Auf dieser Seite: Lotterien, Sportwetten, Lotto u. Toto - AOK

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Top 08: 
Entwurf eines Gesetzes über in öffentlicher Trägerschaft veranstaltete Lotterien und Sportwetten
Gesetzentwurf der Landesregierung
       von der Tagesordnung abgesetzt

Drucksache: 15/3342
-Plenarprotokoll-
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Top 09: 
Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland
Gesetzentwurf der Landesregierung
       von der Tagesordnung abgesetzt
Drs.: 15/3343(neu)   
Top 10: 
Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die Re- gionalisierung von Teilen der von den Unternehmen des Deutschen Lotto- und Totoblocks erzielten Einnahmen
Gesetzentwurf der Landesregierung
      von der Tagesordnung abgesetzt
Drucksache:15/3346 

Top 37: 
Prüfung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein als Rechtsaufsichtsbehörde der AOK Schleswig-Holstein durch den Landesrechnungshof
Antrag der Fraktion der CDU

Drucksache: 15/3390
-Plenarprotokoll-
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Lotterien

Von der Tagesordnung abgesetzt

Hauptredner:

Hintergrund:
  Die Landesregierung legt dem Landtag in Erster Lesung drei Gesetzentwürfe zur Neugliederung des Lotteriewesens in Schleswig-Holstein vor.
  • Im Zuge des angestrebten Verkaufs der Landesanteile am NordWestLotto an die Investitionsbank wird die neue Betreibergesellschaft verpflichtet, festgelegte Konzessionsabgaben an das Land abzuführen. Dieses Geld soll gemeinnützigen Zwecken zugute kommen: Acht Prozent, mindestens aber 6,3 Millionen Euro jährlich stehen der Sportförderung, insbesondere dem Landessportverband, zur Verfügung. 4,9 Prozent sollen an die Verbraucher-Insolvenzberatung gehen; 3,1 Prozent sollen für Drogenarbeit und ein Prozent für die Stiftung Naturschutz aufgewendet werden. Der Rest geht in den Landeshaushalt. Der Doppeletat 2004/05 nennt eine Summe von rund 72 Millionen Euro pro Jahr für diese Zwecke.
  • Gleichzeitig legt das Kabinett dem Parlament einen Staatsvertrag zur Ratifizierung vor, der die unterschiedlichen Regelungen in den Bundesländern vereinheitlichen soll. Dieser Vertrag wurde bereits von den Ministerpräsidenten der Länder unterzeichnet und soll zum 1. Juli 2004 in Kraft treten. Die Absprache betont den Vorrang des staatlichen Glückspiels und nennt Voraussetzungen für die Veranstaltung privater Lotterien.
  • Ebenfalls am 1. Juli soll ein bereits unterzeichneter Staatsvertrag in Kraft treten, der gewerbliche Spielervermittler dazu verpflichten soll, ihre Erträge zu regionalisieren. Das Problem: Unternehmen wie Faber aus Bochum oder fluxx.com aus Kiel vermitteln Lotto-Spieler aus ganz Deutschland an die Lottogesellschaft ihres Bundeslandes. Dies, so der Vorwurf, geht zu Lasten der Regionen, in denen die Spieler ihren Wohnsitz haben und bevorteilt die Länder, in denen die Unternehmen angesiedelt sind.

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"AOK-Affäre": CDU allein auf
weiter Flur...
...mit Forderung nach Überprüfung des Sozialministeriums durch den Landesrechnungshof

Kiel (SHL/lno). Der Landesrechnungshof (LRH) wird die Rolle des Sozialministeriums als zuständige Rechtsaufsicht bei den strittigen Vorgängen in der AOK Schleswig-Holstein nicht prüfen. Ein Antrag der CDU scheiterte am Freitag, 30. April 2004 an der Mehrheit der Regierungsfraktionen und SSW; die FDP enthielt sich. Parteiübergreifend wurde generell die Zuständigkeit des LRH als Prüfgremium in Frage gestellt.

Unter anderem wollte die Union feststellen lassen, wer im Sozialministerium über eine zweifelhafte Billig-Kreditvergabe an den mittlerweile entlassenen Vorstandsvorsitzenden Peter Buschmann Bescheid wusste und wie es sein konnte, dass der Manager noch weitere Kredite erhielt. Buschmann hatte zunächst einen günstiges Darlehen über 231.500 Euro in Anspruch genommen. Inzwischen kursieren in den Medien Berichte über teure Flugreisen des ehemaligen Vorstandsvizes Bernhard Warsitzki. Dieser soll nach Presseberichten zwischen Oktober 1999 und Februar 2003 insgesamt sieben mal auf Rechnung der AOK in die USA geflogen sein. Die Kosten für die Reisen beliefen sich auf über 47. 000 Euro, heißt es. Zudem sind zweifelhafte Beraterverträge im Wert von 1,5 Millionen Euro im Gespräch.

Die Spitze des Ministeriums habe bereits im Jahr 2000 vom Kredit an den damaligen Vorstandsvorsitzenden erfahren, aber nicht für eine Rückzahlung gesorgt, kritisierte Kalinka. Im Übrigen seien die "allermeisten" der 78 Beraterverträge der Nord-AOK (740 000 Versicherte, Haushalt 1,7 Milliarden Euro) aus den Jahren 1999 bis 2003 nicht ordnungsgemäß ausgeschrieben worden. "Was ist das für eine Rechtsaufsicht eines Ministeriums?", fragte Werner Kalinka (CDU) und untermauerte damit die Forderung nach einer Überprüfung durch den LRH.  

Überfraktionelle Ablehnung

Dass die Vorgänge bei der AOK einer genauen Prüfung unterzogen werden müssen, war über die Parteigrenzen hinweg unstrittig. Unklar blieb jedoch, wer dafür verantwortlich sei. Nach Auffassung von Wolfgang Baasch (SPD), der darauf hinwies, dass die Darlehen derzeit rückabgewickelt würden, seien die Selbstverwaltungsgremien in der AOK für eine Überprüfung zuständig. Dies bestätigte auch Silke Hinrichsen vom SSW: "Die Selbstverwaltungsorgane der AOK haben versagt". Das Sozialministerium als Rechtsaufsicht könne nur prüfen, "muss aber nicht". Es solle per Definition zunächst nur beratend auf die Behebung von Missständen hinwirken.

Heiner Garg betonte, dass sich die AOK einer "intensiven Kontrolle durch die Rechtsaufsicht über einen längeren Zeitraum erfolgreich entziehen konnte, da die Rechtsaufsicht nicht alle Mittel ausgeschöpft hat". Eine Prüfung des Sozialministeriums stehe nicht dem LRH, sondern dem Bundesversicherungsamt zu. So sah das auch Angelika Birk von den Grünen. Eine Prüfung würde den LRH mit überflüssiger Arbeit belasten. Dennoch dürfe nicht aus den Augen verloren werden, dass ein massiver Vertrauensverlust bei der AOK zu verzeichnen sei.

Minister weist Verantwortung von sich

Dies bestätigte auch Finanzminister Ralf Stegner (SPD). "Selbstverwaltung darf keine Selbstbedienung sein", mahnte er weiter. Ebenso wie Garg betonte Stegner, dass Rechts- und Fachaufsicht zwei verschiedene Dinge seien. Die Fachaufsicht, die allein zu Prüfungen des gesamten Geschäftsbereichs berechtigt, habe das Bundesversicherungsamt. "Sie fordern das Sozialministerium auf, sich gegen Recht und Gesetz zu verhalten", warf Stegner der CDU vor.

Hintergrund:
  Die AOK Schleswig-Holstein hat in letzter Zeit für negative Schlagzeilen gesorgt. Der Vorstandsvorsitzende Peter Buschmann war zunächst beurlaubt und Mitte April dann entlassen worden, weil er Darlehen aus AOK-Mitteln in einer Gesamthöhe von 231.500 Euro in Anspruch genommen hatte. Die beiden Verwaltungsrats-Vorsitzenden, die diesen Kredit genehmigt hatten, sind inzwischen zurückgetreten. 
  Die Opposition im Landtag bemängelt, diese Kreditvergabe aus Beitragsmitteln entspreche nicht der AOK-Satzung. Der Vorgang sei dem Landes-Sozialministerium bereits seit 2000 bekannt gewesen. Das Ministerium als zuständige Rechtsaufsicht hätte deswegen frühzeitig einschreiten müssen, so der Vorwurf. Die Union fordert nun eine Überprüfung der Rechtsaufsicht durch den Landesrechnungshof. Die Staatsanwaltschaft Kiel hat ein Vorprüfungsverfahren gegen Buschmann eingeleitet.
  Die Staatsanwaltschaft ermittelt zudem gegen den ehemaligen stellvertretenden AOK-Vorstandsvorsitzenden Bernhard Warsitzki. Presseberichten zufolge soll er mehrmals auf AOK-Kosten ohne dienstlichen Bezug in die USA geflogen sein.

mehr Informationen: plenum online, Februar 2004
(www..sh-landtag.de/plenumonline/februar2004/
texte/08_30_selbstverwaltung_psa.htm)

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