Auf dieser Seite: Zuwanderung - Härtefallkommission

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Top 23: 
Sicherheit, Integration und Zuwanderung
Antrag der Fraktion der CDU

Drucksache: 15/3370
-Plenarprotokoll-
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Top 20: 
Debatte über den Bericht der Härtefallkommission für das Jahr 2003
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
von der TO abgesetzt; verlegt auf Mai-Sitzung
Drucksache: 15/3347
-Plenarprotokoll-
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CDU: Ausweisung bei Terror-Verdacht
Landtag weist Vorstoß überfraktionell zurück

Kiel (SHL). Im Kampf gegen den internationalen Terrorismus hat die CDU-Landtagsfraktion am Mittwoch, 28. April, eine Verschärfung des Ausländerrechtes gefordert. So sollen Ausländer, von denen die Gefahr eines terroristischen Anschlags ausgeht, künftig ohne konkrete Beweise ausgewiesen werden. Der Landtag wies den Vorstoß der CDU überfraktionell zurück.

Während der CDU-Abgeordnete Peter Lehnert mit Blick auf die Anschläge von Madrid am 11. März "eine neue Dimension des politischen Verbrechens" konstatierte, betonte  Innenminister Klaus Buß (SPD) in einem Bericht der Landesregierung, dass "die Abschiebung keine Verdachtssanktion sein darf ". Eine Ausweisung dürfe lediglich auf Grundlage von Tatsachen erfolgen. Ähnlich argumentierte Wolfgang Kubicki (FDP): Die CDU verkehre den Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten" in Richtung „Im Zweifel für den Sicherheitsstaat". Die Union verwechsele die Debatte um das Zuwanderungsgesetz mit einem Anti-Terror-Gesetz, monierte auch Klaus-Peter Puls (SPD).

In dieselbe Richtung zielte Irene Fröhlich (Grüne). Ihre Befürchtung: Im Zuge der Diskussion um die innere Sicherheit könnte die wichtige Integrationshilfe gestrichen werden. Die Bedeutung einer erfolgreichen Umsetzung des Zuwanderungsgesetzes betonte Silke Hinrichsen (SSW). Angesichts der aktuellen Gesetzeslage sei es wenig verwunderlich, dass potentielle Zuwanderer Deutschland häufig nach kurzer Zeit wieder verlassen.

Der diskutierte CDU-Antrag sieht ferner unter anderem die Regelausweisung von Extremisten, die Beschleunigung von Gerichtsverfahren für Ausweisungen oder stärkere Kontrollmöglichkeiten bei der Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen vor. Hintergrund der politischen Auseinandersetzung ist das Zuwanderungsgesetz, deren sicherheitspolitische Aspekte nach den Terror-Anschlägen von Madrid ins Zentrum der Diskussion gerückt sind. Dieses Bundesgesetz wird zurzeit im Vermittlungsausschuss beraten.

Der Antrag der CDU wurde an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen.

Hintergrund:
  Nach den Terror-Anschlägen in Madrid vom 11. März 2004 ist der Sicherheitsaspekt in das Zentrum der Diskussion über das Zuwanderungsgesetz gerückt. Dieses Bundesgesetz wird zurzeit im Vermittlungsausschuss beraten.
  Führende Unionspolitiker fordern, die Ausweisung von Ausländern auch beim bloßen Verdacht auf Mitarbeit in einer Terrororganisation zuzulassen. Die derzeitige, nach den Anschlägen des 11. September 2001 beschlossene Rechtslage sieht vor, dass „Tatsachen belegen" müssen, ob ein in Deutschland lebender Ausländer einer Terrorgruppe angehört. Dieser Nachweis, so der Einwand aus der Union, sei im Einzelfall schwer zu erbringen, weil Zeugen sich häufig weigerten, vor Gericht auszusagen.
  SPD-Vertreter haben grundsätzliche Zustimmung zu diesem Anliegen signalisiert. Kritiker befürchten die Aufhebung grundsätzlicher Rechtsprinzipien.
  Auf Antrag der CDU soll die Landeregierung dem Landtag ihre Position in dieser Frage darlegen.

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Härtefallkommission

Von der Tagesordnung abgesetzt; 
verlegt auf Mai-Sitzung

Hauptredner:

Hintergrund:
  Seit Oktober 1996 gibt es in Schleswig-Holstein eine Härtefallkommission. Die kann angerufen werden, wenn Ausländer aus Schleswig-Holstein geltend machen, die bevorstehende Ausreise oder Abschiebung sei für sie eine besondere Härte. Mitglieder in diesem behörden- unabhängigen Gremium sind Vertreter von Kirchen, Wohlfahrtsverbänden, Flüchtlingsorganisationen und des Innenministeriums. Die Härtefallkommission kann vor allem dann weiterhelfen, wenn noch Ermessensspielräume vorhanden sind, also rechtskräftige Gerichtsentscheidungen oder klare Gesetzesregelungen noch nicht entgegenstehen. Die Härtefallkommission kann dann der zuständigen Ausländerbehörde eine Empfehlung zur Behandlung des Einzelfalles geben. Die Geschäftsstelle der Kommission befindet sich im Innenministerium; die Sitzungen der Kommission finden in der Regel einmal monatlich statt.
  Laut ihrem Tätigkeitsbericht für das Jahr 2003 ist die Kommission in 106 Fällen angerufen worden. Diese Fälle betrafen insgesamt 268 Personen. In 19 Fällen hat die Kommission eine positive Empfehlung im Sinne der Antragsteller abgegeben. Die meisten der Fälle betrafen Bürger von Serbien-Montenegro (inklusive Kosovo, 26 Fälle), der Türkei (24) und der Demokratischen Republik Kongo (12). Die Gründe für die Anrufung der Kommission waren unter anderem psychische Erkrankungen, ein hoher Integrationsgrad in Deutschland durch langjährigen Aufenthalt, bevorstehende Eheschließungen und andere familiäre Gründe und die politischen Verhältnisse im Heimatland.

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