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Auf
dieser Seite: Sparkassen
- Richtergesetz/Verfassung
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Top 02:
Entwurf eines Gesetzes
zur Änderung des Sparkassengesetzes für das Land
Schleswig-Holstein
Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drucksache 15/3052
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und
Rechtsausschusses
(1. Lesung 104. Sitzung am 21. Januar 2004) |
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Top 12:
Entwurf eines
Gesetzes zur Änderung der Landesver- fassung und des
Schleswig-Holsteinischen Richtergesetzes
Gesetzentwurf der Fraktion
der FDP |
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Sparkassen:
Pläne für Teilprivatisierung abgelehnt
FDP scheitert mit
Gesetzentwurf in Zweiter Lesung
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Kiel (SHL). Mit der Mehrheit der rot-grünen
Regierungskoalition und den Stimmen des SSW hat der Landtag am
Freitag, 30. April 2004, in Zweiter Lesung einen Vorstoß der
Liberalen zur Teilprivatisierung der Sparkassen abgeschmettert.
Die FDP wollte den Öffentlichen Kassen die Umwandlung in
private Aktiengesellschaften erlauben, um Eigenkapitalquote und
damit Wettbewerbsfähigkeit der Institute zu stärken. Die
Gesetzesinitiative werde auch von den kommunalen Verbänden und
den Sparkassen selbst abgelehnt, beschied Finanzminister Ralf
Stegner (SPD). Wichtiger als eine Rechtsformänderungen sei, die
Effizienz der Sparkassen zu verbessern. Das könne durch die
Fusion zu einem Norddeutschen Sparkassenverbund erreicht werden.
Die Gesetzesänderung sei notwendig, damit die
Sparkassen angesichts des Wegfalls der Gewährträgerhaftung
gegenüber den Privatbanken nicht das Nachsehen hätten, so das
Argument der FDP. Bislang haften die staatlichen Gewährträger
– beispielsweise Kreise und Kommunen – wenn eine Sparkasse
in Finanznöte kommt. Darin sieht die Europäische Union jedoch
einen unfairen Wettbewerbsvorteil. Bis Mitte 2005 soll die
Gewährträgerhaftung deshalb wegfallen. Die Folge: Die
Geldbeschaffung wird für die Sparkassen teurer werden.
Union begründet Enthaltung
Angesichts dieser Herausforderungen müssten die
Geldinstitute die Möglichkeit erhalten, sich wirtschaftlich
modern zu organisieren, schloss sich die CDU der Meinung der
Liberalen an: Der Einfluss der Kommunen bleibe bei der
Teilprivatisierung gewahrt, da nach den Plänen der FDP die
Mehrheit von mindestens 51 Prozent der Anteile in der
Öffentlichen Hand bleiben soll. In einem Punkt gab es in den
Reihen von schwarz-gelb jedoch Meinungsverschiedenheiten: Anders
als die FDP will die CDU Sparkassen-Aktien nicht auf dem freien
Markt sondern nur an Kunden und Mitarbeiter verkaufen. In der
Abstimmung hat sich die Union deshalb enthalten.
SPD, Grüne und SSW begründeten ihre ablehnende
Haltung mit der Gefahr, dass privatwirtschaftlich organisierte
Institute nur noch auf ihre Rendite achten und sich aus der
flächendeckenden Versorgung, vor allem des ländlichen Raums,
zurückziehen würden. Das träfe in Schleswig-Holstein vor
allem den Mittelstand, der auf die Kreditvergabe durch die
Sparkassen angewiesen sei. Eine
Privatisierung würde zu Schließungen von Filialen und einem
Preisanstieg bei den Leistungen führen. Zusammen mit der
ehemaligen Landesbank – der HSH-Nordbank – wickeln die
Sparkassen in Schleswig-Holstein derzeit rund 50 Prozent des
gesamten Kreditvolumens ab.
Hauptredner:
Heiner Garg (FDP);
Andreas Beran (SPD); Hans-Jörn Arp (CDU); Monika Heinold (B’90/Grüne);
Anke Spoorendonk (SSW); Finanzminister Ralf Stegner (SPD)
Hintergrund:
Die FDP-Fraktion will per Gesetz die
Umwandlung einer Sparkasse in eine Aktiengesellschaft
zulassen und dadurch die Wettbewerbsfähigkeit der
Kreditinstitute stärken. Nach Willen der Liberalen soll
der Gewährträger, also zum Beispiel der Kreis oder die
Stadt, die Mehrheit der Anteile behalten.
Kapitalbeteiligungen Dritter sollen zu 49 Prozent
zugelassen werden. Dies hatte die Nord-FDP schon vor drei
Jahren vorgeschlagen. Eine ähnliche Regelung ist bereits
in Rheinland-Pfalz in Kraft.
Mit
rot-grüner Mehrheit empfiehlt der Innen- und
Rechtsausschuss dem Landtag, den Vorschlag abzulehnen. Die
Erste Lesung war im Januar 2004.
Problem: Die 22 Sparkassen im Lande müssen sich neu
ausrichten, da das deutsche System der staatlichen
Absicherung ihrer Kapitalgeschäfte nach EU-Willen
Mitte 2005 ausläuft. Deshalb streben die Verbände
Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Hamburg eine Fusion
zum 1. Januar 2005 an. Außerdem wollen die Sparkassen
enger mit der HSH Nordbank kooperieren. Die
Kreissparkassen Ostholstein und Stormarn wollen ab 2006
gemeinsame Wege gehen.
HSH Nordbank und die Sparkassen verfügen über
einen Marktanteil von über 50 Prozent beim
Kreditgeschäft in Schleswig-Holstein.
mehr
Informationen: Erste Lesung - plenum-online
Januar
2004
(www.sh-landtag.de/plenumonline/januar2004/
texte/05_19_sparkasse_motorola.htm)
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Änderung
des Richterwahlverfahrens stößt auf breite Ablehnung
FDP will Einfluss der
Politik verringern
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Kiel (SHL). Der Vorschlag der FDP, den
Einfluss der Politik auf die Richterwahl in Schleswig-Holstein
zu verringern, ist bei den Parteien im Landtag auf breite
Ablehnung gestoßen. In der Ersten Lesung zu einem
entsprechenden Gesetzentwurf der Liberalen bezeichneten alle
Fraktionen sowie der SSW das geltende Verfahren zur Auswahl der
Richter an den schleswig-holsteinischen Gerichten als
hinreichend.
Die Fraktion der FDP hatte in der Begründung gefordert,
ausschließlich die Qualifikation der Bewerber als Ausschlag
gebendes Kriterium für eine Wahlentscheidung gelten zu lassen.
Zudem soll der Richterwahlausschuss künftig nur noch zur
Hälfte statt bisher zu zwei Dritteln aus Mitgliedern des
Landtags bestehen. Richterstellen dürften nicht "politisch
ausgekungelt" werden.
Die Beteiligung des Parlaments stelle die
wichtige demokratische Legitimierung des Auswahlverfahrens
sicher, betonten hingegen Redner von Rot-Grün. Bei der
Entschlussfassung sorge die geltende Zwei-Drittel-Mehrheit
dafür, dass die am besten geeigneten Kandidaten ausgewählt
würden. Zudem sei der FDP-Entwurf nicht verfassungsgemäß,
kritisierte die CDU. Der SSW
bezeichnete den FDP-Antrag als frauenfeindlich, da demnach der
Ausschuss nicht mehr zur Hälfte aus Männern und Frauen
bestehen müsse.
Justizministerin Anne Lütkes (Grüne) hielt die
geforderte stärkere Einbindung der Gerichtspräsidenten und der
Präsidialräte in die Ausschussentscheidungen für zweifelhaft.
Nach dem FDP-Gesetzentwurf hätten diese beiden Gruppen eine
unzulässige Doppelfunktion inne.
Der Gesetzentwurf wurde einstimmig an den Innen-
und Rechtsausschuss überwiesen.
Hauptredner:
Wolfgang Kubicki
(FDP), Klaus-Peter Puls (SPD), Thorsten Geißler (CDU), Irene
Fröhlich (Grüne), Silke Hinrichsen (SSW)
Hintergrund:
Die FDP legt dem Landtag in Erster Lesung einen
Entwurf zur Änderung der Landesverfassung und des
Richtergesetzes vor. Ziel ist es, die Wahl von Richtern
neu zu ordnen. So sollen nach Vorstellung der Liberalen
künftig nur noch die Hälfte statt bisher zwei Drittel
der Mitglieder des Richterwahlausschusses
Landtagsabgeordnete sein. Statt der bisherigen Formel
(acht von zwölf Mitgliedern sind Abgeordnete) sollen
künftig nur noch fünf des auf zehn Mitglieder
verkleinerten Gremiums aus dem Parlament stammen. Im
Gegenzug wollen die Liberalen die Rolle der Richter bei
der Wahl stärken - durch eine für sie günstigere
Zusammensetzung des Ausschusses und beispielsweise auch
durch ein ausgeweitetes Anhörungsrecht. Zudem soll der
Ausschuss ein stärkeres Mitspracherecht bei der
Einstellung von Richtern auf Probe bekommen.
Hintergrund des Vorstoßes: Die FDP beklagt, die
Richterwahl sei in jüngster Zeit zu stark von Parteien-Proporz
und zu wenig von den fachlichen Qualitäten der Kandidaten
beeinflusst worden. Als Beispiel verweist die FDP auf die
geplante Berufung dreier Gerichtspräsidenten, die seitens
der SPD und der CDU in Zusammenhang mit der Neubesetzung
des Präsidentenpostens im Landesrechnungshof gebracht
worden war.
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