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Vergabegesetz
ohne Aussprache geändert
Kiel (SHL). Der
Landtag hat einmütig per überfraktionellen
Dringlichkeitsantrag eine Änderung des Mittelstandsförderungs- und
Vergabegesetzes vorgenommen. Das Gesetz
war erst im Juni vergangenen Jahres verabschiedet worden. Es schreibt den Vorrang
der Privatwirtschaft bei der Vergabe von Aufträgen der
öffentlichen Hand fest. Zudem zielt es auf die Förderung von
Forschungsprojekten sowie Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten
ab. Weitere wichtige Punkte sind die Unterstützung von
Existenzgründungen und Betriebsübernahmen. Die
Erste Lesung wurde am Mittwoch, 28. April 2004, ohne Aussprache
abgehakt. Zwei Tage später folgte die Zweite Lesung nach
entsprechender Sitzung im Wirtschaftsausschuss.
Hintergrund:
mehr
Informationen: plenum
online, Juni
2003
(www.sh-landtag.de/plenumonline/juni2003/
texte/05_mittelstandfoerderung.htm)
Stichwort:
Dringlichkeit
Die Tagesordnung einer
Landtagssitzung wird zwölf Tage vor Tagungsbeginn im
Ältestenrat festgelegt. Ein Beratungs- gegenstand, der
nicht auf der Tagesordnung steht, kann nur dann
kurzfristig eingeschoben werden, wenn der Landtag die
Dringlichkeit feststellt. Dazu sind zwei Drittel der
abgege- benen Stimmen nötig. Gleichzeitig mit der
Abstimmung über die Dringlichkeit wird die Einordnung des
Gegenstandes in die Tagesordnung vorgenommen.
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