Auf dieser Seite: FFH- und Vogelschutzrichtrlinie

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Umsetzung von FFH- und Vogelschutzrichtlinie in Schleswig-Holstein
Antrag der Fraktion der CDU
Änderungsantrag der Abgeordneten des SSW - Drs. 15/3404
Antrag der Fraktionen von SPD und B´90/GRÜNE - Drs.
15/3413
Drucksache: 15/3392
-Plenarprotokoll-

Neuer Disput um FFH-Umsetzung

Rot-Grün bleibt beim bisherigen Verfahren / Opposition übt heftige Kritik am Umweltminister

Kiel (SHL). Die Ausweisung von FFH- und Vogelschutz-Gebieten ist ein Dauerbrenner im Landtag – und zwar einer mit heftigen Zündungen. Einmal mehr stand am Freitag, 30. April 2004, die Halbinsel Eiderstedt, die nach Willen der Landesregierung fast komplett als Vogel-Schutzzone deklariert werden soll, im Mittelpunkt der Debatte. Über zwei Stunden dauerte der Schlagabtausch, zu dem Rot-Grün, CDU und SSW drei verschiedene Anträge eingebracht hatten. Besonders Umweltminister Klaus Müller (Grüne) zog die Kritik der Opposition auf sich.

Er gehe mit seinen Plänen über die Vorgaben der EU hinaus und gefährde damit die Existenz-Grundlage der Landwirte, kritisierten CDU und FDP. Wie der SSW forderten sie zudem eine Verlängerung der Anhörungsfristen für die Betroffenen bis Ende des Jahres. Als vorbildlich bezeichneten hingegen die Redner der Koalition die Informationspolitik der Landesregierung. Sie warfen der Opposition Populismus und Stimmungsmache mit Blick auf den Wahlkampf vor.

FDP: „Müller muss entlassen werden"

Im Rahmen des Programms "Natura 2000" haben sich die Mitgliedstaaten der Europäischen Union verpflichtet, Naturschutzgebiete im Sinne der „Flora-Fauna-Habitat- Richtlinie" (FFH) und der Vogelschutz-Richtlinie auszuweisen. Dies, so die EU-Kommission, sei in Schleswig-Holstein bislang nicht in ausreichendem Maße geschehen. Brüssel fordert daher Nachbesserungen und droht mit Geldbußen. Die Gebiets-Vorschläge der Landesregierung haben in vielen schleswig-holsteinischen Regionen zu heftigen Protesten geführt. Die Kritiker haben ein Gegengutachten vorgelegt, das der Landeregierung ein übertriebenes Vorgehen auf Eiderstedt vorwirft.

Dem schloss dich die CDU-Abgeordnete Herlich Marie Todsen-Reese im Landtagsplenum an: Es gehe um "die letzte Chance", ein "Fiasko" zu verhindern. Sie forderte die Ministerpräsidentin auf, persönlich aktiv zu werden und den Fall zur "Chefsache" zu erklären, weil Umweltminister Müller "dogmatisch" die Interessen der Umweltschutz-Verbände vertrete.

Günther Hildebrand (FDP) ging noch einen Schritt weiter und forderte die Entlassung des Ministers, der „grobe handwerkliche Fehler" begangen habe. So gebe es auf Eiderstedt weder ausreichend Exemplare der zu schützenden Arten, um eine Schutz-Ausweisung zu rechtfertigten; noch sei das Gebiet hierfür geeignet. Hildebrand lobte den privaten Naturschutz im Lande, den Bauern aus eigener Initiative in die Wege geleitet hätten.

Lars Harms vom SSW kritisierte das Anhörungsverfahren als kompliziert und wenig bürgerfreundlich. Er forderte, anstelle von ganz Eiderstedt nur genau definierte, kleine Teile in die Liste aufzunehmen, denn: „Weniger ist mehr". Harms brach eine Lanze für den auf freiwilliger Beteiligung der Landwirte basierenden Vertragsnaturschutz

Rot-Grün: Wirtschaft kann sogar profitieren

Demgegenüber warf Konrad Nabel (SPD) den Christdemokraten vor, unter anderem den Umweltausschuss und die Landtagszeitung für ihre Interessen instrumentalisiert zu haben. Hintergrund: In der jüngsten Ausgabe der Zeitung ist unter anderem die Abgeordnete Frauke Tengler in ihrer Position als Umweltausschussvorsitzende zitiert, dass "eine andere Lösung gefunden werden muss, als eine flächendeckende Ausweisung". Tengler gehört der CDU-Fraktion an. Auch das Gegen-Gutachten, so Nabel, gehe von "falschen Annahmen" aus und treffe auf dieser Basis "falsche Aussagen". Wenn Eiderstedt als ungeeignet für die Trauerseeschwalbe angesehen werde, weil ihr dort mit Nisthilfen geholfen werde, dann müssten auch die Vorkommen des Weißstorchs und Seeadlers als künstlich angesehen werden, weil ihnen ebenfalls menschliche Hilfe zuteil werde.

Dies unterstrich auch Umweltminister Müller. Er erinnerte an das im Fall der FFH-Ausweisung bereits 2001 seitens des Europäischen Gerichtshofes gegen Deutschland ergangene Urteil, das dem Kabinett nun keine andere Wahl lasse. Trotz des engen Rahmens seien aber viele "Ausnahmen" im Interesse der Wirtschaft möglich. Müller sicherte zu, das von den Gegnern des Schutzgebietes vor wenigen Tagen vorgelegte Gutachten, demnach die Voraussetzungen für ein Schutzgebiet Eiderstedt nicht erfüllt sind, "sehr, sehr sorgfältig zu prüfen". Er gehe aber nicht davon aus, dass es zu einer Neubewertung kommt.

Naturschutz könne, zum Beispiel im Tourismus, sogar zum Wirtschaftsfaktor werden, bemerkte Detlef Matthiessen (Grüne). Er verwies auf das Beispiel Bayern: Dort verhalte sich eine unionsgeführte Landesregierung bei der Gebietsausweisung wesentlich rigoroser als Rot-Grün in Schleswig-Holstein.

Der SSW Antrag wurde schließlich an den Umweltausschuss überwiesen. Der rot-grüne Antrag wurde mit den Stimmen von SPD und Grünen, gegen CDU und FDP und bei Enthaltung des SSW angenommen. Der CDU-Antrag wurde nach namentlicher Abstimmung mit 39 Ja- und 42 Neinstimmen bei drei Enthaltungen abgelehnt.

Hintergrund:
  Im Rahmen des 1992 beschlossenen Programms „Natura 2000" haben sich die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union verpflichtet, Naturschutzgebiete im Sinne der „Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) und der Vogelschutz-Richtlinie auszuweisen. Dies, so die EU-Kommission, sei in Schleswig-Holstein bislang nicht in ausreichendem Maße geschehen. Brüssel fordert daher Nachbesserungen und droht mit Geldbußen.
  Im Lande sind zurzeit 123 Gebiete mit einer Gesamtgröße von 59.200 Hektar als FFH-Gebiete ausgewiesen. Nach Willen der Landesregierung sollen weitere 240 Gebiete mit rund 51.000 Hektar Fläche hinzukommen. In diesen Arealen befinden sich Strandseen, Salzwiesen, Binnendünen, Sümpfe und Moorwälder. Geschützt werden sollen beispielsweise Fischotter, Neunaugen, Strand-Sellerie und Schmetterlinge.
  Im Dezember hat das Kabinett mit den Anhörungen zur Festlegung der Vogelschutzgebiete begonnen. Dabei steht insbesondere die Halbinsel Eiderstedt im Blickpunkt. Umweltminister Klaus Müller (Grüne) plant, das gesamte 30.000 Hektar große Gebiet bis auf wenige Ausnahmen zur Schutzfläche zu erklären. Sein Argument: Hier leben fünf Vogelarten, die auf der EU-Schutzliste stehen, darunter die Trauerseeschwalbe und der Goldregenpfeifer. Eiderstedter Landwirte befürchten hierdurch wirtschaftliche Nachteile. Sie kritisieren insbesondere das so genannte „Verschlechterungsverbot", das den Ausbau ihrer Betriebe erschwert. Die Organisation „Pro Eiderstedt" hat ein Gegengutachten in Auftrag gegeben, demzufolge die Landesregierung von überhöhten Zahlen an schützenswerten Vögeln auf der Halbinsel ausgeht und die Voraussetzungen für die Ausweisung als EU-Schutzgebiet nicht erfüllt sind. Die CDU-Fraktion kritisiert, die Pläne der Landesregierung über die Vorgaben der EU hinausgingen. Sie fordert längere Anhörungsfristen für die Beteiligten.

mehr Informationen: plenum online, Februar 2004
(w
ww.sh-landtag.de/plenumonline/februar2004/
texte/10_36_natura2000_forstbericht.htm)
Info-Seiten des Umweltministeriums zu Natura 2000 
(www.natura2000-sh.de)

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