In Kürze: Meldungen 3 (Themen ohne Aussprache) 

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Altenpflege-Gesetz, 2. Lesung (Top 3; Drs. 15/2984, 15/3284); Heilberufe-Gesetz, 2. Lesung (Top 6; Drs. 15/3261, 15/3377); Öffentl. Gesundheitsdienst (Top 40;  Drs. 15/1457, 15/3142, 15/3285); Beamtenrecht/ Krankenfürsorge (Top 48;  Drs. 15/3240, 15/3351); Alcopops (Top 52;  Drs. 15/3213, 15/3378 )


  Altenpflege: Die Ausbildung zum Altenpflegehelfer muss mindestens ein Jahr dauern und Theorie (mindestens 700 Stunden) sowie Praxis (mindestens 900 Stunden) enthalten. Diese Mindeststandards sieht ein Landesgesetz vor, das der Landtag am Donnerstag, 29. April 2004, nach Zweiter Lesung einstimmig verabschiedet hat. Zuvor hatte der Sozialausschuss den Regierungsentwurf verschärft, der 100 Theorie-Stunden weniger vorgesehen hatte. Im selben Gesetz legte der Landtag fest, dass das "Landesamt für Gesundheit und Arbeitssicherheit" das Bundes-Altenpflegegesetz in Schleswig-Holstein umsetzen soll. Hintergrund: Der Bund darf nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Herbst 2002) die Ausbildung der Altenpfleger regeln und hat das im Sommer 2003 getan. Die Länder sind für Pflegehelfer zuständig. In Schleswig-Holstein gibt es etwa 600 Pflegeheime. Dort betreuen knapp 23.000 Pflegekräfte gut 29.000 Heiminsassen. Daneben arbeiten landesweit mehr als 400 Pflegedienste.

mehr Infos: plenum-online, November 2003

  Gesundheitsdienst: Die Kreise und kreisfreien Städte haben ihren größeren Spielraum beim Gesundheitsschutz bisher nur zu einem Teil ausgenutzt. Das geht aus einem Regierungsbericht zur "Umsetzung des Gesundheitsdienst- Gesetzes (GDG)" hervor, den der Landtag nach Debatte im Plenum und Beratung im Sozialausschuss am Donnerstag, 29. April 2004, einmütig zur Kenntnis nahm. Mit dem GDG, das seit Anfang 2002 gilt, hatte das Land Aufgaben auf die kommunale Ebene übertragen. Die Mehrzahl der elf Kreise und vier kreisfreien Städte setzte Schwerpunkte. In Flensburg konzentriert man sich etwa darauf, die Todesrate bei Herzkrankheiten zu senken. Lübeck kümmert sich verstärkt um die Prävention bei Kindern und Jugendlichen, Nordfriesland um die Badewasserqualität. Düsterer fällt die Zwischenbilanz in anderen Bereichen aus. Bei der Gesundheitsberichterstattung hat sich seit 2002 wenig getan und neue Projekte werden dadurch erschwert, dass die kommunalen Kassen leer sind. 

mehr Infos: plenum-online, Januar 2004

  Heilberufe:  In Schleswig-Holstein werden ausländische Ärzte nicht länger benachteiligt. Auf Druck der EU änderte der Landtag das Heilberufe-Gesetz mit großer Mehrheit bei Enthaltung der FDP. Kernpunkt: Ausländische Ärzte, die in EU-Staaten oder Ländern wie Norwegen eine EU-Standard- Fortbildung (mindestens drei Jahre) absolvieren, können künftig als "Facharzt für Allgemeinmedizin" in Schleswig-Holstein praktizieren und eine Kassenzulassung beantragen. Bisher durften diese „Euro-Docs" nur als "Praktischer Arzt" arbeiten und Privatpatienten behandeln, weil in Deutschland die Facharzt-Fortbildung fünf Jahre dauert. Die EU wollte ihre Norm notfalls auf dem Klageweg durchsetzen. Die Neuregelung ist aus umstritten. Zum einen bezweifeln Mediziner, ob die EU-Schnell- Ausbildung ausreicht, zum anderen wird beklagt, dass nun deutsche Ärzte benachteiligt sind, weil sie jetzt bis zu zwei Jahre länger als die Euro-Docs für denselben Facharzt-Titel pauken müssen. 

mehr Infos: plenum-online, März 2004

  Beamtenrecht:

Die norddeutschen Bundesländer prüfen, ob sie die Beihilfe für ihre Beamten eigenständig regeln. Das geht aus einem Regierungsbericht hervor, den der Landtag nach Debatte im Plenum und Beratung im Ausschuss am Freitag, 30. April, einstimmig zur Kenntnis nahm. Die Beihilfe ist Ländersache. Hamburg, Bremen und Niedersachsen haben eigene Vorschriften. Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern halten sich bisher an das Bundesrecht. Ein Haken: Die jüngste Verordnung des Bundes, mit der die Reform des Gesundheitswesens ins Beihilferecht übertragen werden soll, würde die Beamten nach Einschätzung der Landesregierung über Gebühr belasten. Beispiel: "Ausnahmetatbestände für Versorgungsempfänger mit geringen Bezügen und stationär gepflegte Personen würden gestrichen". Die Regierung will die neue Verordnung daher nicht umsetzen und statt dessen ausloten, ob die fünf Küstenländer ein eigenes System der Krankenfürsorge für Beamte entwickeln.

mehr Infos: plenum-online, Februar 2004

  Alcopops: Im Kampf gegen den Alkohol-Missbrauch von Kindern und Jugendlichen hat der Landtag nachgelegt. Im April forderte das Parlament die Regierung auf, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass alkoholische Mixgetränke wie etwa Alcopops in Deutschland deutlich verteuert werden. Die Mehreinnahmen sollen nach Willen des Landtags in die Suchtprävention fließen. Die Beschlussvorlage des Sozialausschusses, die auf einen CDU-Antrag zurückgeht, wurde bei Enthaltung der FDP und des CDU-Abgeordneten Hans-Jörn Arp angenommen. Auf Bundesebene laufen bereits Initiativen, um die bunten Alcopops zu verteuern. Sozialministerin Heide Moser (SPD) hatte für eine hohe Sondersteuer plädiert. Ziel: Der Preis eines Mixgetränks soll um mindestens zwei Euro steigen. Andere Staaten haben bereits Maßnahmen gegen Alcopops eingeleitet. In der Beschlussvorlage werden Frankreich und die Schweiz genannt.

mehr Infos: plenum-online, Februar 2004

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