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Neuer Disput um
FFH-Umsetzung
Rot-Grün bleibt beim bisherigen Verfahren /
Opposition übt heftige Kritik am Umweltminister
Kiel (SHL). Die Ausweisung von FFH- und
Vogelschutz-Gebieten ist ein Dauerbrenner im Landtag – und zwar
einer mit heftigen Zündungen. Einmal mehr stand am Freitag, 30.
April 2004, die Halbinsel Eiderstedt, die nach Willen der
Landesregierung fast komplett als Vogel-Schutzzone deklariert werden
soll, im Mittelpunkt der Debatte. Über zwei Stunden dauerte der
Schlagabtausch, zu dem Rot-Grün, CDU und SSW drei verschiedene
Anträge eingebracht hatten. Besonders Umweltminister Klaus Müller
(Grüne) zog die Kritik der Opposition auf sich.
Er gehe mit seinen Plänen über die Vorgaben
der EU hinaus und gefährde damit die Existenz-Grundlage der
Landwirte, kritisierten CDU und FDP. Wie der SSW forderten sie zudem
eine Verlängerung der Anhörungsfristen für die Betroffenen bis
Ende des Jahres. Als vorbildlich bezeichneten hingegen die Redner
der Koalition die Informationspolitik der Landesregierung. Sie
warfen der Opposition Populismus und Stimmungsmache mit Blick auf
den Wahlkampf vor.
FDP: „Müller muss entlassen werden"
Im Rahmen des Programms "Natura 2000"
haben sich die Mitgliedstaaten der Europäischen Union verpflichtet,
Naturschutzgebiete im Sinne der „Flora-Fauna-Habitat- Richtlinie" (FFH)
und der Vogelschutz-Richtlinie auszuweisen. Dies, so die
EU-Kommission, sei in Schleswig-Holstein bislang nicht in
ausreichendem Maße geschehen. Brüssel fordert daher
Nachbesserungen und droht mit Geldbußen. Die Gebiets-Vorschläge
der Landesregierung haben in vielen schleswig-holsteinischen
Regionen zu heftigen Protesten geführt. Die Kritiker haben ein
Gegengutachten vorgelegt, das der Landeregierung ein übertriebenes
Vorgehen auf Eiderstedt vorwirft.
Dem schloss dich die CDU-Abgeordnete Herlich Marie
Todsen-Reese im Landtagsplenum an: Es gehe um "die letzte
Chance", ein "Fiasko" zu verhindern. Sie forderte die
Ministerpräsidentin auf, persönlich aktiv zu werden und den Fall
zur "Chefsache" zu erklären, weil Umweltminister Müller
"dogmatisch" die Interessen der Umweltschutz-Verbände
vertrete.
Günther Hildebrand (FDP) ging noch einen Schritt
weiter und forderte die Entlassung des Ministers, der „grobe
handwerkliche Fehler" begangen habe. So gebe es auf Eiderstedt
weder ausreichend Exemplare der zu schützenden Arten, um eine
Schutz-Ausweisung zu rechtfertigten; noch sei das Gebiet hierfür
geeignet. Hildebrand lobte den privaten Naturschutz im Lande, den
Bauern aus eigener Initiative in die Wege geleitet hätten.
Lars Harms vom SSW kritisierte das
Anhörungsverfahren als kompliziert und wenig bürgerfreundlich. Er
forderte, anstelle von ganz Eiderstedt nur genau definierte, kleine
Teile in die Liste aufzunehmen, denn: „Weniger ist mehr".
Harms brach eine Lanze für den auf freiwilliger Beteiligung der
Landwirte basierenden Vertragsnaturschutz .
Rot-Grün: Wirtschaft kann
sogar profitieren
Demgegenüber warf Konrad Nabel
(SPD) den Christdemokraten vor, unter anderem den Umweltausschuss
und die Landtagszeitung für ihre Interessen instrumentalisiert zu
haben. Hintergrund: In der jüngsten Ausgabe der Zeitung ist unter
anderem die Abgeordnete Frauke Tengler in ihrer Position als
Umweltausschussvorsitzende zitiert, dass "eine andere Lösung
gefunden werden muss, als eine flächendeckende Ausweisung".
Tengler gehört der CDU-Fraktion an. Auch das Gegen-Gutachten, so
Nabel, gehe von "falschen Annahmen" aus und treffe auf
dieser Basis "falsche Aussagen". Wenn
Eiderstedt als ungeeignet für die Trauerseeschwalbe angesehen
werde, weil ihr dort mit Nisthilfen geholfen werde, dann müssten
auch die Vorkommen des Weißstorchs und Seeadlers als künstlich
angesehen werden, weil ihnen ebenfalls menschliche Hilfe zuteil
werde.
Dies unterstrich auch
Umweltminister Müller. Er erinnerte an das im Fall der
FFH-Ausweisung bereits 2001 seitens des Europäischen Gerichtshofes
gegen Deutschland ergangene Urteil, das dem Kabinett nun keine
andere Wahl lasse. Trotz des engen Rahmens seien aber viele "Ausnahmen"
im Interesse der Wirtschaft möglich. Müller sicherte zu, das von
den Gegnern des Schutzgebietes vor wenigen Tagen vorgelegte
Gutachten, demnach die Voraussetzungen für ein Schutzgebiet Eiderstedt nicht erfüllt
sind, "sehr, sehr sorgfältig zu prüfen". Er gehe aber nicht davon aus, dass es zu einer Neubewertung kommt.
Naturschutz könne, zum Beispiel im Tourismus, sogar
zum Wirtschaftsfaktor werden, bemerkte Detlef Matthiessen (Grüne).
Er verwies auf das Beispiel Bayern: Dort verhalte sich eine
unionsgeführte Landesregierung bei der Gebietsausweisung wesentlich
rigoroser als Rot-Grün in Schleswig-Holstein.
Der SSW Antrag wurde schließlich an den
Umweltausschuss überwiesen. Der rot-grüne Antrag wurde mit den
Stimmen von SPD und Grünen, gegen CDU und FDP und bei Enthaltung
des SSW angenommen. Der CDU-Antrag wurde nach namentlicher
Abstimmung mit 39 Ja- und 42 Neinstimmen bei drei Enthaltungen
abgelehnt.
Hintergrund:
Im Rahmen des 1992 beschlossenen
Programms „Natura 2000" haben sich die
Mitgliedsstaaten der Europäischen Union verpflichtet,
Naturschutzgebiete im Sinne der „Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie
(FFH) und der Vogelschutz-Richtlinie auszuweisen. Dies, so
die EU-Kommission, sei in Schleswig-Holstein bislang nicht
in ausreichendem Maße geschehen. Brüssel fordert daher
Nachbesserungen und droht mit Geldbußen.
Im Lande sind zurzeit 123 Gebiete mit einer
Gesamtgröße von 59.200 Hektar als FFH-Gebiete
ausgewiesen. Nach Willen der Landesregierung sollen
weitere 240 Gebiete mit rund 51.000 Hektar Fläche
hinzukommen. In diesen Arealen befinden sich Strandseen,
Salzwiesen, Binnendünen, Sümpfe und Moorwälder.
Geschützt werden sollen beispielsweise Fischotter,
Neunaugen, Strand-Sellerie und Schmetterlinge.
Im Dezember hat das Kabinett mit den Anhörungen
zur Festlegung der Vogelschutzgebiete begonnen. Dabei
steht insbesondere die Halbinsel Eiderstedt im Blickpunkt.
Umweltminister Klaus Müller (Grüne) plant, das gesamte
30.000 Hektar große Gebiet bis auf wenige Ausnahmen zur
Schutzfläche zu erklären. Sein Argument: Hier leben
fünf Vogelarten, die auf der EU-Schutzliste stehen,
darunter die Trauerseeschwalbe und der Goldregenpfeifer.
Eiderstedter Landwirte befürchten hierdurch
wirtschaftliche Nachteile. Sie kritisieren insbesondere
das so genannte „Verschlechterungsverbot", das den
Ausbau ihrer Betriebe erschwert. Die Organisation „Pro
Eiderstedt" hat ein Gegengutachten in Auftrag
gegeben, demzufolge die Landesregierung von überhöhten
Zahlen an schützenswerten Vögeln auf der Halbinsel
ausgeht und die Voraussetzungen für die Ausweisung als
EU-Schutzgebiet nicht erfüllt sind. Die CDU-Fraktion kritisiert, die Pläne der
Landesregierung über die Vorgaben der EU hinausgingen.
Sie fordert längere Anhörungsfristen für die
Beteiligten.
mehr Informationen: plenum online,
Februar
2004
(www.sh-landtag.de/plenumonline/februar2004/
texte/10_36_natura2000_forstbericht.htm)
Info-Seiten des Umweltministeriums
zu Natura 2000
(www.natura2000-sh.de)
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