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Auf
dieser Seite: Lotterien,
Sportwetten, Lotto u. Toto - AOK
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Top 08:
Entwurf eines
Gesetzes über in öffentlicher Trägerschaft veranstaltete
Lotterien und Sportwetten
Gesetzentwurf der
Landesregierung
von der Tagesordnung
abgesetzt
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Top 09:
Entwurf eines
Gesetzes zum Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland
Gesetzentwurf der
Landesregierung
von der Tagesordnung
abgesetzt
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Top 10:
Entwurf eines
Gesetzes zum Staatsvertrag über die Re- gionalisierung von Teilen
der von den Unternehmen des Deutschen Lotto- und Totoblocks
erzielten Einnahmen
Gesetzentwurf der
Landesregierung
von der
Tagesordnung abgesetzt |
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Top 37:
Prüfung des
Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz des
Landes Schleswig-Holstein als Rechtsaufsichtsbehörde der AOK
Schleswig-Holstein durch den Landesrechnungshof
Antrag der Fraktion der CDU |
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Von
der Tagesordnung abgesetzt
Hauptredner:
Hintergrund:
Die Landesregierung legt dem Landtag in Erster Lesung drei
Gesetzentwürfe zur Neugliederung des Lotteriewesens in
Schleswig-Holstein vor.
- Im Zuge des
angestrebten Verkaufs der Landesanteile am
NordWestLotto an die Investitionsbank wird die neue
Betreibergesellschaft verpflichtet, festgelegte
Konzessionsabgaben an das Land abzuführen. Dieses
Geld soll gemeinnützigen Zwecken zugute kommen: Acht
Prozent, mindestens aber 6,3 Millionen Euro jährlich
stehen der Sportförderung, insbesondere dem
Landessportverband, zur Verfügung. 4,9 Prozent sollen
an die Verbraucher-Insolvenzberatung gehen; 3,1
Prozent sollen für Drogenarbeit und ein Prozent für
die Stiftung Naturschutz aufgewendet werden. Der Rest
geht in den Landeshaushalt. Der Doppeletat 2004/05
nennt eine Summe von rund 72 Millionen Euro pro Jahr
für diese Zwecke.
- Gleichzeitig legt das
Kabinett dem Parlament einen Staatsvertrag zur
Ratifizierung vor, der die unterschiedlichen
Regelungen in den Bundesländern vereinheitlichen
soll. Dieser Vertrag wurde bereits von den
Ministerpräsidenten der Länder unterzeichnet und
soll zum 1. Juli 2004 in Kraft treten. Die Absprache
betont den Vorrang des staatlichen Glückspiels und
nennt Voraussetzungen für die Veranstaltung privater
Lotterien.
- Ebenfalls am 1. Juli
soll ein bereits unterzeichneter Staatsvertrag in
Kraft treten, der gewerbliche Spielervermittler dazu
verpflichten soll, ihre Erträge zu regionalisieren.
Das Problem: Unternehmen wie Faber aus Bochum oder
fluxx.com aus Kiel vermitteln Lotto-Spieler aus ganz
Deutschland an die Lottogesellschaft ihres
Bundeslandes. Dies, so der Vorwurf, geht zu Lasten der
Regionen, in denen die Spieler ihren Wohnsitz haben
und bevorteilt die Länder, in denen die Unternehmen
angesiedelt sind.
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"AOK-Affäre": CDU
allein auf
weiter Flur...
...mit Forderung
nach Überprüfung des Sozialministeriums durch den
Landesrechnungshof
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Kiel (SHL/lno). Der Landesrechnungshof (LRH)
wird die Rolle des Sozialministeriums als zuständige
Rechtsaufsicht bei den strittigen Vorgängen in der AOK
Schleswig-Holstein nicht prüfen. Ein Antrag der CDU scheiterte
am Freitag, 30. April 2004 an der Mehrheit der
Regierungsfraktionen und SSW; die FDP enthielt sich.
Parteiübergreifend wurde generell die Zuständigkeit des LRH
als Prüfgremium in Frage gestellt.
Unter anderem wollte die Union feststellen
lassen, wer im Sozialministerium über eine zweifelhafte
Billig-Kreditvergabe an den mittlerweile entlassenen
Vorstandsvorsitzenden Peter Buschmann Bescheid wusste und wie es
sein konnte, dass der Manager noch weitere Kredite erhielt.
Buschmann hatte zunächst einen günstiges Darlehen über 231.500
Euro in Anspruch genommen. Inzwischen
kursieren in den Medien Berichte über teure Flugreisen des
ehemaligen Vorstandsvizes Bernhard Warsitzki. Dieser soll nach
Presseberichten zwischen Oktober 1999 und Februar 2003 insgesamt
sieben mal auf Rechnung der AOK in die USA geflogen sein. Die
Kosten für die Reisen beliefen sich auf über 47. 000 Euro,
heißt es. Zudem sind zweifelhafte Beraterverträge im Wert von
1,5 Millionen Euro im Gespräch.
Die Spitze des Ministeriums habe bereits im Jahr 2000 vom Kredit
an den damaligen Vorstandsvorsitzenden erfahren, aber nicht für eine
Rückzahlung gesorgt, kritisierte Kalinka. Im Übrigen seien die
"allermeisten" der 78 Beraterverträge der Nord-AOK (740 000
Versicherte, Haushalt 1,7 Milliarden Euro) aus den Jahren 1999 bis
2003 nicht ordnungsgemäß ausgeschrieben worden. "Was ist
das für eine Rechtsaufsicht eines Ministeriums?", fragte
Werner Kalinka (CDU) und untermauerte damit die Forderung nach
einer Überprüfung durch den LRH.
Überfraktionelle Ablehnung
Dass die Vorgänge bei der AOK einer genauen
Prüfung unterzogen werden müssen, war über die Parteigrenzen
hinweg unstrittig. Unklar blieb jedoch, wer dafür
verantwortlich sei. Nach Auffassung von Wolfgang Baasch (SPD),
der darauf hinwies, dass die Darlehen derzeit rückabgewickelt
würden, seien die Selbstverwaltungsgremien in der AOK für eine
Überprüfung zuständig. Dies bestätigte auch Silke Hinrichsen
vom SSW: "Die Selbstverwaltungsorgane der AOK haben versagt".
Das Sozialministerium als Rechtsaufsicht könne nur prüfen,
"muss aber nicht". Es solle per Definition zunächst
nur beratend auf die Behebung von Missständen hinwirken.
Heiner Garg betonte, dass sich die AOK einer
"intensiven Kontrolle durch die Rechtsaufsicht über einen
längeren Zeitraum erfolgreich entziehen konnte, da die
Rechtsaufsicht nicht alle Mittel ausgeschöpft hat". Eine
Prüfung des Sozialministeriums stehe nicht dem LRH, sondern dem
Bundesversicherungsamt zu. So sah das auch Angelika Birk von den
Grünen. Eine Prüfung würde den LRH mit überflüssiger Arbeit
belasten. Dennoch dürfe nicht aus den Augen verloren werden,
dass ein massiver Vertrauensverlust bei der AOK zu verzeichnen
sei.
Minister weist Verantwortung von sich
Dies bestätigte auch Finanzminister Ralf
Stegner (SPD). "Selbstverwaltung darf keine Selbstbedienung
sein", mahnte er weiter. Ebenso wie Garg betonte Stegner,
dass Rechts- und Fachaufsicht zwei verschiedene Dinge seien. Die
Fachaufsicht, die allein zu Prüfungen des gesamten
Geschäftsbereichs berechtigt, habe das Bundesversicherungsamt.
"Sie fordern das Sozialministerium auf, sich gegen Recht
und Gesetz zu verhalten", warf Stegner der CDU vor.
Hintergrund:
Die
AOK Schleswig-Holstein hat in letzter Zeit für negative
Schlagzeilen gesorgt. Der Vorstandsvorsitzende Peter
Buschmann war zunächst beurlaubt und Mitte April dann
entlassen worden, weil er Darlehen aus AOK-Mitteln in
einer Gesamthöhe von 231.500 Euro in Anspruch genommen
hatte. Die beiden Verwaltungsrats-Vorsitzenden, die diesen
Kredit genehmigt hatten, sind inzwischen
zurückgetreten.
Die Opposition im Landtag bemängelt, diese
Kreditvergabe aus Beitragsmitteln entspreche nicht der
AOK-Satzung. Der Vorgang sei dem Landes-Sozialministerium
bereits seit 2000 bekannt gewesen. Das Ministerium als
zuständige Rechtsaufsicht hätte deswegen frühzeitig
einschreiten müssen, so der Vorwurf. Die Union fordert
nun eine Überprüfung der Rechtsaufsicht durch den
Landesrechnungshof. Die Staatsanwaltschaft Kiel hat ein
Vorprüfungsverfahren gegen Buschmann eingeleitet.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt zudem gegen den
ehemaligen stellvertretenden AOK-Vorstandsvorsitzenden
Bernhard Warsitzki. Presseberichten zufolge soll er
mehrmals auf AOK-Kosten ohne dienstlichen Bezug in die USA
geflogen sein.
mehr
Informationen: plenum
online, Februar
2004
(www..sh-landtag.de/plenumonline/februar2004/
texte/08_30_selbstverwaltung_psa.htm)
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