landtagswahl 2000 das Ressort für
ländliche Räume, Landwirtschaft und Tourismus übernahm. Das
Ministerium wurde im Zuge der Kabinettsreform zum 1. Februar
aufgelöst. Der Richterwahlausschuss entscheidet mit dem
Justizressort über die Anstellung, Beförderung oder Versetzung
von Richtern. Der Ausschuss hat zwölf Mitglieder, darunter acht
Landtagsabgeordnete.
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Jugendstrafrecht:
Die Debatte über eine Reform des
Jugendstrafrechts ist bundesweit erneut entbrannt. Der
Landtag forderte die Regierung jetzt einstimmig auf, im Juni
einen Bericht über den Stand der Debatte vorzulegen. Der
Antrag kam von SPD und Grünen. Auf Bundesebene gibt es
Vorschläge, das Jugendstrafrecht zu verschärfen. So
möchte die CDU-Bundestagsfraktion die Höchststrafe von
zehn auf 15 Jahre heraufsetzen. Im Landtag hatte die CDU
bereits im März 2002 einen umfangreichen Antrag zur
Bekämpfung der Kinder- und Jugendkriminalität vorgelegt.
Darin fordert sie unter anderem, bei Heranwachsenden (18 bis
21 Jahre) in der Regel das strengere Erwachsenstrafrecht
anzuwenden. Die CDU-Initiative wird in den
Landtagsausschüssen noch beraten. Die Zahl der
mutmaßlichen jugendlichen Straftäter steigt auch in
Schleswig-Holstein weiter. Im Jahr 2002 ermittelte die
Polizei 25.000 Tatverdächtige unter 21 Jahren. Drei von
vier Raubüberfällen auf Straßen, Wegen und Plätzen gehen
auf das Konto Jugendlicher.
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Landesverfassung: Neu-Finanzminister
Ralf Stegner (SPD) übernimmt von seinem Vorgänger Claus
Möller (SPD) auch den Sitz im Verwaltungsrat der Landesbank
Schleswig-Holstein Girozentrale. Dem Wechsel im
Aufsichtsgremium der Bank stimmte der Landtag bei Enthaltung
der FDP am Mittwoch, 02. April 2003, zu. Die Landesbank
gehört zu 25,05 Prozent dem Land. Mitglieder der Regierung
dürfen dem Aufsichtsrat "eines auf Erwerb gerichteten
Unternehmens" nur angehören, wenn der Landtag das
absegnet. Generell verboten sind andere Nebenjobs. So
dürfen Kabinettsmitglieder kein anderes besoldetes Amt,
kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben. Dies ist in der
Landesverfassung verankert.
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Ausschuss
für Wahl Verwaltungsrichter: Der
Landtag hat den ersten Schritt zur Wahl der ehrenamtlichen Richter am
Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht Schleswig gemacht. Das Parlament
beauftragte seinen Innen- und Rechtsausschuss, sieben Vertrauensleute
und ihre Vertreter aus den 15 Kreisen und kreisfreien Städten im Land
zu wählen. Die Vertrauensleute werden dann in einem Ausschuss, den der
Präsident des jeweiligen Verwaltungsgerichts leitet, die ehrenamtlichen
Richter wählen. Die Kandidatenliste kommt wiederum aus den Kreisen und
kreisfreien Städten. Bei den Verwaltungsgerichten sitzen in einer
Kammer oder einem Senat in der Regel drei Berufsrichter und zwei
ehrenamtliche Richter. Ihre Amtszeit beträgt vier Jahre. Politiker aus
Landtag und Regierung dürfen nicht als ehrenamtliche Richter berufen
werden. Dasselbe gilt unter anderem für Beamte, Richter und
Rechtsanwälte.
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Eingabenausschuss: Ob
Gefängnis, Drachenflug oder Schweinestall - der Eingabenausschuss
des Landtags geht jeder Beschwerde nach. Im dritten Quartal 2002
(1. Juli bis 30. September) erledigte der Ausschuss 92 Petitionen,
davon 39 (42 Prozent) ganz oder teils im Sinne der Bürger. Der
Landtag nahm den Bilanzbericht im April einvernehmlich zur
Kenntnis.
Einige Beispiele der behandelten Eingaben: Helfen konnten
die Abgeordneten einem Häftling im Lübecker Gefängnis, der
seine Verlobte nun auch zu "Langzeitbesuchen" empfangen
darf. Keinen Erfolg hatte der Inhaber eines Drachengeschäfts in
Westerland auf Sylt. Seine Beschwerde über Drachenflugverbote
scheiterte auch, weil einige Strandbereiche nahe des Sylter
Flugplatzes liegen. Vergebens war auch die Eingabe einer
Wählergemeinschaft aus dem Kreis Herzogtum Lauenburg, die gegen
den Ausbau eines Mastschweinestalls protestierte. Ein anderes
Problem löste der Ausschuss grundsätzlich. Eine Beschwerde über
einen Wahlraum ohne Stühle wurde an das Innenministerium
durchgereicht. Und das bat alle Gemeinden, in den Wahlräumen für
genügend Sitzgelegenheiten zu sorgen.
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