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Auf
dieser Seite: Interkommunale
Zusammenarbeit - Hartz IV
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Top 30:
Maßnahmen zur Förderung
der interkommunalen Zusammenarbeit
Antrag der Fraktionen von
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Änderungsantrag der Abgeordneten des SSW - Drs. 15/3402 |
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Top 19:
Umsetzung von
"HARTZ IV" in Schleswig-Holstein
Antrag der Fraktion
der FDP
Aufruf gemeinsam mit |
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Top 35:
Übereinstimmung
von Zuständigkeitsbereichen der Agentur für Arbeit mit der
bestehenden Kreiseinteilung
Antrag der Fraktion
der CDU
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Landtag
sucht Wege für
Kommunen-Kooperation
Opposition kritisiert
Kabinetts-Pläne
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Kiel (SHL). Zukunftsweisendes Konzept für eine
effektive Gemeindestruktur oder purer Aktionismus? An den
Plänen der Landesregierung zur Förderung der interkommunalen
Zusammenarbeit schieden sich am Mittwoch, 28. April 2004, in
einer 90-minütigen Debatte die Geister. SPD und Grüne
bekundeten Unterstützung für den Kabinetts-Plan, Gemeinde- und
Ämterfusionen mit 100.000 Euro zu „belohnen" und
längerfristig Mindestgrößen für kommunale Einheiten
festzuschreiben. Union und FDP hingegen war der Vorschlag nicht
präzise genug. Ein SSW-Änderungsantrag ging noch über die
Regierungsziele hinaus. Im Grundsatz einig war sich das Plenum
darin, dass die Kommunen weit enger zusammenarbeiten sollen.
Hintergrund:
Schleswig-Holstein hat mit 1.130 Gemeinden, 118 Ämtern und 15
Kreisen und kreisfreien Städten eine kleinteilige kommunale
Landschaft. Angesichts der Finanznot in den öffentlichen Kassen
hat die Diskussion um effizientere Strukturen an Fahrt gewonnen.
Während die Regierung auf mindestens 5.000 Einwohner für
Gemeinden und 8.000 Einwohner pro Amt setzt, will der SSW sogar
ein Minimum von 8.000 Menschen pro Gemeinde. Das Kabinett will
aus Mitteln des kommunalen Finanzausgleichs 100.000 Euro pro
Gemeinde Zahlen, die bis Mitte 2008 von der Landkarte
verschwindet. Der SSW will den Prozess durch die Drohung mit
Zwangsfusionen beschleunigen. Auch für die CDU stehen die
Kommunalstrukturen zur Disposition, sie mahnt aber an, das
ehrenamtliche kommunale Engagement nicht zu gefährden.
SPD: "Keine
Gebietsreform von oben"
Klaus-Peter Puls (SPD)
betonte, er wolle "keine Gebietsreform von oben".
Statt Zwang solle das Prinzip der Freiwilligkeit im Vordergrund
stehen. Positive Beispiele hierfür gebe es am Kieler Ostufer,
in Stormarn und auf Fehmarn. Innenminister Klaus Buß (SPD)
führte die vielen "Kragenverwaltungen", also Amt- und
Gemeindeverwaltungen an einem Ort, als Beispiele dafür an, dass
die Strukturen für eine Straffung vorhanden seien.
Karl-Martin Hentschel
(Grüne) beklagte, die aktuellen Strukturen seien
undemokratisch, weil kleine Gemeinden einen Großteil ihrer
Kompetenzen an Ämter oder Zweckverbände abgegeben hätten. Er
sprach sich für Amtsgemeinden mit 20.000 Einwohnern und einem
gewählten Bürgermeister an der Spitze aus. "Wir können
uns eine Kirchturmpolitik mit 1.130 Gemeinden nicht mehr
leisten", stellte Silke Hinrichsen vom SSW fest. Deshalb
sollte noch vor der Kommunalwahl 2008 die Zahl der Gemeinden
"nicht nur mit Zuckerbrot, sondern auch mit der
Peitsche" auf 180 reduziert werden.
FDP: "Unbestimmt,
allgemein und unverbindlich"
"Abends werden die Faulen
fleißig", hielt Klaus Schlie (CDU) entgegen. Nach 17
Jahren roter und rot-grüner Regierung werde nun plötzlich,
kurz vor der Landtagswahl, Aktionismus vorgegaukelt. Zudem
bemängelte er, das Geld, das die Regierung den Kommunen
anbiete, stamme selbst aus kommunalen Mitteln. "Die
Kommunen bekommen also ihr eigenes Geld zurück";
argwöhnte er. Auch Günther Hildebrand (FDP) fand den
Regierungs-Vorschlag "unbestimmt, allgemein und
unverbindlich". Er forderte, eine Funktionalreform müsse
der erste Schritt sein, bevor es um neue Gebietszuschneidungen
gehe. Beide lehnten auch den SSW-Antrag ab.
Der rot-grüne Antrag wurde letztendlich mit den
Stimmen von SPD und Grünen angenommen; das SSW-Papier wurde an
den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen.
Hintergrund:
Die Landesregierung plant Anreize
und Vorgaben für Zusammenschlüsse auf kommunaler Ebene.
So sollen Gemeinden und Ämter, die sich zu einer Fusion
entschließen, einmalig 100.000 Euro pro weg fallender
Verwaltung aus Mitteln des Kommunalen Finanzausgleichs
erhalten. Das Angebot gilt für Zusammenschüsse, die bis
Ende 2006 beschlossen und bis Mitte 2008 umgesetzt werden.
Für die Förderung der kommunalen Zusammenarbeit,
beispielsweise im Bereich der IT-Infrastruktur, sollen in
diesem Jahr 100.000 Euro und in den folgenden vier Jahren
je eine Million Euro im Landeshaushalt bereitgestellt
werden. Zudem will die Regierung Mindestgrößen für
kommunale Einheiten definieren: 5.000 Einwohner für eine
Gemeinde, 8.000 für ein Amt. Der SSW fordert eine
Mindestgröße von 8.000 Einwohnern pro Gemeinde und
Zwangsfusionen ab 2008.
Trotz seiner geringen Größe von nur gut 15.700
Quadratkilometern und seiner Position als zweitkleinstes
der deutschen Flächenländer weist Schleswig-Holstein
eine vielschichtige Verwaltungsstruktur auf. Seit der
letzten Gebietsreform 1974 gibt es elf Kreise sowie vier
kreisfreie Städte (Kiel, Lübeck, Flensburg,
Neumünster). Die Kreise sind in 1126 Gemeinden, darunter
58 kreisangehörige Städte, aufgeteilt. Kleine Gemeinden
sind in 118 Ämtern zusammen geschlossen. Angesichts der
kommunalen Finanzprobleme hat die Diskussion um eine
erneute Gebietsreform und eine Neuaufteilung der
Verwaltungskompetenzen an Aktualität gewonnen.
mehr
Informationen: "Verwaltungsreform";
plenum online, Dezember
03
(www.sh-landtag.de/plenumonline/dez03/t
exte/13_38_umweltranking_verwaltungsreform.htm)
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Parteien denken über
Verschiebung
von Hartz IV nach
Skepsis
angesichts organisatorischer und
technischer Probleme
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Kiel (SHL). Die
Landesregierung soll sich bei den Verhandlungen über das "Vierte
Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" (Hartz
IV) im Bundesrat für eine stärkere Position der Kommunen
einsetzen. Dies haben die Parteien des Landtages am Mittwoch,
28. April, gefordert. Darüber hinaus sprachen sich die
Parlamentarier angesichts der organisatorischen Probleme bei der
Umsetzung von Hartz IV dafür aus, eine Verschiebung der Reform
ins Auge zu fassen. Grundlage der Debatte waren Anträge der CDU
und FDP.
Trotz der Probleme
mit Hartz IV mahnte Wirtschaftsminister Bernd Rohwer (SPD), die
Arbeitsmarktreform nicht zu zerreden. Gleichzeitig schrieb er
der Bundesregierung ins Stammbuch, dass die "reibungslose"
Umsetzung doppelt und dreifach abgesichert sein müsse. "Denn",
so der Minister, „wir reden über die Lebensgrundlage von 100.000 betroffenen Menschen allein in Schleswig-Holstein".
Wenn dies nicht absolut sicher gewährleistet werden könne,
müsse rechtzeitig über eine Verschiebung entschieden werden.
Der Antrag der
Liberalen, der einstimmig an
den Sozialausschuss und mitberatend an den Wirtschaftsausschuss
überwiesen wurde, sieht eine Änderung der Regelungen des so
genannten Optionsmodells vor. Danach sollen die Zahlungen nicht
wie ursprünglich geplant der Bundesagentur für Arbeit (BA)
zufließen, sondern können direkt an die optierenden Kreise und
kreisfreien Städte gehen. Die Union befürchtet bürokratische
Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Reform aufgrund
verschiedener Zuständigkeitsbereiche für die regionalen
Arbeitsagenturen und der Kreise und kreisfreien Städte. Sie
fordert in ihrem Antrag deshalb dazu auf, im Zuge der Umsetzung
von Hartz IV gemeinsame räumliche Grenzen für die
Institutionen zu schaffen. Dieser
Antrag wurde mit den Stimmen von Rot-Grün und SSW
abgelehnt.
Stimmen der
Fraktionen
Heiner Garg
(FDP): "Die Bundesagentur für Arbeit ist mit den sach-
und versicherungsfremden Aufgaben überlastet, so dass der
Reformprozess konterkariert wird. Darüber hinaus wird die BA
kaum Rücksicht auf die örtlichen Besonderheiten und
Erfordernissen nehmen können."
Wolfgang Baasch
(SPD): "Die Probleme, die sich bei der Umsetzung von
Hartz IV abzeichnen, müssen sehr klar analysiert werden und
dürfen keinesfalls zu Belastungen der Betroffenen führen.
Bundesregierung und Bundesagentur sind aufgefordert, einen
reibungslosen Übergang zu garantieren."
Werner Kalinka
(CDU): "Die Mitarbeiter bei der BA wie in den Kommunen
wissen nur unzureichend, was auf sie zukommt. Dies geht zu
Lasten der Motivation und Leistung. Der Einzugsbereich einer
Agentur sollte mit dem Kreis identisch sein. Dadurch würden
Reibungsverluste vermieden."
Angelika Birk
(Grüne): "Offensichtlich entwickelt sich die
Diskussion um Hartz IV zu einem „Schwarze-Peter-Spiel".
Es geht jetzt darum, die Kommunen auf allen politischen Ebenen
einzubeziehen, dass es eine funktionierende Kooperation zwischen
der BA und den Kommunen gibt."
Silke Hinrichsen
(SSW): "Sollte sich herausstellen, dass die von der
Telekom entwickelte Software diese enormen Datenmengen nicht
liefern kann, muss die geplante Zusammenlegung von Arbeitslosen-
und Sozialhilfe eben erst einmal verschoben werden."
Hintergrund:
Der Bundestag hat im vergangenen Dezember das
"Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am
Arbeitsmarkt" (kurz: Hartz IV) verabschiedet. Es
sieht die Zusammenlegung der Arbeitslosen- und der
Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II (ALG II) zum 1. Januar
2005 vor. Der Bundesrat muss noch zustimmen. Ein
Streitpunkt zwischen Bund und Kommunen besteht darin, dass
die Kommunen die volle Kostenbelastung für die
Unterbringung von Sozialhilfeempfängern und ALG
II-Beziehern tragen sollen. Zudem müssen sie die
Kinder-Betreuung von vermittelten Langzeitarbeitslosen
gewährleisten. Im Gegenzug übernimmt der Bund zum
Beispiel die Eingliederungshilfen, und durch die
veränderten Berechnungsgrundlagen fallen unter anderem
beim Wohngeld kommunale Belastungen weg. Dennoch moniert
der Deutsche Städtetag Mehrbelastungen für die
kommunalen Haushalte durch Hartz IV von knapp fünf
Milliarden Euro. Die Stadt Kiel spricht in diesem
Zusammenhang beispielsweise von 7,2 Millionen Euro
zusätzliche Kosten jährlich.
Bis zum In-Kraft-Treten von Hartz IV muss noch die
Zuständigkeit für den Lebensunterhalt der rund drei
Millionen Langzeitarbeitslosen und arbeitsfähigen
Sozialhilfeempfänger geklärt werden. Hier hatte der
Vermittlungsausschuss im Dezember ein so genanntes
Optionsmodell vereinbart, das den Kommunen die Wahl lassen
soll, ob sie diese Aufgabe in eigener Regie tragen wollen.
Offen ist hier zum Beispiel noch die Höhe der Erstattung,
die die Bundesagentur für Arbeit (BA) den Kommunen für
die Übernahme dieser Aufgabe zahlt. In diesem Punkt
konnten Bund und Kommunen noch keine Einigung erzielen.
Die FDP im Landtag fordert die Landesregierung auf,
sich auf Bundesebene für eine ausreichende
Finanzausstattung der Kommunen einzusetzen. Die
CDU-Fraktion möchte die Zuständigkeitsbereiche der BA
den bestehenden Kreisgrenzen im Lande anpassen.
Jüngsten Meldungen zufolge kommt es bei der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und
Sozialhilfe möglicherweise zu einer Verschiebung. Arbeitsminister Wolfgang Clement (SPD) traf am Montag mit dem
Vorstand der Bundesagentur für Arbeit (BA) zusammen, um über eine
"Entzerrung" des Reform-Fahrplans zu sprechen. BA-Chef Frank-Jürgen
Weise hatte wegen organisatorischer Probleme für Aufschub plädiert.
Clement beharrte bisher stets darauf, dass das Arbeitslosengeld II
(ALG) aus der Fusion von Arbeitslosen- und Sozialhilfe wie geplant am
1. Januar 2005 starten kann. Die neue Leistung für vier Millionen
Langzeitarbeitslose gilt als Herzstück der Hartz-Reform.
mehr
Informationen: plenumMärz
2004
(www.sh-landtag.de/plenumonline/marz2004/
texte/14_05_hartzIV_meldegesetz.htm)
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