Auf dieser Seite: Sparkassen - Richtergesetz/Verfassung

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Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sparkassengesetzes für das Land Schleswig-Holstein
Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drucksache 15/3052
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses
(1. Lesung 104. Sitzung am 21. Januar 2004)

Drucksache: 15/3263
-Plenarprotokoll-
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Top 12: 
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Landesver- fassung und des Schleswig-Holsteinischen Richtergesetzes
Gesetzentwurf der Fraktion der FDP
Drucksache: 15/3368
-Plenarprotokoll-
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Sparkassen: Pläne für Teilprivatisierung abgelehnt
FDP scheitert mit Gesetzentwurf in Zweiter Lesung

Kiel (SHL). Mit der Mehrheit der rot-grünen Regierungskoalition und den Stimmen des SSW hat der Landtag am Freitag, 30. April 2004, in Zweiter Lesung einen Vorstoß der Liberalen zur Teilprivatisierung der Sparkassen abgeschmettert. Die FDP wollte den Öffentlichen Kassen die Umwandlung in private Aktiengesellschaften erlauben, um Eigenkapitalquote und damit Wettbewerbsfähigkeit der Institute zu stärken. Die Gesetzesinitiative werde auch von den kommunalen Verbänden und den Sparkassen selbst abgelehnt, beschied Finanzminister Ralf Stegner (SPD). Wichtiger als eine Rechtsformänderungen sei, die Effizienz der Sparkassen zu verbessern. Das könne durch die Fusion zu einem Norddeutschen Sparkassenverbund erreicht werden.

Die Gesetzesänderung sei notwendig, damit die Sparkassen angesichts des Wegfalls der Gewährträgerhaftung gegenüber den Privatbanken nicht das Nachsehen hätten, so das Argument der FDP. Bislang haften die staatlichen Gewährträger – beispielsweise Kreise und Kommunen – wenn eine Sparkasse in Finanznöte kommt. Darin sieht die Europäische Union jedoch einen unfairen Wettbewerbsvorteil. Bis Mitte 2005 soll die Gewährträgerhaftung deshalb wegfallen. Die Folge: Die Geldbeschaffung wird für die Sparkassen teurer werden. 

Union begründet Enthaltung

Angesichts dieser Herausforderungen müssten die Geldinstitute die Möglichkeit erhalten, sich wirtschaftlich modern zu organisieren, schloss sich die CDU der Meinung der Liberalen an: Der Einfluss der Kommunen bleibe bei der Teilprivatisierung gewahrt, da nach den Plänen der FDP die Mehrheit von mindestens 51 Prozent der Anteile in der Öffentlichen Hand bleiben soll. In einem Punkt gab es in den Reihen von schwarz-gelb jedoch Meinungsverschiedenheiten: Anders als die FDP will die CDU Sparkassen-Aktien nicht auf dem freien Markt sondern nur an Kunden und Mitarbeiter verkaufen. In der Abstimmung hat sich die Union deshalb enthalten.

SPD, Grüne und SSW begründeten ihre ablehnende Haltung mit der Gefahr, dass privatwirtschaftlich organisierte Institute nur noch auf ihre Rendite achten und sich aus der flächendeckenden Versorgung, vor allem des ländlichen Raums, zurückziehen würden. Das träfe in Schleswig-Holstein vor allem den Mittelstand, der auf die Kreditvergabe durch die Sparkassen angewiesen sei. Eine Privatisierung würde zu Schließungen von Filialen und einem Preisanstieg bei den Leistungen führen.  Zusammen mit der ehemaligen Landesbank – der HSH-Nordbank – wickeln die Sparkassen in Schleswig-Holstein derzeit rund 50 Prozent des gesamten Kreditvolumens ab. 

Hauptredner: Heiner Garg (FDP); Andreas Beran (SPD); Hans-Jörn Arp (CDU); Monika Heinold (B’90/Grüne); Anke Spoorendonk (SSW); Finanzminister Ralf Stegner (SPD)

Hintergrund:
  Die FDP-Fraktion will per Gesetz die Umwandlung einer Sparkasse in eine Aktiengesellschaft zulassen und dadurch die Wettbewerbsfähigkeit der Kreditinstitute stärken. Nach Willen der Liberalen soll der Gewährträger, also zum Beispiel der Kreis oder die Stadt, die Mehrheit der Anteile behalten. Kapitalbeteiligungen Dritter sollen zu 49 Prozent zugelassen werden. Dies hatte die Nord-FDP schon vor drei Jahren vorgeschlagen. Eine ähnliche Regelung ist bereits in Rheinland-Pfalz in Kraft. 
   Mit rot-grüner Mehrheit empfiehlt der Innen- und Rechtsausschuss dem Landtag, den Vorschlag abzulehnen. Die Erste Lesung war im Januar 2004. 
  Problem: Die 22 Sparkassen im Lande müssen sich neu ausrichten, da das deutsche System der staatlichen Absicherung ihrer Kapitalgeschäfte nach EU-Willen Mitte 2005 ausläuft. Deshalb streben die Verbände Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Hamburg eine Fusion zum 1. Januar 2005 an. Außerdem wollen die Sparkassen enger mit der HSH Nordbank kooperieren. Die Kreissparkassen Ostholstein und Stormarn wollen ab 2006 gemeinsame Wege gehen.
 HSH Nordbank und die Sparkassen verfügen über einen Marktanteil von über 50 Prozent beim Kreditgeschäft in Schleswig-Holstein.

mehr Informationen: Erste Lesung - plenum-online Januar 2004
(www.sh-landtag.de/plenumonline/januar2004/
texte/05_19_sparkasse_motorola.htm)

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Änderung des Richterwahlverfahrens stößt auf breite Ablehnung
FDP will Einfluss der Politik verringern

Kiel (SHL). Der Vorschlag der FDP, den Einfluss der Politik auf die Richterwahl in Schleswig-Holstein zu verringern, ist bei den Parteien im Landtag auf breite Ablehnung gestoßen. In der Ersten Lesung zu einem  entsprechenden Gesetzentwurf der Liberalen bezeichneten alle Fraktionen sowie der SSW das geltende Verfahren zur Auswahl der Richter an den schleswig-holsteinischen Gerichten als hinreichend.

Die Fraktion der FDP hatte in der Begründung gefordert, ausschließlich die Qualifikation der Bewerber als Ausschlag gebendes Kriterium für eine Wahlentscheidung gelten zu lassen. Zudem soll der Richterwahlausschuss künftig nur noch zur Hälfte statt bisher zu zwei Dritteln aus Mitgliedern des Landtags bestehen. Richterstellen dürften nicht "politisch ausgekungelt" werden.

Die Beteiligung des Parlaments stelle die wichtige demokratische Legitimierung des Auswahlverfahrens sicher, betonten hingegen Redner von Rot-Grün. Bei der Entschlussfassung sorge die geltende Zwei-Drittel-Mehrheit dafür, dass die am besten geeigneten Kandidaten ausgewählt würden. Zudem sei der FDP-Entwurf nicht verfassungsgemäß, kritisierte die CDU. Der SSW bezeichnete den FDP-Antrag als frauenfeindlich, da demnach der Ausschuss nicht mehr zur Hälfte aus Männern und Frauen bestehen müsse.

Justizministerin Anne Lütkes (Grüne) hielt die geforderte stärkere Einbindung der Gerichtspräsidenten und der Präsidialräte in die Ausschussentscheidungen für zweifelhaft. Nach dem FDP-Gesetzentwurf hätten diese beiden Gruppen eine unzulässige Doppelfunktion inne.

Der Gesetzentwurf wurde einstimmig an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen.

Hauptredner: Wolfgang Kubicki (FDP), Klaus-Peter Puls (SPD), Thorsten Geißler (CDU), Irene Fröhlich (Grüne), Silke Hinrichsen (SSW)

Hintergrund:
  Die FDP legt dem Landtag in Erster Lesung einen Entwurf zur Änderung der Landesverfassung und des Richtergesetzes vor. Ziel ist es, die Wahl von Richtern neu zu ordnen. So sollen nach Vorstellung der Liberalen künftig nur noch die Hälfte statt bisher zwei Drittel der Mitglieder des Richterwahlausschusses Landtagsabgeordnete sein. Statt der bisherigen Formel (acht von zwölf Mitgliedern sind Abgeordnete) sollen künftig nur noch fünf des auf zehn Mitglieder verkleinerten Gremiums aus dem Parlament stammen. Im Gegenzug wollen die Liberalen die Rolle der Richter bei der Wahl stärken - durch eine für sie günstigere Zusammensetzung des Ausschusses und beispielsweise auch durch ein ausgeweitetes Anhörungsrecht. Zudem soll der Ausschuss ein stärkeres Mitspracherecht bei der Einstellung von Richtern auf Probe bekommen.
  Hintergrund des Vorstoßes: Die FDP beklagt, die Richterwahl sei in jüngster Zeit zu stark von Parteien-Proporz und zu wenig von den fachlichen Qualitäten der Kandidaten beeinflusst worden. Als Beispiel verweist die FDP auf die geplante Berufung dreier Gerichtspräsidenten, die seitens der SPD und der CDU in Zusammenhang mit der Neubesetzung des Präsidentenpostens im Landesrechnungshof gebracht worden war.

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