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LRH-Gesetz:
Der Landesrechnungshof (LRH) muss den Finanzausschuss des Landtags
künftig über Anschlussjobs ehemaliger LRH-Mitglieder
informieren. Das beschloss der Landtag am Donnerstag, 29. April
2004, mit Stimmen von SPD, Grünen und SSW. CDU und FDP lehnten die Änderung des LRH-Gesetzes
ab. Die Vorlage kam von SPD und Grünen. Hintergrund: Der frühere
LRH-Präsident Gernot Korthals hatte nach Ablauf seiner Amtszeit
als Berater von kommunalen Verwaltungen Schlagzeilen gemacht. Ob möglicherweise
eine Interessenkollision vorlag, war im Landtag umstritten. Klar
ist, dass der LRH künftig den Landtag unterrichten muss, wenn frühere
Top-Mitarbeiter eine neue Tätigkeit ausüben, die nach dem
Landesbeamtengesetz anzeigepflichtig ist oder sein könnte. Der
LRH, der solche Anschlussjobs prüft, muss das Ergebnis zudem
unverzüglich dem Finanzausschuss mitteilen und auf dessen Wunsch
auch Akten herausgeben.
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Infos: plenum-online,
März
2004
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Seilbahn-Gesetz: Der
Landtag hat sich der Europäischen Union (EU) gebeugt und für
Schleswig-Holstein ein Landesseilbahngesetz verabschiedet.
Das Regelwerk gilt - mangels echter Seilbahnen - nur für
den Ski-Schlepp-Lift am "Monte Bung", dem 168
Meter hohen Bungsberg im Kreis Ostholstein. Die
Regierungsvorlage wurde nach Zweiter Lesung mit großer
Mehrheit angenommen. Mit Ausnahme seines Abgeordneten
Joachim Behm bekundete die FDP-Fraktion Enthaltung; auch der
CDU-Abgeordnete Klaus Schlie enthielt sich. Obwohl das
Gesetz als "überflüssig" erkannt wurde, hatte
der Landtag kaum eine Wahl. Grund: Die EU hatte im März
2000 eine Richtlinie über "Seilbahnen für den
Personenverkehr" erlassen und die Umsetzung in
nationales Recht gefordert. Bei Nichtbeachtung drohen
EU-Staaten, in Deutschland in diesem Fall den Bundesländern,
Zwangsgelder bis zu knapp 800.000 Euro täglich. Der Landtag
hakte die Posse um so schneller ab. Der Gesetzentwurf wurde
im März in Erster Lesung behandelt, vier Wochen später in
den Ausschüssen beraten und Ende April verabschiedet - ohne
Aussprache.
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Infos: plenum-online,
März
2004
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Vermessungs- u- Kataster- gesetz: Kreise, Kommunen und
Vermessungs-Ingenieure dürfen künftig Daten aus dem
Liegenschaftskataster abrufen und sie etwa Notaren zur
Verfügung stellen. Diesen schnellen Informationsfluss
ermöglicht das neue Vermessungs- und Katastergesetz, das
der Landtag nach Zweiter Lesung ohne Aussprache einstimmig
beschloss. Hintergrund: Die Kataster- und
Vermessungsverwaltung, die seit mehr als 125 Jahren die
Liegenschaften im Land erfasst, ist im Umbruch. Aus
amtlichen Grundstücks-Verzeichnissen (Papier) werden
digitale Info-Systeme (Computer) und von einst 17 Ämtern
sollen nur acht übrig bleiben. Mit der Gesetznovelle, die
von der Regieurng stammt, wird auch das Berufsrecht der
Vermessungs-Ingenieure entrümpelt. Der Beruf, der bisher
Deutschen vorbehalten war, steht nun auch EU-Ausländern
offen.
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Infos: plenum-online,
November
2003
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Richterwahlausschuss:
Der Landtagsabgeordnete Detlef Matthiessen (Grüne) nimmt
im Richterwahlausschuss Platz. Der 49jährige Tierarzt löst seine
Fraktionskollegin Monika Heinold (45) als Stellvertreter der Grünen-Abgeordneten
Irene Fröhlich (59) ab. Der Landtag wählte am Donnerstag, 29. April
2004, Matthiessen mit der nötigen Zwei-Drittel-Mehrheit. Lediglich die
FDP-Fraktion enthielt sich ihrer Stimmen. Der Richterwahlausschuss
entscheidet gemeinsam mit dem Justizministerium über die Anstellung,
Beförderung oder Versetzung von Richtern. Der Ausschuss hat zwölf
Mitglieder, darunter acht Landtagsabgeordnete. Die CDU besetzt derzeit
vier Sitze, die SPD drei und die Grünen einen. Der Ausschuss, der
hinter verschlossenen Türen tagt, entscheidet mit Zweidrittel-Mehrheit.
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