Auf dieser Seite: Interkommunale Zusammenarbeit -  Hartz IV

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Top 30: 
Maßnahmen zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit
Antrag der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Änderungsantrag der Abgeordneten des SSW - Drs.
15/3402

Drucksache: 15/3382
-Plenarprotokoll-
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Top 19: 
Umsetzung von "HARTZ IV" in Schleswig-Holstein
Antrag der Fraktion der FDP          
       Aufruf gemeinsam mit
Drucksache: 15/3345
-Plenarprotokoll-
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Top 35: 
Übereinstimmung von Zuständigkeitsbereichen der Agentur für Arbeit mit der bestehenden Kreiseinteilung
Antrag der Fraktion der CDU
Drucksache: 15/3388
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Landtag sucht Wege für
 Kommunen-Kooperation

Opposition kritisiert Kabinetts-Pläne

Kiel (SHL). Zukunftsweisendes Konzept für eine effektive Gemeindestruktur oder purer Aktionismus? An den Plänen der Landesregierung zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit schieden sich am Mittwoch, 28. April 2004, in einer 90-minütigen Debatte die Geister. SPD und Grüne bekundeten Unterstützung für den Kabinetts-Plan, Gemeinde- und Ämterfusionen mit 100.000 Euro zu „belohnen" und längerfristig Mindestgrößen für kommunale Einheiten festzuschreiben. Union und FDP hingegen war der Vorschlag nicht präzise genug. Ein SSW-Änderungsantrag ging noch über die Regierungsziele hinaus. Im Grundsatz einig war sich das Plenum darin, dass die Kommunen weit enger zusammenarbeiten sollen.

 Hintergrund: Schleswig-Holstein hat mit 1.130 Gemeinden, 118 Ämtern und 15 Kreisen und kreisfreien Städten eine kleinteilige kommunale Landschaft. Angesichts der Finanznot in den öffentlichen Kassen hat die Diskussion um effizientere Strukturen an Fahrt gewonnen. Während die Regierung auf mindestens 5.000 Einwohner für Gemeinden und 8.000 Einwohner pro Amt setzt, will der SSW sogar ein Minimum von 8.000 Menschen pro Gemeinde. Das Kabinett will aus Mitteln des kommunalen Finanzausgleichs 100.000 Euro pro Gemeinde Zahlen, die bis Mitte 2008 von der Landkarte verschwindet. Der SSW will den Prozess durch die Drohung mit Zwangsfusionen beschleunigen. Auch für die CDU stehen die Kommunalstrukturen zur Disposition, sie mahnt aber an, das ehrenamtliche kommunale Engagement nicht zu gefährden.

SPD: "Keine Gebietsreform von oben"

Klaus-Peter Puls (SPD) betonte, er wolle "keine Gebietsreform von oben". Statt Zwang solle das Prinzip der Freiwilligkeit im Vordergrund stehen. Positive Beispiele hierfür gebe es am Kieler Ostufer, in Stormarn und auf Fehmarn. Innenminister Klaus Buß (SPD) führte die vielen "Kragenverwaltungen", also Amt- und Gemeindeverwaltungen an einem Ort, als Beispiele dafür an, dass die Strukturen für eine Straffung vorhanden seien.

Karl-Martin Hentschel (Grüne) beklagte, die aktuellen Strukturen seien undemokratisch, weil kleine Gemeinden einen Großteil ihrer Kompetenzen an Ämter oder Zweckverbände abgegeben hätten. Er sprach sich für Amtsgemeinden mit 20.000 Einwohnern und einem gewählten Bürgermeister an der Spitze aus. "Wir können uns eine Kirchturmpolitik mit 1.130 Gemeinden nicht mehr leisten", stellte Silke Hinrichsen vom SSW fest. Deshalb sollte noch vor der Kommunalwahl 2008 die Zahl der Gemeinden "nicht nur mit Zuckerbrot, sondern auch mit der Peitsche" auf 180 reduziert werden.

FDP: "Unbestimmt, allgemein und unverbindlich"

"Abends werden die Faulen fleißig", hielt Klaus Schlie (CDU) entgegen. Nach 17 Jahren roter und rot-grüner Regierung werde nun plötzlich, kurz vor der Landtagswahl, Aktionismus vorgegaukelt. Zudem bemängelte er, das Geld, das die Regierung den Kommunen anbiete, stamme selbst aus kommunalen Mitteln. "Die Kommunen bekommen also ihr eigenes Geld zurück"; argwöhnte er. Auch Günther Hildebrand (FDP) fand den Regierungs-Vorschlag "unbestimmt, allgemein und unverbindlich". Er forderte, eine Funktionalreform müsse der erste Schritt sein, bevor es um neue Gebietszuschneidungen gehe. Beide lehnten auch den SSW-Antrag ab.

Der rot-grüne Antrag wurde letztendlich mit den Stimmen von SPD und Grünen angenommen; das SSW-Papier wurde an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen.

Hintergrund:
  Die Landesregierung plant Anreize und Vorgaben für Zusammenschlüsse auf kommunaler Ebene. So sollen Gemeinden und Ämter, die sich zu einer Fusion entschließen, einmalig 100.000 Euro pro weg fallender Verwaltung aus Mitteln des Kommunalen Finanzausgleichs erhalten. Das Angebot gilt für Zusammenschüsse, die bis Ende 2006 beschlossen und bis Mitte 2008 umgesetzt werden. Für die Förderung der kommunalen Zusammenarbeit, beispielsweise im Bereich der IT-Infrastruktur, sollen in diesem Jahr 100.000 Euro und in den folgenden vier Jahren je eine Million Euro im Landeshaushalt bereitgestellt werden. Zudem will die Regierung Mindestgrößen für kommunale Einheiten definieren: 5.000 Einwohner für eine Gemeinde, 8.000 für ein Amt. Der SSW fordert eine Mindestgröße von 8.000 Einwohnern pro Gemeinde und Zwangsfusionen ab 2008.
  Trotz seiner geringen Größe von nur gut 15.700 Quadratkilometern und seiner Position als zweitkleinstes der deutschen Flächenländer weist Schleswig-Holstein eine vielschichtige Verwaltungsstruktur auf. Seit der letzten Gebietsreform 1974 gibt es elf Kreise sowie vier kreisfreie Städte (Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster). Die Kreise sind in 1126 Gemeinden, darunter 58 kreisangehörige Städte, aufgeteilt. Kleine Gemeinden sind in 118 Ämtern zusammen geschlossen. Angesichts der kommunalen Finanzprobleme hat die Diskussion um eine erneute Gebietsreform und eine Neuaufteilung der Verwaltungskompetenzen an Aktualität gewonnen.

mehr Informationen: "Verwaltungsreform"; plenum online, Dezember 03
(www.sh-landtag.de/plenumonline/dez03/t
exte/13_38_umweltranking_verwaltungsreform.htm)

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Parteien denken über Verschiebung
von Hartz IV nach
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kepsis angesichts organisatorischer und 
technischer Probleme

Kiel (SHL). Die Landesregierung soll sich bei den Verhandlungen über das "Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" (Hartz IV) im Bundesrat für eine stärkere Position der Kommunen einsetzen. Dies haben die Parteien des Landtages am Mittwoch, 28. April, gefordert. Darüber hinaus sprachen sich die Parlamentarier angesichts der organisatorischen Probleme bei der Umsetzung von Hartz IV dafür aus, eine Verschiebung der Reform ins Auge zu fassen. Grundlage der Debatte waren Anträge der CDU und FDP. 

Trotz der Probleme mit Hartz IV mahnte Wirtschaftsminister Bernd Rohwer (SPD), die Arbeitsmarktreform nicht zu zerreden. Gleichzeitig schrieb er der Bundesregierung ins Stammbuch, dass die "reibungslose" Umsetzung doppelt und dreifach abgesichert sein müsse. "Denn", so der Minister, „wir reden über die Lebensgrundlage von 100.000 betroffenen Menschen allein in Schleswig-Holstein". Wenn dies nicht absolut sicher gewährleistet werden könne, müsse rechtzeitig über eine Verschiebung entschieden werden.

Der Antrag der Liberalen, der einstimmig an den Sozialausschuss und mitberatend an den Wirtschaftsausschuss überwiesen wurde, sieht eine Änderung der Regelungen des so genannten Optionsmodells vor. Danach sollen die Zahlungen nicht wie ursprünglich geplant der Bundesagentur für Arbeit (BA) zufließen, sondern können direkt an die optierenden Kreise und kreisfreien Städte gehen. Die Union befürchtet bürokratische Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Reform aufgrund verschiedener Zuständigkeitsbereiche für die regionalen Arbeitsagenturen und der Kreise und kreisfreien Städte. Sie fordert in ihrem Antrag deshalb dazu auf, im Zuge der Umsetzung von Hartz IV gemeinsame räumliche Grenzen für die Institutionen zu schaffen. Dieser Antrag wurde mit den Stimmen von Rot-Grün und SSW abgelehnt.

Stimmen der Fraktionen

Heiner Garg (FDP): "Die Bundesagentur für Arbeit ist mit den sach- und versicherungsfremden Aufgaben überlastet, so dass der Reformprozess konterkariert wird. Darüber hinaus wird die BA kaum Rücksicht auf die örtlichen Besonderheiten und Erfordernissen nehmen können."

Wolfgang Baasch (SPD): "Die Probleme, die sich bei der Umsetzung von Hartz IV abzeichnen, müssen sehr klar analysiert werden und dürfen keinesfalls zu Belastungen der Betroffenen führen. Bundesregierung und Bundesagentur sind aufgefordert, einen reibungslosen Übergang zu garantieren."

Werner Kalinka (CDU): "Die Mitarbeiter bei der BA wie in den Kommunen wissen nur unzureichend, was auf sie zukommt. Dies geht zu Lasten der Motivation und Leistung. Der Einzugsbereich einer Agentur sollte mit dem Kreis identisch sein. Dadurch würden Reibungsverluste vermieden." 

Angelika Birk (Grüne): "Offensichtlich entwickelt sich die Diskussion um Hartz IV zu einem „Schwarze-Peter-Spiel". Es geht jetzt darum, die Kommunen auf allen politischen Ebenen einzubeziehen, dass es eine funktionierende Kooperation zwischen der BA und den Kommunen gibt."

Silke Hinrichsen (SSW): "Sollte sich herausstellen, dass die von der Telekom entwickelte Software diese enormen Datenmengen nicht liefern kann, muss die geplante Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe eben erst einmal verschoben werden."

Hintergrund:
  Der Bundestag hat im vergangenen Dezember das "Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" (kurz: Hartz IV) verabschiedet. Es sieht die Zusammenlegung der Arbeitslosen- und der Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II (ALG II) zum 1. Januar 2005 vor. Der Bundesrat muss noch zustimmen. Ein Streitpunkt zwischen Bund und Kommunen besteht darin, dass die Kommunen die volle Kostenbelastung für die Unterbringung von Sozialhilfeempfängern und ALG II-Beziehern tragen sollen. Zudem müssen sie die Kinder-Betreuung von vermittelten Langzeitarbeitslosen gewährleisten. Im Gegenzug übernimmt der Bund zum Beispiel die Eingliederungshilfen, und durch die veränderten Berechnungsgrundlagen fallen unter anderem beim Wohngeld kommunale Belastungen weg. Dennoch moniert der Deutsche Städtetag Mehrbelastungen für die kommunalen Haushalte durch Hartz IV von knapp fünf Milliarden Euro. Die Stadt Kiel spricht in diesem Zusammenhang beispielsweise von 7,2 Millionen Euro zusätzliche Kosten jährlich.
  Bis zum In-Kraft-Treten von Hartz IV muss noch die Zuständigkeit für den Lebensunterhalt der rund drei Millionen Langzeitarbeitslosen und arbeitsfähigen Sozialhilfeempfänger geklärt werden. Hier hatte der Vermittlungsausschuss im Dezember ein so genanntes Optionsmodell vereinbart, das den Kommunen die Wahl lassen soll, ob sie diese Aufgabe in eigener Regie tragen wollen. Offen ist hier zum Beispiel noch die Höhe der Erstattung, die die Bundesagentur für Arbeit (BA) den Kommunen für die Übernahme dieser Aufgabe zahlt. In diesem Punkt konnten Bund und Kommunen noch keine Einigung erzielen.
  Die FDP im Landtag fordert die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene für eine ausreichende Finanzausstattung der Kommunen einzusetzen. Die CDU-Fraktion möchte die Zuständigkeitsbereiche der BA den bestehenden Kreisgrenzen im Lande anpassen.
  Jüngsten Meldungen zufolge kommt es bei der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe möglicherweise zu einer Verschiebung. Arbeitsminister Wolfgang Clement (SPD) traf am Montag mit dem Vorstand der Bundesagentur für Arbeit (BA) zusammen, um über eine "Entzerrung" des Reform-Fahrplans zu sprechen. BA-Chef Frank-Jürgen Weise hatte wegen organisatorischer Probleme für Aufschub plädiert. Clement beharrte bisher stets darauf, dass das Arbeitslosengeld II (ALG) aus der Fusion von Arbeitslosen- und Sozialhilfe wie geplant am 1. Januar 2005 starten kann. Die neue Leistung für vier Millionen Langzeitarbeitslose gilt als Herzstück der Hartz-Reform.

  

mehr Informationen: plenumMärz 2004
(www.sh-landtag.de/plenumonline/marz2004/
texte/14_05_hartzIV_meldegesetz.htm)

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