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Altenpflege: Die
Ausbildung zum Altenpflegehelfer muss mindestens ein Jahr dauern
und Theorie (mindestens 700 Stunden) sowie Praxis (mindestens 900
Stunden) enthalten. Diese Mindeststandards sieht ein Landesgesetz
vor, das der Landtag am Donnerstag, 29. April 2004, nach Zweiter
Lesung einstimmig verabschiedet hat. Zuvor hatte der
Sozialausschuss den Regierungsentwurf verschärft, der 100
Theorie-Stunden weniger vorgesehen hatte. Im selben Gesetz legte
der Landtag fest, dass das "Landesamt für Gesundheit und
Arbeitssicherheit" das Bundes-Altenpflegegesetz in
Schleswig-Holstein umsetzen soll. Hintergrund: Der Bund darf nach
einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Herbst 2002) die
Ausbildung der Altenpfleger regeln und hat das im Sommer 2003
getan. Die Länder sind für Pflegehelfer zuständig. In
Schleswig-Holstein gibt es etwa 600 Pflegeheime. Dort betreuen
knapp 23.000 Pflegekräfte gut 29.000 Heiminsassen. Daneben
arbeiten landesweit mehr als 400 Pflegedienste. mehr
Infos: plenum-online,
November
2003
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Gesundheitsdienst: Die
Kreise und kreisfreien Städte haben ihren größeren
Spielraum beim Gesundheitsschutz bisher nur zu einem Teil
ausgenutzt. Das geht aus einem Regierungsbericht zur
"Umsetzung des Gesundheitsdienst- Gesetzes (GDG)"
hervor, den der Landtag nach Debatte im Plenum und Beratung
im Sozialausschuss am Donnerstag, 29. April 2004, einmütig
zur Kenntnis nahm. Mit dem GDG, das seit Anfang 2002 gilt,
hatte das Land Aufgaben auf die kommunale Ebene übertragen.
Die Mehrzahl der elf Kreise und vier kreisfreien Städte
setzte Schwerpunkte. In Flensburg konzentriert man sich etwa
darauf, die Todesrate bei Herzkrankheiten zu senken. Lübeck
kümmert sich verstärkt um die Prävention bei Kindern und
Jugendlichen, Nordfriesland um die Badewasserqualität. Düsterer
fällt die Zwischenbilanz in anderen Bereichen aus. Bei der
Gesundheitsberichterstattung hat sich seit 2002 wenig getan
und neue Projekte werden dadurch erschwert, dass die
kommunalen Kassen leer sind.
mehr
Infos: plenum-online,
Januar
2004
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Heilberufe: In
Schleswig-Holstein werden ausländische Ärzte nicht länger
benachteiligt. Auf Druck der EU änderte der Landtag das
Heilberufe-Gesetz mit großer Mehrheit bei Enthaltung der
FDP. Kernpunkt: Ausländische Ärzte, die in EU-Staaten oder
Ländern wie Norwegen eine EU-Standard- Fortbildung
(mindestens drei Jahre) absolvieren, können künftig als
"Facharzt für Allgemeinmedizin" in
Schleswig-Holstein praktizieren und eine Kassenzulassung
beantragen. Bisher durften diese „Euro-Docs" nur als
"Praktischer Arzt" arbeiten und Privatpatienten
behandeln, weil in Deutschland die Facharzt-Fortbildung fünf
Jahre dauert. Die EU wollte ihre Norm notfalls auf dem
Klageweg durchsetzen. Die Neuregelung ist aus umstritten.
Zum einen bezweifeln Mediziner, ob die EU-Schnell-
Ausbildung ausreicht, zum anderen wird beklagt, dass nun
deutsche Ärzte benachteiligt sind, weil sie jetzt bis zu
zwei Jahre länger als die Euro-Docs für denselben
Facharzt-Titel pauken müssen.
mehr Infos: plenum-online,
März
2004
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Beamtenrecht:
Die
norddeutschen Bundesländer prüfen, ob sie die Beihilfe für ihre
Beamten eigenständig regeln. Das geht aus einem Regierungsbericht
hervor, den der Landtag nach Debatte im Plenum und Beratung im
Ausschuss am Freitag, 30. April, einstimmig zur Kenntnis nahm. Die Beihilfe ist Ländersache. Hamburg,
Bremen und Niedersachsen haben eigene Vorschriften. Schleswig-Holstein
und Mecklenburg-Vorpommern halten sich bisher an das Bundesrecht. Ein
Haken: Die jüngste Verordnung des Bundes, mit der die Reform des
Gesundheitswesens ins Beihilferecht übertragen werden soll, würde die
Beamten nach Einschätzung der Landesregierung über Gebühr belasten.
Beispiel: "Ausnahmetatbestände für Versorgungsempfänger mit
geringen Bezügen und stationär gepflegte Personen würden
gestrichen". Die Regierung will die neue Verordnung daher nicht
umsetzen und statt dessen ausloten, ob die fünf Küstenländer ein
eigenes System der Krankenfürsorge für Beamte entwickeln.
mehr
Infos: plenum-online,
Februar
2004
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