In Kürze: Meldungen1 (Themen ohne Aussprache) 

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LRH-Gesetz, 2. Lesung (Top 4; Drs. 15/3272; 15/3337); Vermessungs- u- Katastergesetz, 2. Lesung (Top 5; Drs. 15/2946, 15/3353); Seilbahn-Gesetz, 2. Lesung (Top 7;  Drs. 15/3253, 15/3379); Richterwahlausschuss (Top 15;  Drs. 15/3363); Landesbeauftragter Datenschutz (Top 16;  Drs. 15/3364)


  LRH-Gesetz: Der Landesrechnungshof (LRH) muss den Finanzausschuss des Landtags künftig über Anschlussjobs ehemaliger LRH-Mitglieder informieren. Das beschloss der Landtag am Donnerstag, 29. April 2004, mit Stimmen von SPD, Grünen und SSW. CDU und FDP lehnten die Änderung des LRH-Gesetzes ab. Die Vorlage kam von SPD und Grünen. Hintergrund: Der frühere LRH-Präsident Gernot Korthals hatte nach Ablauf seiner Amtszeit als Berater von kommunalen Verwaltungen Schlagzeilen gemacht. Ob möglicherweise eine Interessenkollision vorlag, war im Landtag umstritten. Klar ist, dass der LRH künftig den Landtag unterrichten muss, wenn frühere Top-Mitarbeiter eine neue Tätigkeit ausüben, die nach dem Landesbeamtengesetz anzeigepflichtig ist oder sein könnte. Der LRH, der solche Anschlussjobs prüft, muss das Ergebnis zudem unverzüglich dem Finanzausschuss mitteilen und auf dessen Wunsch auch Akten herausgeben.

mehr Infos: plenum-online, März 2004

  Seilbahn-Gesetz: Der Landtag hat sich der Europäischen Union (EU) gebeugt und für Schleswig-Holstein ein Landesseilbahngesetz verabschiedet. Das Regelwerk gilt - mangels echter Seilbahnen - nur für den Ski-Schlepp-Lift am "Monte Bung", dem 168 Meter hohen Bungsberg im Kreis Ostholstein. Die Regierungsvorlage wurde nach Zweiter Lesung mit großer Mehrheit angenommen. Mit Ausnahme seines Abgeordneten Joachim Behm bekundete die FDP-Fraktion Enthaltung; auch der CDU-Abgeordnete Klaus Schlie enthielt sich. Obwohl das Gesetz als "überflüssig" erkannt wurde, hatte der Landtag kaum eine Wahl. Grund: Die EU hatte im März 2000 eine Richtlinie über "Seilbahnen für den Personenverkehr" erlassen und die Umsetzung in nationales Recht gefordert. Bei Nichtbeachtung drohen EU-Staaten, in Deutschland in diesem Fall den Bundesländern, Zwangsgelder bis zu knapp 800.000 Euro täglich. Der Landtag hakte die Posse um so schneller ab. Der Gesetzentwurf wurde im März in Erster Lesung behandelt, vier Wochen später in den Ausschüssen beraten und Ende April verabschiedet - ohne Aussprache.

mehr Infos: plenum-online, März 2004

  Vermessungs- u- Kataster- gesetz:  Kreise, Kommunen und Vermessungs-Ingenieure dürfen künftig Daten aus dem Liegenschaftskataster abrufen und sie etwa Notaren zur Verfügung stellen. Diesen schnellen Informationsfluss ermöglicht das neue Vermessungs- und Katastergesetz, das der Landtag nach Zweiter Lesung ohne Aussprache einstimmig beschloss. Hintergrund: Die Kataster- und Vermessungsverwaltung, die seit mehr als 125 Jahren die Liegenschaften im Land erfasst, ist im Umbruch. Aus amtlichen Grundstücks-Verzeichnissen (Papier) werden digitale Info-Systeme (Computer) und von einst 17 Ämtern sollen nur acht übrig bleiben. Mit der Gesetznovelle, die von der Regieurng stammt, wird auch das Berufsrecht der Vermessungs-Ingenieure entrümpelt. Der Beruf, der bisher Deutschen vorbehalten war, steht nun auch EU-Ausländern offen.

mehr Infos: plenum-online, November 2003

  Richterwahlausschuss: Der Landtagsabgeordnete Detlef Matthiessen (Grüne) nimmt im Richterwahlausschuss Platz. Der 49jährige Tierarzt löst seine Fraktionskollegin Monika Heinold (45) als Stellvertreter der Grünen-Abgeordneten Irene Fröhlich (59) ab. Der Landtag wählte am Donnerstag, 29. April 2004, Matthiessen mit der nötigen Zwei-Drittel-Mehrheit. Lediglich die FDP-Fraktion enthielt sich ihrer Stimmen. Der Richterwahlausschuss entscheidet gemeinsam mit dem Justizministerium über die Anstellung, Beförderung oder Versetzung von Richtern. Der Ausschuss hat zwölf Mitglieder, darunter acht Landtagsabgeordnete. Die CDU besetzt derzeit vier Sitze, die SPD drei und die Grünen einen. Der Ausschuss, der hinter verschlossenen Türen tagt, entscheidet mit Zweidrittel-Mehrheit.

 

 

 

 Landesbeauftragter Datenschutz:

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