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Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hochschul- gesetzes und des Hochschulzulassungsgesetzes
Gesetzentwurf der Fraktion der CDU
Drucksache: 15/3376
-Plenarprotokoll-

Hochschulen: Ein Mehr an Autonomie ruft geteiltes Echo hervor
CDU legt Reformwerk zum Hochschulgesetz vor

Kiel (SHL). Der CDU-Vorschlag, den Hochschulen im Land mehr Rechte zuzugestehen, ist bei den Parteien im Schleswig-Holsteinischen Landtag am Donnerstag, 29. April 2004, auf ein geteiltes Echo gestoßen. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Entscheidungsabläufe an den Hochschulen zu beschleunigen und Handlungsfreiheiten insbesondere bei der Auswahl von Professoren und Studenten auszudehnen. Außerdem soll die Kooperation mit Hamburg gesetzlich verankert werden. Die Hochschulen brauchen "Luft zum atmen", erklärte CDU-Bildungsexperte Jost de Jager in der Begründung. "Wir wollen in diesem Land etwas gestalten und die Autonomie der Hochschulen stärken." 

Nach dem Willen der Union sollen die Hochschulen künftig über die Berufung aller Professoren selber entscheiden können. Das gleiche wünscht sich die CDU für die Auswahl des größten Teils der Studierenden in Fächern mit Numerus Clausus wie etwa Biochemie, Jura oder Englisch, die nicht über die ZVS (Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen) laufen.

Der Bildungsexperte der FDP, Ekkehard Klug, hielt zusätzlich zur eigenständigen Auswahl von Studierenden und Professoren auch eine eigenständige Aufsicht über Bauprojekte durch die Hochschulen für denkbar. Die von den Christdemokraten geplante Richtlinienkompetenz für Rektoren beurteilte er dagegen als problematisch. Damit würden Direktoren zu "Diktatoren auf Zeit", befürchtete Klug.

SPD signalisiert Diskussionsbereitschaft

Grundsätzliche Bereitschaft zu einer vertiefenden Diskussion äußerte der Hochschulexperte der SPD Jürgen Weber. Kritisch beurteilte er allerdings den CDU-Vorschlag, einen Landeshochschulrat einzurichten, in dem Vertreter hochschulfremder Bereiche über die Hochschulpolitik beraten sollen. Dieser Rat entspreche nicht den Grundsätzen von Eigenständigkeit, so Weber. Eine Hochschul-Kooperation mit Hamburg sei grundsätzlich denkbar, jedoch nicht per gesetzlicher Verpflichtung.

Bildungsministerin Ute Erdsiek-Rave (SPD) sprach sich für eine deutliche Stärkung des Selbstauswahlrechtes für Studenten durch die Hochschulen aus. Hinsichtlich einer engeren Kooperation mit Hamburg sagte die Ministerin: "Was freiwillig funktioniert, sollte man auch freiwillig belassen". Generell befinde sich der Gesetzentwurf der CDU aber im Stadium eines Referentenentwurfs und bilde daher keine angemessene Diskussionsgrundlage.

Grüne: Hochschulen sind keine Unternehmen

Für eine Mittelverteilung nach Leistung in Forschung und Lehre sprach sich Angelika Birk von den Grünen aus. Die Demokratie der Hochschulen dürfe aber nicht ausgehebelt werden, warnte sie. Unis seien keine Unternehmen, da dürfe nichts "miteinander vermischt werden". Studierende sollten darüber hinaus wählen können, was sie lernen wollen, sagte Birk mit Blick auf das geplante Selbstauswahlrecht der Hochschulen.

"Wir müssen das Interesse der jungen Leute am Studieren wecken und ihnen nicht das Gefühl geben, dass sie nicht zum Studieren taugen", mahnte Anke Spoorendonk (SSW). Gleichwohl sollte ein Teil der Studierenden von den Hochschulen ausgewählt werden dürfen. Die ZVS spiele allerdings weiterhin eine wichtige Rolle und müsse erhalten bleiben. Es sei ein Fehler, die Interessen der Hochschulen gegen Chancengleichheit auszuspielen.

Der Gesetzentwurf wurde abschließend an den Bildungsausschuss überwiesen.

Hintergrund:
  Per Gesetz will die CDU den Hochschulen im Lande mehr Autonomie zugestehen. So sollen die Hochschulen alle Professoren selber berufen dürfen sowie mehr Freiheiten bei der Auswahl der Studenten bekommen – 90 Prozent der Studienplätze in Fächern, bei denen die Auswahl nicht zentral über die ZVS erfolgt, sollen durch eigene Verfahren vergeben werden können. Die Universitäten sollen zudem ihr Studienjahr nach eigenen Vorstellungen gestalten und zum Beispiel von Semester auf Trimester übergehen können. Die Rektorate sollen dadurch gestärkt werden, dass ihre Mitglieder bis zu sechs Jahre im Amt bleiben dürfen; der Rektor erhält eine Richtlinienkompetenz.
  Darüber hinaus will die Union die Zusammenarbeit Schleswig-Holsteins mit Hamburg bei der Hochschulplanung gesetzlich verankern und einen Landeshochschulrat einberufen. Dieses Gremium soll aus Experten bestehen, die nicht aus den Hochschulen des Landes stammen.

mehr Informationen: Hochschulthemen,  plenum-online Januar 2004 
(www.sh-landtag.de/plenumonline/januar2004/texte/20_elitefoerderung.htm)
plenum-online Februar 2004 
(www.www.sh-landtag.de/plenumonline/februar2004/
texte/02_19_unigebuehren_bildungsstaetten.htm)

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