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CDU:
Ausweisung bei Terror-Verdacht
Landtag weist
Vorstoß überfraktionell zurück
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Kiel (SHL). Im Kampf
gegen den internationalen Terrorismus hat die
CDU-Landtagsfraktion am Mittwoch, 28. April, eine Verschärfung
des Ausländerrechtes gefordert. So sollen Ausländer, von denen
die Gefahr eines terroristischen Anschlags ausgeht, künftig
ohne konkrete Beweise ausgewiesen werden. Der Landtag wies den
Vorstoß der CDU überfraktionell zurück.
Während der
CDU-Abgeordnete Peter Lehnert mit Blick auf die Anschläge von
Madrid am 11. März "eine neue Dimension des politischen
Verbrechens" konstatierte, betonte Innenminister
Klaus Buß (SPD) in einem Bericht der Landesregierung, dass
"die Abschiebung keine Verdachtssanktion sein darf ".
Eine Ausweisung dürfe lediglich auf Grundlage von Tatsachen
erfolgen. Ähnlich argumentierte Wolfgang Kubicki (FDP): Die CDU
verkehre den Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten"
in Richtung „Im Zweifel für den Sicherheitsstaat". Die
Union verwechsele die Debatte um das Zuwanderungsgesetz mit
einem Anti-Terror-Gesetz, monierte auch Klaus-Peter Puls (SPD).
In dieselbe Richtung
zielte Irene Fröhlich (Grüne). Ihre Befürchtung: Im Zuge der
Diskussion um die innere Sicherheit könnte die wichtige
Integrationshilfe gestrichen werden. Die Bedeutung einer
erfolgreichen Umsetzung des Zuwanderungsgesetzes betonte Silke
Hinrichsen (SSW). Angesichts der aktuellen Gesetzeslage sei es
wenig verwunderlich, dass potentielle Zuwanderer Deutschland
häufig nach kurzer Zeit wieder verlassen.
Der diskutierte CDU-Antrag
sieht ferner unter anderem die Regelausweisung von Extremisten,
die Beschleunigung von Gerichtsverfahren für Ausweisungen oder
stärkere Kontrollmöglichkeiten bei der Erteilung von
Aufenthaltsgenehmigungen vor. Hintergrund der politischen
Auseinandersetzung ist das Zuwanderungsgesetz, deren
sicherheitspolitische Aspekte nach den Terror-Anschlägen von
Madrid ins Zentrum der Diskussion gerückt sind. Dieses
Bundesgesetz wird zurzeit im Vermittlungsausschuss beraten.
Der Antrag der CDU
wurde an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen.
Hintergrund:
Nach den Terror-Anschlägen in Madrid vom 11.
März 2004 ist der Sicherheitsaspekt in das Zentrum der
Diskussion über das Zuwanderungsgesetz gerückt. Dieses
Bundesgesetz wird zurzeit im Vermittlungsausschuss
beraten.
Führende Unionspolitiker fordern, die Ausweisung
von Ausländern auch beim bloßen Verdacht auf Mitarbeit
in einer Terrororganisation zuzulassen. Die derzeitige,
nach den Anschlägen des 11. September 2001 beschlossene
Rechtslage sieht vor, dass „Tatsachen belegen"
müssen, ob ein in Deutschland lebender Ausländer einer
Terrorgruppe angehört. Dieser Nachweis, so der Einwand
aus der Union, sei im Einzelfall schwer zu erbringen, weil
Zeugen sich häufig weigerten, vor Gericht auszusagen.
SPD-Vertreter haben grundsätzliche Zustimmung zu
diesem Anliegen signalisiert. Kritiker befürchten die
Aufhebung grundsätzlicher Rechtsprinzipien.
Auf Antrag der CDU soll die Landeregierung dem
Landtag ihre Position in dieser Frage darlegen.
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Von
der Tagesordnung abgesetzt;
verlegt auf Mai-Sitzung
Hauptredner:
Hintergrund:
Seit Oktober 1996 gibt es in Schleswig-Holstein
eine Härtefallkommission. Die kann angerufen werden, wenn
Ausländer aus Schleswig-Holstein geltend machen, die
bevorstehende Ausreise oder Abschiebung sei für sie eine
besondere Härte. Mitglieder in diesem behörden-
unabhängigen Gremium sind Vertreter von Kirchen,
Wohlfahrtsverbänden, Flüchtlingsorganisationen und des
Innenministeriums. Die Härtefallkommission kann vor allem
dann weiterhelfen, wenn noch Ermessensspielräume
vorhanden sind, also rechtskräftige
Gerichtsentscheidungen oder klare Gesetzesregelungen noch
nicht entgegenstehen. Die Härtefallkommission kann dann
der zuständigen Ausländerbehörde eine Empfehlung zur
Behandlung des Einzelfalles geben. Die Geschäftsstelle
der Kommission befindet sich im Innenministerium; die
Sitzungen der Kommission finden in der Regel einmal
monatlich statt.
Laut ihrem Tätigkeitsbericht für das Jahr 2003
ist die Kommission in 106 Fällen angerufen worden. Diese
Fälle betrafen insgesamt 268 Personen. In 19 Fällen hat
die Kommission eine positive Empfehlung im Sinne der
Antragsteller abgegeben. Die meisten der Fälle betrafen
Bürger von Serbien-Montenegro (inklusive Kosovo, 26
Fälle), der Türkei (24) und der Demokratischen Republik
Kongo (12). Die Gründe für die Anrufung der Kommission
waren unter anderem psychische Erkrankungen, ein hoher
Integrationsgrad in Deutschland durch langjährigen
Aufenthalt, bevorstehende Eheschließungen und andere
familiäre Gründe und die politischen Verhältnisse im
Heimatland.
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