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Hochschulen: Ein
Mehr an Autonomie ruft geteiltes Echo hervor
CDU legt Reformwerk zum
Hochschulgesetz vor
Kiel (SHL). Der CDU-Vorschlag, den Hochschulen
im Land mehr Rechte zuzugestehen, ist bei den Parteien im
Schleswig-Holsteinischen Landtag am Donnerstag, 29. April 2004,
auf ein geteiltes Echo gestoßen. Ziel des Gesetzentwurfs ist es,
Entscheidungsabläufe an den Hochschulen zu beschleunigen und
Handlungsfreiheiten insbesondere bei der Auswahl von Professoren
und Studenten auszudehnen. Außerdem soll die Kooperation mit
Hamburg gesetzlich verankert werden. Die Hochschulen brauchen
"Luft zum atmen", erklärte CDU-Bildungsexperte Jost de
Jager in der Begründung. "Wir
wollen in diesem Land etwas gestalten und die Autonomie der
Hochschulen stärken."
Nach dem Willen der Union
sollen die Hochschulen künftig über die Berufung aller
Professoren selber entscheiden können. Das gleiche wünscht sich
die CDU für die Auswahl des größten Teils der Studierenden in
Fächern mit Numerus Clausus wie etwa Biochemie, Jura oder
Englisch, die nicht über die ZVS (Zentralstelle für die Vergabe
von Studienplätzen) laufen.
Der Bildungsexperte der FDP, Ekkehard Klug, hielt
zusätzlich zur eigenständigen Auswahl von Studierenden und
Professoren auch eine eigenständige Aufsicht über Bauprojekte durch
die Hochschulen für denkbar. Die von den Christdemokraten
geplante Richtlinienkompetenz für Rektoren beurteilte er dagegen
als problematisch. Damit würden Direktoren zu "Diktatoren
auf Zeit", befürchtete Klug.
SPD signalisiert Diskussionsbereitschaft
Grundsätzliche Bereitschaft zu einer vertiefenden
Diskussion äußerte der Hochschulexperte der SPD Jürgen Weber.
Kritisch beurteilte er allerdings den CDU-Vorschlag, einen
Landeshochschulrat einzurichten, in dem Vertreter hochschulfremder
Bereiche über die Hochschulpolitik beraten sollen. Dieser Rat
entspreche nicht den Grundsätzen von Eigenständigkeit, so Weber.
Eine Hochschul-Kooperation mit Hamburg sei grundsätzlich denkbar,
jedoch nicht per gesetzlicher Verpflichtung.
Bildungsministerin Ute Erdsiek-Rave (SPD) sprach
sich für eine deutliche Stärkung des Selbstauswahlrechtes für
Studenten durch die Hochschulen aus. Hinsichtlich einer engeren
Kooperation mit Hamburg sagte die Ministerin: "Was freiwillig
funktioniert, sollte man auch freiwillig belassen". Generell
befinde sich der Gesetzentwurf der CDU aber im Stadium eines
Referentenentwurfs und bilde daher keine angemessene
Diskussionsgrundlage.
Grüne: Hochschulen sind keine Unternehmen
Für eine Mittelverteilung nach Leistung in
Forschung und Lehre sprach sich Angelika Birk von den Grünen aus.
Die Demokratie der Hochschulen dürfe aber nicht ausgehebelt
werden, warnte sie. Unis seien keine Unternehmen, da dürfe nichts
"miteinander vermischt werden". Studierende sollten
darüber hinaus wählen können, was sie lernen wollen, sagte Birk
mit Blick auf das geplante Selbstauswahlrecht der Hochschulen.
"Wir müssen das Interesse der jungen Leute
am Studieren wecken und ihnen nicht das Gefühl geben, dass sie
nicht zum Studieren taugen", mahnte Anke Spoorendonk (SSW).
Gleichwohl sollte ein Teil der Studierenden von den Hochschulen
ausgewählt werden dürfen. Die ZVS spiele allerdings weiterhin
eine wichtige Rolle und müsse erhalten bleiben. Es sei ein
Fehler, die Interessen der Hochschulen gegen
Chancengleichheit auszuspielen.
Der Gesetzentwurf wurde abschließend an den
Bildungsausschuss überwiesen.
Hintergrund:
Per Gesetz will die CDU
den Hochschulen im Lande mehr Autonomie zugestehen. So
sollen die Hochschulen alle Professoren selber berufen
dürfen sowie mehr Freiheiten bei der Auswahl der
Studenten bekommen – 90 Prozent der Studienplätze in
Fächern, bei denen die Auswahl nicht zentral über die
ZVS erfolgt, sollen durch eigene Verfahren vergeben werden
können. Die Universitäten sollen zudem ihr Studienjahr
nach eigenen Vorstellungen gestalten und zum Beispiel von
Semester auf Trimester übergehen können. Die Rektorate
sollen dadurch gestärkt werden, dass ihre Mitglieder bis
zu sechs Jahre im Amt bleiben dürfen; der Rektor erhält
eine Richtlinienkompetenz.
Darüber hinaus will die Union die Zusammenarbeit
Schleswig-Holsteins mit Hamburg bei der Hochschulplanung
gesetzlich verankern und einen Landeshochschulrat
einberufen. Dieses Gremium soll aus Experten bestehen, die
nicht aus den Hochschulen des Landes stammen.
mehr Informationen: Hochschulthemen,
plenum-online Januar
2004
(www.sh-landtag.de/plenumonline/januar2004/texte/20_elitefoerderung.htm)
plenum-online
Februar
2004
(www.www.sh-landtag.de/plenumonline/februar2004/
texte/02_19_unigebuehren_bildungsstaetten.htm)
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